Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert: Hinweise für Bieter en ag rl te Un - Präqualifikation für Bauunternehmen - Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. t ch ni Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. ar be Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen. it be r* ba Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die Zugangsberechtigung. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenStand: Oktober 2012 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum 13.09.2016 Uhrzeit 10:00 ABD Südbayern, Dst. Kempten Rottachstr. 11 87439 Kempten Deutschland Tel.: +49831524303 Fax.:+498315243450 en ag rl te Un Eröffnungstermin Datum 13.09.2016 Uhrzeit 10:15 Ort Rottachstr. 11 87439 Kempten Raum 219 Bindefrist endet am 13.10.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A) Maßnahmennummer Vergabenummer A) be Anlagen Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald t 16K501-K5118 Baumaßnahme Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 ch 16K501 ni Bezeichnung der Bauleistung ar die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) 2120.StB Ergänzung Teilnahmebedingungen 2260.StB Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.StB Gewichtung der Zuschlagskriterien 2492 Online-Vergaben 2 St Pläne it be ba B) r* die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.StB Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 2150.StB Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 225 Stoffpreisgleitklausel 2290.StB Beschleunigungsvergütung 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 9002.StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand 06.2016 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 6 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) en ag rl te Un C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.StB Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen Vertragsformular für Instandhaltung: ch ni D) t die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 2282.StB Bieterangabenverzeichnis 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 6 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland diese vertreten durch: Freistaat Bayern dieser vertreten durch: ABD Südbayern, Dst. Kempten en ag rl te Un 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name ABD Südbayern, Dst. Kempten 87439 Kempten Anschrift Rottachstr. 11 Tel. +498315243450 +49831524303 Fax. E-Mail [email protected] Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform. Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten – mit dem Angebot einzureichen: ni 3.1 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung ch Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten t 2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen ar be 3.2 siehe (Auftrags)Bekanntmachung Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 it be Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokurist (auf gesondertem Blatt) 2282.StB - Bieterangabenverzeichnis ba Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 Qualifikation des Fahrbahnmarkierers nach ZTV M 13 Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV r* Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis. oder gleichwertiger Nachweis. oder gleichwertiger Nachweis. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens für Fahrzeugrückhaltesysteme durch: - Nennung der Modulbezeichnung in der BASt-Einsatzfreigabeliste oder Einzelnachweis der Erfüllung aller Grundvoraussetzungen des Einsatzfreigabeverfahrens sowie der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens bezüglich des Einsatzortes *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 6 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 4 en ag rl te Un 3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien: Losweise Vergabe: ✘ t ch ni nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) Nebenangebote be 5 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die Ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - ar 5.1 it be für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: r* ba mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Nebenangebote für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten: - Anzahl der Kalendertage der Verkürzung, *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 4 von 6 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) - en ag rl te Un Kosten für die Verkürzung gesondert für: o Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition, o ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende o Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen und Baustellensicherung, o gesonderte OZ für Beleuchtung etc. o Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung, o Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen, o Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität, o Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz. Zusätzlich zu Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt: Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Formblatt 2260.StB - Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. 6 Angebotswertung t ch ni Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote: Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. Angebote können abgegeben werden: Angebotsabgabe it be 8 ar elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur schriftlich be 7 Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). r* ba Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben. siehe Briefkopf Stelle: Straße: PLZ/Ort: *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 5 von 6 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …" 9 en ag rl te Un Maßnahmenummer: Baumaßnahme: 16K501 Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 Vergabenummer: Leistung: 16K501-K5118 A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels). Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, f. Bau u. Verkehr, Pf. 221253, 80502 München, [email protected] 10 t ch ni ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 6 von 6 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung 1 en ag rl te Un Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 3.1 3.2 Angebot Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. ni Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. t ch 3.3 ar be Unterlagen zum Angebot ba 4 it be Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. r* Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 3 212 (Teilnahmebedingungen) 5.4 6 6.1 Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Nachunternehmen ch 7 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. ni 6.2 en ag rl te Un 5.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung be 8 t Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. ar Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. it be Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben r* ba 8.2 Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 3 212 (Teilnahmebedingungen) en ag rl te Un Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. t ch ni ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 3 2120.StB (Ergänzung Teilnahmebedingungen) Ergänzung der Teilnahmebedingungen für den Straßen- und Brückenbau (April 2016) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) zu 3 en ag rl te Un Angebote 3.8 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. t ch ni ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 1 2492 (Online-Vergaben) Vergabenummer 16K501-K5118 Baumaßnahme Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 en ag rl te Un Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Betriebssysteme: Windows 7 Windows 8 Windows 10 ni Browser: Microsoft IE ab Version 9 Mozilla Firefox ab Version 24 Apple Safari ab Version 5.1.9 Google Chrome t ch Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme: Mac: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac zu betreiben. Linux: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben. be ar Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen. be it Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle Es werden elektronisch bereitgestellt: - die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen) - die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe). ba r* Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen: Ordner Bescheinigungen z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt) Ordner Anlagen - für Begleitschreiben - für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen Ordner Nebenangebote für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 (Unterschrift) Eingang _________ Uhrzeit _____ ____________ ggf. Zustellungsart: Briefkasten persönlich abgegeben Post / Express ________________ en ag rl te Un Angebot 16K501-K5118 Vergabenummer ________________________ Ablauf Angebotsfrist 13.09.2016 _________ Uhrzeit _____ 10:00 Raum __________ 219 Achtung Angebot! Erst bei Submission öffnen! Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten Rottachstr. 11 D- 87439 Kempten ni Das Angebot muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist verschlossen bei der in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen. ch Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben. t ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 214.StB (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer 16K501-K5118 Baumaßnahme Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 en ag rl te Un Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald 1 2 2.1 Vergütung gem. VOB Vertragsfristen Beginn der Ausführung 2.2 ch ni Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am Spätestens am 10.10.2016 (Datum) Hinweis: t Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc. spätestens nach = spätestens nach 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 = spätestens = spätestens = spätestens = spätestens nach nach nach nach 2.3.1 it Einzelfristen für be Vollendung der Ausführung nach Datum 04.11.2016 spätestens am (Datum) ar be 2.3 Einzelfristen für 2.2.1 (Datum) = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum) 2.3.4 = spätestens (Datum) 2.3.5 = spätestens 2.3.2 r* 2.4 ba = spätestens (Datum) Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen 2.4.1 = 2.4.2 = 2.4.3 = 2.4.4 von bis (Datum) 2.4.5 von bis (Datum) 2.4.6 von bis (Datum) *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 4 214.StB (Besondere Vertragsbedingungen) 3 Vertragsstrafen Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß § 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werkbzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung en ag rl te Un EUR (netto)/Werktag EUR (netto)/Kalendertag 3.2 nach 2.2.1 EUR (netto)/Werktag nach 2.2.2 EUR (netto)/Werktag nach 2.2.3 EUR (netto)/Werktag nach 2.2.4 EUR (netto)/Werktag nach 2.2.5 EUR (netto)/Werktag nach 2.3.1 EUR (netto)/Kalendertag nach 2.3.2 EUR (netto)/Kalendertag nach 2.3.3 EUR (netto)/Kalendertag nach 2.3.4 EUR (netto)/Kalendertag nach 2.3.5 EUR (netto)/Kalendertag ni 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach 2.4.2 EUR (netto)/ EUR (netto)/ EUR (netto)/ t nach 2.4.3 ch nach 2.4.1 EUR (netto)/ nach 2.4.5 EUR (netto)/ nach 2.4.6 EUR (netto)/ be nach 2.4.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung). 4 Beschleunigungsvergütungen ar 3.4 it be Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gem. Formblatt Beschleunigungsvergütung - 2290.StB. nach 2.4.1 EUR (netto)/ nach 2.4.2 EUR (netto)/ nach 2.4.3 EUR (netto)/ nach 2.4.4 EUR (netto)/ nach 2.4.5 EUR (netto)/ nach 2.4.6 EUR (netto)/ r* 4.2 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen ba 4.1 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 4 214.StB (Besondere Vertragsbedingungen) 5 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern = Jahre für = Jahre = Jahre en ag rl te Un für für 6 6.1 6.2 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlage durch, so gelten neben Nr. 109 der Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB folgende Bedingungen: Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand Juli 2009 maßgebend. Der Auftraggeber beabsichtigt, - alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und - zusätzlich folgende REB-VB anzuwenden: 20.203 - Auswertung von Tachymeteraufnahmen 20.303 - Terrestrische Querprofilaufnahme 25.003 - Gewichtsberechnung von Bewehrungsstahl ni 27.003 - Massen und Böschungsflächen von Grabenaushub 29.004 - Berechnung von Kanaloberflächen lüftungstechnischer Anlagen folgende REB-VB nicht anzuwenden: t ch - 6.3 folgende IT-Programme nicht verwenden: - folgende Rechenstelle nicht einsetzen: be Die Datenträger für die Prüfberechnung ar - be 6.4 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger: r* ba Weitere Bedingungen: it werden vom Auftragnehmer selbst erstellt: 7 Sicherheitsleistung Abweichend von Nr. 110 der Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB gilt: *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 4 214.StB (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Rechnungen Alle Rechnungen (siehe Nr. 13 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Zeichnungen usw.) sind dreifach einzureichen, davon abweichend: - Abschlagsrechnungen -fach - Teilschlussrechnungen -fach -fach en ag rl te Un - Schlussrechnungen - Unterlagen 2 -fach Für folgende Teilleistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: 9 Zahlungsfristen Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 10 10.1 Tage. Preisgleitklauseln Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel - 225 ni 11 60 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 11.1 Steuerabzug bei Bauleistungen ch Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". t Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Baustoffe, Bauteile und Bauarten, be 11.2 ar die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, weil noch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik existieren (neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten) dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung erfüllt werden. be Ist für Baustoffe, Bauteile und Bauarten bauordnungsrechtlich eine Überwachung vorgeschrieben, darf der Auftragnehmer nur solche verwenden, die durch Überwachungszeichen gekennzeichnet sind. Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den bereitgestellten anzupassen und mit dem vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen. 11.4 Bautagesberichte (zu Nr. 103 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 2150.StB) sind zu führen. 11.5 Meinungsverschiedenheiten bei Verträgen (§ 18 Abs. 2 VOB/B) it 11.3 r* ba Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Staatlichen Bauämter die jeweilige Regierung. Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Dienststellen der Autobahndirektionen die zuständige Autobahndirektion, bei Baumaßnahmen der Autobahndirektionen die Oberste Baubehörde. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 4 von 4 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung (April 2016) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 1.3 2 en ag rl te Un 1 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) ch ni Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. t 5 ar be it be ba 6.3 r* 6.2 Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 7 Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter en ag rl te Un 8 a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. ni Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen 1 oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§10) t ch 8.3 Abnahme (§ 12) ar 10 be Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). be Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) it 11 r* ba Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. en ag rl te Un 13 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 13.4 14 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15) t ch ni Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. be Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. ar 15 it be Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. ba 16 r* Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 3 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau (April 2016) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf die Regelungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215. en ag rl te Un 100 Ankündigung von Mehrkosten (§ 2 Abs. 3) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v.H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 101 Veröffentlichungen (§ 3) Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Baustelle, Baubereich (§ 4) Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet: 102.1 Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt. 102.2 Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann. 103 Bautagesberichte (§ 4) ch ni 102 Dies sind insbesondere: - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, - Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit) - Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, - eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer, - Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, - Anlieferung von Hauptbaustoffen, - Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), - Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, - Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, - Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. it be ba Baustellenräumung (§ 4) ar be 104 t Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. r* Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 105 Ausführungsfristen (§ 5) 105.1 Bei Ausführungsfristen nach Werktagen bzw. Kalendertagen, werden Werktage bzw. Kalendertage, an denen aus zwingenden witterungsbedingten Gründen Bauleistungen nicht erbracht oder bei denen die Ausführung der Bauleistungen spätestens 3 Stunden nach Beginn des Arbeitstages abgebrochen und an diesem Tag nicht wieder aufgenommen wurden, nicht auf die Ausführungsfrist angerechnet. Diese Unterbrechung muss dem Auftraggeber am selben Tag angezeigt werden, bei einer zu erwartenden mehrtägigen Unterbrechung auch deren voraussichtliche Dauer. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 5 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) 105.2 Für Ausführungsfristen, die in den Besonderen Vertragsbedingungen nach Datum festgelegt sind, gilt Nr. 105.1 nicht. 106 Verteilung der Gefahr (§ 7) en ag rl te Un Zu der teilweise ausgeführten Leistung nach § 7 Abs. 2 gehören auch solche Teile von Kunstbauten, die wegen der Besonderheiten des Bauverfahrens (insbesondere Taktschiebe-, Durchpress-, Verschub-, Absenkverfahren) nicht in endgültiger Lage hergestellt worden sind, aber sich in unmittelbarer Einbauposition, z.B. Verschub- oder Absenklage, befunden haben. 107 Abrechnung (§ 14) 107.1 In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: - Auftragnehmer, - Auftraggeber, - Nummer des Aufmaßblattes, - Bezeichnung der Bauleistung, - Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufgestellt“. Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrunde liegenden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berechnungen ist nicht zulässig 107.3 Abrechnungszeichnungen müssen eindeutige Positionsbezüge (OZ) haben. 107.4 Mengenberechnungen mit den zugehörigen Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen sind ebenso wie die Rechnungen (siehe Nr. 13.2) in der Reihenfolge der Ordnungszahlen (Position) zu gliedern. 108 Nachweise der Massen (§ 14 sowie Nr. 11) 108.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Masse im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so ist der Verbrauch durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahrzeugwaage) laufend nachzuweisen. t ch ni 107.2 be Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben aufgedruckt enthalten: Lieferwerk, - Name der Baustelle, ar - Bezeichnung des Wägegutes, Nummer des Wiegescheins, - Datum und Uhrzeit der Wägung, - Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), - Bruttogmasse (B), - Nettomasse (N), - Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung / amtliches Kennzeichen), - Name des Wägers it be - ba r* Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeichnen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z.B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader-, bzw. Förderband-Waagen erfolgen. Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: - Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt - Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 5 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge). 108.2 Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu unterschreiben. Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). en ag rl te Un Wird die Masse des Ladegutes durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10% der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. 108.3 Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1% festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug bei den letzten 10 Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Andere Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen. Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr als 1% ein entsprechender Abzug bei allen Lieferungen seit der letzten Kontrollwägung, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Kontrollwägung trägt der Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen der Auftragnehmer und Auftraggeber je zur Hälfte. Bauabrechnung mit IT-Anlagen (§ 14) ni 109 Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Rechenverfahren/IT-Programme: ch 109.1 t Die verwendeten IT-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfahrensbeschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. 109.2 Vereinbarung: be Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen - 214.StB) ist, gegebenenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung - 4510.StB schriftlich abzuschließen. Datenübergabe: ar 109.3 be Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung - 4510.StB, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu übergeben. 109.4 Berichtigung der Leistungsberechnung: it Eingabedaten sind auf Datenträgern zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen. 109.5 Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen: r* ba Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergebnisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wiederholen. Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb der Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 5 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) 109.6 Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberechnung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinbaren. en ag rl te Un Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden. 110 Sicherheitsleistung (§ 17) 110.1 Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung von mehr als 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche ausgetauscht. 110.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden. Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind. 111 Bürgschaften (§§ 16 und 17) 111.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sollen die für den jeweiligen Sicherungszweck einschlägigen Formblätter des Auftraggebers verwendet werden. Werden andere Formblätter verwendet, müssen diese inhaltlich vollständig den betreffenden Formblättern des Auftraggebers entsprechen und zwar für: t ch ni 110.3 - die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ – 421 be - die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – 422 - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 (1) Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ – 423 Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. 111.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“ 111.4 Die Bürgschaft ist, mit Ausnahme einer gesonderten Bürgschaft zur Absicherung des Druckzuschlags, über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. 111.5 Die Urkunde über die (kombinierte) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft ist unter Beachtung der Regelungen in Ziffer 110.2 nach Abnahme gegen eine Mängelansprüchebürgschaft auszutauschen. ar 111.2 it be r* ba 111.6 Die Urkunde über die Mängelansprüchebürgschaft wird entsprechend der Regelungen in Nr. 110.3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 4 von 5 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) zurückgegeben. 111.7 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. 111.8 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. en ag rl te Un t ch ni ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 5 von 5 241 (Abfall) Vergabenummer 16K501-K5118 Baumaßnahme en ag rl te Un Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 1.1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass 1.2 t ch ni - die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, - bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, - die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, - die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass ar be − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt. Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. it be 2 r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand August 2014 1 von 1 244 (Datenverarbeitung) Vergabenummer 16K501-K5118 Baumaßnahme en ag rl te Un Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: - Angebotsanforderung - Angebotsabgabe - Abrechnung . Datenaustausch ch ni 1.2 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen t Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. ar be Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit 2.2 Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. Vereinbarung it be 2 r* ba Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 244 (Datenverarbeitung) 2.4 Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu verwenden. Berichtigung einer Leistungsberechnung 2.5 2.6 en ag rl te Un 2.3 - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). Leistungserfassung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. Toleranzregelung t ch ni Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 213.StB (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters en ag rl te Un Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Autobahndirektion Südbayern Rottachstr. 11 87439 Kempten Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer 16K501 Baumaßnahme Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 ni Vergabenummer Leistung 16K501-K5118 A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald ch Anlagen 1 t 124 Leistungsbeschreibung (Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Angaben zur Preisermittlung be ar 221 oder 222 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter- /Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Nebenangebot(e) it be ba Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote 1 r* 1 € St. Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen © VHB Bayern - Stand April 2016Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben1 von 2 *Identische bearbeitbare 213.StB (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 5 % Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, en ag rl te Un - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B 6 7 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ni Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich− nisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An− gebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits− schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn − Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die − Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. 8 t ch ar be it be Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) - ba Ist r* bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. © VHB Bayern - Stand April 2016Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben2 von 2 *Identische bearbeitbare 124 (Eigenerklärung zur Eignung – national) Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen National (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind) Vergabenummer 16K501-K5118 en ag rl te Un Maßnahmennummer 16K501 Baumaßnahme Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Bewerber ∗) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens) Jahr Jahr € € Jahr € ch ni Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. t Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). be Angaben zu Arbeitskräften ar Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen. http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php be Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. it Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. r* Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ba Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer. ∗) zutreffendes ankreuzen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 2 124 (Eigenerklärung zur Eignung – national) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. en ag rl te Un Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ch ni Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 1 2 der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. t Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft be Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. ar Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. it be Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig r* ba (Ort, Datum und Unterschrift) 3) 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2) *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 2 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Vergabenummer Datum 16K501-K5118 Baumaßnahme Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 en ag rl te Un Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen 1 1.1 1.2 Zuschlag % Angaben über den Verrechnungslohn €/h Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten t ch ni 1.3 be Zuschläge in % auf Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen r* ba 2.2 Gerätekosten it Baustellengemeinkosten Stoffkosten be 2.1 ar Lohn *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge bare Herstellungskos- gem. 2.4 ten € % en ag rl te Un 3.1 Ermittlung der Angebotssumme Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 3.3 3.4 3.5 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen eventuelle Erläuterungen des Bieters: t ch ni Angebotssumme ohne Umsatzsteuer ar be it be r* ba 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer Datum 16K501-K5118 Baumaßnahme en ag rl te Un Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Angaben zur Kalkulation über die Endsumme 1. Lohn €/h Angaben über den Verrechnungslohn Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) ch ni 1.1 Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) eventuelle Erläuterungen des Bieters: €/h v.H. ar be Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) t 1.5 it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Ermittlung der Angebotssumme Betrag € Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: en ag rl te Un x x 2.2 2.3 2.4 2.5 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen ch ni 2.3 Gerätekosten Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, x Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) r* Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) ba 3.1.3 it Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. be 3.1.2 ar Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 3.1.5 und be Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages 3.1.4 Wagnis t 3 Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum Parkplatz 05.08.2016 Baumaßnahme : A96 Parkplatz Buxheimer Wald Leistung : en ag rl te Un Parkplatz Buxheimer Wald Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 1 1. 1. 10 1. 1. 20 1. 1. 30 1. 1. 40 1. 1. 50 1. 1. 60 1. 2. 10 1. 2. 20 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 2 1 Menge 3 4 5 Baustelleneinricht. 1,000 Psch Baustelleneinricht. 1,000 Mt Baustelleneinricht. 25,000 d Baustelle räumen Verk.Fl.unterh. Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 MenZeitansatz in genStunden einheit 1 1 Löhne 2,3 6 Stoffe 2 Geräte 7 2,4 8 Sonstiges 2 9 angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) 10 1,000 Psch 25,000 d Vorankündigung 1,000 Psch Bank abbauen 5,000 St 20,000 St Rohrpfosten ausb. 20,000 St 1. 2. 40 Bodenhülse ausbauen 1. 2. 50 Leitpfosten abbauen 1. 2. 60 Betonbaut. abbr. 1. 2. 70 Aufsatz ausbauen 1. 3. 10 Oberboden 1. 3. 20 Oberboden 1. 3. 30 Rasenansaat auf 1. 4. 10 1. 4. 20 1. 4. 30 1. 4. 40 1. 4. 50 1. 4. 60 1. 4. 70 1. 4. 80 1. 4. 90 Aufsatz liefern 4,000 St 1. 4. 100 SoB ausbauen 400,000 m2 1. 4. 110 SoB ausbauen 220,000 m2 1. 4. 120 Planum wieder her- 1.800,000 m2 1. 4. 130 Planum wieder her- 220,000 m2 1. 4. 140 Mat.für Wiederh. 110,000 t 1. 4. 150 Bankett schälen 365,000 m2 1. 4. 160 Bankett schälen 75,000 m2 1. 4. 170 Bankett herstellen 365,000 m 1. 4. 180 Bankett herstellen 75,000 m ni Schild abbauen 1. 2. 30 20,000 St 4,000 St 4,000 St 18,000 m3 Baugrube 10,000 m3 Baugrube 2,000 m3 Baugrube 0,500 m3 Baugrube 165,000 m3 Baugrubenverf. bei 6,000 m3 Baugrubenverf. bei 110,000 m3 Arbeitsraumverf. 20,000 m3 Sauberkeitsschicht 15,000 m2 be m2 ar m3 be 18,000 200,000 t ch 1,000 Psch r* ba it 1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. © VHB Bayern – Stand August 2012 LV-Key: 176230 Druckdatum: 04.07.2016 Seite: 1 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum Parkplatz 05.08.2016 Baumaßnahme : A96 Parkplatz Buxheimer Wald Leistung : en ag rl te Un Parkplatz Buxheimer Wald Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 1 1. 4. 190 1. 4. 200 1. 6. 10 1. 6. 20 1. 6. 30 1. 6. 40 1. 6. 50 1. 6. 60 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 2 Gegenlast Lastpl. 1 Menge Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 MenZeitansatz in genStunden einheit 1 1 3 4 2,000 St hydr. Schicht 1.800,000 m2 Asphalt fräsen 1.400,000 m2 Schichtenverbund 1.800,000 m2 Schichtenverbund 1.800,000 m2 Schichtenverbund 220,000 m2 ATS aus AC 32 T S 605,000 t 5 43,000 t ABi aus AC 16 B S 343,000 t 1. 6. 80 ADS aus AC 11 D S 1. 6. 90 ADS aus AC 5 D L 1. 6. 100 Zul. für Erschwern. 1. 6. 110 Asphalt trennen 1. 6. 120 Asphalt trennen 10,000 m 1. 6. 130 Nahtflanke behandeln 60,000 m 1. 6. 140 Anschluss als Fuge 60,000 m 1. 6. 150 Randabdichtung 260,000 m 1. 6. 160 Abstumpfung 2.020,000 m2 1. 6. 170 Fläche kehren 2.020,000 m2 1. 6. 180 Probenentnahme 1,000 St 1. 6. 190 Bohrkern 1,000 St 1. 6. 200 Proben versenden 1,000 Psch 1. 7. 10 Pflasterdecke 400,000 m2 1. 7. 20 Pflasterdecke 260,000 m2 1. 7. 30 Pflasterdecke aus 50,000 m2 1. 7. 40 Anpassung von 50,000 m 1. 7. 50 Anpassung von 10,000 St 1. 7. 60 Bord oder Einfass. 100,000 m 1. 7. 70 Bord oder Einfass. 110,000 m 1. 7. 80 Bord oder Einfass. 1. 7. 90 Granithochbord 1. 7. 100 Granithochbord 1. 7. 110 Einfassung 1. 7. 120 Anpassung von 2,3 6 Stoffe 2 Geräte 7 2,4 8 Sonstiges 2 9 angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) 10 ni ATS aus AC 22 T N 1. 6. 70 Löhne t 14,000 t 4,000 St 50,000 m 20,000 St r* m ba m it 10,000 150,000 be m ar m be 5,000 100,000 t ch 173,000 1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. © VHB Bayern – Stand August 2012 LV-Key: 176230 Druckdatum: 04.07.2016 Seite: 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum Parkplatz 05.08.2016 Baumaßnahme : A96 Parkplatz Buxheimer Wald Leistung : en ag rl te Un Parkplatz Buxheimer Wald Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 1 1. 7. 130 1. 8. 10 1. 8. 20 1. 8. 30 1. 8. 40 1. 8. 50 1. 8. 60 1. 8. 70 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 2 1 Menge Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 MenZeitansatz in genStunden einheit 1 1 3 4 Baugrube in vorh. 110,000 m Längsmarkierung 500,000 m Längsmarkierung 100,000 m Sperrflächenmark. 20,000 m Längsmarkierung 500,000 m Längsmarkierung 100,000 m Sperrflächenmark. 20,000 m 3,000 St Pfeilmarkierung 3,000 St 1. 8. 90 Eindrehsockel für Leitpfosten 1. 8. 100 Leitpfosten des AG einbauen 1. 8. 110 Bodenhülse lief. 1. 8. 120 Fundam. aus Beton 1. 8. 130 2,3 6 Stoffe 2 Geräte 7 2,4 8 Sonstiges 2 9 angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) 10 ni Pfeilmarkierung 1. 8. 80 5 Löhne 4,000 St 4,000 St St 3,000 m3 Rohrpfosten des AG setzen 20,000 St 1. 8. 140 Schild des AG anbringen 20,000 St 1. 8. 150 Bank liefern und montieren 5,000 St 1. 8. 160 Unterflur-Müllsystem liefern, einbauen 3,000 St t ch 20,000 be ar be r* ba it 1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. © VHB Bayern – Stand August 2012 LV-Key: 176230 Druckdatum: 04.07.2016 Seite: 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 2282.StB (Bieterangabenverzeichnis) Bieter Vergabenummer Datum 16K501-K5118 Baumaßnahme Un Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 Leistung te A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald rl Bieterangabenverzeichnis Angaben des Auftragnehmers 1.6.6 ATS aus AC 22 TN Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch: Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ...Gew. % 1.6.7 ABi aus AC 16 DS Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch: Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ...Gew. % t Angaben des Auftragnehmers Angaben des Auftragnehmers r* ba it be ar be Angaben des Auftraggebers ch ni Angaben des Auftraggebers ATS aus AC 32 TS Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch: Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ...Gew. % en Angaben des Auftraggebers 1.6.5 Kurzbeschreibung ag OZ *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern 2008 - Stand 30.04.2010 1 von 2 2282.StB Angaben des Auftraggebers (Bieterangabenverzeichnis) ADS aus AC 11 DS Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch: Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ... Gew% 1.6.8 ADS aus AC 5 DL Angeboten werden folgende Lieferkörnungen für das Mineralstoffgemisch: Gesamtgehalt an Bindemittel im Mischgut von ... Gew% r* ba it be ar be Angaben des Auftragnehmers Angaben des Auftraggebers Angaben des Auftraggebers Hersteller: t Angaben des Auftragnehmers Unterflur-Müllsystem ch Angaben des Auftragnehmers 1.8.16 ni Angaben des Auftragnehmers en ag Angaben des Auftraggebers rl te Un 1.6.9 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern 2008 - Stand 30.04.2010 2 von 2 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Bieter Vergabenummer Datum 16K501-K5118 Baumaßnahme Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 en ag rl te Un Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer. OZ/Leistungsbereich Name der Nachunternehmer (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) Beschreibung der Teilleistungen t ch ni ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Vergabenummer 16K501 Baumaßnahme 16K501-K5118 en ag rl te Un Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder ni Mitglied USt-ID: ch Mitglied USt-ID: t Mitglied USt-ID: be beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Ort) (Datum) ar (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) it be r* ba 1 (Unterschrift) Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum 16K501-K5118 Baumaßnahme en ag rl te Un Deckenerneuerungs-Programm DKE 2016 Leistung A96 Sanierungsarbeiten Parkplatz Buxheimer Wald Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Beschreibung der (Teil)Leistungen t ch OZ/Leistungsbereich ni Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. ar be it be (Ort, Datum, Unterschrift) (Ort, Datum, Unterschrift) r* ba Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1 Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) INHALTSVERZEICHNIS Un 2 BAUSTELLENEINRICHTUNG UND VERKEHRSSICHERUNG 3 ERDBAU, ENTWÄSSERUNG, LANDSCHAFTSBAU, VERMESSUNG 5 ag rl te VORBEMERKUNGEN TRAGSCHICHTEN, DECKENBAU 7 en STRASSENAUSSTATTUNG, SONSTIGE ARBEITEN 12 BRÜCKEN- UND INGENIEURBAU 14 t ch ni r* ba it be ar be © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 1 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Vorbemerkungen Un Die hier aufgeführten Vorschriften mit Änderungen und Ergänzungen einschließlich der angegebenen Einführungsschreiben sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne der VOB/B § 1 Abs.2 Nr.4 und werden Vertragsbestandteil. te Bei veröffentlichten Vorschriften ist die Fundstelle bzw. Bezugsquelle in Klammern angegeben. rl Nicht veröffentlichte Vorschriften und Einführungsschreiben können bei der Vergabestelle eingesehen werden. ag Die Zuordnung einer Vertragsbedingung zu einem Abschnitt erfolgte nur aus Gründen der Übersichtlichkeit und schließt die Verbindlichkeit im Allgemeinen nicht aus. t ch ARS VkBl-V FGSV AllMBl MBek MS Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesanstalt für Straßenwesen Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Allgemeines Rundschreiben Straßenbau des BMVI Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln Allgemeines Ministerialblatt, München Ministerialbekanntmachung Ministerialschreiben ni BMVI BASt OBB en Abkürzungen r* ba it be ar be © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 2 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung Un 1. 