Geräteschutzbrief Premium Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation Geräteschutzbrief Premium Dem Geräteschutzbrief Premium liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Commerz Finanz GmbH (Versicherungsnehmer) und Cardif zugrunde. Alle Personen, die bei einem mit dem Versicherungsnehmer kooperierenden Unternehmen (im Folgenden „Elektronikpartner“) Elektrogeräte kaufen, können zu diesem Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden und erhalten dann für die bei Cardif registrierten Geräte im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz. Der Käufer muss seinen Wohnsitz und dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. § 1 Was ist versicherbar? § 2 Was ist versichert? 1. Der Geräteschutzbrief Premium dient der Absicherung der für den persönlichen Gebrauch erworbenen Elektrogeräte. 1. Versicherungsschutz besteht für die im Cardif Geräteschutzbrief-Portal auf www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief registrierten versicherbaren Geräte. Zum Geräteschutzbrief Premium können maximal 3 Geräte angemeldet werden. 3. Versicherbar sind neue und gebrauchte Geräte mit einem Kaufpreis laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers von bis zu 5.000 € je versicherbarem Gerät. 4. Versicherbar sind Geräte bis zum Erreichen des maximalen Gerätealters ab Kaufdatum laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers: Kategorie Max. Gerätealter Hi-Fi & TV 5 Jahre Haushaltsgeräte groß & klein 5 Jahre Computer & Büro 4 Jahre Mobile Geräte 4 Jahre Mobiltelefone 3 Jahre 2. Wird ein versichertes Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ausgetauscht, ist dieses Austauschgerät nur versichert, wenn es im Geräteschutzbrief-Portal registriert wurde. 3. Versicherungsschutz besteht für den unmittelbaren Verlust der Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes. Ansprüche aus der Gewährleistung werden nicht berührt. 4. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Beschädigung oder Zerstörung durch • Unfall (plötzlich und unvorhersehbares auf das Gerät einwirkendes Ereignis) • Kurzschluss, Überspannung, Induktion, • Sand, Wasser oder Feuchtigkeit, es sei denn, der Käufer hat in den genannten Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. 5. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Abhandenkommen eines versicherten Gerätes durch •Diebstahl •Raub 6. Einschränkungen und Ausschlüsse von der Leistungspflicht ergeben sich aus § 7 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen. § 3 Welche Versicherungsleistung wird erbracht? 1. Verliert ein versichertes Gerät die Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler oder wird ein versichertes Gerät beschädigt, übernimmt Cardif die Reparaturkosten inklusive Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Steuern. Die Versicherungsleistung ist dabei begrenzt auf den ursprünglich vom Käufer für das defekte Gerät gezahlten Kaufpreis laut Original-Anschaffungsbeleg, jedoch maximal auf die Höchstversicherungsleistung gem. § 4 dieser Allgemeinen Seite 1 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBP; Stand 08.08.2014 2. Versicherbar sind ausschließlich folgende Elektrogeräte in der Kategorie • „Hi-Fi und TV“: TV (Röhren-, Plasma-, LCD- und LED-Fernseher), Blu-Ray-/DVD-Player, Blu-Ray-/DVD-Recorder, Festplattenrecorder, SATAnlage, TV-/Sat-Receiver, Projektor/ Heimkinoanlage, Hi-Fi-Kompaktanlage, CD-Player, Radio, Docking-Station, Verstärker, Lautsprecher, Plattenspieler • „Haushaltsgeräte groß“: Einbauherd (auch Gas), Backofen (auch Gas), Kochfelder (Ceran, Induktion, Platten, Gas), Dunstabzugshaube, Mikrowelle, Dampfgarer, Kühl- und Gefriergerät, Geschirrspüler, Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Wäscheschleuder, tragbares Klima- und Kühlgerät • „Haushaltsgeräte klein“: Staubsauger, Kaffeemaschine/Kaffeevoll automat, Wasserkocher, Brotbackautomat, Eismaschine, Toaster, Fritteusen, elektrisches Messer, Bügeleisen • „Computer und Büro“: Heimcomputer, Notebook, Monitor, Drucker/Scanner, Fax, Festnetztelefon • „Mobile Geräte“: MP3/4-Player, Kopfhörer, Navigationsgerät, Camcorder/Videokamera, Digitaler Bilderrahmen, Digitalkamera, Blitzgerät, Spielekonsole, E-Book Reader, Objektive, Tablet Computer • „Mobiltelefone“: Handy, Smartphone Versicherungsbedingungen. Wurde das Gerät zu einem subventionierten Kaufpreis (Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer abzüglich Zuschüsse oder Subventionen) erworben, ist der zum Zeitpunkt des Erwerbes unsubventionierte Kaufpreis (Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer ohne Zuschüsse oder Subventionen) maßgeblich. 