1.1 Infobroschüre zum Antrag - unbedingt lesen!

Informationsbroschüre zur Onlinebewerbung
Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“
Bachelor of Science (B.Sc.)
„Alice-Salomon“-Hochschule Berlin
Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin
StudierendenCenter
Telefon: 030 / 99 245-325 Telefax: 030 / 99 45-245
E-Mail: [email protected]
URL: //www.ash-berlin.eu
2
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Seite
Allgemeine Informationen
3
Vorwort zur Online-Bewerbung
4
Bewerbungsfristen;
Richtigkeit der Angaben;
5
Zugangsvoraussetzungen
6
Hinweise zum Ausfüllen des Online-Bewerbungsbogens
7
Information und Beratung
11
Krankenversicherung
13
Checkliste der einzureichenden Unterlagen
14
Anlage 1
Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der
Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der
Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen
Auswahlverfahrens der ASH
15
Anlage 2
Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes
bezogen auf den Durchschnittswert der
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)gemäß der Satzung über die
Ausgestaltung des hochschuleigenen
Auswahlverfahrens der ASH“
16
3
Allgemeine Informationen
Aufbau des Studiums
Das Studium dauert 6 Semester (Regelstudienzeit), einschließlich eines Praktikums und der
Bachelorabschlussarbeit. Das Studium ist modular aufgebaut, das heißt Stoffgebiete werden zu
thematisch und zeitlich in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten (Credits) abprüfbaren
Lerneinheiten zusammengefasst. Nähere Informationen finden Sie unter:
http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/bachelorstudiengaenge/bsc-gesundheits-undpflegemanagement/
Studienformen und -Zeiten
Vor Ihrer Entscheidung zur Studienbewerbung ist wichtig zu wissen:
Mit der Wahl des Studienbeginns ist ein Früh- oder ein Spätstudium verbunden:
Kernzeiten der Vorlesungen Start zum
Abendstudium 15 - 22 Uhr
Wintersemester
Tagesstudium 09 - 16 Uhr
Sommersemester (01. April)
(01. Oktober)
Der Abendstudiengang ist nicht als Fernstudium konzipiert, sondern findet wie das Tagesstudium
in Vollzeit mit Präsenzzeiten statt. Beide Studienformen sind grundsätzlich förderfähig nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Akademischer Grad
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Alice Salomon Hochschule den
Akademischen Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.)
NC - Werte der letzten 5 Semester
SoSe 2014
WiSe 2014/15
SoSe 2015
WiSe 2015/16
SoSe 2016
Grenzrang nach Leistung
Grenzrang nach Wartezeit
∅= 2,2 (03
∅= 2,4 (12
∅= 2,3 (16
∅= 2,6 (16
∅= 2,0 ( 9
16 Wartesemester
14 Wartesemester
16 Wartesemester
15 Wartesemester
16 Wartesemester
Wartesemester)
Wartesemester)
Wartesemester)
Wartesemester)
Wartesemester)
Semestertermine Wintersemester 2016/17
Semesterbeginn:
Semesterende:
01.10.2016
31.03.2017
(∅ = 3,0)
(∅ = 2,7)
(∅ = 2,8)
(∅ = 2,6)
(∅ = 3,8)
Hochschuleigenes
Auswahlverfahren
21 Punkte
10 Punkte
13 Punkte
6 Punkte
6 Punkte
4
Vorwort zur Online-Bewerbung
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Pflegemanagement ist nur noch mittels Onlinebewerbung möglich. Alle anderen Bewerbungsformen
werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Sollten Sie eine der nachstehend genannten Sonderquoten – Bewerbung nach § 11 Berliner
Hochschulgesetz, Zweitstudium, Bildungsausländer/innen, Härtefallantragsteller/innen – erfüllen,
bewerben Sie sich bitte mit dem von der Alice Salomon Hochschule Berlin bereitgestellten
Zulassungsantrag sowie der Informationsbroschüre für Bewerber/innen einer der v.g. Sonderquoten,
andernfalls werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Den v.g. Zulassungsantrag
finden Sie als Downloaddokument auf unserer Homepage www.ash-berlin.eu bzw. erhalten Sie
diesen auf telefonische/schriftliche Anfrage beim Immatrikulationsamt der ASH.
