Unterlagen nicht bearbeitbar

Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert:
Hinweise für Bieter
en
ag
rl
te
Un
- Präqualifikation für Bauunternehmen -
Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren.
Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim
Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis
der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des
Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise
nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch
Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den
Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
t
ch
ni
Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne
öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen
Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten
Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter
Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht
präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
ar
be
Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben
auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch
können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in
der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das
Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen
Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in
Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es
Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die
Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf
kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen.
it
be
r*
ba
Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie
bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten
Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie
ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die
Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren
Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der
Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die
Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort
geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die
Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die
Zugangsberechtigung.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenStand: Oktober 2012
211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 13.09.2016
Uhrzeit 10:00
ABD Südbayern, Dst. Kempten
Rottachstr. 11
87439 Kempten
Deutschland
Tel.: +49831524303
Fax.:+498315243450
en
ag
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te
Un
Eröffnungstermin
Datum 13.09.2016
Uhrzeit 10:15
Ort Rottachstr. 11
87439 Kempten
Raum 219
Bindefrist endet am
13.10.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)
Maßnahmennummer
Vergabenummer
A)
be
Anlagen
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
t
16K501-K5118
Baumaßnahme
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
ch
16K501
ni
Bezeichnung der Bauleistung
ar
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
2120.StB Ergänzung Teilnahmebedingungen
2260.StB Mindestanforderungen an Nebenangebote
227.StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
2492
Online-Vergaben
2 St Pläne
it
be
ba
B)
r*
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214.StB Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
2150.StB Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
2290.StB Beschleunigungsvergütung
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
9002.StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand 06.2016
*Identische
bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016
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211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
en
ag
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Un
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
213.StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm
124
Eigenerklärung zur Eignung
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
233
Nachunternehmerleistungen
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481
Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
Vertragsformular für Instandhaltung:
ch
ni
D)
t
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
2282.StB Bieterangabenverzeichnis
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
ar
be
it
be
r*
ba
*Identische
bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu
vergeben im Namen und für Rechnung
der Bundesrepublik Deutschland
diese vertreten durch: Freistaat Bayern
dieser vertreten durch: ABD Südbayern, Dst. Kempten
en
ag
rl
te
Un
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name ABD Südbayern, Dst. Kempten
87439
Kempten
Anschrift Rottachstr. 11
Tel.
+498315243450
+49831524303
Fax.
E-Mail [email protected]
Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform.
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten – mit dem Angebot einzureichen:
ni
3.1
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
ch
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222
248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
t
2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
ar
be
3.2
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
it
be
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokurist (auf gesondertem Blatt)
2282.StB - Bieterangabenverzeichnis
ba
Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Qualifikation des Fahrbahnmarkierers nach ZTV M 13
Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV
r*
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.
oder gleichwertiger Nachweis.
oder gleichwertiger Nachweis.
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens für Fahrzeugrückhaltesysteme durch:
-
Nennung der Modulbezeichnung in der BASt-Einsatzfreigabeliste oder
Einzelnachweis der Erfüllung aller Grundvoraussetzungen des Einsatzfreigabeverfahrens sowie
der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens bezüglich des Einsatzortes
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
4
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3.3
Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der
Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:
Losweise Vergabe:
✘
t
ch
ni
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Nebenangebote
be
5
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die Ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
ar
5.1
it
be
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
r*
ba
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen.
Nebenangebote für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen müssen
folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
- Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
*Identische
bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
-
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ag
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Kosten für die Verkürzung gesondert für:
o Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
o ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende
o Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen und Baustellensicherung,
o gesonderte OZ für Beleuchtung etc.
o Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
o Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
o Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
o Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen
Baugeräte, Personaleinsatz.
Zusätzlich zu Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die
Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Formblatt 2260.StB - Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und
quantitativ gleichwertig sein.
6
Angebotswertung
t
ch
ni
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen
Nachlasses ohne Bedingungen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Angebote können abgegeben werden:
Angebotsabgabe
it
be
8
ar
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
schriftlich
be
7
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
r*
ba
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur
zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen
mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu
senden oder dort abzugeben.
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
*Identische
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
9
en
ag
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te
Un
Maßnahmenummer:
Baumaßnahme:
16K501
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
Vergabenummer:
Leistung:
16K501-K5118
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, f. Bau u. Verkehr, Pf. 221253, 80502 München, [email protected]
10
t
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*Identische
bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016
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212
(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
1
en
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Un
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
3.1
3.2
Angebot
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
ni
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
t
ch
3.3
ar
be
Unterlagen zum Angebot
ba
4
it
be
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
r*
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im
Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der
Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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212
(Teilnahmebedingungen)
5.4
6
6.1
Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
Nachunternehmen
ch
7
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
ni
6.2
en
ag
rl
te
Un
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
be
8
t
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
ar
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
it
be
Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben
r*
ba
8.2
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
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212
(Teilnahmebedingungen)
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ag
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Un
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern
angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
t
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*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016
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2120.StB
(Ergänzung Teilnahmebedingungen)
Ergänzung der Teilnahmebedingungen für den Straßen- und Brückenbau (April 2016)
(Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder)
zu 3
en
ag
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Un
Angebote
3.8 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.
Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit
negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind.
t
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*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016
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2492
(Online-Vergaben)
Vergabenummer
16K501-K5118
Baumaßnahme
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
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Un
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen
Betriebssysteme:
Windows 7
Windows 8
Windows 10
ni
Browser:
Microsoft IE ab Version 9
Mozilla Firefox ab Version 24
Apple Safari ab Version 5.1.9
Google Chrome
t
ch
Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme:
Mac:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac
zu betreiben.
Linux:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.
be
ar
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf
ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden
beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache
und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe
(elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen.
be
it
Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle
Es werden elektronisch bereitgestellt:
- die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen)
- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe).
ba
r*
Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:
Ordner Bescheinigungen
z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt)
Ordner Anlagen
- für Begleitschreiben
- für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen
Ordner Nebenangebote
für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
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(Unterschrift)
Eingang _________ Uhrzeit _____ ____________
ggf. Zustellungsart:
 Briefkasten
 persönlich abgegeben
 Post / Express
 ________________
en
ag
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te
Un
Angebot
16K501-K5118
Vergabenummer ________________________
Ablauf Angebotsfrist 13.09.2016
_________ Uhrzeit _____
10:00
Raum __________
219
Achtung Angebot!
Erst bei Submission öffnen!
Autobahndirektion Südbayern
Dienststelle Kempten
Rottachstr. 11
D- 87439 Kempten
ni
Das Angebot muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist verschlossen bei der
in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen.
ch
Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben.
t
ar
be
it
be
r*
ba
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
16K501-K5118
Baumaßnahme
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
en
ag
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te
Un
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
1
2
2.1
Vergütung
gem. VOB
Vertragsfristen
Beginn der Ausführung
2.2
ch
ni
Spätestens
Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am
(Datum)
Frühestens
Spätestens
Werktage nach Zuschlagserteilung
Frühestens am
Spätestens am 10.10.2016
(Datum)
Hinweis:
t
Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.
spätestens
nach
= spätestens
nach
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
= spätestens
= spätestens
= spätestens
= spätestens
nach
nach
nach
nach
2.3.1
it
Einzelfristen für
be
Vollendung der Ausführung nach Datum
04.11.2016
spätestens am
(Datum)
ar
be
2.3
Einzelfristen für
2.2.1
(Datum)
= spätestens
(Datum)
2.3.3
= spätestens
(Datum)
2.3.4
= spätestens
(Datum)
2.3.5
= spätestens
2.3.2
r*
2.4
ba
= spätestens
(Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
2.4.1
=
2.4.2
=
2.4.3
=
2.4.4
von
bis
(Datum)
2.4.5
von
bis
(Datum)
2.4.6
von
bis
(Datum)
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1 von 4
214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
3
Vertragsstrafen
Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß § 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werkbzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen:
3.1
Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung
en
ag
rl
te
Un
EUR (netto)/Werktag
EUR (netto)/Kalendertag
3.2
nach 2.2.1
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.2
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.3
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.4
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.5
EUR (netto)/Werktag
nach 2.3.1
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.2
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.3
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.4
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.5
EUR (netto)/Kalendertag
ni
3.3
Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
nach 2.4.2
EUR (netto)/
EUR (netto)/
EUR (netto)/
t
nach 2.4.3
ch
nach 2.4.1
EUR (netto)/
nach 2.4.5
EUR (netto)/
nach 2.4.6
EUR (netto)/
be
nach 2.4.4
Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den
bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht (bei Einzelfristen auf max. 5
% der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung).
4
Beschleunigungsvergütungen
ar
3.4
it
be
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gem. Formblatt Beschleunigungsvergütung - 2290.StB.
nach 2.4.1
EUR (netto)/
nach 2.4.2
EUR (netto)/
nach 2.4.3
EUR (netto)/
nach 2.4.4
EUR (netto)/
nach 2.4.5
EUR (netto)/
nach 2.4.6
EUR (netto)/
r*
4.2
Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
ba
4.1
Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme
begrenzt.
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2 von 4
214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
5
Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern
=
Jahre
für
=
Jahre
=
Jahre
en
ag
rl
te
Un
für
für
6
6.1
6.2
Abrechnung mit IT-Anlagen
Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlage durch, so gelten neben Nr. 109 der Ergänzung
Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB folgende Bedingungen:
Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand Juli 2009 maßgebend.
Der Auftraggeber beabsichtigt,
- alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat
und
-
zusätzlich folgende REB-VB anzuwenden:
20.203 - Auswertung von Tachymeteraufnahmen
20.303 - Terrestrische Querprofilaufnahme
25.003 - Gewichtsberechnung von Bewehrungsstahl
ni
27.003 - Massen und Böschungsflächen von Grabenaushub
29.004 - Berechnung von Kanaloberflächen lüftungstechnischer Anlagen
folgende REB-VB nicht anzuwenden:
t
ch
-
6.3
folgende IT-Programme nicht verwenden:
-
folgende Rechenstelle nicht einsetzen:
be
Die Datenträger für die Prüfberechnung
ar
-
be
6.4
Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung
sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:
r*
ba
Weitere Bedingungen:
it
werden vom Auftragnehmer selbst erstellt:
7
Sicherheitsleistung
Abweichend von Nr. 110 der Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB gilt:
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3 von 4
214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
8
Rechnungen
Alle Rechnungen (siehe Nr. 13 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Zeichnungen usw.) sind dreifach einzureichen, davon abweichend:
- Abschlagsrechnungen
-fach
- Teilschlussrechnungen
-fach
-fach
en
ag
rl
te
Un
- Schlussrechnungen
- Unterlagen
2
-fach
Für folgende Teilleistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
9
Zahlungsfristen
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
10
10.1
Tage.
Preisgleitklauseln
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:
Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel - 225
ni
11
60
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
11.1
Steuerabzug bei Bauleistungen
ch
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
t
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
Baustoffe, Bauteile und Bauarten,
be
11.2
ar
die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, weil noch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik existieren (neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten) dürfen nur mit Zustimmung des
Auftraggebers verwendet werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung erfüllt werden.
be
Ist für Baustoffe, Bauteile und Bauarten bauordnungsrechtlich eine Überwachung vorgeschrieben, darf
der Auftragnehmer nur solche verwenden, die durch Überwachungszeichen gekennzeichnet sind.
Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den bereitgestellten anzupassen und mit dem vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle
abzustimmen.
11.4
Bautagesberichte (zu Nr. 103 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 2150.StB) sind zu führen.
11.5
Meinungsverschiedenheiten bei Verträgen (§ 18 Abs. 2 VOB/B)
it
11.3
r*
ba
Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Staatlichen
Bauämter die jeweilige Regierung.
Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Dienststellen der Autobahndirektionen die zuständige Autobahndirektion, bei Baumaßnahmen der Autobahndirektionen die Oberste Baubehörde.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
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4 von 4
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung (April 2016)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
1.3
2
en
ag
rl
te
Un
1
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
ch
ni
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die
Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert
sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
t
5
ar
be
it
be
ba
6.3
r*
6.2
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
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1 von 3
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
7
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
en
ag
rl
te
Un
8
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
ni
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
1
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§10)
t
ch
8.3
Abnahme (§ 12)
ar
10
be
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
be
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
it
11
r*
ba
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
1
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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2 von 3
215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
en
ag
rl
te
Un
13
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
13.4
14
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15)
t
ch
ni
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
be
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
ar
15
it
be
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
ba
16
r*
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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3 von 3
2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau (April 2016)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die
Nummern auf die Regelungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215.
en
ag
rl
te
Un
100
Ankündigung von Mehrkosten (§ 2 Abs. 3)
Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v.H. hinausgehende Überschreitung
des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis
führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unterlässt er
schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
101
Veröffentlichungen (§ 3)
Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.
Baustelle, Baubereich (§ 4)
Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet:
102.1
Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung
und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt.
102.2
Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt
werden kann.
103
Bautagesberichte (§ 4)
ch
ni
102
Dies sind insbesondere:
-
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
-
Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit)
-
Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
-
eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,
-
Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
-
Anlieferung von Hauptbaustoffen,
-
Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben
über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen),
-
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
-
Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
-
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
it
be
ba
Baustellenräumung (§ 4)
ar
be
104
t
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie
müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
r*
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem
früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
105
Ausführungsfristen (§ 5)
105.1
Bei Ausführungsfristen nach Werktagen bzw. Kalendertagen, werden Werktage bzw. Kalendertage, an
denen aus zwingenden witterungsbedingten Gründen Bauleistungen nicht erbracht oder bei denen die
Ausführung der Bauleistungen spätestens 3 Stunden nach Beginn des Arbeitstages abgebrochen und
an diesem Tag nicht wieder aufgenommen wurden, nicht auf die Ausführungsfrist angerechnet. Diese
Unterbrechung muss dem Auftraggeber am selben Tag angezeigt werden, bei einer zu erwartenden
mehrtägigen Unterbrechung auch deren voraussichtliche Dauer.
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1 von 5
2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
105.2
Für Ausführungsfristen, die in den Besonderen Vertragsbedingungen nach Datum festgelegt sind, gilt
Nr. 105.1 nicht.
106
Verteilung der Gefahr (§ 7)
en
ag
rl
te
Un
Zu der teilweise ausgeführten Leistung nach § 7 Abs. 2 gehören auch solche Teile von Kunstbauten,
die wegen der Besonderheiten des Bauverfahrens (insbesondere Taktschiebe-, Durchpress-, Verschub-, Absenkverfahren) nicht in endgültiger Lage hergestellt worden sind, aber sich in unmittelbarer
Einbauposition, z.B. Verschub- oder Absenklage, befunden haben.
107
Abrechnung (§ 14)
107.1
In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens
folgende Angaben gemacht werden:
-
Auftragnehmer,
-
Auftraggeber,
-
Nummer des Aufmaßblattes,
-
Bezeichnung der Bauleistung,
-
Ordnungszahl (OZ).
Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufgestellt“.
Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrunde
liegenden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berechnungen ist nicht zulässig
107.3
Abrechnungszeichnungen müssen eindeutige Positionsbezüge (OZ) haben.
107.4
Mengenberechnungen mit den zugehörigen Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen sind
ebenso wie die Rechnungen (siehe Nr. 13.2) in der Reihenfolge der Ordnungszahlen (Position) zu
gliedern.
108
Nachweise der Massen (§ 14 sowie Nr. 11)
108.1
Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Masse im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so
ist der Verbrauch durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahrzeugwaage) laufend nachzuweisen.
t
ch
ni
107.2
be
Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben aufgedruckt enthalten:
Lieferwerk,
-
Name der Baustelle,
ar
-
Bezeichnung des Wägegutes,
Nummer des Wiegescheins,
-
Datum und Uhrzeit der Wägung,
-
Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT),
-
Bruttogmasse (B),
-
Nettomasse (N),
-
Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung / amtliches Kennzeichen),
-
Name des Wägers
it
be
-
ba
r*
Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeichnen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z.B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader-, bzw.
Förderband-Waagen erfolgen.
Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
-
Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt
- Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes
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2 von 5
2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge).
108.2
Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu
unterschreiben.
Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung).
en
ag
rl
te
Un
Wird die Masse des Ladegutes durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10% der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen.
108.3
Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1% festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug bei den letzten 10 Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung
nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Andere Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet.
Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.)
und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung
durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten
sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen.
Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr
als 1% ein entsprechender Abzug bei allen Lieferungen seit der letzten Kontrollwägung, soweit nicht
insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Kontrollwägung trägt
der Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen der Auftragnehmer
und Auftraggeber je zur Hälfte.
Bauabrechnung mit IT-Anlagen (§ 14)
ni
109
Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
Rechenverfahren/IT-Programme:
ch
109.1
t
Die verwendeten IT-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische
Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfahrensbeschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
109.2
Vereinbarung:
be
Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen - 214.StB)
ist, gegebenenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung - 4510.StB schriftlich abzuschließen.
Datenübergabe:
ar
109.3
be
Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung - 4510.StB, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu
übergeben.
109.4
Berichtigung der Leistungsberechnung:
it
Eingabedaten sind auf Datenträgern zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen.
109.5
Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen:
r*
ba
Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergebnisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu
wiederholen.
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft
und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei
Abweichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Ordnungszahl
(Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb der Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst
dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit
zur Einsichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls
nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.
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3 von 5
2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
109.6
Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen:
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberechnung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinbaren.
en
ag
rl
te
Un
Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst
dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm die
Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen
Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden.
110
Sicherheitsleistung (§ 17)
110.1
Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen
Ausschreibung von mehr als 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers
gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche ausgetauscht.
110.2
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem.
§ 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für
die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die
sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt.
Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden.
Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind.
111
Bürgschaften (§§ 16 und 17)
111.1
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sollen die für den jeweiligen Sicherungszweck einschlägigen Formblätter des Auftraggebers verwendet werden. Werden andere Formblätter verwendet, müssen diese inhaltlich vollständig den betreffenden Formblättern des Auftraggebers entsprechen und
zwar für:
t
ch
ni
110.3
- die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ – 421
be
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – 422
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 (1) Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ – 423
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
111.3
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“
111.4
Die Bürgschaft ist, mit Ausnahme einer gesonderten Bürgschaft zur Absicherung des Druckzuschlags,
über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
111.5
Die Urkunde über die (kombinierte) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft ist unter Beachtung der Regelungen in Ziffer 110.2 nach Abnahme gegen eine Mängelansprüchebürgschaft auszutauschen.
ar
111.2
it
be
r*
ba
111.6
Die Urkunde über die Mängelansprüchebürgschaft wird entsprechend der Regelungen in Nr. 110.3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
4 von 5
2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
zurückgegeben.
111.7
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
111.8
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
en
ag
rl
te
Un
t
ch
ni
ar
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be
r*
ba
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
5 von 5
241
(Abfall)
Vergabenummer
16K501-K5118
Baumaßnahme
en
ag
rl
te
Un
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1
1.1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter
mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
1.2
t
ch
ni
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des
Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
ar
be
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw.
− die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des
Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der
Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
it
be
2
r*
ba
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand August 2014
1 von 1
244
(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
16K501-K5118
Baumaßnahme
en
ag
rl
te
Un
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
1.1
Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung .
Datenaustausch
ch
ni
1.2
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
t
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
GAEB DA 90.
GAEB DA XML.
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für
Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B.
Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
ar
be
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
2.2
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
Vereinbarung
it
be
2
r*
ba
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
1 von 2
244
(Datenverarbeitung)
2.4
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu
verwenden.
Berichtigung einer Leistungsberechnung
2.5
2.6
en
ag
rl
te
Un
2.3
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden
REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung,
die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
Leistungserfassung
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
Fehlermitteilung
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
Toleranzregelung
t
ch
ni
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls
nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden.
ar
be
it
be
r*
ba
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
2 von 2
213.StB
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
en
ag
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te
Un
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Autobahndirektion Südbayern
Rottachstr. 11
87439 Kempten
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
16K501
Baumaßnahme
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
ni
Vergabenummer
Leistung
16K501-K5118
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
ch
Anlagen 1
t
124
Leistungsbeschreibung (Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Angaben zur Preisermittlung
be
ar
221 oder 222
233
Nachunternehmerleistungen
234
Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Nebenangebot(e)
it
be
ba
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
3
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote
1
r*
1
€
St.
Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
© VHB Bayern
- Stand April 2016Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben1 von 2
*Identische
bearbeitbare
213.StB
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
5
%
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
en
ag
rl
te
Un
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
7
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ni
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich−
nisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An−
gebotes sind.
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits−
schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den
„Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3
BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
−
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
−
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
8
t
ch
ar
be
it
be
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
-
ba
Ist
r*
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
© VHB Bayern
- Stand April 2016Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben2 von 2
*Identische
bearbeitbare
124
(Eigenerklärung zur Eignung – national)
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
National
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)
Vergabenummer 16K501-K5118
en
ag
rl
te
Un
Maßnahmennummer 16K501
Baumaßnahme
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Bewerber ∗)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Jahr
Jahr
€
€
Jahr
€
ch
ni
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
t
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n).
be
Angaben zu Arbeitskräften
ar
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen.
http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
be
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
it
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.
r*
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet
ba
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer.
