Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung Bearbeiterin: Fr. Grasser Tel: 0732 / 7071-3331 Bedienstete LSR und BR in Oberösterreich Fax: 0732 / 7071-3380 E-Mail: [email protected] _ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A2‐64/1‐16 15.01.2016 Sehr geehrte Damen und Herren! Generelle Voraussetzungen für die Gewährung von Vorschüssen: unbefristetes, mindestens einjähriges Dienstverhältnis Dienstverhältnis zum Landesschulrat für OÖ muss hauptberuflich sein. 1. Vorschuss im Ausmaß von max. € 4.300,-Für: Pragmatisierte Lehrer, Vertragslehrer und Bedienstete Rückzahlung in max. 48 Monatsraten wird gewährt für: Anschaffung von Einrichtungsgegenständen Ausgaben für Zahnbehandlungen Vornahme von Renovierungs- und Adaptierungsarbeiten in Wohnungen bzw.Häusern Zu-, Aus- oder Umbau eines Wohnhauses (ausgenommen Garagenbau) Bestattungskosten Einkommensgrenzen: Familienbruttoeinkommen (auch Lebensgemeinschaften) incl. Überstunden und allfälliger Nebeneinkommen € 6.500,-- monatlich bei Alleinstehenden: Einkommen incl. Überstun den und allfällige r Nebeneinkommen € 4.500,-- monatlich Für jedes Kind, für das ein Kinderzu schuss bzw. Familienbeihilfe gebührt, wird die Einkommensgrenze um € 300,-- brutto erhöht. (Beispiel: Familie mit 2 Kindern – Einkommensgrenze € 7.100,--) Folgenden Unterlagen sind vorzulegen: formloses Ansuchen mit Angabe der Höhe des Vorschussbetrages und der Rückzahlungsraten Bezugszettel des Ehepartners, bzw. des Lebensgefährten und allfälliger Nebeneinkommen Kostenvoranschläge bzw. bezahlte Rechnungen mit dem Nachweis über die Zwischenfinanzierung Bestätigungen über die Zuwendungen von dritter Seite (Zuschüsse, Kostenersatz) Ist der Vorschuss zur Gänze zurückbezahlt, so kann bei Zutreffen der Voraussetzungen um einen neuerlichen Vorschuss angesucht werden. 2. Vorschuss im Ausmaß von € 7.300,-Rückzahlung max. 60 Monatsraten wird gewährt: zur Schaffung von Wohnraum: Bau bzw. Kauf eines Hauses, bzw. einer Eigentumswohnung Voraussetzungen: Haus bzw. Wohnung muss Hauptwohnsitz sein Einkommensgrenzen: Familienbruttoeinkommen (auch Lebensgemeinschaften) incl. Überstunden und allfälliger Nebeneinkommen € 6.500,-- monatlich bei Alleinstehenden: Einkommen incl. Überstunden und allfälliger Nebeneinkommen € 4.500,-- monatlich Für jedes Kind, für das ein Kinderzuschuss bzw. Familienbeihilfe gebührt, wird die Einkommensgrenze um € 300,-- brutto erhöht. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: formloses Ansuchen mit Begründung Bezugszettel des Ehepartners, bzw. des Lebensgefährten und allfälliger Nebeneinkommen Baubewilligungsbescheid bzw. Kaufvertrag Kostenvoranschläge bzw. bei bereits bezahlten Rechnungen mit Nachweis über Zwischenfinanzierungen (Bestätigung über Aufnahme eines Kredites) Formblätter (in der Anlage): Beiblatt Verpflichtungserklärung Die Bewilligung beider Vorschüsse im Höchstausmaß von € 11.600,-- ist aufgrund der begrenzt zugewiesenen Geldmittel nicht möglich. Allgemeines: Eine Sicherstellung durch Abschluss einer Risiko- Er- oder Ablebensversicherung ist in jedem Fall nach Bewilligung des Vorschusses vorzunehmen und die zugunsten des Landesschulrat f. OÖ abgeschlossene Vinkulierungserklärung ist vor Auszahlung des Vorschusses vorzulegen. Die Höhe der Versicherung muss mindestens der Vorschusshöhe entsprechen und die Laufzeit 48 bzw. 60 Monate (je nach Ratenlänge) betragen. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Ebner Anlagen: Beiblatt Verpflichtungserklärung
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