B ekanntmachung - I Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach

Bekanntmachung
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die gemeindlichen
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen bei
Sulzbach-Rosenberg
Der Gemeinderat Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg hat in seiner Sitzung am
19.07.2016 o. a. Satzung beschlossen.
Sie tritt am 25.07.2016 in Kraft.
Die Satzung liegt zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft
Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b.
Sulzbach-Rosenberg auf.
Neukirchen, den 25.07.2016
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
b. Sulzbach-Rosenberg
i.A.
Bohun
ausgehängt am: 28.07.2016
abgenommen am: 19.08.2016