1.1 te Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen - ZTV-SA 97 - Ausgabe 1997 - MBek vom 13.01.1998 (AIIMBI S. 81) (FGSV) rl http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php - MBek vom 11.01.2000 (AIIMBI S. 82 und 115) Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken - TL-Absperrschranken 97 - Ausgabe 1997 (FGSV) Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken - TL-Leitbaken 97 - Ausgabe 1997 (FGSV) Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln - TL-Absperrtafeln 97 - Ausgabe 1997 (FGSV) Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen - TL-Aufstellvorrichtungen 97 - Ausgabe 1997 (FGSV) Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstellen an Straßen - TL-Warnbänder 97 - Ausgabe 1997 (FGSV) Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente - TL-Leitelemente 97 - Ausgabe 1997 (FGSV) Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen - TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97 - Ausgabe 1997 (FGSV) en ag 1.2 t ch ni it be ar be - MBek vom 13.01.1998 (AIIMBI S. 81) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen - TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 - Ausgabe 1997 (FGSV) - MBek vom 13.01.1998 (AIIMBI S. 81) - MS vom 26.02.1999, IID9-43345-001/99 - MS vom 13.04.1999, IID9-43345-001/99 r* ba 1.3 © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 3 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 1.4 Technische Lieferbedinungen für Leitkegel - TL Leitkegel - Ausgabe 1994 - MBek vom 30.12.1994 (AIIMBI 1995 S. 29) (FGSV) Un 1.5 te Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten - TL-Warnleuchten 90 - Ausgabe 1991 - MBek vom 22.01.1992 (AIIMBI S. 145) - MS vom 04.03.1999, IID9-43322-010/91 (ARS 10/1998) rl Technische Liefer- und Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen (TLP Warnschwellen 2014) - TLP Warnschwellen 2014 - Ausgabe 2014 - MS vom 27.05.2015, IID9/IC4-43345-006/01 (ARS 6/2014) ag 1.6 (FGSV) (FGSV) en t ch ni r* ba it be ar be © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 4 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Erdbau, Entwässerung, Landschaftsbau, Vermessung Erdbau, Entwässerung, Landschaftsbau, Vermessung Un 2. 2.1 (FGSV) rl te Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau - ZTV E-StB 09 - Ausgabe 2009 - MBek vom 21.01.2013 (AIIMBI S. 51) (ARS 09/2009 und 19/2012) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern - ZTV wwG-StB By 05 - Ausgabe 2005 (OBB) - MBek vom 12.12.2005 (AIIMBI S. 577) en ag 2.2 http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php http://www.baustoffrecycling-bayern.de Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau - ZTV Baum-StB 04 - Ausgabe 2004 - MBek vom 22.03.2005 (AIIMBI S. 131) (VkBl-V) t (FGSV) be Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau - ZTV Ew-StB 14 - Ausgabe 2014 - MBek vom 26.05.2015 (AllMBl S. 326) (ARS 09/2014) (FGSV) be ar 2.5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau - ZTV La-StB 05 - Ausgabe 2005 - MBek vom 11.08.2006 (AIIMBI S. 319) ch 2.4 ni 2.3 http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau - ZTV Verm-StB 01 - Ausgabe 2001 - MBek vom 11.10.2001 (AIIMBI S. 684) ba Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau - TP BF-StB - in der neuesten Fassung - MBek vom 10.01.2005 (AllMBl S. 13) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 (FGSV) r* 2.7 it 2.6 (FGSV) 5 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 2.8 2.9 (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php te Un Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus - TL BuB E-StB 09 - Ausgabe 2009 - MBek vom 17.11.2009 (AllMBl S. 490) Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus - TL Geok E-StB 05 - Ausgabe 2005 - MBek vom 15.02.2006 (AllMBl S. 101) rl (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php ag 2.10 en Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau Teil 1: Befüllmaterialien - TL Gab-StB By 11 - Ausgabe 2012 - MBek vom 09.05.2012 (AllMBl S. 443) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php t ch ni r* ba it be ar be © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 6 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Tragschichten, Deckenbau Tragschichten, Deckenbau Un 3. 3.1 (FGSV) rl te Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt - ZTV Asphalt-StB 07/13 - Ausgabe 2007, Fassung 2013 - MBek vom 24.04.2014 (AllMBl S. 309) (ARS 29/2010, 02/2012 und 11/2012) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton - ZTV Beton-StB 07 - Ausgabe 2007 Änderung/Ergänzung 2013 - MBek vom 13.12.2013 (AllMBl 2014, S. 26) (ARS 04/2013) en ag 3.2 (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php ni 3.3 (FGSV) t ch Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen - ZTV BEB-StB 15 - Ausgabe 2015 - MBek vom 25.08.2015 (AllMBl S. 424) (ARS 07/2015) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php be 3.4 (FGSV) be ar Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Asphaltbauweisen - ZTV BEA-StB 09/13 - Ausgabe 2009/Fassung 2013 - MBek vom 11.11.2014 (AllMBl S. 519) (ARS 05/2014) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php 3.5 (FGSV) ba it Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen - ZTV Fug-StB 01 - Ausgabe 2001 - MBek vom 18.06.2003 (AIIMBI S. 220) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php 3.6 r* Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen - ZTV Pflaster-StB 06 - Ausgabe 2006 - MBek vom 11.12.2006 (AllMBl S. 698) (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 7 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 3.7 (FGSV) te Un Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen im Straßenbau in Bayern - ZTVuVA-StB By 03 - Anlage zur MBek vom 18.06.2003 (AIIMBI S. 221) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php geändert und ergänzt durch - MBek vom 19.07.2006 (AllMBl S. 238) 3.8 rl http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php ag Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen - ZTV A-StB 12 - Ausgabe 2012 - MBek vom 05.07.2012 (AllMBl S. 493) (ARS 04/2012) (FGSV) 3.9 en http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php (FGSV) ni Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau - ZTV SoB-StB 04 - Ausgabe 2004 / Fassung 2007 - MBek vom 08.05.2014 (AllMBl S. 329) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau - TL SoB-StB 04 - Ausgabe 2004 / Fassung 2007 - MBek vom 08.05.2014 (AllMBl S. 328) (FGSV) t ch 3.10 http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen TL BEB-StB 15 - Ausgabe 2015 MBek vom 25.08.2015 (AllMBl S. 423) (ARS 08/2015) be 3.11 ar (FGSV) 3.12 be http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php it Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau - TL Gestein-StB 04 - Ausgabe 2004, Fassung 2007 - MBek vom 05.11.2012 (AllMBl S. 846) (FGSV) ba http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php - TL Gestein-StB 04 - Anhang E http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php - TL Gestein-StB 04 - Anhang F http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 r* http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php - TL Gestein-StB 04 - Anhang G 8 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 3.13 (FGSV) te Un Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen - TL Asphalt-StB 07/13 - Ausgabe 2007, Fassung 2013 - MBek vom 24.04.2014 (AllMBl S. 304) (ARS 29/2010 und 11/2012) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php 3.14 (FGSV) en ag rl Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton - TL Beton-StB 07 - Ausgabe 2007 Änderung/Ergänzung 2014 - MBek vom 18.08.2014 (AllMBl S. 432) (ARS 04/2013) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php 3.15 Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen - TL Bitumen-StB 07/13 - Ausgabe 2007, Fassung 2013 - MBek vom 20.12.2013 (AllMBl 2014, S. 29) (ARS 20/2013) ni (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php ch 3.16 Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen - TL BE-StB 15 - Ausgabe 2015 - MBek vom 03.03.2016 (AllMBl S. 1461) t (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php be 3.17 Technische Lieferbedingungen für Gummimodifizierte Bitumen - TL RmB-StB By - Ausgabe 2010 - MBek vom 03.02.2010 (AIIMBl S. 48) ar http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php 3.18 be Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen - TL Fug-StB 01 - Ausgabe 2001 ba it Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen - TP Fug-StB 01 - Ausgabe 2001 - MBek vom 18.06.2003 (AIIMBI S. 219) (FGSV) (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel - TL NBM-StB 09 - Ausgabe 2009 - MBek vom 07.10.2009 (AIIMBI S. 334) r* 3.19 (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php 3.20 Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 9 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) - TL Pflaster-StB 06 - Ausgabe 2006 - MBek vom 11.12.2006 (AllMBl S. 698) (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Un 3.21 Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumenbasis - TL Sbit-StB 15 - Ausgabe 2015 - MBek vom 03.03.2016 (AllMBl S. 1463) te (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php rl 3.22 Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat - TL AG-StB 09 - Ausgabe 2009 - MBek vom 05.11.2009 (AIIMBI S. 489) (FGSV) ag http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau Teil: Güteüberwachung Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen - TL G Asphalt-OB-StB 04 - Ausgabe 2004 - MBek vom 24.04.2006 (AllMBl S. 167) en 3.23 (FGSV) 3.24 ni http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php ch Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung; Teil: Mischgut für Dünne Schichten im Kalteinbau - TL G Asphalt-DSK-StB 98/03 Ausgabe 1998/Fassung 2003 - MBek vom 11.01.2005 (AIIMBI S. 15) t (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php be 3.25 ar Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen im Straßenbau Teil: Güteüberwachung - TL G BE-StB 02 - Ausgabe 2002 - MBek vom 08.12.2003 (AllMBl S. 903) (FGSV) 3.26 be http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php (FGSV) ba it Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Teil: Güteüberwachung - TL G SoB-StB 04 - Ausgabe 2004 / Fassung 2007 - MBek vom 13.06.2008 (AllMBl S. 394) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php 3.27 Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau - TP Gestein-StB - Ausgabe 2008 r* ergänzt durch - MBek vom 31.03.2010 (AllMBl S. 155) (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 10 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 3.28 Un Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicke von Oberbauschichten im Straßenbau - TP D-StB 12 - Ausgabe 2012 - MBek vom 11.06.2013 (AIIMBI S. 311) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM) - TP Griff-StB 07 (SKM) - Ausgabe 2007 - MBek vom 25.08.2008 (AllMBl S. 519) te 3.29 (FGSV) rl (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php ag 3.30 en Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Messverfahren SRT - TP Griff-StB (SRT) - Ausgabe 2004 - MBek vom 15.02.2006 in der Fassung vom 24.01.2011 (AllMBl 2011 S. 27) (ARS 19/2010) (FGSV) http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php ni 3.31 ch Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen - TP Eben - Ausgabe 2007 - MBek vom 07.08.2007 (AllMBl S. 439) (FGSV) t http://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php r* ba it be ar be © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 11 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Straßenausstattung, Sonstige Arbeiten Straßenausstattung, Sonstige Arbeiten Un 4. 4.1 4.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme - ZTV FRS 13 - Ausgabe 2013 - MBek vom 29.07.2014, IID9-43342-003/11 (AllMBl S. 393) (FGSV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen - ZTV VZ - Ausgabe 2011 - MS vom 06.02.2012, IID9/IID3-4332-005/07 (ARS 9/2011) (FGSV) Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen - TLP VZ - Ausgabe 2011 - MS vom 06.02.2012, IID9/IID3-4332-005/07 (ARS 9/2011) (FGSV) Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken - TL-SP 99 - MBek vom 10.05.2000 (AIIMBI S. 401) (FGSV) t ch ni 4.4 en ag 4.3 (FGSV) rl te Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen - ZTV M 13 - Ausgabe 2013 - MBek vom 07.07.2014, IID9-43323-005/99 (AIIMBI S. 375) (FGSV) Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien - TL-M 06 - Ausgabe 2006 - MS vom 28.02.2007, IID4-43323-003/06 (ARS 18/2006) - MS vom 17.01.2014, IID9-43323-003/06 (ARS 26/2013) © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 r* Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand – Fertigteile - TL BSWF 96 - Ausgabe 1996 - MS vom 23.12.1998, IID9-43342-007/94 (FGSV) ba it 4.8 Technische Lieferbedingungen für Schutzplankenpfostenummantelungen - TL-SPU 93 - Ausgabe 1993 - MBek vom 14.09.1993 (AIIMBI S. 1102) be 4.7 ar 4.6 be 4.5 (FGSV) 12 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 4.9 Un Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen - TLS 2012 - Ausgabe 2012 - MBek vom 26.08.2015 (AllMBl S. 425) Grundsätze für die Aufstellung von großen Verkehrsschildern an Straßen Ausgabe 2000 - MS vom 19.09.2000, IID9-43320-003/00 (ARS 21/2000) (VkBI-V) rl Anforderungen an Markierungsleuchtknöpfe - MLK - Ausgabe 2001 - MS vom 15.03.2002, IID9/IC4-43323-001/01 (ARS 36/2001) ag 4.11 http://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Regelwerke/Unterseiten/V5-tls-2012.html?nn=636596 te 4.10 (Wirtschaftsverlag NW) (BMVI) en t ch ni r* ba it be ar be © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 13 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Brücken- und Ingenieurbau Brücken- und Ingenieurbau Un 5. 5.1 (BASt/VkBI-V) ag rl te Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten - ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014 mit Liste der Hinweise zu den ZTV-ING (Stand 30.04.2013) - MS vom 14.04.2003, IID8-43420-004/ZTV-ING/03 (ARS 14/2003) - MBek vom 12.02.2016, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 1460) (ARS 06/2015) http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html en ergänzt mit EZTV-ING Bayern - MBek vom 29.09.2011, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 543) und - MBek vom 07.10.2015, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 439) 5.2 5.3 ch ni Technische Baubestimmungen Brücken- und Ingenieurbau, Einführung der Eurocodes für Brücken - MBek vom 10.04.2013, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 178) (ARS 22/2012) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Herstellung von Brückenbelägen auf Beton - ZTV-BEL-B Teil 2: Dichtungsschicht aus zweilagig aufgebrachten Bitumendichtungsbahnen - MS vom 22.12.1987, IID8-4342-2 (ARS 16/1987) (VkBI-V) t Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Herstellung von Brückenbelägen auf Beton - ZTV-BEL-B Teil 3: Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff, Ausgabe 1995 - MS vom 14.08.1995, IID8-43420-015/91 (ARS 13/1995) ar (FGSV) be Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Herstellung von Brückenbelägen auf Stahl - ZTV-BEL-ST 92 - Ausgabe 1992 - MS vom 21.07.1992, IID8-43420-023/91 (ARS 18/1992) ergänzt durch „Ergänzung Nr. 1“ - MS vom 05.01.1996, IID8-43420-023/91 (ARS 25/1995) geändert und ergänzt durch „Zusätzliche Technische Lieferbedingungen für Baustoffe der Dichtungsschichten für Brückenbeläge auf Stahl“ - MS vom 04.03.1999, IID8-43420-023/91 (ARS 6/1999) (FGSV) r* ba it 5.5 be 5.4 (Beuth-Verlag/ VkBl-V) © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 14 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 5.6 te Un Sammlung „Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten“ TL/TP-ING - Ausgabe März 2012 - MBek vom 01.12.2014, IID8-4342-001/11 (AllMBl S. 630) (ARS 14/2012) (BASt/VkBl-V) http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html 5.7 Richtzeichnungen für Ingenieurbauten RiZ-ING - Ausgabe Dezember 2014 - MBek vom 18.01.2016, IID8-43420-012/91 (AllMBl S. 97) (ARS 11/2015) rl (BASt/VkBI-V) 5.8 ag http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html en Technische Lieferbedingungen für Beschichtungs-, Dichtund Injizierstoffe an Seilen und Kabeln im Brückenbau (Anhang zu Richtlinien für den Korrosionsschutz von Seilen und Kabeln im Brückenbau) - TLKS-Seile - Ausgabe 1983 - MS vom 13.02.1984, IID8-4342-0.97 (ARS 1/1984) ni 5.9 (VkBI-V) Anforderungen für Bordsteine aus Naturstein auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken (Änderungen der ehem. Ziffer 16.1 der EZTV-K Bayern) - MS vom 04.12.1995, IID8-43420-006/91 5.10 t ch (OBB) (FGSV) Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 - RI-EBW-PRÜF - Ausgabe 2013 - MBek vom 02.06.2014, IID8-43420-008/94 (AllMBl S. 330) - (ARS 10/2013) http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html (BASt/VkBl-V) r* ba it 5.11 be ar be Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen - ZTV Lsw 06 - Ausgabe 2006 ergänzt durch Anlage 1 des ARS 05/2012 vom 24.04.2012 - MBek vom 28.02.2007 (AllMBl S. 209) (ARS 25/2006) - MS vom 02.10.1997, IID9-43813-004/92 (ARS 30/1997) „Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Bohrpfahlgründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden an Straßen“ Ergänzungen 97 © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 15 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 5.12 5.13 (BASt/VkBl-V) http://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_node.html te Un Anweisung Straßeninformationsbank für Ingenieurbauten, Teilsystem Bauwerksdaten - ASB-ING - Ausgabe 2013 - ARS 22/2013 en ag rl Richtlinien für den Entwurf und die Ausbildung von Ingenieurbauwerken - RE-ING - Teil 2 Brücken Abschnitt 5 Integrale Bauwerke - Ausgabe 10/2013 - MS vom 08.07.2014, IID8-4342-002/14 t ch ni r* ba it be ar be © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 22.06.2016 16 von 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Anweisung zum Schutze unterirdischer Kabelanlagen (Kabelschutzanweisungen) Un rl te Bei Arbeiten an den Bundesautobahnen und in deren näherer Umgebung muss damit gerechnet werden, dass im Bereich der Baustelle sowohl autobahneigene Kabel als auch Kabel anderer Bedarfsträger verlegt sind. en ag Diese Anweisung gilt ausschließlich für autobahneigene Kabelanlagen. Der Antragsteller / Vertragspartner hat sich vor Baubeginn auch über das Vorhandensein von Kabelanlagen anderer Bedarfsträger bei den zuständigen Stellen zu erkundigen und Auflagen hierzu zu beachten. Kabelanlagen anderer Bedarfsträger unterliegen nicht der Zuständigkeit und Verantwortung der jeweiligen Autobahndirektion; eine Haftung für Vorhandensein, deren Lage und Zustand wird nicht übernommen. ch ni Bei Arbeiten jeder Art am oder im Erdreich, insbesondere bei Aufgrabungen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Schutzplanken besteht immer die Gefahr, dass Kabel beschädigt werden. Nach Maßgabe der §§ 316b und 317 StGB sind solche Beschädigungen strafbar, und zwar auch dann, wenn sie in den Fällen des § 317 III StGB fahrlässig begangen werden. Außerdem ist derjenige, der für die Beschädigung verantwortlich ist, dem Eigentümer zum Schadenersatz verpflichtet. Es liegt daher im Interesse aller, die solche Arbeiten durchführen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und dabei die folgenden Punkte genau zu beachten, um Beschädigungen zu verhüten: t 1) Autobahneigene Kabel können nicht nur entlang, sondern auch quer zur Autobahn und an oder in den die Autobahn kreuzenden Wegen und Straßen liegen. Die Kabel liegen gewöhnlich in einer Tiefe von ca. 80 cm. Eine abweichende, insbesondere geringere Tiefenlage ist wegen Kreuzung anderer Anlagen oder infolge nachträglicher Veränderung der Deckung durch Umbauten und aus anderen Gründen möglich. Die Kabel können in Schutzrohren bzw. Kabelformsteinkanälen eingezogen oder frei im Erdreich verlegt sein. Verwendete Abdeckungen mittels Kunststoffplatten bzw. Tonhauben schützen die Kabel jedoch nicht gegen mechanische Beschädigungen. Sie sollen lediglich den Aufgrabenden auf das Vorhandensein von Kabeln aufmerksam machen. be ar be r* ba it 2) Vor Aufnahme von Arbeiten am oder im Erdreich der eingangs bezeichneten Art ist deshalb bei der jeweiligen Autobahndirektion festzustellen, ob und wo im Bereich der Baumaßnahme autobahneigene Kabel liegen. Die Kabelbestandspläne für die BAB - Kabelanlagen geben nicht in jedem Fall die punktgenaue Lage der Kabel wieder. Aus diesem Grund sind für alle AN, die Arbeiten in unmittelbarer Nähe zu den BAB - Kabelanlagen durchführen, örtliche Einweisungen durch das Fachpersonal der jeweiligen Autobahndirektion notwendig. Deshalb werden vor Baubeginn alle verlegten autobahneigenen Kabel mit Pflöcken markiert. © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 14.07.2009 1 von 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Mindestens 8 Tage vor Baubeginn ist die jeweilige Autobahndirektion zu verständigen, damit die Trassen der autobahneigenen Kabel abgepflockt werden können. Anfragen für die Lage der autobahneigenen Fernmeldekabel und für autobahneigene Stromkabel sind zu richten an: Un Für Strecken der Autobahndirektion Nordbayern: te ag rl Verkehrs- und Betriebszentrale Nordbayern (VBZ), Fontanestraße 2, 90475 Nürnberg - Fischbach Tel.: +49 911 9882 – 0 / - 400 Fax: +49 911 9882 - 444 E-Mail: [email protected] Für Strecken der Autobahndirektionen Südbayern: en ch ni Fernmeldemeisterei München-Freimann, Heidemannstr. 