∗)
zutreffendes ankreuzen
*Identische
bearbeitbare
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– Stand April 2016
1 von 2
124
(Eigenerklärung zur Eignung – national)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
en
ag
rl
te
Un
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. Nr. 7
VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
ch
ni
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
1
2
der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
t
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
be
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
ar
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung
des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
it
be
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser
Frist vorgelegt werden.
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
r*
ba
(Ort, Datum und Unterschrift) 3)
1)
soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3)
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2)
*Identische
bearbeitbare
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– Stand April 2016
2 von 2
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16K501-K5118
Baumaßnahme
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
en
ag
rl
te
Un
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
1
1.1
1.2
Zuschlag
%
Angaben über den Verrechnungslohn
€/h
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
t
ch
ni
1.3
be
Zuschläge in % auf
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
r*
ba
2.2
Gerätekosten
it
Baustellengemeinkosten
Stoffkosten
be
2.1
ar
Lohn
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
1 von 2
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge
bare Herstellungskos- gem. 2.4
ten
€
%
en
ag
rl
te
Un
3.1
Ermittlung der Angebotssumme
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
3.3
3.4
3.5
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
t
ch
ni
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
ar
be
it
be
r*
ba
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
2 von 2
222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16K501-K5118
Baumaßnahme
en
ag
rl
te
Un
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
1.
Lohn
€/h
Angaben über den Verrechnungslohn
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
ch
ni
1.1
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
€/h
v.H.
ar
be
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
t
1.5
it
be
r*
ba
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
1 von 2
222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme
Betrag
€
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf die
Einzelkosten
für
die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
en
ag
rl
te
Un
x
x
2.2
2.3
2.4
2.5
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
ch
ni
2.3 Gerätekosten
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
x
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
r*
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
ba
3.1.3
it
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
be
3.1.2
ar
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
3.1.5
und
be
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
3.1.4
Wagnis
t
3
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber
vorzulegen.
*Identische
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2 von 2
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
Parkplatz
05.08.2016
Baumaßnahme :
A96 Parkplatz Buxheimer Wald
Leistung :
en
ag
rl
te
Un
Parkplatz Buxheimer Wald
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
1
1. 1. 10
1. 1. 20
1. 1. 30
1. 1. 40
1. 1. 50
1. 1. 60
1. 2. 10
1. 2. 20
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
2
1
Menge
3
4
5
Baustelleneinricht.
1,000 Psch
Baustelleneinricht.
1,000
Mt
Baustelleneinricht.
25,000
d
Baustelle räumen
Verk.Fl.unterh.
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
2
MenZeitansatz in
genStunden
einheit 1
1
Löhne
2,3
6
Stoffe
2
Geräte
7
2,4
8
Sonstiges
2
9
angebotener
Einheitspreis
(SP. 6+7+8+9)
10
1,000 Psch
25,000
d
Vorankündigung
1,000 Psch
Bank abbauen
5,000
St
20,000
St
Rohrpfosten ausb.
20,000
St
1. 2. 40
Bodenhülse ausbauen
1. 2. 50
Leitpfosten abbauen
1. 2. 60
Betonbaut. abbr.
1. 2. 70
Aufsatz ausbauen
1. 3. 10
Oberboden
1. 3. 20
Oberboden
1. 3. 30
Rasenansaat auf
1. 4. 10
1. 4. 20
1. 4. 30
1. 4. 40
1. 4. 50
1. 4. 60
1. 4. 70
1. 4. 80
1. 4. 90
Aufsatz liefern
4,000
St
1. 4. 100
SoB ausbauen
400,000
m2
1. 4. 110
SoB ausbauen
220,000
m2
1. 4. 120
Planum wieder her-
1.800,000
m2
1. 4. 130
Planum wieder her-
220,000
m2
1. 4. 140
Mat.für Wiederh.
110,000
t
1. 4. 150
Bankett schälen
365,000
m2
1. 4. 160
Bankett schälen
75,000
m2
1. 4. 170
Bankett herstellen
365,000
m
1. 4. 180
Bankett herstellen
75,000
m
ni
Schild abbauen
1. 2. 30
20,000
St
4,000
St
4,000
St
18,000
m3
Baugrube
10,000
m3
Baugrube
2,000
m3
Baugrube
0,500
m3
Baugrube
165,000
m3
Baugrubenverf. bei
6,000
m3
Baugrubenverf. bei
110,000
m3
Arbeitsraumverf.
20,000
m3
Sauberkeitsschicht
15,000
m2
be
m2
ar
m3
be
18,000
200,000
t
ch
1,000 Psch
r*
ba
it
1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt,
hat der Bieter dies offenzulegen.
4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
© VHB Bayern – Stand August 2012
LV-Key: 176230
Druckdatum: 04.07.2016
Seite:
1
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
Parkplatz
05.08.2016
Baumaßnahme :
A96 Parkplatz Buxheimer Wald
Leistung :
en
ag
rl
te
Un
Parkplatz Buxheimer Wald
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
1
1. 4. 190
1. 4. 200
1. 6. 10
1. 6. 20
1. 6. 30
1. 6. 40
1. 6. 50
1. 6. 60
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
2
Gegenlast Lastpl.
1
Menge
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
2
MenZeitansatz in
genStunden
einheit 1
1
3
4
2,000
St
hydr. Schicht
1.800,000
m2
Asphalt fräsen
1.400,000
m2
Schichtenverbund
1.800,000
m2
Schichtenverbund
1.800,000
m2
Schichtenverbund
220,000
m2
ATS aus AC 32 T S
605,000
t
5
43,000
t
ABi aus AC 16 B S
343,000
t
1. 6. 80
ADS aus AC 11 D S
1. 6. 90
ADS aus AC 5 D L
1. 6. 100
Zul. für Erschwern.
1. 6. 110
Asphalt trennen
1. 6. 120
Asphalt trennen
10,000
m
1. 6. 130
Nahtflanke behandeln
60,000
m
1. 6. 140
Anschluss als Fuge
60,000
m
1. 6. 150
Randabdichtung
260,000
m
1. 6. 160
Abstumpfung
2.020,000
m2
1. 6. 170
Fläche kehren
2.020,000
m2
1. 6. 180
Probenentnahme
1,000
St
1. 6. 190
Bohrkern
1,000
St
1. 6. 200
Proben versenden
1,000 Psch
1. 7. 10
Pflasterdecke
400,000
m2
1. 7. 20
Pflasterdecke
260,000
m2
1. 7. 30
Pflasterdecke aus
50,000
m2
1. 7. 40
Anpassung von
50,000
m
1. 7. 50
Anpassung von
10,000
St
1. 7. 60
Bord oder Einfass.
100,000
m
1. 7. 70
Bord oder Einfass.
110,000
m
1. 7. 80
Bord oder Einfass.
1. 7. 90
Granithochbord
1. 7. 100
Granithochbord
1. 7. 110
Einfassung
1. 7. 120
Anpassung von
2,3
6
Stoffe
2
Geräte
7
2,4
8
Sonstiges
2
9
angebotener
Einheitspreis
(SP. 6+7+8+9)
10
ni
ATS aus AC 22 T N
1. 6. 70
Löhne
t
14,000
t
4,000
St
50,000
m
20,000
St
r*
m
ba
m
it
10,000
150,000
be
m
ar
m
be
5,000
100,000
t
ch
173,000
1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt,
hat der Bieter dies offenzulegen.
4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
© VHB Bayern – Stand August 2012
LV-Key: 176230
Druckdatum: 04.07.2016
Seite:
2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
Parkplatz
05.08.2016
Baumaßnahme :
A96 Parkplatz Buxheimer Wald
Leistung :
en
ag
rl
te
Un
Parkplatz Buxheimer Wald
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
1
1. 7. 130
1. 8. 10
1. 8. 20
1. 8. 30
1. 8. 40
1. 8. 50
1. 8. 60
1. 8. 70
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
2
1
Menge
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
2
MenZeitansatz in
genStunden
einheit 1
1
3
4
Baugrube in vorh.
110,000
m
Längsmarkierung
500,000
m
Längsmarkierung
100,000
m
Sperrflächenmark.
20,000
m
Längsmarkierung
500,000
m
Längsmarkierung
100,000
m
Sperrflächenmark.
20,000
m
3,000
St
Pfeilmarkierung
3,000
St
1. 8. 90
Eindrehsockel für Leitpfosten
1. 8. 100
Leitpfosten des AG einbauen
1. 8. 110
Bodenhülse lief.
1. 8. 120
Fundam. aus Beton
1. 8. 130
2,3
6
Stoffe
2
Geräte
7
2,4
8
Sonstiges
2
9
angebotener
Einheitspreis
(SP. 6+7+8+9)
10
ni
Pfeilmarkierung
1. 8. 80
5
Löhne
4,000
St
4,000
St
St
3,000
m3
Rohrpfosten des AG setzen
20,000
St
1. 8. 140
Schild des AG anbringen
20,000
St
1. 8. 150
Bank liefern und montieren
5,000
St
1. 8. 160
Unterflur-Müllsystem liefern,
einbauen
3,000
St
t
ch
20,000
be
ar
be
r*
ba
it
1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt,
hat der Bieter dies offenzulegen.
4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
© VHB Bayern – Stand August 2012
LV-Key: 176230
Druckdatum: 04.07.2016
Seite:
3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
2282.StB
(Bieterangabenverzeichnis)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16K501-K5118
Baumaßnahme
Un
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
Leistung
te
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
rl
Bieterangabenverzeichnis
Angaben des
Auftragnehmers
1.6.6
ATS aus AC 22 TN
Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch:
Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ...Gew. %
1.6.7
ABi aus AC 16 DS
Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch:
Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ...Gew. %
t
Angaben des
Auftragnehmers
Angaben des
Auftragnehmers
r*
ba
it
be
ar
be
Angaben des
Auftraggebers
ch
ni
Angaben des
Auftraggebers
ATS aus AC 32 TS
Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch:
Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ...Gew. %
en
Angaben des
Auftraggebers
1.6.5
Kurzbeschreibung
ag
OZ
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern 2008 - Stand 30.04.2010
1 von 2
2282.StB
Angaben des
Auftraggebers
(Bieterangabenverzeichnis)
ADS aus AC 11 DS
Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch:
Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ... Gew%
1.6.8
ADS aus AC 5 DL
Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch:
Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ... Gew%
r*
ba
it
be
ar
be
Angaben des
Auftragnehmers
Angaben des
Auftraggebers
Angaben des
Auftraggebers
Hersteller:
t
Angaben des
Auftragnehmers
Unterflur-Müllsystem
ch
Angaben des
Auftragnehmers
1.8.16
ni
Angaben des
Auftragnehmers
en
ag
Angaben des
Auftraggebers
rl
te
Un
1.6.9
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern 2008 - Stand 30.04.2010
2 von 2
233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16K501-K5118
Baumaßnahme
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
en
ag
rl
te
Un
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen
Nachunternehmer.
OZ/Leistungsbereich
Name der Nachunternehmer (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern)
(erst nach gesonderter Aufforderung
der Vergabestelle)
Beschreibung der Teilleistungen
t
ch
ni
ar
be
it
be
r*
ba
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
1 von 1
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Vergabenummer
16K501
Baumaßnahme
16K501-K5118
en
ag
rl
te
Un
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
ni
Mitglied
USt-ID:
ch
Mitglied
USt-ID:
t
Mitglied
USt-ID:
be
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort)
(Datum)
ar
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
it
be
r*
ba
1
(Unterschrift)
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung abzugeben.
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1 von 1
236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Bewerber/Bieter
Vergabenummer
Datum
16K501-K5118
Baumaßnahme
en
ag
rl
te
Un
Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016
Leistung
A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Beschreibung der (Teil)Leistungen
t
ch
OZ/Leistungsbereich
ni
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
ar
be
it
be
(Ort, Datum, Unterschrift)
(Ort, Datum, Unterschrift)
r*
ba
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns
gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem
gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1
Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016
1 von 1
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
INHALTSVERZEICHNIS
Un
2
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND VERKEHRSSICHERUNG
3
ERDBAU, ENTWÄSSERUNG, LANDSCHAFTSBAU, VERMESSUNG
5
ag
rl
te
VORBEMERKUNGEN
TRAGSCHICHTEN, DECKENBAU
7
en
STRASSENAUSSTATTUNG, SONSTIGE ARBEITEN
12
BRÜCKEN- UND INGENIEURBAU
14
t
ch
ni
r*
ba
it
be
ar
be
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
1 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
Vorbemerkungen
Un
Die hier aufgeführten Vorschriften mit Änderungen und Ergänzungen einschließlich der angegebenen Einführungsschreiben sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne der VOB/B § 1 Abs.2 Nr.4 und werden Vertragsbestandteil.
te
Bei veröffentlichten Vorschriften ist die Fundstelle bzw. Bezugsquelle in Klammern angegeben.
rl
Nicht veröffentlichte Vorschriften und Einführungsschreiben können bei der Vergabestelle
eingesehen werden.
ag
Die Zuordnung einer Vertragsbedingung zu einem Abschnitt erfolgte nur aus Gründen der
Übersichtlichkeit und schließt die Verbindlichkeit im Allgemeinen nicht aus.
t
ch
ARS
VkBl-V
FGSV
AllMBl
MBek
MS
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesanstalt für Straßenwesen
Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau des BMVI
Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln
Allgemeines Ministerialblatt, München
Ministerialbekanntmachung
Ministerialschreiben
ni
BMVI
BASt
OBB
en
Abkürzungen
r*
ba
it
be
ar
be
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
2 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Un
1.
1.1
te
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
- ZTV-SA 97 - Ausgabe 1997
- MBek vom 13.01.1998 (AIIMBI S. 81)
(FGSV)
rl
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
- MBek vom 11.01.2000 (AIIMBI S. 82 und 115)
 Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken
- TL-Absperrschranken 97 - Ausgabe 1997
(FGSV)
 Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken
- TL-Leitbaken 97 - Ausgabe 1997
(FGSV)
 Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln
- TL-Absperrtafeln 97 - Ausgabe 1997
(FGSV)
 Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für
Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen
- TL-Aufstellvorrichtungen 97 - Ausgabe 1997
(FGSV)
 Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei
Arbeitsstellen an Straßen
- TL-Warnbänder 97 - Ausgabe 1997
(FGSV)
 Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente
- TL-Leitelemente 97 - Ausgabe 1997
(FGSV)
 Technische Lieferbedingungen für transportable
Lichtsignalanlagen
- TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97 - Ausgabe 1997
(FGSV)
en
ag
1.2
t
ch
ni
it
be
ar
be
- MBek vom 13.01.1998 (AIIMBI S. 81)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Technische Lieferbedingungen für transportable
Schutzeinrichtungen
- TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 - Ausgabe 1997 (FGSV)
- MBek vom 13.01.1998 (AIIMBI S. 81)
- MS vom 26.02.1999, IID9-43345-001/99
- MS vom 13.04.1999, IID9-43345-001/99
r*
ba
1.3
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
3 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
1.4
Technische Lieferbedinungen für Leitkegel
- TL Leitkegel - Ausgabe 1994
- MBek vom 30.12.1994 (AIIMBI 1995 S. 29)
(FGSV)
Un
1.5
te
Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten
- TL-Warnleuchten 90 - Ausgabe 1991
- MBek vom 22.01.1992 (AIIMBI S. 145)
- MS vom 04.03.1999, IID9-43322-010/91
(ARS 10/1998)
rl
Technische Liefer- und Prüfbedingungen für
transportable Warnschwellen (TLP Warnschwellen 2014)
- TLP Warnschwellen 2014 - Ausgabe 2014
- MS vom 27.05.2015, IID9/IC4-43345-006/01
(ARS 6/2014)
ag
1.6
(FGSV)
(FGSV)
en
t
ch
ni
r*
ba
it
be
ar
be
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
4 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
Erdbau, Entwässerung, Landschaftsbau, Vermessung
Erdbau, Entwässerung, Landschaftsbau, Vermessung
Un
2.
2.1
(FGSV)
rl
te
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Erdarbeiten im Straßenbau
- ZTV E-StB 09 - Ausgabe 2009
- MBek vom 21.01.2013 (AIIMBI S. 51)
(ARS 09/2009 und 19/2012)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische
Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen
Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im
Straßenbau in Bayern
- ZTV wwG-StB By 05 - Ausgabe 2005
(OBB)
- MBek vom 12.12.2005 (AIIMBI S. 577)
en
ag
2.2
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
http://www.baustoffrecycling-bayern.de
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Baumpflegearbeiten im Straßenbau
- ZTV Baum-StB 04 - Ausgabe 2004
- MBek vom 22.03.2005 (AIIMBI S. 131)
(VkBl-V)
t
(FGSV)
be
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau
- ZTV Ew-StB 14 - Ausgabe 2014
- MBek vom 26.05.2015 (AllMBl S. 326)
(ARS 09/2014)
(FGSV)
be
ar
2.5
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau - ZTV La-StB 05 - Ausgabe 2005
- MBek vom 11.08.2006 (AIIMBI S. 319)
ch
2.4
ni
2.3
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau
- ZTV Verm-StB 01 - Ausgabe 2001
- MBek vom 11.10.2001 (AIIMBI S. 684)
ba
Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau
- TP BF-StB - in der neuesten Fassung
- MBek vom 10.01.2005 (AllMBl S. 13)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
(FGSV)
r*
2.7
it
2.6
(FGSV)
5 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
2.8
2.9
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
te
Un
Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im
Erdbau des Straßenbaus
- TL BuB E-StB 09 - Ausgabe 2009
- MBek vom 17.11.2009 (AllMBl S. 490)
Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe
im Erdbau des Straßenbaus
- TL Geok E-StB 05 - Ausgabe 2005
- MBek vom 15.02.2006 (AllMBl S. 101)
rl
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
ag
2.10
en
Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau
Teil 1: Befüllmaterialien
- TL Gab-StB By 11 - Ausgabe 2012
- MBek vom 09.05.2012 (AllMBl S. 443)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
t
ch
ni
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ba
it
be
ar
be
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
6 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
Tragschichten, Deckenbau
Tragschichten, Deckenbau
Un
3.
