sing- und musikschule SULZBACH-ROSENBERG Dieses Formular ist für Fensterkuverts geeignet Stadt Sulzbach-Rosenberg Haupt- und Personalamt Luitpoldplatz 25 92237 Sulzbach-Rosenberg ANTRAG AUF SOZIALERMÄSSIGUNG für das Schuljahr 2016/2017 nach § 5 der Satzung für die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Städtische Sing- und Musikschule Sulzbach-Rosenberg in ihrer jeweiligen Fassung. Informationen zum Schüler / zur Schülerin: Nachname und Vorname Geburtsdatum Straße und Hausnummer PLZ und Ort Telefon (privat, beruflich, mobil) Sofern vorhanden: Erziehungsberechtigte(r) / Eltern Brutto-Haushaltseinkommen in Euro Info: Zum Haushaltseinkommen gehören nach § 5 Absatz 3 der Gebührensatzung a) bei dem unter § 3 Abs. 1 fallenden Personenkreis alle Einnahmen bzw. Betriebseinnahmen der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie sonstige Bezüge wie Renten o.ä. Hinweis: Hierzu zählt auch das Kindergeld, bitte deshalb den Betrag mit angeben! b) bei dem unter § 3 Abs. 2 fallenden Personenkreis die eigenen Einnahmen bzw. Betriebseinnahmen im Sinne des EStG sowie sonstige Bezüge und gegebenenfalls die des Ehepartners. Bitte fahren Sie auf der nächsten Seite fort. Städtische Sing- und Musikschule Sulzbach-Rosenberg Im Schloß 3 · 92237 Sulzbach-Rosenberg · Telefon: 09661 510-282 · Fax: 09661 510-284 Bürozeiten: Mo., Di., Do.: 11.00-16.00 Uhr · Mi.: 12.00-17.00 Uhr · Fr.: 11.00-15.00 Uhr Wir machen Musik. [email protected] I http://www.sms-suro.de Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Anlagen bei (sofern jeweils vorhanden): ›› Gehaltsbescheinigung ›› Rentenbescheid ›› Sonstige Nachweise Hinweis: Die Nachweise dürfen nicht länger als 3 Monate vor Antragstellung datiert sein! Ältere Nachweise können leider nicht mehr anerkannt werden. Ort und Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten, bzw. -beauftragten Bitte geben Sie diesen Antrag entweder im Sekretariat der Städtischen Sing- und Musikschule Sulzbach-Rosenberg (Raum 3.2) oder bei der Posteinlaufstelle der Stadt Sulzbach-Rosenberg (Luitpoldplatz 25) ab. Natürlich können Sie uns den Antrag auch mit der Post an die angegebene Adresse zusenden. Hinweis zur Gebührensatzung: Die Gebührensatzung der Städtischen Sing- und Musikschule wurde Ihnen bei der Anmeldung ausgehändigt. Sie können die aktuelle Version auch jederzeit auf unserer Internetseite (http://www.sms-suro.de) herunterladen. Hinweise zur ermäßigten Gebühr: Die ermäßigte Gebühr wird erstmalig ab dem Monat gewährt, der auf die Antragstellung folgt. Sie gilt jeweils nur für das laufende Schuljahr. Sie entfällt mit dem Beginn des Monats, ab dem die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Informationen zur Sozialermäßigung (auszugsweise) Auf schriftlichen Antrag wird Sozialermäßigung gewährt bei einem Haushaltseinkommen ›› unter 2.300 Euro brutto in Höhe von 30 % der Unterrichtsgebühr ›› unter 1.970 Euro brutto in Höhe von 40 % der Unterrichtsgebühr. Städtische Sing- und Musikschule Sulzbach-Rosenberg Im Schloß 3 · 92237 Sulzbach-Rosenberg · Telefon: 09661 510-282 · Fax: 09661 510-284 Bürozeiten: Mo., Di., Do.: 11.00-16.00 Uhr · Mi.: 12.00-17.00 Uhr · Fr.: 11.00-15.00 Uhr Wir machen Musik. [email protected] I http://www.sms-suro.de
© Copyright 2024 ExpyDoc