219, 80939 München Tel.: +49 89 350947 - 431 / - 454 Fax: +49 89 350947 - 444 E-Mail: [email protected] t Die Anwesenheit eines Beauftragten der jeweiligen Autobahndirektion an der Aufgrabungsstelle hat keinen Einfluss auf die Verantwortlichkeit des Aufgrabenden in Bezug auf die von diesem verursachten Schäden an autobahneigenen Kabelanlagen und Kabelanlagen anderer Bedarfsträger. be ar be 3) Jede unbeabsichtigte Freilegung von Kabelanlagen ist der jeweiligen Autobahndirektion und der zuständigen Autobahnmeisterei unverzüglich zu melden. Freigelegte Kabel sind vor Beschädigungen zu sichern. Die Erdarbeiten sind an Stellen mit freigelegten Kabeln bis zum Eintreffen eines Beauftragten der jeweiligen Autobahndirektion einzustellen. Für den Fall von freigelegten Kabelanlagen anderer Bedarfsträger ist davon unabhängig, deren Weisungen einzuholen bzw. Auflagen zu beachten. r* ba it 4) Bei Erdarbeiten in der Nähe von autobahneigenen Kabelanlagen dürfen spitze und scharfe Werkzeuge (Bohrer, Pickel, Spaten, Stoßeisen etc.) nur so gehandhabt werden, dass sie höchstens bis zu einer Tiefe von 20 cm über der Kabelanlage in das Erdreich eindringen. Für die weiteren Arbeiten sind Handschaufeln zu verwenden, die möglichst waagrecht zu führen und vorsichtig zu handhaben sind. Spitze Geräte (Dorne, Schnurpfähle etc.) dürfen oberhalb von Kabelanlagen nur eingetrieben werden, wenn sie mit einem von der Spitze nicht mehr als 30 cm entfernten fest angebrachten Teller oder Querriegel versehen sind. Da mit Abweichungen der Kabellage oder mit breiteren Kabeltrassen durch mehrere verlegte Kabel gerechnet werden muss, sind die gleichen Vorsichtsmaßnahmen auch in einer Breite von mindestens 50 cm links und rechts der bezeichneten Kabellage zu beachten. Bei der Anwendung maschineller Baugeräte in der Nähe von Autobahnkabeln ist ein solcher Abstand zu wahren, dass eine Beschädigung des Kabels ausgeschlossen ist. Da die Kabeltrassen jederzeit zugänglich sein müssen, dürfen sie nicht überschüttet © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 14.07.2009 2 von 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Un oder mit Baustelleneinrichtungen zugestellt werden. Außerdem ist es untersagt die Kabeltrassen mit Baufahrzeugen zu überfahren, da dabei Verformungen des Kabelquerschnittes bzw. Beschädigungen am Kabelmantel durch spitze Gegenstände verursacht werden können, die die Kabelanlage beeinträchtigen und zu einem späteren Ausfall führen können. Ist die örtliche Lage oder die Tiefenlage von Kabeln nicht bekannt, so ist besondere Vorsicht geboten. Gegebenenfalls muss der Verlauf der Kabel durch in vorsichtiger Arbeit herzustellende Suchschlitze ermittelt werden. en ag rl te 5) In Gräben, in denen autobahneigene Kabel freigelegt worden sind, ist die Erde zunächst nur bis in die Höhe des Kabellagers einzufüllen und zu verdichten. Dabei ist darauf zu achten, dass das Auflager des Kabels glatt und steinfrei ist. Sodann ist auf das Kabel eine 20 cm hohe Schicht loser steinfreier Erde aufzubringen, die anschließend einem geeigneten leichten Verdichtungsgerät verdichtet wird. Durch Verdichten von steinigem Aushubmaterial unmittelbar über dem Kabel kann die Ummantelung des Kabels leicht beschädigt werden. Dies führt dazu, dass Feuchtigkeit in die papierisolierten Streckenfernmeldekabel eindringt. Das Kabel muss dann meist über eine größere Strecke ausgetauscht werden. ni 6) Jede Person, die in der Nähe von Kabeln Erdarbeiten ausführt, ist verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt anzuwenden. Daher müssen Hilfskräfte von der Firma genauestens an- und eingewiesen werden, um die bei Erdarbeiten immer bestehende Gefahr einer Beschädigung von autobahneigenen Kabelanlagen zu vermindern. t ch 7) Bei schuldhafter Beschädigung von autobahneigenen Kabelanlagen, die infolge schuldhafter Nichtbeachtung der Schutzmaßnahmen dieser Anweisung entstanden sind, hat der Schädiger im Rahmen seiner Ersatzverpflichtung auch die dauernde Wertminderung der Kabelanlage durch die Beschädigung auszugleichen, die nicht durch die Reparaturarbeiten kompensiert werden kann. Die Wertminderung wird mit einem Betrag i. H. v. 6% der Reparaturkosten der Kabelanlage (elektrische Arbeiten und eigene Aufwendungen für Personal und Material, ohne Tiefbaukosten), mindestens € 200,00 für jeden Schadensfall abgegolten. Dem Schädiger steht der Nachweis offen, dass im konkreten Fall keine oder eine geringere Wertminderung entstanden ist. ar be r* ba it be Soweit durch die Beschädigung die Nutzbarkeit der autobahneigenen Kabelanlage aufgehoben wird, werden sämtliche Aufwendungen an Personal- und Sachmitteln zur Kompensation des Ausfalls (z.B. Telekom ISDN Ersatzverbindung) in Rechnung gestellt. © Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 14.07.2009 3 von 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungsbereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil. 2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des Langtextes als vertraglich vereinbart. 3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr., sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten. Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten der LB StB-By gelten jedoch für alle in dem jeweiligen Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und gelten für alle Leistungen. 4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen (TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in der Baubeschreibung. 5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen. 7. Recycling-Baustoffe, deren Bautauglichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde, sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen. Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben. 8. Beton und Zementmörtel: 8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den ZTV-ING entsprechen. 8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart. 8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den Expositionsklassen angegeben sind, resultieren diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der Kombination der Expositionsklassen. 9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung. 1 20.07.2016 05.08.2016 t ch ni be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 2 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Vorbemerkungen zu LB 901 Vorbemerkungen zu LB 901 1. Allgemeines 1.1 Sofern in den Unterlagen des AG die Art der berührungslosen Außerkraftsetzung von Verkehrsschildern nicht vorgegeben ist, sind folgende Arten zulässig: - Abdrehen um 90 Grad, - Demontage, - Abdecken mit witterungsbeständigen und undurchsichtigem Material, - mobile Auskreuzvorrichtungen aus Kunststoff oder Metall, beklebt mit Folie Typ 3, gem. DIN 67520, Teil 4, bis 3 m2 Schildfläche: Breite 75 mm über 3 m2 Schildfläche: Breite 100mm. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Herstellen verkehrssicherer Zugangs- und und Zufahrtsmöglichkeiten für Anlieger gehört zum Leistungsumfang. ni t ch Vorbemerkungen zu LB 902 Vorbemerkungen zu LB 902 1. Allgemeines 1.1 In Waldstrecken ist der Waldboden mit der darüberliegenden, durchwurzelten Oberbodenschicht erst abzuheben und seitlich zu lagern, wenn Bäume, Unterholz, Astwerk, Rinden und die Wurzelstöcke entfernt sind. 1.2 Infolge der Massenunsicherheit bei der Kampfmittelsondierung und Räumung sind in die Räumungspositionen keine AGK und BGK einzurechnen. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Beseitigen am Boden liegender Äste beim Roden in geschlossenem Bestand. 3. Abrechnung 3.1 Der Stammdurchmesser von Bäumen ist der mittlere Durchmesser, gemessen 1 m über dem Boden. 3.2 Der Durchmesser von Wurzelstöcken ist der mittlere Durchmesser der Schnittfläche. 3.3 Die gerodete Fläche wird durch die Außenränder des Bestandes auf der Bodenoberfläche begrenzt. Das Aufmaß wird vor der Rodung durchgeführt. 3.4 Für die Ermittlung der Rodungsfläche im Mittel- und Trennstreifen zweibahniger Straßen gilt: Als Breite wird die gesamte Breite des Mittel- bzw. Trennstreifens gemessen. Lücken im Bestand bis 10 m Länge werden übermessen. be ar be r* ba it Vorbemerkungen zu LB 903 Vorbemerkungen zu LB 903 1. Allgemeines 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Fördern des Oberbodens innerhalb der Baustelle unabhängig von der Länge der Förderwege. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 3 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un 3. Abrechnung 3.1 Oberbodenlieferung: Die Mengenermittlung erfolgt durch Aufmaß des Oberbodens auf dem Fahrzeug an der Einbaustelle. t ch ni Vorbemerkungen zu LB 905 Vorbemerkungen zu LB 905 1. Allgemeines 1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten. 1.2 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen In der Fassung vom 09.12.2005 definiert. http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/ grundwasser/doc/verfuell.pdf Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW 2 werden in der ZTV wwG-StB BY 05 definiert. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 3. Abrechnung 3.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von OK Gelände aus. Die Abrechnungstiefe bei Boden zwischen Pfahlköpfen lösen geht von OK Pfahlkopfplatte aus. 3.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub ist für jeden Grabenabschnitt jeweils die planmäßige Grabentiefe nach DIN EN 1610. Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub in Dämmen, die im gleichen Auftrag hergestellt werden, die Dicke der Leitungszone zuzüglich der nach Angaben des Rohrherstellers statisch erforderlichen Überdeckung. 3.3 Die Abrechnungstiefe für die Leitungsgrabenverfüllung ist für jeden Grabenabschnitt die jeweilige Grabentiefe nach DIN EN 1610 abzüglich der Dicke der Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für die Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben des Rohrherstellers statisch erforderliche Überdeckung abzüglich der Dicke der Abdeckung. 3.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit Rohrleitungen ist die Mindestgrabenbreite nach DIN EN 1610, Tab. 1 und Tab. 2. Maßgeblich für die Abrechnung ist der jeweils größere Wert aus den Tabellen, sofern in der Position nichts anderes angegeben ist. Ein ggf. vorhandener Verbau ist bei der Ermittlung der Abrechnungsbreite nicht zu berücksichtigen. be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 4 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un t ch ni 3.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die Abrechnungslänge die tatsächliche Länge der Rohrleitung. Die Abrechnungslänge der Rohrleitung ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Ergänzend gilt folgendes: - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von neu herzustellenden Leitungen, deren Leitungsgraben noch nicht verfüllt ist, ab, wird von der Achse Hauptrohr gemessen. - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von Leitungen ab, deren Leitungsgraben bereits verfüllt ist, ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen, sofern die Verfüllung vom AG veranlasst ist. - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von bestehenden Leitungen ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen. - Beginnt die Rohrleitung an einem neu herzustellenden Straßenablauf, wird der Abrechnungslänge der Außendurchmessers des Straßenablaufs zugeschlagen. - Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem bestehenden Schacht, wird der Abrechnungslänge 0,5 m zugeschlagen. - Endet die Rohrleitung an einem Haus oder sonstigen, nicht zum Rohrleitungsgraben zählenden baulichen Anlagen, so wird bis Außenkante der Einführung gemessen. Wenn die Erdarbeiten für die Schächte nicht gesondert vergütet werden, gilt ergänzend folgendes: - Bei Zwischenschächten im Zuge der Rohrleitung wird der Außendurchmesser der Schächte der Abrechnungslänge zugeschlagen. - Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem neu herzustellenden Schacht, wird der Abrechnungslänge der Außendurchmesser des Schachtes und zusätzlich 0,5 m zugeschlagen. - Der Außendurchmesser des Schachtes wird je Schacht nur einmal vergütet. Er wird dem Leitungsgraben zugeschlagen, in dem das Rohr mit dem größten Durchmesser eingebaut wird. be ar be r* ba it Vorbemerkungen zu LB 909 Vorbemerkungen zu LB 909 1. Beton und Zementmörtel: 1.1 Normalbettmörtel, Dünnbettmörtel sowie Putzmörtel müssen - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist - der DIN 1053-1, Ausgabe 1996-11, entsprechen. 2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Bettung gemäß DIN EN 1610 in gewachsenem Boden. 2.2 Die Lieferung von Normalbettmörtel bzw. Dünnbettmörtel. 3. Abrechnung 3.1 Beim Aufmaß der Rohrleitungen werden die Formstücke übermessen. Für Formstücke wird der aufgemessenen Länge der zugehörigen Rohrleitung je Formstück 1 m Rohrlänge zugeschlagen. Bei unterschiedlichen Rohrdurchmessern am Formstück wird der Rohrleitung mit dem größeren Durchmesser 1 m Rohrlänge zugeschlagen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 5 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Als Formstücke zählen: Abzweige, Bögen, Verschlussteller und Übergangsstücke. 3.2 Bei Rohrleitungen mit Böschungsstücken werden die Rohrleitungen bis zur unteren Vorderkante des Böschungsstückes durchgemessen. 3.3 Die Vergütung der Leitungsgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone richtet sich nach der einschlägigen Position des LB 905. t ch ni Vorbemerkungen zu LB 910 Vorbemerkungen zu LB 910 1. Allgemeines Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Der Wechsel der Querneigung der Bankette von 6 % auf 12 % und umgekehrt im Bereich von Verwindungen. 2.3 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. be ar be Vorbemerkungen zu LB 911 Vorbemerkungen zu LB 911 1. Allgemeines 1.1 Die in der Leistungbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen oberen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 1.2 Bei Vollsperrungen des Verkehrs bzw. Neubaustrecken ist die Decke in voller Breite mit einem Fertiger bzw. mit mehreren gestaffelt fahrenden Fertigern nahtlos einzubauen. 1.3 Wird im Fahrbahnbereich Handeinbau erforderlich wie z.B. bei Bauwerksanschlüssen, Quernähten, Aufweitungen, Einbauten und dgl., so gelten für diese Flächen die gleichen Grenzwerte für die Unebenheit wie bei maschinellem Einbau. Wird ausserhalb des Fahrbahnbereiches Handeinbau erforderlich, so dürfen für diese Flächen Unebenheiten in Längs- und Querrichtung innerhalb einer 4 m langen Messstrecke höchstens 10 mm betragen. 1.4 Bei gefrästen Flächen dürfen Unebenheiten nur mit allmählichem Übergang auftreten. In Anlehnung an die ZTV Asphalt-StB dürfen innerhalb einer 4 m langen Messstrecke die Unebenheiten in Längsund Querrichtung nach dem letzten Fräsgang folgende Werte nicht überschreiten: - 10 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Binderund Tragschichten sowie als Unterlage von Deckschichten der Belastungsklasse 1,8 bis VI. - 6 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Deckschichten und zum direkten Befahren als Verkehrsfläche. r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 6 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un t ch ni Die Strukturtiefe darf 6 mm nicht überschreiten. 1.5 Pechhaltige Schichten dürfen nicht heiss gefräst werden. 1.6 Entsorgung / Verwertung nach Wahl des AN bedeutet, dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Der Mehrverbrauch des Asphaltmischgutes beim Einbau auf Fräsflächen durch die Strukturtiefe gehört zum Leistungsumfang, wenn der Einbau mit Einbaudicke nach m2 abgerechnet wird. 2.3 Schutzmaßnahmen gegen mineralische Stäube (TRGS 559) und potenziell asbesthaltige Stäube (TRGS 517) gehören zum Leistungsumfang. 2.4 Beim Feinfräsen ist ein einwandfreier Wasserabfluss der gefrästen Fläche zu gewährleisten. 2.5 Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu vertreten sind. 2.6 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. 2.7 Die erforderliche Grobreinigung von Fräsflächen gehört zum Leistungsumfang. 3. Abrechnung 3.1 Wenn einzelvertraglich ein Abzug bei Unterschreitung des Einbaugewichtes bzw. der Einbaudicke, sowohl der Decke als auch der Decke und der Asphalttragschicht zusammen vereinbart wird, gilt folgendes: Der Abzugsbetrag wird für jede Schicht gesondert berechnet. Die so berechneten Abzugsbeträge der einzelnen Schichten werden addiert. 3.2 Wenn sich die Frästiefe auf Anordnung des AG ändert, dann werden die Einheitspreise für die Fräspositionen und den Mischguteinbau der direkt darüber liegenden Schicht linear angepasst. 3.3 Wenn in einer Position die Mengenangabe in kg/m2 im Mittel erfolgt, ist diese Angabe die Grundlage für die Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen. 3.4 Ändert sich der Einheitspreis einer m2-Position beim Asphalteinbau infolge von Mehr- oder Minderdicken, ändern sich die Einheitspreise der Zulagen für Beschicker und Thermofahrzeuge nicht. be ar be r* ba it Vorbemerkungen zu LB 912 Vorbemerkungen zu LB 912 1. Allgemeines 1.1 Verwertung nach Wahl des AN bedeutet, dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang. 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Beim Schneiden von Rillen in der Betonoberfläche ist ein einwandfreier Wasserabfluss zu gewährleisten. Störende Geräusche wie z.B. Pfeifen sind zu minimieren. 2.3 Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu vertreten sind. 2.4 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 7 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un 3. Geltende Vorschriften und Normen Die Positionen sind nur unter Berücksichtigung der folgenden ZTVen, TL und DIN-Normen vollständig. t ch ni Vorbemerkungen zu LB 913 Vorbemerkungen zu LB 913 1. Allgemeines 1.1 Zementmörtel muss den Anforderungen der DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen. Bei Verwendung des Mörtels als Verbindung von Betonfertigteilen mit Falz darf das Größtkorn der Gesteinskörnung 1 mm - im übrigen höchstens 4 mm - betragen. Die Fugenverbindungsflächen sind vor dem Aufbringen des Mörtels anzufeuchten. Die Fugenfüllung ist an den Sichtseiten glatt zu streichen. 