Gemeinsam mit dem unterschriebenen Anmeldeformular und der Kontrollansicht senden Sie alle in
dieser Informationsbroschüre genannten Nachweise zur Onlinebewerbung in der jeweiligen Form
(siehe Checkliste Seite 14) sowie bedarfsweise in deutscher Übersetzung an die:
Alice Salomon Hochschule Berlin
StudierendenCenter/Immatrikulationsamt
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin.
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Die ASH Berlin
beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in
Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
Geschäftsstelle
Kurfürstenstraße 114
10787 Berlin http://www.bdue-berlin.de/
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen
Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige
Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss
vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der
Alice Salomon Hochschule Berlin zurückzunehmen.
Falls sich nach der Absendung des Bewerbungsantrages Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der
Alice Salomon Hochschule Berlin bitte umgehend schriftlich mit. Sollten Sie die Einschreibung
nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person
erforderlich.
Wir bitten Sie, keine Originale einzureichen.
Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen A4-Umschlag,
frankiert mit 1,45 Euro, beifügen.
Bitte keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit einreichen.
Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h., eine
Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.
Sollten Sie nach Erhalt eines Zulassungsbescheides die Einschreibung nicht selbst
vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person erforderlich.
5
Bewerbungsfristen
Ihre Onlinebewerbung muss spätestens zu folgender Frist:
für das jeweilige Wintersemester bis 15.07.
für das jeweilige Sommersemester bis 15.01.
24:00 Uhr (Ausschlussfrist)
24:00 Uhr (Ausschlussfrist)
Zulassungsanträge können durch Fax und E-Mail nicht wirksam gestellt werden.
Die alleinige Onlinebewerbung stellt keine form- und fristgerechte Bewerbung dar.
Onlinebewerbungen, die nach den o.g. Ausschlussfristen an der ASH eingehen, werden vom
Auswahlverfahren ausgeschlossen. Das Anmeldeformular muss unterschrieben werden, da es
sonst ungültig ist.
Sie können sich ab 01. Juni 2016 bis zum 15. Juli 2016 für das WiSe 2016/17 online bewerben
Bis spätestens 20.07.2016 für das Wintersemester 24.00 Uhr müssen die Bewerbungsformulare
(mit den erforderlichen Dokumenten) postalisch an der ASH eingegangen sein.
Abweichende Bewerbungsfristen für so genannte “Altabiturient/innen” gibt es an der ASH nicht.
Die ASH Berlin erteilt keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über den Eingang der
Bewerbungsunterlagen sowie den Ausgang des Auswahlverfahrens.
Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen wünschen, so ist eine postalische
Zustellung per Einschreiben von Ihnen vorzunehmen.
Richtigkeit der Angaben
Bitte beachten Sie, dass unrichtige Angaben, die zu einem Zulassungsbescheid führten, zu einer
Aufhebung der Zulassung oder – wenn sie erst später bekannt werden – auch zu einer Aufhebung
der Immatrikulation führen.
Sie versichern auf dem Anmeldeformular (aus dem Onlinebewerbungsverfahren) mit Ihrer
Unterschrift, dass Sie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig
gemacht haben. Ihnen ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben
ordnungswidrig sind und zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren oder – bei späterer
Feststellung – zum Widerruf der Zulassung/ Einschreibung führen.
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass Sie die v.g.
Zulassungsinformationen zur Kenntnis genommen haben.
6
Zugangsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für die Aufnahme des Studiums zwingend notwendig:
•
•
die Hochschulzugangsberechtigung (im folgenden HZB genannt), das heißt die
allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder
eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (Anerkennung durch die Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Wissenschaft in Berlin)
und
•
•
eine abgeschlossene 3jährige Ausbildung in einem der nachstehend genannten
staatlich anerkannten Pflegeberufe:
(Gesundheits-/Krankenpflege, Gesundheits-/Kinderkrankenpflege, Altenpflege,
Heilerziehungspflege oder Geburtshilfe).
