Link öffnet in einem neuen Fenster.•Begleitbrief JGK an

Justiz-, Gemeinde- und Direction de la justice, des affaires
Kirchendirektion des
communales et des affaires eccléKantons Bern
siastiques du canton de Berne
Münstergasse 2
3011 Bern
Telefon 031 633 76 76
Telefax 031 633 76 25
Sachbearbeiter:
G.-Nr.:
An die
Adressaten der Konsultation zur BauVÄnderung
HUK
500 142
Bern, 2. August 2016
Änderung der Bauverordnung (BauV): Konsultationsverfahren vom 2.8.-2.10.2016
Sehr geehrte Damen und Herren
I1
Als Folge der jüngsten Änderungen in der übergeordneten Gesetzgebung und aufgrund von Anliegen aus der Praxis besteht in der geltenden Bauverordnung (BauV) grösserer Anpassungsbedarf:
Am 16. März 2016 hat der Grosse Rat mit dem Gegenvorschlag zur Kulturland-Initiative eine Änderung des Baugesetzes (BauG) beschlossen, um den Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlands, namentlich auch der Fruchtfolgeflächen, zu stärken. In der Junisession 2016 sind im Rahmen einer umfassenden Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung in mehr als 20 Revisionsbereichen Änderungen im BauG und im Baubewilligungsdekret (BewD) beschlossen worden. Diese Änderungen sind auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Die Gelegenheit wird benützt, um
weitere nötige Änderungen und Präzisierungen auf Verordnungsstufe vorzunehmen.
Wir laden Sie ein, im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zum Entwurf für die BauV-Änderung
Stellung zu nehmen.
Der Entwurf für die BauV-Änderung und den zugehörigen Vortrag kann unter www.be.chiagr
(Rubrik «Aktuelles») heruntergeladen werden.
Wir bitten Sie, insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
1.
2.
3.
Gesamtbeurteilung: Wie beurteilen Sie die vorliegende BauV-Änderung insgesamt?
Art. 30 BauV: Welchem Regelungsvorschlag zu Art. 30 BauV geben Sie den Vorzug:
a)
Aufhebung des bestehenden Verbots von Materialabbaustellen in archäologischen
Schutzgebieten in Art. 30 Abs. 1 BauV.
b)
Variante: Modifizierte Regelung in Art. 30 Abs. 2 BauV
Anpassungsbedarf: Gibt es aus Ihrer Sicht weiteren Anpassungs- oder Regelungsbedarf in
der BauV?
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis am 2. Oktober 2016 mit E-Mail an:
info.agreigk.be.ch (Vermerk: BauV-Änderung). Postadresse: Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), z.H. Katalin Hunyady, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern.
«D_NR,,/“G_YAG»
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
2
Für Fragen zur vorliegenden BauV-Änderung steht Ihnen Frau Katalin Hunyady, Stabsjuristin AGR
(Tel. 031 633 77 46; mailto: katalin.hunyadyggk.be.ch) gerne zur Verfügung.
Für Ihre Mitwirkung bedanken wir uns.
Freundliche Grüsse
Justiz-, Gemeinde- und
hendirektion
Christoph Neuhaus
Regierungsrat