Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Geräteschutzbrief Premium
Allgemeine Versicherungsbedingungen
und Verbraucherinformation
Commerz Finanz.
Sofort.Gut.Sicher.
Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation
Geräteschutzbrief Premium
Dem Geräteschutzbrief Premium liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Commerz Finanz GmbH (Versicherungsnehmer) und
Cardif zugrunde. Alle Personen, die bei einem mit dem Versicherungsnehmer kooperierenden Unternehmen (im Folgenden „Elektronikpartner“) Elektrogeräte kaufen, können zu diesem Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden und erhalten dann für die bei Cardif
registrierten Geräte im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz. Der Käufer muss seinen Wohnsitz und
dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
§ 1 Was ist versicherbar?
§ 2 Was ist versichert?
1. Der Geräteschutzbrief Premium dient der Absicherung der für den
persönlichen Gebrauch erworbenen Elektrogeräte.
1. Versicherungsschutz besteht für die im Cardif Geräteschutzbrief-Portal
auf www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief registrierten versicherbaren Geräte. Zum Geräteschutzbrief Premium können maximal 3
Geräte angemeldet werden.
3. Versicherbar sind neue und gebrauchte Geräte mit einem Kaufpreis
laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers von bis zu 5.000 € je
versicherbarem Gerät.
4. Versicherbar sind Geräte bis zum Erreichen des maximalen Gerätealters ab Kaufdatum laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers:
Kategorie
Max. Gerätealter
Hi-Fi & TV
5 Jahre
Haushaltsgeräte groß & klein
5 Jahre
Computer & Büro
4 Jahre
Mobile Geräte
4 Jahre
Mobiltelefone
3 Jahre
2. Wird ein versichertes Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ausgetauscht, ist dieses Austauschgerät nur versichert, wenn es
im Geräteschutzbrief-Portal registriert wurde.
3. Versicherungsschutz besteht für den unmittelbaren Verlust der Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler
einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes. Ansprüche aus der Gewährleistung werden nicht berührt.
4. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Beschädigung oder Zerstörung durch
• Unfall (plötzlich und unvorhersehbares auf das Gerät einwirkendes Ereignis)
• Kurzschluss, Überspannung, Induktion,
• Sand, Wasser oder Feuchtigkeit,
es sei denn, der Käufer hat in den genannten Fällen vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt.
5. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Abhandenkommen eines
versicherten Gerätes durch
•Diebstahl
•Raub
6. Einschränkungen und Ausschlüsse von der Leistungspflicht ergeben
sich aus § 7 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
§ 3 Welche Versicherungsleistung wird erbracht?
1. Verliert ein versichertes Gerät die Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler oder wird ein versichertes
Gerät beschädigt, übernimmt Cardif die Reparaturkosten inklusive Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Steuern. Die Versicherungsleistung ist
dabei begrenzt auf den ursprünglich vom Käufer für das defekte Gerät
gezahlten Kaufpreis laut Original-Anschaffungsbeleg, jedoch maximal
auf die Höchstversicherungsleistung gem. § 4 dieser Allgemeinen
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2. Versicherbar sind ausschließlich folgende Elektrogeräte in der Kategorie
• „Hi-Fi und TV“: TV (Röhren-, Plasma-, LCD- und LED-Fernseher),
Blu-Ray-/DVD-Player, Blu-Ray-/DVD-Recorder, Festplattenrecorder, SATAnlage, TV-/Sat-Receiver, Projektor/ Heimkinoanlage,
Hi-Fi-Kompaktanlage, CD-Player, Radio, Docking-Station, Verstärker, Lautsprecher, Plattenspieler
• „Haushaltsgeräte groß“: Einbauherd (auch Gas), Backofen
(auch Gas), Kochfelder (Ceran, Induktion, Platten, Gas), Dunstabzugshaube, Mikrowelle, Dampfgarer, Kühl- und Gefriergerät,
Geschirrspüler, Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Wäscheschleuder, tragbares Klima- und Kühlgerät
• „Haushaltsgeräte klein“: Staubsauger, Kaffeemaschine/Kaffeevoll­­
automat, Wasserkocher, Brotbackautomat, Eismaschine, Toaster,
Fritteusen, elektrisches Messer, Bügeleisen
• „Computer und Büro“: Heimcomputer, Notebook, Monitor, Drucker/Scanner, Fax, Festnetztelefon
• „Mobile Geräte“: MP3/4-Player, Kopfhörer, Navigationsgerät, Camcorder/Videokamera, Digitaler Bilderrahmen, Digitalkamera, Blitzgerät, Spielekonsole, E-Book Reader, Objektive, Tablet Computer
• „Mobiltelefone“: Handy, Smartphone
Versicherungsbedingungen. Wurde das Gerät zu einem subventionierten Kaufpreis (Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer abzüglich
Zuschüsse oder Subventionen) erworben, ist der zum Zeitpunkt des
Erwerbes unsubventionierte Kaufpreis (Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer ohne Zuschüsse oder Subventionen) maßgeblich.