3.1
(FGSV)
rl
te
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt
- ZTV Asphalt-StB 07/13 - Ausgabe 2007, Fassung 2013
- MBek vom 24.04.2014 (AllMBl S. 309)
(ARS 29/2010, 02/2012 und 11/2012)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln
und Fahrbahndecken aus Beton
- ZTV Beton-StB 07 - Ausgabe 2007 Änderung/Ergänzung 2013
- MBek vom 13.12.2013 (AllMBl 2014, S. 26)
(ARS 04/2013)
en
ag
3.2
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
ni
3.3
(FGSV)
t
ch
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen
- ZTV BEB-StB 15 - Ausgabe 2015
- MBek vom 25.08.2015 (AllMBl S. 424)
(ARS 07/2015)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
be
3.4
(FGSV)
be
ar
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Asphaltbauweisen
- ZTV BEA-StB 09/13 - Ausgabe 2009/Fassung 2013
- MBek vom 11.11.2014 (AllMBl S. 519)
(ARS 05/2014)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
3.5
(FGSV)
ba
it
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Fugen in Verkehrsflächen
- ZTV Fug-StB 01 - Ausgabe 2001
- MBek vom 18.06.2003 (AIIMBI S. 220)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
3.6
r*
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und
Einfassungen
- ZTV Pflaster-StB 06 - Ausgabe 2006
- MBek vom 11.12.2006 (AllMBl S. 698)
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
7 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
3.7
(FGSV)
te
Un
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit
teer-/pechtypischen Bestandteilen im Straßenbau in Bayern
- ZTVuVA-StB By 03
- Anlage zur MBek vom 18.06.2003 (AIIMBI S. 221)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
geändert und ergänzt durch
- MBek vom 19.07.2006 (AllMBl S. 238)
3.8
rl
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
ag
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
- ZTV A-StB 12 - Ausgabe 2012
- MBek vom 05.07.2012 (AllMBl S. 493) (ARS 04/2012)
(FGSV)
3.9
en
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
(FGSV)
ni
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
- ZTV SoB-StB 04 - Ausgabe 2004 / Fassung 2007
- MBek vom 08.05.2014 (AllMBl S. 329)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden
zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
- TL SoB-StB 04 - Ausgabe 2004 / Fassung 2007
- MBek vom 08.05.2014 (AllMBl S. 328)
(FGSV)
t
ch
3.10
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen
TL BEB-StB 15 - Ausgabe 2015
MBek vom 25.08.2015 (AllMBl S. 423)
(ARS 08/2015)
be
3.11
ar
(FGSV)
3.12
be
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
it
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen
im Straßenbau
- TL Gestein-StB 04 - Ausgabe 2004, Fassung 2007
- MBek vom 05.11.2012 (AllMBl S. 846)
(FGSV)
ba
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
- TL Gestein-StB 04 - Anhang E
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
- TL Gestein-StB 04 - Anhang F
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
r*
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
- TL Gestein-StB 04 - Anhang G
8 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
3.13
(FGSV)
te
Un
Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau
von Verkehrsflächenbefestigungen
- TL Asphalt-StB 07/13 - Ausgabe 2007, Fassung 2013
- MBek vom 24.04.2014 (AllMBl S. 304)
(ARS 29/2010 und 11/2012)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
3.14
(FGSV)
en
ag
rl
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und
Fahrbahndecken aus Beton
- TL Beton-StB 07 - Ausgabe 2007
Änderung/Ergänzung 2014
- MBek vom 18.08.2014 (AllMBl S. 432)
(ARS 04/2013)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
3.15
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und
gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen
- TL Bitumen-StB 07/13 - Ausgabe 2007, Fassung 2013
- MBek vom 20.12.2013 (AllMBl 2014, S. 29)
(ARS 20/2013)
ni
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
ch
3.16
Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen
- TL BE-StB 15 - Ausgabe 2015
- MBek vom 03.03.2016 (AllMBl S. 1461)
t
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
be
3.17
Technische Lieferbedingungen für Gummimodifizierte Bitumen
- TL RmB-StB By - Ausgabe 2010
- MBek vom 03.02.2010 (AIIMBl S. 48)
ar
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
3.18
be
 Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in
Verkehrsflächen
- TL Fug-StB 01 - Ausgabe 2001
ba
it
 Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in
Verkehrsflächen
- TP Fug-StB 01 - Ausgabe 2001
- MBek vom 18.06.2003 (AIIMBI S. 219)
(FGSV)
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Technische Lieferbedingungen für flüssige
Beton-Nachbehandlungsmittel
- TL NBM-StB 09 - Ausgabe 2009
- MBek vom 07.10.2009 (AIIMBI S. 334)
r*
3.19
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
3.20
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung
von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
9 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
- TL Pflaster-StB 06 - Ausgabe 2006
- MBek vom 11.12.2006 (AllMBl S. 698)
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Un
3.21
Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und
Zubereitungen auf Bitumenbasis
- TL Sbit-StB 15 - Ausgabe 2015
- MBek vom 03.03.2016 (AllMBl S. 1463)
te
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
rl
3.22
Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat
- TL AG-StB 09 - Ausgabe 2009
- MBek vom 05.11.2009 (AIIMBI S. 489)
(FGSV)
ag
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau
Teil: Güteüberwachung
Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen
- TL G Asphalt-OB-StB 04 - Ausgabe 2004
- MBek vom 24.04.2006 (AllMBl S. 167)
en
3.23
(FGSV)
3.24
ni
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
ch
Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau,
Teil: Güteüberwachung;
Teil: Mischgut für Dünne Schichten im Kalteinbau
- TL G Asphalt-DSK-StB 98/03 Ausgabe 1998/Fassung 2003
- MBek vom 11.01.2005 (AIIMBI S. 15)
t
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
be
3.25
ar
Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen
im Straßenbau
Teil: Güteüberwachung
- TL G BE-StB 02 - Ausgabe 2002
- MBek vom 08.12.2003 (AllMBl S. 903)
(FGSV)
3.26
be
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
(FGSV)
ba
it
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden
zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
Teil: Güteüberwachung
- TL G SoB-StB 04 - Ausgabe 2004 / Fassung 2007
- MBek vom 13.06.2008 (AllMBl S. 394)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
3.27
Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im
Straßenbau
- TP Gestein-StB - Ausgabe 2008
r*
ergänzt durch
- MBek vom 31.03.2010 (AllMBl S. 155)
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
10 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
3.28
Un
Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicke von
Oberbauschichten im Straßenbau
- TP D-StB 12 - Ausgabe 2012
- MBek vom 11.06.2013 (AIIMBI S. 311)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im
Straßenbau,
Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM)
- TP Griff-StB 07 (SKM) - Ausgabe 2007
- MBek vom 25.08.2008 (AllMBl S. 519)
te
3.29
(FGSV)
rl
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
ag
3.30
en
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im
Straßenbau,
Teil: Messverfahren SRT
- TP Griff-StB (SRT) - Ausgabe 2004
- MBek vom 15.02.2006 in der Fassung vom 24.01.2011
(AllMBl 2011 S. 27) (ARS 19/2010)
(FGSV)
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
ni
3.31
ch
Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf
Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung,
Teil: Berührende Messungen
- TP Eben - Ausgabe 2007
- MBek vom 07.08.2007 (AllMBl S. 439)
(FGSV)
t
http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php
r*
ba
it
be
ar
be
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
11 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
Straßenausstattung, Sonstige Arbeiten
Straßenausstattung, Sonstige Arbeiten
Un
4.
4.1
4.2
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme
- ZTV FRS 13 - Ausgabe 2013
- MBek vom 29.07.2014, IID9-43342-003/11 (AllMBl S. 393)
(FGSV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen
- ZTV VZ - Ausgabe 2011
- MS vom 06.02.2012, IID9/IID3-4332-005/07
(ARS 9/2011)
(FGSV)
Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale
Verkehrszeichen
- TLP VZ - Ausgabe 2011
- MS vom 06.02.2012, IID9/IID3-4332-005/07
(ARS 9/2011)
(FGSV)
Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken
- TL-SP 99 - MBek vom 10.05.2000 (AIIMBI S. 401)
(FGSV)
t
ch
ni
4.4
en
ag
4.3
(FGSV)
rl
te
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Markierungen auf Straßen
- ZTV M 13 - Ausgabe 2013
- MBek vom 07.07.2014, IID9-43323-005/99 (AIIMBI S. 375)
(FGSV)
Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien
- TL-M 06 - Ausgabe 2006
- MS vom 28.02.2007, IID4-43323-003/06 (ARS 18/2006)
- MS vom 17.01.2014, IID9-43323-003/06 (ARS 26/2013)
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
r*
Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand –
Fertigteile
- TL BSWF 96 - Ausgabe 1996
- MS vom 23.12.1998, IID9-43342-007/94
(FGSV)
ba
it
4.8
Technische Lieferbedingungen für Schutzplankenpfostenummantelungen
- TL-SPU 93 - Ausgabe 1993
- MBek vom 14.09.1993 (AIIMBI S. 1102)
be
4.7
ar
4.6
be
4.5
(FGSV)
12 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
4.9
Un
Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen
- TLS 2012 - Ausgabe 2012
- MBek vom 26.08.2015 (AllMBl S. 425)
Grundsätze für die Aufstellung von großen Verkehrsschildern
an Straßen
Ausgabe 2000
- MS vom 19.09.2000, IID9-43320-003/00
(ARS 21/2000)
(VkBI-V)
rl
Anforderungen an Markierungsleuchtknöpfe
- MLK - Ausgabe 2001
- MS vom 15.03.2002, IID9/IC4-43323-001/01
(ARS 36/2001)
ag
4.11
http://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Regelwerke/Unterseiten/V5-tls-2012.html?nn=636596
te
4.10
(Wirtschaftsverlag NW)
(BMVI)
en
t
ch
ni
r*
ba
it
be
ar
be
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
13 von 16
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
Brücken- und Ingenieurbau
Brücken- und Ingenieurbau
Un
5.
5.1
(BASt/VkBI-V)
ag
rl
te
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Ingenieurbauten
- ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014
mit Liste der Hinweise zu den ZTV-ING (Stand 30.04.2013)
- MS vom 14.04.2003, IID8-43420-004/ZTV-ING/03
(ARS 14/2003)
- MBek vom 12.02.2016, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 1460)
(ARS 06/2015)
http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html
en
ergänzt mit EZTV-ING Bayern
- MBek vom 29.09.2011, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 543) und
- MBek vom 07.10.2015, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 439)
5.2
5.3
ch
ni
Technische Baubestimmungen Brücken- und Ingenieurbau,
Einführung der Eurocodes für Brücken
- MBek vom 10.04.2013, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 178)
(ARS 22/2012)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die
Herstellung von Brückenbelägen auf Beton
- ZTV-BEL-B Teil 2:
Dichtungsschicht aus zweilagig aufgebrachten
Bitumendichtungsbahnen
- MS vom 22.12.1987, IID8-4342-2 (ARS 16/1987)
(VkBI-V)
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die
Herstellung von Brückenbelägen auf Beton
- ZTV-BEL-B Teil 3:
Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff, Ausgabe 1995
- MS vom 14.08.1995, IID8-43420-015/91 (ARS 13/1995)
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(FGSV)
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für die Herstellung von Brückenbelägen auf Stahl
- ZTV-BEL-ST 92 - Ausgabe 1992
- MS vom 21.07.1992, IID8-43420-023/91 (ARS 18/1992)
ergänzt durch „Ergänzung Nr. 1“
- MS vom 05.01.1996, IID8-43420-023/91 (ARS 25/1995)
geändert und ergänzt durch
„Zusätzliche Technische Lieferbedingungen für Baustoffe der
Dichtungsschichten für Brückenbeläge auf Stahl“
- MS vom 04.03.1999, IID8-43420-023/91 (ARS 6/1999)
(FGSV)
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5.4
(Beuth-Verlag/
VkBl-V)
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
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*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
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Sammlung „Technische Lieferbedingungen und Technische
Prüfvorschriften für Ingenieurbauten“
TL/TP-ING - Ausgabe März 2012
- MBek vom 01.12.2014, IID8-4342-001/11 (AllMBl S. 630)
(ARS 14/2012)
(BASt/VkBl-V)
http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html
5.7
Richtzeichnungen für Ingenieurbauten
RiZ-ING - Ausgabe Dezember 2014
- MBek vom 18.01.2016, IID8-43420-012/91 (AllMBl S. 97)
(ARS 11/2015)
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(BASt/VkBI-V)
5.8
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http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html
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Technische Lieferbedingungen für Beschichtungs-, Dichtund Injizierstoffe an Seilen und Kabeln im Brückenbau
(Anhang zu Richtlinien für den Korrosionsschutz von
Seilen und Kabeln im Brückenbau)
- TLKS-Seile - Ausgabe 1983
- MS vom 13.02.1984, IID8-4342-0.97 (ARS 1/1984)
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5.9
(VkBI-V)
Anforderungen für Bordsteine aus Naturstein
auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken
(Änderungen der ehem. Ziffer 16.1 der EZTV-K Bayern)
- MS vom 04.12.1995, IID8-43420-006/91
5.10
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(OBB)
(FGSV)
Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung
und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen
nach DIN 1076
- RI-EBW-PRÜF - Ausgabe 2013
- MBek vom 02.06.2014, IID8-43420-008/94 (AllMBl S. 330)
- (ARS 10/2013)
http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html
(BASt/VkBl-V)
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5.11
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen
- ZTV Lsw 06 - Ausgabe 2006
ergänzt durch Anlage 1 des ARS 05/2012 vom 24.04.2012
- MBek vom 28.02.2007 (AllMBl S. 209) (ARS 25/2006)
- MS vom 02.10.1997, IID9-43813-004/92 (ARS 30/1997)
„Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Bohrpfahlgründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden
an Straßen“ Ergänzungen 97
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
15 von 16
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9002.StB
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
5.12
5.13
(BASt/VkBl-V)
http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html
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Anweisung Straßeninformationsbank für Ingenieurbauten,
Teilsystem Bauwerksdaten
- ASB-ING - Ausgabe 2013
- ARS 22/2013
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Richtlinien für den Entwurf und die Ausbildung von
Ingenieurbauwerken
- RE-ING - Teil 2 Brücken Abschnitt 5 Integrale Bauwerke - Ausgabe 10/2013
- MS vom 08.07.2014, IID8-4342-002/14
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© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016
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Anweisung
zum Schutze unterirdischer Kabelanlagen
(Kabelschutzanweisungen)
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Bei Arbeiten an den Bundesautobahnen und in deren näherer Umgebung muss damit
gerechnet werden, dass im Bereich der Baustelle sowohl autobahneigene Kabel als
auch Kabel anderer Bedarfsträger verlegt sind.
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Diese Anweisung gilt ausschließlich für autobahneigene Kabelanlagen. Der Antragsteller / Vertragspartner hat sich vor Baubeginn auch über das Vorhandensein von Kabelanlagen anderer Bedarfsträger bei den zuständigen Stellen zu erkundigen und Auflagen
hierzu zu beachten. Kabelanlagen anderer Bedarfsträger unterliegen nicht der Zuständigkeit und Verantwortung der jeweiligen Autobahndirektion; eine Haftung für Vorhandensein, deren Lage und Zustand wird nicht übernommen.
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Bei Arbeiten jeder Art am oder im Erdreich, insbesondere bei Aufgrabungen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Schutzplanken besteht immer die Gefahr,
dass Kabel beschädigt werden. Nach Maßgabe der §§ 316b und 317 StGB sind solche
Beschädigungen strafbar, und zwar auch dann, wenn sie in den Fällen des § 317 III
StGB fahrlässig begangen werden. Außerdem ist derjenige, der für die Beschädigung
verantwortlich ist, dem Eigentümer zum Schadenersatz verpflichtet. Es liegt daher im
Interesse aller, die solche Arbeiten durchführen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und
dabei die folgenden Punkte genau zu beachten, um Beschädigungen zu verhüten:
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1) Autobahneigene Kabel können nicht nur entlang, sondern auch quer zur Autobahn
und an oder in den die Autobahn kreuzenden Wegen und Straßen liegen. Die Kabel
liegen gewöhnlich in einer Tiefe von ca. 80 cm. Eine abweichende, insbesondere
geringere Tiefenlage ist wegen Kreuzung anderer Anlagen oder infolge nachträglicher Veränderung der Deckung durch Umbauten und aus anderen Gründen möglich. Die Kabel können in Schutzrohren bzw. Kabelformsteinkanälen eingezogen
oder frei im Erdreich verlegt sein. Verwendete Abdeckungen mittels Kunststoffplatten bzw. Tonhauben schützen die Kabel jedoch nicht gegen mechanische Beschädigungen. Sie sollen lediglich den Aufgrabenden auf das Vorhandensein von Kabeln aufmerksam machen.
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2) Vor Aufnahme von Arbeiten am oder im Erdreich der eingangs bezeichneten Art ist
deshalb bei der jeweiligen Autobahndirektion festzustellen, ob und wo im Bereich
der Baumaßnahme autobahneigene Kabel liegen. Die Kabelbestandspläne für die
BAB - Kabelanlagen geben nicht in jedem Fall die punktgenaue Lage der Kabel
wieder. Aus diesem Grund sind für alle AN, die Arbeiten in unmittelbarer Nähe zu
den BAB - Kabelanlagen durchführen, örtliche Einweisungen durch das Fachpersonal der jeweiligen Autobahndirektion notwendig. Deshalb werden vor Baubeginn alle verlegten autobahneigenen Kabel mit Pflöcken markiert.
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 14.07.2009
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Mindestens 8 Tage vor Baubeginn ist die jeweilige Autobahndirektion zu verständigen, damit die Trassen der autobahneigenen Kabel abgepflockt werden können.
Anfragen für die Lage der autobahneigenen Fernmeldekabel und für autobahneigene Stromkabel sind zu richten an:
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Für Strecken der Autobahndirektion Nordbayern:
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Verkehrs- und Betriebszentrale Nordbayern (VBZ),
Fontanestraße 2, 90475 Nürnberg - Fischbach
Tel.:
+49 911 9882 – 0 / - 400
Fax:
+49 911 9882 - 444
E-Mail: [email protected]
Für Strecken der Autobahndirektionen Südbayern:
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Fernmeldemeisterei München-Freimann,
Heidemannstr. 219, 80939 München
Tel.:
+49 89 350947 - 431 / - 454
Fax:
+49 89 350947 - 444
E-Mail: [email protected]
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Die Anwesenheit eines Beauftragten der jeweiligen Autobahndirektion an der Aufgrabungsstelle hat keinen Einfluss auf die Verantwortlichkeit des Aufgrabenden in
Bezug auf die von diesem verursachten Schäden an autobahneigenen Kabelanlagen und Kabelanlagen anderer Bedarfsträger.
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3) Jede unbeabsichtigte Freilegung von Kabelanlagen ist der jeweiligen Autobahndirektion und der zuständigen Autobahnmeisterei unverzüglich zu melden. Freigelegte Kabel sind vor Beschädigungen zu sichern. Die Erdarbeiten sind an Stellen mit
freigelegten Kabeln bis zum Eintreffen eines Beauftragten der jeweiligen Autobahndirektion einzustellen. Für den Fall von freigelegten Kabelanlagen anderer Bedarfsträger ist davon unabhängig, deren Weisungen einzuholen bzw. Auflagen zu beachten.
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4) Bei Erdarbeiten in der Nähe von autobahneigenen Kabelanlagen dürfen spitze und
scharfe Werkzeuge (Bohrer, Pickel, Spaten, Stoßeisen etc.) nur so gehandhabt
werden, dass sie höchstens bis zu einer Tiefe von 20 cm über der Kabelanlage in
das Erdreich eindringen. Für die weiteren Arbeiten sind Handschaufeln zu verwenden, die möglichst waagrecht zu führen und vorsichtig zu handhaben sind. Spitze
Geräte (Dorne, Schnurpfähle etc.) dürfen oberhalb von Kabelanlagen nur eingetrieben werden, wenn sie mit einem von der Spitze nicht mehr als 30 cm entfernten fest
angebrachten Teller oder Querriegel versehen sind. Da mit Abweichungen der Kabellage oder mit breiteren Kabeltrassen durch mehrere verlegte Kabel gerechnet
werden muss, sind die gleichen Vorsichtsmaßnahmen auch in einer Breite von mindestens 50 cm links und rechts der bezeichneten Kabellage zu beachten. Bei der
Anwendung maschineller Baugeräte in der Nähe von Autobahnkabeln ist ein solcher Abstand zu wahren, dass eine Beschädigung des Kabels ausgeschlossen ist.
Da die Kabeltrassen jederzeit zugänglich sein müssen, dürfen sie nicht überschüttet
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 14.07.2009
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oder mit Baustelleneinrichtungen zugestellt werden. Außerdem ist es untersagt die
Kabeltrassen mit Baufahrzeugen zu überfahren, da dabei Verformungen des Kabelquerschnittes bzw. Beschädigungen am Kabelmantel durch spitze Gegenstände
verursacht werden können, die die Kabelanlage beeinträchtigen und zu einem späteren Ausfall führen können. Ist die örtliche Lage oder die Tiefenlage von Kabeln
nicht bekannt, so ist besondere Vorsicht geboten. Gegebenenfalls muss der Verlauf
der Kabel durch in vorsichtiger Arbeit herzustellende Suchschlitze ermittelt werden.
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5) In Gräben, in denen autobahneigene Kabel freigelegt worden sind, ist die Erde zunächst nur bis in die Höhe des Kabellagers einzufüllen und zu verdichten. Dabei ist
darauf zu achten, dass das Auflager des Kabels glatt und steinfrei ist. Sodann ist
auf das Kabel eine 20 cm hohe Schicht loser steinfreier Erde aufzubringen, die anschließend einem geeigneten leichten Verdichtungsgerät verdichtet wird. Durch
Verdichten von steinigem Aushubmaterial unmittelbar über dem Kabel kann die
Ummantelung des Kabels leicht beschädigt werden. Dies führt dazu, dass Feuchtigkeit in die papierisolierten Streckenfernmeldekabel eindringt. Das Kabel muss
dann meist über eine größere Strecke ausgetauscht werden.
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6) Jede Person, die in der Nähe von Kabeln Erdarbeiten ausführt, ist verpflichtet, alle
gebotene Sorgfalt anzuwenden. Daher müssen Hilfskräfte von der Firma genauestens an- und eingewiesen werden, um die bei Erdarbeiten immer bestehende Gefahr einer Beschädigung von autobahneigenen Kabelanlagen zu vermindern.
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7) Bei schuldhafter Beschädigung von autobahneigenen Kabelanlagen, die infolge
schuldhafter Nichtbeachtung der Schutzmaßnahmen dieser Anweisung entstanden
sind, hat der Schädiger im Rahmen seiner Ersatzverpflichtung auch die dauernde
Wertminderung der Kabelanlage durch die Beschädigung auszugleichen, die nicht
durch die Reparaturarbeiten kompensiert werden kann. Die Wertminderung wird mit
einem Betrag i. H. v. 6% der Reparaturkosten der Kabelanlage (elektrische Arbeiten
und eigene Aufwendungen für Personal und Material, ohne Tiefbaukosten), mindestens € 200,00 für jeden Schadensfall abgegolten. Dem Schädiger steht der Nachweis offen, dass im konkreten Fall keine oder eine geringere Wertminderung entstanden ist.
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Soweit durch die Beschädigung die Nutzbarkeit der autobahneigenen Kabelanlage
aufgehoben wird, werden sämtliche Aufwendungen an Personal- und Sachmitteln
zur Kompensation des Ausfalls (z.B. Telekom ISDN Ersatzverbindung) in Rechnung
gestellt.
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 14.07.2009
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
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Menge
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LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
Gesamtbetrag
in EURO
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Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungsbereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil.
2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der
LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des
Langtextes als vertraglich vereinbart.
