Az. 0280 - 028582 Bekanntmachung Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Weigendorf vom 01.06.2016 Die Gemeinde Weigendorf hat in ihrer Sitzung am 01.06.2016 den Neuerlass der o. a. Satzung beschlossen. Die Satzung tritt am 02.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.11.1996 außer Kraft. Die Satzung liegt zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b. SulzbachRosenberg auf. Neukirchen, den 16.06.2016 Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg I.A. Scherbaum ausgehängt am 17.06.2016 abgenommen am 01.07.2016
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