2. Ist das Gerät – mit Ausnahme von Mobiltelefonen – zerstört oder eine
Reparatur des defekten Gerätes technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich, erstattet Cardif den Zeitwert, max. bis zur Höchstversicherungsleistung gem. § 4 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Zahlung erfolgt gegen Herausgabe des defekten Gerätes. Der
Zeitwert ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen in Prozent des
Kaufpreises laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers des versicherten Geräts.
Für Geräte, die bei einem Händler des Elektronikpartners gekauft wurden:
5. Ist ein Mobiltelefon zerstört oder ist eine Reparatur nicht möglich oder
unwirtschaftlich, erstattet Cardif ein identisches Mobiltelefon desselben Modells – vorausgesetzt, dieses Mobiltelefon ist beim Elektronikpartner verfügbar. In diesem Fall kann alternativ auch der derzeitige
Verkaufspreis des Elektronikpartners erstattet werden, wenn dies der
Käufer wünscht. Ist ein identisches Mobiltelefon nicht beim Elektronikpartner verfügbar oder tritt ein Versicherungsfall aufgrund von
Raub oder Diebstahl ein, erstattet Cardif den derzeitigen marktüblichen Preis des Mobiltelefons.
§ 4 Wie hoch ist die maximale Versicherungsleistung?
1. Innerhalb eines Versicherungsjahres werden Leistungen aus höchstens 3 Versicherungsfällen erbracht.
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2.000 €
1.000 €
§ 5 Wann beginnt und wann endet die Versicherung und der
Versicherungsschutz?
1. Der Geräteschutzbrief Premium beginnt mit Anmeldung des Käufers
auf www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief und Registrierung
des versicherten Geräts. Innerhalb der versicherbaren Höchstanzahl
von 3 Geräten können einzelne Geräte jederzeit neu registriert oder
herausgenommen werden.
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Jahre 2
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Jahre 4
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Jahre 5
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3. Eine Reparatur gilt als unwirtschaftlich, wenn die erwarteten Reparaturkosten den Zeitwert des defekten Gerätes gemäß vorheriger Tabelle
übersteigen.
4. Tritt ein Versicherungsfall aufgrund Raubes oder Diebstahls eines versicherten Gerätes ein – mit Ausnahme von Mobiltelefonen – erstattet
Cardif den Zeitwert gemäß vorheriger Tabellen, max. bis zur Höchstversicherungsleistung.
2. Die Dauer des Geräteschutzbrief Premium beträgt 12 Monate. Sie
verlängert sich danach jeweils um einen Monat, maximal jedoch bis
zum Ablauf der Höchstversicherungsdauer von 5 Jahren ab Beginn
des Geräteschutzbrief Premium. Der Käufer kann nach Ablauf von 12
Monaten jederzeit vom Versicherungsnehmer verlangen, zum Ende
des Folgemonats oder jedes darauf folgenden Monats von der Gruppenversicherung abgemeldet zu werden.
3. Der Versicherungsschutz für den unmittelbaren Verlust der Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler
einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes beginnt für
das einzelne Gerät nach Ablauf der Herstellergarantie.
4. Der Versicherungsschutz beginnt in anderen als den in Absatz 3 genannten Fällen bei zeitgleicher Registrierung des Geräts beim Kauf
mit Registrierung des Geräts durch den Händler. Registriert der Käufer das Gerät selbst, so beginnt der Versicherungsschutz am auf die
Registrierung folgenden Tag um 0:00 Uhr.
