Mit tei lungs blatt

Mitteilungsblatt
der Marktgemeinde
OBERNZENN
21. Jahrgang
Juli/August
Nr. 7-8/16
25 Jahre Partnerschaft
Obernzenn – Markersbach
30. Juli 2016
Herzliche Einladung zur
25-Jahr-Feier mit Weinfest
am Sa., 30. Juli 2016, ab 18.00 Uhr am Plärrer in Obernzenn
Beginn: 18.00 Uhr mit dem Musikverein Obernzenn
19.00 Uhr Begrüßung durch 1. Bgm. Markus Heindel
anschließend Grußworte
ca. 20.30 Uhr
(Musik ohne Verstärker)
Ende: 23.00 Uhr
Für das leibliche Wohl sorgen
der Militärverein, der Fischereiverein, der Musikverein
sowie Kurdisch-Syrische Spezialitäten
Markt Obernzenn
Gemeinde Obernzenn
Marktplatz 9, 91619 Obernzenn
E-Mail: [email protected] · www.obernzenn.de
0 98 44/97 99 0 · 6 0 98 44/97 99 79
Öffnungszeiten des Rathauses Obernzenn:
Mo:
08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr
Di, Mi, Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Do:
08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
So sind wir zu erreichen:
Erster Bürgermeister
Markus Heindel
97 99 23
Geschäftsleiterin
Bauamt
Hauptamt
Mittagsbetreuung
Sekretariat,
Zenngrundhalle
Marktkasse, Müll,
Steuern, Mieten, Pachten,
Kämmerei,
Standesamt
Heike Greiner
97 99 13
Monika Goller
97 99 17
Tanja Nell
97 99 23
Werner Plettl
97 99 15
Armin Bachschuster 97 99 19
Meldeamt, Passamt
Brigitte Schneller
97 99 11
Rente, Bauamt
Gabriele Henninger 97 99 26
Obernzenner Handwerker- und Bauernmarkt am 31. Juli 2016
Wir möchten heute schon allen Anliegern für ihr Verständnis und Entgegenkommen danken, die ihre Fahrzeuge an diesem Tag (soweit sie benötigt werden) rechtzeitig vor dem Aufbau der Stände anderweitig parken. Bei Bedarf ist es auch
kein Problem, die Anbieter darum zu bitten, die Hofeinfahrt (sofern man sie an diesem Tag nutzen muss) freizuhalten.
Und das ist alles geboten am 31. Juli 2016 am Handwerker und Bauernmarkt:
Kindertrempelmarkt
Wer Interesse hat, sein „abgelegtes“ Spielzeug los zu werden, sollte es nicht versäumen, am 31. Juli 2016 seine „Schätze“
beim Wachhausbrunnen zu präsentieren. Beginn ist wie immer nach dem Gottesdienst um 11 Uhr.
Matinee im Innenhof des Blauen- und Roten Schlosses
Im Innenhof des Blauen- und Roten Schlosses kommen Freunde der klassischen Musik ab 11.00 Uhr auf ihre Kosten.
Frau Netal mit Team lädt herzlich ein.
Führungen im Blauen Schloss und im Uhrenmuseum
Zum Handwerker- und Bauernmarkt öffnet auch das Blaue Schloss seine Pforten. Angeboten werden Führungen um
15.00 und 16.00 Uhr.
Besuche des privaten Uhrenmuseums der Familie Matthäus sind um 11.00 Uhr, 13.00 Uhr und 16.00 Uhr wieder möglich.
TSV Obernzenn
Die „Cheerleader_Kids“ des TSV Obernzenn, unter Leitung von Frau Lea Drdacky, zeigen ab 11.00 Uhr stündlich ihr
Können in der Konrad-Geißelbrecht-Straße und am Gemeindezentrum.
Schau-Klöppeln aus Markersbach
Unser Besuch aus unserer Partnergemeinde Markersbach wird am Plärrer um 11.00 Uhr und um 13.00 Uhr das Klöppeln vorstellen.
Musik und Tänze am Plärrer
Die Tanzgruppe des Waldheims erfreut ab 14.30 Uhr die vielen Besucher mit ihren Tänzen. Die „Musikgemeinschaft
Baldersheim-Burgerroth“ spielt von 13.00 bis 16.30 Uhr zünftig auf.
Scheren- und Messerschleifen
Sie haben die Möglichkeit Ihre Messer und Scheren schleifen zu lassen. Herr Lunz steht im Eingangsbereich des Blauen
Schlosses und freut sich auf viel Arbeit!
Kindergarten Sonnenblume im Gemeindehaus Obernzenn
ab 13.00 Uhr Kaffe-/Kuchen und Getränkeverkauf
ab 14.00 Uhr Kinderschminken (Familienkurszentrum Bad Windsheim)
Luftballonmodellage (Roland von Kinderspiel Event)
Bunte Haarsträhnen (Dagmar Scheuenpflug)
50 % der Einnahmen gehen an die Flutopfer Obernzenn und den dazugehörigen Ortsteilen. (die anderen 50 % kommen
den Kindern des Kindergartens für z. B. Ausflüge oder Spielgeräte zugute)
Außerdem steht eine Spendenbox bereit, die sich über ihre Unterstützung freuen würde.
23.07. Triathlon Ultra Race Challenge
29.07. Fischer Obernzenn Monatsversammlung „Gasthaus Stern“
30.07. Weinfest mit 25-Jahr-Feier Partnerschaft mit der
Gemeinde Raschau-Markersbach am Marktplatz
31.07. Handwerker- und Bauernmarkt in Obernzenn
05.08 – 08.08. Kirchweih Brachbach
06.08. Fischereiverein Obernzenn, Schnupperfischen
Rappenauer See
07.08. Heimat- und Verkehrsverein Kirchweihstammtisch Gasthaus „zum Roß“ Familie Eder, Brachbach
13.08. 100 Jahre Tucherfest Gasthaus „Zum Lamm“,
Fam Limberger, Breitenau
13.08. Campingplatz, Sommerfest mit Musik
13.08. Obst- und Gartenbauverein Obernzenn, Ferienprogramm
14.08. Gasthaus „Zum Lamm“ Breitenau, Fam. Limberger Hoffest – Tucherfest ab 11.00 Uhr
19.08. – 22.08. Kirchweih Egenhausen
27.08. FFW Obernzenn, Grillfest am Feuerwehrhaus
27.08. BJB Oberer Zenngrund, Tanzveranstaltung Jubiläum, Maschinenhalle Breitenau
04.09. Heimat- und Verkehrsverein, Stammtisch Straßenhof, Fam. Sottosanti
10. – 11.09. Fischereiverein Obernzenn, öffentliches
Marathonfischen
16.09. – 19.09. Kirchweih Unteraltenbernheim
23.09. Fischer Obernzenn, Monatsversammlung
25 Jahr-Feier Partnerschaft in
Markersbach-Raschau
vom 8.10. – 9.10.
Abfahrt am 8.10. um 7.00 Uhr. Ankunft gegen 12.00 Uhr
in Markersbach. Es besteht um 14.00 Uhr die Möglichkeit
einer Führung in dem Besucherbergwerk Zinnkammern.
Ab 18.30 Uhr Veranstaltung im Kaiserhof Markersbach
mit kleiner Ansprache und geselliges Beisammensein
mit Tanz.
Am 9. 10. gemeinsamer Besuch des Gottesdienstes. Nach
dem Mittagessen Rückkehr nach Obernzenn.
Anmeldungen sind unter 09844/9799-23 bereits
möglich.
Nächste Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, 03.08.2016, 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
(weitere Termine: 05.10.2016 und 02.11.2016)
Änderungen vorbehalten
Wiese 0,2047 ha zu verpachten 0 98 44/97 99 15
Jahresparkkarte 2016
Für einen Betrag von 20,- € erhalten
Sie im Rathaus eine Jahresparkkarte für
den Parkplatz am Obernzenner See.
Aus dem Marktgemeinderat
Wir suchen einen Kassier
für den Parkplatz am
Obernzenner Freizeitsee.
Der Marktgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom
06.07.2016 u. a. folgende Angelegenheiten beraten und
beschlossen:
Kassiert wird nur bei schönem Wetter von 10.00 bis
17.00 Uhr und das in wöchentlicher Abwechslung
mit dem weiteren Kassier. Die Bezahlung erfolgt in
Form einer prozentualen Beteiligung an den verkauften Parkkarten.
