Zeitplan und Programm

Zeitplan für Veranstaltung höchstrichterliche Rechtsprechung bei PD Dr. Mylich, Sommer 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Veranstaltung zur examensrelevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung muss ich verblockt
durchführen. Ich habe diese Veranstaltung noch nie angeboten und kann daher nicht voraussehen,
wie schnell ich Entscheidungen besprechen kann, wie hoch der Diskussionsbedarf ist etc. Der hier
angebotene Plan ist ein vorläufiger. Die dreizehn Sitzungen finden vom 25.7.2016 bis 28.7.2016 statt.
Konkret sind es die Termine: Mo 14-16, 16-18 Uhr; Di 8-10, 10-12, 14-16, 16-18 Uhr; Mi 8-10, 10-12,
14-16, 16-18 Uhr; Do 8-10, 10-12, 12-14 Uhr. Alle zu besprechenden Entscheidungen sind mit
Aktenzeichen und Datum versehen und können somit bei juris oder www.bundesgerichtshof.de
heruntergeladen werden. Fast immer habe ich noch eine Zeitschriftenfundstelle ergänzt.
Mo, 25.07.2016 (14-16 Uhr)
Fragen aus dem BGB-AT, insbesondere Stellvertretung
BGH, Urt. v. 12.06.2012 – II ZR 256/11
(§ 5a GmbHG, § 179 BGB: Rechtsscheinshaftung bei unrichtiger Verwendung des Rechtsformzusatzes
einer UG; persönliche Außenhaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Firmierung einer UG als
GmbH)
Fundstellen: JA 2012, 868; JK 12/12, BGB § 179/6; NJW 2012, 2871; MDR 2012, 1178; DStR 2012,
1814
BGH, Urt. v. 31.07.2012 - X ZR 154/11
(§ 133 BGB, § 150 BGB, § 157 BGB, § 128 HGB: Bestimmung des Vertragspartners beim
unternehmensbezogenen Geschäft; Sinn und Zweck der Grundsätze über das
unternehmensbezogene Rechtsgeschäft; Haftung als Scheingesellschafter; Abgrenzung der Haftung
als Scheinunternehmer von der Haftung als Scheingesellschafter einer Scheingesellschaft; Zeitpunkt
des Zustandekommen des Vertragsschlusses beim modifizierenden Angebot)
Fundstellen: JuS 2013, 553; NJW 2012, 3368
BGH, Urt. v. 01.03.2013 – V ZR 92/12
(§ 164 BGB: Eigentumserwerb eines unterschlagenen Gebrauchtwagens bei Auftreten des
Veräußerers untern dem Namen des Eigentümers; unter fremdem Namen handelnde Person als
Vertragspartner bei Abwicklung; gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten; Geschäft des
Namensträgers oder Eigengeschäft unter falscher Namensangabe – Auslegung im Einzelfall nach
Sicht des Erklärungsempfängers; bei Gebrauchtwagenverkauf Eigengeschäft unter falscher
Namensangabe)
Fundstellen: JK 10/13, BGB § 164/10; MDR 2013, 707; JuS 2014, 265
BGH, Urt. v. 28.01.2014 – II ZR 371/12
(§ 138 BGB, § 164 BGB, § 181 BGB: Missbrauch der Vertretungsmacht durch Vollmachtserteilung,
sittenwidrige Kollusion bei Geschäftsanteilsveräußerung, Doppelvertretung)
Fundstellen: JuS 2014, 646; NZG 2014, 389
BGH, Urt. v. 19.12.2014 – V ZR 194/13
(§ 164 BGB, § 167 BGB: Bei Verzicht des Verkäufers auf jeglichen Kontakt mit dem Käufer darf dieser
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bei verständiger Würdigung im Allgemeinen davon ausgehen, dass der Vermittler auch im Namen
und mit Vollmacht des Verkäufers handelt, sofern der Vermittler die Vertragsverhandlungen bis zur
Abschlussreife geführt hat; Voraussetzungen der Stellvertretung; Beratung bei Anlagenvermittlung
für Steuersparmodelle)
Fundstellen: Jura 2015, 761; WM 2015, 528
Mo, 25.7.2016 16-18 Uhr
Fragen aus dem BGB-AT, insbesondere zum Vertragsschluss im Internet
BGH, Urt. v. 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
(§ 164 BGB:§ 164 BGB: Handeln unter fremden Namen in Abgrenzung zur Stellvertretung; keine