1.2 Für Pflasterdecken auf hydraulisch gebundener Bettung mit hydraulisch gebundener Fugenfüllung gilt für die Pflastersteine die TL Pflaster. 1.3 Alle Naturwerksteine müssen aus verwitterungsbeständigem Material bestehen. Alle Naturwerksteine müssen auf Tonzwischenlagen, Anwitterung und Rosten geprüft werden. Naturwerksteine aus Basalt sind zusätzlich nach DIN 52106 auf Sonnenbrand zu prüfen. 1.4 Bei Positionen, in denen Granit gefordert wird, gilt Granodiorit als gleichwertig. 1.5 Bei Borden aus Naturstein der Form A sowie der Form B, Größe 6 müssen alle sichtbaren Flächen und die Stoßflächen gestockt oder sandgestrahlt sein. Die Rückflächen müssen aufgeraut sein. Bei Borden aus Naturstein der Form A müssen die oberen 100 mm ebenflächig und rechtwinkling abgearbeitet sein. Diese Anforderung gilt auch für Naturstein der Form B, wenn an der Rückseite Pflaster angeschlossen wird. 1.6 Bordsteine aus Naturstein auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken: Bordsteine aus Naturstein müssen aus feinkörnigem, gleichfarbigem Material mit hohem Verwitterungswiderstand hergestellt sein. Das Steinmaterial darf keine Adern, Risse, Brüche, Blätterungen,schiefrige Absonderungen und dergleichen aufweisen. Es muss aus festen nicht verwitterten Lagen stammen und darf keine schädlichen Einsprengungen enthalten. Die Formen und Größen der Granitbordsteine auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken entsprechen DIN 482, Form A, jedoch im Sondermaß. Für die Ausführung der Bordsteinflächen wird festgelegt: - Vorderflächen auf gesamte Höhe gestockt oder sandgestrahlt. - Obere Flächen gestockt oder sandgestrahlt. - Stoßflächen grob bearbeitet - Rückflächen i. d. Regel bruchrau. Die Länge eines Einzelsteines muss in der Geraden mindestens 1,0 m betragen. Bei Kurven mit Radius größer 25 m können Einzelsteine mit einer Länge von mind. 0,80 m verwendet werden. Bei Kurven mit Radien bis 25 m sind Radiensteine zu verwenden. 1.7 Pflastersteine aus Naturstein in Streifen, Rinnen und Mulden müssen die Anforderungen der DIN EN 1342 für die Bauklasse III erfüllen. 1.8 In Rinnen und Mulden darf die Unebenheit der Oberfläche innerhalb einer 4 m langen Messstrecke be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 8 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un t ch ni nicht größer als 1 cm sein. Das gilt auch bei Verwendung von Natursteinen. 1.9 Werden Streifen gleichzeitig als Randeinfassung verwendet, muss die Rückenstütze wie bei Einfassungen und Entwässerungsrinnen gemäß DIN 18318, Abschnitt 3.8 hergestellt werden. 1.10 Wenn hinter Borden und Rinnen keine Flächen befestigung vorhanden ist, ist die Rückenstütze nach DIN 18318 auszuführen, sofern in den Unterlagen des AG nichts anderes enthalten ist. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Bord- und Einfassungssteinen aus Naturstein oder Beton zum Längenausgleich, soweit es nicht durch Einbauten o.ä. verursacht wird. 2.2 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Natur-, Beton- und Betonformsteinen in Zeilen und Rinnen. 2.3 Das Versetzen von geraden Bord- oder Einfassungssteinen im Bogen mit Radius größer 12 m. 2.4 Das Herstellen von Baugruben für Borde, Streifen und Rinnen, wenn die Tragschicht ohne Bindemittel im gleichen Auftrag hergestellt wird. 3. Abrechnung 3.1 Bei Zeilen, Rinnen und Mulden vor Bordsteinen und dgl. wird nach der Länge der Bordsteine abgerechnet. Ansonsten wird nach der längsten Kante abgerechnet. ar be Vorbemerkungen zu LB 914 Vorbemerkungen zu LB 914 1. Beton und Zementmörtel 1.1 Die Angaben in Klammern unterhalb von Begriffen wie z.B. der Druckfestigkeitsklasse und der Expositionsklasse werden nicht Vertragsbestandteil. be Vorbemerkungen zu LB 922 Vorbemerkungen zu LB 922 1. Allgemeines Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) sind nach folgenden Regelwerken herzustellen: - Rückhaltesysteme an Straßen DIN EN 1317 - Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme, RPS Ausgabe 2009 mit Einsatzempfehlungen, gemäß Einführungsschreiben der OBB - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme ZTV FRS - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING - Richtzeichnungen für Ingenieurbauten RIZ-Ing - DIN EN 1991 - Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken an Bundesfernstraßen TL-SP 99 - Technische Lieferbedingungen für BetonschutzwandFertigteile TL BSWF 96 Für Systeme, die in den beiden genannten Liefer- und Vertragsbedingungen nicht enthalten sind, gelten die darin enthaltenen Anforderungen sinngemäß. Die FRS müssen die Kriterien des Einsatzfreigabe- r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 9 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un t ch ni verfahrens für FRS in Deutschland für den jeweiligen Einsatzbereich erfüllen, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Die Herstellung umfasst die Lieferung und die Montage des FRS frei Baustelle. Leitpfosten sind nach den Hinweisen für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leitpfosteneinrichtungen (HLB) sowie der DIN EN 12899 für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen Teil 3 Leitpfosten und Reflektoren herzustellen. Die Hinweise zur Nutzung von Fahrzeug- Rückhaltesystemen als Träger von Leiteinrichtungen (HFL) sind zu beachten. 2. Nebenleistungen Die nachfolgend aufgeführten Nebenleistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheitspreise einzurechnen: - Notwendige, montagebedingte Erdarbeiten, wie Wiederherstellung des Geländes einschließlich Entsorgung des überschüssigen Materials bzw. der Lieferung und des Einbaues des für die Verfüllung von Pfostenlöchern erforderlichen Mineralgemisches - Herstellung von erforderlichen zusätzlichen Lochungen an Schutzeinrichtungen durch Bohren - Örtliche Ermittlung der Neigungswinkel für Konstruktionen auf Bauwerkskappen - Verfüllen und Verdichten des Erdreichs vor dem Rammen des Pfostens, wenn an der selben Stelle ein Pfosten gezogen wurde - Der Anschluss an bestehende Systeme - Mehraufwendungen für Radien größer 30 m und Mehraufwendungen für Verschwenkungen flacher als 1:20 be be ar Vorbemerkungen zu LB 926 Vorbemerkungen zu LB 926 1. Allgemeines 1.1 Der Begriff Abbruchgut schließt Strahlgut und ausgebaute Bauteile ein. 2. Baubehelfe 2.1 Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind. 3. Nebenleistungen, Besondere Leistungen 3.1 Bei Abbruch und Abtrag von Betonbauteilen und bei Bohrungen und Trennschnitten in Betonbauteilen ist eine Erhöhung der Betondruckfestigkeiten, z.B. aufgrund der Nacherhärtung gegenüber den Angaben in den Bestandsunterlagen um bis zu 2 Druckfestigkeitsklassenstufen zu berücksichtigen und gehört zum vertraglichen Leistungsumfang. 3.2 Das Trennen und Einfüllen von Abbruch- und Ausbaumaterial mit gefährlichen Stoffen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in bereitgestellte Behälter gehört zum vertraglichen Leistungsumfang. r* ba it Vorbemerkungen zu LB 928 Vorbemerkungen zu LB 928 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 10 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un 1. Allgemeines 1.1 Ausfräsungen für Markierungen an Betriebsstrecken sind am Tage des Fräsens zu verfüllen. 1.2 Sofern keine gesonderten Angaben hinsichtlich der Einlegetiefe von Dickschichtmarkierungen gemacht werden, beträgt die Einlegetiefe *gesamte Schichtdicke abzüglich 2 mm*. 1.3 Für Markierungssysteme von Sonderflächen, die nicht geregelt sind, werden die Anforderungen für die Griffigkeit und Verschleißfestigkeit der ZTV M zugrunde gelegt. 1.4 Erforderliche Handarbeiten bei Ausfräsungen für eingelegte Markierungen von Pfeilen, Quermarkierungen etc. sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 1.5 Bei linienförmigen Markierungen wird der markierte Strich abgerechnet, bei Doppelstrichen zwei Striche. t ch ni Vorbemerkungen zu LB 929 Vorbemerkungen zu LB 929 1. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes festgelegt ist. 1.1 Das Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen und der Ausführungszeichnungen sowie die Prüfung durch einen amtlichen Prüfingenieur. 1.2 Das in den einschlägigen Positionen zur Montage erforderliche Kleinmaterial sowie die Abdeckkappen und Erdanker. 1.3 Die für die Herstellung von Fundamenten notwendigen Erd- und Betonarbeiten und das Einbauen der Ankerkörbe. be be ar Vorbemerkungen zu LB 931 Vorbemerkungen zu LB 931 1. Allgemeines 1.1 Die Verwendung von Ersatzarten oder Ersatzsorten für im Handel nicht erhältliche Gräser und Kräuter bedarf der Zustimmung des AG. 1.2 Oberboden, der in der Vegetationszeit über 2 Monate Dauer gelagert wird, muss nach STL NR 931 105 begrünt werden. 1.3 Die Abnahme der Rasenansaat erfolgt unmittelbar nach dem 2. Schnitt (bei Dauerwiese nach dem 1. Schnitt), sofern ein abnahmefähiger Zustand erreicht ist. Dauerwiesen müssen in gemähtem Zustand eine mittlere projektive Bodendeckung von mindestens 50 v.H. (analog Landschaftsrasen) aufweisen. Ist kein abnahmefähiger Zustand erreicht, so gehen weitere Pflegemaßnahmen oder Mähgänge bis zur Abnahme zu Lasten des AN. 1.4 Weitere Mähgänge nach der Abnahme sind auf Anordnung des AG gegen gesonderte Vergütung durchzuführen. 1.5 Für Lebendverbauarbeiten gelten die RAS-LG 3 (Lebendverbau). 1.6 Zu verwendende Bodenverbesserungs- oder Hilfsstoffe sind im Leistungsbereich 930 näher beschrieben. 1.7 Für verpflanzte Gehölze erfolgt die Abnahme r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 11 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un t ch ni im Sommer der 2. Vegetationsperiode, eine Gewährleistung über die Abnahme hinaus wird nicht vereinbart. Vergütet wird die gesamte Verpflanzleistung nur für angewachsene Gehölze. Für nicht angewachsene Gehölze wir kein Ersatz gefordert. 1.8 Auslichtungsarbeiten in Gehölzbeständen sind wegen des Schutzes der Lebensstätten bis zum 28. Februar abzuschließen. 2. Nebenleistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheitspreise einzurechnen: 2.1 das Herstellen einer exakten Feinplanie für Dauerwiesen wegen der geringen Saatgutmenge, 2.2 das Mähen vorwüchsiger Kräuter, die die Entwicklung der Ansaat behindern oder auszusamen drohen, im Zeitraum von der Ansaat bis zum 1. Rasenschnitt. 3. Aufmaß 3.1 Das gemäß Abschnitt 6.2 ZTVLa vorgesehene Aufmaß abnahmefähiger Flächen erfolgt für die Gesamtfläche oder für größere zusammenhängende Teilflächen. be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge 01 A96 Parkplatz Buxheimer Wald 01.01 Einheit Einheitspreis in EURO Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 12 20.07.2016 05.08.2016 01.01.0010 Baustelleneinrichtung 01.01.0020 Psch t 1,00 ch ni Baustelleneinricht. herstellen StL-Nr.: 16901101 1 Baustelleneinrichtung herstellen, einschließlich Beschaffen von Lager- und Arbeitsflächen sowie von Zufahrtswegen zur Baustelle über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus. Anlegen der Lager- und Arbeitsplätze. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel anfahren und betriebsfertig aufstellen. Baubüros des AN, Unterkünfte, Werkstätten, abschließbare Lagerräume und dgl. anfahren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasseranschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Freimachen des Geländes sowie Oberbodenarbeiten für die Baustelleneinrichtung gehören zum Leistungsumfang. Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind. 01.01.0030 Mt it 1,00 be ar be Baustelleneinricht. vorhalten StL-Nr.: 16901102 1 Baustelleneinrichtung vorhalten. Vorhalten der Baustelleneinrichtungen. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. gehören zum Leistungsumfang. Ausser den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Kalendertagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet. Stillstandszeiten und Bauzeitverlängerungen werden nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind. r* ba Baustelleneinricht. unterh. u. betr. StL-Nr.: 16901103 1 Baustelleneinrichtung unterhalten und betreiben. Unterhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtungen. Vergütet werden die Tage, an denen auf der Baustelle gearbeitet wird. Bauzeitverlängerungen werden nur vergütet, wenn die Ursachen vom AG zu vertreten sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Tagesberichte. 25,00 d *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 13 20.07.2016 05.08.2016 Menge Gesamtbetrag in EURO 01.01.0040 Baustelle räumen StL-Nr.: 1690110401 1 Räumen der Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. einschließlich Rückbau der vom AN erstellten Zufahrtswege. Alle Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herrichten. Die Beseitigung der vom AN verursachten Schäden vom AG zur Verfügung gestellten Zufahrtswegen gehört zum Leistungsumfang. en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1,00 01.01.0050 Psch 25,00 t 01.01.0060 d ch ni Verk.Fl.unterh. StL-Nr.: 169012010302 1 Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs sowie des Baustellenverkehrs innerhalb des Baubereiches einschließlich zwischenzeitlich benutzter Behelfsfahrstreifen verkehrssicher unterhalten. Befestigung mit Asphalt, Verkehrsflächen im Zuge der vom AG zur Verfügung gestellten Zufahrtswege. Psch ba it 1,00 be ar be Vorankündigung übermitteln StL-Nr.: 16901501 1 Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die zuständige Behörde übermitteln. Die Vorankündigung sichtbar und witterungsgeschützt auf der Baustelle aushängen und bei erheblichen Änderungen während der Bauzeit anpassen. Die Leistungen sind gesondert in Rechnung zu stellen. Gesamtsumme: r* *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.02 Freimachen des Baugeländes Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 14 20.07.2016 05.08.2016 01.02.0010 Bank abbauen Bank bis zu 2,0 m lang bestehend aus zwei Betonfertigteilelementen (Füße, Sitzauflage, Lehnenstütze) ca. 15 cm dick. Sitzfläche und Lehne aus verschraubter Holzbeplankung Betonfüße einbetoniert. Die Bänke einschl. des Betonfundaments sind auszubauen . Das Abbruchgut ist in Eigentum des AN zu übernehmen und von der Baustelle zu entfernen. 5,00 01.02.0020 St 20,00 t 01.02.0030 St ar be Rohrpfosten ausb. Rohrpfosten Durchmesser bis einschl. 76 mm, aus Bodenhülse ausbauen. Rohrpfosten innerhalb der Baustelle zur späteren wiederverwendung lagern. 20,00 01.02.0040 St ch ni Schild abbauen StL-Nr.: 16929101010100011 Schild mit Zeichen nach StVO, ggf. mit Befestigungsmaterial, abbauen. Schildgröße bis 1 m2, einschließlich Abbau des Befestigungsmaterials von der Aufstellvorrichtung, Schild laden, innerhalb der Baustelle fördern, abladen und nach Unterlagen des AG lagern. be Bodenhülse ausbauen Bodenhülse aus Grauguss mit Innen-DU 76 mm Länge 50 cm einschließlich Fundamentbeton ca. 0,5 m³ ausbauen. Das Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und veiner Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 01.02.0050 St it 20,00 r* ba Leitpfosten abbauen StL-Nr.: 169221120304 1 Leitpfosten abbauen einschl. der erforderlichen Erdarbeiten. Pfostenlöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche schließen. Sockelleitpfosten mit Sockel Material Leitpfosten innerhalb der Basustelle zur späteren Wiederverwendung lagern, übriges Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 4,00 St *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.02.0060 Betonbaut. abbr. StL-Nr.: 149261080200 2 Betonbauteile abbrechen. Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen. Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 15 20.07.2016 05.08.2016 Bauteil(e) Aufstellflächen für Mülltonnen ca. 0,2 m³ /Fläche 4 Stück einschl der Mülltonnenhalterung bestehend aus einer Vierkantstange bis 1,20 m lang. Betonbauteil unbewehrt, 1,00 01.02.0070 Psch ch ni Aufsatz ausbauen StL-Nr.: 16909303020503011 Straßenablaufaufsatz einschließlich Eimer und Auflagerring ausbauen. Aufsatz 500 x 500, Rahmen aus Gusseisen, in Pflasterfläche, t Aufsatz in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. Eimer säubern und innerhalb der Baustelle zur Wiederverwendung lagern. 4,00 St ar be Übriges Abbruchgut in das Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. be Gesamtsumme: r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 01.03 Oberbodenarbeiten Einheitspreis in EURO Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 16 20.07.2016 05.08.2016 01.03.0010 Oberboden abtragen StL-Nr.: 16903101060201 1 Oberboden des/der Homogenbereiche(s) O - Humus einschließlich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in einer mittleren Dicke von cm 15 abtragen, für Bauteil Einbaubereich Betonbordstein, Gehweganpassung ni Oberboden von Grünflächen, ggf. laden, fördern und innerhalb der Baustelle lagern. Oberboden andecken StL-Nr.: 16903102030104 1 Oberboden einschließlich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. t 01.03.0020 m3 ch 18,00 be Oberboden von der OZ 1.3.1 ar 18,00 Fertigstellungspflege wird gesondert vergütet. r* Saatgutmenge g/m2 25 ba Rasenansaat auf Oberboden herst. StL-Nr.: 1293110101 2 Rasenansaat (Normalsaat) herstellen. it 01.03.0030 m3 be innerhalb der Baustelle gelagert, ggf. laden, fördern und nach Unterlagen des AG innerhalb der Baustelle zur Geländeangleichung, Rekultivierung und dgl. andecken. Saatgutmischung RSM 7.2 200,00 m2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 17 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Gesamtsumme: t ch ni be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 01.04 Erdbau/ Oberbau Einheitspreis in EURO Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 18 20.07.2016 05.08.2016 01.04.0010 Baugrube herstellen StL-Nr.: 16905201010402041 Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel, Treppen, Schächte und dgl. herstellen. Boden lösen und laden. Bauteil(e) Fundament Betonbord Boden des/der Homogenbereiches/e B Auffüllung Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen des AG. Tiefe m bis 0,50 ni Aushub in offener Baugrube. 10,00 01.04.0020 m3 t ch Boden innerhalb der Baustelle zur späteren Baufgrubenverfüllung lagern, Überschüssiges Material nach Angabe des AG innerhalb der Baustelle zur Geländeangleichung einbauen. ar be Baugrube herstellen StL-Nr.: 16905201010102041 Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel, Treppen, Schächte und dgl. herstellen. Boden lösen und laden. Bauteil(e) Fundamente Bodenhülsen be Boden des/der Homogenbereiches/e B Auffüllung it ba Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen des AG. Tiefe bis 1,25 m, Aushub in offener Baugrube. 2,00 m3 r* Boden Aushub innerhalb der Baustelle zur späteren Baugrubenverfüllung lagern. Überschüssiges Material innerhalb der Baustelle nach Angabe des AG zur Geländeangleichung einbauen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.04.0030 Baugrube herstellen StL-Nr.: 16905201010403041 Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel, Treppen, Schächte und dgl. herstellen. Boden lösen und laden. Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 19 20.07.2016 05.08.2016 Bauteil(e) Fundamente Boden des/der Homogenbereiches/e B Auffüllung Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen des AG. Tiefe m bis 0,50 ni Aushub Handaushub 0,50 01.04.0040 m3 t ch Boden innerhalb der Baustelle zur späteren Baufgrubenverfüllung lagern, Überschüssiges Material nach Angabe des AG innerhalb der Baustelle zur Geländeangleichung einbauen. Bauteil(e) Unterflur-Müllsystem be ar be Baugrube herstellen StL-Nr.: 16905201010401041 Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel, Treppen, Schächte und dgl. herstellen. Boden lösen und laden. it Boden des/der Homogenbereiches/e B Auffüllung Tiefe m 2,5 - 3,5 r* Verbau herstellen. Aushub zwischen Verbau. ba Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen des AG. Boden Aushub innerhalb der Baustelle zur Wiederverfüllung lagern, überschüssiges Material in Eigentum des AG übernehmen und von der Baustelle entfernen. 165,00 m3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.04.0050 Baugrubenverf. bei kleineren Bauteilen herstellen StL-Nr.: 169053010101 1 Baugrubenverfüllung bei kleineren Bauteilen wie Mauern, Sockel, Treppen, Einzelschächten und dgl. herstellen. Boden einbauen und verdichten. Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 20 20.07.2016 05.08.2016 Bauteil(e) Fundamente o.