To13 - Stadt Rheinfelden

B e s c h l u s s vo r l a g e
Bereich | Amt
Vorlagen-Nr.
Bauverwaltungsabteilung
600/33/2016
Anlagedatum
Verfasser/in
Aktenzeichen
Philipps, Ursula
Schweizer, Martin
600
20.06.2016
Beratungsfolge
Gremium
Sitzungstermin
Öffentlichkeit
Zuständigkeit
Ortschaftsrat Minseln
Bau- und
Umweltausschuss
Gemeinderat
05.07.2016
07.07.2016
Ö
Ö
Vorberatung
Vorberatung
21.07.2016
Ö
Beschlussfassung
N = nichtöffentliche Sitzung, Ö = öffentliche Sitzung
Verhandlungsgegenstand
Bebauungsplan "Weihermatten", Ortsteil Minseln
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a
Baugesetzbuch
Beschlussvorschlag
Es ergehen folgende Beschlüsse:
a) Es wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Weihermatten“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V.
m. § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der
Innentwicklung) beschlossen.
b) Es wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
abgesehen.
c) Es wird dem Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und der Gemeinde Schwörstadt als
zuständiges Beschlussorgan empfohlen, den Flächennutzungsplan gemäß § 13a
Abs.2 Nr. 2 Baugesetzbuch im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen
Lageplan mit Umgrenzung des Planungsgebietes
Interne Prüfung
1. Finanzielle Auswirkungen
1.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen
ja, in Höhe von Betrag Euro
nein
1.2 Der Beschlussvorschlag erzeugt langfristige Folgekosten
ja, in Höhe von jährlich Betrag Euro
nein
Erläuterung:
1.3 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur Verfügung
im laufenden Haushaltsjahr
ja
nein
in der mittelfristigen Finanzplanung
ja
nein
unter
Produktgruppe: 5110-060
1.4 Beteiligung der Stadtkämmerei
ja
nein
Erläuterung:
2. Personelle Auswirkungen
ja
nein
Erläuterung
3. Nachhaltigkeits-Check
ja, vergleiche Anlage
nicht erforderlich
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Erläuterungen
Es ist ein Wohnbaugebiet geplant.
Um die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, sind die Aufstellung eines
Bebauungsplanes und die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der
Berichtigung erforderlich.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Weihermatten“ handelt es sich um eine
Maßnahme der Innenentwicklung, die nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden kann. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB, eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung muss demnach nicht durchgeführt werden. Beim beschleunigten
Verfahren kann von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn die zugelassene
Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.
Ein Lageplan mit Umgrenzung des Planungsgebietes ist der Beschlussvorlage beigefügt
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Stadtverwaltung
23.06.2016
Datum
Bley
Name
Maßstab
Bebauungsplan „Weihermatten“
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Rheinfelden-Minseln
Stadtbauamt, Kirchplatz 2 , 79618 Rheinfelden
Telefon 07623 / 95-360, Fax 07623 / 95-11360
Bearbeitet
Gesehen
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