Zurechnung einer eBay-Versteigerung bei Nutzung eines fremden eBay-Kontos; keine
Vertretungsmacht entsprechend der Grundsätze zur Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht
nur wegen fehlendem hinreichendem Schutz der Zugangsdaten; keine Haftung des eBayKontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern für ungenehmigte Benutzung seines Mitgliedskontos
aus den eBay-AGB
Fundstellen: JA 2011, 627; MDR 2011, 773; JK 11/11, BGB § 164/9; JuS 2011, 1027
BGH, Urt. v. 08.06.2011 – VIII ZR 305/10
(§ 145 BGB, § 148 BGB: Kein Vertragsschluss bei zulässigem Auktionsabbruch auf Grundlage von
eBay-AGB; beschränkte Bindungswirkung des Angebots; AGB-Auslegung)
Fundstellen: NJW 2011, 2643
BGH, Urt. v. 28.03.2012 – VIII ZR 244/10
(§ 138 BGB; § 311a BGB; § 434 BGB; § 437 BGB; § 442 BGB: Internetauktion; hier Kauf eines
Mobilfunktelefons; kein wucherähnliches Geschäft; bei Online-Auktionen kann gerade nicht vom
niedrigen Kaufpreis auf verwerfliche Gesinnung des Käufers geschlossen werden; Fehlen einer
vereinbarten Beschaffenheit bei Lieferung von Plagiat; niedriger Startpreis allein nicht entscheidend;
umfassende Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände
des Einzelfalls erforderlich; u.a. Heranziehen der AGB die Verkauf von Plagiat verbieten; kein
Ausschluss des Anspruchs wegen grob fahrlässiger Unkenntnis aufgrund des niedrigen Startpreises)
Fundstellen: ZJS 2012, 268; JuS 2012, 839; JK 9/12, BGB § 138/26; NJW 2012, 2723
BGH, Urt. v. 16.10.2012 – X ZR 37/12
(§ 157 BGB: Flugticketbuchung über Internetformular; Abschluss eines Beförderungsvertrags bei
Eingabe des Namen „noch unbekannt“; Bestimmen des Inhalts eines unter Einsatz elektronischer
Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungssystem oder Bestellsystem an ein
Unternehmen gerichteten Angebots; Abstellen nicht auf voraussichtliche Deutung und Verarbeitung
durch automatisiertes System, sondern auf Verständnis des Adressaten nach Treu und Glauben und
Verkehrssitte; kein Zustandekommen eines Beförderungsvertrages bei Buchung einer Flugreise über
das Internet durch einen Flugreisenden ohne Möglichkeit der Namensänderung nach erfolgter
Buchung, wenn „noch unbekannt“ im Namensfeld eingegeben wird; Beförderungsvertrag weder
durch Buchungsbestätigung, noch durch Flugpreiseinziehung)
Fundstellen: JK5/13, BGB § 157/8; JA 2013, 465; NJW 2013, 598
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Dienstag, den 26.7.2016, 8-10 Uhr
Sonstige Fragen aus dem BGB-AT
BGH, Urt. v. 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
(§ 119 BGB, § 138 BGB, § 242 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 433 BGB: Grobes Missverhältnis
zwischen Leistung und Gegenleistung bei eBay: Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei
vorzeitig abgebrochener Auktion; Höchstgebot unterhalb des Marktpreises ist sittlich nicht zu
missbilligen, Prüfung der Gesamtumstände des Einzelfalles, Besonderheiten bei eBay-Auktionen;
Voraussetzungen eines wucherähnlichen Geschäfts; Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242
BGB; bei vorzeitigem Abbruch der Auktion kommt regelmäßig Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden
zum Zeitpunkt des Abbruchs zustande)
Fundstellen: JuS 2015, 355; Jura 2015, 538; MDR 2015, 11; MMR 2015, 103; NJW 2015, 548; WM
2015, 402
BGH, Beschl. v. 30.09.2010 - V ZB 206/10
(§ 107 BGB, § 1643 BGB: Notwendigkeit der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters im Falle des
