Nr. 30/2016 Verden (Aller), 29. Juli 2016

Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.de
Nachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet.
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich.
Druck: Bremer Tageszeitungen AG, 28195 Bremen, Martinistraße 43
Nr. 30/2016
Seite
Amtliche Bekanntmachungen des Kreises
Ausschreibung des Kehrbezirks Verden X mit Sitz in
Ottersberg, Landkreis Verden
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Verden (Aller), 29. Juli 2016
INHALT
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am 11.09.2016, Städte Achim und Verden, Flecken Langwedel und Ottersberg, Gemeinde Oyten, Samtgemeinde
Thedinghausen
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Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge
zur Gemeindewahl am 11.09.2016, Gemeinde Oyten
80
Sitzung des Ortsrates Eitze am 03.08.2016, Stadt
Verden (Aller)
80
Gemeinsame Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl
Sitzung des Ortsrates Dauelsen am 03.08.2016, Stadt
Verden (Aller)
80
Im Landkreis Verden wird zum 01.01.2017 gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
in folgendem Kehrbezirk ausgeschrieben:
Kehrbezirk Verden X mit Sitz in Ottersberg
Nähere Informationen zu dem Kehrbezirk erhalten sie auf der
Internet-Seite www.landkreis-verden.de unter der Rubrik Sicherheit und Ordnung/ Schornsteinfegerwesen/ Kehrbezirke.
Die Bestellung erfolgt für die Dauer von 7 Jahren. Die Altersgrenze wird bei Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbständige Ausübung
des Schornsteinfegerhandwerks verfügen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen:
1. Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und eine Telefonnummer enthält.
2. Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die
berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
3. Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen zur
Eintragung in die Handwerksrolle.
4. Zeugnisse über die Gesellen- und Meisterprüfung oder
über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem
anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen,
ggf. mit beglaubigter Übersetzung.
5. Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten.
6. Erklärung, dass bei einer Bestellung eine ggf. schon bestehende Bestellung als Inhaber eines anderen Kehrbezirkes
aufgegeben wird.
7. Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister.
8. Erklärung über die gesundheitliche Eignung zur Wahrnehmung der Aufgaben als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in.
9. Erklärung darüber, ob in den letzten 12 Monaten gegen die
Bewerberin oder den Bewerber strafrechtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist.
10. Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus
dem Bundeszentralregister.
11. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen
Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung
der zuständigen Stelle ihres Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht,
auch nicht vorübergehend, untersagt worden ist. Werden
im Herkunftsstaat die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, so kann die Bewerberin oder der Bewerber auch
eine Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung
an Eides statt oder, wenn es im Herkunftsland eine solche
nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden,
die die Bewerberin oder der Bewerber in dem Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einer Notarin oder
einem Notar oder einer zur Entgegennahme der Erklärung
befugten Berufsorganisation abgegeben hat.
12. Nachweise über Zusatzqualifikationen wie Betriebswirt
des Handwerks, Gebäudeenergieberater, abgeschlossenes
berufsbezogenes Hochschulstudium, Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
13. Nachweis über berufsspezifische, produktneutrale Fortund Weiterbildungen in den letzten sieben Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
14. Nachweise über die Zertifizierung des eigenen Betriebes
(bei Kehrbezirksinhabern) nach DIN EN ISO 9001 und
DIN EN ISO 14001 oder über die Beschäftigung in einem
zertifizierten Betrieb (bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern) in den letzten drei Jahren.
15. Von Bezirksinhaberinnen und Bezirksinhabern die Erklärung, ob und gegebenenfalls welche Aufsichtsmaßnahmen
nach § 27 Schornsteinfegergesetz und § 21 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in den letzten 10 Jahren ergriffen
oder eingeleitet worden sind.
16. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits früher in
einem Bezirk bestellt waren, die Zustimmungserklärung
zur Einsichtnahme in die Personalakte bei der zuständigen
Behörde.
17. Erklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere
keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Dies gilt
nicht für die unter Nr. 4, 5, 12, und 13 aufgeführten Unterlagen.
