Erklärung zur Geringfügigen bzw. Kurzzeitigen Beschäftigung

Erklärung zur Geringfügigen bzw. Kurzzeitigen Beschäftigung, Minijob und
Aufwandsentschädigungen
Fragebogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung (Anlage zu den Personalunterlagen/Vertrag)
Familienname, Vorname
geb. am:
Familienstand:
Staatsangehörigkeit:
Straße:
PLZ/Wohnort:
SV-Nr.:
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Ich bin
Hausfrau
in Elternzeit von
Arbeitsloser
bis
Bezieher von Leistungen der Agentur für Arbeit
ohne Leistungsbezug
letztes Beschäftigungsverhältnis bei Firma
in
bis:
Selbstständiger
Arbeitnehmer: bei Firma
in
seit
Mtl. Brutto €
Ich war zuletzt bei der Krankenkasse
selbstversichert
familienversichert
privatversichert
Rentenversicherungsbeitrag
GfB bis 450,00 Euro
Gleitzone
450,01 bis 850,00 Euro
Ich beantrage die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
(nur möglich mit beigefügtem, unterschriebenen Befreiungsantrag nach § 8 Absatz
4a Beitagsverfahrensverordnung (BVV))
Ich verzichte auf die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags und möchte den
vollen Arbeitnehmerbeitrag zahlen ab dem ___________.
bitte 2. Seite beachten !
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Bei geringfügig entlohnter bzw. kurzzeitiger Beschäftigung
Weitere geringfügige Beschäftigung?
Ja
nein
Firma:
seit:
€/mtl.
Firma:
seit:
€/mtl.
Andere Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr?
Firma:
ja
seit/bis:
nein
€/mtl.
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Übungsleiterpauschale für eine nebenberufliche Tätigkeit als Erzieher/
Übungsleiter/BetreuerIn nach § 3 Nr. 26 EStG
Sind Sie bereits bereits bei einer anderen Organisation im Rahmen der Übungsleiterpauschale
beschäftigt:
nein
ja In welchen Umfang? Stunden wöchentlich
Betrag € mtl.
Beitrag € jährl.
Die Einnahmen aus der sogenannten Übungsleiterpauschale haben Sie dem Finanzamt in Ihrer Steuererklärung
mitzuteilen. Die gesamten Aufwandsentschädigungen dürfen mtl. € 200,00 bzw. € 2.400,00
kalenderjährlich nicht überschreiten. Bei regelmäßiger Tätigkeit darf der Stundenumfang wöchentlich
nicht mehr als 12 Stunden betragen.
Die Einnahmen aus der sogenannten Ehrenamtspauschale haben Sie dem Finanzamt in Ihrer Steuererklärung
mitzuteilen. Die gesamten Aufwandsentschädigungen dürfen mtl. € 60,00 bzw. € 720,00
kalenderjährlich nicht überschreiten. Bei regelmäßiger Tätigkeit darf der Stundenumfang wöchentlich
nicht mehr als 12 Stunden betragen.
Ich versichere, diese Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Jede Änderung, insbesondere die
Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, werde ich unverzüglich mitteilen.
Bei unzutreffenden Angaben oder Verletzungen meiner Anzeigepflicht erkläre ich mich bereit, die vom
Sozialversicherungsträger nachgeforderten Beträge zu erstatten.
Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter
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