2. Ist das Gerät – mit Ausnahme von Mobiltelefonen – zerstört oder eine Reparatur des defekten Gerätes technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich, erstattet Cardif den Zeitwert, max. bis zur Höchstversicherungsleistung gem. § 4 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Zahlung erfolgt gegen Herausgabe des defekten Gerätes. Der Zeitwert ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen in Prozent des Kaufpreises laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers des versicherten Geräts. Für Geräte, die bei einem Händler des Elektronikpartners gekauft wurden: 5. Ist ein Mobiltelefon zerstört oder ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, erstattet Cardif ein identisches Mobiltelefon desselben Modells – vorausgesetzt, dieses Mobiltelefon ist beim Elektronikpartner verfügbar. In diesem Fall kann alternativ auch der derzeitige Verkaufspreis des Elektronikpartners erstattet werden, wenn dies der Käufer wünscht. Ist ein identisches Mobiltelefon nicht beim Elektronikpartner verfügbar oder tritt ein Versicherungsfall aufgrund von Raub oder Diebstahl ein, erstattet Cardif den derzeitigen marktüblichen Preis des Mobiltelefons. § 4 Wie hoch ist die maximale Versicherungsleistung? 1. Innerhalb eines Versicherungsjahres werden Leistungen aus höchstens 3 Versicherungsfällen erbracht. – – te rä Ge ne te fo rä 2.000 € 1.000 € § 5 Wann beginnt und wann endet die Versicherung und der Versicherungsschutz? 1. Der Geräteschutzbrief Premium beginnt mit Anmeldung des Käufers auf www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief und Registrierung des versicherten Geräts. Innerhalb der versicherbaren Höchstanzahl von 3 Geräten können einzelne Geräte jederzeit neu registriert oder herausgenommen werden. Jahr 1 100% 100% 100% 100% Jahre 2 100% 100% 80% 80% Jahre 3 80% 80% 60% 60% Jahre 4 60% 60% 40% 40% Jahre 5 40% 40% – – 3. Eine Reparatur gilt als unwirtschaftlich, wenn die erwarteten Reparaturkosten den Zeitwert des defekten Gerätes gemäß vorheriger Tabelle übersteigen. 4. Tritt ein Versicherungsfall aufgrund Raubes oder Diebstahls eines versicherten Gerätes ein – mit Ausnahme von Mobiltelefonen – erstattet Cardif den Zeitwert gemäß vorheriger Tabellen, max. bis zur Höchstversicherungsleistung. 2. Die Dauer des Geräteschutzbrief Premium beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich danach jeweils um einen Monat, maximal jedoch bis zum Ablauf der Höchstversicherungsdauer von 5 Jahren ab Beginn des Geräteschutzbrief Premium. Der Käufer kann nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit vom Versicherungsnehmer verlangen, zum Ende des Folgemonats oder jedes darauf folgenden Monats von der Gruppenversicherung abgemeldet zu werden. 3. Der Versicherungsschutz für den unmittelbaren Verlust der Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes beginnt für das einzelne Gerät nach Ablauf der Herstellergarantie. 4. Der Versicherungsschutz beginnt in anderen als den in Absatz 3 genannten Fällen bei zeitgleicher Registrierung des Geräts beim Kauf mit Registrierung des Geräts durch den Händler. Registriert der Käufer das Gerät selbst, so beginnt der Versicherungsschutz am auf die Registrierung folgenden Tag um 0:00 Uhr. Seite 2 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBP; Stand 08.08.2014 ile ob M i& -F Hi C & o mp Bü u ro t er TV te al te rä H g r au s o ß ha & lt s g k l er ei ä t n e Für Geräte, die nicht bei einem Händler des Elektronikpartners gekauft wurden: le 100% 2.000 € ilt e 100% 2.000 € ob Jahre 5 2.000 € M 100% Ge 100% 100% ile 100% 100% ob 100% 100% M 100% Jahre 4 C & o mp Bü u ro t er Jahre 3 TV 100% i& 100% 100% -F 100% 100% Hi 100% 100% H g r au s o ß ha & lt s g k l er ei ä t n e te rä Ge ile ob 100% Jahre 2 Ge Maximale Versicherungsleistung: M C & o mp Bü u ro t er H g r au s o ß ha & lt s g k l er ei ä t n e TV i& Jahr 1 r Hi Ge -F rä te al te r 2. Die Höchstversicherungsleistung je versichertem Gerät beträgt: 6. Außerdem endet der Versicherungsschutz für Geräte, die vom Geräte schutzbrief Premium abgemeldet werden, sobald diese nicht mehr unter www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief registriert sind. § 6 Wie lang ist die Wartezeit für neu registrierte Geräte? 1. Für alle auf dem Geräteschutzbrief-Portal registrierten Geräte gilt eine Wartezeit von einem Monat. Die Wartezeit beginnt mit der Registrierung des Geräts. Während der Wartezeit besteht für dieses Gerät kein Versicherungsschutz. 