Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Es hat unter anderem die Aufgabe, Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten und ist auch für die Spionageabwehr zuständig. Damit leistet es einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir am Dienstort Berlin eine(n) fremdsprachliche(n) Mitarbeiter/in mit sehr guten Sprachkenntnissen in Türkisch (ggf. Kurdisch-Kurmanci oder Kurdisch-Zazaki) (Tarifbeschäftigte nach E 9 b TVöD/ Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes A 9 BBesG) Ihre Aufgaben Das Aufgabengebiet umfasst: • die Bearbeitung fremdsprachlichen Materials in schriftlicher und mündlicher Form, SEITE 2 VON 4 • das Übersetzen und Auswerten von Texten, Audio- und Videomedien, • die selbstständige Erstellung von schriftlichen Berichten sowie • Internetrecherchen. Ihr Profil Wir stellen an unsere Bewerberinnen und Bewerber folgende Anforderungen: • hervorragende Kenntnisse der Sprache Türkisch (z.B. als Muttersprachler/in oder Dolmetscher- bzw. Übersetzer-Diplom), • ggf. zusätzliche sichere mündliche und schriftliche Kenntnisse der Sprache Kurdisch mit einem der Dialekte (Kurmanci oder Zazaki) • gute und sichere Beherrschung der deutschen Sprache in mündlicher und schriftlicher Form, • allgemeine Hochschulreife/Fachhochschulreife oder • eine abgeschlossene Berufs- oder (Fach-)Hochschulausbildung, • eine gute Allgemeinbildung und ausgeprägtes Interesse an politischen Themen, • selbstständige Arbeitsweise, • ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein, • Erfahrungen im Übersetzungs-/Dolmetscherbereich sind wünschenswert. Vor Einstellung erfolgt ein Sprachtest. Im Bundesamt für Verfassungsschutz ist der sichere Umgang mit moderner Informationstechnik selbstverständlich. Deshalb wird erwartet, dass Sie neben einer grundsätzlichen IT-Affinität und guten Kenntnissen der gängigen Microsoft® Office Anwendungen ebenfalls Erfahrungen im Bereich „Neue Medien“ (Web 2.0-Formate) mitbringen. SEITE 3 VON 4 Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerber/innen ausländischer Herkunft, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, sein und sollten seit mindestens 10 Jahren im Bundesgebiet leben. Darüber hinaus müssen Sie dazu bereit sein, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter/innen im Bundesamt für Verfassungsschutz eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen. Wir bieten • die Gewährung einer Sicherheitszulage, • bedarfsorientierte Fortbildungsmaßnahmen als wichtiger Bestandteil unserer Personalpolitik, • ein teamorientiertes Arbeitsumfeld, • Jobticket und • alle üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes. Die Festsetzung beziehungsweise Zuordnung der jeweiligen Stufe erfolgt unter Berücksichtigung der Berufserfahrung. SEITE 4 VON 4 Ihre Bewerbung Wir haben uns die berufliche Förderung von Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes zum Ziel gesetzt und sind deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht wird. Eine Besetzung von Stellen mit entsprechenden Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Von diesen wird die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung gemäß den dienstlichen Erfordernissen erwartet. Bitte bewerben Sie sich bis zum 08.01.2016 über das im Internet eingestellte Online-System unter der Verfahrensnummer BfV-12-2015. Link zum Online-System: https://onlinebewerbung.dienstleistungszentrum.de/BaSys2Webapp/BfV-12-2015/index.html Weitere Unterlagen übersenden Sie bitte erst nach Aufforderung durch das Bundesverwaltungsamt Köln - Servicezentrum Personalgewinnung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unverlangt eingereichte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Chatzidelis vom Bundesverwaltungsamt - Servicezentrum Personalgewinnung - unter der Rufnummer 0228 99 358 8767 gern zur Verfügung. Allgemeine Informationen zum Bundesamt für Verfassungsschutz können Sie der Internetseite www.verfassungsschutz.de entnehmen.
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