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Für Geräte, die nicht bei einem Händler des Elektronikpartners gekauft wurden:
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2. Die Höchstversicherungsleistung je versichertem Gerät beträgt:
6. Außerdem endet der Versicherungsschutz für Geräte, die vom Geräte­
schutzbrief Premium abgemeldet werden, sobald diese nicht mehr unter www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief registriert sind.
§ 6 Wie lang ist die Wartezeit für neu registrierte Geräte?
1. Für alle auf dem Geräteschutzbrief-Portal registrierten Geräte gilt eine
Wartezeit von einem Monat. Die Wartezeit beginnt mit der Registrierung des Geräts. Während der Wartezeit besteht für dieses Gerät kein
Versicherungsschutz.
2. Für Geräte, die mit oder nach der Anmeldung des Käufers zum Geräteschutzbrief Premium gekauft wurden und innerhalb eines Monats
nach dem Kauf auf dem Geräteschutzbrief-Portal registriert werden,
entfällt die Wartezeit.
§ 7 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der
Leistungspflicht gibt es?
1. Ausgenommen vom Geräteschutzbrief Premium sind: Geräte, die zu
gewerblichen Zwecken erworben und genutzt wurden.
2. Nicht versichert sind Reparaturkosten aufgrund von:
a. Schäden, die unter eine Gewährleistung des Herstellers oder
Händlers fallen;
b. Schäden, die unter eine Garantie oder Produkthaftpflicht des
Herstellers, des Händlers oder eines sonstigen Dritten fallen;
c. Serienschäden, die zu einer Rückrufaktion durch den Hersteller
oder Händler führen;
d. Schäden, die vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Missachtung
der Bedienungs-, Wartungs- oder Aufbauanleitung des Herstellers
herbeigeführt oder verursacht wurden;
e. Schäden und Kosten durch nicht von Cardif vorab autorisierte
Reparaturen oder Reparaturversuche;
f. Schäden, die durch Programmierung, Einstellungen, Wartung,
Überholung, Veränderung, unsachgemäße Reinigung oder Entkalkung des Gerätes entstehen;
g. Schäden, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nutzung
des Gerätes stehen oder während einer gewerblichen Nutzung
entstehen;
h. Schäden, die durch Verschleiß oder normale Abnutzung entstehen;
i. Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen, insbesondere Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierungen sowie sämtliche
Schäden an rein dekorativen Elementen;
j. Schäden aufgrund höherer Gewalt, Naturereignisse, Kernenergie,
Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innerer Unruhen;
k. Schäden, die durch eine andere Versicherung gedeckt sind (z. B.
Hausratversicherung);
l. Schäden, die durch Unterbrechung oder Beendigung der Energieoder Wasserversorgung entstehen;
m. Schäden an regelmäßig auszutauschenden Geräte-, Bau- und Zubehörteilen; dazu gehören insbesondere Batterien, Filter, Leuchtmittel, UVRöhren und Starter;
n. Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden).
3. Ausgenommen vom Geräteschutzbrief Premium sind Kosten einer
Überprüfung des Gerätes, sofern sich herausstellt, dass das Gerät
keinen Mangel hat.
4. Nicht versichert sind Schäden, die durch Diebstahl (ausgenommen
Raub) verursacht werden, wenn die versicherte Sache
a. auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgelegt, in abgelegten Kleidungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken
aufbewahrt wurde,
oder
b. bei Disco-Besuchen, Großveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen nicht in Innentaschen von Kleidungsstücken, soweit
nicht unzumutbar, am Körper getragen wurde,
oder
c. durch andere Personen benutzt oder von diesen aufbewahrt wurde.
5. Nicht versichert sind Schäden, die durch Einbruchdiebstahl verursacht werden, wenn sich das versicherte Gerät
a. nicht innerhalb eines verschlossenen Kraftfahrzeuges in einem
uneinsehbaren Kofferraum oder Handschuhfach befand
oder
b. sich nicht in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befand.
§ 8 Was gilt für die Prämien-/Beitragszahlung?
Schuldner der Versicherungsprämie ist der Versicherungsnehmer.
Die Beitragsverpflichtung des Käufers zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes besteht gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die Fälligkeit des Beitrags ist der Anmeldeerklärung
zwischen dem Käufer und dem Versicherungsnehmer zu entnehmen.