3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By
abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr.,
sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten.
Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten
der LB StB-By gelten jedoch für alle in dem jeweiligen
Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie
eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die
allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By
sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung
und gelten für alle Leistungen.
4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der
Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind
die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische
Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen
(TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den
durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten
Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere
Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in
der Baubeschreibung.
5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der
Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als
Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING
vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen.
7. Recycling-Baustoffe, deren Bautauglichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige
qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe
der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der
ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde,
sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen.
Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben.
8. Beton und Zementmörtel:
8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den
ZTV-ING entsprechen.
8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt
es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die
Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend
DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart.
8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den
Expositionsklassen angegeben sind, resultieren
diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der
Kombination der Expositionsklassen.
9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet
Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren,
einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung
oder Beseitigung.
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
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20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
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Vorbemerkungen zu LB 901
Vorbemerkungen zu LB 901
1. Allgemeines
1.1 Sofern in den Unterlagen des AG die Art der
berührungslosen Außerkraftsetzung von Verkehrsschildern nicht vorgegeben ist, sind folgende Arten
zulässig:
- Abdrehen um 90 Grad,
- Demontage,
- Abdecken mit witterungsbeständigen und undurchsichtigem Material,
- mobile Auskreuzvorrichtungen aus Kunststoff oder
Metall, beklebt mit Folie Typ 3, gem. DIN 67520,
Teil 4,
bis 3 m2 Schildfläche: Breite 75 mm
über 3 m2 Schildfläche: Breite 100mm.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Herstellen verkehrssicherer Zugangs- und
und Zufahrtsmöglichkeiten für Anlieger gehört
zum Leistungsumfang.
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Vorbemerkungen zu LB 902
Vorbemerkungen zu LB 902
1. Allgemeines
1.1 In Waldstrecken ist der Waldboden mit der darüberliegenden, durchwurzelten Oberbodenschicht erst abzuheben und seitlich zu lagern, wenn Bäume, Unterholz,
Astwerk, Rinden und die Wurzelstöcke entfernt sind.
1.2 Infolge der Massenunsicherheit bei der Kampfmittelsondierung und Räumung sind in die Räumungspositionen
keine AGK und BGK einzurechnen.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Beseitigen am Boden liegender Äste beim
Roden in geschlossenem Bestand.
3. Abrechnung
3.1 Der Stammdurchmesser von Bäumen ist der
mittlere Durchmesser, gemessen 1 m über dem Boden.
3.2 Der Durchmesser von Wurzelstöcken ist der
mittlere Durchmesser der Schnittfläche.
3.3 Die gerodete Fläche wird durch die Außenränder
des Bestandes auf der Bodenoberfläche begrenzt.
Das Aufmaß wird vor der Rodung durchgeführt.
3.4 Für die Ermittlung der Rodungsfläche im Mittel- und
Trennstreifen zweibahniger Straßen gilt:
Als Breite wird die gesamte Breite des Mittel- bzw.
Trennstreifens gemessen.
Lücken im Bestand bis 10 m Länge werden übermessen.
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Vorbemerkungen zu LB 903
Vorbemerkungen zu LB 903
1. Allgemeines
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Fördern des Oberbodens innerhalb der
Baustelle unabhängig von der Länge der Förderwege.
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Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
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Datum:
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Einheit
Einheitspreis
in EURO
3
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
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3. Abrechnung
3.1 Oberbodenlieferung:
Die Mengenermittlung erfolgt durch Aufmaß des
Oberbodens auf dem Fahrzeug an der Einbaustelle.
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Vorbemerkungen zu LB 905
Vorbemerkungen zu LB 905
1. Allgemeines
1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den
Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten
nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene
Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für
eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage
sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN
dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten.
1.2 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte
(Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den
Technischen Regeln der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie
den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und
Brüchen sowie Tagebauen In der Fassung vom
09.12.2005 definiert.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/
grundwasser/doc/verfuell.pdf
Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW 2 werden in der
ZTV wwG-StB BY 05 definiert.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom
AG angeordnet wird.
3. Abrechnung
3.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von
OK Gelände aus. Die Abrechnungstiefe bei Boden
zwischen Pfahlköpfen lösen geht von OK Pfahlkopfplatte
aus.
3.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub
ist für jeden Grabenabschnitt jeweils die planmäßige
Grabentiefe nach DIN EN 1610.
Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe
gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für den
Leitungsgrabenaushub in Dämmen, die im gleichen
Auftrag hergestellt werden, die Dicke der Leitungszone
zuzüglich der nach Angaben des Rohrherstellers statisch
erforderlichen Überdeckung.
3.3 Die Abrechnungstiefe für die Leitungsgrabenverfüllung ist für jeden Grabenabschnitt die jeweilige
Grabentiefe nach DIN EN 1610 abzüglich der Dicke der
Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine
andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe
für die Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im
gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben
des Rohrherstellers statisch erforderliche Überdeckung
abzüglich der Dicke der Abdeckung.
3.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit
Rohrleitungen ist die Mindestgrabenbreite
nach DIN EN 1610, Tab. 1 und Tab. 2. Maßgeblich für
die Abrechnung ist der jeweils größere Wert aus den
Tabellen, sofern in der Position nichts anderes angegeben ist. Ein ggf. vorhandener Verbau ist bei der
Ermittlung der Abrechnungsbreite nicht zu berücksichtigen.
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
4
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
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3.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die Abrechnungslänge die tatsächliche Länge der Rohrleitung.
Die Abrechnungslänge der Rohrleitung ist von diesen
Regelungen nicht betroffen.
Ergänzend gilt folgendes:
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
neu herzustellenden Leitungen, deren Leitungsgraben noch nicht verfüllt ist, ab, wird von der
Achse Hauptrohr gemessen.
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
Leitungen ab, deren Leitungsgraben bereits verfüllt
ist, ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der
Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen, sofern die
Verfüllung vom AG veranlasst ist.
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
bestehenden Leitungen ab, wird zur Herstellung des
Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen.
- Beginnt die Rohrleitung an einem neu herzustellenden
Straßenablauf, wird der Abrechnungslänge der Außendurchmessers des Straßenablaufs zugeschlagen.
- Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem
bestehenden Schacht, wird der Abrechnungslänge
0,5 m zugeschlagen.
- Endet die Rohrleitung an einem Haus oder sonstigen,
nicht zum Rohrleitungsgraben zählenden baulichen
Anlagen, so wird bis Außenkante der Einführung
gemessen.
Wenn die Erdarbeiten für die Schächte nicht gesondert
vergütet werden, gilt ergänzend folgendes:
- Bei Zwischenschächten im Zuge der Rohrleitung wird
der Außendurchmesser der Schächte der
Abrechnungslänge zugeschlagen.
- Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem neu
herzustellenden Schacht, wird der Abrechnungslänge der Außendurchmesser des Schachtes und
zusätzlich 0,5 m zugeschlagen.
- Der Außendurchmesser des Schachtes wird je Schacht
nur einmal vergütet. Er wird dem Leitungsgraben zugeschlagen, in dem das Rohr mit dem größten Durchmesser eingebaut wird.
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Vorbemerkungen zu LB 909
Vorbemerkungen zu LB 909
1. Beton und Zementmörtel:
1.1 Normalbettmörtel, Dünnbettmörtel sowie Putzmörtel
müssen - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes enthalten ist - der DIN 1053-1,
Ausgabe 1996-11, entsprechen.
2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Bettung gemäß DIN EN 1610 in gewachsenem Boden.
2.2 Die Lieferung von Normalbettmörtel bzw.
Dünnbettmörtel.
3. Abrechnung
3.1 Beim Aufmaß der Rohrleitungen werden die Formstücke
übermessen. Für Formstücke wird der aufgemessenen
Länge der zugehörigen Rohrleitung je Formstück 1 m
Rohrlänge zugeschlagen. Bei unterschiedlichen Rohrdurchmessern am Formstück wird der Rohrleitung mit dem
größeren Durchmesser 1 m Rohrlänge zugeschlagen.
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
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Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
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20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
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Als Formstücke zählen: Abzweige, Bögen, Verschlussteller und Übergangsstücke.
3.2 Bei Rohrleitungen mit Böschungsstücken werden die
Rohrleitungen bis zur unteren Vorderkante des
Böschungsstückes durchgemessen.
3.3 Die Vergütung der Leitungsgrabenverfüllung oberhalb
der Leitungszone richtet sich nach der einschlägigen
Position des LB 905.
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Vorbemerkungen zu LB 910
Vorbemerkungen zu LB 910
1. Allgemeines
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten
sind die jeweiligen Sollbreiten einer Schicht.
Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung
um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben
unberücksichtigt.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite.
2.2 Der Wechsel der Querneigung der Bankette von 6 %
auf 12 % und umgekehrt im Bereich von Verwindungen.
2.3 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc.
im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle
dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.
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Vorbemerkungen zu LB 911
Vorbemerkungen zu LB 911
1. Allgemeines
1.1 Die in der Leistungbeschreibung angegebenen
Breiten sind die jeweiligen oberen Sollbreiten einer
Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten
bleiben unberücksichtigt.
1.2 Bei Vollsperrungen des Verkehrs bzw. Neubaustrecken ist die Decke in voller Breite mit einem
Fertiger bzw. mit mehreren gestaffelt fahrenden
Fertigern nahtlos einzubauen.
1.3 Wird im Fahrbahnbereich Handeinbau erforderlich
wie z.B. bei Bauwerksanschlüssen, Quernähten,
Aufweitungen, Einbauten und dgl., so gelten für diese
Flächen die gleichen Grenzwerte für die Unebenheit
wie bei maschinellem Einbau. Wird ausserhalb des
Fahrbahnbereiches Handeinbau erforderlich, so dürfen
für diese Flächen Unebenheiten in Längs- und
Querrichtung innerhalb einer 4 m langen Messstrecke
höchstens 10 mm betragen.
1.4 Bei gefrästen Flächen dürfen Unebenheiten nur mit
allmählichem Übergang auftreten. In Anlehnung an die
ZTV Asphalt-StB dürfen innerhalb einer 4 m langen
Messstrecke die Unebenheiten in Längsund Querrichtung nach dem letzten Fräsgang
folgende Werte nicht überschreiten:
- 10 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Binderund Tragschichten sowie als Unterlage von Deckschichten der Belastungsklasse 1,8 bis VI.
- 6 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Deckschichten und zum direkten Befahren als Verkehrsfläche.
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Ordnungszahl
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Menge
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Einheit
Einheitspreis
in EURO
6
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
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Die Strukturtiefe darf 6 mm nicht überschreiten.
1.5 Pechhaltige Schichten dürfen nicht heiss gefräst
werden.
1.6 Entsorgung / Verwertung nach Wahl des AN bedeutet,
dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite.
2.2 Der Mehrverbrauch des Asphaltmischgutes beim
Einbau auf Fräsflächen durch die Strukturtiefe gehört
zum Leistungsumfang, wenn der Einbau mit Einbaudicke nach m2 abgerechnet wird.
2.3 Schutzmaßnahmen gegen mineralische Stäube
(TRGS 559) und potenziell asbesthaltige Stäube
(TRGS 517) gehören zum Leistungsumfang.
2.4 Beim Feinfräsen ist ein einwandfreier Wasserabfluss der gefrästen Fläche zu gewährleisten.
2.5 Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu
vertreten sind.
2.6 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc.
im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle
dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.
2.7 Die erforderliche Grobreinigung von Fräsflächen
gehört zum Leistungsumfang.
3. Abrechnung
3.1 Wenn einzelvertraglich ein Abzug bei Unterschreitung des Einbaugewichtes bzw. der Einbaudicke,
sowohl der Decke als auch der Decke und der Asphalttragschicht zusammen vereinbart wird, gilt folgendes:
Der Abzugsbetrag wird für jede Schicht gesondert
berechnet. Die so berechneten Abzugsbeträge der
einzelnen Schichten werden addiert.
3.2 Wenn sich die Frästiefe auf Anordnung des AG
ändert, dann werden die Einheitspreise für die Fräspositionen und den Mischguteinbau der direkt darüber
liegenden Schicht linear angepasst.
3.3 Wenn in einer Position die Mengenangabe in kg/m2 im
Mittel erfolgt, ist diese Angabe die Grundlage für die
Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen.
3.4 Ändert sich der Einheitspreis einer m2-Position
beim Asphalteinbau infolge von Mehr- oder Minderdicken, ändern sich die Einheitspreise der
Zulagen für Beschicker und Thermofahrzeuge nicht.
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ar
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Vorbemerkungen zu LB 912
Vorbemerkungen zu LB 912
1. Allgemeines
1.1 Verwertung nach Wahl des AN bedeutet, dass das
Material auch in Eigentum des AN übergeht.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang.
2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite.
2.2 Beim Schneiden von Rillen in der Betonoberfläche
ist ein einwandfreier Wasserabfluss zu gewährleisten.
Störende Geräusche wie z.B. Pfeifen sind zu minimieren.
2.3 Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu
vertreten sind.
2.4 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc.
im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle
dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.
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Ordnungszahl
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Datum:
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Einheit
Einheitspreis
in EURO
7
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
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3. Geltende Vorschriften und Normen
Die Positionen sind nur unter Berücksichtigung der
folgenden ZTVen, TL und DIN-Normen vollständig.
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ni
Vorbemerkungen zu LB 913
Vorbemerkungen zu LB 913
1. Allgemeines
1.1 Zementmörtel muss den Anforderungen der
DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen.
Bei Verwendung des Mörtels als Verbindung von Betonfertigteilen mit Falz darf das Größtkorn der Gesteinskörnung 1 mm - im übrigen höchstens 4 mm - betragen.
Die Fugenverbindungsflächen sind vor dem Aufbringen
des Mörtels anzufeuchten. Die Fugenfüllung ist an
den Sichtseiten glatt zu streichen.
1.2 Für Pflasterdecken auf hydraulisch gebundener
Bettung mit hydraulisch gebundener Fugenfüllung gilt
für die Pflastersteine die TL Pflaster.
1.3 Alle Naturwerksteine müssen aus verwitterungsbeständigem Material bestehen. Alle Naturwerksteine
müssen auf Tonzwischenlagen, Anwitterung und Rosten
geprüft werden. Naturwerksteine aus Basalt sind zusätzlich nach DIN 52106 auf Sonnenbrand zu prüfen.
1.4 Bei Positionen, in denen Granit gefordert wird,
gilt Granodiorit als gleichwertig.
1.5 Bei Borden aus Naturstein der Form A sowie der
Form B, Größe 6 müssen alle sichtbaren Flächen und
die Stoßflächen gestockt oder sandgestrahlt sein.
Die Rückflächen müssen aufgeraut sein. Bei Borden aus
Naturstein der Form A müssen die oberen 100 mm
ebenflächig und rechtwinkling abgearbeitet sein. Diese
Anforderung gilt auch für Naturstein der Form B, wenn
an der Rückseite Pflaster angeschlossen wird.
1.6 Bordsteine aus Naturstein auf Brücken und
anderen Ingenieurbauwerken:
Bordsteine aus Naturstein müssen aus feinkörnigem,
gleichfarbigem Material mit hohem Verwitterungswiderstand hergestellt sein. Das Steinmaterial darf keine
Adern, Risse, Brüche, Blätterungen,schiefrige Absonderungen und dergleichen aufweisen. Es muss aus
festen nicht verwitterten Lagen stammen und darf
keine schädlichen Einsprengungen enthalten.
Die Formen und Größen der Granitbordsteine auf
Brücken und anderen Ingenieurbauwerken entsprechen
DIN 482, Form A, jedoch im Sondermaß.
Für die Ausführung der Bordsteinflächen
wird festgelegt:
- Vorderflächen auf gesamte Höhe gestockt
oder sandgestrahlt.
- Obere Flächen gestockt oder sandgestrahlt.
- Stoßflächen grob bearbeitet
- Rückflächen i. d. Regel bruchrau.
Die Länge eines Einzelsteines muss in der Geraden
mindestens 1,0 m betragen. Bei Kurven mit Radius
größer 25 m können Einzelsteine mit einer Länge von
mind. 0,80 m verwendet werden. Bei Kurven mit
Radien bis 25 m sind Radiensteine zu verwenden.
1.7 Pflastersteine aus Naturstein in Streifen, Rinnen
und Mulden müssen die Anforderungen der
DIN EN 1342 für die Bauklasse III erfüllen.
1.8 In Rinnen und Mulden darf die Unebenheit der
Oberfläche innerhalb einer 4 m langen Messstrecke
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Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
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Datum:
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Einheit
Einheitspreis
in EURO
8
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
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nicht größer als 1 cm sein. Das gilt auch bei
Verwendung von Natursteinen.
1.9 Werden Streifen gleichzeitig als Randeinfassung
verwendet, muss die Rückenstütze wie bei Einfassungen
und Entwässerungsrinnen gemäß DIN 18318,
Abschnitt 3.8 hergestellt werden.
1.10 Wenn hinter Borden und Rinnen keine Flächen
befestigung vorhanden ist, ist die Rückenstütze
nach DIN 18318 auszuführen, sofern in den Unterlagen
des AG nichts anderes enthalten ist.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören
zum Leistungsumfang:
2.1 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Bord- und
Einfassungssteinen aus Naturstein oder Beton zum
Längenausgleich, soweit es nicht durch Einbauten
o.ä. verursacht wird.
2.2 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Natur-,
Beton- und Betonformsteinen in Zeilen und Rinnen.
2.3 Das Versetzen von geraden Bord- oder Einfassungssteinen im Bogen mit Radius größer 12 m.
2.4 Das Herstellen von Baugruben für Borde, Streifen
und Rinnen, wenn die Tragschicht ohne Bindemittel im
gleichen Auftrag hergestellt wird.
3. Abrechnung
3.1 Bei Zeilen, Rinnen und Mulden vor Bordsteinen und
dgl. wird nach der Länge der Bordsteine abgerechnet.
Ansonsten wird nach der längsten Kante abgerechnet.
ar
be
Vorbemerkungen zu LB 914
Vorbemerkungen zu LB 914
1. Beton und Zementmörtel
1.1 Die Angaben in Klammern unterhalb von Begriffen
wie z.B. der Druckfestigkeitsklasse und der
Expositionsklasse werden nicht Vertragsbestandteil.
be
Vorbemerkungen zu LB 922
Vorbemerkungen zu LB 922
1. Allgemeines
Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) sind nach
folgenden Regelwerken herzustellen:
- Rückhaltesysteme an Straßen DIN EN 1317
- Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch
Fahrzeugrückhaltesysteme, RPS Ausgabe 2009 mit
Einsatzempfehlungen, gemäß Einführungsschreiben
der OBB
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme ZTV FRS
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING
- Richtzeichnungen für Ingenieurbauten RIZ-Ing
- DIN EN 1991
- Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken
an Bundesfernstraßen TL-SP 99
- Technische Lieferbedingungen für BetonschutzwandFertigteile TL BSWF 96
Für Systeme, die in den beiden genannten Liefer- und
Vertragsbedingungen nicht enthalten sind, gelten die
darin enthaltenen Anforderungen sinngemäß.
Die FRS müssen die Kriterien des Einsatzfreigabe-
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Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
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LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
9
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
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ag
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ni
verfahrens für FRS in Deutschland für den jeweiligen
Einsatzbereich erfüllen, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Die Herstellung umfasst die Lieferung und die Montage
des FRS frei Baustelle.
Leitpfosten sind nach den Hinweisen für die Anordnung
und Ausführung von senkrechten Leitpfosteneinrichtungen (HLB) sowie der DIN EN 12899 für ortsfeste
vertikale Verkehrszeichen Teil 3 Leitpfosten und
Reflektoren herzustellen.
Die Hinweise zur Nutzung von Fahrzeug- Rückhaltesystemen als Träger von Leiteinrichtungen (HFL)
sind zu beachten.
2. Nebenleistungen
Die nachfolgend aufgeführten Nebenleistungen gehören
zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheitspreise einzurechnen:
- Notwendige, montagebedingte Erdarbeiten, wie
Wiederherstellung des Geländes einschließlich
Entsorgung des überschüssigen Materials
bzw. der Lieferung und des Einbaues des für die
Verfüllung von Pfostenlöchern erforderlichen
Mineralgemisches
- Herstellung von erforderlichen zusätzlichen Lochungen
an Schutzeinrichtungen durch Bohren
- Örtliche Ermittlung der Neigungswinkel für
Konstruktionen auf Bauwerkskappen
- Verfüllen und Verdichten des Erdreichs vor dem
Rammen des Pfostens, wenn an der selben Stelle
ein Pfosten gezogen wurde
- Der Anschluss an bestehende Systeme
- Mehraufwendungen für Radien größer 30 m und
Mehraufwendungen für Verschwenkungen flacher
als 1:20
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Vorbemerkungen zu LB 926
Vorbemerkungen zu LB 926
1. Allgemeines
1.1 Der Begriff Abbruchgut schließt Strahlgut und
ausgebaute Bauteile ein.
2. Baubehelfe
2.1 Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder
Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz
der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit
hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind.
3. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
3.1 Bei Abbruch und Abtrag von Betonbauteilen und bei
Bohrungen und Trennschnitten in Betonbauteilen ist
eine Erhöhung der Betondruckfestigkeiten, z.B.
aufgrund der Nacherhärtung gegenüber den Angaben
in den Bestandsunterlagen um bis zu 2 Druckfestigkeitsklassenstufen zu berücksichtigen und gehört
zum vertraglichen Leistungsumfang.
3.2 Das Trennen und Einfüllen von Abbruch- und
Ausbaumaterial mit gefährlichen Stoffen im Sinne des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes in bereitgestellte
Behälter gehört zum vertraglichen Leistungsumfang.
r*
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Vorbemerkungen zu LB 928
Vorbemerkungen zu LB 928
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
10
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
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Un
1. Allgemeines
1.1 Ausfräsungen für Markierungen an Betriebsstrecken
sind am Tage des Fräsens zu verfüllen.
1.2 Sofern keine gesonderten Angaben hinsichtlich
der Einlegetiefe von Dickschichtmarkierungen
gemacht werden, beträgt die Einlegetiefe *gesamte
Schichtdicke abzüglich 2 mm*.
1.3 Für Markierungssysteme von Sonderflächen, die
nicht geregelt sind, werden die Anforderungen für die
Griffigkeit und Verschleißfestigkeit der ZTV M
zugrunde gelegt.
1.4 Erforderliche Handarbeiten bei Ausfräsungen für
eingelegte Markierungen von Pfeilen, Quermarkierungen
etc. sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert
vergütet.
1.5 Bei linienförmigen Markierungen wird der markierte
Strich abgerechnet, bei Doppelstrichen zwei Striche.
t
ch
ni
Vorbemerkungen zu LB 929
Vorbemerkungen zu LB 929
1. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang, sofern im Leistungsverzeichnis nichts
anderes festgelegt ist.
1.1 Das Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen und der Ausführungszeichnungen sowie die
Prüfung durch einen amtlichen Prüfingenieur.
1.2 Das in den einschlägigen Positionen zur
Montage erforderliche Kleinmaterial sowie die Abdeckkappen und Erdanker.
1.3 Die für die Herstellung von Fundamenten notwendigen
Erd- und Betonarbeiten und das Einbauen der Ankerkörbe.
be
be
ar
Vorbemerkungen zu LB 931
Vorbemerkungen zu LB 931
1. Allgemeines
1.1 Die Verwendung von Ersatzarten oder Ersatzsorten für im Handel nicht erhältliche Gräser und
Kräuter bedarf der Zustimmung des AG.
1.2 Oberboden, der in der Vegetationszeit über 2
Monate Dauer gelagert wird, muss nach STL NR
931 105 begrünt werden.
1.3 Die Abnahme der Rasenansaat erfolgt unmittelbar
nach dem 2. Schnitt (bei Dauerwiese nach dem
1. Schnitt), sofern ein abnahmefähiger Zustand
erreicht ist. Dauerwiesen müssen in gemähtem
Zustand eine mittlere projektive Bodendeckung
von mindestens 50 v.H. (analog Landschaftsrasen)
aufweisen. Ist kein abnahmefähiger Zustand erreicht,
so gehen weitere Pflegemaßnahmen oder Mähgänge
bis zur Abnahme zu Lasten des AN.
1.4 Weitere Mähgänge nach der Abnahme sind auf
Anordnung des AG gegen gesonderte Vergütung
durchzuführen.
1.5 Für Lebendverbauarbeiten gelten die RAS-LG 3
(Lebendverbau).
1.6 Zu verwendende Bodenverbesserungs- oder
Hilfsstoffe sind im Leistungsbereich 930 näher
beschrieben.
1.7 Für verpflanzte Gehölze erfolgt die Abnahme
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Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
11
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
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ch
ni
im Sommer der 2. Vegetationsperiode, eine
Gewährleistung über die Abnahme hinaus wird
nicht vereinbart.
Vergütet wird die gesamte Verpflanzleistung nur für
angewachsene Gehölze. Für nicht angewachsene
Gehölze wir kein Ersatz gefordert.
1.8 Auslichtungsarbeiten in Gehölzbeständen sind
wegen des Schutzes der Lebensstätten bis zum
28. Februar abzuschließen.
2. Nebenleistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören
zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheitspreise einzurechnen:
2.1 das Herstellen einer exakten Feinplanie für
Dauerwiesen wegen der geringen Saatgutmenge,
2.2 das Mähen vorwüchsiger Kräuter, die die
Entwicklung der Ansaat behindern oder auszusamen
drohen, im Zeitraum von der Ansaat bis zum
1. Rasenschnitt.
3. Aufmaß
3.1 Das gemäß Abschnitt 6.2 ZTVLa vorgesehene
Aufmaß abnahmefähiger Flächen erfolgt für die
Gesamtfläche oder für größere zusammenhängende
Teilflächen.
be
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
01
A96 Parkplatz Buxheimer Wald
01.01
Einheit
Einheitspreis
in EURO
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
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te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
12
20.07.2016
05.08.2016
01.01.0010
Baustelleneinrichtung
01.01.0020
Psch
t
1,00
ch
ni
Baustelleneinricht.
herstellen
StL-Nr.: 16901101
1
Baustelleneinrichtung herstellen,
einschließlich Beschaffen von Lager- und Arbeitsflächen sowie von Zufahrtswegen zur Baustelle
über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus.
Anlegen der Lager- und Arbeitsplätze.
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel
anfahren und betriebsfertig aufstellen.
Baubüros des AN, Unterkünfte, Werkstätten, abschließbare Lagerräume und dgl. anfahren, aufbauen und
einrichten.
Strom-, Wasseranschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich,
herstellen.
Freimachen des Geländes sowie Oberbodenarbeiten
für die Baustelleneinrichtung gehören zum Leistungsumfang.
Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder
Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz
der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit
hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind.
01.01.0030
Mt
it
1,00
be
ar
be
Baustelleneinricht.
vorhalten
StL-Nr.: 16901102
1
Baustelleneinrichtung vorhalten.
Vorhalten der Baustelleneinrichtungen. Mieten, Pacht,
Gebühren und dgl. gehören zum Leistungsumfang.
Ausser den vollen Monaten werden Teilzeiten nach
Kalendertagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
Stillstandszeiten und Bauzeitverlängerungen werden
nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu
vertreten sind.
r*
ba
Baustelleneinricht.
unterh. u. betr.
StL-Nr.: 16901103
1
Baustelleneinrichtung unterhalten und
betreiben.
Unterhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtungen.
Vergütet werden die Tage, an denen auf der Baustelle
gearbeitet wird. Bauzeitverlängerungen werden nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Tagesberichte.
25,00
d
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
13
20.07.2016
05.08.2016
Menge
Gesamtbetrag
in EURO
01.01.0040
Baustelle räumen
StL-Nr.: 1690110401
1
Räumen der Baustelle von allen Geräten,
Anlagen, Einrichtungen und dgl. einschließlich Rückbau
der vom AN erstellten Zufahrtswege.
Alle Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand
unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange
ordnungsgemäß herrichten.
Die Beseitigung der vom AN verursachten Schäden
vom AG zur Verfügung gestellten Zufahrtswegen gehört zum Leistungsumfang.
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1,00
01.01.0050
Psch
25,00
t
01.01.0060
d
ch
ni
Verk.Fl.unterh.
StL-Nr.: 169012010302
1
Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung
des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs
sowie des Baustellenverkehrs
innerhalb des Baubereiches einschließlich zwischenzeitlich benutzter Behelfsfahrstreifen verkehrssicher unterhalten.
Befestigung mit Asphalt,
Verkehrsflächen im Zuge der vom AG
zur Verfügung gestellten Zufahrtswege.
Psch
ba
it
1,00
be
ar
be
Vorankündigung
übermitteln
StL-Nr.: 16901501
1
Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung
unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens
jedoch 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle
an die zuständige Behörde übermitteln.
Die Vorankündigung sichtbar und witterungsgeschützt auf der Baustelle aushängen und bei
erheblichen Änderungen während der Bauzeit
anpassen.
Die Leistungen sind gesondert in Rechnung
zu stellen.
Gesamtsumme:
r*
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.02
Freimachen des Baugeländes
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
14
20.07.2016
05.08.2016
01.02.0010
Bank abbauen
Bank bis zu 2,0 m lang
bestehend aus zwei Betonfertigteilelementen (Füße,
Sitzauflage, Lehnenstütze) ca. 15 cm dick.
Sitzfläche und Lehne aus verschraubter Holzbeplankung
Betonfüße einbetoniert.
Die Bänke einschl. des Betonfundaments sind auszubauen
.
Das Abbruchgut ist in Eigentum des AN zu übernehmen
und von der Baustelle zu entfernen.
5,00
01.02.0020
St
20,00
t
01.02.0030
St
ar
be
Rohrpfosten ausb.
Rohrpfosten Durchmesser bis einschl. 76 mm,
aus Bodenhülse ausbauen.
Rohrpfosten innerhalb der Baustelle zur späteren
wiederverwendung lagern.
20,00
01.02.0040
St
ch
ni
Schild abbauen
StL-Nr.: 16929101010100011
Schild mit Zeichen nach StVO, ggf. mit
Befestigungsmaterial, abbauen.
Schildgröße bis 1 m2,
einschließlich Abbau des Befestigungsmaterials
von der Aufstellvorrichtung,
Schild laden, innerhalb der Baustelle fördern,
abladen und nach Unterlagen des AG lagern.
be
Bodenhülse ausbauen
Bodenhülse aus Grauguss mit Innen-DU 76 mm Länge 50 cm
einschließlich Fundamentbeton ca. 0,5 m³ ausbauen. Das
Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und veiner
Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
01.02.0050
St
it
20,00
r*
ba
Leitpfosten abbauen
StL-Nr.: 169221120304
1
Leitpfosten abbauen einschl. der erforderlichen
Erdarbeiten. Pfostenlöcher entsprechend der sie
umgebenden Fläche schließen.
Sockelleitpfosten mit Sockel
Material Leitpfosten innerhalb der Basustelle zur
späteren Wiederverwendung lagern, übriges Abbruchgut
in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung
nach Wahl des AN zuführen.
4,00
St
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.02.0060
Betonbaut. abbr.
StL-Nr.: 149261080200
2
Betonbauteile abbrechen.
Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen
und entsorgen.
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
15
20.07.2016
05.08.2016
Bauteil(e) Aufstellflächen für Mülltonnen ca. 0,2
m³ /Fläche
4 Stück
einschl der Mülltonnenhalterung bestehend aus einer
Vierkantstange bis 1,20 m lang.
Betonbauteil unbewehrt,
1,00
01.02.0070
Psch
ch
ni
Aufsatz ausbauen
StL-Nr.: 16909303020503011
Straßenablaufaufsatz einschließlich Eimer und
Auflagerring ausbauen.
Aufsatz 500 x 500,
Rahmen aus Gusseisen,
in Pflasterfläche,
t
Aufsatz in Eigentum des AN übernehmen und einer
Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
Eimer säubern und innerhalb der Baustelle zur
Wiederverwendung lagern.
4,00
St
ar
be
Übriges Abbruchgut in das
Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung
nach Wahl des AN zuführen.
be
Gesamtsumme:
r*
ba
it
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LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
01.03
Oberbodenarbeiten
Einheitspreis
in EURO
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
16
20.07.2016
05.08.2016
01.03.0010
Oberboden
abtragen
StL-Nr.: 16903101060201 1
Oberboden des/der Homogenbereiche(s)
O - Humus
einschließlich leicht verrottbarer
Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes
in einer mittleren Dicke von cm 15
abtragen,
für Bauteil Einbaubereich Betonbordstein,
Gehweganpassung
ni
Oberboden von Grünflächen,
ggf. laden, fördern und innerhalb der Baustelle
lagern.
Oberboden
andecken
StL-Nr.: 16903102030104 1
Oberboden einschließlich leicht verrottbarer
Pflanzendecke andecken.
t
01.03.0020
m3
ch
18,00
be
Oberboden von der OZ 1.3.1
ar
18,00
Fertigstellungspflege wird gesondert vergütet.
r*
Saatgutmenge g/m2 25
ba
Rasenansaat auf
Oberboden herst.
StL-Nr.: 1293110101
2
Rasenansaat (Normalsaat) herstellen.
it
01.03.0030
m3
be
innerhalb der Baustelle gelagert, ggf. laden, fördern
und nach Unterlagen des AG innerhalb der Baustelle
zur Geländeangleichung, Rekultivierung und dgl.
andecken.
Saatgutmischung RSM 7.2
200,00
m2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
17
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Gesamtsumme:
t
ch
ni
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
01.04
Erdbau/ Oberbau
Einheitspreis
in EURO
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
18
20.07.2016
05.08.2016
01.04.0010
Baugrube
herstellen
StL-Nr.: 16905201010402041
Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel,
Treppen, Schächte und dgl. herstellen.
Boden lösen und laden.
Bauteil(e) Fundament Betonbord
Boden des/der Homogenbereiches/e B Auffüllung
Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen
des AG.
Tiefe m bis 0,50
ni
Aushub in offener Baugrube.
10,00
01.04.0020
m3
t
ch
Boden innerhalb der Baustelle zur späteren
Baufgrubenverfüllung lagern, Überschüssiges Material
nach Angabe des AG innerhalb der Baustelle zur
Geländeangleichung einbauen.
ar
be
Baugrube
herstellen
StL-Nr.: 16905201010102041
Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel,
Treppen, Schächte und dgl. herstellen.
Boden lösen und laden.
Bauteil(e) Fundamente Bodenhülsen
be
Boden des/der Homogenbereiches/e B Auffüllung
it
ba
Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen
des AG.
Tiefe bis 1,25 m,
Aushub in offener Baugrube.
2,00
m3
r*
Boden Aushub innerhalb der Baustelle zur späteren
Baugrubenverfüllung lagern. Überschüssiges Material
innerhalb der Baustelle nach Angabe des AG zur
Geländeangleichung einbauen.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.04.0030
Baugrube
herstellen
StL-Nr.: 16905201010403041
Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel,
Treppen, Schächte und dgl. herstellen.
Boden lösen und laden.
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
19
20.07.2016
05.08.2016
Bauteil(e) Fundamente
Boden des/der Homogenbereiches/e B Auffüllung
Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen
des AG.
Tiefe m bis 0,50
ni
Aushub Handaushub
0,50
01.04.0040
m3
t
ch
Boden innerhalb der Baustelle zur späteren
Baufgrubenverfüllung lagern, Überschüssiges Material
nach Angabe des AG innerhalb der Baustelle zur
Geländeangleichung einbauen.
Bauteil(e) Unterflur-Müllsystem
be
ar
be
Baugrube
herstellen
StL-Nr.: 16905201010401041
Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel,
Treppen, Schächte und dgl. herstellen.
Boden lösen und laden.
it
Boden des/der Homogenbereiches/e B Auffüllung
Tiefe m 2,5 - 3,5
r*
Verbau herstellen. Aushub zwischen Verbau.
ba
Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen
des AG.
Boden Aushub innerhalb der Baustelle zur
Wiederverfüllung lagern, überschüssiges Material in
Eigentum des AG übernehmen und von der Baustelle
entfernen.
165,00
m3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.04.0050
Baugrubenverf. bei
kleineren Bauteilen
herstellen
StL-Nr.: 169053010101
1
Baugrubenverfüllung bei kleineren Bauteilen
wie Mauern, Sockel, Treppen, Einzelschächten
und dgl. herstellen.
Boden einbauen und verdichten.
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
20
20.07.2016
05.08.2016
Bauteil(e) Fundamente o.ä.
Tiefe bis 1,25 m,
Innerhalb der Baustelle zwischengelagerten
Boden der OZ 1.4.1 - 1.4.3
laden, einbauen und verdichten.
6,00
ni
01.04.0060
m3
t
ch
Baugrubenverf. bei
kleineren Bauteilen
herstellen
StL-Nr.: 169053010301
1
Baugrubenverfüllung bei kleineren Bauteilen
wie Mauern, Sockel, Treppen, Einzelschächten
und dgl. herstellen.
Boden einbauen und verdichten.
Bauteil(e) Unterflur-Müllsystem
ar
be
Tiefe m 2,50 - 3,50
Innerhalb der Baustelle zwischengelagerten
110,00
Arbeitsraumverf.
herstellen
StL-Nr.: 16905302020302 1
Arbeitsraumverfüllung herstellen.
Boden ggf. laden und fördern, einbauen und verdichten.
Bauteil(e) Unterflur-Müllsystem
r*
ba
01.04.0070
m3
it
laden, einbauen und verdichten.
be
Boden der OZ 1.4.4
Arbeitsraum zwischen Bauteil und Baugrubenumschließungen,
Verfüllmaterial aus gemischtkörnigen Böden,
Feinkornanteil max. 15 Gew.-%,
Verfüllmaterial liefern.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
21
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Boden aus Seitenentnahmen oder Gewinnungsbetrieben.
20,00
01.04.0080
m3
Sauberkeitsschicht
herst.
StL-Nr.: 12914102
2
Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton der
Druckfestigkeitsklasse C8/10, 10 cm dick mit einem
allseitigen Überstand von 10 cm über die Fundamentfläche nach Unterlagen des AG herstellen.
Betonoberfläche eben abziehen.
Bauwerksteil(e) Aufstellfläche Unterflur-Müllsysteme
15,00
01.04.0090
m2
ch
ni
Aufsatz liefern
und einbauen
StL-Nr.: 16909308080103021
Aufsatz, DIN EN 124 und DIN 1229,
und ggf. Eimer und Auflagerring,
DIN 4052, liefern und auf vorhandenem Straßenablauf auf Normalbettmörtel einbauen.
t
Aufsatz Aufsatz 500 x 500, Klasse D in Pultform mit
multifunktionalem Doppelscharnier, Rahmen aus
Gusseisen, hochziebar mit Eimerauflager und PEWERPRENEinlagen.
Rost aus Gusseisen mit schraubloser und
verkehrssicherer Spezialarretierung, zweiseitig ca.
110 Grad aufklappber, sowie komplett herausnehmbar,
Schlitzweite 25 mm, Schlitzlänge kleiner 170 mm,
einlaufquerschnitt min. 1040 cm², ACO Multitop 500 PF
oder gleichwertig.
ar
be
01.04.0100
St
Dicke cm 3
r*
Schichtart Frostschutzschchicht
ba
SoB ausbauen
StL-Nr.: 16910101080108 1
Schicht ohne Bindemittel ausbauen,
it
4,00
be
mit Einlage,
mit Eimer Form B1 niedrige Bauform.
Auflagerring 10 a
Bereich Parkstreifen
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
22
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Breite m 4,0
Material in die Durchfahrspur einbauen und verdichten
400,00
01.04.0110
m2
SoB ausbauen
StL-Nr.: 16910101080108 1
Schicht ohne Bindemittel ausbauen,
Schichtart Frostschutzschicht
Dicke cm 4
ni
Bereich Gehweg
t
ch
Breite m 2,25
Material Material in die Durchfahrspur einbauen und
verdichten.
01.04.0120
m2
be
220,00
be
ar
Planum wieder herstellen
StL-Nr.: 16910105060202031
Vorhandene Oberfläche des Unterbaues (Planum)
wieder herstellen. Planum profilieren und
verdichten ggf. mit Wasserzugabe.
Lieferung bzw. aufnehmen und fördern vom Zwischenlager sowie die Beseitigung von überschüssigem
Material werden gesondert vergütet.
Vorhandenes Planum ungebundene Tragschicht
Tragschichtart Frostschutzschicht
Breite von m 3,50
r*
max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm,
ba
it
Bereich Durchfahrspur und Parkstreifen
bis m 8,50
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
23
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Vorhandenes Planum
zu erreichender EV2--Wert mindestens 120 MPa.
1.800,00
01.04.0130
m2
Planum wieder herstellen
StL-Nr.: 16910105060101041
Vorhandene Oberfläche des Unterbaues (Planum)
wieder herstellen. Planum profilieren und
verdichten ggf. mit Wasserzugabe.
Lieferung bzw. aufnehmen und fördern vom Zwischenlager sowie die Beseitigung von überschüssigem
Material werden gesondert vergütet.