schenkweisen Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen; Schenkweiser Erwerb
einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft; Erheblichkeit des Inhalts der
Gemeinschaftsordnung, des Bestehens eines Verwaltervertrags oder eines Mietvertrags über die
Eigentumswohnung für eine etwaige Genehmigung des gesetzlichen Vertreters)
Fundstellen: JA 2011, 466; JK 3/11, BGB § 107/41; NJW 2010, 3643
BGH, Urt. v. 10.02.2012 - V ZR 51/11
(§ 141 BGB, § 138 BGB: Anforderung an Beseitigung der Sittenwidrigkeit eines Vertrages durch
nachträgliche Vertragsabreden, hier Preisänderung; maßgeblicher Zeitpunkt der Sittenwidrigkeit;
Unheilbarkeit sittenwidriger Verträge; nur Neuvornahme oder Bestätigung)
Fundstellen: JuS 2012, 1027; JA 2012, 786; NJW 2012, 1570; MDR 2012, 450
BGH, Urt. v. 01.08.2013 - VII ZR 6/13
(§ 631 BGB, § 634 BGB, § 812 BGB, § 134 BGB, § 1 SchwarzArbG: Grundsätzlich keine
werkvertraglichen Mängelansprüche und Werklohnforderung bei Schwarzarbeit; Nichtigkeit des
Gesamtgeschäftes bei beiderseitigem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 SchwarzArbG; zur Verneinung
bereicherungsrechtlicher Ansprüche)
Fundstellen: JK 2/14, BGB § 134/17; NJW 2013, 3167
BGH, Urt. v. 27.09.2013 – V ZR 52/12
(§ 147 BGB: Bauträgervertrag, Eingangsfrist für Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die
Bindung an das Vertragsangebot; 4-Wochen-Frist für Annahmeerklärung auch bei finanzierten und
beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen; AGB-Kontrolle von Vertragsabschlussklauseln;
Saldotheorie)
Fundstellen: JuS 2014, 1120; JK 04/14, BGB § 147/1; WM 2013, 2315
BGH, Urt. v. 11.11.2014 – X ZR 32/14
(§ 119 BGB; § 241 BGB: Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum
beeinflusstes Angebot kann (nur) unter engen Grenzen einen Verstoß gegen die Pflicht zur
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Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen; Deckungsgeschäft;
Mehrkosten der Beauftragung eines Dritten; Spannungsverhältnis zwischen Rücksichtnahmepflicht
und der grundsätzlichen Freiheit, seinen eigenen Vorteil zu verfolgen)
Fundstellen: JuS 2015, 644; NJW 2015, 1513
Dienstag, 26.7.2016 (10-12 Uhr)
Schuldrecht-AT
BGH, Urt. v. 21.07.2010 - XII ZR 189/08
(§ 536a BGB, § 305c BGB: Garantiehaftung des Vermieters gegenüber Arbeitnehmerin des Mieters;
Abgrenzung zwischen anfänglichem und nachträglichem Mangel der Mietsache; Vertrag mit
Schutzwirkung zugunsten Dritter; Ausschluss der Garantiehaftung in allgemeinen
Geschäftsbedingungen stellt eine überraschende Klausel dar; Bewertung einer Klausel als
überraschend aufgrund der Stellung im Vertrag)
Fundstellen: JuS 2011, 550; JA 2011, 146; NJW 2010, 3152
BGH, Urt. v. 03.11.2010 – VIII ZR 337/09
(§ 312d BGB, § 357 BGB: Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrages über
Wasserbett; keine Wertersatzpflicht für Wertminderung durch „Ausprobieren“; Abgrenzung von
Prüfung der Sache gem. § 357 III 3 BGB und bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme gem. § 357 III
1, 2 BGB; Aufbau der Sache zur Prüfung)
Fundstellen: JK 06/11, BGB § 357/1; JuS 2011, 259; JA 2001, 226; NJW 2011, 56
BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10
(§ 611 BGB, § 326 BGB, § 138 BGB: Verpflichtung zur unmöglichen Leistung bei Nutzung eigener
magischer Fähigkeit des Kartenlesens für Lebensberatung; Individualvereinbarung zur
Risikoübernahme des Gläubigers für Nichterbringlichkeit der Leistung und damit verbundenen
