B ekanntmachung

Az. 0280 - 028582
Bekanntmachung
Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der
Gemeinde Weigendorf vom 01.06.2016
Die Gemeinde Weigendorf hat in ihrer Sitzung am 01.06.2016 den Neuerlass
der o. a. Satzung beschlossen. Die Satzung tritt am 02.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.11.1996 außer Kraft.
Die Satzung liegt zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b. SulzbachRosenberg auf.
Neukirchen, den 16.06.2016
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
b. Sulzbach-Rosenberg
I.A.
Scherbaum
ausgehängt am 17.06.2016
abgenommen am 01.07.2016