Bereich Gehweg bit. befestigt
Vorhandenes Planum Unterbau,
max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm,
ni
Breite m 2,25
ch
Vorhandene Unterlage Frostschutzschicht
t
zu erreichender EV2--Wert mindestens MPa 80
220,00
be
01.04.0140
m2
nach OZ 1.4.12-1.4.13
it
liefern.
be
ar
Mat.für Wiederh.
des Planums
liefern
StL-Nr.: 1691010901
1
Material für die Wiederherstellung des Planums
Material Baustoffgemisch Größtkorn min 16 mm
01.04.0150
t
r*
Bankett schälen
StL-Nr.: 16910111000101051
Bankett schälen,
einschließlich Vegetationsdecke,
ca. 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante,
ba
110,00
Schadstoffbelastung Z voraussichtlich 2
Die Mehraufwendungen für Erschwernisse durch
Einbauten wie Schächte, Einläufe, Schieber u.ä.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
24
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
werden gesondert vergütet,
in einer Dicke von cm 26
und einer Breite von m 1,0
mit Querneigung 12%,
Schälgut zur Seitenablegerung des AG fördern. und als
Haufwerk lagern.Mittlerer Förderweg ca. 40 km
365,00
01.04.0160
m2
ni
Bankett schälen
StL-Nr.: 16910111020101051
Bankett schälen,
einschließlich Vegetationsdecke,
ca. 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante,
Schadstoffbelastung Z voraussichtlich 2
ch
t
Die Mehraufwendungen für Erschwernisse durch
Einbauten wie Schächte, Einläufe, Schieber u.ä.
werden gesondert vergütet,
mit Behinderung von Schutzplanken,
in einer Dicke von cm 26
be
und einer Breite von m 1,00
ar
mit Querneigung 12%,
75,00
it
01.04.0170
m2
be
Schälgut zur Seitenablegerung des AG fördern. und als
Haufwerk lagern.Mittlerer Förderweg ca. 40 km
r*
ba
Bankett herstellen
StL-Nr.: 16910502020602011
Bankett profilgerecht herstellen
mit Querneigung 12% am tiefliegenden und
Querneigung 6% am hochliegenden Fahrbahnrand,
soweit in den Unterlagen des AG nichts anderes
angegeben ist.
Die Erschwernisse durch Einbauten wie
Schächte, Einläufe, Schieber, Verkehrszeichen u.ä.
werden gesondert vergütet.
Einbaubereich FB-Rand Ein- Ausfahrt, Durchfahrspur
Aus Schottertragschichtmaterial 0/32,
Einbaubreite cm 100
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
25
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Einbaudicke cm 26
Einbau 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante,
Verdichtungsgrad DPr min. 98 %.
365,00
01.04.0180
m
ni
Bankett herstellen
StL-Nr.: 16910502020702011
Bankett profilgerecht herstellen
mit Querneigung 12% am tiefliegenden und
Querneigung 6% am hochliegenden Fahrbahnrand,
soweit in den Unterlagen des AG nichts anderes
angegeben ist.
Die Erschwernisse durch Einbauten wie
Schächte, Einläufe, Schieber, Verkehrszeichen u.ä.
werden gesondert vergütet.
Einbaubereich Fb-Fand Einfahrt
ch
Aus Schottertragschichtmaterial 0/32,
Einbaubreite cm 100
t
Einbaudicke cm 26
be
75,00
be
01.04.0190
m
ar
mit Erschwernis durch Schutzplanken,
Einbau 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante,
Verdichtungsgrad DPr min. 98 %.
2,00
r*
01.04.0200
St
ba
it
Gegenlast Lastpl.
StL-Nr.: 16910603
1
Bereitstellung einer Gegenlast für Lastplattendruckversuche mit min. 10 t Auflast für
Kontrollprüfungen des AG innerhalb der Baustelle.
Durchschnittl. Dauer je Lastplattendruckversuch: 0,5 h
Die Leistung ist gesondert in Rechnung zu stellen.
hydr. Schicht
aufbrechen
StL-Nr.: 16912102070102061
Schicht mit hydraulischem Bindemittel aufbrechen
und aufnehmen,
Bereich Durchfahrspur
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
26
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
hydraulisch gebundene Tragschicht, Dicke cm 20
Aufbruchbreite von m 3,25
bis m 4,50
Material in Eigentum des AN übernehmen und
einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
1.800,00
m2
Gesamtsumme:
t
ch
ni
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
01.06
Asphaltschichten
Einheitspreis
in EURO
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
27
20.07.2016
05.08.2016
01.06.0010
Asphalt fräsen
StL-Nr.: 16911101080401011
Asphalt fräsen und Material aufnehmen.
Verwertungsklasse A
Der Schnittlinienabstand darf maximal 15 mm betragen.
Reinigen der gefrästen Fläche zur Herstellung des
Schichtenverbundes wird gesondert vergütet.
Abgerechnet wird die obere Frästiefe (FT-O).
Bereich Durchfahrspur
Asphaltbefestigung nach Unterlagen des AG,
Frästiefe von cm 12
und einer Fräsbreite von m 3,50 - 4,50
ni
Material in Eigentum des AN übernehmen und
einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Schichtenverbund
herstellen
StL-Nr.: 16911117010201041
Schichtenverbund durch Ansprühen der Unterlage mit bitumenhaltigem Bindemittel herstellen,
mit Rampenspritzgerät, für Zwickel u.ä. mit
Handverdüsung.
Leicht verschmutzte Unterlage bzw. einzelne
verschmutzte Stellen vorher reinigen.
Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und
einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Bindemittel C60BP4-S,
Ansprühmenge ca. 350 g/m2.
t
01.06.0020
m2
ch
1.400,00
it
01.06.0030
m2
be
ar
be
1.800,00
r*
ba
Schichtenverbund
herstellen
StL-Nr.: 16911117010201021
Schichtenverbund durch Ansprühen der Unterlage mit bitumenhaltigem Bindemittel herstellen,
mit Rampenspritzgerät, für Zwickel u.ä. mit
Handverdüsung.
Leicht verschmutzte Unterlage bzw. einzelne
verschmutzte Stellen vorher reinigen.
Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und
einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Bindemittel C60BP4-S,
Ansprühmenge ca. 250 g/m2.
1.800,00
m2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.06.0040
Schichtenverbund
herstellen
StL-Nr.: 16911117010203031
Schichtenverbund durch Ansprühen der Unterlage mit bitumenhaltigem Bindemittel herstellen,
mit Rampenspritzgerät, für Zwickel u.ä. mit
Handverdüsung.
Leicht verschmutzte Unterlage bzw. einzelne
verschmutzte Stellen vorher reinigen.
Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und
einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Bindemittel C40B5-S,
Ansprühmenge ca. 300 g/m2.
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
28
20.07.2016
05.08.2016
220,00
01.06.0050
m2
ATS aus AC 32 T S
herstellen
StL-Nr.: 16911202030401001
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
ni
AC 32 T S herstellen auf Frostschutzschicht
ch
Einbaudicke von cm 14
t
bis cm -
be
in Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk10,
Einbau Durchfahrspur, Parkstreifen
01.06.0060
t
be
605,00
ar
mit Bindemittel 50/70,
it
ATS aus AC 22 T N
herstellen
StL-Nr.: 16911209080101001
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
bis cm -
r*
Einbaudicke von cm 8
ba
AC 22 T N herstellen auf Frostschutzschicht
Einbaubereich Gehweg
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
29
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Einbau nach Unterlagen des AG,
mit Bindemittel 70/100,
43,00
01.06.0070
t
ABi aus AC 16 B S
herstellen
StL-Nr.: 16911304030401011
Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC 16 B S
herstellen, Einbaudicke von cm 6
bis cm -
in Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk10,
Einbau Durchfahrspur, Parkstreifen
ni
343,00
t
01.06.0080
t
ch
mit Bindemittel 25/55-55 A,
Gesteinskörnungen mit Widerstand gegen
Zertrümmerung SZ18/LA20.
be
ADS aus AC 11 D S
herstellen
StL-Nr.: 16911402030301 1
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 11 D S
herstellen, Einbaudicke von cm 4
ar
bis cm -
be
it
Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert
vergütet.
In Fahrstreifen der Belastungsklasse Bk10
in einer Breite von m 3,50 - 4,50, 4,00
mit Bindemittel 25/55-55 A.
173,00
01.06.0090
t
r*
ba
Einbau Durchfahrspur, Parkstreifen
ADS aus AC 5 D L
herstellen
StL-Nr.: 169114120301
1
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 5 D L
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
30
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
herstellen, Einbaudicke von cm 2
bis cm 3
Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert
vergütet.
Einbaubereich Gehweg
Einbau nach Unterlagen des AG.
14,00
01.06.0100
t
t
ch
ni
Zul. für Erschwern.
durch Einbauten
beim Einbau von
Asphaltschichten
StL-Nr.: 16911913000304 1
Zulage für Mehraufwendungen durch Erschwernisse beim Einbau von Asphaltschichten
infolge von Einbauten einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der
Fläche.
Die Erschwernisse für das Herstellen des
Schichtenverbundes unter, bzw. zwischen
den einzubauenden Asphaltschichten
gehören zum Leistungsumfang.
Straßeneinläufe.
Deck-, Binder- und Tragschicht
ar
01.06.0110
St
be
4,00
be
Asphalt trennen
StL-Nr.: 16911112010101041
Asphaltoberbau geradlinig trennen
im Anbaubereich längs zur Fahrbahnachse
durch Schneiden
senkrecht,
Trenntiefe über 12 cm bis 18 cm.
10,00
r*
Asphalt trennen
StL-Nr.: 16911112020101041
Asphaltoberbau geradlinig trennen
im Anbaubereich quer zur Fahrbahnachse,
durch Schneiden
senkrecht,
Trenntiefe über 12 cm bis 18 cm.
ba
01.06.0120
m
it
50,00
m
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.06.0130
Nahtflanke behandeln
Nahtflanke im Anbaubereich an die Bestandsfahrbahn
längs und quer zur Fahrbahnachse mittels
Wasserhochdruckgerät reinigen und bitumenhaltigem
Nahtkleber (STARPLAST v. Fa. Bitunova oder glw.
)auftragen. Der Nahtkleber ist eine einbaufertige,
kaltverarbeitbare und schnelltrocknende
Polymerbitumenmasse mit Faser und
Mineralarmierung(STARPLAST v. Fa. Bitunova oder glw)
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
31
20.07.2016
05.08.2016
60,00
01.06.0140
m
Anschluss als Fuge
herstellen
StL-Nr.: 16911903030101021
Anschluss von Asphaltdecken als Fuge herstellen.
Fugenspalttiefe min. mm 40
ni
Fugenspaltbreite mm 20
60,00
01.06.0150
m
t
ch
Längs- und Querfuge
in der Deckschicht
mit heiss verarbeitbarer Fugenmasse Typ N2,
Fugenraum verfüllen in einer Lage mit Trennstreifen.
be
ar
be
Randabdichtung
herstellen
StL-Nr.: 16911902020101 1
Abdichtung des hochliegenden Randes von Asphaltschichten herstellen.
Heisses Bindemittel in einer Menge von 4,0 kg/m2
aufbringen,
Das Reinigen des Randes vor Aufbringen des
Bindemittels gehört zum Leistungsumfang.
Heiß zu verabeitende bitumenhaltige Masse zur
Randabdichtung
bei unmittelbarer Schichtenfolge.
Alle Schichten neu hergestellt.
ba
01.06.0160
m
it
260,00
r*
Abstumpfung
herstellen
StL-Nr.: 169119110100
1
Abstumpfung maschinell herstellen.
Abstreumaterial gleichmäßig auf die noch heiße
Oberfläche der Deckschicht aufbringen und einwalzen. Nicht gebundenes und gelöstes Material aufnehmen und einer Verwertung nach Wahl des
AN zuführen.
Mit Bitumen umhüllte Lieferkörnung 1/3,
PSVangegeben(48), Abstreumasse 1,0 kg/m2.
2.020,00
m2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.06.0170
Fläche kehren
StL-Nr.: 169119120504
1
Straßenfläche mit einer selbstaufnehmenden Kehrmaschine nach Verkehrsfreigabe unmittelbar nach
Aufforderung durch den AG kehren. Nicht gebundenes und gelöstes Material aufnehmen. Material
in Eigentum des AN übernehmen und einer
Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
32
20.07.2016
05.08.2016
Fahrbahndecke Asphaltbeton
Verkehrssicherungsmaßnahmen 2.020,00
01.06.0180
m2
1,00
01.06.0190
St
ch
ni
Probenentnahme
StL-Nr.: 16911920
1
Entnahme von Proben für Kontrollprüfungen
von Asphaltmischgut, Bindemittel, Fugenvergussmassen
usw. einschließlich Beschriften und Verpacken.
Die Leistung ist gesondert in Rechnung zu stellen.
t
Bohrkern
entnehmen
StL-Nr.: 169119210101
1
Bohrkern aus dem Asphaltoberbau entnehmen
und die Bohrlöcher bis Oberkante schließen.
Bohrkerne beschriften.
be
Gesamtdicke des Oberbaues cm 32
ar
be
Überschüssiges Abstreumaterial aufnehmen und
einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Die Leistung ist gesondert in Rechnung zu stellen.
Durchmesser des Bohrkerns 15 cm,
Verfüllung mit Beton C12/15, Expositionsklasse X0,
bis Unterkante Deckschicht, Rest mit Kaltasphalt,
mit Bitumen umhüllte feine Gesteinskörnung auf die
Oberfläche aufbringen und andrücken.
Proben versenden
StL-Nr.: 16911923
1
Versenden der Proben für Kontrollprüfungen und
der Bohrkerne
von Baustelle
r*
ba
01.06.0200
St
it
1,00
nach leipheim
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
33
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
auf Anordnung des AG. Werden die Proben mit einem
Fahrzeug des AN transportiert, ist für einen Beauftragten des AG eine Mitfahrmöglichkeit zu geben.
Die Leistung ist gesondert in Rechnung zu stellen.
1,00
Psch
Gesamtsumme:
t
ch
ni
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
01.07
Pflaster Borde
Einheitspreis
in EURO
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
34
20.07.2016
05.08.2016
01.07.0010
Pflasterdecke
aus Naturpflastersteinen ausbauen
StL-Nr.: 14913101050605011
Pflasterdecke aus Natursteinen
einschließlich Pflasterbett ausbauen.
Natursteinmaterial Granit
Decke aus
Pflastersteinen 80/80/80 mm,
Pflasterbett aus 2 cm Zementmörtel auf 10 cm
Betontragschicht
Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material
ni
400,00
Pflasterdecke
aus Betonpflastersteinen ausbauen
StL-Nr.: 14913102020101011
Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen
einschließlich Pflasterbett ausbauen.
Anteil wieder verwendbarer Betonpflastersteine
etwa % 20
Dicke mm 6
r*
ba
Steinform knochenform
it
Decke aus
Verbundpflastersteinen,
be
ar
be
01.07.0020
m2
t
ch
Wieder verwendbare Steine in Eigentum des AN
übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des
AN zuführen.
Übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN
zuführen.
Pflasterbett und Fugenfüllung aus ungebundenem
Material.
Wieder verwendbare Steine innerhalb der Baustelle
fördern, säubern und sortiert lagern.
Übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN
zuführen.
260,00
m2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.07.0030
Pflasterdecke aus
Betonpflasterst.
des AG herst.
StL-Nr.: 14913116090501011
Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen des AG
auf vorhandener Tragschicht herstellen.
Bettungsdicke 3 bis 5 cm
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
35
20.07.2016
05.08.2016
Steinform knochenform Steine der OZ 1.7.2
Das Zuarbeiten oder Trennen von Pflastersteinen wird
gesondert vergütet.
Steingröße mm/mm/mm -
Kantenausbildung -
ni
Verband gem. Bestand
ch
Einbaubereich Aufstellfläche Bänke, Angleichung der
Gehwege, Umpflasterung der Unterflur-Müllsysteme
t
01.07.0040
m2
ar
50,00
be
auf Pflasterbett aus Baustoffgemisch 0/8,
C90/1, SZ18,
mit einer Fugenbreite von 5 mm, verfugen mit
Baustoffgemisch 0/4.
Steine, innerhalb der Baustelle gelagert, laden,
fördern und abladen.
be
Anpassung von
Pflasterdecke
herstellen
StL-Nr.: 14913125010203011
Anpassung von Pflasterdecke herstellen.
Pflastersteine auf Passmaß zuarbeiten und an Kanten
und Einfassungen bzw. an Aussparungen und
Einbauten über 1 m2 Einzelgröße verlegen.
Kanten wie Hausmauer, Zaunsockel, Borde,
Rinnen und dgl.,
Betonverbundpflastersteine,
Dicke 60 mm bis unter 80 mm.
Steine schneiden.
01.07.0050
m
Anpassung von
Pflasterdecke
herstellen
StL-Nr.: 14913126090401011
Anpassung von Pflasterdecke herstellen für die
Verlegung an Einbauten und Aussparungen bis
r*
ba
it
50,00
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
36
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
1 m2 Einzelgröße, die in der zu befestigenden
Fläche liegen oder in diese hineinragen.
Abrechnung nach Stück Einbauteil.
Einbauteil Diebstahlssichere Auffstellung der
Bankfüße auf Streifenfundamenten
Betonverbundpflastersteine,
Ausführung mit Material der Pflasterdecke.
Dicke der Pflastersteine mm 8
Steine schneiden.
10,00
01.07.0060
St
ch
ni
Bord oder Einfass.
ausbauen
StL-Nr.: 14913401010103 1
Bord oder Einfassung aus Bord- oder
Einfassungssteinen, aus Naturstein
oder Beton, einschließlich Fundament und Rückenstütze ausbauen.
Bord aus Naturstein,
Form B, Größe und Breite Hochbord B6,
t
100,00
01.07.0070
m
ar
be
Ausgebauten Beton in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer
Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
be
Bord oder Einfass.
ausbauen
StL-Nr.: 14913401040103 1
Bord oder Einfassung aus Bord- oder
Einfassungssteinen, aus Naturstein
oder Beton, einschließlich Fundament und Rückenstütze ausbauen.
Ausgebauten Beton in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer
Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
110,00
r*
ba
it
Bordstein Tiefbord Naturstein
m
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.07.0080
Bord oder Einfass.
ausbauen
StL-Nr.: 14913401040103 1
Bord oder Einfassung aus Bord- oder
Einfassungssteinen, aus Naturstein
oder Beton, einschließlich Fundament und Rückenstütze ausbauen.
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
37
20.07.2016
05.08.2016
Bordstein Betonleistenstein
Ausgebauten Beton in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer
Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
5,00
01.07.0090
m
t
ch
ni
Granithochbord
Form B herstellen
StL-Nr.: 14913410010001011
Hochbord aus Granitbordstein Form B
mit einer Fugenbreite von 10 mm
auf 20 cm dickem Fundament herstellen.
Den Fundamentbeton als Rückenstütze
mit einer Breite von 15 cm hochziehen. Oberkante
nach Dicke der angenzenden Flächenbefestigung.
Fundamentbeton C25/30.
Größe 6, Breite 140 mm,
Gerader Stein,
Fugen mit Fertigzementmörtel verfüllen,
Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 50 MPa,
Zement Art CEM I, max. w/z 0,50,
frost-/tausalzbeständig, Ausbreitmaßklasse F3.
01.07.0100
m
ar
be
100,00
be
Granithochbord
Form B, Sonderform
herstellen
StL-Nr.: 14913412030001011
Bord aus Granitbordstein Form B
jedoch Sonderform
mit einer Fugenbreite von 10 mm
auf 20 cm dickem Fundament herstellen.
Den Fundamentbeton als Rückenstütze
mit einer Breite von 15 cm hochziehen. Oberkante
nach Dicke der angenzenden Flächenbefestigung.
Fundamentbeton C25/30.
Absenkformstein Größe 6, Breite 140 mm,
r*
ba
it
Höhe von mm 120
auf mm 20
Länge m 5
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
38
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Gerader Stein,
Fugen mit Fertigzementmörtel verfüllen,
Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 50 MPa,
Zement Art CEM I, max. w/z 0,50,
frost-/tausalzbeständig, Ausbreitmaßklasse F3.
10,00
01.07.0110
m
Einfassung
herstellen
StL-Nr.: 14913418020101021
Einfassung aus Betonbordsteinen
auf 20 cm dickem Fundament herstellen.
Den Fundamentbeton als Rückenstütze
mit einer Breite von 15 cm hochziehen. Oberkante
nach Dicke der angenzenden Flächenbefestigung.
Form EF mm x mm 80 x 250
ni
150,00
t
01.07.0120
m
ch
Fundamentbeton C25/30.
Gerader Stein,
mit Stoßfugen ohne Verfüllung.
be
Anpassung von
Bordst. herstellen
StL-Nr.: 14913421030105 1
Anpassung von Bordsteinen
herstellen.
Senkrechter Schnitt
be
Größe mm x mm 80 x 250
ar
Betonbordstein, Form der OZ 1.7.11
it
für Anpassung an bestehende Fundamente, Borde ,
Eckausbildung o.ä
01.07.0130
St
ba
20,00
r*
Baugrube in vorh.
SoB herstellen
StL-Nr.: 14913902030102041
Baugrube für Borde, Streifen oder Rinnen in vorhandener Tragschicht ohne Bindemittel (SoB) herstellen. Vorhandene Schicht ohne Bindemittel
profilgerecht lösen, seitlich lagern. Arbeitsraum
nach Setzen von Borden, Streifen oder Rinnen
verfüllen und verdichten.