Wahrung des Gegenleistungsanspruchs gem. § 326 II 1 Alt. 1 BGB)
Fundstelle: JuS 2011, 359; JA 2011, 385; NJW 2011, 756
BGH, Urt. v. 30.09.2011 - V ZR 17/11
(§ 313 BGB, § 437 BGB: Verhältnis von kaufrechtlicher Gewährleistung und Wegfall der
Geschäftsgrundlage; Rechtsfolgen des Fehlens der Geschäftsgrundlage: Anspruch auf
Vertragsanpassung; unmittelbare Leistungsklage bei verweigerter Mitwirkung)
Fundstellen: JK 4/12, BGB § 313/19; JA 2012, 704; NJW 2012, 373; MDR 2011, 1468
BGH, Urt. v. 14.06.2012 - VII ZR 148/10
(§ 323 BGB: Zeitpunkt der Fristsetzung; Fristsetzung vor Fälligkeit unbeachtlich; ernsthafte und
endgültige Erklärung des Schuldners, bei Fälligkeit nicht zu leisten, stellt keine Leistungsverweigerung
i.S.d. § 323 BGB dar; für Entbehrlichkeit der Fristsetzung ist umfassende Abwägung der
beiderseitigen Interessen erforderlich; Entbehrlichkeit dann, wenn Fristsetzung "reine Förmelei"
darstellt; Tatbestand der Erfüllungsgefährdung bereits vor Fälligkeit nur dann, wenn offensichtlich ist,
dass der Schuldner auch innerhalb einer angemessenen Frist nach Fälligkeit nicht leisten wird)
Fundstellen: JuS 2012, 941; JA 2012, 866; JK 12/12, BGB § 323/2; MDR 2012, 953
Zeitplan für Veranstaltung höchstrichterliche Rechtsprechung bei PD Dr. Mylich, Sommer 2016
BGH, Urteil v. 03.07.2013 – VIII ZR 169/12
(§ 280 BGB, § 281 BGB, § 286 BGB: Mehrkosten eines eigenen Deckungskaufs des Käufers sind nicht
als Verzögerungsschaden neben der Leistung ersatzfähig, sondern Schadensersatz statt der Leistung,
den der Gläubiger nur unter den Voraussetzungen von § 280, 281 BGB und somit nicht neben der
Vertragserfüllung beanspruchen kann)
Fundstellen: NJW 2013, 2959; MDR 2013, 1021; JA 2013, 865
Dienstag, 26.7.2016, 14-16 Uhr
Fortsetzung Schuldrecht-AT und Besondere Schuldverhältnisse ohne Kaufrecht
BGH, Urt. v. 08.05.2014 – VII ZR 203/11
(§ 311a BGB, § 634 BGB, § 275 BGB: Werkvertrag; Fassade aus Glasscheiben, Bersten der
Glasscheiben aufgrund von Nickelsulfideinschlüssen; anfängliche Unmöglichkeit der Herstellung eines
mangelfreien Werkes; Schadensersatz statt der Leistung; Umfang des Schadensersatz; Folgeschäden
von der Schadensersatzpflicht aus § 311a BGB erfasst; entsprechende Anwendung von § 280 BGB auf
Mangelfolgeschäden)
Fundstellen: JA 2014, 942; NJW 2014, 3365; LMK 2014, 362891; MDR 2014, 981;
BGH, Urt. v. 16.10.2014 - VII ZR 152/12
(§ 641 BGB, § 307 BGB, § 254 BGB, § 278 BGB: Anwendbarkeit des § 278 BGB im Rahmen des
Mitverschuldens nach § 254 I BGB; Haftung des Bestellers für schuldhaftes Verhalten eines
Architekten als Erfüllungsgehilfen; Wirksamkeit der Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts in
AGB)
Fundstellen: JuS 2015, 264; NJW 2014, 3645
BGH, Beschl. v. 11.11.2014 – VIII ZR 37/14
(§ 254 BGB, § 275 BGB, § 280 BGB, § 283 BGB, § 323 BGB, § 326 BGB: Rücktritt und Schadensersatz
bei beiderseits zu vertretender Unmöglichkeit; Rücktrittsrecht des Gläubiger nach § 326 V BGB nicht
gem. § 323 VI BGB ausgeschlossen, wenn Gläubiger und Schuldner Unmöglichkeit der Leistung
gleichermaßen zu vertreten haben; Ausschluss des Rücktritts erst, wenn Gläubiger die Unmöglichkeit
allein oder weit überwiegend zu vertreten habe, § 323 VI BGB)
Fundstellen: JA 2015, 868
BGH, Urt. v. 13.5.2014 – V ZR 265/14
(Parallelität der Nichtigkeit wegen Nichtbeachtung der Form von § 311b Abs. 1 S. 1 BGB und einer
unwirksamen AGB-Klausel; in diesem Fall keine Heilung des nichtigen Geschäfts durch Vollziehung)