ä. Tiefe bis 1,25 m, Innerhalb der Baustelle zwischengelagerten Boden der OZ 1.4.1 - 1.4.3 laden, einbauen und verdichten. 6,00 ni 01.04.0060 m3 t ch Baugrubenverf. bei kleineren Bauteilen herstellen StL-Nr.: 169053010301 1 Baugrubenverfüllung bei kleineren Bauteilen wie Mauern, Sockel, Treppen, Einzelschächten und dgl. herstellen. Boden einbauen und verdichten. Bauteil(e) Unterflur-Müllsystem ar be Tiefe m 2,50 - 3,50 Innerhalb der Baustelle zwischengelagerten 110,00 Arbeitsraumverf. herstellen StL-Nr.: 16905302020302 1 Arbeitsraumverfüllung herstellen. Boden ggf. laden und fördern, einbauen und verdichten. Bauteil(e) Unterflur-Müllsystem r* ba 01.04.0070 m3 it laden, einbauen und verdichten. be Boden der OZ 1.4.4 Arbeitsraum zwischen Bauteil und Baugrubenumschließungen, Verfüllmaterial aus gemischtkörnigen Böden, Feinkornanteil max. 15 Gew.-%, Verfüllmaterial liefern. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 21 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Boden aus Seitenentnahmen oder Gewinnungsbetrieben. 20,00 01.04.0080 m3 Sauberkeitsschicht herst. StL-Nr.: 12914102 2 Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton der Druckfestigkeitsklasse C8/10, 10 cm dick mit einem allseitigen Überstand von 10 cm über die Fundamentfläche nach Unterlagen des AG herstellen. Betonoberfläche eben abziehen. Bauwerksteil(e) Aufstellfläche Unterflur-Müllsysteme 15,00 01.04.0090 m2 ch ni Aufsatz liefern und einbauen StL-Nr.: 16909308080103021 Aufsatz, DIN EN 124 und DIN 1229, und ggf. Eimer und Auflagerring, DIN 4052, liefern und auf vorhandenem Straßenablauf auf Normalbettmörtel einbauen. t Aufsatz Aufsatz 500 x 500, Klasse D in Pultform mit multifunktionalem Doppelscharnier, Rahmen aus Gusseisen, hochziebar mit Eimerauflager und PEWERPRENEinlagen. Rost aus Gusseisen mit schraubloser und verkehrssicherer Spezialarretierung, zweiseitig ca. 110 Grad aufklappber, sowie komplett herausnehmbar, Schlitzweite 25 mm, Schlitzlänge kleiner 170 mm, einlaufquerschnitt min. 1040 cm², ACO Multitop 500 PF oder gleichwertig. ar be 01.04.0100 St Dicke cm 3 r* Schichtart Frostschutzschchicht ba SoB ausbauen StL-Nr.: 16910101080108 1 Schicht ohne Bindemittel ausbauen, it 4,00 be mit Einlage, mit Eimer Form B1 niedrige Bauform. Auflagerring 10 a Bereich Parkstreifen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 22 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Breite m 4,0 Material in die Durchfahrspur einbauen und verdichten 400,00 01.04.0110 m2 SoB ausbauen StL-Nr.: 16910101080108 1 Schicht ohne Bindemittel ausbauen, Schichtart Frostschutzschicht Dicke cm 4 ni Bereich Gehweg t ch Breite m 2,25 Material Material in die Durchfahrspur einbauen und verdichten. 01.04.0120 m2 be 220,00 be ar Planum wieder herstellen StL-Nr.: 16910105060202031 Vorhandene Oberfläche des Unterbaues (Planum) wieder herstellen. Planum profilieren und verdichten ggf. mit Wasserzugabe. Lieferung bzw. aufnehmen und fördern vom Zwischenlager sowie die Beseitigung von überschüssigem Material werden gesondert vergütet. Vorhandenes Planum ungebundene Tragschicht Tragschichtart Frostschutzschicht Breite von m 3,50 r* max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm, ba it Bereich Durchfahrspur und Parkstreifen bis m 8,50 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 23 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Vorhandenes Planum zu erreichender EV2--Wert mindestens 120 MPa. 1.800,00 01.04.0130 m2 Planum wieder herstellen StL-Nr.: 16910105060101041 Vorhandene Oberfläche des Unterbaues (Planum) wieder herstellen. Planum profilieren und verdichten ggf. mit Wasserzugabe. Lieferung bzw. aufnehmen und fördern vom Zwischenlager sowie die Beseitigung von überschüssigem Material werden gesondert vergütet. Bereich Gehweg bit. befestigt Vorhandenes Planum Unterbau, max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm, ni Breite m 2,25 ch Vorhandene Unterlage Frostschutzschicht t zu erreichender EV2--Wert mindestens MPa 80 220,00 be 01.04.0140 m2 nach OZ 1.4.12-1.4.13 it liefern. be ar Mat.für Wiederh. des Planums liefern StL-Nr.: 1691010901 1 Material für die Wiederherstellung des Planums Material Baustoffgemisch Größtkorn min 16 mm 01.04.0150 t r* Bankett schälen StL-Nr.: 16910111000101051 Bankett schälen, einschließlich Vegetationsdecke, ca. 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante, ba 110,00 Schadstoffbelastung Z voraussichtlich 2 Die Mehraufwendungen für Erschwernisse durch Einbauten wie Schächte, Einläufe, Schieber u.ä. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 24 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un werden gesondert vergütet, in einer Dicke von cm 26 und einer Breite von m 1,0 mit Querneigung 12%, Schälgut zur Seitenablegerung des AG fördern. und als Haufwerk lagern.Mittlerer Förderweg ca. 40 km 365,00 01.04.0160 m2 ni Bankett schälen StL-Nr.: 16910111020101051 Bankett schälen, einschließlich Vegetationsdecke, ca. 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante, Schadstoffbelastung Z voraussichtlich 2 ch t Die Mehraufwendungen für Erschwernisse durch Einbauten wie Schächte, Einläufe, Schieber u.ä. werden gesondert vergütet, mit Behinderung von Schutzplanken, in einer Dicke von cm 26 be und einer Breite von m 1,00 ar mit Querneigung 12%, 75,00 it 01.04.0170 m2 be Schälgut zur Seitenablegerung des AG fördern. und als Haufwerk lagern.Mittlerer Förderweg ca. 40 km r* ba Bankett herstellen StL-Nr.: 16910502020602011 Bankett profilgerecht herstellen mit Querneigung 12% am tiefliegenden und Querneigung 6% am hochliegenden Fahrbahnrand, soweit in den Unterlagen des AG nichts anderes angegeben ist. Die Erschwernisse durch Einbauten wie Schächte, Einläufe, Schieber, Verkehrszeichen u.ä. werden gesondert vergütet. Einbaubereich FB-Rand Ein- Ausfahrt, Durchfahrspur Aus Schottertragschichtmaterial 0/32, Einbaubreite cm 100 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 25 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Einbaudicke cm 26 Einbau 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante, Verdichtungsgrad DPr min. 98 %. 365,00 01.04.0180 m ni Bankett herstellen StL-Nr.: 16910502020702011 Bankett profilgerecht herstellen mit Querneigung 12% am tiefliegenden und Querneigung 6% am hochliegenden Fahrbahnrand, soweit in den Unterlagen des AG nichts anderes angegeben ist. Die Erschwernisse durch Einbauten wie Schächte, Einläufe, Schieber, Verkehrszeichen u.ä. werden gesondert vergütet. Einbaubereich Fb-Fand Einfahrt ch Aus Schottertragschichtmaterial 0/32, Einbaubreite cm 100 t Einbaudicke cm 26 be 75,00 be 01.04.0190 m ar mit Erschwernis durch Schutzplanken, Einbau 3 cm tiefer als Fahrbahnoberkante, Verdichtungsgrad DPr min. 98 %. 2,00 r* 01.04.0200 St ba it Gegenlast Lastpl. StL-Nr.: 16910603 1 Bereitstellung einer Gegenlast für Lastplattendruckversuche mit min. 10 t Auflast für Kontrollprüfungen des AG innerhalb der Baustelle. Durchschnittl. Dauer je Lastplattendruckversuch: 0,5 h Die Leistung ist gesondert in Rechnung zu stellen. hydr. Schicht aufbrechen StL-Nr.: 16912102070102061 Schicht mit hydraulischem Bindemittel aufbrechen und aufnehmen, Bereich Durchfahrspur *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 26 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un hydraulisch gebundene Tragschicht, Dicke cm 20 Aufbruchbreite von m 3,25 bis m 4,50 Material in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. 1.800,00 m2 Gesamtsumme: t ch ni be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 01.06 Asphaltschichten Einheitspreis in EURO Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 27 20.07.2016 05.08.2016 01.06.0010 Asphalt fräsen StL-Nr.: 16911101080401011 Asphalt fräsen und Material aufnehmen. Verwertungsklasse A Der Schnittlinienabstand darf maximal 15 mm betragen. Reinigen der gefrästen Fläche zur Herstellung des Schichtenverbundes wird gesondert vergütet. Abgerechnet wird die obere Frästiefe (FT-O). Bereich Durchfahrspur Asphaltbefestigung nach Unterlagen des AG, Frästiefe von cm 12 und einer Fräsbreite von m 3,50 - 4,50 ni Material in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Schichtenverbund herstellen StL-Nr.: 16911117010201041 Schichtenverbund durch Ansprühen der Unterlage mit bitumenhaltigem Bindemittel herstellen, mit Rampenspritzgerät, für Zwickel u.ä. mit Handverdüsung. Leicht verschmutzte Unterlage bzw. einzelne verschmutzte Stellen vorher reinigen. Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bindemittel C60BP4-S, Ansprühmenge ca. 350 g/m2. t 01.06.0020 m2 ch 1.400,00 it 01.06.0030 m2 be ar be 1.800,00 r* ba Schichtenverbund herstellen StL-Nr.: 16911117010201021 Schichtenverbund durch Ansprühen der Unterlage mit bitumenhaltigem Bindemittel herstellen, mit Rampenspritzgerät, für Zwickel u.ä. mit Handverdüsung. Leicht verschmutzte Unterlage bzw. einzelne verschmutzte Stellen vorher reinigen. Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bindemittel C60BP4-S, Ansprühmenge ca. 250 g/m2. 1.800,00 m2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.06.0040 Schichtenverbund herstellen StL-Nr.: 16911117010203031 Schichtenverbund durch Ansprühen der Unterlage mit bitumenhaltigem Bindemittel herstellen, mit Rampenspritzgerät, für Zwickel u.ä. mit Handverdüsung. Leicht verschmutzte Unterlage bzw. einzelne verschmutzte Stellen vorher reinigen. Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bindemittel C40B5-S, Ansprühmenge ca. 300 g/m2. Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 28 20.07.2016 05.08.2016 220,00 01.06.0050 m2 ATS aus AC 32 T S herstellen StL-Nr.: 16911202030401001 Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut ni AC 32 T S herstellen auf Frostschutzschicht ch Einbaudicke von cm 14 t bis cm - be in Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk10, Einbau Durchfahrspur, Parkstreifen 01.06.0060 t be 605,00 ar mit Bindemittel 50/70, it ATS aus AC 22 T N herstellen StL-Nr.: 16911209080101001 Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut bis cm - r* Einbaudicke von cm 8 ba AC 22 T N herstellen auf Frostschutzschicht Einbaubereich Gehweg *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 29 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Einbau nach Unterlagen des AG, mit Bindemittel 70/100, 43,00 01.06.0070 t ABi aus AC 16 B S herstellen StL-Nr.: 16911304030401011 Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AC 16 B S herstellen, Einbaudicke von cm 6 bis cm - in Fahrbahnen der Belastungsklasse Bk10, Einbau Durchfahrspur, Parkstreifen ni 343,00 t 01.06.0080 t ch mit Bindemittel 25/55-55 A, Gesteinskörnungen mit Widerstand gegen Zertrümmerung SZ18/LA20. be ADS aus AC 11 D S herstellen StL-Nr.: 16911402030301 1 Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 11 D S herstellen, Einbaudicke von cm 4 ar bis cm - be it Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert vergütet. In Fahrstreifen der Belastungsklasse Bk10 in einer Breite von m 3,50 - 4,50, 4,00 mit Bindemittel 25/55-55 A. 173,00 01.06.0090 t r* ba Einbau Durchfahrspur, Parkstreifen ADS aus AC 5 D L herstellen StL-Nr.: 169114120301 1 Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton AC 5 D L *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 30 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un herstellen, Einbaudicke von cm 2 bis cm 3 Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert vergütet. Einbaubereich Gehweg Einbau nach Unterlagen des AG. 14,00 01.06.0100 t t ch ni Zul. für Erschwern. durch Einbauten beim Einbau von Asphaltschichten StL-Nr.: 16911913000304 1 Zulage für Mehraufwendungen durch Erschwernisse beim Einbau von Asphaltschichten infolge von Einbauten einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche. Die Erschwernisse für das Herstellen des Schichtenverbundes unter, bzw. zwischen den einzubauenden Asphaltschichten gehören zum Leistungsumfang. Straßeneinläufe. Deck-, Binder- und Tragschicht ar 01.06.0110 St be 4,00 be Asphalt trennen StL-Nr.: 16911112010101041 Asphaltoberbau geradlinig trennen im Anbaubereich längs zur Fahrbahnachse durch Schneiden senkrecht, Trenntiefe über 12 cm bis 18 cm. 10,00 r* Asphalt trennen StL-Nr.: 16911112020101041 Asphaltoberbau geradlinig trennen im Anbaubereich quer zur Fahrbahnachse, durch Schneiden senkrecht, Trenntiefe über 12 cm bis 18 cm. ba 01.06.0120 m it 50,00 m *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.06.0130 Nahtflanke behandeln Nahtflanke im Anbaubereich an die Bestandsfahrbahn längs und quer zur Fahrbahnachse mittels Wasserhochdruckgerät reinigen und bitumenhaltigem Nahtkleber (STARPLAST v. Fa. Bitunova oder glw. )auftragen. Der Nahtkleber ist eine einbaufertige, kaltverarbeitbare und schnelltrocknende Polymerbitumenmasse mit Faser und Mineralarmierung(STARPLAST v. Fa. Bitunova oder glw) Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 31 20.07.2016 05.08.2016 60,00 01.06.0140 m Anschluss als Fuge herstellen StL-Nr.: 16911903030101021 Anschluss von Asphaltdecken als Fuge herstellen. Fugenspalttiefe min. mm 40 ni Fugenspaltbreite mm 20 60,00 01.06.0150 m t ch Längs- und Querfuge in der Deckschicht mit heiss verarbeitbarer Fugenmasse Typ N2, Fugenraum verfüllen in einer Lage mit Trennstreifen. be ar be Randabdichtung herstellen StL-Nr.: 16911902020101 1 Abdichtung des hochliegenden Randes von Asphaltschichten herstellen. Heisses Bindemittel in einer Menge von 4,0 kg/m2 aufbringen, Das Reinigen des Randes vor Aufbringen des Bindemittels gehört zum Leistungsumfang. Heiß zu verabeitende bitumenhaltige Masse zur Randabdichtung bei unmittelbarer Schichtenfolge. Alle Schichten neu hergestellt. ba 01.06.0160 m it 260,00 r* Abstumpfung herstellen StL-Nr.: 169119110100 1 Abstumpfung maschinell herstellen. Abstreumaterial gleichmäßig auf die noch heiße Oberfläche der Deckschicht aufbringen und einwalzen. Nicht gebundenes und gelöstes Material aufnehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Mit Bitumen umhüllte Lieferkörnung 1/3, PSVangegeben(48), Abstreumasse 1,0 kg/m2. 2.020,00 m2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.06.0170 Fläche kehren StL-Nr.: 169119120504 1 Straßenfläche mit einer selbstaufnehmenden Kehrmaschine nach Verkehrsfreigabe unmittelbar nach Aufforderung durch den AG kehren. Nicht gebundenes und gelöstes Material aufnehmen. Material in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 32 20.07.2016 05.08.2016 Fahrbahndecke Asphaltbeton Verkehrssicherungsmaßnahmen 2.020,00 01.06.0180 m2 1,00 01.06.0190 St ch ni Probenentnahme StL-Nr.: 16911920 1 Entnahme von Proben für Kontrollprüfungen von Asphaltmischgut, Bindemittel, Fugenvergussmassen usw. einschließlich Beschriften und Verpacken. Die Leistung ist gesondert in Rechnung zu stellen. t Bohrkern entnehmen StL-Nr.: 169119210101 1 Bohrkern aus dem Asphaltoberbau entnehmen und die Bohrlöcher bis Oberkante schließen. Bohrkerne beschriften. be Gesamtdicke des Oberbaues cm 32 ar be Überschüssiges Abstreumaterial aufnehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Die Leistung ist gesondert in Rechnung zu stellen. Durchmesser des Bohrkerns 15 cm, Verfüllung mit Beton C12/15, Expositionsklasse X0, bis Unterkante Deckschicht, Rest mit Kaltasphalt, mit Bitumen umhüllte feine Gesteinskörnung auf die Oberfläche aufbringen und andrücken. Proben versenden StL-Nr.: 16911923 1 Versenden der Proben für Kontrollprüfungen und der Bohrkerne von Baustelle r* ba 01.06.0200 St it 1,00 nach leipheim *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 33 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un auf Anordnung des AG. Werden die Proben mit einem Fahrzeug des AN transportiert, ist für einen Beauftragten des AG eine Mitfahrmöglichkeit zu geben. Die Leistung ist gesondert in Rechnung zu stellen. 1,00 Psch Gesamtsumme: t ch ni be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 01.07 Pflaster Borde Einheitspreis in EURO Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 34 20.07.2016 05.08.2016 01.07.0010 Pflasterdecke aus Naturpflastersteinen ausbauen StL-Nr.: 14913101050605011 Pflasterdecke aus Natursteinen einschließlich Pflasterbett ausbauen. Natursteinmaterial Granit Decke aus Pflastersteinen 80/80/80 mm, Pflasterbett aus 2 cm Zementmörtel auf 10 cm Betontragschicht Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material ni 400,00 Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen ausbauen StL-Nr.: 14913102020101011 Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen einschließlich Pflasterbett ausbauen. Anteil wieder verwendbarer Betonpflastersteine etwa % 20 Dicke mm 6 r* ba Steinform knochenform it Decke aus Verbundpflastersteinen, be ar be 01.07.0020 m2 t ch Wieder verwendbare Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Pflasterbett und Fugenfüllung aus ungebundenem Material. Wieder verwendbare Steine innerhalb der Baustelle fördern, säubern und sortiert lagern. Übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 260,00 m2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.07.0030 Pflasterdecke aus Betonpflasterst. des AG herst. StL-Nr.: 14913116090501011 Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen des AG auf vorhandener Tragschicht herstellen. Bettungsdicke 3 bis 5 cm Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 35 20.07.2016 05.08.2016 Steinform knochenform Steine der OZ 1.7.2 Das Zuarbeiten oder Trennen von Pflastersteinen wird gesondert vergütet. Steingröße mm/mm/mm - Kantenausbildung - ni Verband gem. Bestand ch Einbaubereich Aufstellfläche Bänke, Angleichung der Gehwege, Umpflasterung der Unterflur-Müllsysteme t 01.07.0040 m2 ar 50,00 be auf Pflasterbett aus Baustoffgemisch 0/8, C90/1, SZ18, mit einer Fugenbreite von 5 mm, verfugen mit Baustoffgemisch 0/4. Steine, innerhalb der Baustelle gelagert, laden, fördern und abladen. be Anpassung von Pflasterdecke herstellen StL-Nr.: 14913125010203011 Anpassung von Pflasterdecke herstellen. Pflastersteine auf Passmaß zuarbeiten und an Kanten und Einfassungen bzw. an Aussparungen und Einbauten über 1 m2 Einzelgröße verlegen. Kanten wie Hausmauer, Zaunsockel, Borde, Rinnen und dgl., Betonverbundpflastersteine, Dicke 60 mm bis unter 80 mm. Steine schneiden. 01.07.0050 m Anpassung von Pflasterdecke herstellen StL-Nr.: 14913126090401011 Anpassung von Pflasterdecke herstellen für die Verlegung an Einbauten und Aussparungen bis r* ba it 50,00 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 36 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un 1 m2 Einzelgröße, die in der zu befestigenden Fläche liegen oder in diese hineinragen. Abrechnung nach Stück Einbauteil. Einbauteil Diebstahlssichere Auffstellung der Bankfüße auf Streifenfundamenten Betonverbundpflastersteine, Ausführung mit Material der Pflasterdecke. Dicke der Pflastersteine mm 8 Steine schneiden. 10,00 01.07.0060 St ch ni Bord oder Einfass. ausbauen StL-Nr.: 14913401010103 1 Bord oder Einfassung aus Bord- oder Einfassungssteinen, aus Naturstein oder Beton, einschließlich Fundament und Rückenstütze ausbauen. Bord aus Naturstein, Form B, Größe und Breite Hochbord B6, t 100,00 01.07.0070 m ar be Ausgebauten Beton in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. be Bord oder Einfass. ausbauen StL-Nr.: 14913401040103 1 Bord oder Einfassung aus Bord- oder Einfassungssteinen, aus Naturstein oder Beton, einschließlich Fundament und Rückenstütze ausbauen. Ausgebauten Beton in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 110,00 r* ba it Bordstein Tiefbord Naturstein m *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.07.0080 Bord oder Einfass. ausbauen StL-Nr.: 14913401040103 1 Bord oder Einfassung aus Bord- oder Einfassungssteinen, aus Naturstein oder Beton, einschließlich Fundament und Rückenstütze ausbauen. Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 37 20.07.2016 05.08.2016 Bordstein Betonleistenstein Ausgebauten Beton in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 5,00 01.07.0090 m t ch ni Granithochbord Form B herstellen StL-Nr.: 14913410010001011 Hochbord aus Granitbordstein Form B mit einer Fugenbreite von 10 mm auf 20 cm dickem Fundament herstellen. Den Fundamentbeton als Rückenstütze mit einer Breite von 15 cm hochziehen. Oberkante nach Dicke der angenzenden Flächenbefestigung. Fundamentbeton C25/30. Größe 6, Breite 140 mm, Gerader Stein, Fugen mit Fertigzementmörtel verfüllen, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 50 MPa, Zement Art CEM I, max. w/z 0,50, frost-/tausalzbeständig, Ausbreitmaßklasse F3. 