Bei nur 2jähriger Ausbildung müssen die Bewerber/innen im Anschluss an die abgeschlossene Berufsausbildung zusätzlich eine einjährige Vollzeittätigkeit (bei Teilzeittätigkeit entsprechend länger) in einem der o. g. Berufe nachweisen.
•
Hinweis für Bewerber/innen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife:
für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Vorlage einer Endbescheinigung des jeweils
zuständigen Kultusministeriums (über den schulischen Teil und den praktischen Teil der
Fachhochschulreife) zwingend notwendig.
.
Alle Bewerber/innen – auch die der neuen Bundesländer – müssen zusätzlich zu ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beifügen
(sofern sie nicht auf dem Zeugnis steht); diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel von
der Schule, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat.
Alle Bewerber/innen, die die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife haben, das aber nicht
durch das Zeugnis der EOS, einer Fachoberschule oder eines Gymnasiums belegen können,
müssen sich die Anerkennung über die fachliche oder regionale Geltung ausschließlich bei der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Straße 6 in 10178 Berlin, Telefon 030/ 90 227 50 50
www.berlin.de/sen/bwf/
ausstellen lassen.
Das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur) sowie das
Berufszeugnis und die –Urkunde sind unbedingt im amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Bitte schicken Sie keine Originalzeugnisse mit.
7
Hinweise zum Ausfüllen des Onlinebewerbungsbogens
1. Einleitung:
Bitte lesen Sie den Einleitungstext gründlich. Wir empfehlen Ihnen vor dem Ausfüllen des
Onlinebewerbungsbogens den Ausdruck dieser Informationsbroschüre.
Nach Abschluss Ihrer Angaben im Onlinebewerbungsbogen drucken Sie das Anmeldeformular
aus, das Sie unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die ASH Berlin bis zum
20.07.2016, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) einsenden. Darüber hinaus ist die Kontrollansicht
zweifach auszudrucken. Ein Exemplar behalten Sie für Ihre Unterlagen, ein Exemplar senden Sie
zusammen mit den v. g. Unter- lagen an die ASH. Alle von Ihnen im Onlinebewerbungsverfahren
gemachten Angaben müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen glaubhaft machen.
2. Angaben zur Person:
In die Felder tragen Sie bitte Ihre personenbezogenen Daten ein. Bei den mit einem Sternchen (*)
gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden
müssen.
3. Anschrift und Kommunikation:
Bitte tragen Sie die Postanschrift ein, unter der Sie den weiteren Schriftverkehr mit der ASH
empfangen möchten. Sollte sich Ihre Anschrift im Verlauf des Bewerbungsverfahrens ändern,
teilen Sie dies bitte dem Immatrikulationsamt umgehend schriftlich per E-Mail oder per Post mit.
Achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Anschrift und E-Mail-Adresse.
4. Hochschulzugangsberechtigung:
Bitte geben Sie die Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein.
5. Beruf und Praxis:
Bitte tragen Sie bei Berufsabschluss ein „Ja“ ein, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in
den folgenden Pflegefachberufen absolviert haben: (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege oder Geburtshilfe). Weisen Sie
diese durch entsprechende Zeugnisse und Berufsurkunden nach. Die Berufsausbildung muss bis
zum 15.07. (für das WiSe) des Jahres der Bewerbung abgeschlossen sein. Beträgt die Berufsausbildung nicht 3, sondern 2 Jahre, muss im Anschluss eine einjährige Vollzeittätigkeit in einem
der o.g. Berufe nachgewiesen werden.
6. Angaben zu den örtlichen NC-Verfahren:
Abgeleistete Dienste:
Diese Fragen betreffen ausschließlich Bewerber/innen, die den Dienst bereits beendet haben.
Es genügt nicht, Absichtserklärungen einzureichen, z.B. „Das freiwillige soziale Jahr wird
abgeleistet von … bis … .“ Aus dem Nachweis muss klar erkennbar sein, dass der Dienst
vollständig abgeleistet wurde.