Der Beitrag muss entsprechend der Regelung in der Anmeldeerklärung gezahlt werden. Wird eine vereinbarte Erst- oder Folgeprämie
nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Der
Käufer wird in diesem Fall i. S. d. Regelungen der §§ 37, 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Zahlung aufgefordert. Bei Nichtzahlung wird der Käufer vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet.
§ 9 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Rechte aus der Versicherung stehen dem Käufer zu. Eine Versicherungsleistung wird ausschließlich gegenüber dem Käufer erbracht.
Abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
kann der Käufer ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers über
seine Rechte aus der Versicherung verfügen und sie gerichtlich geltend
machen.
§ 10 Was ist im Versicherungsfall zu tun (Obliegenheiten)?
1. Ein Versicherungsfall ist unverzüglich dem Händler anzuzeigen, bei
dem der Käufer den Geräteschutzbrief Premium abgeschlossen hat.
Er kann den Versicherungsfall auch bei einem anderen Händler des
Elektronikpartners oder bei Cardif anzeigen. Für die Anzeige bei Cardif
steht auch eine Service-Hotline zur Verfügung. Die Service-Hotline
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5. Der Versicherungsschutz für das einzelne Gerät endet mit dem
Erreichen des jeweils maximalen Gerätealters gemäß § 1 Absatz 4,
spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Jahren ab Beginn des Geräteschutzbrief Premium.
lautet: +49 711/81 475 511 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr
bis 18.00 Uhr). Der Käufer erhält bei Meldung des Schadens Informationen zur weiteren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen.
3. Es besteht die Verpflichtung, nach Möglichkeit für die Minderung des
Schadens zu sorgen.
4. Cardif ist jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der
Leistungspflicht zu gestatten.
5. Zur Anspruchsprüfung sind folgende Nachweise aufzubewahren und
im Versicherungsfall auf Anforderung vorzulegen:
a) Original-Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufpreis und Anschaffungstag ersichtlich sind;
b) Sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Informationen;
c) Im Falle von Raub und Diebstahl eine Bestätigung der polizeilichen Anzeige.
6. Cardif kann die Herausgabe von beschädigten oder zerstörten Geräten
verlangen, sofern Cardif eine Leistung erbringt. Dies gilt auch für
defekte Geräte, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist.
7. Cardif ist vom Bestehen weiterer Versicherungen, durch die Versicherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall besteht, sowie
von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigungen sowie von der Ersatzpflicht Dritter zu informieren.
8. Handelt es sich bei dem zu behebenden Mangel nicht um einen versicherten Leistungsfall und hätte dies vom Käufer erkannt werden
können, so trägt er sämtliche durch die Überprüfung entstandenen
Kosten, insbesondere angefallene Anfahrtskosten und Kosten für die
Untersuchung des Geräts.
bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen erbracht werden, an den Versicherer schriftlich abzutreten.
Gibt der Käufer einen solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des
Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Versicherers auf,
so wird dieser insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als
er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können.
§ 13 Wann und wie kann eine Prämienanpassung erfolgen?
1. Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und der daraus errechneten Prämie ist
Cardif berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen, sofern dies erforderlich ist, um die
dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten
und sofern ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen
und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und deren
Angemessenheit bestätigt hat. Die Änderungen werden zu Beginn des
2. Monates wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
2. Erhöht Cardif den Prämiensatz, kann der Käufer innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit sofortiger Wirkung seine Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag
verlangen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Prämiensatzerhöhung.
§ 14 Hat Cardif ein Ablehnungsrecht?
Cardif hat das Recht, unverzüglich nach Anmeldung durch den Versicherungsnehmer die Risikoübernahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung erlischt der Versicherungsschutz des
Käufers rückwirkend. Eine Versicherungsprämie fällt nicht an.
§ 11 Was sind die Folgen von Obliegenheitsverletzungen?
§ 12 Was ist bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten?
Hat der Käufer Schadenersatzansprüche nichtversicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht – unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG – die Verpflichtung, diese Ansprüche
§ 15 Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach einem
Leistungsfall?
Der Käufer und Cardif haben das Recht, Versicherungsverhältnisse
nach Anerkennung einer Leistungspflicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu beenden.
§ 16 Was geschieht bei Beendigung des
Gruppenversicherungsvertrages?
Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz des Käufers bestehen.