Gesucht werden engagierte Bewerberinnen und Bewerber mit
Interesse an der selbständigen Führung eines Kehrbezirks. Die
Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung.
Der bisherige Kehrbezirksinhaber wird sich wieder bewerben.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) bis zum
31.08.2016 an den
Landkreis Verden
Ihre Ansprechpartnerin
Lindhooper Straße 67 Frau Hemmje-Eggers
27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-252
[email protected]
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
Gemeinsame Bekanntmachung der Städte Achim und
Verden, der Flecken Langwedel und Ottersberg, der Gemeinde Oyten und der Samtgemeinde Thedinghausen
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen
für die Kommunalwahl am 11. September 2016
1. Die Wählerverzeichnisse zur Kommunalwahl am 11. September 2016 für die Wahlbezirke der Städte Achim und
Verden (Aller), der Flecken Langwedel und Ottersberg,
der Gemeinde Oyten und der Samtgemeinde Thedinghausen werden in der Zeit vom 22.08.2016 bis 26.08.2016
während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme wie folgt bereitgehalten:
Stadt Achim, Rathaus, Bürgerbüro, Obernstraße 38, Zimmer 070-072
Stadt Verden (Aller), Rathaus, Ritterstraße 10, Zimmer
126
Flecken Langwedel, Rathaus, Große Straße 1, Zimmer 2
Flecken Ottersberg, Rathaus, Grüne Straße 24, Zimmer 14
Sitzung des Rates am 04.08.2016, Gemeinde
Thedinghausen
80
Gemeinde Oyten, Rathaus, Hauptstraße 55, Zimmer 13
Samtgemeinde Thedinghausen, Rathaus, Braunschweiger
Straße 10, Zimmer 1
Für verbundene Wahlen wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis geführt.
2. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis
eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten
von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht
auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von
Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach §§ 51 und 52 Bundesmeldegesetz (BMG) eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann
innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 26.08.2016 bis
12.00 Uhr, bei der Stadt/Gemeindebehörde (siehe oben)
Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden; die Schriftform gilt auch durch Telefax als
gewahrt.
3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 20.08.2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder
er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
4. Eine wahlberechtigte Person,
4.1 die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf
Antrag einen Wahlschein.
4.2 die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält
auf Antrag einen Wahlschein, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat,
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
der Antragsfrist entstanden ist,
c) ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der
Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter festgestellt
worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss
des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde
gelangt ist.
4.3 Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich bei der
Gemeinde beantragt werden. Der Schriftform wird auch
durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder
durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind
nicht zulässig.
4.4 Die beantragende Person muss Familienname, Vornamen,
Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
4.5 Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie
oder er dazu berechtigt ist.
Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten:
Kfz-Zulassungsbehörde:
montags und dienstags
7.30 – 15.00 Uhr
dienstags, donnerstags und freitags
8.00 – 12.00 Uhr
mittwochs und freitags
7.30 – 12.00 Uhr
und donnerstags
14.00 – 16.00 Uhr
und donnerstags
7.30 – 18.00 Uhr
Führerscheinstelle:
montags und freitags
und dienstags
und donnerstags
8.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
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4.6 Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl bis
13.00 Uhr beantragt werden. Wahlberechtigte, die nicht in
das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen.
Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich
erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Bei verbundenen Wahlen, gilt
der Wahlscheinantrag für jede Wahl, für die die beantragte
Person wahlberechtigt ist.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlbereiches, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
5.1Die wahlberechtigte Person erhält mit dem Wahlschein
zugleich einen amtlichen Stimmzettel des Wahlbereiches,
einen amtlichen blauen Wahlumschlag, einen amtlichen
hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindebehörde und ein Merkblatt für die Briefwahl (evtl.
auf der Rückseite des Wahlscheines abgedruckt).
Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich
dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur
dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag oder eine
schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins
oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des
Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.
Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den
Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde zuleiten, dass er
dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Achim, den 26.07.2016
Städte Achim und Verden (Aller)
Flecken Langwedel und Ottersberg
Gemeinde Oyten
Samtgemeinde Thedinghausen
Öffentliche Sitzung
des Ortsrates Eitze
Am Mittwoch, dem 03.08.2016, findet um 17:30 Uhr in Verden
(Aller), Dorfgemeinschaftshaus Eitze, Eitzer Dorfstraße 24,
Sitzungsraum, eine öffentliche Sitzung des Ortsrates Eitze mit
folgender Tagesordnung statt:
Vor und nach der Sitzung findet jeweils eine Fragestunde für
Einwohnerinnen und Einwohner statt. Die Fragestunde vor der
Sitzung beginnt um 17:30 Uhr.
A. In öffentlicher Sitzung:
1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung
a) Ordnungsgemäße Ladung
b) namentliche und zahlenmäßige Anwesenheit der Mitglieder
c) Beschlussfähigkeit
d) Tagesordnung
2.Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des
Ortsrates Eitze vom 20.01.2016
I. Mitteilungen der Verwaltung:
I.1
Antragsrechte von Rats- und Ortsratsmitgliedern
II. Vorbereitung von Ratsbeschlüssen:
II.1
Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom
15.03.1972 und der Hauptsatzung der Stadt Verden (Aller) – Anpassung der Verfügungsmittel
II.2Herstellung eines Gehweges an der Eitzer Dorfstraße;
- Ausbaubeschluss für eine Teilstrecke
III. Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses:
IV. Angelegenheiten des Ortsrates Eitze:
IV.1Ausweisung eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Untere Allerniederung im Landkreis Verden“ - Bedeutung für Eitze
IV.2Planung zur Einweihung der Erweiterung des Spielplatzes am Dorfgemeinschaftshaus V. Anfragen und Anregungen:
STADT VERDEN (ALLER)
Der Bürgermeister
Öffentliche Sitzung
des Ortsrates Dauelsen
Am Mittwoch, dem 03.08.2016, findet um 18:00 Uhr in Verden (Aller), „Altes Schulhaus“, Schulstraße 10, Sitzungsraum,
eine öffentliche Sitzung des Ortsrates Dauelsen mit folgender
Tagesordnung statt:
Vor und nach der Sitzung findet jeweils eine Fragestunde für
Einwohnerinnen und Einwohner statt. Die Fragestunde vor der
Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.
A. In öffentlicher Sitzung:
1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung
a) Ordnungsgemäße Ladung
b) namentliche und zahlenmäßige Anwesenheit der Mitglieder
c) Beschlussfähigkeit
d) Tagesordnung
2.Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des
Ortsrates Dauelsen vom 15.06.2016
I. Mitteilungen der Verwaltung:
I.1 Antragsrechte von Rats- und Ortsratsmitgliedern
I.2 Halsebrücke Mühlenweg, Zustand der Stützmauer
I.3Wischhofsweg, Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen nach Brückenbauarbeiten der DB
II. Vorbereitung von Ratsbeschlüssen:
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II.1
Bebauungsplan Nr. 1 - 41 „Gebiet östlich Kreisel
Hamburger Straße – mit örtlichen Bauvorschriften-“;
Beschluss über Anregungen und Hiweise, Satzungsbeschluss
II.2
Änderung des Gebietsänderungsvertrages vom
15.03.1972 und der Hauptsatzung der Stadt Verden (Aller) – Anpassung der Verfügungsmittel
III. Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses:
III.123. Änderung des Flächennutzungsplans – Sondergebiet
großflächiger Einzelhandel SO 1-Gartencenter;
Aufstellungsbeschluss u. Beschluss über den Entwurf
und öffentliche Auslegung
III.2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1-01 „SO-Gartencenter“; - Beschluss über den Entwurf und öffentliche Auslegung
IV. Angelegenheiten des Ortsrates Dauelsen:
IV.1 Radweg „Achimer Straße“
V. Anfragen und Anregungen:
STADT VERDEN (ALLER)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeindewahl am 11. September 2016
Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes
(NKWG) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) wird hiermit bekanntgegeben:
Für die Gemeindewahl am 11. September 2016 in der Gemeinde Oyten hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 26.07.2016 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
1 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
1 Oetjen, Heiko, Langer Berg 3 a, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1968, Redakteur
2 Großklaus, Ralf, Alte Mühle 16, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1967, kaufmännischer Angestellter
3 Kiss, Mareike, Tulpenweg 2, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1990, Studentin
4 Beneke, Nicola, Alte Mühle 1, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1961, Stütz- und Förderlehrerin
5 Großjohann, Heinz-Otto, Bergstraße 64, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1953, Angestellter im kommunalen Jobcenter
6 Schröder, Volker, Alter Sportplatz 11, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1962, Klinikpflegeleiter
7 Duhn jun., Albert, Grenzweg 18, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1954, Rentner
8 Bollmann, Johann, Auf dem Brink 4 a, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1950, Pensionär
9 Thölken, Cornelia, Langer Berg 35, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1970, Bilanzbuchhalterin (IHK)
10 Block-Osmers, Günter, Sagehorner Dorfstraße 90‚ 28876
Oyten, Geburtsjahr: 1957, Dipl.-Finanzwirt (FH)