⇒ Als Dienst gilt:
• ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren
• ein Bundesfreiwilligendienst, ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. § 14b ZDG
(gilt nur für EU- und Bildungsinländer/innen)
• ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr
• ein Freiwilliges Kulturelles Jahr
• ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer/ Entwicklungshelferin
• ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des § 14b ZDG)
• eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines
pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste
nachzuweisen) - siehe Seite 8 dieser Informationsbroschüre
8
Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren)
abgeleistet und vor dem 3.10.1990 beendet wurden:
•
•
•
•
•
Wehrdienst;
Zivildienst;
Dienst in der Zivilverteidigung;
Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren;
Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung.
Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach
dem 02.10.1990 beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik
Deutschland abgeleistet.
Bei Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der
alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in
ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer/-innen
werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von Ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird
berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste
geleistet, etwa Wehrdienst und danach Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein.
Pflege eines Kindes oder eines Angehörigen:
Die Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst
anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten
vergleichbar ist.
Wer ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren (mindestens jedoch 15 Monate) betreut bzw. gepflegt hat,
muss dies mit einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese viel
Zeit beanspruchende Tätigkeit von ihm ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung
stand. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen,
die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine
ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit
Aufschluss geben muss sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den
Unterlagen muss die Betreuung/Pflege glaubhaft nachvollziehbar sein.
7. Angestrebter Studienabschluss:
Hier wurde die Eintragung „85 - Bachelor of Science“ voreingestellt und kann nicht verändert
werden.
8. Studienfach für Hauptfach:
Hier wurde die Eintragung „884 – Gesundheits- und Pflegemanagement“ voreingestellt. Dasselbe
gilt für die Eintragung „Fachsemester 1“ und Form des Studiums „Erststudium“.
9. Hochschuleigenes Auswahlverfahren
Die ASH Berlin führt ein eigenes Auswahlverfahren gemäß dem Hochschulzulassungsgesetz
Berlin durch, welches neben dem gesetzlichen Auswahlverfahren (nach Leistung und Wartezeit)
studienrelevanten Kompetenzen eine besondere Berücksichtigung einräumt.
Der Schwerpunkt des hochschuleigenen Auswahlverfahrens liegt weiterhin beim Kriterium Leistung,
also bei der Durchschnittsnote Ihres Abiturs bzw. Ihrer Fachhochschulreife. Darüber hinaus werden
studienrelevante Kompetenzen gemäß Punktekatalog der Satzung über die Ausgestaltung des
hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH (siehe Anlagen 1 und 2) gesondert mit Punkten
bewertet.
9
► „HZB-Note“ – bitte wählen Sie die entsprechende Durchschnittsnote Ihrer
Hochschulzugangsberechtigung aus.
► „Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten“ – es werden nur studienrelevante Praktika
und ehrenamtliche Tätigkeiten gewertet (20 Stunden Arbeitszeit die Woche nicht unterschreitend;
bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend
umgerechnet werden). Es werden vier Punkte vergeben.
oder
► „Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung“ – der berufliche Abschluss muss für
die gewählte Studienrichtung einschlägig sein. Es werden sechs Punkte vergeben.
oder
► „Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf“ – dieses
Feld ist nur auszuwählen, wenn Ihre Berufstätigkeit 2 Jahre oder länger gedauert hat unter der
Maßgabe, dass 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschritten wurden. Es werden acht
Punkte vergeben.
Hinweis:
Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei
der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei
Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet.
► „Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden
Kurses einer Schule oder Hochschule“, insbesondere studienrelevante Fort- bzw.
Weiterbildungen – es werden nur studienrelevante Weiterbildungen/Lehrgänge mit einem
Umfang ab 150 Stunden gewertet (ausgehend von Unterrichtsstunden á 45 Minuten).
Es werden vier Punkte vergeben.
► „Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens
(mindestens C 1) nachgewiesen“ – gewertet werden Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe
dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen – mögliche Zertifikate auf C1 Niveau
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen
Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des
erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es werden vier Punkte vergeben.
10
10. Früheres Studium
Verfügen Sie bereits über Vorstudienzeiten in der Bundesrepublik Deutschland, wählen Sie im
Feld „Ersthochschule“ die entsprechende Fachhochschule/Universität aus und tragen
anschließend im Feld „Semester der Ersteinschreibung“ den entsprechenden Zeitraum ein.