§ 17 Wie müssen Mitteilungen, die sich auf das
Versicherungsverhältnis beziehen, erfolgen?
Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets
schriftlich erfolgen. Für Cardif bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie Cardif oder, im Falle einer Mitteilung des Käufers, dem
Versicherungsnehmer zugegangen sind.
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Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird,
ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die
Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und
das Verschulden des Käufers stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich. Versucht der Käufer Cardif
arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund und die Höhe
der Entschädigung von Bedeutung sind, ist Cardif von jeglicher Leistungspflicht frei. Ist eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die
Voraussetzungen als bewiesen.
§ 18 Welches Recht findet Anwendung und welcher
Gerichtsstand besteht?
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Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
1. Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
3. Klagen gegen den Käufer sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen
Bezirk der Käufer bei Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt
der Käufer nach Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
des Versicherungsvertragsgesetzes oder sind bei Klageerhebung weder der Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthalt bekannt, kann die
Klage gegen den Käufer bei dem Gericht erhoben werden, in dessen
Bezirk sich Cardif befindet.
4. Klagen des Versicherungsnehmers gegen Cardif aus dem Gruppenversicherungsvertrag können sowohl bei dem Gericht, in dessen
Bezirk sich Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer bei Klageerhebung
seinen Sitz hat.
5. Klagen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Gruppenversicherungsvertrag sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der
Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Sitz oder eine Niederlassung hat.
§ 19 Können Prämienforderungen mit
Versicherungsleistungen verrechnet werden?
Cardif ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Käufers mit Prämienforderungen oder anderen gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Forderungen aufzurechnen.
§ 20 Wer ist Versicherer?
Versicherer ist die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A.
(Amtsgericht Stuttgart, HRB 181 73), Paris, Friolzheimer Straße 6,
70499 Stuttgart, Hauptbevollmächtigter: David Furtwängler.
§ 21 Welche Beschwerdestellen können kontaktiert werden?
Sollte Cardif dem Käufer wider Erwarten einen Anlass zur Beschwerde
gegeben haben, kann er sich an folgende Beschwerdestellen wenden:
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -Bereich
Versicherungen-, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Hinweise zum Widerrufsrecht und zum Datenschutz
1. Hinweise zum Widerrufsrecht: Sie können Ihre Erklärung zur Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag Geräteschutzbrief Basis innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie
eine Kopie Ihrer Erklärung einschließlich der maßgeblichen Versicherungsbedingungen mit dieser Belehrung in Textform erhalten
haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Cardif
Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland
der Cardif Assurances Risques Divers S. A.: Friolzheimer Straße
6, 70499 Stuttgart, Telefaxnummer: 0711/81475-489, E-Mail: [email protected]. Dem Versicherungsnehmer liegen die ihm zur
Verfügung zu stellenden Vertragsinformationen nach § 7 Abs. 1 und
2 des Versicherungsvertragsgesetzes bereits vor. Die im Falle des
elektronischen Geschäftsverkehrs speziell für diesen Vertriebsweg
geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch sind erfüllt. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr jeweiliger Versicherungsschutz
und der Versicherer Cardif Allgemeine Versicherung erstattet den
auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, da vereinbarungsgemäß der Versicherungsschutz vor dem Ende
der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis
zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des in
der Rechnung (Anmeldeerklärung) ausgewiesenen Gesamtbeitrags
für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise: Ihr
Widerrufsrecht erlischt, wenn das Versicherungsverhältnis auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von dem Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben. Ende der Hinweise der Widerrufsbelehrung
2. Datenübermittlung:
Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der notwendigen
Verwaltung der Versicherungsverhältnisse sowie im Zuge der Gewährung von Versicherungsschutz an die Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart und an den Versicherungsnehmer Commerz Finanz GmbH, Schwanthalerstraße 31, 80336
München weitergegeben und dort gespeichert. Sie können ggf. an
andere Versicherer der Cardif-Gruppe und Rückversicherer weitergegeben werden. Im Leistungsfall können die Daten an zur Abwicklung
beauftragte externe Dienstleister weitergegeben werden.
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Materialcode: PAVBGSBP; Stand 08.08.2014
2. Klagen des Käufers gegen Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, aus dem Versicherungsverhältnis können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Cardif befindet, als
auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Käufer
zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines
solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de