BGH, Urt. v. 19.07.2011 - X ZR 140/10
(§ 529 BGB: Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs; maßgeblicher Zeitpunkt für den
Beginn der Frist des § 529 BGB bei Grundstücksschenkungen; unentziehbare Rechtsstellung
(Anwartschaftsrecht) des Auflassungsempfängers )
Fundstellen: JA 2011, 946; JuS 2012, 71
BGH, Urt. v. 06.06.2013 – VII ZR 355/12
(§ 323 BGB, § 326 BGB, § 631 BGB, § 633 BGB, § 634 BGB, § 636 BGB: Abgrenzung Werk- und
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Dienstvertrag; Begriff des Erfolgs i.S.d. Werkvertrags; Einordnung des Winterdienstvertrags als
Werkvertrag; Beginn der Gewährleistungsrechte ab Abnahme; Vollendung des Werks statt Abnahme;
Minderung der Vergütung; Vorliegen der Gründe für einen Rücktritt als Voraussetzung der
Minderung; Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Geltendmachung von
Gewährleistungsrechten zusätzliche Voraussetzungen gesetzt werden, hier: Verpflichtung eines
erfolglosen Nachbesserungsversuchs vor Rücktritt; Zulassung der Revision wegen
Allgemeininteresses an der Fortbildung des Rechts und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung)
Fundstellen: JuS 2013, 1033; NJW 2013, 3022; MDR 2013, 960; JA 2014, 67;
Dienstag, den 26.7.2016 – Sitzung von 16-18 Uhr
Kaufrecht
BGH, Urt. v. 10.03.2010 – VIII ZR 310/08
(§ 439 BGB: Anforderungen an das Nacherfüllungsverlangen; Obliegenheit des Käufers, dem
Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, umfasst auch die Überlassung der Kaufsache an
den Verkäufer zur Überprüfung der Mängelrüge; keine Pflicht des Verkäufers der vom Käufer
gewählten Art der Nacherfüllung ohne Überprüfung der Sache zuzustimmen)
Fundstellen: JK 10/10, BGB § 439/6, JA 2010, 546; NJW 2010, 1448;
BGH, Urt. v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10
(§ 269 BGB, § 439 BGB: § 269 BGB, § 439 BGB: Kein Rücktritt bei Nichtbringen der Kaufsache an
Erfüllungsort der Nacherfüllungsverpflichtung; Leistungsart, Ausmaß der Unannehmlichkeiten u.
Verbrauchsgüterkaufrichtlinie als Maßstäbe zur Bestimmung des Nacherfüllungsortes Erfüllungsort
der Nacherfüllung)
Fundstellen: JuS 2011, 748; JA 2011, 783; JK 12/11, BGB § 269/2; NJW 2011, 2278;
BGH, Urt. v. 21.12.2011 – VIII ZR 70/08
(§ 439 BGB: Nacherfüllung umfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache;
teleologische Reduktion des § 439 Abs. 3 BGB für Fälle des Verbrauchsgüterkaufs, keine Möglichkeit
der Einrede für den Verkäufer, wenn nur eine Art der Nacherfüllung möglich ist oder der Verkäufer
die andere Art zu Recht verweigert hat; Beschränkung der Einrede der Unverhältnismäßigkeit auf das
Recht, Ausbau der mangelhaften und Einbau einer mangelfreien Sache auf die Höhe eines
angemessenen Betrages zu beschränken)
Fundstellen: JA 2012, 386; JuS 2012, 456; NJW 2012, 1073
BGH, Urt. v. 17.10.2012 - VIII ZR 226/11
(§ 439 BGB: Zum Umfang der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung hinsichtlich der Ein- und
Ausbaupflichten bei Verträgen zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern; keine
richtlinienkonforme Auslegung; keine Ein- und Ausbaupflicht bei Verträgen zwischen Unternehmer)
Fundstellen: ZIP 2012, 2397; ZJS 2013, 202; JA 2013, 149; JK 8/13, BGB § 439/8
BGH, Urt. v. 19.12.2012 – VIII ZR 96/12
(§ 269 BGB, § 275 BGB, § 323 BGB, § 326 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB: Rückabwicklung
eines Kaufvertrages über ein „Wanderboot“; Relevanz des Nacherfüllungsortes für Wirksamkeit des