Falls Sie noch nicht eingeschrieben waren, tragen Sie das kommende Semester (WiSe 2016/17)
ein.
Im Feld „Semesterzähler“ tragen Sie alle bereits studierten Semester an Fachhochschulen/
Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Im Feld „Urlaubssemester“ werden nur die Semester eingetragen, in denen sie von Ihrer
damaligen Hochschule offiziell vom regulären Studium beurlaubt waren (persönliche Freisemester
oder sonstige „Auszeiten“ gelten nicht als Urlaubssemester).
Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich
schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen,
wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule bereits exmatrikuliert sind,
reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Grundes und den in
der BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemestern) zu Ihrer Bewerbung mit ein.
Sollten Sie bereits den Studiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“ in der Bundesrepublik
Deutschland studiert haben, müssen Sie auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Herkunftshochschule einreichen.
11. Abschließende Bemerkungen
Vor dem Beenden des Onlinebewerbungsbogens empfehlen wir Ihnen die Überprüfung Ihrer
Daten in der Kontrollansicht. Die Kontrollansicht ist zweifach auszudrucken. Ein Exemplar ist
zusammen mit dem unterschriebenen Anmeldeformular und den Bewerbungsunterlagen an die
Alice Salomon Hochschule zu senden. Ein Exemplar der Kontrollansicht behalten Sie für Ihre
Unterlagen.
12. Bewerbung abschließen
Nach erfolgter Dateneingabe wird Ihnen Ihre Bewerbernummer zugeteilt sowie der Anmeldebogen
als PDF-Datei generiert.
Folgende Unterlagen sind bis zum 20.07.2016, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) einzusenden:
-
der unterschriebene Anmeldebogen,
ein Exemplar der Kontrollansicht und
alle Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse/Nachweise) in entsprechender Form und
bedarfsweise in deutscher Übersetzung
Erhalten wir von Ihnen keine zugestellte Bewerbung, werden Sie automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Mehrfachbewerbungen (in schriftlicher Form)
unzulässig sind und zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren führen.
11
Information und Beratung
1. Studiengangsleitung
Herr Prof. Dr. Günter Thiele
Tel.: 030 / 99 245 525
E-Mail: [email protected]
2. StudierendenCenter - Studienberatung und Koordination
Raum 325, 3. Etage
Frau Elke Weisgerber (Dipl.-Kauffr./Soz.päd.)
Tel.: 030 / 99 245 334
E-mail: [email protected]
Beratungszeiten:
Dienstag
Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr
10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
Donnerstag
Donnerstag
13.00 bis 16.00 Uhr
10.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 14.00 Uhr (Telefonsprechzeit)
3. Allgemeine Studienberatung
Raum 329, 3. Etage
Frau Anna Kuhlage (M.A.)
Tel.: 030 / 99 245 125
E-mail: [email protected]
Beratungszeiten:
Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden
Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot,
Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen,
Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische
Erkrankung/ Behinderung.
4. StudierendenCenter - Immatrikulationsamt
Raum 336 und 337, 3. Etage
Telefon: 030 / 99 245 325
E-mail: [email protected]
Persönliche Sprechzeiten:
Dienstag
Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo und Do
13.00 - 14.00 Uhr
12
⇒ Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit
Barrierefrei studieren an der ASH
http://www.ash-berlin.eu/profil/barrierefrei-studieren/
E-Mail: [email protected]
⇒ Studentenwerk Berlin
Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der
Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen
Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner
Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie
Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG).
http://www.studentenwerk-berlin.de/
⇒ Wohnraum
http://www.studentenwerk-berlin.de/wohnen/
Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot
für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden
Themen beraten lassen:
http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/behinderte/index.html
•
•
•
•
•
•
•
zum Hochschulzugang
Finanzierung des Studiums
BAföG-Verlängerung
notwendige und geeignete Hilfsmittel
Wohnungssuche
Fahrt zur Hochschule
Suche und Anleitung von Helfer/innen
Studentenwerk Berlin
Beate Domrös
Franz-Mehring-Platz 2
10243 Berlin (Friedrichshain)
Tel.: (030) 939 39 - 8442
Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Donnerstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung.