11 Dr. Packham, Kathrin, Schiffgrabendamm 90, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1975, Angestellte
12 Oetjen, Helmut, Am Triften 13, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1932, Rentner
13 Junge, Uwe, Wächterstraße 63‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1958, Industriekaufmann
14 Eckstein, Oliver, Am Triften 76‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1978, Dipl.-Ökonom
15 Duhn, Hermann, Am Triften 20, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1940, Rentner
16 Neumann, Marcus, Moorstraße 27‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1968, Polizeibeamter
17 Ermold, Thomas, Schulstraße 28, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1963, Immobilienfachwirt, Dozent
18 Wahlers, Hermann, Sagehorner Dorfstraße 84, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1955, Logistikplaner
19 Neumann, Erika, Hoher Acker 30‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1949, Rentnerin
20 Schmitz, Marcel, Drosselweg 2‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1989, Auszubildender
21 Gabele, Wolfgang, Lisztstraße 12‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1950, Rentner
22 Winterberg, Katharina, Oyterdamm 67, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1973, Dipl.-Psychologin
23 Link, Hans-Joachim, Langer Berg 35, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1952, Angestellter
24 Gerull, Hans-Dieter, Hauptstraße 116, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1952, Rentner
25 Wagener, Rainer Michael, Schulweg 9‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1952, Rentner
26 Düppers, Anja, Alte Mühle 16, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1971, kaufmännische Angestellte
27 Cordes, Hauke, Bassener Dorfstraße 14, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1984, Bauleiter
2 - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen
1 Dr. Grönke, Kai, Lindenstraße 81, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1970, selbständiger Rechtsanwalt
2 Röse, Sandra, Blankenstraße 2 d, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1971, Unternehmerin
3 Ehlers, Hermann, Mühlenweg 23, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1951, Polizeihauptkommissar i. R.
4 Vogelsang, Nina, Schulstraße 16 a, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1976, Speditionskauffrau
5 Becker, Bodo, Oyterdamm 5, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1946, Bankkaufmann i. R.
6 Bruns, Rainer, Dohmstraße 80 b, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1964, Landwirt
7 Mattfeld, Carsten, Klein Hollen 12‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1981, Landwirtschaftsmeister
8 Lueßen, Reinhard, Sagehorner Dorfstraße 87, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1955, Beamter
9 Blohme, Hans-Joachim, Unter den Eichen 10, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1957, Rechtsanwalt
10 Ahrendt, Karl-Heinz, Bergstraße 82‚ 28876 Oyten, Ge-
burtsjahr: 1945, Rentner
11 Neisen, Norbert, Beethovenstraße 6‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1944, Industriekaufmann
12 Rotermund, Ralph, Zum Behlingsee 67, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1981, Feuerwehrbeamter
13 Traupe, Cornelius, Bockhorster Dorfstraße 10, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1983, Verkaufsberater für Landtechnik
14 Schmidt, Torsten, Wehlacker 25‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1966, Investmentberater
15 Weßels, Frank, Oyterdamm 23 b, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1966, technischer Angestellter
16 Jarocki, Gregor, Lienerts Heide 46, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1964, Handelsunternehmer
17 Kuzyk, Rolf, Elbestraße 6‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1944, technischer Kaufmann
18 Krantz, Volker, Bornmoor 19 a, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1962, Schifffahrtskaufmann
