Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen die absolute Ausnahme

Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung
für die Belange von
Menschen mit Behinderung
Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen die absolute Ausnahme sein
Der vorgelegte Bericht zeigt, dass vorhandene Mängel aufgefunden wurden und
das Verhalten einzelner Mitarbeitender über ihrem zulässigen Handlungsspielraum gelegen hat. Es ist und war wichtig, den erhobenen Vorwürfen in dieser
Richtung nachzugehen und sie umgehend abzustellen.
Trotzdem bleibt: Ehrlichkeit im Umgang auf allen Seiten ist angezeigt. Im Umgang mit überfordernden Situationen für Eltern müssen Hilfesysteme greifbar
und erreichbar sein, nicht erst, wenn sich Verhaltensweisen verfestigt haben,
Aggressionen gegenseitig aufgestaut haben etc. Aufsuchende, niederschwellige
Beratungs- und Unterstützungsangebote innerhalb der Jugend- und / oder Behindertenhilfe sind flächendeckend nötig. Gleichzeitig brauchen wir Forschung
und Fachlichkeit für passende Lern- und Unterstützungsstrukturen für Menschen
mit Behinderung selbst, um eigenständiges, selbstbestimmtes und jugendgerechtes Aufwachsen und Erwachsenwerden zu begleiten.
Eine Haltung, die uns Menschen mit Behinderung insgesamt und immer auf Augenhöhe und mit Respekt begegnet, erwarte ich von uns allen.
Was noch dazu kommt: Eine gesellschaftlich bessere Anerkennung von sozialen
Berufen und eine bessere Bezahlung dieser Professionen fordere ich grundsätzlich.
Irmgard Badura
Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
zugeordnet dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Hausadresse: Winzererstraße 9, 80797 München - Briefadresse: 80792 München
Telefon: 089 1261-2799 - Telefax: 089 1261-2453
verantwortlich: Marko Urban - E-Mail: [email protected]