A 081/2016 Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2017 auf 8,84 Euro

ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT
A 081/2016 vom 04.08.2016
Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2017 auf 8,84 Euro
Die von der Bundesregierung eingerichtete Mindestlohnkommission hat
ihre Empfehlung für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns bekannt gegeben (Anlage). Demnach empfiehlt die Kommission, den
Mindestlohn zum 01. Januar 2017 auf 8,84 Euro anzuheben.
Die Erhöhung fällt mit 4,0 % deutlicher aus, als zunächst nach dem statistischen Tarifindex zu erwarten war. Die Kommission orientiert sich
bei ihrer Empfehlung grundsätzlich am "Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen" des Statistischen Bundesamtes.
Dieser Index ist zwischen Dezember 2014 und Juni 2016 um 3,2 % gestiegen, was eine Erhöhung des Mindestlohns auf 8,77 Euro bedeuten
würde. Die Kommission hat jedoch den Tarifabschluss im öffentlichen
Dienst bereits berücksichtigt, der sich erst in der zweiten Jahreshälfte
auswirkt. Für die Anpassungsentscheidung im Jahr 2018 (mit Wirkung
ab 2019) wird dann allerdings 8,77 Euro als Ausgangsbasis zugrunde
gelegt werden, um die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes nicht
doppelt zu gewichten.
Zur Relevanz des gesetzlichen Mindestlohns für die Baubranche (etwa
im Bereich der Praktikanten und "Bullifahrer") und zum Verhältnis der
verschiedenen Mindestlöhne zueinander verweisen wir auf die aktualisierte Kurzübersicht "Relevanz des Mindestlohngesetzes für die Bauwirtschaft"(vgl. Rundschreiben A 094/2015 vom 26.08.2015 und A
061/2016 vom 30.06.2016 zum Thema "Bullifahrer").
Weitere Unterlagen mit Bezug zu dem gesetzlichen Mindestlohn werden wir rechtzeitig vor dem Wirksamwerden des neuen Mindestlohns
aktualisieren und Sie darüber informieren.
Anlage
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