B e s c h l u s s vo r l a g e Bereich | Amt Vorlagen-Nr. Bauverwaltungsabteilung 600/33/2016 Anlagedatum Verfasser/in Aktenzeichen Philipps, Ursula Schweizer, Martin 600 20.06.2016 Beratungsfolge Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Zuständigkeit Ortschaftsrat Minseln Bau- und Umweltausschuss Gemeinderat 05.07.2016 07.07.2016 Ö Ö Vorberatung Vorberatung 21.07.2016 Ö Beschlussfassung N = nichtöffentliche Sitzung, Ö = öffentliche Sitzung Verhandlungsgegenstand Bebauungsplan "Weihermatten", Ortsteil Minseln Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch Beschlussvorschlag Es ergehen folgende Beschlüsse: a) Es wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Weihermatten“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innentwicklung) beschlossen. b) Es wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgesehen. c) Es wird dem Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und der Gemeinde Schwörstadt als zuständiges Beschlussorgan empfohlen, den Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs.2 Nr. 2 Baugesetzbuch im Wege der Berichtigung anzupassen. Anlagen Lageplan mit Umgrenzung des Planungsgebietes Interne Prüfung 1. Finanzielle Auswirkungen 1.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen ja, in Höhe von Betrag Euro nein 1.2 Der Beschlussvorschlag erzeugt langfristige Folgekosten ja, in Höhe von jährlich Betrag Euro nein Erläuterung: 1.3 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur Verfügung im laufenden Haushaltsjahr ja nein in der mittelfristigen Finanzplanung ja nein unter Produktgruppe: 5110-060 1.4 Beteiligung der Stadtkämmerei ja nein Erläuterung: 2. Personelle Auswirkungen ja nein Erläuterung 3. Nachhaltigkeits-Check ja, vergleiche Anlage nicht erforderlich Seite 2 von 3 Erläuterungen Es ist ein Wohnbaugebiet geplant. Um die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung erforderlich. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Weihermatten“ handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung muss demnach nicht durchgeführt werden. Beim beschleunigten Verfahren kann von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn die zugelassene Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Ein Lageplan mit Umgrenzung des Planungsgebietes ist der Beschlussvorlage beigefügt Seite 3 von 3 Stadtverwaltung 23.06.2016 Datum Bley Name Maßstab Bebauungsplan „Weihermatten“ Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Rheinfelden-Minseln Stadtbauamt, Kirchplatz 2 , 79618 Rheinfelden Telefon 07623 / 95-360, Fax 07623 / 95-11360 Bearbeitet Gesehen Pfad
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