sing- und musikschule sing - und Musikschule Sulzbach

sing- und
musikschule
SULZBACH-ROSENBERG
Dieses Formular ist für Fensterkuverts geeignet
Stadt Sulzbach-Rosenberg
Haupt- und Personalamt
Luitpoldplatz 25
92237 Sulzbach-Rosenberg
ANTRAG AUF SOZIALERMÄSSIGUNG
für das Schuljahr 2016/2017 nach § 5 der Satzung für die Erhebung von Unterrichtsgebühren
für die Städtische Sing- und Musikschule Sulzbach-Rosenberg in ihrer jeweiligen Fassung.
Informationen zum Schüler / zur Schülerin:
Nachname und Vorname
Geburtsdatum
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Telefon (privat, beruflich, mobil)
Sofern vorhanden: Erziehungsberechtigte(r) / Eltern
Brutto-Haushaltseinkommen in Euro
Info: Zum Haushaltseinkommen gehören nach § 5 Absatz 3 der Gebührensatzung
a) bei dem unter § 3 Abs. 1 fallenden Personenkreis alle Einnahmen bzw. Betriebseinnahmen der
Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie sonstige Bezüge wie Renten o.ä.
Hinweis: Hierzu zählt auch das Kindergeld, bitte deshalb den Betrag mit angeben!
b) bei dem unter § 3 Abs. 2 fallenden Personenkreis die eigenen Einnahmen bzw. Betriebseinnahmen
im Sinne des EStG sowie sonstige Bezüge und gegebenenfalls die des Ehepartners.
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Städtische Sing- und Musikschule Sulzbach-Rosenberg
Im Schloß 3 · 92237 Sulzbach-Rosenberg · Telefon: 09661 510-282 · Fax: 09661 510-284
Bürozeiten: Mo., Di., Do.: 11.00-16.00 Uhr · Mi.: 12.00-17.00 Uhr · Fr.: 11.00-15.00 Uhr
Wir machen Musik.
[email protected] I
http://www.sms-suro.de
Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Anlagen bei (sofern jeweils vorhanden):
›› Gehaltsbescheinigung
›› Rentenbescheid
›› Sonstige Nachweise
Hinweis: Die Nachweise dürfen nicht länger als 3 Monate vor Antragstellung
datiert sein! Ältere Nachweise können leider nicht mehr anerkannt werden.
Ort und Datum
Unterschrift des Erziehungsberechtigten, bzw. -beauftragten
Bitte geben Sie diesen Antrag entweder im Sekretariat der Städtischen Sing- und
Musikschule Sulzbach-Rosenberg (Raum 3.2) oder bei der Posteinlaufstelle
der Stadt Sulzbach-Rosenberg (Luitpoldplatz 25) ab. Natürlich können Sie uns
den Antrag auch mit der Post an die angegebene Adresse zusenden.
Hinweis zur Gebührensatzung:
Die Gebührensatzung der Städtischen Sing- und Musikschule wurde Ihnen bei
der Anmeldung ausgehändigt. Sie können die aktuelle Version auch jederzeit
auf unserer Internetseite (http://www.sms-suro.de) herunterladen.
Hinweise zur ermäßigten Gebühr:
Die ermäßigte Gebühr wird erstmalig ab dem Monat gewährt, der auf die
Antragstellung folgt. Sie gilt jeweils nur für das laufende Schuljahr. Sie entfällt mit
dem Beginn des Monats, ab dem die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Informationen zur Sozialermäßigung (auszugsweise)
Auf schriftlichen Antrag wird Sozialermäßigung gewährt bei einem Haushaltseinkommen
›› unter 2.300 Euro brutto in Höhe von 30 % der Unterrichtsgebühr
›› unter 1.970 Euro brutto in Höhe von 40 % der Unterrichtsgebühr.
Städtische Sing- und Musikschule Sulzbach-Rosenberg
Im Schloß 3 · 92237 Sulzbach-Rosenberg · Telefon: 09661 510-282 · Fax: 09661 510-284
Bürozeiten: Mo., Di., Do.: 11.00-16.00 Uhr · Mi.: 12.00-17.00 Uhr · Fr.: 11.00-15.00 Uhr
Wir machen Musik.
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