Nacherfüllungsverlangens und Voraussetzungen des Rücktritts bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit der
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Nacherfüllung; taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch Bereitschaft des Käufers umfassen,
dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für entsprechende
Untersuchung zur Verfügung zu stellen; Verkäufer ist nicht verpflichtet, sich auf
Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der
Nacherfüllung Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben hat; Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326
Abs. 5 BGB besteht im Falle wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn Schuldner
gemäß § 275 Abs. 2 BGB von Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat; kein
Gewährleistungsausschluss bei (stillschweigender) Beschaffenheitsvereinbarung)
Fundstellen: NJW 2013, 1074; JA 2013, 785;
BGH, Urt. v. 02.04.2014 – VIII ZR 46/13
(§ 433 BGB: Erstattung von Ein- und Ausbaukosten beim Kaufvertrag zwischen Unternehmern;
Abgrenzung von Werklieferungsvertrag und Kaufvertrag; kein Ersatzanspruch der Ein- und
Ausbaukosten aus § 439 BGB mangels Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs; Hersteller der
Kaufsache ist kein Erfüllungsgehilfe des Händlers; Herstellung der Sache gehört nicht zum
Pflichtenkreis des Verkäufers)
Fundstellen: NJW 2014, 2183 ff.; JA 2015, 68
BGH, Urt. v. 04.04.2014 - V ZR 275/12
(§ 251 BGB, § 439 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB: Schuldrecht: Unverhältnismäßigkeit der
Mängelbeseitigungskosten, Umfang des Schadensersatzes statt der Leistung, Berechnungsmethoden:
Mangelbeseitigungskosten oder Minderwert, Grund- und Zwischenurteil, Betragsverfahren, absolute
Unverhältnismäßigkeit lässt sich unter Berücksichtigung von § 439 Abs. 3 BGB bestimmen,
Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit muss sich auf Kosten zu Beginn der Mängelbeseitigung
beziehen)
Fundstellen: BeckRS 2014, 12422; JA 2015, 230; JuS 2014, 833
Mittwoch, den 27.7.2016 (Vormittagssitzung, 8-12 Uhr)
Bereicherungsrecht
BGH, Urt. v. 20.11.2013 - XII ZR 19/11
(§ 818 BGB, § 812 BGB, § 816 BGB, § 684 BGB: kein Wertersatz wegen Unmöglichkeit der Herausgabe
bei Besitzkondiktion; unberechtigte Geschäftsführung; Unwirksamkeit der Verfügung gem. § 105
BGB; kein eigenständiger, ersatzfähiger Wert des Besitzes)
Fundstellen: JK 6/14, BGB § 818/6; JuS 2014, 548 NJW 2014, 1095
BGH, Urt. v. 10.04.2014 – VII ZR 241/13
(§ 812 BGB, § 817 BGB, § 818 BGB, § 1 SchwarzArbG: Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen § 1
Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.7.2004 nichtig, steht Unternehmer für erbrachte Bauleistungen ein
bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen Besteller nicht zu; ein solcher Anspruch ist
durch § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen, eine Einschränkung der Verbotsnorm aufgrund von Treu und
Glauben kommt nicht in Betracht)
Fundstellen: JuS 2014, 1123; NJW 2014, 1805; JA 2014, 623; JK 11/2014, BGB § 812/45
Deliktsrecht & GoA:
Zeitplan für Veranstaltung höchstrichterliche Rechtsprechung bei PD Dr. Mylich, Sommer 2016
BGH, Urt. v. 07.12.2010 - VI ZR 288/09
(§ 426 BGB, § 7 StVG, § 9 StVG, § 18 StVG: Anspruch eines Leasinggebers und Eigentümers eines Kfz
gegen einen Leasingnehmer und Halter aus § 7 Abs. 1 StVG bei Beschädigung des Fahrzeugs;
Gesamtschuldnerausgleich nach Verkehrsunfall; Erledigung der Hauptsache)
