Landesintere Stellenausschreibung Im Landespolizeiamt – SG 163 - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz einer / eines Beschäftigten im Bereich Schadensersatzbearbeitung unbefristet zu besetzen. Der Arbeitsplatz umfasst 1. Geltendmachung und Überwachung von Landesforderungen aus privatrechtlichen und öffentlichen Haftungsansprüchen u.a. Prüfung der eingehenden Unterlagen auf Vollständigkeit, ggf. Nachforderungen von Stellungnahmen, AU-Bescheinigungen etc. Kosten-, Aufenthaltsermittlungen Erstellen einer Schadenersatzforderung incl. Eingabe ins SAP-Verfahren und Überwachung des fristgerechten Zahlungseinganges. Mahnungen erstellt, bei der Vollstreckung der Forderung auch Gerichtsvollzieher beauftragt, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragt Im Falle einer Schuldanerkennung, aber bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit werden Verhandlungen mit dem Schuldner über Ratenzahlung oder Stundung geführt 2. Prüfung und Entscheidung von Forderungen gegen das Land SchleswigHolstein aus privatrechtlichen oder öffentlichen Haftungsansprüchen u. a. Überprüfung des Forderungseinganges auf Vollständigkeit und Zuständigkeit (örtlich und sachlich). Ermittlung des Sachverhaltes Überprüfung, ob die Forderung dem Grunde nach und wenn ja, in welcher Höhe berechtigt ist Die Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber sind insbesondere Abgeschlossenes duales Studium Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung/Public Administration“ oder erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungslehrganges II oder vergleichbarer Fachhochschulabschluss Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der Landespolizei Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität ausgeprägte Arbeitssorgfalt und Zuverlässigkeit hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit gute IT-Kenntnisse der gängigen Officeprogramme (Word, Excel, Outlook) sehr gute schriftliche wie mündliche Ausdrucksweise Fundierte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, insbesondere Haushaltsrecht, Landesverwaltungsgesetz, Landesbeamtengesetz sowie Bürgerliche Gesetzbuch, Sozialgesetzbuch, Strafprozessordnung sind wünschenswert. Entgelt wird gezahlt nach Entgeltgruppe 9 (geh. Dienst) EGO zum TV-L. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. -2- Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis (bitte keine Originalzeugnisse oder –belege, nur Kopien) sowie bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes die Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte richten Sie bitte bis zum 05.08.2016 an das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein LPA 3141 - Frau SchackKennwort „SG 163" Mühlenweg 166 24116 Kiel Sie können Ihre Bewerbung als MSWord- oder PDF-Datei alternativ per eMail an [email protected] übersenden. Dabei sollte die Größe der Datei 2 MB nicht überschreiten. Für Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Rathjen unter der Telefonnummer 0431-160-62540 zur Verfügung. Auskünfte zu Verfahrensfragen erteilt Frau Schack unter der Telefonnummer 0431-160-63141. Ich bitte um Verständnis, dass keine Eingangsbestätigung versandt wird.
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