Vor Beginn der Sitzung gab Gemeinderat Richard Breitschwerdt bekannt, dass er sein Mandat als Gemeinderat,
insbesondere aus beruflichen Gründen, niederlegt.
In der Sitzung am 03.08.2016 wird erfolgen
- der Gemeinderatsbeschluss über die Annahme des Antrages auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches
Gemeinderatsmitglied - im Sinne einer förmlichen
Feststellung der Niederlegung des Gemeinderatsmandats durch Herrn Richard Breitschwerdt, wodurch der
Rücktritt wirksam wird,
- der Gemeinderatsbeschluss zur Berufung des Listennachfolgers sowie Vereidigung des nachrückenden
Gemeinderatsmitglieds,
- die Beschlussfassung über die Neubesetzung der Ausschüsse sowie
Wir suchen außerdem eine Reinigungskraft für die öffentlichen Toiletten am See
Nähere Informationen erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung 09844 / 97 99 15
Veranstaltungstermine
22.07. Triathlon Ultra-Race Festival am Obernzenner See
mit Live-Musik
3
- die Anpassung der Regelung der Stellvertreterregelung
bei gleichzeitiger Verhinderung des ersten Bürgermeisters und der zweiten Bürgermeisterin an die geänderte
Situation und weiterhin die
- Neubenennung von Vertretern für die Schulverbandsversammlung Bad Windsheim
größere Summen von den Lions Clubs sind zugesagt.
Zweckgebunden für die Feuerwehr wurden 7.000,Euro gespendet.
- Für die Verteilung der Geldspenden werden einheitliche Grundsätze gelten, die zusammen mit einem Antragsvordruck in dem am 20.07.2016 erscheinenden
Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
- Für die Beschaffung von Sandsäcken (nach Maßgabe
der Feuerwehr) wird eine Sammelbestellung angeboten
werden.
- Unmittelbar nach dem Hochwasser ist das Wasserwirtschaftsamt bereits auf zahlreiche Betroffene zugegangen, die Flächen innerhalb der Hochwasserlinie
des festgesetzten Überschwemmungsgebiets entlang
der Zenn zu Abstell- bzw. Lagerzwecken nutzen
(Holz, Rundballen, Baumaterialien u.v.m. und auch
Wertstoffcontainer). Die Bereiche sind in der Regel bis
August zu räumen, da das Material bei Hochwasser
abgeschwemmt werden kann und dann den Abfluss
des Wassers, insbesondere an Engstellen wie Brücken
(wie im Falle der Zennbrücke in Unteraltenbernheim
geschehen) massiv behindert.
Baugesuche
Neubau eines Kälberstalls nach Abbruch eines bisherigen Nebengebäudes und Umbau/Renovierung
eines bestehenden Wohnhauses in Unternzenn
Der Marktgemeinderat Obernzenn beschloss nach Sichtung und Prüfung sein Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch für den vorgelegten Bauantrag zum Neubau
eines Kälberstalles und zum Umbau bzw. Renovierung
eines bestehenden Wohnhauses (u.a. Anbau Treppenhaus) in Unternzenn zu erteilen. Gleichzeitig wird dem
Abbruch des bestehenden Nebengebäudes zugestimmt,
das den Neubauten weicht.
Umbau Wohnungseinheiten und Aufzugsarbeiten
im Roten Schloss in Obernzenn
Der Marktgemeinderat Obernzenn beschloss nach Sichtung und Prüfung sein Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch für den vorgelegten Bauantrag zum Umbau
von Wohnungseinheiten und Aufzugseinbau im Roten
Schloss zu erteilen.
Für die Hilfen und Spenden wurde nochmals gedankt
∙ der Feuerwehr und den Helfern
∙ den Spendern von Geld, Dienstleistungen und Sachen
∙ den örtlichen Betrieben für die Mitarbeit und Hilfe
∙ dem Landratsamt für die Auftragsentgegennahme vor
Ort und für die rasche und unbürokratische Auszahlung
der Staatlichen Soforthilfen
∙ der Verwaltung und ganz besonders dem Bauhof
Anbau von Umkleideräumen an das bestehende
Sportheim in Obernzenn
Der Marktgemeinderat Obernzenn beschloss nach Sichtung und Prüfung sein Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch für den vorgelegten Bauantrag zum Anbau
von Umkleideräumen an das bestehende Sportheim in
Obernzenn zu erteilen.
Tiefbauarbeiten Rappenau
Nachdem die Leitungsverlegung der Telekom im Zuge
des Breitbandausbaus im Ortsbereich von Rappenau
abgeschlossen ist, werden die gemeindlichen Tiefbauarbeiten in Rappenau durch die NEWO Bau GmbH voraussichtlich ab dem 01.08.2016 fortgesetzt werden. Nach
einigen Restarbeiten und dem Abbruch des bestehenden
Regenüberlaufs wird die Entwässerungsanlage auf das
beabsichtigte Trennsystem umgestellt und die Fahrbahn
in der Ortsdurchfahrt (über die gesamte Breite) endgültig
wiederhergestellt werden.
Tektur zum Neubau Fitnesscenter in Obernzenn
Das Bauvorhaben entspricht in Bezug auf das Gebäude
den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans
Nr. 5 „Windbuck“ (5. Änderung); die Bauflächen liegen im
Gewerbegebiet gem. § 8 der Baunutzungsverordnung. Der
Marktgemeinderat beschloss nach Sichtung und Prüfung
sein Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch für die vorgelegte Tektur zum Neubau eines Fitnesscenters in Obernzenn zu erteilen. In Bezug auf die Schaffung eines Teils der
Stellplätze außerhalb der Baugrenzen wurde die Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Bekanntmachung
Aktueller Sachstand Hochwasserereignis
Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2004
- Bislang sind noch 6 Häuser und mehrere Kellerwohnungen nicht wieder bewohnbar.
- An staatlichen Soforthilfen wurden, vom Landratsamt,
an Geschädigte im Markt Obernzenn bisher rund
640.000,- Euro ausbezahlt.
- Geldspenden sind rund 140.000,- Euro eingegangen;
(BGBI. 1 S. 2738), geändert durch Art. 10 V vom
20.12.2005 (BGBI. 1 S. 3499);
Bekämpfung der Varroamilben
Das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
4
erlässt folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG:
1. Auf Grund der aktuell weiten Verbreitung der Varroamilbe und der dadurch bedingten Gefährdung der
heimischen Bienenvölker wird im Landkreis Neustadt
a. d. Aisch - Bad Windsheim die Behandlung aller Bienenvölker gegen die Varroamilben angeordnet.
2. Die Behandlung der Bienenvölker hat nach Trachtende
in der Zeit vom 15.07.2016 bis 31.12.2016 mit zugelassenen Tierarzneimitteln gegen die Varroose zu erfolgen.
3. Versuche zur Resistenzzucht sind von dem allgemeinen
Behandlungsgebot ausgenommen.
Rechtsgrundlage für die Anordnung ist§ 15 Abs. 2
Bienenseuchen-Verordnung.
Am 17. Juni 2016
Lena Bibelriether, Tochter von Florian und Franziska
Elisabeth Bibelriether
Am 22. Juni 2016
Pauline Schuh, Tochter von Matthias Klaus und Daniela
Heidi Schuh
Geburtstage
20.07. Maria Baumgärtner, Obernzenn 90 Jahre
Den Bund für`s Leben schlossen:
Am 16. Juni 2016
Jürgen und Kathrin Haberzettl geb. Schürmeyer, Obernzenn
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines
Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade
24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses
Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,
den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand
des Klagegebegehrens bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben,
die angefochtene Allgemeinverfügung soll in Urschrift
oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten
beigefügt werden.
Am 24. Juni 2015
Thorsten und Susanne Sturm geb. Schöner, Esbach
Veröffentlichung von Jubilaren :
Geburtstags- und Ehejubiläen werden nur noch
auf Wunsch im Mitteilungsblatt und in der Windsheimer Zeitung veröffentlicht.