01.07.0100 m ar be 100,00 be Granithochbord Form B, Sonderform herstellen StL-Nr.: 14913412030001011 Bord aus Granitbordstein Form B jedoch Sonderform mit einer Fugenbreite von 10 mm auf 20 cm dickem Fundament herstellen. Den Fundamentbeton als Rückenstütze mit einer Breite von 15 cm hochziehen. Oberkante nach Dicke der angenzenden Flächenbefestigung. Fundamentbeton C25/30. Absenkformstein Größe 6, Breite 140 mm, r* ba it Höhe von mm 120 auf mm 20 Länge m 5 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 38 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Gerader Stein, Fugen mit Fertigzementmörtel verfüllen, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 50 MPa, Zement Art CEM I, max. w/z 0,50, frost-/tausalzbeständig, Ausbreitmaßklasse F3. 10,00 01.07.0110 m Einfassung herstellen StL-Nr.: 14913418020101021 Einfassung aus Betonbordsteinen auf 20 cm dickem Fundament herstellen. Den Fundamentbeton als Rückenstütze mit einer Breite von 15 cm hochziehen. Oberkante nach Dicke der angenzenden Flächenbefestigung. Form EF mm x mm 80 x 250 ni 150,00 t 01.07.0120 m ch Fundamentbeton C25/30. Gerader Stein, mit Stoßfugen ohne Verfüllung. be Anpassung von Bordst. herstellen StL-Nr.: 14913421030105 1 Anpassung von Bordsteinen herstellen. Senkrechter Schnitt be Größe mm x mm 80 x 250 ar Betonbordstein, Form der OZ 1.7.11 it für Anpassung an bestehende Fundamente, Borde , Eckausbildung o.ä 01.07.0130 St ba 20,00 r* Baugrube in vorh. SoB herstellen StL-Nr.: 14913902030102041 Baugrube für Borde, Streifen oder Rinnen in vorhandener Tragschicht ohne Bindemittel (SoB) herstellen. Vorhandene Schicht ohne Bindemittel profilgerecht lösen, seitlich lagern. Arbeitsraum nach Setzen von Borden, Streifen oder Rinnen verfüllen und verdichten. Max. Abweichung von der Sollhöhe +2/-2 cm, *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 39 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Schichtmaterial Frostschutzschicht für Bordstein nach OZ 1.7.9 - 1.7.10 Tiefe bis 10 cm, verfüllen mit seitlich gelagertem Material und verdichten, überschüssiges Material nach Angabe des AG innerhalb des Baubereichs einbauen 110,00 m Gesamtsumme: t ch ni be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.08 Markierung, Ausstattung Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 40 20.07.2016 05.08.2016 01.08.0010 Längsmarkierung Typ I weiß herstellen StL-Nr.: 14928201010101021 Längsmarkierung Typ I weiß herstellen. Abgerechnet wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei Striche. Verkehrsklasse Klasse P 4 Vormarkierung: (mit - ohne) mit Strichbreite cm 30 ni Markierungszeichen: Rand ch Strich durchgehend, Material = Lösemittelhaltige Farbe, Markierung auf Asphaltbeton, Mindestschichtdicke = 0,6 mm. Längsmarkierung Typ I weiß herstellen StL-Nr.: 14928201030101021 Längsmarkierung Typ I weiß herstellen. Abgerechnet wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei Striche. Verkehrsklasse Klasse P 4 r* Markierungszeichen: Blockung ba Strichbreite cm 30 it Vormarkierung: (mit - ohne) mit be ar be 01.08.0020 m t 500,00 Strich unterbrochen, Verhältnis Strich / Lücke 1:1, Material = Lösemittelhaltige Farbe, Markierung auf Asphaltbeton, Mindestschichtdicke = 0,6 mm. 100,00 m *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.08.0030 Sperrflächenmark. Typ I weiß herstellen StL-Nr.: 14928202070101021 Sperrflächenmarkierung Typ I weiß herstellen Abgerechnet wird der markierte Strich Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 41 20.07.2016 05.08.2016 Verkehrsklasse Klasse P 4 Vormarkierung: (mit - ohne) mit Schrägstrich, Breite = 0,50 m, Material = Lösemittelhaltige Farbe, Markierung auf Asphaltbeton, Mindestschichtdicke = 0,6 mm. 20,00 ni 01.08.0040 m t ch Längsmarkierung Typ II weiß herstellen StL-Nr.: 14928208010308031 Längsmarkierung Typ II weiß herstellen. Abgerechnet wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei Striche. Verkehrsklasse Klasse P 7 be Vormarkierung: (mit - ohne) ohne it Strich durchgehend, Material = Kaltspritzplastik, be Markierungszeichen: Rand ar Strichbreite cm 30 ba Markierung auf zuvor aufgebrachter Typ I Markierung 500,00 01.08.0050 m Längsmarkierung Typ II weiß herstellen StL-Nr.: 14928208030308031 Längsmarkierung Typ II weiß herstellen. Abgerechnet wird der markierte Strich, r* mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln). *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 42 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un bei Doppelstrichen zwei Striche. Verkehrsklasse Klasse P 7 Vormarkierung: (mit - ohne) ohne Strichbreite cm 30 Markierungszeichen: Blockung Strich unterbrochen, Verhältnis Strich / Lücke 1:1, Material = Kaltspritzplastik, Markierung auf zuvor aufgebrachter Typ I Markierung ni mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln). 01.08.0060 m ch 100,00 t Sperrflächenmark. Typ II weiß herstellen StL-Nr.: 14928209070308031 Sperrflächenmarkierung Typ II weiß herstellen. Abgerechnet wird der markierte Strich. be Verkehrsklasse Klasse P 7 it Schrägstrich, Breite = 0,50 m, Material = Kaltspritzplastik, be ar Vormarkierung: (mit - ohne) ohne Markierung auf zuvor aufgebrachter Typ i Markierung ba mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln). 01.08.0070 m Pfeilmarkierung Typ II weiß herstellen StL-Nr.: 14928212010601031 Pfeilmarkierung Typ II weiß herstellen. r* 20,00 Verkehrsklasse Klasse P 7 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 43 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Vormarkierung: (mit - ohne) mit Länge der Pfeile m: 7,50 m Einfahrt Markierungszeichen = Pfeil geradeaus, Material = thermoplastische Stoffe (Heißplastiken), Markierung auf Asphaltbeton, mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln). 3,00 01.08.0080 St ni Pfeilmarkierung Typ II weiß herstellen StL-Nr.: 14928212010601031 Pfeilmarkierung Typ II weiß herstellen. Verkehrsklasse Klasse P 7 ch Vormarkierung: (mit - ohne) mit t Länge der Pfeile m: 5,0 m Ausfahrt be 3,00 01.08.0090 St be ar Markierungszeichen = Pfeil geradeaus, Material = thermoplastische Stoffe (Heißplastiken), Markierung auf Asphaltbeton, mit Agglomeraten, offene Struktur, mit eingemischten Beistoffen (Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln). 4,00 Leitpfosten des AG einbauen Deie Leitpfosten der OZ 1.2.5 innerhalb der Baustelle gelagert sind in die Leitpfostensockel der OZ 1.8.11 einschl dem benötigten Befestigungsmaterial einzubauen. r* 01.08.0100 St ba it Eindrehsockel für Leitpfosten Eindrehsockel f aus 1,5 mm Stahlblech feuerverzinkt liefern und mit geeignetem Bohrgerät einbauen. Leitpfosteneinstelltiefe ca. 140 mm Eindrehtiefe ca. 460 cmm 4,00 St *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EURO 01.08.0110 Bodenhülse lief. StL-Nr.: 169294100206 Bodenhülse liefern. en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 44 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO 1 Lieferort Baustelle Innendurchmesser 76 mm, aus Grauguss mit Spannring und Blindstofen 20,00 01.08.0120 St Fundam. aus Beton unbew. herst. StL-Nr.: 12914103010100 2 Fundamente, Sockel und dgl. aus unbewehrtem Beton nach Unterlagen des AG herstellen. ni Bauwerksteil(e) Streifenfundamente für Bänke, Rohrpfostenfundamente ch Herstellung ohne Schalung. Expositionsklasse XF1, Druckfestigkeitsklasse C 25/30 3,00 be St ba it Schild des AG anbringen Schild der OZ 1.2.2 (Baken) an Rohrpfosten der OZ 1.2. 3 anbringen. mit Befestigungsmaterial des AN. 20,00 01.08.0150 St ar Rohrpfosten des AG setzen Rohrpfosten der OZ 1.2.3 in Fundament mit Bodenhülse einbauen. 20,00 01.08.0140 m3 be 01.08.0130 t (min. C25/30) r* Bank liefern und montieren Bank zum Aufstellen liefern, setzen und fachgerecht auf unter der Pflasterfläche hergestellten Betonfundamenten diebstahlssicher montieren. Bank mit Rückenlehne Auflagenmaterial aus Form- und Witterungsbeständigem Material Farbe dunkelbraun 5 Stück Auflagen 120 x 40 mm (B x H) Parkbanklänge 2000 mm Bankfüße Edelstahl gestrahlt Schrauben aus Edelstahl alle Schrabverbindungen diebstahlssicher. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 45 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO en ag rl te Un Edelstahlschrauben und Dübel zum Anschrauben der Bank auf festem Untergrund. Gewicht ca. 86 kg pro Bank Lieferung komplett vormontiert. Parkbanksystem Bach II Auflagenmaterial Futura oder gleichwertig. 5,00 01.08.0160 St Unterflur-Müllsystem liefern, einbauen Unterflur-Müllsystem bestehend aus: einem einteiligen Betonschacht (ca. 1,95 x 1,95 x 2,64 m) als Unterflurbehälter für einen 5 m³ RestmüllInnenbehäter Betonschacht wasserdicht mit Pumpensumpf und 2 Auftriebsanker SLW30 Expositionsklasse: XD1, XF2, XA3 Druckfestigkeitsklasse : C35/45 ch ni selbsttätig schließende Sicherheitsplattform als seperate Rahmenkonstruktion mit Abdeckblech aus verzinktem Stahlblech komplett verschraubt mit Kontergewichten. Belastbar bis 150 kg t Sammelbehälter in Einkammerausführung für 5 m³ Restmüll aus feuerverzinktem Stahlblech 2 mm 2 Halbschalenböden zur Aufnahme von Restflüssigkeiten ca. 150 l, mit Bedienung durch Jochsystem. Gehwegplattform aus verzinktem Riffelblech 5/7 mm, belastbar bis ca. 500 kg auf einer Fläche von 200 mm² ar be Einwurfsäule für Restmüll mit 80 l Einwurfklappe aus Edelstahl 1.4301 Aufnahmesystem 2 Haken verdeckt Einwurfsäule aus Stahlblech, pulverbeschichtet in RAL Farbe 9007. Säulenwartungstüre verschließbar Piktogram nach Angabe des AG 3,00 St be Maße und Prüfungen des Unterflur-Müllsystems müssen nach EN 13071/1+2 zertifiziert sein. it r* ba Gesamtsumme: *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Parkplatz Buxheimer Wald Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO 46 20.07.2016 05.08.2016 Gesamtbetrag in EURO 01 01.01 01.02 01.03 01.04 01.06 01.07 01.08 en ag rl te Un ZUSAMMENSTELLUNG A96 Parkplatz Buxheimer Wald Baustelleneinrichtung Freimachen des Baugeländes Oberbodenarbeiten Erdbau/ Oberbau Asphaltschichten Pflaster Borde Markierung, Ausstattung ch ni Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. t be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Unt erl *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- age n n ich t b ear bei tba r* nach Ulm 13 AK Memmingen AS Memminngen-Nord Gemeinde Buxheim Un nach München 14 AS Memminngen-Ost te r la Unterallgäu Landkreis ge n ni c Parkplatz Buxheimer Wald ht be ar be it ba r* Anlage zur Ausschreibung Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Unterlage: Aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern Übersichtslageplan Eisele Straße / Abschnittsnummer / Station: 11 AS Aitrach *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbennach Lindau nach Füssen A96 / 400 / 3,5 Maßstab: 1 : 25000 PROJIS-Nr.: Datum: A96 Lindau - München Parkplatzsanierung Buxheimer Wald Str.-km 59,530 bis Str.-km 59,775 en ag rl te Un A96 Lindau – Memmingen - München Streckenabschnitt Ferthofen – AK Memmingen Sanierung Parkplatz Buxheimer Wald Baubeschreibung t ch ni be ar be Stand 05.08.2016 r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Inhaltverzeichnis 1. en ag rl te Un Allgemeine Beschreibung der Leistung ............................................................... 3 1.1 Auszuführende Leistungen ............................................................................ 3 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten................................................................................ 3 1.3 Bestandsstrecke ............................................................................................ 3 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ................................................................. 4 2. Angaben zur Baustelle ........................................................................................ 5 2.1 Lage der Baustelle......................................................................................... 5 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .......................................................... 5 2.3 Zugänge, Zufahrten ....................................................................................... 5 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ......................... 5 2.5 Lager- und Arbeitsplätze ............................................................................... 5 2.6 Gewässer ...................................................................................................... 6 2.7 Baugrundverhältnisse .................................................................................... 6 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .................................................... 6 2.9 Schutz-Bereiche und –Objekte ...................................................................... 7 2.10 Anlagen im Baugelände ............................................................................. 8 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ........................................................... 8 3. Angaben zur Ausführung ..................................................................................... 9 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ............................................................ 9 3.2 Bauablauf .................................................................................................... 10 3.3 Wasserhaltung............................................................................................. 10 3.4 Baubehelfe .................................................................................................. 10 3.5 Stoffe, Bauteile ............................................................................................ 10 3.6 Abfälle ......................................................................................................... 14 3.7 Winterbau .................................................................................................... 14 3.8 Beweissicherung ......................................................................................... 14 3.9 Sicherungsmaßnahmen .............................................................................. 14 3.10 Belastungsmaßnahmen (Brückenbau) ..................................................... 14 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmassverfahren ............................................ 15 3.12 Prüfungen................................................................................................. 15 4. Ausführungsunterlagen ..................................................................................... 15 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ........................... 15 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen .................................................. 16 6. Sonstige Hinweise ............................................................................................. 16 6.1 Anfragen zur Ausschreibung ....................................................................... 16 t ch ni be ar be r* ba it 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 1. Allgemeine Beschreibung der Leistung 1.1 en ag rl te Un Auszuführende Leistungen Die Ausschreibung umfasst die Sanierungsarbeiten am Parkplatz Buxheimer Wald an der A96. 1.1.1 Straßenbau: sind folgende wesentliche Arbeiten auszuführen: - Oberbodenarbeiten Erdarbeiten, Deckenbauarbeiten Markierungsarbeiten Unterflur-Müllsystem 1.1.2 Brückenbau: -entfällt - 1.1.3 Landschaftsbau: - entfällt - 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ar be Rodungsarbeiten - entfällt – t ch ni 1.1.4 Auftraggeber Aufgaben nach Baustellenverordnung: Die anfallenden Aufgaben gem. Baustellenverordnung sind durch den AN auszuführen. Es sind die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten. Die allgemeinen Anforderungen sind in den RAB 01, RAB 10 und RAB 33 aufgeführt. be Müll-Entsorgungssysteme Die im Parkplatzbereich aufgestellten 4 Mülltonnen sowie drei Entsorgungscontainer werden zur Durchführung der Bauarbeiten aus dem Baubereich, auf Veranlassung des AGs durch den Entsorgungsbetreiber entfernt. it 1.3 r* ba Bestandsstrecke A96 Die A96 Lindau – Memmingen ist im vorliegenden Bereich zwischen der AS Ferthofen und dem AK Memmingen seit 1992 unter Verkehr. Bei Str.km 59,600 in Fahrtrichtung München (FR 1) liegt der Parkplatz Buxheimer Wald. Fahrbahnquerschnitt Der Durchfahrstreifen des Parkplatzes wurde mit einer Länge von ca. 250 m (ab/bis Trenninselspitze) und einer bituminös befestigten Breite von 4,50 m gebaut. Die seitlichen Bankette wurden mit 1,0 m bzw. 1,50 m Breite hergestellt. Die Mulde wurde mit 2,0 m Breite hergestellt. 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Der Parkstreifen mit einer Breite von 4,0 m und einer Länge von ca. 100 m wurde mit Kleinsteinpflaster befestigt. Die Abtrennung des Parkstreifens zur Durchfahrspur wurde mit einem Tiefbord aus Granit hergestellt. Zum angrenzenden Gehweg wurde ein Hochbord eingebaut. en ag rl te Un Der Gehweg mit einer Länge von ca. 90 m und einer Breite von 2,25 m wurde mit Betonpflastersteinen befestigt. Bestehende Entwässerung im Baubereich Das anfallende Oberflächenwasser aus der Durchfahrspur und des Parkstreifens wird über die am Hochbord liegenden Straßeneinläufe aufgenommen. Das anfallende Oberflächenwasser des Gehweges läuft über den Hochbord in die Straßeneinläufe. Über Querungen aus Betonrohr DN 150 die in einer Tiefe von ca. 1,0 m verlegt wurden, wird das Oberflächenwasser der ableitenden Entwässerung aus Betonrohr DN 400 + Si DN 100 zum Absetzschacht und den Versickerschächten bei Str.km 59,750 zugeführt. 1.4 t ch ni Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Es kann bei Arbeiten auf Betriebsstrecken nicht ausgeschlossen werden, dass bei einzelnen Arbeitsstellen mit Behinderung durch andere Maßnahmen zu rechnen ist. Entschädigungsforderungen, die auf Grund von o.g. Behinderungen auftreten werden vom AG nicht anerkannt. Müssen Arbeiten auf Anordnung des AG unterbrochen werden, werden diese Stillstandszeiten gesondert vergütet. be ar be r* ba it 4 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Angaben zur Baustelle 2.1 Lage der Baustelle A 96 Lindau – Memmingen Abschnitt 400 Station 3,482 Str. Km 59,600 en ag rl te Un 2. Regierungsbezirk: Schwaben Landkreis: Unterallgäu nächstgelegener Ort: Memmingen 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Die Baustelle ist über die Bundesautobahn A 96 zu erreichen. Die nächstliegenden Anschlussstellen sind: AK Memmingen AS Aitrach 2.3 Abschnitt 400 Abschnitt 400 NK 8026202 NK 8026025 ch ni Zugänge, Zufahrten Der Baubereich Parkplatzanlage Buxheimer Wald ist nur über die A96 zu erreichen. Die Benutzung von Betriebsrampen bzw. -umfahrten und Rücklaufstraßen an Nebenanlagen wird nicht gestattet. t Die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Baustelle und deren Baustellenzufahrten sind laufend zu reinigen. Der Aufwand hierzu ist in die entsprechende Position des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom usw. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. 2.5 Lager- und Arbeitsplätze Über das Baugelände hinaus, stellt der AG keine Lager- und Arbeitsplätze für Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Soweit zusätzliche Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung erforderlich werden, hat sie der AN auf eigene Kosten selbst zu beschaffen und zu entschädigen. Der AN ist verpflichtet, die vom AG zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen ohne gesonderte Vergütung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. be ar be 2.4 ba it r* Von lösungsmittelhaltigen Straßenmarkierungsfarben (leicht entzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 20° C Klasse A I gemäß Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)) dürfen nur die für den Fortgang der Arbeiten (Tagesleistung) entsprechenden Mengen bereitgehalten bzw. kurzfristig abgestellt werden. 