Gebührenordnung 2016 - Waldkindergarten Mönsheimer

Naturkinder Flacht e.V., Friolzheimer Str. 39; 71287 Weissach; www.naturkinder-flacht.de
Gebührenordnung ab 01.09.2016 für
Natur- und Waldkindergärten
§1 Gebührenerhebung
Der Naturkinder Flacht e.V. erhebt für die Benutzung seiner Natur- und
Waldkindergärten „Mönsheimer Waschbären“ und „Wilde Wichtel Heimsheim“
Gebühren.
§2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten des Kindes, das in einen der
zwei Natur- und Waldkindergärten aufgenommen ist. Mehrere
Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§3 Gebührentatbestand
Die Gebühren werden für den regelmäßigen Besuch der Natur- und
Waldkindergärten erhoben.
Vorstand:
Evelyn Quass (Vors.)
Tobias Frank; Karin Reis;
Tanja Koose
Amtsgericht Stuttgart:
VR 722129
Steuernummer
70054/41979
Bankverbindung:
KSK Böblingen
Kto: 144526 / BLZ: 603 501 30
IBAN: DE57603501300000144526
§4 Art und Höhe der Gebühren
1.)
Mitgliedsbeitrag
Die Vereinsmitgliedschaft ist, für die Aufnahme in einen der zwei Natur- und
Waldkindergärten Pflicht.
Familienmitgliedschaft (Erziehungsberechtigte und alle Kinder)
Pro Jahr
EUR 48,00
Für Kinder von Mitgliedern besteht keine Sondervergünstigung. Es sind die
für den Betrieb der Natur- und Waldkindergärten festgesetzten Betreuungsgebühren zu zahlen.
2.)
Kindergartengebühren
Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
Die Gebühren sind für 12 Monate (von September bis einschließlich August)
zu entrichten.
Monatliche Gebühr pro Kind
3.)
EUR 130,00
Gebührenermäßigung
Im Eröffnungsjahr ist keine Ermäßigung vorgesehen.
4.)
Anmeldegebühr
Bei der Anmeldung eines neuen Kindes in eine Kindergartengruppe wird
eine einmalige Anmeldegebühr als Verwaltungskostenpauschale erhoben.
Diese wird nach Abschluss des Kindergartenvertrages mit der ersten
Monatsgebühr verrechnet.
Anmeldegebühr von
5.)
EUR 100,00
Kautionsgebühr
Bei der Aufnahme eines neuen Kindes in eine Kindergartengruppe wird eine
einmalige Kautionsgebühr erhoben. Die Kaution wird nach Beendigung des
Kindergartenbesuchs an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.
Die Höhe der Kautionsgebühr ist wie folgt festgelegt:
Kindergarten pro Kind
Vorstand:
Evelyn Quass (Vors.)
Tobias Frank; Karin Reis;
Tanja Koose
EUR 130,00
Amtsgericht Stuttgart:
VR 722129
Steuernummer
70054/41979
Bankverbindung:
KSK Böblingen
Kto: 144526 / BLZ: 603 501 30
IBAN: DE57603501300000144526
6.)
Verspätungszuschlag
Bei Überschreitung der Holzeiten wird pro Ereignis ein einmaliger Betrag
von EUR 10,00 pro angefangene Viertelstunde erhoben. Das Recht zur
Kündigung gemäß Kindergartenordnung bleibt davon unberührt.
7.)
Arbeitsdienste
Die Erziehungsberechtigten haben pro Kindergartenjahr 30 Arbeitsstunden
(bei Alleinerziehenden: 15 Arbeitsstunden) zu leisten in Form der
Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei einem Elterndienst, einer
Dienstübernahme bei einer Veranstaltung, bei Instandsetzungsmaßnahmen
durch Übernahme eines Ehrenamtes oder vergleichbaren Angelegenheiten.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden am Ende des Kindergartenjahres EUR 10,00 fällig.
§5 Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit
1.)
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 15. Januar eines Jahres fällig.
2.)
Die Gebührenschuld des Kindergartenbeitrages entsteht mit der Aufnahme
des Kindes in einen der zwei Natur- und Waldkindergärten.
3.)
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Träger des Kindergartens eine
Einzugsermächtigung für Ihr Konto zu erteilen. Barzahlung und
Überweisung ist nicht möglich. Die Kautionsgebühr wird mit dem ersten
fälligen Kindergartenbeitrag eingezogen.
4.)
Werden die Gebühren nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet,
so sind Säumniszuschläge nach Art. 19 des Kommunalabgabengesetzes zu
entrichten. Bei erfolglosem Einziehungsversuch ist das Kind ab dem Ersten
des übernächsten Monats automatisch vom Besuch des Kindergartens
ausgeschlossen. Die Eltern werden davon schriftlich benachrichtigt.
§6 Inkrafttreten und Änderungen der Gebührenordnung
1.)
Diese Gebührenordnung tritt ab 01.09.2016 in Kraft.
2.)
Diese Gebührenordnung kann nur durch den Träger erlassen oder geändert
werden. Änderungen werden rechtzeitig den Erziehungsberechtigten
bekanntgegeben.
Weissach-Flacht, den 20. Juli 2016
Vorstand:
Evelyn Quass (Vors.)
Tobias Frank; Karin Reis;
Tanja Koose
Amtsgericht Stuttgart:
VR 722129
Steuernummer
70054/41979
Bankverbindung:
KSK Böblingen
Kto: 144526 / BLZ: 603 501 30
IBAN: DE57603501300000144526