Hierzu erbitten wir eine Nachricht bis etwa sechs
Wochen vor dem jeweiligen Erscheinungstermin
(Rathaus 0 98 44/97 99 23)
Herzliche Anteilnahme
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007
(GVBI. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im
Bereich des Tierseuchenrechts abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit, gegen diese Allgemeinverfügung
Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch
einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage.
Aus dem Leben abberufen wurden:
Am 30. Juni 2016
Richard Wagner, Urphertshofen
Landratsamt Sachgebiet 32
Neustadt a. d. Aisch, 22.06.2016
Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Wir gratulieren
Das Licht der Welt erblickte:
Am 17. Mai 2016
Luis Rogler, Sohn von Sven und Nadine Rogler
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Sommerzeit – Reisezeit
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor
Ihrem Urlaub, ob Ihre Reisedokumente
(Personalausweis bzw. Reisepass) noch
gültig sind, bzw. welche Dokumente
Sie benötigen. Denken Sie bitte daran, dass auch Kinder
Reisedokumente benötigen.
Die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses
dauert ca. 3-4 Wochen.
Weitere Informationen zu den Dokumenten finden Sie
unter: www.freistaat.bayern
Informationen zu Einreisebestimmungen unter www.
auswaertiges-amt.de
In eigener Sache
Sperrung wegen Triathlon am 23.07.2016,
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Straße Urphertshofen - Obernzenn
Umleitung über Egenhausen
Straße Sontheim – Obernzenn
Umleitung über Ickelheim
Der Verkehr wird durch die Feuerwehr geregelt.
Parkmöglichkeiten gibt es an der Zenngrundhalle. Ein
Shuttle-Service steht zwischen 13.00 und 16.00 Uhr
zur Verfügung.
Kein Badebetrieb am See am 23.07.2016 von 13.00 –
18.00 Uhr
Tiefbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Obernzenn
In der Ortsdurchfahrt von Obernzenn - in den Bereichen Marktplatz, Hauptstraße, Ansbacher Straße und
Nürnberger Straße (Staatsstraßen 2253 und 2413) - sind
Tiefbauarbeiten geplant: die Erneuerung von Abschnitten
des Ortsnetzes zur Wasserversorgung, der Neubau eines
Regenwasserkanals in der Hauptstraße ab dem „Gaulweiher“ sowie die punktuelle Sanierung des Mischwasserkanals, insbesondere schadhafte Grundstücksanschlüsse,
soweit sie in öffentlichen Flächen liegen. Daran anschließend wird der Fahrbahnbelag jeweils über die gesamte
Straßenbreite erneuert werden.
Schlammräumung Oberaltenbernheim Rückhaltebecken
Voraussichtlich im August 2016 wird der Schlamm aus
dem Oberaltenbernheimer Rückhaltebecken gebaggert.
Der Schlamm wurde auf Nährstoffe und Schadstoffe untersucht und kann bedenkenlos auf landwirtschaftliche
Ackerflächen aufgebracht werden. Das Untersuchungsergebnis kann gerne eingesehen oder angefordert werden.
Das Amt für Landwirtschaft empfiehlt eine Aufbringmende von 80m³ pro ha.
1m³ Absetzschlamm enthält:
Gesamt-N: 3kg/m³
NH4N 0,65: kg/m³
P2O5 0,9: kg/m³
K2O: 4,0 kg/m³
Pläne von der Ausbaustrecke mit den geplanten
Wasserleitungs- und Kanaltrassen hängen aus im
Rathaus in Obernzenn, Erdgeschoss, im Zugangsbereich zu Zimmer 3
In der Zeit zwischen dem 13.06. und dem 22.06.2016
wurde der Bestand bzw. Zustand der vorhandenen Gebäude, Anbauten, Einfriedungen, befestigten Flächen usw. im
Einflussbereich der Tiefbaumaßnahmen aufgenommen. Die
betroffenen Anlieger wurden bereits schriftlich informiert.
Interessierte Landwirte melden sich bitte bei Herrn Plettl
09844/9799-15
Passbild Tag im Rathaus
Die Bauarbeiten selbst werden frühestens ab Mitte August
2016 beginnen.
(Biometrietauglich für z. B. Personalausweis,
Reisepass, Kinderausweis, Krankenkassen u.s.w.)
Nächste Termine:
Donnerstag, 21.07.2016
Donnerstag, 22.09.2016
Donnerstag, 20.10.2016
Donnerstag, 17.11.2016
Donnerstag, 15.12.2016
jeweils von 15.30 – 17.30 Uhr
Sie machen den Postzustellern und
Zeitungsausträgern das Leben etwas
leichter, wenn Ihr Briefkasten für die
Zusteller gut zu erreichen und
beschriftet ist - zumindest die Nachnamen aller, die im Hause wohnen, sollten angebracht
sein. Am besten hängt der Kasten außen am Zaun.
Hängt Ihr Briefkasten am Haus, sorgen Sie bitte für
einen beleuchteten Zugang und stellen Sie sicher, dass
Ihr Hund nicht ständig versucht, die Zusteller anzugreifen.
Vielen Dank!
Auf Ihr Kommen freut sich
Markt Obernzenn 0 98 44/97 99-11
Dagmar Sengenberger-Ott 0179/9 10 10 34
6
Freiwillige Feuerwehr Obernzenn
Gründungsversammlung
des Fördervereins
Herzliche Einladung zum Grillfest
am 27. August 2016 ab 18:00 Uhr hinter dem
Feuerwehrhaus. Für Essen und Trinken ist wie immer
bestens gesorgt.
Auf Ihr Kommen freut sich die Feuerwehr Obernzenn
am 21. September um
20 Uhr in der Schule Versammlung zur Gründung eines
Fördervereins.
Herzliche Einladung zur Tanzveranstaltung der BJB Oberer Zenngrund
Vereine und Verbände
Die Landjugend Oberer Zenngrund feiert am
Samstag, den 27.08.2016
mit der Partyrockband OBACHT ihr 50-jähriges Bestehen.
Der Tanz mit Barbetrieb beginnt ab 20 Uhr in der Maschinenhalle am Ortseingang in Breitenau.
Eintritt 6,00 €, Einlass ab 16 Jahren.
Auf Euer/Ihr Kommen freut sich die BJB Oberer Zenngrund
Heimat- und Verkehrsverein
Obernzenn und Umgebung e.V.
Wir treffen uns an nachfolgend angegebenen
Terminen zu unseren gemütlichen Stammtischen. Beginn
ist jeweils um 18:00 Uhr.
7.08. Brachbach, Gasthaus „Zum Roß“, Familie Eder
4.09. Straßenhof, Wirtschaft „Straßenhof“ Familie
Sottosanti
Turnabteilung
Am Samstag, den 4.6.2016 fuhren wir mit 17 Mädchen
und 2 Jungs nach Scheinfeld um am Wettkampf Turn10
teilzunehmen. Geturnt wurde an den Geräten: Balken,
Boden, Minitrampolin, Reck, Sprung und Barren. Unsere
Kinder konnten sich über hervorragende Leistungen freuen und erhielten Urkunden und Medaillen. Fünf unserer
Mädchen erturnten sich das erste Mal auf den Plätzen 1 bis
3 einen Pokal. Allen Kindern unseren herzlichen Glückwunsch, Kompliment an unsere beiden Jungs, die ihren
ersten Turnwettkampf hervorragend gemeistert haben.
Vielen herzlichen Dank auch an alle Eltern und Betreuer, die bei dieser Veranstaltung mit unterstützend dabei
waren.
VdK Obernzenn und Umgebung
Wir treffen uns an nachfolgend angegebenen
Terminen zu unseren gemütlichen Nachmittagen. Beginn ist jeweils um 13:30 Uhr.
17.08. Rappenau, Gasthaus „Zum Löwen“ Familie Engelhardt
14.09. Hechelbach, Gasthaus „Grüne Au“, Familie Kloha
19.10. Obernzenn, Landgasthaus „Zenngrund“, Familie
Weiß
16.11. Urphertshofen, Gasthaus „Stilles Eck“, Familie
Stark
14.12. Obernzenn, Gasthaus „Stern“, Familie Strebel
Alle Mitglieder, Freunde und Interessierte sind herzlich
willkommen.