13
Krankenversicherung
Der Nachweis einer Krankenversicherung wird erst zur Einschreibung notwendig.
Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben
sind bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die
Studierenden, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht
aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht.
Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom 20.12.1988 (BGBL. I Seite 2477), veröffentlicht im GVBL für Berlin vom 31.12.1988, Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis
zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer
Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine
längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich
Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen,
nicht zurückmelden bzw. einschreiben. Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen,
wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in weder das 14. Fachsemester noch das 30.
Lebensjahr überschritten hat und auch keine Bescheinigung der Krankenkasse über eine
Befreiung von der Versicherungspflicht gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch vorlegen kann.
Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30.
Lebensjahr überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der
Versicherungspflicht unterliegen; sie können sich ohne den Nachweis über das Bestehen
einer Krankenversicherung rückmelden bzw. einschreiben.
Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber der
Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s. o.) beruft. Über das Vorliegen eines
Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse. Nähere Auskünfte über die
Krankenversicherung der Studierenden erteilen die Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer
Homepage.
Link:
http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/studierendencenter-verwaltung/immatrikulation/download/
14
Checkliste der einzureichenden Unterlagen
Im Anschluss an Ihre Onlinebewerbung reichen Sie bitte neben dem unterschriebenen Anmeldeformular und der Kontrollansicht folgende Unterlagen bedarfsweise in deutscher Übersetzung ein:
Zwingend einzureichen sind:
(…)
(…)
(…)
(…)
(…)
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in amtlich beglaubigter Kopie
Berufszeugnis und –Urkunde in amtlich beglaubigter Kopie
bei 2jähriger Berufsausbildung das mindestens 1jährige Arbeitszeugnis/Beurteilung durch
den Arbeitgeber in amtlich beglaubigter Kopie
Unterschriebener Anmeldebogen für das Wintersemester 2016/17 und die Kontrollansicht
Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen
Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise (in einfacher Kopie ) in
Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen einzureichen, sofern Sie dazu
Angaben im Onlineverfahren, konkret im hochschuleigenen Auswahlverfahren,
gemacht haben (gemäß Anlage 1):
(…)
Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung
(Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro
Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang
der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden).
(…)
Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde)
(…)
Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen
Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis – keine Verträge)
(…)
Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis)
studienrelevante Kurse ab 150 Stunden
(…)
Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz
Zertifikate auf Niveau mindestens C 1
(Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche
Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der
Hochschulzugangsberechtigung
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen
Bewerber/innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben
§ 3 (3) der BerlHZVO
„Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum
15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr
vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter
Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende
wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.“
Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.
15
Anlage 1
Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales,
Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des
hochschuleigenen Auswahlverfahrens der „Alice Salomon“ – Hochschule für Sozialarbeit
und Sozialpädagogik (ASH Berlin)
Studienrelevante* Kompetenzen
Punkte
Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten1
4
oder
Summe
max.
6
Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung2
oder
Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen
Ausbildungsberuf 3
8
max. 8
4
max. 4
(mind. 2 Jahre)
Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative.
Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktenscheidung gebeten bzw. bei
Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet
Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen
studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule4
insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen
Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen
Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen5
4
max. 4
maximale Summe 16 Punkte
* Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die „Studienrelevanz“ vor, soweit sie sich nicht aus
Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt.
1 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend –
Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung
2 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis
3 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend –
Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt
4 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden – Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis
5 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen – mögliche
Zertifikate auf C1 Niveau
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europäischer_Referenzrahmen
16
Anlage 2
Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den
Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der
„Alice Salomon“ – Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin)
Punktwert der HZB
gleichwertiger Punktwert
ab
1,0
24
1,1
23
1,2
22
1,3
21
1,4
20
1,5
19
1,6
18
1,7
17
1,8
16
1,9
15
2,0
14
2,1
13
2,2
12
2,3
11
2,4
10
2,5
9
2,6
8
2,7
7
2,8
6
2,9
5
3,0
4
3,1
3
3,2
2
3,3
1
3,4
0