5 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 2.6 Gewässer Während des Baubetriebs sind die geltenden Bestimmungen (z.B. RiStWag, WHG, BImSchG) für den Umgang mit boden- und grundwassergefährdenden Stoffen zu beachten. en ag rl te Un Während der Bauzeit ist der AN für die schadlose Ableitung des auf der Baustelle anfallenden Oberflächenwassers verantwortlich, die hierzu erforderlichen Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet.. Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern, dass Verschmutzungen des Oberflächenwassers vermieden werden. Weitere Angaben, Auflagen und Forderungen sind in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) festgelegt. 2.7 Baugrundverhältnisse be 2.7.2 Bestehender Straßenaufbau Aufbau der Durchfahrspur: 4 cm Asphaltbeton 8 cm Asphalttragschicht 20 cm hydr. geb. Kiestragschicht 34,5 cm Forstschutzschicht t ch ni 2.7.1 Baugrund Bodenuntersuchungen liegen dem AG nicht vor. Der AG nimmt an, dass der anstehende Oberboden in einer Stärke von 10 – 20 cm vorliegt. Der AG geht davon aus, dass Auffüllungen aus einem Kies-Sand-Gemisch in einer Stärke von 0,5 – 1,0 m zur Geländeangleichung eingebaut wurden. Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen r* ba 2.8 it Aufbau Gehweg: 6 cm Betonpflaster 20 cm Frostschutzkies be ar Aufbau Parkstreifen: 8/10 cm Kleinsteinpflaster Granit 2 cm Pflasterbett und Fugenfüllung aus hydr. geb. Material 10 cm Betontragschicht 43,5 cm Frostschutzschicht Ablagerungsstelle An der A7 bei Str.km 909,720 in Fahrtrichtung Ulm stellt der AG den stillgelegten Parkplatz als Ablagerungsstelle zur Verfügung. Der mittlere Förderweg beträgt ca. 40 km 6 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- en ag rl te Un Schadstofffreies Aushub- und Abbruchmaterial Das anfallende Abbruchmaterial und Fräsgut geht mit Aufnahme von der Baustelle in das Eigentum des AN über, sofern im Weiteren nichts anderes aufgeführt ist. Anfallende Kosten (z.B. Deponiegebühren o. ä.) sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Schadstoffbelastetes Aushub und Abbruchmaterial Das Material geht nicht in das Eigentum des AN über. Der AN führt hier für den AG die Transportleistung durch. Entsorgungs- und Deponiegebühren bezahlt der AG direkt an den Entsorger bzw. Deponiebetreiber. Die vertragsgemäße Entsorgung bzw. Ablagerung hat der AN ladungsweise nachzuweisen. Den „Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen“ ist dem AG auszuhändigen. 2.9 Schutz-Bereiche und –Objekte ch ni 2.9.1 Natur- und Landschaftsschutz Die Baumaßnahme ist so durchzuführen, dass der Eingriff in den Naturhaushalt sowie in das Landschaftsbild auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird. Für die aus den Gesetzen zum Natur- und Umweltschutz erwachsenden Erschwernisse und Risiken wird keine gesonderte Vergütung gewährt. t 2.9.2 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte Staub Die Staubentwicklung im Baustellenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z.B. ständiges Einhalten einer ausreichenden Oberflächenfeuchte, auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Die Kosten sind in die Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. ar be be Lärm Bei der Durchführung der Bauarbeiten sind die Vorgaben und Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. Die Kosten sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. it r* ba 2.9.3 Gewässerschutz, Wasserschutzgebiete Baustelleneinrichtungen, Treibstofflager, Gelegenheit zum Auftanken, Reparatur und Waschplätze, Aborte usw. innerhalb und außerhalb der Baustelle sind so anzulegen, dass keine Verunreinigungen des Grundwassers und der Vorfluter eintreten können. Insbesondere dürfen auch keine Baumaterialreste in Gewässer abgelagert und keine Betonschlempe in die Vorfluter eingeleitet werden. Ferner muss sichergestellt sein, dass die Entwässerungsfunktion von vorhandenen Gräben, Mulden und dgl. durch die Bauarbeiten nicht in schädigender Weise beeinträchtigt wird. 2.9.4 Vermutete Bodenfunde - entfällt 7 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 2.9.5 Bäume und Flurgehölze - entfällt - en ag rl te Un 2.10 Anlagen im Baugelände 2.10.1 Leitungen Ungeachtet der nachfolgenden Angaben ist der AN verpflichtet, sich vor Baubeginn genaue Unterlagen über alle Kabel, Leitungen, Rohre und dgl. selbst zu beschaffen. Für Schäden infolge Bauarbeiten an Kabelsträngen und Leitungen ist der AN haftbar und schadenersatzpflichtig. Wenn die Lage vorhandener Anlagen vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, ist diese zu erkunden. Die Maßnahmen zur Erkundung sind zu vereinbaren. Sie sind keine Nebenleistungen, jedoch hat der AN eine besondere Sorgfaltspflicht. ni Werden nicht bekannte Leitungen und Kabel angetroffen, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. ch Erschwernisse aufgrund bestehender Kabel und Leitungen werden gesondert vergütet. t 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich Die Baustelle Parkplatzanlage Buxheimer Wald wird vom öffentlichen Verkehr auf der A96 tangiert. Ein Ein- und Ausfahren in den Baustellenbereich ist nur über die Verzögerungsspur bzw die Beschleunigungsspur in Fahrtrichtung möglich. Die Erschwernisse die dem AN durch den öffentlichen Verkehr entstehen werden nicht gesondert vergütet be ar be r* ba it 8 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 3. Angaben zur Ausführung 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung en ag rl te Un 3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs Während der Durchführung der Bauarbeiten wird die Parkplatzanlage Buxheimer Wald für den öffentlichen Verkehr durch den AG gesperrt. Eine Verkehrssicherung für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (AKD max. Dauer 3 Tage) ist zur Durchführung der Deckenbauarbeiten und der Anschlüsse an die A96 vorgesehen und wird vom AG gestellt. Die Absprache zur Absperrung und Verkehrssicherung hat eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten mit dem AG und der AM Mindelheim zu erfolgen. Die Baumaßnahme ist zügig abzuwickeln um eine Behinderung für den öffentlichen Verkehrs so gering wie möglich zu halten. ni 3.1.2 Verkehrssicherung Die Sicherung von Arbeitsstellen innerhalb der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Flächen ist Aufgabe des AN. Der AN hat alle Maßnahmen zur Sicherung innerhalb des Arbeitsbereiches durchzuführen. ( ZVB/E-StB 95) t ch Für Verkehrsführung und Verkehrssicherung gelten die Richtlinien für Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA Ausgabe 1995 einschl. Ergänzungen ZTV-SA 97. be ar be 3.1.3 Verkehrsrechtliche Anordnung Die verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für die Verkehrsführung und sicherung ist grundsätzlich bei der Straßenbaubehörde (für die Bundesautobahn die ABD Südbayern, Dienststelle Kempten) für Bauarbeiten mit Auswirkungen auf den Verkehr zu beantragen. Der Antrag auf VAO ist spätestens zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen. Dies gilt auch für Sperrungen des Seitenstreifens. Weitere Anträge sind rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten zu stellen. Für jede verkehrsrechtliche Anordnung, die die Bundesautobahn betrifft und eine Verkehrsbesprechung abgehalten werden muss, wird nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr -GebOSt- eine Gebühr von 200,- € erhoben. Für Anordnungen die ohne Verkehrsbesprechung erlassen werden, werden 100,- € erhoben. Wird der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung erst eine Woche vor dem Beginn der Arbeiten gestellt, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 100 %. ba it r* Der Straßenbaubehörde ist zur Verkehrsbesprechung eine Liste mit allen Lieferanten und Nachunternehmern zu übergeben, die in die Baustelle einfahren müssen. Eine Kopie der verkehrsrechtlichen Anordnung hat jedes Baustellenfahrzeug/Lieferantenfahrzeug mitzuführen. 9 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- en ag rl te Un 3.1.4 Verkehrsbeschränkungen Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellung einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen ist mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde zu rechnen. 3.2 Bauablauf 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten Die Baumaßnahme ist wie folgt durchzuführen: Betriebsform BF 2 Tageslichtbaustelle 3.2.2 Zeitliche Beschränkungen Die Ausführungsfristen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen – Formblatt 214.StB geregelt. ch ni Witterungseinflüsse gelten normalerweise (allgemein vorauszusehender Witterungsablauf) nicht als Behinderung. Vom AG angeordnete Arbeitseinstellungen bewirken aber eine entsprechende Verlängerung des Fertigstellungstermins. Innerhalb der genannten Gesamtbauzeit vom 10.10.2016 – 04.11.2016 sind folgende Bauzeiten einzuhalten: t 3.2.3 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern - entfällt - 3.4 Baubehelfe - entfällt- ba Wasserhaltung - entfällt- it 3.3 be ar be KW 43 : 3 Tage ( AKD) für die Durchführung der Deckenbauarbeiten an der Durchfahrspur und die Anschlussarbeiten an die Bestandsfahrbahn der A96. r* 3.5 Stoffe, Bauteile 3.5.1 Allgemeines Die Einzelheiten der Baumaßnahme gehen im Wesentlichen aus den Planbeilagen und dem Leistungsverzeichnis hervor. Die Baustoffe sind grundsätzlich vom AN zu liefern. Bauteile die vom AG gestellt werden sind in den hierfür aufgeführten Positionen des Leistungsverzeichnisses vermerkt. 10 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 3.5.2 Abbrucharbeiten en ag rl te Un Sitzbänke Die entlang des Gehwegs stehenden Einzelsitzbänke sind einschließlich des Fundamentbetons abzubauen und von der Baustelle zu entfernen. Es sind neue Sitzbänke zu liefern und diebstahlssicher auf herzustellenden Streifenfundamenten einzubauen. Betonabbruch Die ca. 1,0 x 1,0 cm große Aufstellfläche für Mülltonnen aus Beton in einer Stärke von ca. 15 cm ist auszubauen. Auf die Behinderung durch die fest einbetonierte Mülltonnenhalterung bestehend aus einer 1,0 – 1,20 m hohen feuerverzinkten Vierkantstange wird der AN hingewiesen, diese Erschwernis ist in die Position einzurechnen. ni Baken Im Bankettbereich wurden entlang der Durchfahrspur und am Innenrand der Ausfahrt die Baken eingebaut. Die Baken sind einschl. dem Rohrpfosten abzubauen und zur späteren Wiederverwendung innerhalb der Baustelle zu lagern. Die Bodenhülsen aus Grauguss mit einer Länge von ca. 50 cm sind einschl. des Fundamentbetons auszubauen und zu entsorgen. Nach Beendigung der Deckenbauarbeiten sind neue Bodenhülsen einzubauen. t ch 3.5.3 Oberbodenarbeiten Im Bereich der neu herzustellenden Gehwegeinfassungen ist der anstehende Oberboden in einer mittleren Stärke von 15 auf eine Breite von ca. 1,0 m abzutragen und zur späteren Andeckung im Baubereich seitlich zu lagern. Die mit Oberboden angedeckten Flächen sind zu begrünen. ar be 3.5.4 Erdarbeiten Generell werden Erdarbeiten nach Plan ausgeführt. Angleichungen an das Gelände, Mulden . o.ä. jedoch auf Anordnung des AG Eventuell erforderliche Zwischenlagerungen wiedereinbaufähiger Böden sind in die Einheitspreise für Lösen, und Wiedereinbau einzukalkulieren. be Erdarbeiten sind gem. ZTV E-StB 2009 auszuführen. ba it 3.5.4.1 Entwässerung Straßeneinläufe Die Aufsätze der bestehenden Straßeneinläufe sind auszutauschen und entsprechend auf Höhe der neuen Decke einzubauen. r* 3.5.4.2 Fundamente Zum Einbau der Bodenhülsen hat der AN Fundamente DU 40 cm mit einer Tiefe von ca. 80 cm aus Beton C25/30 herzustellen. Der diebstahlssichere Einbau der Sitzbänke erfolgt auf Streifenfundamenten. Der AN hat die Streifenfundamente (lxbxt) ca. 0,60 x 0,20 x 0,60 m aus Beton C25/30 herzustellen 11 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- en ag rl te Un 3.5.4.3 Oberbauarbeiten Allgemeines Der Oberbau der herzustellenden Straße wird nach den Richtlinien für Standardisierung des Oberbaues für Verkehrsflächen RStO Ausgabe 2012, BK 10 dimensioniert. Für die Parkplatzanlage ist folgender Oberbau vorgesehen: Durchfahrspur und Parkstreifen 4 cm Asphaltbeton AC11 DS 8 cm Asphaltbinder AC 16 BS 14 cm Asphalttragschicht AC 32 TS 6 cm Frostschutzschicht 0/16 Gehwege, Rastplätze 2,5 cm Asphaltbeton AC 5 DL 8 cm Asphalttragschicht AC 32 TN t ch ni Bankette Die Flanken des bestehenden Oberbaus in einer Stärke von 26 cm sind im Bankettbereich auf ca. 1,0 m Breite freizulegen. Das ausgebaute Material ist auf die Seitenablagerung des AG zu fördern. Eine Untersuchung des Bankettmaterials liegt nicht vor, der AG geht von einer voraussichtlichen Schadstoffbelastung Z 2 aus. Nach Beendigung der Oberbauarbeiten ist der Bankettbereich mit einer Schottertragschicht wiederherzustellen. be ar be Frostschutzschichten Nach dem Rückbau des bituminösen bzw. dem hydraulisch gebundenem Oberbau ist auf der bestehenden Frostschutzschicht das Feinplanum herzustellen. Das zu liefernde Material muss den Anforderungen der ZTVT-SoB-StB 04 und der TL SoB-StB 04 entsprechen. it Ausbau bituminöser Schichten Das ausgebaute Material ist der Wiederverwendung zuzuführen. Sämtliche Erschwernisse sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. r* ba Fräsarbeiten Aus der Durchfahrspur ist die bituminöse Befestigung in einer Stärke von ca. 12 cm zu fräsen. Asphaltbauweise Die anstehenden Arbeiten sind gemäß ZTV Asphalt-StB 07 auszuführen. Verklebung der Schichten Eine einwandfreie kraftschlüssige Verklebung zwischen den einzelnen Asphaltschichten wird gefordert. 12 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Für den Schichtenverbund ist eine Bindemittelmenge von 250 g/m² - 350 g/m² und für neu herzustellende Asphaltschichten vorgesehen. en ag rl te Un Längs- und Quernähte Bestehende Asphaltdecken werden durch einen Fugenschnitt vom Bestand getrennt. Eine einwandfreie kraftschlüssige Verbindung zu bestehenden Asphaltaufbauten wird gefordert. 3.5.4.5 Pflasterflächen, Borde Parkstreifen Das Kleinsteinpflaster aus Granit auf hydraulisch gebundenem Pflasterbett und einer ca. 10 cm Betontragschicht verlegt, mit hydraulisch gebundener Fugenfüllung ist auszubauen und in Eigentum des AN zu übernehmen. Gehwegbefestigung Das ca. 8 cm starke Betonsteinpflaster auf Frostschutzmaterial verlegt, ist auszubauen und zu entsorgen. ch ni Die bestehende Pflasterung ca.1,5 m² Aufstellfläche je Bank und die Containeraufstellfläche ca. 4 m² ist auszubauen, und höhenmäßig an den neu hergestellten Gehweg anzupassen. t Die bestehende Pflasterung in den Wegen mit einer Breite von ca. 1,0 m zu den abseits gelegenen Rastplätzen ist auf eine Länge von 5,0 m auszubauen und höhenmäßig an den neu hergestellten Gehweg anzupassen. be Die Gehwegplattformen der Unterflur-Müllsyteme aus verzinktem Riffelblech sind in einer Breite von ca. 60 cm zu umpflastern. ar Borde Der Tiefbord zwischen Durchfahrspur und Parkstreifen sowie der Hochbord zum Gehweg ist auszubauen und in Eigentum des AN zu übernehmen. be Zur Abgrenzung des Parkstreifens zum Gehweg ist ein neuer Hochbord einzubauen. Eine Absenkung des Hochbordes auf 5,0 m Länge ist zur Einfahrt bzw. an der Ausfahrt des Parkstreifens zur Durchfahrspur herzustellen. it r* ba Zur Abgrenzung des Gehwegs zum anstehenden Gelände ist eine Einfassung mit Betonbordsteinen herzustellen. Die Aufstellflächen der Bänke und die Umpflasterung der Unterflur-Müllsysteme sind mit einer Einfassung herzustellen. 3.5.4.6 Markierungsarbeiten Für die Verkehrsfreigabe ist eine Freigabemarkierung vorgesehen. Die endgültige TypII-Markierung wird später im Frühjahr 2017 mit gesonderter Anfahrt appliziert. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. 13 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Es gelten die Anforderungen der Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen ZTV M13 und das Merkblatt Agglomeratmarkierung. en ag rl te Un Die angebotenen Markierungsstoffe haben den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikalien-ChemG) vom 16.09.1980 BGBl.IS1718 und des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Bundesimmisionsschutzgesetz BlmSchg vom 15.03.1974 BGBI.IS 721 und den einschlägigen Verordnungen zu entsprechen. Die Gebinde sin vom AN nach Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe (Arbeitstoffverordnung-ArbstoffV) vom 11.02.1982 BGBl.IS 144 zu kennzeichnen. Farben Es sind herkömmliche Markierungsmaterialien zu verwenden. Material: lösungsmittelarme Farben Die Anteile organischer Lösemittel in Farben müssen < 25 Gew% sein. Farben dürfen keine aromatischen Lösemittel enthalten. ni t ch 3.5.4.7 Abfallsystem Für die Abfallsammlung ist für den Parkplatz Buxheimer Wald ein UnterflurMüllsystem vorgesehen. Durch die Flächennutzung bzw. durch die Abfallabholung findet im Nahbereich des Unterflursystems Schwerlastverkehr statt. Für die entstehenden Belastungen des Behälters ist eine geprüfte Statik vorzulegen. Abfälle Siehe Formblatt 241 3.7 Winterbau - entfällt -… 3.8 Beweissicherung Alle vom AN benutzten Anlagen wie Arbeitsflächen, Fahrbahnflächen innerhalb der Baustelle und Baustellenzufahrten hat der AN vor Baubeginn in Absprache mit dem AG zu besichtigen und deren Zustand, evtl. mit Fotos, zu dokumentieren. Nach Abschluss der Maßnahme ist in allen Bereichen der ordnungsgemäße Zustand auf Kosten des AN wieder herzustellen. 3.9 Sicherungsmaßnahmen - entfällt - 3.10 Belastungsmaßnahmen (Brückenbau) - entfällt - be ar be 3.6 r* ba it 14 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 3.11 en ag rl te Un Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren Die Leistungen werden nach den Regelungen der LB StB – By 07, Stand 10. 2015 aufgemessen und abgerechnet. Die Massenermittlung ist dem AG in Papierform sowie in elektronischer Form als GAEB 11 zu liefern. 3.12 Prüfungen 3.12.1 Eignungsnachweise / Erstprüfungen Der AN hat die Erstprüfung und den Eignungsnachweis der zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe gemäß den einschlägigen ZTVs schriftlich nachzuweisen. Die Vorlage hat mindestens 5 Tage vor Einbaubeginn zu erfolgen. 3.12.2 Eigenüberwachungsprüfungen Die vom AN entsprechend den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen durchzuführenden Eigenüberwachungsprüfungen sind dem AG umgehend auszuhändigen. ni t ch 3.12.3 Kontrollprüfungen Für Kontrollprüfungen des AG hat der AN Gerät und Personal zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür werden entsprechend den einschlägigen Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet. Diese Kosten sind getrennt in Rechnung zu stellen. Ausführungsunterlagen 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Nachfolgend aufgeführte Unterlagen liegen der Ausschreibung bei: 1 Übersichtslageplan M = 1: 25000 be 1 Regelquerschnitt M = 1:50 ar be 4. it r* . ba 4.1.1 Absteckungen Die Polygon- und Höhenfestpunkte übergibt der AG dem AN. Diese sind, soweit sie nicht auf Anordnung des AG entfernt wurden, dem AG nach Abschluss der Bauarbeiten wieder unbeschädigt zu übergeben. 15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen en ag rl te Un Die beiliegende Zusammenstellung der Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ und die Kabelschutzanweisung der Straßenbauverwaltung Bayern werden Vertragsbestandteil Ergänzend zu den ZTV wird, unter Beachtung des Artikels 30, EU-Vertrag, festgelegt: Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die diesen technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Auf Verlangen hat der Bieter bzw. Auftragnehmer die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte dem Auftraggeber in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen. ni 6. Sonstige Hinweise t ch Bauüberwachende Dienststelle Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten Rottachstraße 11, 87439 Kempten Postfach 2450, 87414 Kempten Tel.: 0831/5243 -03 Fax.: 0831/5243-450 e-Mail: poststelle.kempten abdsb.bayern.de be Anfragen zur Ausschreibung Fragen zur Ausschreibung werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Zuständige Anschrift: r* Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten e-Mail: poststelle.kempten abdsb.bayern.de Fax: 0831/5243 - 450 ba it 6.1 be ar Zuständige Autobahnmeisterei Autobahnmeisterei Mindelheim Nebelhornstraße 22 87719 Mindelheim Tel: 08261/7698-0 Fax: 08261/7698-33 e-Mail: poststelle. [email protected] 16 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
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