Großes Marathonfischen
am 10.09.2016, ab 12.00 Uhr
bis 11.09.2016, 12.00 Uhr am Obernzenner See
Startgebühr: 25 € inkl. Frühstück
Gruppenplätze sind bis max. 4 Personen möglich.
Wertung erfolgt über vier Wiegeabschnitte.
Anmeldungen bei Tanja Nell Tel. 09844/978240,
E-Mail: [email protected]
Anmeldungen werden nur rechtskräftig bei Überweisung der Startgebühr auf das Konto IBAN:
DE83760693720005723981, BIC: GENODEF1WDS
Raiffeisenbank Obernzenn.
Von links nach rechts: Sophia Lange, Martina Bauer,
Lyly Heng, Carolin Neubauer, Lena Neubauer, Christina
Stoll, Lea Wagner, Lorinda Koch, Julienne Strobel, Aliya
Liebe, Sophia Stoll, Janina Ferber, Ricarda Fichtelmann,
Luisa Krauß, Tilo Pogge, Mahmoud Ali, Lava Ali, Alenda
Saikh Nabi
Trainer: Bettina Willner, Ina Schühlein, Ingrid u. Hans
Reinberger
Teilnehmende unter 18 Jahren nur mit Erziehungsbeauftragung. Für Essen und Trinken am Angelplatz ist
bestens gesorgt.
7
Mit 17 unserer Mini-Turnkids ging es am 4. Juni 2016
nach Scheinfeld zum „Gaukinderturnfest”. Unsere Trainer und Betreuerinnen waren stark gefordert, die kleinen
Turnerinnen und Turner, die größtenteils das erste Mal
Wettkampfluft schnupperten, erfolgreich durch die folgenden neun Stationen zu begleiten: Geprüft wurden
der 50 m Sprint, das Turnen am Reck, der Sprung über
den Kasten und auf dem Trampolin, der Sandsäckchenwurf mit den Füßen, das Balancieren mit dem Ball, das
Medizinballspringen, Bauchtraining mit dem Kuscheltier
sowie das Durchlaufen der Kugelbahn.
Nach einem anstrengenden, aber auch erfolgreichen Vormittag freuten sich die Kinder über ihre Medaillen und
Urkunden. Wir vom Turnteam gratulieren ganz herzlich.
Besonderer Dank den Eltern und Betreuern für das Fahren, Trösten, Aufmuntern und Helfen an diesem Tag.
und somit Silber erreichte. Tim Lober hatte es mit einer
durchwegs älteren und höher graduierten Konkurrenz zu
tun. Sein mutiger und beherzter Einsatz wurde mit dem
3. Platz belohnt. Auch Lilli Wittmann bei den Frauen
U15 hatte es in einer neuen Gewichtsklasse nicht leicht,
sicherte sich jedoch eine hervorragende Bronzemedaille.
Nach zwei sicheren Siegen musste sie sich den kräftigeren
Kämpferinnen aus Neuhaus und Altenfurt geschlagen
geben. Ihre Schwester Leni musste im Leichtgewicht
verletzungsbedingt im Finale passen und komplettierte
den Team-Erfolg mit einer weiteren Silbermedaille.
von links: Phillip Rollinger, Tim Lober, Lilli und Leni
Wittmann, Trainer Thomas Kreuzer
Handarbeitsstube im Rathaus
(Inhaber: Reinhild Oswald)
Geöffnet jeweils
am Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr
u. A. finden Sie bei mir Strümpfe für
die Feld- und Waldarbeit und handgestrickte Strümpfe,
Glückwunschkarten für verschiedene Gelegenheiten,
Jeanstaschen, Topflappen, Dinkelsäckchen und Schürzen.
Gerne können Sie Ihre Näharbeiten auch Am Plärrer 2
abgeben.
von links nach rechts: Ellen Gerhard, Luise Schühlein,
Mia Wörlein, Ida Limbacher, Laura Lange, Angelina
Dukes, Fabienne Thurn, Anjali Nute, Sofi Schneider,
Maya Baumgärtner, Jakob Hofmann, Lena Thaler, Nicole
Guggenberger, Andrea Schuster, Nina Geißendörfer, Jelan
Kamiran, Eva Horneber, Iman Kamiran, Asma Kamiran,
Alexa Lachmann, Raean Kamiran.
Judoabteilung
Erleben wie es schmeckt – Hoffest auf dem
Baumannshof
Vier Judokas - vier Medaillen! Die besten Judokas aus
Mittelfranken in der Altersklasse U15 nahmen an einem
Sichtungsturnier in Nürnberg teil. Dieser Wettkampf zählt
für die Bezirkstrainer als wichtige Grundlage zur Bildung
einer zukünftigen Auswahlmannschaft. Entsprechend
hoch war die Leistungsdichte der Wettkämpfer und
sämtliche Starter des TSV Obernzenn zählen zudem zum
jüngsten Jahrgang dieser Altersklasse. Im Leichtgewicht
konnte Philipp Rollinger dreimal überzeugend siegen,
bevor er von einem geschickten Nürnberger durch eine
Kontertechnik eine kleine Wertung abgeben musste
Am Sonntag, 11.09.2016, von 10 bis 17 Uhr. Der Baumannshof lädt Groß und Klein zu einem spannenden
Erlebnistag in Egenhausen ein: Ab 10 Uhr öffnen der
Hofladen und die Ausstellerstände. Zu Gast ist heuer
außerdem der Bestsellerautor Gunter Haug und der
Magier Mosche Karlo, die am Nachmittag auftreten.
Weitere Höhepunkte sind die Hofrallye, Felderführungen,
Kutschfahrten, Schmieden u.v.m. Für das leibliche Wohl
ist mit vegetarischen und fleischigen Gerichten sowie
nachmittags Kaffee und Kuchen bestens gesorgt.
8
28.8.
11.9.
9:00 Uhr Gottesdienst
10:15 Uhr Gottesdienst Seite 2 von 2
Egenhausen
31.7.
9:00 Uhr Gottesdienst
21.8.
9:00 Uhr Gottesdienst zur Kirchweih
11.9.
9:00 Uhr Gottesdienst
Frauenkreis und Seniorenkreis Obernzenn
Seniorennachmittag UnteraltenbernheimSommerpause
Gottesdienste in der
Kath. Pfarrgemeinde
Änderungen bis zum endgültigen Druck der
Gottesdienstordnung möglich. Die Gottesdienstordnung liegt rechtzeitig in all unseren Kirchen aus.
Freitag, 22.07.2016
17.00 – 23.00 Uhr Virnsberg, Jugendhaus: „Sonntag der Jugend“ mit Dekanatsgrillen
18.00 Uhr
Virnsberg, Pfarrkirche: Hl. Messe Dekanatsjugend
Samstag, 23.07.2016
12:00 Uhr
Virnsberg, Pfarrkirche: Kirchliche Trauung
19:00 Uhr
Neustetten, Kirche: Vorabendmesse
Kirchliche Nachrichten
Sonntag, 24.07.2016: Jugendsonntag im Erzbistum
8:30 Uhr
Sondernohe, Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst
10:30 Uhr
Ansbach, Christ-König: Festgottesdienst
mit anschließenden Pfarrfest
Gottesdienste in den
Evang. – Luth. Kirchengemeinden
Obernzenn
24.7.
10:00 Uhr
31.7.
10:00 Uhr
14.8.
10:00 Uhr
28.8.
10:00 Uhr
04.9.
10:00 Uhr
11.9.
10:00 Uhr
18.9.
10:00 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Dienstag, 26.07.2016
19:00 Uhr
Virnsberg, Pfarrkirche: Wort-Gottes-Feier
Donnerstag, 28.07.2016
19:00 Uhr
Neustetten, Kirche: Hl. Messe
Freitag, 29.07.2016
8:30 Uhr
Obernzenn, ev. Kirche
Ökumenischer Gottesdienst zum Schulschluss
9:30 Uhr
Flachslanden, ev. Kirche
Ökumenischer Gottesdienst zum Schulschluss
Marienheim
6.9.
15:00 Uhr Gottesdienst
Urphertshofen
7.8.
9:00 Uhr Gottesdienst
7.8.
9:00 Uhr Gottesdienst
11.9.
