BÜRGERBEGEHREN gegen die Einrichtung einer dritten

DL
BÜRGERBEGEHREN
gegen die Einrichtung einer dritten hauptamtlichen Beigeordnetenstelle
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Initiative, die einen Bürgerentscheid in Dülmen mit folgender Fragestellung herbeiführen will:
Soll die Zahl der Beigeordneten der Stadt Dülmen auf zwei beschränkt werden?
Begründung:
Die Mehrheit aus CDU und FDP hat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2016 beschlossen, die Hauptsatzung der Stadt zu ändern und künftig
drei hauptamtliche Beigeordnete zu wählen. Damit solle die Verwaltung „zukunftsfähig ausgerichtet“ werden, um für wachsende Herausforderungen gewappnet zu sein.
Die Verwaltung wird allerdings seit fast 20 Jahren erfolgreich durch den/die Bürgermeister/in mit zwei Beigeordneten geführt. Ein Modell, das auch in vielen anderen
Kommunen gleicher Größe in NRW praktiziert wird. Aus arbeitsorganisatorischen Gründen wird auch künftig kein/e weitere/r Beigeordnete/r benötigt. Ein/e dritte/r Beigeordnete/r würde nur in erheblichem Maße unnötige Aufwendungen verursachen, die mit Steuergeldern zu finanzieren wären, die dann für andere wichtige kommunale
Aufgaben fehlen.
Kostenschätzung der Verwaltung:
Das mit dem Bürgerbegehren verfolgte Ziel, die Einrichtung einer dritten hauptamtlichen Beigeordnetenstelle zu verhindern, würde für den Haushalt der Stadt Dülmen
eine jährliche Einsparung (Minderaufwand) i.H.v. ca. 244.880 Euro (Kostenermittlung auf Basis des Berichtes 16/2015 der unabhängigen Kommunalen Gemeinschaftstelle für Verwaltungsmanagement, Köln) bedeuten. Die Summe beinhaltet die Kosten für einen Beigeordneten (177.940 Euro) und die notwendige Vorzimmertätigkeit
(66.940 Euro).
Vertretungsberechtigte Personen:
1.) Reinhard Redmann, Peppermühl 24, 48249 Dülmen
2.) Dirk Scharrelmann, Lüdinghauser Straße 74, 48249 Dülmen
Bitte in DRUCKBUCHSTABEN und VOLLSTÄNDIG ausfüllen – UNTERSCHRIFT nicht vergessen!
Name
Vorname
Geb.datum Straße
Wohnort
Unterschrift
Prüfvermerk
Dülmen
Dülmen
Dülmen
Dülmen
Dülmen
Dülmen
Dülmen
Dülmen
Unterschriftsberechtigt sind alle Dülmener Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr (Deutsche und EU-Bürger). Jeder darf das Bürgerbegehren nur 1 x unterschreiben!
Wir freuen uns, dass Sie sich zusammen mit Ihrer Familie, Ihren Freunden und Bekannten an dieser Bürgeraktion beteiligen. Weitere Unterschriftsblätter erhalten Sie bei den beiden o.g. vertretungsberechtigten Personen oder laden Sie die Unterschriftenliste auf folgender Webseite herunter: www.buergerbegehren-duelmen.jimdo.com . Kontakt: [email protected] oder 01575-114 01 02
Die ausgefüllten Blätter bitte spätestens bis zum 31.08.2016 den beiden o.a. vertretungsberechtigten Personen zusenden, direkt in die dortigen Briefkästen einwerfen oder an den Infoständen abgeben.