19 Senol, Hüseyin, Lienertstraße 18a, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1965, selbständiger Kaufmann
3 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1 Saschowa, Reena, Ginsterweg 10‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1950, Lehrerin
2 Dapper, Hubert, Lienerts Heide 10, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1950, Dipl.-Heilpädagoge
3 Meyer, Björn, Hauptstraße 117, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1971, Fachjournalist
4 Mankowski, Dennis, Lindheimer Straße 37, 28876 Oyten,
Geburtsjahr: 1985, Gärtner
5 Krieger, Antje, Schaphuser Dorfstraße 189‚ 28876 Oyten,
Geburtsjahr 1983, Ärztin
6 Gerken, Marlies, Bornmoor 43‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1963, Lehrerin
7 Hempel, Christine, Lienerts Heide 58‚ 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1959, kaufmännische Angestellte
8 Schulz, Rieke, Lindheimer Straße 37, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1991, Erzieherin
4 - Freie Demokratische Partei
1
Ceglarek-Brockshus, Thomas, Sagehorner Dorfstraße 31,
28876 Oyten, Geburtsjahr: 1969, kaufmännischer Angestellter
2 Dr. Dotzauer, Andreas, Bockhorster Dorfstraße 15, 28876
Oyten, Geburtsjahr: 1960, Virologe, Professor
3 Knief, Klaus, Große Straße 67 , 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1959, selbständiger Installateurmeister
4 Sembach, Jürgen, Kleiner Bischofsweg 13, 28876 Oyten,
Geburtsjahr: 1948, Rentner
5 - DIE LINKE. Niedersachsen
1 Ulrich, Mirko, Auf dem Brink 13 d, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1998, Auszubildender
7 - Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen
1 Köhn, Ingo, Auf der Geest 5, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1960, selbständiger Hausverwalter
2 Marten, Jens, Am Triften 18, 28876 Oyten, Geburtsjahr:
1968, selbständiger Handwerksmeister
3 Wappler, Uwe, Hinter den Höfen 6, 28876 Oyten, Geburtsjahr: 1965, Dipl.-Kaufmann
Oyten, 27.07.2016
GEMEINDE OYTEN
Der Gemeindewahlleiter
gez. Manfred Cordes
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 4. August 2016, 19:30 Uhr, findet in Thedinghausen, Gasthaus Schröder, Bremer Str. 8, eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Thedinghausen mit nachfolgender Tagesordnung statt:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen
Ladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit.
2. Einwohnerfragestunde.
3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates
am 13.06.2016.
4. Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Angelegenheiten und Mitteilung über den Ausführungsstand von
Ratsbeschlüssen.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für die Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebietes an der Morsumer Schulstraße.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines
Zuschusses an den Schützenverein Morsum e. V. für die
Bepflanzung des Lärmschutzwalles am MSC.
7. Beratung und Beschlussfassung i. S. Ausbau der Boltenhornstraße in Thedinghausen
8. Beratung und Beschlussfassung über die Anwendung des §
2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31.12.2015
geltenden Fassung.
9. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der UBLFraktion i. S. kombinierte Ladestation für E-Bikes und Automobile.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPDFraktion i. S. Einrichtung einer Überquerungsmöglichkeit
für Fußgänger in der Braunschweiger Straße in Höhe der
Arztpraxis.
11. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen.
12. Mitteilungen und Anfragen,
a) Erweiterung der Niederspannungsanlagen durch die
E.ON Avacon – Illmer 5
b) Anfrage der UBL zur Hundesteuer.
c) Weitere Mitteilungen und Anfragen.
13. Einwohnerfragestunde.
Anschließend Beratung in nichtöffentlicher Sitzung.
Thedinghausen, den 26.07.2016
GEMEINDE THEDINGHAUSEN
Der Gemeindedirektor
gez. Hesse