9:00 Uhr Gottesdienst
Samstag, 30.07.2016
19.00 Uhr
Unteraltenbernheim, Kirche: Vorabendmesse
Sonntag, 31.07.2016
8:30 Uhr
Neustetten, Kirche: Festgottesdienst zur
Kirchweih, Kollekte für den Erhalt der Kirche,
danach Segnung der Fahrzeuge
Waldheim
18.8.
15:00 Uhr Gottesdienst
15.9.
15:00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, 02.08.2016
19:00 Uhr
Virnsberg, Pfarrkirche: Hl. Messe
Unteraltenbernheim
7.8.
10:15 Uhr Gottesdienst
21.8.
10:15 Uhr Gottesdienst
21.8.
10:15 Uhr Gottesdienst
4.9.
9:00 Uhr Gottesdienst
11.9.
10:00 Uhr Kindergottesdienst
18.9.
10:15 Uhr Ökumenischer Kirchweihgottesdienst
in der kath. Kirche
Sonntag, 07.08.2016
8:30 Uhr
Unteraltenbernheim, Kirche: Pfarrgottesdienst
Samstag, 13.08.2016
18.00 Uhr
Sondernohe, Pfarrkirche: Vorabendmesse
mit Teilnahme der Familiaren des Deutschen
Ordens
Unternzenn
24.7.
9:00 Uhr Gottesdienst
14.8.
9:00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 14.08.2016
8:30 Uhr
Virnsberg, Pfarkirche: Pfarrgottesdienst
9
Montag, 15.08.2016: Mariä Aufnahme in den Himmel
10:00 Uhr
Sondernohe, Pfarrkirche: Festgottesdienst zum
Patrozinium mit Segnung der Kräuter
Müllabfuhr
Dienstag, 16.08.2016
16:00 Uhr
Obernzenn, Marienheim: Hl. Messe
Wertstoffsammelstelle Obernzenn,
Marktplatz 11
Donnerstag, 18.08.2016
19:00 Uhr
Unteraltenbernheim, Kirche: Hl. Messe
Öffnungszeiten:
Mi bis Sa von
09:00 - 11:00 Uhr
Freitag zusätzlich von 19:00 - 20:00 Uhr
Samstag, 20.08.2016
18.00 Uhr
Rügland, Schlosskapelle: Wort-Gottes-Feier
Welche Abfälle wo und wie entsorgt werden können,
finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises
www.kreis-nea.de>>Service&Themen>>Abfall, Natur &
Umwelt>> Abfallentsorgung
Sonntag, 21.08.2016
8:30 Uhr
Unteraltenbernheim, Kirche: Pfarrgottesdienst
Freitag, 26.08.2016
19:00 Uhr
Sondernohe, Pfarrkirche: Hl. Messe
Samstag, 27.08.2016
19.00 Uhr
Unteraltenbernheim, Kirche: Vorabendmesse
Elektroaltgeräte-Container
Standort: Obernzenn, Wertstoffsammelstelle
Sonntag, 28.08.2016
8:30 Uhr
Virnsberg, Pfarkirche: Pfarrgottesdienst
Problemmüllsammlung
Dienstag, 30.08.2016
19:00 Uhr
Virnsberg, Pfarrkirche: Hl. Messe
24. August 2016
am Festplatz von 12:30 bis 13:30 Uhr
Sonntag, 04.09.2016
10:30 Uhr
Sondernohe, Pfarrkirche: Festgottesdienst zur
Kirchweih Kollekte für den Erhalt der Kirche
Sperrmüllabfuhr
Fordern Sie die Sperrmüllabholung bitte über das Sperrmülltelefon 0 91 61/92470 oder online (www.
kreis-nea.de/Landratsamt Button „Sperrmüllabfuhr auf
Abruf“)
Weitere Gottesdienste der katholischen Pfarrgemeinde
entnehmen Sie bitte dem Aushangkasten gegenüber vom
Rathaus Obernzenn.
Bei der Gemeinde können erworben werden:
Restmüllsack
Biomülltüten (5 Liter)
Fahrplan Kreisbücherei
Neu
Biomülltüten passend
für Biotonne 120 l
Neustadt a.d.Aisch –
Bad Windsheim
Ausleihtag: Dienstag
Limbach – Ortsmitte
Hechelbach – Ortsmitte
Obernzenn – Am Plärrer
UNTERALTENBERNHEIM
SCHWARZER ADLER
3,40 Euro
1,00 Euro (20 Stück)
pro Stück /0,50 Euro
Öffnungszeiten Wertstoffhof Bad Windsheim
14:55 – 15:15 Uhr
15:25 – 15:40 Uhr
15:55 – 16:15 Uhr
Mo bis Do
Fr
Sa
16:25 – 16:40 Uhr
Öffnungszeiten Kompostanlage Illesheim
09:00 - 13:00 Uhr
11:00 - 17:00 Uhr
09:00 - 13:00 Uhr
ZennGrundSchule
Mo bis Fr
14.00 – 17.00 Uhr
Sa
13.00 – 17.00 Uhr
(Anlieferung von Privat bis zu 5 m3 kostenlos)
Ausleihtag: Freitag
von 10:30 - 12:00 Uhr
Bauschuttplatz Urphertshofen
26.07.2016
Öffnungszeiten Sa von 9.00 – 11.00 Uhr.
Bei Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten Anmeldung
bei Herrn Wilhelm Bernreuther,
0 98 44 / 97 65 69 oder 01 51 / 53 03 13 65.
Gebühr: 15,00 € je Kubikmeter. Bitte bezahlen Sie
die Beträge bis 50,00 € in bar beim Schuttplatzwärter.
22.07.2016
10
Sie erhalten hierfür einen Quittungsbeleg. Beträge über
50,00 € werden wie bisher in Rechnung gestellt. Es ist
die Angabe der Flur-Nummer des Grundstückes erforderlich, von dessen Fläche der Bauschutt abgefahren
wird.(7,50 € je Kubikmeter deponiefähigen Materials,
das vom Abbruch eines Nebengebäudes stammt, an
dessen Stelle ein neues Wohnhaus errichtet wird.) Bei
individuell vereinbarten Anlieferterminen erhöht sich das
Entgelt um 20,00 € je angefangene Stunde Tätigkeit des
Deponiewartes.
Frauennotruf
09161/1213
0800/0116016
Gewalt gegen Frauen
www.hilfetelefon.de
Hospizverein Bad Windsheim 09843/9807830
Versichertenberatung
Entfällt momentan.
Deutsche RentenversicheVertretung: Fr. Henniniger
rung durch Frau Bach
Gemeinde Obernzenn
09841/2450
Öffnungszeiten
Arztpraxis geschlossen
Die Praxis Rettig
ist vom
01.08.2015 bis einschließlich 19.08.2016
geschlossen!!!
Zulassungsstellen:
Bad Windsheim,
Am Dicken Turm 7, 0 98 41/31 01
Mo bis Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Mo bis Mi
14:00 - 16:00 Uhr
Die Vertretung übernimmt die
Praxis Möller/Netal Am Plärrer 7 0 98 44/355
und alle anderen Ärzte in der Umgebung.
Ab Montag 22.08. ist die Praxis wieder besetzt.
