Zeitplan Stufenausbildung Bau 2016/2017

Besondere Hinweise für Maurer / Hochbaufacharbeiter
Zeitplan Stufenausbildung Bau 2016/2017
Maurer/Hochbaufacharbeiter der Carl-Benz-Schule Koblenz
Die Carl-Benz-Schule in Koblenz kann im Ausbildungsjahr 2016/2017 die Fachstufe 1 + 2 für Maurer und
Hochbaufacharbeiter aus organisatorischen Gründen nicht unterrichten. Die betreffenden Lehrlinge wurden
bei der Berufsbildenden Schule in Lahnstein angemeldet. Sollte Ihr Lehrling einen anderen Berufsschulstandort besuchen, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren.
Berichtshefte
Im Bauzentrum und Berufsbildungszentrum Bad Kreuznach können die Lehrlinge speziell für die Bauberufe
gefertigte Berichtshefte erwerben. Durch die Vereinheitlichung werden die Kontrollen durch den Betrieb und
die HwK-Ausbilder erheblich vereinfacht.
Lehrzeitverkürzungen
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Lehrlingen mit verkürzter Lehrzeit, bedingt durch fehlende fachliche Unterweisungseinheiten, gegenüber Lehrlingen mit normaler Lehrzeit bei der Zwischen- und Gesellenprüfung erhebliche Nachteile entstehen können. In Ihrem wie auch im Interesse der Lehrlinge mit verkürzter
Lehrzeit schlagen wir deshalb vor, dem Lehrling Gelegenheit zu geben, die fehlenden Fachkenntnisse in
Nachhollehrgängen bei uns zu erlangen. Die Termine der Nachhollehrgänge sind in dem Zeitplan der Stufenausbildung Bau bereits eingearbeitet ( N ). Hierzu werden wir gesondert einladen.
Berufsschulen / Jahrgangssammelklassen
Aus organisatorischen Gründen müssen im Schuljahr 2016/2017 bei einigen Berufsschulen Jahrgangssammelklassen eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass Lehrlinge des 2. und 3. Lehrjahres zum Teil in einem
Klassenverband zusammengefasst werden und sich dadurch zum Regelausbildungsplan Abweichungen der
Berufsschulzeiten bzw. Abweichungen der Zeiten der überbetrieblichen Unterweisung ergeben können. Für
die betroffenen Betriebe liegt diesem Informationsschreiben ein gesondertes Blockdiagramm bei.
Probezeit
Wie in den letzten Jahren bereits bewährt, bieten wir auch in diesem Jahr wieder allen Betrieben während
der Probezeit den Erfahrungsaustausch mit unseren Ausbildern nach telefonischer Terminabsprache an.
Freiwilliger Zusatzlehrgang Praxis für Lehrlinge des 3. Lehrjahres
Wie in den letzten Jahren bereits erfolgreich praktiziert, wird auch in 2017 für Lehrlinge des 3. Lehrjahres ein
zusätzlicher Praxislehrgang zeitnah vor der Gesellenprüfung im Zeitraum 02.05. – 06.05.2017 angeboten.
Hierzu erhalten die Betriebe eine gesonderte Einladung. Der Termin (gelb und mit M markiert) ist im Zeitplan Stufenausbildung Bau eingearbeitet. Für die Betriebe, die Mitglied der Soka Bau sind, entstehen keine
zusätzlichen Kosten.
Urlaub
Wir weisen darauf hin, dass nach § 4 Absatz 4 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft Urlaub nur während den Zeiten der betrieblichen Ausbildung gewährt werden kann. Die Berufsbildungszentren sind in den Sommerferien drei Wochen geschlossen. Für 2016 gilt dies ab dem 01.08.2016.
Hinweise zum Zeitplan Stufenausbildung – Seite 1
Pflichtbesuch
Der Besuch der überbetrieblichen Lehrgänge durch den Lehrling ist Pflicht. Auf § 2 Absatz 1 und 6 sowie auf
§ 3 Absatz 2 des Berufsausbildungsvertrages und auch auf §§ 7 und 9 des Berufsbildungsgesetzes weisen
wir hin. Darüber hinaus ist der Besuch der überbetrieblichen Ausbildung durch Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Koblenz verbindlich. Der Betrieb erhält nach Beendigung der überbetrieblichen
Lehrgänge eine Teilnahmebescheinigung mit einem Durchschlag für den Lehrling (Erziehungsberechtigten).
Ausbildungsnachweiskarte
Bei Nichtvorliegen der Ausbildungsnachweiskarte sowie unentschuldigtem Fernbleiben des Lehrlings müssen die Lehrgangskosten von zurzeit 55 Euro pro Lehrgangstag dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt werden, da dann die Kosten nicht mit der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse abgerechnet werden
können. Auch die Fahrtkosten der Lehrlinge können erst dann abgerechnet werden, wenn die Ausbildungsnachweiskarte vorliegt. Wir bitten Sie, die Ausbildungsnachweiskarte, hier die Bescheinigung in DIN-A4Format, unmittelbar nach Erhalt von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse an die Handwerkskammer Koblenz zu senden. Um unnötige Verzögerungen bei der Abrechnung zu vermeiden, geben Sie diese Informationen auch an Ihren zuständigen Steuerberater weiter. Ein Muster dieser Bescheinigung liegt diesem Schreiben bei.
Besonderer Hinweis für Industriebetriebe
Wir bitten die Industriebetriebe, uns Kopien der mit der Industrie- und Handelskammer abgeschlossenen
Lehrverträge dem Bauzentrum per Fax oder Mail zur Verfügung zu stellen, damit, wie auch in den letzten
Jahren, eine optimale Lehrgangsplanung erfolgen kann.
Fahrtkostenrückerstattung
Jeder Auszubildende, dessen Ausbildungsbetrieb der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden
angeschlossen ist, hat Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten zum Ausbildungszentrum, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, der für öffentliche Verkehrsmittel (günstigster Tarif) zu zahlen
wäre. Über die Voraussetzungen für die Erstattung der Fahrtkosten werden die Auszubildenden gesondert
informiert.
Hinweise zum Zeitplan Stufenausbildung – Seite 2