Erklärung zur Geringfügigen bzw. Kurzzeitigen Beschäftigung, Minijob und Aufwandsentschädigungen Fragebogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung (Anlage zu den Personalunterlagen/Vertrag) Familienname, Vorname geb. am: Familienstand: Staatsangehörigkeit: Straße: PLZ/Wohnort: SV-Nr.: ________________________________________________________________________________________________ Ich bin Hausfrau in Elternzeit von Arbeitsloser bis Bezieher von Leistungen der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug letztes Beschäftigungsverhältnis bei Firma in bis: Selbstständiger Arbeitnehmer: bei Firma in seit Mtl. Brutto € Ich war zuletzt bei der Krankenkasse selbstversichert familienversichert privatversichert Rentenversicherungsbeitrag GfB bis 450,00 Euro Gleitzone 450,01 bis 850,00 Euro Ich beantrage die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (nur möglich mit beigefügtem, unterschriebenen Befreiungsantrag nach § 8 Absatz 4a Beitagsverfahrensverordnung (BVV)) Ich verzichte auf die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags und möchte den vollen Arbeitnehmerbeitrag zahlen ab dem ___________. bitte 2. Seite beachten ! 1 Bei geringfügig entlohnter bzw. kurzzeitiger Beschäftigung Weitere geringfügige Beschäftigung? Ja nein Firma: seit: €/mtl. Firma: seit: €/mtl. Andere Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr? Firma: ja seit/bis: nein €/mtl. ________________________________________________________________________________________________ Übungsleiterpauschale für eine nebenberufliche Tätigkeit als Erzieher/ Übungsleiter/BetreuerIn nach § 3 Nr. 26 EStG Sind Sie bereits bereits bei einer anderen Organisation im Rahmen der Übungsleiterpauschale beschäftigt: nein ja In welchen Umfang? Stunden wöchentlich Betrag € mtl. Beitrag € jährl. Die Einnahmen aus der sogenannten Übungsleiterpauschale haben Sie dem Finanzamt in Ihrer Steuererklärung mitzuteilen. Die gesamten Aufwandsentschädigungen dürfen mtl. € 200,00 bzw. € 2.400,00 kalenderjährlich nicht überschreiten. Bei regelmäßiger Tätigkeit darf der Stundenumfang wöchentlich nicht mehr als 12 Stunden betragen. Die Einnahmen aus der sogenannten Ehrenamtspauschale haben Sie dem Finanzamt in Ihrer Steuererklärung mitzuteilen. Die gesamten Aufwandsentschädigungen dürfen mtl. € 60,00 bzw. € 720,00 kalenderjährlich nicht überschreiten. Bei regelmäßiger Tätigkeit darf der Stundenumfang wöchentlich nicht mehr als 12 Stunden betragen. Ich versichere, diese Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Jede Änderung, insbesondere die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, werde ich unverzüglich mitteilen. Bei unzutreffenden Angaben oder Verletzungen meiner Anzeigepflicht erkläre ich mich bereit, die vom Sozialversicherungsträger nachgeforderten Beträge zu erstatten. Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter 2
© Copyright 2024 ExpyDoc