Neustadt/Aisch, Landratsamt
Konrad-Adenauer-Str. 1, 0 91 61/92-335
Mo bis Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Mo und Di
14:00 - 16:00 Uhr
Do
14:00 - 17:00 Uhr
wichtige Telefonnummern
Dienst:
Rettungsdienst/
Feuerwehr
Hausarztnotdienst
Krankenhäuser:
Bad Windsheim
Neustadt an der Aisch
Apotheke Obernzenn
Öffnungszeiten der Postservicestelle
Obernzenn
Mo bis Fr
Sa
112
11 61 17
0 98 41/99-0
0 91 61/70-0
0 98 44/281
16:00 - 17:00 Uhr
10:00 - 11:00 Uhr
Deutsche Post Partner-Filiale
Bad Windsheim, Seegasse
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Sa
09:00 - 12:00 Uhr
Notdienste: 09.09. – 15.09.2016, 28.10. – 3.11.2016
N-Ergie (bei Störungen)
01802/713538
0911/264370
Erste Hilfe
Termine und Infos unter :
09841/6690-0
www.asb-die-samariter.de
Beratungsstellen
Caritas- Beratung für
pflegende Angehörige
Diakonie Ansbach
Beratungsstelle in Schwangerschaftsfragen
Krisendienst Mittelfranken –
Hilfe in seelischen Notlagen
Sozialpsychiatrischer
Dienst der Diakonie
Termine und Infos unter:
09161/66 90-0
www.kvnea-bw.brk.de
09161/8 88920
0981/9690677
Sonstiges
0911/4248550
09161/873571
Mo-Fr: 8.00 – 17.00
Ferienpass
Der Ferienpass des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad
11
Windsheim kann ab sofort in der Gemeinde abgeholt
werden. Der Ferienpass gilt für Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Kosten 4,00 Euro (Ab dem dritten Kind kostenfrei)
Hochwasser
wichtige Informationen
VGN-Ferienticket 2016
Sachspenden
Das Ferien Ticket gibt es für alle Schüler, Auszubildenden
und Studenten. Es gilt während der Sommerferien vom
30.07. bis 12.09.2016 jeweils von Montag bis Freitag ab
9.00 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr. Ferienticket verbundweit 31,40 Euro und Ferien Tageskarte
verbundweit 5,00 Euro
www.vgn.de/ferienticket
Es werden folgende Sachspenden angeboten:
Zur Abholung bitte im Rathaus einen Termin vereinbaren
0 98 44 / 97 99 -15 oder -19
- Dispersionsfarbe von Pigrol – weiß, seidenmatt für
Innenanstriche, 10 Liter Eimer
- Neue Türblätter ohne Zargen, Normmaße in den
Farben weiß und braun.
- Neue Schränke und Betten, Es handelt sich um
Vollholzmöbel, gespendet von der Fa. Möbel & Holzprodukte. Bitte direkt mit der Firma Möbel & Holzprodukte
Kontakt aufnehmen. 09561/7959-112 oder -115
Anmeldung jetzt für Sommerferien möglich.
Der Ferien Firmen Tag bietet Schülern die Chance, sich an
jeweils einem Tag in den Pfingst-, Sommer- oder Herbstferien über einen Ausbildungsberuf zu informieren und
den Betrieb kennen zu lernen. Sie erhalten bei diesem
Praktikumstag vielfältige Informationen über den jeweiligen Beruf und seine Ausbildungsinhalte. Somit erleben
die Schüler an den einzelnen Ferien Firmen Tagen den
Firmenalltag „live“ vor Ort und können ihre Wunschberufe ausprobieren. Zum Ferien Firmen Tag kann man sich
unter www.ferienfirmentag.de anmelden.
Die Teilnehmer müssen mindestens 15 Jahre alt sein
und eine Schule besuchen. Die Teilnahme ist natürlich
kostenlos! 30 Unternehmen bieten ein Angebot von
über 60 Ausbildungsberufen an. Einfach unter www.
ferienfirmentag.de nachschauen, welche Angebote für
die jeweilige Schulform vorhanden sind.
Auf der Webseite registriert man sich zunächst mit der
E-Mail-Adresse und folgt dann einfach den Anweisungen
bzw. sucht den oder die Berufe aus, die interessant sind.
- gebrauchte Stühle und Schreibtisch Hülsta vom Vision
–Park Herzogenaurach. 09132/7816-5
Eine Liste mit weiteren, angebotenen Sachspenden und Firmen, die für Hochwassergeschädigte
besondere Rabatte einräumen, finden Sie unter
www.obernzenn.de / Startseite
Unwetter in Bayern im Mai/Juni 2016 - Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Zusammenfassung des Schreibens des Bayerischen
Staatsministerium der Finanzen für Landesentwick-lung
und Heimat vom 03.06.16
Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni
2016 sind in vielen Teilen Bayerns, insbesondere Niederbayerns und Mittelfrankens, beträchtliche Schäden
entstanden.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 7. Juni 2016 ein
umfangreiches Hilfsprogramm für Hochwassergeschädigte in Bayern beschlossen. Dazu gehört auch ein Katalog an
steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung unbilliger
Härten, um den Geschädigten schnell und möglichst
unbürokratisch zu helfen. So können Steuern gestundet,
Vollstreckungsmaßnahmen hinausgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Ferner können
Sonderabschreibungen vorgenommen und steuerfreie
Rücklagen gebildet werden.
Unter anderem wurden folgende Hilfsmaßnahmen gebilligt:
Fränkischer Kulturrausch
Open Air im Schlossgarten Neuhof/Zenn
Voodoo Lounge – Europas beste Rolling Stones Show
Freitag 5. August 2016
Einlass 17.00 Uhr – Beginn 18.00 Uhr
Vorband ab 18.00 Uhr Grateful Life, ab 20.00 Uhr Voodoo Lounge
Vorverkauf an den bekannten Vorverkaufsstellen oder per
E-Mail: [email protected]
VVK 20,00 Euro AK 24,00 Euro
Achtung: Text geht auf S.17 weiter!
12
Richtlinie des Marktes Obernzenn über die Verteilung von Spenden mit Schäden durch das
Hochwasser am 29.05.2016 und 30.05.2016 innerhalb des Gemeindegebietes
des Marktes Obernzenn vom 07.07.2016
Präambel
Nach dem Hochwasser im Mai/Juni 2016 haben betroffene Obernzenner Einwohner/Eigentümer eines
im Hochwassergebiet liegenden Anwesens Schäden an Hab und Gut erlitten, welche nur in wenigen
Fällen durch Versicherungsleistungen gedeckt sind. Um den Opfern schnell und ohne bürokratischen
Aufwand finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, wurde neben anderen Hilfeleistungen ein
Spendenkonto eingerichtet. Aus den zweckgebundenen Spenden für Hochwasseropfer können Geschädigte einen Anteil erhalten. Hierzu erlässt der Markt Obernzenn eine Richtlinie zum Ausgleich von
Schäden aus dem Spendenaufkommen.
§ 1 Voraussetzungen:
(1) Die Zuwendung wird auf förmlichen Antrag gewährt (Vordruck als Anlage zur Richtlinie).
(2) Pro Haushalt oder Gewerbe darf nur ein Antrag gestellt werden. Ende der Antragsfrist ist der
31.08.2016 (Poststempel oder Eingangsstempel Markt Obernzenn)
(3) Dem Antrag mit Schadensbeschreibung sind geeignete Dokumente zur Nachweisführung beizufügen
z.B.
- Kostenvoranschläge für Reparaturen, Wiederherstellungen oder Ersatzbeschaffungen
- Rechnungen der Wiederherstellung
- Rechnungen der entstandenen Kosten
- Fotos
- Gutachten
(4) Der Schaden muss auf das Hochwasser und Hagel vom 29.05.2016 bzw. 30.05.2016 zurückzuführen sein. Vorschäden sind anzugeben.
(5) Die Einkünfte sind vollständig nachzuweisen
Hierunter fallen u.a.
- Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit (Nettoeinkommen)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Renteneinkünfte aller Art
- Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld,
- Sozialgeld nach SGB II
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld
Der Nachweis kann u.a. durch Vorlage des letzten, inhaltlich noch relevanten Einkommensteuerbescheides erfolgen.
(6) Entschädigungen wie staatliche Sofortleistungen, Versicherungserstattungen, Spenden oder
kostenfreie Überlassungen von Dienstleistungen und Hausrat sind von der Schadenshöhe abzuziehen. Die Spendenmittel des Marktes Obernzenn sind gegenüber anderen Entschädigungen nachgeordnet. Der Antragsteller hat alle anderen Entschädigungen gegenüber dem Markt
Obernzenn anzugeben. Somit endet jeder Antrag mit der Rest-Schadenssumme, welche vom
Antragsteller selbst zu finanzieren ist.
Entschädigungen sind u.a.
- Versicherungsleistungen
- gewährte staatliche Soforthilfen
- mögliche staatliche Förderungen (Notstandbeihilfen), Sonderprogramme (staatlich)
- Sonder-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
(7) Die Vergabe der Spenden erfolgt nach dem Gesichtspunkt, dass jeder in gleicher Weise anspruchsberechtigt ist und seine persönlichen Verhältnisse im Ausmaß zum entstandenen Schaden bewertet werden.