Max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm,
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
39
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Schichtmaterial Frostschutzschicht
für Bordstein nach OZ 1.7.9 - 1.7.10
Tiefe bis 10 cm,
verfüllen mit seitlich gelagertem Material
und verdichten,
überschüssiges Material nach Angabe des AG innerhalb
des Baubereichs einbauen
110,00
m
Gesamtsumme:
t
ch
ni
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.08
Markierung, Ausstattung
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
40
20.07.2016
05.08.2016
01.08.0010
Längsmarkierung
Typ I weiß
herstellen
StL-Nr.: 14928201010101021
Längsmarkierung Typ I weiß herstellen.
Abgerechnet wird der markierte Strich,
bei Doppelstrichen zwei Striche.
Verkehrsklasse Klasse P 4
Vormarkierung: (mit - ohne) mit
Strichbreite cm 30
ni
Markierungszeichen: Rand
ch
Strich durchgehend,
Material = Lösemittelhaltige Farbe,
Markierung auf Asphaltbeton,
Mindestschichtdicke = 0,6 mm.
Längsmarkierung
Typ I weiß
herstellen
StL-Nr.: 14928201030101021
Längsmarkierung Typ I weiß herstellen.
Abgerechnet wird der markierte Strich,
bei Doppelstrichen zwei Striche.
Verkehrsklasse Klasse P 4
r*
Markierungszeichen: Blockung
ba
Strichbreite cm 30
it
Vormarkierung: (mit - ohne) mit
be
ar
be
01.08.0020
m
t
500,00
Strich unterbrochen, Verhältnis Strich / Lücke 1:1,
Material = Lösemittelhaltige Farbe,
Markierung auf Asphaltbeton,
Mindestschichtdicke = 0,6 mm.
100,00
m
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.08.0030
Sperrflächenmark.
Typ I weiß
herstellen
StL-Nr.: 14928202070101021
Sperrflächenmarkierung Typ I weiß herstellen
Abgerechnet wird der markierte Strich
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
41
20.07.2016
05.08.2016
Verkehrsklasse Klasse P 4
Vormarkierung: (mit - ohne) mit
Schrägstrich, Breite = 0,50 m,
Material = Lösemittelhaltige Farbe,
Markierung auf Asphaltbeton,
Mindestschichtdicke = 0,6 mm.
20,00
ni
01.08.0040
m
t
ch
Längsmarkierung
Typ II weiß
herstellen
StL-Nr.: 14928208010308031
Längsmarkierung Typ II weiß herstellen.
Abgerechnet wird der markierte Strich,
bei Doppelstrichen zwei Striche.
Verkehrsklasse Klasse P 7
be
Vormarkierung: (mit - ohne) ohne
it
Strich durchgehend,
Material = Kaltspritzplastik,
be
Markierungszeichen: Rand
ar
Strichbreite cm 30
ba
Markierung auf zuvor aufgebrachter Typ I Markierung
500,00
01.08.0050
m
Längsmarkierung
Typ II weiß
herstellen
StL-Nr.: 14928208030308031
Längsmarkierung Typ II weiß herstellen.
Abgerechnet wird der markierte Strich,
r*
mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten
Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln).
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
42
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
bei Doppelstrichen zwei Striche.
Verkehrsklasse Klasse P 7
Vormarkierung: (mit - ohne) ohne
Strichbreite cm 30
Markierungszeichen: Blockung
Strich unterbrochen, Verhältnis Strich / Lücke 1:1,
Material = Kaltspritzplastik,
Markierung auf zuvor aufgebrachter Typ I Markierung
ni
mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten
Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln).
01.08.0060
m
ch
100,00
t
Sperrflächenmark.
Typ II weiß
herstellen
StL-Nr.: 14928209070308031
Sperrflächenmarkierung Typ II weiß herstellen.
Abgerechnet wird der markierte Strich.
be
Verkehrsklasse Klasse P 7
it
Schrägstrich, Breite = 0,50 m,
Material = Kaltspritzplastik,
be
ar
Vormarkierung: (mit - ohne) ohne
Markierung auf zuvor aufgebrachter Typ i Markierung
ba
mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten
Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln).
01.08.0070
m
Pfeilmarkierung
Typ II weiß
herstellen
StL-Nr.: 14928212010601031
Pfeilmarkierung Typ II weiß herstellen.
r*
20,00
Verkehrsklasse Klasse P 7
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
43
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Vormarkierung: (mit - ohne) mit
Länge der Pfeile m: 7,50 m Einfahrt
Markierungszeichen = Pfeil geradeaus,
Material = thermoplastische Stoffe (Heißplastiken),
Markierung auf Asphaltbeton,
mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten
Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln).
3,00
01.08.0080
St
ni
Pfeilmarkierung
Typ II weiß
herstellen
StL-Nr.: 14928212010601031
Pfeilmarkierung Typ II weiß herstellen.
Verkehrsklasse Klasse P 7
ch
Vormarkierung: (mit - ohne) mit
t
Länge der Pfeile m: 5,0 m Ausfahrt
be
3,00
01.08.0090
St
be
ar
Markierungszeichen = Pfeil geradeaus,
Material = thermoplastische Stoffe (Heißplastiken),
Markierung auf Asphaltbeton,
mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten
Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln).
4,00
Leitpfosten des AG einbauen
Deie Leitpfosten der OZ 1.2.5 innerhalb der Baustelle
gelagert sind in die Leitpfostensockel der OZ 1.8.11
einschl dem benötigten Befestigungsmaterial
einzubauen.
r*
01.08.0100
St
ba
it
Eindrehsockel für Leitpfosten
Eindrehsockel f aus 1,5 mm Stahlblech feuerverzinkt
liefern und mit geeignetem Bohrgerät einbauen.
Leitpfosteneinstelltiefe ca. 140 mm
Eindrehtiefe ca. 460 cmm
4,00
St
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EURO
01.08.0110
Bodenhülse lief.
StL-Nr.: 169294100206
Bodenhülse liefern.
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
44
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
1
Lieferort Baustelle
Innendurchmesser 76 mm,
aus Grauguss mit Spannring und Blindstofen
20,00
01.08.0120
St
Fundam. aus Beton
unbew. herst.
StL-Nr.: 12914103010100 2
Fundamente, Sockel und dgl. aus unbewehrtem
Beton nach Unterlagen des AG herstellen.
ni
Bauwerksteil(e) Streifenfundamente für Bänke,
Rohrpfostenfundamente
ch
Herstellung ohne Schalung.
Expositionsklasse XF1,
Druckfestigkeitsklasse C 25/30
3,00
be
St
ba
it
Schild des AG anbringen
Schild der OZ 1.2.2 (Baken) an Rohrpfosten der OZ 1.2.
3 anbringen.
mit Befestigungsmaterial des AN.
20,00
01.08.0150
St
ar
Rohrpfosten des AG setzen
Rohrpfosten der OZ 1.2.3 in Fundament mit Bodenhülse
einbauen.
20,00
01.08.0140
m3
be
01.08.0130
t
(min. C25/30)
r*
Bank liefern und montieren
Bank zum Aufstellen liefern, setzen und fachgerecht
auf unter der Pflasterfläche hergestellten
Betonfundamenten diebstahlssicher montieren.
Bank mit Rückenlehne
Auflagenmaterial aus Form- und Witterungsbeständigem
Material Farbe dunkelbraun
5 Stück Auflagen 120 x 40 mm (B x H)
Parkbanklänge 2000 mm
Bankfüße Edelstahl gestrahlt
Schrauben aus Edelstahl alle Schrabverbindungen
diebstahlssicher.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
45
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
en
ag
rl
te
Un
Edelstahlschrauben und Dübel zum Anschrauben der Bank
auf festem Untergrund.
Gewicht ca. 86 kg pro Bank
Lieferung komplett vormontiert.
Parkbanksystem Bach II Auflagenmaterial Futura oder
gleichwertig.
5,00
01.08.0160
St
Unterflur-Müllsystem liefern, einbauen
Unterflur-Müllsystem bestehend aus:
einem einteiligen Betonschacht (ca. 1,95 x 1,95 x 2,64
m) als Unterflurbehälter für einen 5 m³ RestmüllInnenbehäter
Betonschacht wasserdicht mit Pumpensumpf und 2
Auftriebsanker SLW30
Expositionsklasse: XD1, XF2, XA3
Druckfestigkeitsklasse : C35/45
ch
ni
selbsttätig schließende Sicherheitsplattform als
seperate Rahmenkonstruktion mit Abdeckblech aus
verzinktem Stahlblech komplett verschraubt mit
Kontergewichten.
Belastbar bis 150 kg
t
Sammelbehälter in Einkammerausführung für 5 m³
Restmüll aus feuerverzinktem Stahlblech 2 mm
2 Halbschalenböden zur Aufnahme von Restflüssigkeiten
ca. 150 l, mit Bedienung durch Jochsystem.
Gehwegplattform aus verzinktem Riffelblech 5/7 mm,
belastbar bis ca. 500 kg auf einer Fläche von 200 mm²
ar
be
Einwurfsäule für Restmüll mit 80 l Einwurfklappe aus
Edelstahl 1.4301
Aufnahmesystem 2 Haken verdeckt
Einwurfsäule aus Stahlblech, pulverbeschichtet in RAL
Farbe 9007.
Säulenwartungstüre verschließbar
Piktogram nach Angabe des AG
3,00
St
be
Maße und Prüfungen des Unterflur-Müllsystems müssen
nach EN 13071/1+2 zertifiziert sein.
it
r*
ba
Gesamtsumme:
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Parkplatz Buxheimer Wald
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
46
20.07.2016
05.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
01
01.01
01.02
01.03
01.04
01.06
01.07
01.08
en
ag
rl
te
Un
ZUSAMMENSTELLUNG
A96 Parkplatz Buxheimer Wald
Baustelleneinrichtung
Freimachen des Baugeländes
Oberbodenarbeiten
Erdbau/ Oberbau
Asphaltschichten
Pflaster Borde
Markierung, Ausstattung
ch
ni
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
t
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Unt
erl
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
age
n n
ich
t b
ear
bei
tba
r*
nach Ulm
13
AK Memmingen
AS Memminngen-Nord
Gemeinde Buxheim
Un
nach München
14
AS Memminngen-Ost
te
r
la Unterallgäu
Landkreis
ge
n
ni
c
Parkplatz
Buxheimer Wald
ht
be
ar
be
it
ba
r*
Anlage zur Ausschreibung
Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern
Unterlage:
Aufgestellt:
Autobahndirektion Südbayern
Übersichtslageplan
Eisele
Straße / Abschnittsnummer / Station:
11
AS Aitrach
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbennach Lindau
nach Füssen
A96 / 400 / 3,5
Maßstab: 1 : 25000
PROJIS-Nr.:
Datum:
A96 Lindau - München
Parkplatzsanierung Buxheimer Wald
Str.-km 59,530 bis Str.-km 59,775
en
ag
rl
te
Un
A96 Lindau – Memmingen - München
Streckenabschnitt Ferthofen – AK Memmingen
Sanierung Parkplatz Buxheimer Wald
Baubeschreibung
t
ch
ni
be
ar
be
Stand 05.08.2016
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Inhaltverzeichnis
1.
en
ag
rl
te
Un
Allgemeine Beschreibung der Leistung ............................................................... 3
1.1 Auszuführende Leistungen ............................................................................ 3
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten................................................................................ 3
1.3 Bestandsstrecke ............................................................................................ 3
1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ................................................................. 4
2. Angaben zur Baustelle ........................................................................................ 5
2.1 Lage der Baustelle......................................................................................... 5
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .......................................................... 5
2.3 Zugänge, Zufahrten ....................................................................................... 5
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ......................... 5
2.5 Lager- und Arbeitsplätze ............................................................................... 5
2.6 Gewässer ...................................................................................................... 6
2.7 Baugrundverhältnisse .................................................................................... 6
2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .................................................... 6
2.9 Schutz-Bereiche und –Objekte ...................................................................... 7
2.10
Anlagen im Baugelände ............................................................................. 8
2.11
Öffentlicher Verkehr im Baubereich ........................................................... 8
3. Angaben zur Ausführung ..................................................................................... 9
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ............................................................ 9
3.2 Bauablauf .................................................................................................... 10
3.3 Wasserhaltung............................................................................................. 10
3.4 Baubehelfe .................................................................................................. 10
3.5 Stoffe, Bauteile ............................................................................................ 10
3.6 Abfälle ......................................................................................................... 14
3.7 Winterbau .................................................................................................... 14
3.8 Beweissicherung ......................................................................................... 14
3.9 Sicherungsmaßnahmen .............................................................................. 14
3.10
Belastungsmaßnahmen (Brückenbau) ..................................................... 14
3.11
Vermessungsleistungen, Aufmassverfahren ............................................ 15
3.12
Prüfungen................................................................................................. 15
4. Ausführungsunterlagen ..................................................................................... 15
4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ........................... 15
5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen .................................................. 16
6. Sonstige Hinweise ............................................................................................. 16
6.1 Anfragen zur Ausschreibung ....................................................................... 16
t
ch
ni
be
ar
be
r*
ba
it
2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
1.
Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1
en
ag
rl
te
Un
Auszuführende Leistungen
Die Ausschreibung umfasst die Sanierungsarbeiten am Parkplatz Buxheimer
Wald an der A96.
1.1.1 Straßenbau:
sind folgende wesentliche Arbeiten auszuführen:
-
Oberbodenarbeiten
Erdarbeiten,
Deckenbauarbeiten
Markierungsarbeiten
Unterflur-Müllsystem
1.1.2 Brückenbau: -entfällt -
1.1.3 Landschaftsbau: - entfällt -
1.2
Ausgeführte Vorarbeiten
ar
be
Rodungsarbeiten
- entfällt –
t
ch
ni
1.1.4 Auftraggeber Aufgaben nach Baustellenverordnung:
Die anfallenden Aufgaben gem. Baustellenverordnung sind durch den AN
auszuführen.
Es sind die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten. Die
allgemeinen Anforderungen sind in den RAB 01, RAB 10 und RAB 33
aufgeführt.
be
Müll-Entsorgungssysteme
Die im Parkplatzbereich aufgestellten 4 Mülltonnen sowie drei
Entsorgungscontainer werden zur Durchführung der Bauarbeiten aus dem
Baubereich, auf Veranlassung des AGs durch den Entsorgungsbetreiber
entfernt.
it
1.3
r*
ba
Bestandsstrecke
A96
Die A96 Lindau – Memmingen ist im vorliegenden Bereich zwischen der AS
Ferthofen und dem AK Memmingen seit 1992 unter Verkehr. Bei Str.km
59,600 in Fahrtrichtung München (FR 1) liegt der Parkplatz Buxheimer Wald.
Fahrbahnquerschnitt
Der Durchfahrstreifen des Parkplatzes wurde mit einer Länge von ca. 250 m
(ab/bis Trenninselspitze) und einer bituminös befestigten Breite von 4,50 m
gebaut. Die seitlichen Bankette wurden mit 1,0 m bzw. 1,50 m Breite
hergestellt. Die Mulde wurde mit 2,0 m Breite hergestellt.
3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Der Parkstreifen mit einer Breite von 4,0 m und einer Länge von ca. 100 m
wurde mit Kleinsteinpflaster befestigt. Die Abtrennung des Parkstreifens zur
Durchfahrspur wurde mit einem Tiefbord aus Granit hergestellt. Zum
angrenzenden Gehweg wurde ein Hochbord eingebaut.
en
ag
rl
te
Un
Der Gehweg mit einer Länge von ca. 90 m und einer Breite von 2,25 m wurde
mit Betonpflastersteinen befestigt.
Bestehende Entwässerung im Baubereich
Das anfallende Oberflächenwasser aus der Durchfahrspur und des
Parkstreifens wird über die am Hochbord liegenden Straßeneinläufe
aufgenommen. Das anfallende Oberflächenwasser des Gehweges läuft über
den Hochbord in die Straßeneinläufe. Über Querungen aus Betonrohr DN 150
die in einer Tiefe von ca. 1,0 m verlegt wurden, wird das Oberflächenwasser
der ableitenden Entwässerung aus Betonrohr DN 400 + Si DN 100 zum
Absetzschacht und den Versickerschächten bei Str.km 59,750 zugeführt.
1.4
t
ch
ni
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Es kann bei Arbeiten auf Betriebsstrecken nicht ausgeschlossen werden,
dass bei einzelnen Arbeitsstellen mit Behinderung durch andere
Maßnahmen zu rechnen ist.
Entschädigungsforderungen, die auf Grund von o.g. Behinderungen
auftreten werden vom AG nicht anerkannt. Müssen Arbeiten auf Anordnung
des AG unterbrochen werden, werden diese Stillstandszeiten gesondert
vergütet.
be
ar
be
r*
ba
it
4
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Angaben zur Baustelle
2.1
Lage der Baustelle
A 96 Lindau – Memmingen
Abschnitt 400 Station 3,482
Str. Km 59,600
en
ag
rl
te
Un
2.
Regierungsbezirk: Schwaben
Landkreis: Unterallgäu
nächstgelegener Ort: Memmingen
2.2
Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Die Baustelle ist über die Bundesautobahn A 96 zu erreichen.
Die nächstliegenden Anschlussstellen sind:
AK Memmingen
AS Aitrach
2.3
Abschnitt 400
Abschnitt 400
NK 8026202
NK 8026025
ch
ni
Zugänge, Zufahrten
Der Baubereich Parkplatzanlage Buxheimer Wald ist nur über die A96 zu
erreichen. Die Benutzung von Betriebsrampen bzw. -umfahrten und
Rücklaufstraßen an Nebenanlagen wird nicht gestattet.
t
Die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Baustelle und deren
Baustellenzufahrten sind laufend zu reinigen. Der Aufwand hierzu ist in die
entsprechende Position des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom usw. werden vom AG nicht zur
Verfügung gestellt.
2.5
Lager- und Arbeitsplätze
Über das Baugelände hinaus, stellt der AG keine Lager- und Arbeitsplätze für
Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Soweit zusätzliche Flächen für
Baustelleneinrichtung und Materiallagerung erforderlich werden, hat sie der
AN auf eigene Kosten selbst zu beschaffen und zu entschädigen.
Der AN ist verpflichtet, die vom AG zur Verfügung gestellten
Grundstücksflächen ohne gesonderte Vergütung wieder in den ursprünglichen
Zustand zu versetzen.
be
ar
be
2.4
ba
it
r*
Von lösungsmittelhaltigen Straßenmarkierungsfarben (leicht entzündliche
Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 20° C Klasse A I gemäß
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)) dürfen nur die für den
Fortgang der Arbeiten (Tagesleistung) entsprechenden Mengen
bereitgehalten bzw. kurzfristig abgestellt werden.
5
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
2.6
Gewässer
Während des Baubetriebs sind die geltenden Bestimmungen (z.B. RiStWag,
WHG, BImSchG) für den Umgang mit boden- und grundwassergefährdenden
Stoffen zu beachten.
en
ag
rl
te
Un
Während der Bauzeit ist der AN für die schadlose Ableitung des auf der
Baustelle anfallenden Oberflächenwassers verantwortlich, die hierzu
erforderlichen Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet..
Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern, dass Verschmutzungen des
Oberflächenwassers vermieden werden.
Weitere Angaben, Auflagen und Forderungen sind in den Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) festgelegt.
2.7
Baugrundverhältnisse
be
2.7.2 Bestehender Straßenaufbau
Aufbau der Durchfahrspur:
4 cm Asphaltbeton
8 cm Asphalttragschicht
20 cm hydr. geb. Kiestragschicht
34,5 cm Forstschutzschicht
t
ch
ni
2.7.1 Baugrund
Bodenuntersuchungen liegen dem AG nicht vor.
Der AG nimmt an, dass der anstehende Oberboden in einer Stärke von 10 –
20 cm vorliegt.
Der AG geht davon aus, dass Auffüllungen aus einem Kies-Sand-Gemisch in
einer Stärke von 0,5 – 1,0 m zur Geländeangleichung eingebaut wurden.
Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
r*
ba
2.8
it
Aufbau Gehweg:
6 cm Betonpflaster
20 cm Frostschutzkies
be
ar
Aufbau Parkstreifen:
8/10 cm Kleinsteinpflaster Granit
2 cm Pflasterbett und Fugenfüllung aus hydr. geb. Material
10 cm Betontragschicht
43,5 cm Frostschutzschicht
Ablagerungsstelle
An der A7 bei Str.km 909,720 in Fahrtrichtung Ulm stellt der AG den
stillgelegten Parkplatz als Ablagerungsstelle zur Verfügung. Der mittlere
Förderweg beträgt ca. 40 km
6
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
en
ag
rl
te
Un
Schadstofffreies Aushub- und Abbruchmaterial
Das anfallende Abbruchmaterial und Fräsgut geht mit Aufnahme von der
Baustelle in das Eigentum des AN über, sofern im Weiteren nichts anderes
aufgeführt ist. Anfallende Kosten (z.B. Deponiegebühren o. ä.) sind in die
entsprechenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert
vergütet.
