Besondere Hinweise für Maurer / Hochbaufacharbeiter Zeitplan Stufenausbildung Bau 2016/2017 Maurer/Hochbaufacharbeiter der Carl-Benz-Schule Koblenz Die Carl-Benz-Schule in Koblenz kann im Ausbildungsjahr 2016/2017 die Fachstufe 1 + 2 für Maurer und Hochbaufacharbeiter aus organisatorischen Gründen nicht unterrichten. Die betreffenden Lehrlinge wurden bei der Berufsbildenden Schule in Lahnstein angemeldet. Sollte Ihr Lehrling einen anderen Berufsschulstandort besuchen, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren. Berichtshefte Im Bauzentrum und Berufsbildungszentrum Bad Kreuznach können die Lehrlinge speziell für die Bauberufe gefertigte Berichtshefte erwerben. Durch die Vereinheitlichung werden die Kontrollen durch den Betrieb und die HwK-Ausbilder erheblich vereinfacht. Lehrzeitverkürzungen In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Lehrlingen mit verkürzter Lehrzeit, bedingt durch fehlende fachliche Unterweisungseinheiten, gegenüber Lehrlingen mit normaler Lehrzeit bei der Zwischen- und Gesellenprüfung erhebliche Nachteile entstehen können. In Ihrem wie auch im Interesse der Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit schlagen wir deshalb vor, dem Lehrling Gelegenheit zu geben, die fehlenden Fachkenntnisse in Nachhollehrgängen bei uns zu erlangen. Die Termine der Nachhollehrgänge sind in dem Zeitplan der Stufenausbildung Bau bereits eingearbeitet ( N ). Hierzu werden wir gesondert einladen. Berufsschulen / Jahrgangssammelklassen Aus organisatorischen Gründen müssen im Schuljahr 2016/2017 bei einigen Berufsschulen Jahrgangssammelklassen eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass Lehrlinge des 2. und 3. Lehrjahres zum Teil in einem Klassenverband zusammengefasst werden und sich dadurch zum Regelausbildungsplan Abweichungen der Berufsschulzeiten bzw. Abweichungen der Zeiten der überbetrieblichen Unterweisung ergeben können. Für die betroffenen Betriebe liegt diesem Informationsschreiben ein gesondertes Blockdiagramm bei. Probezeit Wie in den letzten Jahren bereits bewährt, bieten wir auch in diesem Jahr wieder allen Betrieben während der Probezeit den Erfahrungsaustausch mit unseren Ausbildern nach telefonischer Terminabsprache an. Freiwilliger Zusatzlehrgang Praxis für Lehrlinge des 3. Lehrjahres Wie in den letzten Jahren bereits erfolgreich praktiziert, wird auch in 2017 für Lehrlinge des 3. Lehrjahres ein zusätzlicher Praxislehrgang zeitnah vor der Gesellenprüfung im Zeitraum 02.05. – 06.05.2017 angeboten. Hierzu erhalten die Betriebe eine gesonderte Einladung. Der Termin (gelb und mit M markiert) ist im Zeitplan Stufenausbildung Bau eingearbeitet. Für die Betriebe, die Mitglied der Soka Bau sind, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Urlaub Wir weisen darauf hin, dass nach § 4 Absatz 4 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft Urlaub nur während den Zeiten der betrieblichen Ausbildung gewährt werden kann. Die Berufsbildungszentren sind in den Sommerferien drei Wochen geschlossen. Für 2016 gilt dies ab dem 01.08.2016. Hinweise zum Zeitplan Stufenausbildung – Seite 1 Pflichtbesuch Der Besuch der überbetrieblichen Lehrgänge durch den Lehrling ist Pflicht. Auf § 2 Absatz 1 und 6 sowie auf § 3 Absatz 2 des Berufsausbildungsvertrages und auch auf §§ 7 und 9 des Berufsbildungsgesetzes weisen wir hin. Darüber hinaus ist der Besuch der überbetrieblichen Ausbildung durch Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Koblenz verbindlich. Der Betrieb erhält nach Beendigung der überbetrieblichen Lehrgänge eine Teilnahmebescheinigung mit einem Durchschlag für den Lehrling (Erziehungsberechtigten). Ausbildungsnachweiskarte Bei Nichtvorliegen der Ausbildungsnachweiskarte sowie unentschuldigtem Fernbleiben des Lehrlings müssen die Lehrgangskosten von zurzeit 55 Euro pro Lehrgangstag dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt werden, da dann die Kosten nicht mit der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse abgerechnet werden können. Auch die Fahrtkosten der Lehrlinge können erst dann abgerechnet werden, wenn die Ausbildungsnachweiskarte vorliegt. Wir bitten Sie, die Ausbildungsnachweiskarte, hier die Bescheinigung in DIN-A4Format, unmittelbar nach Erhalt von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse an die Handwerkskammer Koblenz zu senden. Um unnötige Verzögerungen bei der Abrechnung zu vermeiden, geben Sie diese Informationen auch an Ihren zuständigen Steuerberater weiter. Ein Muster dieser Bescheinigung liegt diesem Schreiben bei. Besonderer Hinweis für Industriebetriebe Wir bitten die Industriebetriebe, uns Kopien der mit der Industrie- und Handelskammer abgeschlossenen Lehrverträge dem Bauzentrum per Fax oder Mail zur Verfügung zu stellen, damit, wie auch in den letzten Jahren, eine optimale Lehrgangsplanung erfolgen kann. Fahrtkostenrückerstattung Jeder Auszubildende, dessen Ausbildungsbetrieb der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden angeschlossen ist, hat Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten zum Ausbildungszentrum, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, der für öffentliche Verkehrsmittel (günstigster Tarif) zu zahlen wäre. Über die Voraussetzungen für die Erstattung der Fahrtkosten werden die Auszubildenden gesondert informiert. Hinweise zum Zeitplan Stufenausbildung – Seite 2
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