Fundstellen: JuS 2011, 643; NJW 2011, 699; JK 9/11, StVG § 7/6
BGH, Urt. v. 18.01.2011 – VI ZR 325/09
(§ 249 BGB, § 823 BGB: Anspruch eines arglistig getäuschten Käufers gem. § 823 II BGB i.V.m. § 263
StGB gegen einen täuschenden Dritten, Ersatz nur des Erhaltungsinteresses wegen Fehlens eines
Vertragsverhältnisses zwischen Täuschendem und Getäuschtem)
Fundstellen: JA 2011, 468; VersR 2011, 398; ZIP 2011, 529
BGH, Beschl. v. 15.11.2011 - II ZR 304/09
(§ 27 BGB, § 254 BGB, § 670 BGB: Haftungsprivilegierung eines in einem Verein unentgeltlich tätigen
Mitglieds bei Verursachung eines Schadens des Vereins durch grob fahrlässiges Handeln)
Fundstellen: JuS 2012, 251; DB 2012, 49
BGH, Urt. v. 31.01.2012 – VI ZR 43/11
(§ 823 BGB, § 7 StVG, § 115 VVG: haftungsbegründende Zurechnung von Sachschäden an
Polizeifahrzeugen wegen Herausforderung zur Verfolgung; Fahrzeughalterhaftung; Schaden „beim
Gebrauch des Fahrzeugs“; Beruhen des Schadens auf durch Herausforderung gesteigerter
Gefahrenlage; objektive Zurechenbarkeit bei angemessener Mittel-Zweck-Relation der Verfolgung
und der damit verbundenen Risiken; absichtlich herbeigeführte Kollision mit Fluchtfahrzeug zum
Zwecke der Gefahrenabwehr subjektiv als möglich vorhersehbar; kein „unabwendbares Ereignis“ bei
deliktisch aus Herausforderung zurechenbarer Rechtsgutverletzung; ausnahmsweise Prüfung des §
823 BGB vor 7 StVG bei Verfolgungsfällen)
Fundstellen: JuS 2012, 1029; JK 10/12, BGB § 823/68; MDR 2012, 707; NJW 2012, 1951
BGH, Urt. v. 27.1.2015, VI ZR 548/12
(Differenzierung hinsichtlich einer Gesundheitsverletzung durch psychische Beeinträchtigung nach
dem Unfalltod eines nahen Angehörigen)
BGH Urt. v. 23.07.2015 – III ZR 346/14
Gefälligkeit und GoA, Ersatz eines Verkehrsunfallschadens bei privater Fahrt mit mehreren
Vereinsmitglieder zu einer Sportveranstaltung (BGB §§ 677, 683 1, 670)
Fundstelle: NJW 2015, 2880 mAnm. Singbartl/Zintl; JuS 2016
BGH, Urt. v. 8.12.2015, VI ZR 139/15
(Die Bedeutung der Begriffe „Betrieb“ und „Gebrauch“ eines Kfz in § 7 StVG bzw. § 1 PflVG)
BGH, Urt. v. 26.4.2016, VI ZR 467/15
Anforderungen an die Annahme einer Abrede zur Haftungsbeschränkung, wenn der Schaden auf
durch eine Gefälligkeitshandlung des Nachbarn herbeigeführt worden ist
Mittwoch, den 27.7.2016 von 14-16 Uhr
Zeitplan für Veranstaltung höchstrichterliche Rechtsprechung bei PD Dr. Mylich, Sommer 2016
Sachenrecht, Erwerbstatbestände
BGH, Urt. v. 02.07.2010 – V ZR 240/09
(§ 888 BGB: Geltendmachung des Anspruchs aus § 888 I BGB auch dann, wenn der
Vormerkungsberechtigte nicht bereits als Eigentümer oder sonstiger Rechtsinhaber in das
Grundbuch eingetragen worden ist)
Fundstellen: JA 2011, 549; BGHZ 186, 130; NJW 2010, 3367
BGH, Beschl. v. 03.05.2012 - V ZB 258/11
(§ 883 BGB; § 885 BGB; § 887 BGB; § 44 GBO: Grenzen der "Aufladung" einer unrichtig gewordenen
Vormerkungseintragung mit neuer Forderung durch nachträgliche Bewilligung; Verwendung nur,
wenn Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind; fehlende Übereinstimmung von nicht
vererblichem und nicht übertragbarem Rückübertragungsanspruch des Berechtigten mit
anderweitigem vererblichen Anspruch)
Fundstellen: JuS 2012, 943; JK 4/13, BGB § 883 I 2/5; NJW 2012, 2032
BGH, Urt. v. 14.06.2013 – V ZR 108/12
(§ 935 BGB: Sammlermünzen als Geld beim gutgläubigen Erwerb; Sammlermünzen auch bei
Zulassung als offizielles Zahlungsmittel kein Geld i.S.d. § 935 II BGB, wenn nicht zum Umlauf im
Zahlungsverkehr bestimmt und geeignet; Einschränkung des Eigentümerschutzes durch § 935 II BGB
