Generelle Voraussetzungen für die Gewährung

Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
Direktionen
der allgemein bildenden höheren Schulen,
der berufsbildenden mittleren und
höheren Schulen sowie
der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung
Bearbeiterin:
Fr. Grasser
Tel: 0732 / 7071-3331
Bedienstete LSR und BR
in Oberösterreich
Fax: 0732 / 7071-3380
E-Mail: [email protected]
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A2‐64/1‐16 15.01.2016
Sehr geehrte Damen und Herren!
Generelle Voraussetzungen für die Gewährung von Vorschüssen:
unbefristetes, mindestens einjähriges Dienstverhältnis
Dienstverhältnis zum Landesschulrat für OÖ muss hauptberuflich sein.
1. Vorschuss im Ausmaß von max. € 4.300,-Für: Pragmatisierte Lehrer, Vertragslehrer und Bedienstete
Rückzahlung in max. 48 Monatsraten
wird gewährt für:
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Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
Ausgaben für Zahnbehandlungen
Vornahme von Renovierungs- und Adaptierungsarbeiten in Wohnungen
bzw.Häusern
Zu-, Aus- oder Umbau eines Wohnhauses (ausgenommen Garagenbau)
Bestattungskosten
Einkommensgrenzen:
Familienbruttoeinkommen (auch Lebensgemeinschaften) incl. Überstunden und
allfälliger Nebeneinkommen € 6.500,-- monatlich
bei Alleinstehenden: Einkommen incl. Überstun den und allfällige r Nebeneinkommen € 4.500,-- monatlich
Für jedes Kind, für das ein Kinderzu schuss bzw. Familienbeihilfe gebührt, wird
die Einkommensgrenze um € 300,-- brutto erhöht.
(Beispiel: Familie mit 2 Kindern – Einkommensgrenze € 7.100,--)
Folgenden Unterlagen sind vorzulegen:
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formloses Ansuchen mit Angabe der Höhe des Vorschussbetrages und der
Rückzahlungsraten
Bezugszettel des Ehepartners, bzw. des Lebensgefährten und allfälliger
Nebeneinkommen
Kostenvoranschläge bzw. bezahlte Rechnungen mit dem Nachweis über
die Zwischenfinanzierung
Bestätigungen über die Zuwendungen von dritter Seite (Zuschüsse,
Kostenersatz)
Ist der Vorschuss zur Gänze zurückbezahlt, so kann bei Zutreffen der
Voraussetzungen um einen neuerlichen Vorschuss angesucht werden.
2. Vorschuss im Ausmaß von € 7.300,-Rückzahlung max. 60 Monatsraten
wird gewährt: zur Schaffung von Wohnraum:
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Bau bzw. Kauf eines Hauses, bzw. einer Eigentumswohnung
Voraussetzungen:
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Haus bzw. Wohnung muss Hauptwohnsitz sein
Einkommensgrenzen:
Familienbruttoeinkommen (auch Lebensgemeinschaften) incl. Überstunden und
allfälliger Nebeneinkommen € 6.500,-- monatlich
bei Alleinstehenden: Einkommen incl. Überstunden und allfälliger Nebeneinkommen € 4.500,-- monatlich
Für jedes Kind, für das ein Kinderzuschuss bzw. Familienbeihilfe gebührt, wird
die Einkommensgrenze um € 300,-- brutto erhöht.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
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formloses Ansuchen mit Begründung
Bezugszettel des Ehepartners, bzw. des Lebensgefährten und allfälliger
Nebeneinkommen
Baubewilligungsbescheid bzw. Kaufvertrag
Kostenvoranschläge bzw. bei bereits bezahlten Rechnungen mit Nachweis
über Zwischenfinanzierungen (Bestätigung über Aufnahme eines Kredites)
Formblätter (in der Anlage):
Beiblatt
Verpflichtungserklärung
Die Bewilligung beider Vorschüsse im Höchstausmaß von € 11.600,-- ist
aufgrund der begrenzt zugewiesenen Geldmittel nicht möglich.
Allgemeines:
Eine Sicherstellung durch Abschluss einer Risiko- Er- oder Ablebensversicherung
ist in jedem Fall nach Bewilligung des Vorschusses vorzunehmen und die
zugunsten des Landesschulrat f. OÖ abgeschlossene Vinkulierungserklärung
ist vor Auszahlung des Vorschusses vorzulegen.
Die Höhe der Versicherung muss mindestens der Vorschusshöhe entsprechen
und die Laufzeit 48 bzw. 60 Monate (je nach Ratenlänge) betragen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten
Dr. Ebner
Anlagen:
Beiblatt
Verpflichtungserklärung