Leiterin/Leiter der Generalprokuratur

BMJ-Pr135.005/0001-III 5/2016
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Stellenausschreibung
Zur Besetzung ausgeschrieben wird die Planstelle
der Leiterin / des Leiters der Generalprokuratur
Ende der Bewerbungsfrist: 9. September 2016
Bewerbungsgesuche sind im Dienstweg an das Bundesministerium für Justiz, Abteilung III 5,
zu richten.
Die
gesetzlichen
Ernennungsvoraussetzungen
für
staatsanwaltschaftliche
Planstellen
ergeben sich aus § 178 Abs. 1 RStDG, die erforderlichen Gesuchsbeilagen aus § 179 Abs. 2
RStDG und § 33 Abs. 1 DV-StAG.
Zusätzlich zu hervorragenden Kenntnissen im Bereich des formellen und materiellen
Strafrechts und einschlägiger Nebengesetze werden im Hinblick auf die mit der
ausgeschriebenen
Stelle
verbundene
Verwendung
in
einer
Spitzenfunktion
der
Justizverwaltung – neben dem dokumentierten Interesse dafür – ausgeprägte Management-,
Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten erwartet, zudem ausgezeichnete Kenntnisse
der
Justizorganisation und relevanter
Rechtsquellen,
des Haushalts-,
Dienst-
und
Besoldungsrechts sowie des maßgeblichen sonstigen besonderen Verwaltungsrechts;
Managementwissen;
besondere
Organisations-
und
Koordinierungsfähigkeiten;
hohe
Flexibilität; ein großes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere auch die ausgeprägte
Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; großes
Verantwortungsbewusstsein sowie Verlässlichkeit.
Dem Leiter / der Leiterin der Generalprokuratur gebührt ein festes Gehalt von 11.599,90 Euro.
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Die Justiz ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen. Bewerbungen
von Frauen sind daher besonders erwünscht. Bei gleicher Eignung ist Bewerberinnen gemäß
den §§ 11b und 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz entsprechend den Vorgaben des
Frauenförderungsplans der Vorrang einzuräumen.
Wien, 19. Juli 2016
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Gerhard Nogratnig, LL.M. Eur.
Elektronisch gefertigt
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