Schadstoffbelastetes Aushub und Abbruchmaterial
Das Material geht nicht in das Eigentum des AN über. Der AN führt hier für
den AG die Transportleistung durch. Entsorgungs- und Deponiegebühren
bezahlt der AG direkt an den Entsorger bzw. Deponiebetreiber. Die
vertragsgemäße Entsorgung bzw. Ablagerung hat der AN ladungsweise
nachzuweisen.
Den „Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen“ ist dem AG
auszuhändigen.
2.9
Schutz-Bereiche und –Objekte
ch
ni
2.9.1 Natur- und Landschaftsschutz
Die Baumaßnahme ist so durchzuführen, dass der Eingriff in den
Naturhaushalt sowie in das Landschaftsbild auf das unbedingt notwendige
Maß beschränkt wird.
Für die aus den Gesetzen zum Natur- und Umweltschutz erwachsenden
Erschwernisse und Risiken wird keine gesonderte Vergütung gewährt.
t
2.9.2 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte
Staub
Die Staubentwicklung im Baustellenbereich ist durch geeignete Maßnahmen,
z.B. ständiges Einhalten einer ausreichenden Oberflächenfeuchte, auf das
unumgängliche Maß zu beschränken. Die Kosten sind in die Positionen des
Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
ar
be
be
Lärm
Bei der Durchführung der Bauarbeiten sind die Vorgaben und Regelungen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. Die Kosten sind in die
entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
it
r*
ba
2.9.3 Gewässerschutz, Wasserschutzgebiete
Baustelleneinrichtungen, Treibstofflager, Gelegenheit zum Auftanken,
Reparatur und Waschplätze, Aborte usw. innerhalb und außerhalb der
Baustelle sind so anzulegen, dass keine Verunreinigungen des Grundwassers
und der Vorfluter eintreten können. Insbesondere dürfen auch keine
Baumaterialreste in Gewässer abgelagert und keine Betonschlempe in die
Vorfluter eingeleitet werden. Ferner muss sichergestellt sein, dass die
Entwässerungsfunktion von vorhandenen Gräben, Mulden und dgl. durch die
Bauarbeiten nicht in schädigender Weise beeinträchtigt wird.
2.9.4 Vermutete Bodenfunde
- entfällt 7
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
2.9.5 Bäume und Flurgehölze
- entfällt -
en
ag
rl
te
Un
2.10 Anlagen im Baugelände
2.10.1 Leitungen
Ungeachtet der nachfolgenden Angaben ist der AN verpflichtet, sich vor
Baubeginn genaue Unterlagen über alle Kabel, Leitungen, Rohre und dgl.
selbst zu beschaffen.
Für Schäden infolge Bauarbeiten an Kabelsträngen und Leitungen ist der AN
haftbar und schadenersatzpflichtig.
Wenn die Lage vorhandener Anlagen vor Ausführung der Arbeiten nicht
angegeben werden kann, ist diese zu erkunden. Die Maßnahmen zur
Erkundung sind zu vereinbaren. Sie sind keine Nebenleistungen, jedoch hat
der AN eine besondere Sorgfaltspflicht.
ni
Werden nicht bekannte Leitungen und Kabel angetroffen, ist der AG
unverzüglich zu unterrichten.
ch
Erschwernisse aufgrund bestehender Kabel und Leitungen werden gesondert
vergütet.
t
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Die Baustelle Parkplatzanlage Buxheimer Wald wird vom öffentlichen Verkehr
auf der A96 tangiert. Ein Ein- und Ausfahren in den Baustellenbereich ist nur
über die Verzögerungsspur bzw die Beschleunigungsspur in Fahrtrichtung
möglich.
Die Erschwernisse die dem AN durch den öffentlichen Verkehr entstehen
werden nicht gesondert vergütet
be
ar
be
r*
ba
it
8
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
3.
Angaben zur Ausführung
3.1
Verkehrsführung, Verkehrssicherung
en
ag
rl
te
Un
3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs
Während der Durchführung der Bauarbeiten wird die Parkplatzanlage
Buxheimer Wald für den öffentlichen Verkehr durch den AG gesperrt.
Eine Verkehrssicherung für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (AKD max.
Dauer 3 Tage) ist zur Durchführung der Deckenbauarbeiten und der
Anschlüsse an die A96 vorgesehen und wird vom AG gestellt.
Die Absprache zur Absperrung und Verkehrssicherung hat eine Woche vor
Beginn der Bauarbeiten mit dem AG und der AM Mindelheim zu erfolgen.
Die Baumaßnahme ist zügig abzuwickeln um eine Behinderung für den
öffentlichen Verkehrs so gering wie möglich zu halten.
ni
3.1.2 Verkehrssicherung
Die Sicherung von Arbeitsstellen innerhalb der für den öffentlichen Verkehr
gesperrten Flächen ist Aufgabe des AN. Der AN hat alle Maßnahmen zur
Sicherung innerhalb des Arbeitsbereiches durchzuführen. ( ZVB/E-StB 95)
t
ch
Für Verkehrsführung und Verkehrssicherung gelten die Richtlinien für
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA Ausgabe 1995 einschl.
Ergänzungen ZTV-SA 97.
be
ar
be
3.1.3 Verkehrsrechtliche Anordnung
Die verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für die Verkehrsführung und sicherung ist grundsätzlich bei der Straßenbaubehörde (für die
Bundesautobahn die ABD Südbayern, Dienststelle Kempten) für Bauarbeiten
mit Auswirkungen auf den Verkehr zu beantragen.
Der Antrag auf VAO ist spätestens zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen.
Dies gilt auch für Sperrungen des Seitenstreifens.
Weitere Anträge sind rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor Beginn der
jeweiligen Arbeiten zu stellen. Für jede verkehrsrechtliche Anordnung, die die
Bundesautobahn betrifft und eine Verkehrsbesprechung abgehalten werden
muss, wird nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr -GebOSt- eine Gebühr von 200,- € erhoben.
Für Anordnungen die ohne Verkehrsbesprechung erlassen werden, werden
100,- € erhoben. Wird der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung erst eine
Woche vor dem Beginn der Arbeiten gestellt, so erhöht sich die jeweilige
Gebühr um 100 %.
ba
it
r*
Der Straßenbaubehörde ist zur Verkehrsbesprechung eine Liste mit allen
Lieferanten und Nachunternehmern zu übergeben, die in die Baustelle
einfahren müssen. Eine Kopie der verkehrsrechtlichen Anordnung hat jedes
Baustellenfahrzeug/Lieferantenfahrzeug mitzuführen.
9
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
en
ag
rl
te
Un
3.1.4 Verkehrsbeschränkungen
Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend
§ 34 StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der
Auftraggeber vor. Bei Feststellung einer Überschreitung des zulässigen
Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen ist mit einer Anzeige bei der
zuständigen Behörde zu rechnen.
3.2
Bauablauf
3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten
Die Baumaßnahme ist wie folgt durchzuführen:
Betriebsform BF 2
Tageslichtbaustelle
3.2.2 Zeitliche Beschränkungen
Die Ausführungsfristen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen –
Formblatt 214.StB geregelt.
ch
ni
Witterungseinflüsse gelten normalerweise (allgemein vorauszusehender
Witterungsablauf) nicht als Behinderung. Vom AG angeordnete
Arbeitseinstellungen bewirken aber eine entsprechende Verlängerung des
Fertigstellungstermins.
Innerhalb der genannten Gesamtbauzeit vom 10.10.2016 – 04.11.2016 sind
folgende Bauzeiten einzuhalten:
t
3.2.3 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern
- entfällt -
3.4
Baubehelfe
- entfällt-
ba
Wasserhaltung
- entfällt-
it
3.3
be
ar
be
KW 43 : 3 Tage ( AKD) für die Durchführung der Deckenbauarbeiten an der
Durchfahrspur und die Anschlussarbeiten an die Bestandsfahrbahn
der A96.
r*
3.5
Stoffe, Bauteile
3.5.1 Allgemeines
Die Einzelheiten der Baumaßnahme gehen im Wesentlichen aus den
Planbeilagen und dem Leistungsverzeichnis hervor.
Die Baustoffe sind grundsätzlich vom AN zu liefern. Bauteile die vom AG
gestellt werden sind in den hierfür aufgeführten Positionen des
Leistungsverzeichnisses vermerkt.
10
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
3.5.2 Abbrucharbeiten
en
ag
rl
te
Un
Sitzbänke
Die entlang des Gehwegs stehenden Einzelsitzbänke sind einschließlich des
Fundamentbetons abzubauen und von der Baustelle zu entfernen.
Es sind neue Sitzbänke zu liefern und diebstahlssicher auf herzustellenden
Streifenfundamenten einzubauen.
Betonabbruch
Die ca. 1,0 x 1,0 cm große Aufstellfläche für Mülltonnen aus Beton in einer
Stärke von ca. 15 cm ist auszubauen. Auf die Behinderung durch die fest
einbetonierte Mülltonnenhalterung bestehend aus einer 1,0 – 1,20 m hohen
feuerverzinkten Vierkantstange wird der AN hingewiesen, diese Erschwernis
ist in die Position einzurechnen.
ni
Baken
Im Bankettbereich wurden entlang der Durchfahrspur und am Innenrand der
Ausfahrt die Baken eingebaut. Die Baken sind einschl. dem Rohrpfosten
abzubauen und zur späteren Wiederverwendung innerhalb der Baustelle zu
lagern. Die Bodenhülsen aus Grauguss mit einer Länge von ca. 50 cm sind
einschl. des Fundamentbetons auszubauen und zu entsorgen. Nach
Beendigung der Deckenbauarbeiten sind neue Bodenhülsen einzubauen.
t
ch
3.5.3 Oberbodenarbeiten
Im Bereich der neu herzustellenden Gehwegeinfassungen ist der
anstehende Oberboden in einer mittleren Stärke von 15 auf eine Breite von
ca. 1,0 m abzutragen und zur späteren Andeckung im Baubereich seitlich zu
lagern. Die mit Oberboden angedeckten Flächen sind zu begrünen.
ar
be
3.5.4 Erdarbeiten
Generell werden Erdarbeiten nach Plan ausgeführt. Angleichungen an das
Gelände, Mulden . o.ä. jedoch auf Anordnung des AG
Eventuell erforderliche Zwischenlagerungen wiedereinbaufähiger Böden sind
in die Einheitspreise für Lösen, und Wiedereinbau einzukalkulieren.
be
Erdarbeiten sind gem. ZTV E-StB 2009 auszuführen.
ba
it
3.5.4.1 Entwässerung Straßeneinläufe
Die Aufsätze der bestehenden Straßeneinläufe sind auszutauschen und
entsprechend auf Höhe der neuen Decke einzubauen.
r*
3.5.4.2 Fundamente
Zum Einbau der Bodenhülsen hat der AN Fundamente DU 40 cm mit einer
Tiefe von ca. 80 cm aus Beton C25/30 herzustellen.
Der diebstahlssichere Einbau der Sitzbänke erfolgt auf Streifenfundamenten.
Der AN hat die Streifenfundamente (lxbxt) ca. 0,60 x 0,20 x 0,60 m aus Beton
C25/30 herzustellen
11
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
en
ag
rl
te
Un
3.5.4.3 Oberbauarbeiten
Allgemeines
Der Oberbau der herzustellenden Straße wird nach den Richtlinien für
Standardisierung des Oberbaues für Verkehrsflächen RStO Ausgabe 2012,
BK 10 dimensioniert.
Für die Parkplatzanlage ist folgender Oberbau vorgesehen:
Durchfahrspur und Parkstreifen
4 cm Asphaltbeton AC11 DS
8 cm Asphaltbinder AC 16 BS
14 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
6 cm Frostschutzschicht 0/16
Gehwege, Rastplätze
2,5 cm Asphaltbeton AC 5 DL
8 cm Asphalttragschicht AC 32 TN
t
ch
ni
Bankette
Die Flanken des bestehenden Oberbaus in einer Stärke von 26 cm sind im
Bankettbereich auf ca. 1,0 m Breite freizulegen. Das ausgebaute Material ist
auf die Seitenablagerung des AG zu fördern.
Eine Untersuchung des Bankettmaterials liegt nicht vor, der AG geht von einer
voraussichtlichen Schadstoffbelastung Z 2 aus. Nach Beendigung der
Oberbauarbeiten ist der Bankettbereich mit einer Schottertragschicht
wiederherzustellen.
be
ar
be
Frostschutzschichten
Nach dem Rückbau des bituminösen bzw. dem hydraulisch gebundenem
Oberbau ist auf der bestehenden Frostschutzschicht das Feinplanum
herzustellen.
Das zu liefernde Material muss den Anforderungen der ZTVT-SoB-StB 04 und
der TL SoB-StB 04 entsprechen.
it
Ausbau bituminöser Schichten
Das ausgebaute Material ist der Wiederverwendung zuzuführen. Sämtliche
Erschwernisse sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
r*
ba
Fräsarbeiten
Aus der Durchfahrspur ist die bituminöse Befestigung in einer Stärke von ca.
12 cm zu fräsen.
Asphaltbauweise
Die anstehenden Arbeiten sind gemäß ZTV Asphalt-StB 07 auszuführen.
Verklebung der Schichten
Eine einwandfreie kraftschlüssige Verklebung zwischen den einzelnen
Asphaltschichten wird gefordert.
12
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Für den Schichtenverbund ist eine Bindemittelmenge von 250 g/m² - 350 g/m²
und für neu herzustellende Asphaltschichten vorgesehen.
en
ag
rl
te
Un
Längs- und Quernähte
Bestehende Asphaltdecken werden durch einen Fugenschnitt vom Bestand
getrennt.
Eine einwandfreie kraftschlüssige Verbindung zu bestehenden
Asphaltaufbauten wird gefordert.
3.5.4.5 Pflasterflächen, Borde
Parkstreifen
Das Kleinsteinpflaster aus Granit auf hydraulisch gebundenem Pflasterbett
und einer ca. 10 cm Betontragschicht verlegt, mit hydraulisch gebundener
Fugenfüllung ist auszubauen und in Eigentum des AN zu übernehmen.
Gehwegbefestigung
Das ca. 8 cm starke Betonsteinpflaster auf Frostschutzmaterial verlegt, ist
auszubauen und zu entsorgen.
ch
ni
Die bestehende Pflasterung ca.1,5 m² Aufstellfläche je Bank und die
Containeraufstellfläche ca. 4 m² ist auszubauen, und höhenmäßig an den neu
hergestellten Gehweg anzupassen.
t
Die bestehende Pflasterung in den Wegen mit einer Breite von ca. 1,0 m zu
den abseits gelegenen Rastplätzen ist auf eine Länge von 5,0 m auszubauen
und höhenmäßig an den neu hergestellten Gehweg anzupassen.
be
Die Gehwegplattformen der Unterflur-Müllsyteme aus verzinktem Riffelblech
sind in einer Breite von ca. 60 cm zu umpflastern.
ar
Borde
Der Tiefbord zwischen Durchfahrspur und Parkstreifen sowie der Hochbord
zum Gehweg ist auszubauen und in Eigentum des AN zu übernehmen.
be
Zur Abgrenzung des Parkstreifens zum Gehweg ist ein neuer Hochbord
einzubauen. Eine Absenkung des Hochbordes auf 5,0 m Länge ist zur Einfahrt
bzw. an der Ausfahrt des Parkstreifens zur Durchfahrspur herzustellen.
it
r*
ba
Zur Abgrenzung des Gehwegs zum anstehenden Gelände ist eine Einfassung
mit Betonbordsteinen herzustellen. Die Aufstellflächen der Bänke und die
Umpflasterung der Unterflur-Müllsysteme sind mit einer Einfassung
herzustellen.
3.5.4.6 Markierungsarbeiten
Für die Verkehrsfreigabe ist eine Freigabemarkierung vorgesehen. Die
endgültige TypII-Markierung wird später im Frühjahr 2017 mit gesonderter
Anfahrt appliziert. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der
entsprechenden Positionen einzurechnen.
13
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Es gelten die Anforderungen der Zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen ZTV M13
und das Merkblatt Agglomeratmarkierung.
en
ag
rl
te
Un
Die angebotenen Markierungsstoffe haben den Anforderungen des Gesetzes
zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikalien-ChemG) vom 16.09.1980
BGBl.IS1718 und des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen Bundesimmisionsschutzgesetz BlmSchg vom
15.03.1974 BGBI.IS 721 und den einschlägigen Verordnungen zu
entsprechen.
Die Gebinde sin vom AN nach Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe
(Arbeitstoffverordnung-ArbstoffV) vom 11.02.1982 BGBl.IS 144 zu
kennzeichnen.
Farben
Es sind herkömmliche Markierungsmaterialien zu verwenden.
Material: lösungsmittelarme Farben
Die Anteile organischer Lösemittel in Farben müssen < 25 Gew% sein. Farben
dürfen keine aromatischen Lösemittel enthalten.
ni
t
ch
3.5.4.7 Abfallsystem
Für die Abfallsammlung ist für den Parkplatz Buxheimer Wald ein UnterflurMüllsystem vorgesehen.
Durch die Flächennutzung bzw. durch die Abfallabholung findet im
Nahbereich des Unterflursystems Schwerlastverkehr statt. Für die
entstehenden Belastungen des Behälters ist eine geprüfte Statik vorzulegen.
Abfälle
Siehe Formblatt 241
3.7
Winterbau
- entfällt -…
3.8
Beweissicherung
Alle vom AN benutzten Anlagen wie Arbeitsflächen, Fahrbahnflächen
innerhalb der Baustelle und Baustellenzufahrten hat der AN vor Baubeginn in
Absprache mit dem AG zu besichtigen und deren Zustand, evtl. mit Fotos, zu
dokumentieren. Nach Abschluss der Maßnahme ist in allen Bereichen der
ordnungsgemäße Zustand auf Kosten des AN wieder herzustellen.
3.9
Sicherungsmaßnahmen
- entfällt -
3.10
Belastungsmaßnahmen (Brückenbau)
- entfällt -
be
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be
3.6
r*
ba
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3.11
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ag
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Un
Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Die Leistungen werden nach den Regelungen der LB StB – By 07, Stand 10.
2015 aufgemessen und abgerechnet.
Die Massenermittlung ist dem AG in Papierform sowie in elektronischer Form
als GAEB 11 zu liefern.
3.12
Prüfungen
3.12.1 Eignungsnachweise / Erstprüfungen
Der AN hat die Erstprüfung und den Eignungsnachweis der zur Verwendung
vorgesehenen Baustoffe gemäß den einschlägigen ZTVs schriftlich
nachzuweisen. Die Vorlage hat mindestens 5 Tage vor Einbaubeginn zu
erfolgen.
3.12.2 Eigenüberwachungsprüfungen
Die vom AN entsprechend den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen durchzuführenden Eigenüberwachungsprüfungen sind
dem AG umgehend auszuhändigen.
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t
ch
3.12.3 Kontrollprüfungen
Für Kontrollprüfungen des AG hat der AN Gerät und Personal zur Verfügung
zu stellen. Die Kosten hierfür werden entsprechend den einschlägigen
Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet. Diese Kosten sind getrennt
in Rechnung zu stellen.
Ausführungsunterlagen
4.1
Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen liegen der Ausschreibung bei:
1 Übersichtslageplan M = 1: 25000
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1 Regelquerschnitt M = 1:50
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4.
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.
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4.1.1 Absteckungen
Die Polygon- und Höhenfestpunkte übergibt der AG dem AN. Diese sind,
soweit sie nicht auf Anordnung des AG entfernt wurden, dem AG nach
Abschluss der Bauarbeiten wieder unbeschädigt zu übergeben.
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5.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
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ag
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Un
Die beiliegende Zusammenstellung der Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen“ und die Kabelschutzanweisung der
Straßenbauverwaltung Bayern werden Vertragsbestandteil
Ergänzend zu den ZTV wird, unter Beachtung des Artikels 30, EU-Vertrag,
festgelegt:
Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften,
die diesen technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden
einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und
Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte
Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
Auf Verlangen hat der Bieter bzw. Auftragnehmer die Unterlagen über die
Prüfung und Überwachung der Produkte dem Auftraggeber in deutscher
Sprache unverzüglich vorzulegen.
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6. Sonstige Hinweise
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ch
Bauüberwachende Dienststelle
Autobahndirektion Südbayern
Dienststelle Kempten
Rottachstraße 11, 87439 Kempten
Postfach 2450, 87414 Kempten
Tel.: 0831/5243 -03
Fax.: 0831/5243-450
e-Mail: poststelle.kempten abdsb.bayern.de
be
Anfragen zur Ausschreibung
Fragen zur Ausschreibung werden nur in schriftlicher Form
entgegengenommen. Zuständige Anschrift:
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Autobahndirektion Südbayern
Dienststelle Kempten
e-Mail: poststelle.kempten abdsb.bayern.de
Fax: 0831/5243 - 450
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6.1
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Zuständige Autobahnmeisterei
Autobahnmeisterei Mindelheim
Nebelhornstraße 22
87719 Mindelheim
Tel: 08261/7698-0
Fax: 08261/7698-33
e-Mail: poststelle. [email protected]
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