zum Erhalt der Umlauffähigkeit des Geldes im öffentlichen Interesse; Einschränkung bei fehlender
praktischer Zahlungsfunktion nicht notwendig; Herausgabe des Erlöses nach Genehmigung der
Verfügung des Nichtberechtigten; vorbereitender Auskunftsanspruch)
Fundstellen: JK 02/14, BGB § 935/1; NJW 2013, 2888; JuS 2014, 169
BGH, Urt. v. 13.12.2013 – V ZR 58/13
(§ 935 BGB: Eine bewegliche Sache kommt dem mitbesitzenden Eigentümer nicht im Sinne von § 935
I BGB abhanden, wenn er selbst den unmittelbaren Besitz ohne Willen des eigentumslosen
Mitbesitzers freiwillig aufgibt)
Fundstellen: BeckRS 2014, 02200; JA 2014, 467; JuS 2014, 840; JK 7/14, BGB § 935/2
BGH, Urt. v. 16.10.2015 – V ZR 240/14
Übereignungsofferte „an den, den es angeht“ (BGB §§ 164, 929, 947, 948, 958, 959)
BGH, Urt. v. 22.1.2016 – V ZR 27/14
Zum Verhältnis Ersitzung und bereicherungsrechtliche Herausgabe
BGH v. 12.4.2016 – XI ZR 305/14
Zu den Voraussetzungen der Nichtigkeit der Übereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit
Mittwoch, den 27.6.2016, 16-18 Uhr
Sachenrecht, Besitzschutz und EBV
BGH, Urt. v. 02.12.2011 - V ZR 30/11
(§ 858 BGB, § 859 BGB, § 823 BGB, § 249 BGB; Abschleppfall, Parkplatzfall, Falschparker,
Zeitplan für Veranstaltung höchstrichterliche Rechtsprechung bei PD Dr. Mylich, Sommer 2016
Erstattungsfähigkeit der einzelnen Kosten die Rahmen einer Abschleppmaßnahme anfallen,
Vorbereitung einer Abschleppmaßnahme, Besitzschutz, Verzugsschadensersatz,
Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB)
Fundstellen: JuS 2012, 358; JK 7/12, BGB § 823/65; NJW 2012, 528
BGH, Urt. v. 04.07.2014 – V ZR 229/13
(§ 249 BGB, § 858 BGB, § 859 BGB: Schadensersatzanspruch nach §§ 823 II, 858 I BGB bei
unberechtigtem Parken auf einem als solchen gekennzeichneten Kundenparkplatz; Ersatzfähigkeit
von Nebenkosten des konkreten Abschleppvorgangs)
Fundstellen: JuS 2015, 269; NJW 2014, 3727
BGH, Urt. v. 14.03.2014 - V ZR 218/13
(§ 421 BGB, § 546a BGB, § 812 BGB, § 987 BGB, § 990 BGB: Schuldrecht und Sachenrecht,
Nutzungsersatzanspruch gegen Mieter und Untermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses;
nicht mehr berechtigter Besitzer; Konkurrenzen; Verhältnis der Nutzungsherausgabeansprüche
zueinander; analoge Anwendung von §§ 421 ff BGB)
Fundstellen: JuS 2014, 940; WM 2014, 1445
BGH, Urt. v. 09.05.2014 - V ZR 305/12
(§ 138 BGB, § 292 BGB, § 814 BGB, § 818 BGB, § 929 BGB, § 989 BGB, § 990 BGB: Haftung des
bösgläubig Bereicherten auf Ersatz sämtlicher Vermögensschäden; keine Begrenzung auf Wert der
herauszugebenden Sache; subjektives Interesse des Eigentümers an Wiederherstellung ist
maßgeblich; Sittenwidrigkeit durch Schmiergeldzahlungen; Verhältnis Erlösherausgabe und
Schadensersatz; Anspruchskürzung)
Fundstellen: JuS 2015, 73; Jura 2015, 31; NJW 2014, 2790
BGH, Urt. v. 19.09.2014 – V ZR 269/13
(§ 535 BGB, § 540 BGB, § 994 BGB, § 996 BGB, § 951 BGB, § 946 BGB, § 812 BGB: Ausschluss von
Verwendungsersatzansprüchen gegen den Eigentümer bei einer Vereinbarung über
Verwendungsersatzansprüche zwischen einem Untermieter und einem Untervermieter;
Bereicherungsanspruch in Fällen der Nichtleistungskondiktion im Mehrpersonenverhältnis)
Fundstellen: JuS 2015, 363; NJW 2015, 229
Donnerstag, den 28.7.2016
Entscheidungen aus dem Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht; die Fundstellen werden am
Montag nachgeliefert. Zudem werden ggf. nicht geschaffte Entscheidungen noch besprochen.