(8) Auf die Auszahlung der Spendenzuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
(9) Die Antragsteller versichern mit ihrer persönlichen Unterschrift, dass Sie die Kriterien dieser
Richtlinie erfüllen und ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls muss die Spendenzuwendung zurückgezahlt werden.
§ 2 Anspruchsberechtigung
(1) Zum empfangsberechtigten Personenkreis zählen
- Mieter mit Hauptwohnsitz im Markt Obernzenn, die einen Hochwasserschaden an ihrem Hausrat erlitten haben
- Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum, an welchem ein Hochwasserschaden vorliegt
- Eigentümer von vermieteten Wohnraum, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt
- Eigentümer von Gebäuden, bebauten und bebaubaren Flächen innerhalb der bebauten Gemeindeteile
- Gewerbetreibende mit Firmenwohnsitz oder –zweigstelle in Obernzenn
- Vereine, welche durch das Hochwasser in Notlage geraten sind
Die Antragsteller müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die Geschädigten müssen Schäden aufgrund der Überflutung des Oberflächen- und Grund
wassers oder durch den Niederschlag am Ereignistag erlitten haben.
(3) Die Spenden sind zweckbestimmt für
- Beschaffung von verloren gegangenem oder beschädigtem Hausrat
- Reparaturen oder Wiederbeschaffungen von Geräten / Maschinen
- Wiederherstellungsbaumaßnahmen im / am / und um das beschädigte Gebäude (nur Wiederherstellung)
- Wiederbeschaffung von Kleidung und Inventar
- Instandsetzung, Wiederbeschaffung und Reparaturen von Böden und deren Unterbauten
- Instandsetzung von Heizanlagen
- Instandsetzung von elektrischen Anlagen
§ 3 Höhe der Spendenzuwendung
(1) Die Auszahlung erfolgt nach Notlage des Antragstellers anteilig aus der Gesamtspendensumme.
(2) Der Höchstbetrag richtet sich nach der Spendenbedürftigkeit des Geschädigten. Die maximale
Spendenzuweisung beträgt 5.000 € je Antrag. Abweichungen bei Härtefällen; siehe § 5 dieser
Richtlinie.
(3) Die Spendenzuwendung ist ein Zuschuss, welcher einmalig gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss (Beachte § 1 dieser Richtlinie).
§ 4 Verfahren
(1) Die Entscheidung über die Verteilung der Spenden und die Höhe der Zuwendung trifft eine
Spendenkommission. Die Spendenkommission setzt sich zusammen aus den Pfarrerinnen und
Pfarrern als Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im Markt Obernzenn und Gemeinderatsmitgliedern der politischen Gemeinde Markt Obernzenn.
(2) Die Höhe der zuzuweisenden Mittel richtet sich nach dem Spendenaufkommen, das dem Markt
Obernzenn zur Verfügung gestellt wird.
§ 5 Härtefälle
(1) Abweichend von dem in § 3 dieser Richtlinie genannten Höchstbetrag kann die Spendenkommission in besonderen Härtefällen höhere Spendensummen vergeben.
(2) Ein Härtefall liegt vor, wenn aus dem Schadensbericht hervorgeht, dass Gründe im persönlichen bzw. wirtschaftlichen Umfeld des Geschädigten dies begründen.
(3) Härtefälle sind der Spendenkommission schriftlich zu begründen.
(4) Über Härtefälle kann die Spendenkommission erst entscheiden, wenn alle anderen vorliegenden Anträge gem. §§ 1-4 dieser Richtlinie beschlossen wurde.
§ 6 Verfahren nach Verteilung
Nach dem 15.09.2016 eingehende Spenden werden nach diesen Richtlinien für Beschaffungen,
Ersatzbeschaffungen für die Freiwilligen Feuerwehren des Gemeindegebietes des Marktes Obernzenn verwendet werden, wenn vom Spender kein anderer Verwendungszweck bestimmt wird.
Nach den Hilfeleistungen beim Unwetter mit Hochwasser am 29.05.2016 und 30.06.2016 sind bei
der FFW wesentliche Teile der Ausrüstung zu ersetzen, neu zu beschaffen oder zu reinigen und zu
warten.
Beschluss des Marktgemeinderats Obernzenn vom 06.07.2016
Obernzenn, den 07.07.2016
Markus H e i n d e l
Erster Bürgermeister
Antrag auf Berücksichtigung bei der Spendenverteilung anl. des Hochwassers
und Hagels am 29.05.2016 - 30.05.2016
A b g a b e s c h l u s s : 31.08.2016
Alle Angaben werden vertraulich nur für die Auswertung berücksichtigt.
Alle Nachweise werden verbindlich nach Auswertung vernichtet und nicht gespeichert.
Name:
Post-Eingang Gemeinde:
Vorname:
Markt Obernzenn
Straße, Nr.:
Marktplatz 9
Gemeindeteil:
91619 Obernzenn
Ort:
91619 Obernzenn
Betroffenes Anwesen:
Straße, Nr.:
Eigentümer
Gemeindeteil:
Ort:
Mieter
91619 Obernzenn
Personen in Haushalt
Gewerbe
Eigene wirtschftliche Lage:
volle €
Belastungen/Schulden:
mehrjährige Schulden (Gesamtbetrag)
Monatliche Einkünfte:
**
Bausparverträge (bestehende Guthaben)
1.)
fällig:
Ersparnisse/Sparverträge:
bestehende Guthaben
Schaden am Gebäude
*
€
€
€
€
€
€
2.)
zerstörte Möbel
*
€
€
€
€
€
€
3.)
zerstörte Elektrogeräte / Maschinen
€
€
€
€
€
€
€
4.)
Schaden Außengelände
€*
€
€
€
€
€
1-4:
Gesamt:
€
5.)
-/- Versicherungserstattung
€*
6.)
-/- staatl.Sofort-Leistung
€*
7.)
-/- staatliche Nothilfe
€*
8.)
-/- alle erhaltenen Spenden
€*
€
1-4 -/- 5-8:
Eigengetragener Schaden (1-/-2)
€
* nachzuweisende Kosten und Erstattungen ggf. mittels gesonderter schriftlicher Aufstellung gegen Unterschrift
** Nettoeinkommen, Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Renten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kindergeld,
Beihilfen für Beamte, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Leistungen nach SGB, Wohngeld, Lastenzuschüsse
Bankverbindung:
IBAN:
BIC:
Bank, Ort:
Bestätigung der Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben sind richtig und vollständig. Ich habe alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
Ich habe nichts verschwiegen, was meine finanziellen Verhältnisse betrifft.
Obernzenn, den
Ort, Datum
Unterschrift
besonderer Notfall vorliegt.
Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie
Anpassung der Vorauszahlungen
Stundungsanträgen von nachweislich unmittelbar und
nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen sowie
Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) wird unter erleichterten Voraussetzungen bis zum 30.09.2016 stattgegeben.
Ferner wird bei derartig Betroffenen bis zum 30.09.2016
von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen
oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern
des Bundes und des Landes abgesehen. Ab Ende Mai
2016 sind bis zum 30.09.16 Säumniszuschläge für diese
Steuern nicht zu erheben.
Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat
und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an der
eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus können im
Rahmen von R 33.2 EStR (Einkommensteuerrichtlinien)
als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Grundsteuer, Gewerbesteuer
Anträge auf Erlass von Grundsteuer oder Gewerbesteuer
sind an die Gemeinden zu richten.
Bei der Grundsteuer ist dabei eine Antragsfrist bis zum
31.03.2017 zu beachten.
∙ Betroffene Bürger können sich wegen der im Einzelfall
in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen persönlich
mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Sie erhalten dort nähere Auskünfte über die in
ihrem Fall anwendbaren Regelungen.
∙ Weitere Details können dem Hochwassererlass des
Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat vom 03.06.2016
entnommen werden, zu finden unter http://www.
finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/.
Nachweis steuerbegünstigter Spenden
Für den Nachweis der Spenden, die bis zum 30.09.16 zur
Linderung der Katastrophenfolgen auf ein Sonderkonto
einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts,
einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines
Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisation eingezahlt werden,
genügt die Vorlage eines Einzahlungsbeleges.
Verlust von Buchführungsunterlagen
Sind unmittelbar durch das Unwetter Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden
oder verloren gegangen, so werden hieraus steuerlich
keine nachteiligen Folgerungen gezogen.
