Naturkinder Flacht e.V., Friolzheimer Str. 39; 71287 Weissach; www.naturkinder-flacht.de Gebührenordnung ab 01.09.2016 für Natur- und Waldkindergärten §1 Gebührenerhebung Der Naturkinder Flacht e.V. erhebt für die Benutzung seiner Natur- und Waldkindergärten „Mönsheimer Waschbären“ und „Wilde Wichtel Heimsheim“ Gebühren. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten des Kindes, das in einen der zwei Natur- und Waldkindergärten aufgenommen ist. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. §3 Gebührentatbestand Die Gebühren werden für den regelmäßigen Besuch der Natur- und Waldkindergärten erhoben. Vorstand: Evelyn Quass (Vors.) Tobias Frank; Karin Reis; Tanja Koose Amtsgericht Stuttgart: VR 722129 Steuernummer 70054/41979 Bankverbindung: KSK Böblingen Kto: 144526 / BLZ: 603 501 30 IBAN: DE57603501300000144526 §4 Art und Höhe der Gebühren 1.) Mitgliedsbeitrag Die Vereinsmitgliedschaft ist, für die Aufnahme in einen der zwei Natur- und Waldkindergärten Pflicht. Familienmitgliedschaft (Erziehungsberechtigte und alle Kinder) Pro Jahr EUR 48,00 Für Kinder von Mitgliedern besteht keine Sondervergünstigung. Es sind die für den Betrieb der Natur- und Waldkindergärten festgesetzten Betreuungsgebühren zu zahlen. 2.) Kindergartengebühren Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben: Die Gebühren sind für 12 Monate (von September bis einschließlich August) zu entrichten. Monatliche Gebühr pro Kind 3.) EUR 130,00 Gebührenermäßigung Im Eröffnungsjahr ist keine Ermäßigung vorgesehen. 4.) Anmeldegebühr Bei der Anmeldung eines neuen Kindes in eine Kindergartengruppe wird eine einmalige Anmeldegebühr als Verwaltungskostenpauschale erhoben. Diese wird nach Abschluss des Kindergartenvertrages mit der ersten Monatsgebühr verrechnet. Anmeldegebühr von 5.) EUR 100,00 Kautionsgebühr Bei der Aufnahme eines neuen Kindes in eine Kindergartengruppe wird eine einmalige Kautionsgebühr erhoben. Die Kaution wird nach Beendigung des Kindergartenbesuchs an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Die Höhe der Kautionsgebühr ist wie folgt festgelegt: Kindergarten pro Kind Vorstand: Evelyn Quass (Vors.) Tobias Frank; Karin Reis; Tanja Koose EUR 130,00 Amtsgericht Stuttgart: VR 722129 Steuernummer 70054/41979 Bankverbindung: KSK Böblingen Kto: 144526 / BLZ: 603 501 30 IBAN: DE57603501300000144526 6.) Verspätungszuschlag Bei Überschreitung der Holzeiten wird pro Ereignis ein einmaliger Betrag von EUR 10,00 pro angefangene Viertelstunde erhoben. Das Recht zur Kündigung gemäß Kindergartenordnung bleibt davon unberührt. 7.) Arbeitsdienste Die Erziehungsberechtigten haben pro Kindergartenjahr 30 Arbeitsstunden (bei Alleinerziehenden: 15 Arbeitsstunden) zu leisten in Form der Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei einem Elterndienst, einer Dienstübernahme bei einer Veranstaltung, bei Instandsetzungsmaßnahmen durch Übernahme eines Ehrenamtes oder vergleichbaren Angelegenheiten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden am Ende des Kindergartenjahres EUR 10,00 fällig. §5 Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit 1.) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 15. Januar eines Jahres fällig. 2.) Die Gebührenschuld des Kindergartenbeitrages entsteht mit der Aufnahme des Kindes in einen der zwei Natur- und Waldkindergärten. 3.) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Träger des Kindergartens eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto zu erteilen. Barzahlung und Überweisung ist nicht möglich. Die Kautionsgebühr wird mit dem ersten fälligen Kindergartenbeitrag eingezogen. 4.) Werden die Gebühren nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so sind Säumniszuschläge nach Art. 19 des Kommunalabgabengesetzes zu entrichten. Bei erfolglosem Einziehungsversuch ist das Kind ab dem Ersten des übernächsten Monats automatisch vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen. Die Eltern werden davon schriftlich benachrichtigt. §6 Inkrafttreten und Änderungen der Gebührenordnung 1.) Diese Gebührenordnung tritt ab 01.09.2016 in Kraft. 2.) Diese Gebührenordnung kann nur durch den Träger erlassen oder geändert werden. Änderungen werden rechtzeitig den Erziehungsberechtigten bekanntgegeben. Weissach-Flacht, den 20. Juli 2016 Vorstand: Evelyn Quass (Vors.) Tobias Frank; Karin Reis; Tanja Koose Amtsgericht Stuttgart: VR 722129 Steuernummer 70054/41979 Bankverbindung: KSK Böblingen Kto: 144526 / BLZ: 603 501 30 IBAN: DE57603501300000144526
© Copyright 2024 ExpyDoc