Verteilung der Spendengelder
Im Gemeinderat wurden die Richtlinien für die Verteilung
der Spendengelder festgelegt.
Wir veröffentlichen die Richtlinie in diesem Mitteilungsblatt mit dem dazugehörigen Spendenantrag.
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit besteht die Möglichkeit
von Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und der Ersatzbeschaffung beweglicher
Anlagegüter. Zudem können für die Ersatzbeschaffung
beweglicher und unbeweglicher Anlagegüter ggf. steuerfreie Rücklagen gebildet werden.
Unwetterbedingte Aufwendungen können unter erleichterten Voraussetzungen als Erhaltungsaufwand bzw.
Betriebsausgaben anerkannt werden.
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestehen ähnliche Möglichkeiten.
Sie können den Spendenantrag aus dem Mitteilungsblatt
heraustrennen. Herr Plettl und Herr Bachschuster aus
der Verwaltung der Gemeinde unterstützen Sie beim
Ausfüllen der Anträge.
IMPRESSUM
ISSN 1437-6385
Herausgeber:
Markt Obernzenn, Marktplatz 9, 91619 Obernzenn,
www.obernzenn.de
Druck u. Anzeigen- Druck & Media Unteidig GmbH, 97506 Grafenrheinfeld
verwaltung:
www.druck-und-media.de · [email protected]
Auflage 1.150 Stück. Kostenlose Verteilung an die Haushalte in der Gemeinde. Druck auf chlorfrei
gebleichtem Papier mit Holzstoff aus heimischem Durchforstungsholz. Für evtl. Druckfehler wird
keine Gewähr übernommen.
Unterstützungen an Arbeitnehmer
Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an
unwettergeschädigte Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des R 3.11 LStR (Lohnsteuerrichtlinien) gezahlt
werden, sind insoweit steuerfrei, als sie insgesamt 600 €
je Kalenderjahr nicht übersteigen. Übersteigende Beträge
gehören ebenfalls nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und des Familienstandes des Arbeitnehmers ein
Anzeigenverwaltung: Tel. 0 97 23 / 93 47 30 · Fax 0 97 23 / 9 34 73 22
E-Mail: [email protected], www.druck-und-media.de
Druck + Media Unteidig - Postfach 49 · 97506 Grafenrheinfeld
Redaktionsschluss für die nächste
Ausgabe: 12. September 2016
17
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Wir sind gerne für Sie da.
Ellen Lösch
Ayurvedische Massagepraktikerin
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Ohne lange Reise in ein fremdes Klima tauchen Sie in die seit tausenden von Jahren bestehende ayurvedische Heilkunst ein.
Sie verhilft den Menschen zu Gesundheit und Wohlbefinden. Die grundlegende Idee dahinter ist die Wiederherstellung des
Gleichgewichts auf körperlicher und seelischer Ebene.
Unter Wellness werden aus ganzheitlich ayurvedischer Sicht all die Empfehlungen und Maßnahmen zusammengefasst, die
der Gesundheit des Gesunden dienen und diese fördern. Die ausgiebigen ayurvedischen Massagen mit hochwertigen
Kräuterölen oder Pulvern, gehören somit in den Bereich der Gesundheitsfürsorge. Sie nähren und reinigen den Körper,
berühren gleichzeitig Seele und Geist und führen zu neuer Kraft, innerer Ruhe und Harmonie.
Erleben Sie eine ungeahnte Tiefenentspannung und Regeneration.
Wir schenken Ihnen eine kleine Oase der Harmonie und Entspannung in der Hektik des Alltags.
In einer liebevollen und achtsamen Atmosphäre erhalten Sie ein umfassendes Behandlungsprogramm mit individuellen
konstitutionsgerechten Massagen, sanften Reinigungsmethoden und Kräuteranwendungen.
Ein ganzheitliches Verständnis des Ayurveda mit seiner Philosophie, Anatomie, Konstitutionsbestimmung und darauf
aufbauenden Behandlungsmethoden - dafür steht SASI KALA.
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Die nächste Ausgabe des
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erscheint nach den Sommerferien am 21. September
Anzeigenschluss: für diese Ausgabe ist der 12. September 2016
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Kinder fragen beispielsweise: „Warum ist ein Meter genau einen Meter lang?“
Wissen wir Erwachsenen eigentlich alles? - Nein, wir machen uns überhaupt
keine Gedanken darüber, warum das so ist und nicht anders. Aus diesem
Grunde habe ich einige „Warum?“, „Was ist?“, „Wo?“ und „Woher?“ gesammelt
und möchte sie hier beantworten. Viel Spaß!
Warum sind nicht alle Pflanzen grün?
Das liegt daran, dass sich diese Pflanzen - Pilze beispielsweise - anders ernähren. Die meisten Pflanzen benötigen für ihre Ernährung Sonnenlicht und
fangen dieses mit dem grünen Farbstoff ihrer Blätter ein. Pilze aber ernähren
sich nicht mit Hilfe des Sonnenlichts, deshalb haben sie den grünen Farbstoff
nicht. Pilze leben von dem, was andere Pflanzen vorher hergestellt haben.
Deshalb wachsen Pilze z.B. oft auf alten, verfaulten Baumstämmen. Die Reste
von dem, was sich der Baum früher mit seinen grünen Blättern als Nahrung
geholt hat, genügt den Pilzen, um selbst zu wachsen.
Warum wird Sahne beim Schlagen steif ?
Sahne besteht, so wie Milch auch, vor allem aus Fett, Wasser und Milcheiweißen, nur ist ihr Fettanteil viel höher als der der Milch. Die Eiweiße umhüllen die
einzelnen Fettkügelchen, so dass das Fett sich im Wasser verteilt und nicht als
Fettfilm oben schwimmt (das nennt man auch eine „Öl in Wasser“-Emulsion).
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Redaktionsschluss
Warum ist ein Meter genau einen Meter lang?
1791 beschloss die französische Nationalversammlung, ein genau festgelegtes
Längenmaß zu schaffen, das für alle gültig sein sollte. Nach einer 1792-98
durchgeführten Erdvermessung sollte der Meter der 10-millionste Teil eines
Erdmeridians sein. 1875 unterzeichneten die ersten Staaten die Meterkonvention zur Vervollkommnung und Verbreitung der metrischen Einheiten. Der
„Ur-Meter“, den man damals nach der Messung in Paris auf einen Stab geritzt
hatte, weicht vom heute gültigen leicht ab. Nach modernsten Messungen ist
ein Meter die Länge der Strecke, die das Licht im Vakuum während einer 299
792 458stel Sekunde zurücklegt.
für die nächste Ausgabe
am 21. September 2016 ist der:
12. September 2016
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Warum singen Vögel?
Nur männliche Vögel singen. Sie tun dies, um auf sich aufmerksam zu machen und um somit männliche Artgenossen aus ihrem Revier zu vertreiben.
Deshalb ist der Vogelgesang vor allem in den Balzzeiten, also vom Frühjahr
bis in den Spätsommer, zu hören. Im Gesang der Vögel steckt die Botschaft an
ihre Konkurrenten, dass der Sänger schöner, größer, stärker als die anderen
männlichen Artgenossen, die nur schwächliche Waschlappen sind. Der schöne
Vogelgesang ist biologisch betrachtet nichts anderes als nackter Konkurrenzkampf und Arterhaltung.
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w w w . d r u c k- u n d - m e d i a . d e
Was geschieht beim Sahneschlagen?
Die Eiweißhülle wird an einigen Stellen zerstört und die Fettkügelchen haften
aneinander. Außerdem geraten feine Luftbläschen in die Sahne, die sich auch
an die Fettkügelchen hängen. Diese Verbindung macht die Sahne steif.
Warum kennen sich Küken beim Schlüpfen?
Zwei bis drei Tage bevor die Küken aus ihren Eiern schlüpfen, beginnen die
Kleinen schon zu piepsen. Durch das Piepsen wird ihrer Mutter signalisiert,
wann sie gewärmt oder gedreht werden wollen. Die Henne reagiert auf die
Wünsche ihrer Kinder, damit sie sich wohl fühlen. Aber nicht nur mit ihrer
Mutter, sondern auch untereinander, kommunizieren die Küken, und so lernen
sie sich kennen, bevor sie geschlüpft sind.
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