2. Für Geräte, die mit oder nach der Anmeldung des Käufers zum Geräteschutzbrief Premium gekauft wurden und innerhalb eines Monats nach dem Kauf auf dem Geräteschutzbrief-Portal registriert werden, entfällt die Wartezeit. § 7 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht gibt es? 1. Ausgenommen vom Geräteschutzbrief Premium sind: Geräte, die zu gewerblichen Zwecken erworben und genutzt wurden. 2. Nicht versichert sind Reparaturkosten aufgrund von: a. Schäden, die unter eine Gewährleistung des Herstellers oder Händlers fallen; b. Schäden, die unter eine Garantie oder Produkthaftpflicht des Herstellers, des Händlers oder eines sonstigen Dritten fallen; c. Serienschäden, die zu einer Rückrufaktion durch den Hersteller oder Händler führen; d. Schäden, die vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Missachtung der Bedienungs-, Wartungs- oder Aufbauanleitung des Herstellers herbeigeführt oder verursacht wurden; e. Schäden und Kosten durch nicht von Cardif vorab autorisierte Reparaturen oder Reparaturversuche; f. Schäden, die durch Programmierung, Einstellungen, Wartung, Überholung, Veränderung, unsachgemäße Reinigung oder Entkalkung des Gerätes entstehen; g. Schäden, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nutzung des Gerätes stehen oder während einer gewerblichen Nutzung entstehen; h. Schäden, die durch Verschleiß oder normale Abnutzung entstehen; i. Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen, insbesondere Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierungen sowie sämtliche Schäden an rein dekorativen Elementen; j. Schäden aufgrund höherer Gewalt, Naturereignisse, Kernenergie, Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innerer Unruhen; k. Schäden, die durch eine andere Versicherung gedeckt sind (z. B. Hausratversicherung); l. Schäden, die durch Unterbrechung oder Beendigung der Energieoder Wasserversorgung entstehen; m. Schäden an regelmäßig auszutauschenden Geräte-, Bau- und Zubehörteilen; dazu gehören insbesondere Batterien, Filter, Leuchtmittel, UVRöhren und Starter; n. Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden). 3. Ausgenommen vom Geräteschutzbrief Premium sind Kosten einer Überprüfung des Gerätes, sofern sich herausstellt, dass das Gerät keinen Mangel hat. 4. Nicht versichert sind Schäden, die durch Diebstahl (ausgenommen Raub) verursacht werden, wenn die versicherte Sache a. auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgelegt, in abgelegten Kleidungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken aufbewahrt wurde, oder b. bei Disco-Besuchen, Großveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen nicht in Innentaschen von Kleidungsstücken, soweit nicht unzumutbar, am Körper getragen wurde, oder c. durch andere Personen benutzt oder von diesen aufbewahrt wurde. 5. Nicht versichert sind Schäden, die durch Einbruchdiebstahl verursacht werden, wenn sich das versicherte Gerät a. nicht innerhalb eines verschlossenen Kraftfahrzeuges in einem uneinsehbaren Kofferraum oder Handschuhfach befand oder b. sich nicht in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befand. § 8 Was gilt für die Prämien-/Beitragszahlung? Schuldner der Versicherungsprämie ist der Versicherungsnehmer. Die Beitragsverpflichtung des Käufers zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes besteht gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die Fälligkeit des Beitrags ist der Anmeldeerklärung zwischen dem Käufer und dem Versicherungsnehmer zu entnehmen. Der Beitrag muss entsprechend der Regelung in der Anmeldeerklärung gezahlt werden. Wird eine vereinbarte Erst- oder Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Der Käufer wird in diesem Fall i. S. d. Regelungen der §§ 37, 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Zahlung aufgefordert. Bei Nichtzahlung wird der Käufer vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet. § 9 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen? Die Rechte aus der Versicherung stehen dem Käufer zu. Eine Versicherungsleistung wird ausschließlich gegenüber dem Käufer erbracht. Abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Käufer ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers über seine Rechte aus der Versicherung verfügen und sie gerichtlich geltend machen. § 10 Was ist im Versicherungsfall zu tun (Obliegenheiten)? 1. Ein Versicherungsfall ist unverzüglich dem Händler anzuzeigen, bei dem der Käufer den Geräteschutzbrief Premium abgeschlossen hat. Er kann den Versicherungsfall auch bei einem anderen Händler des Elektronikpartners oder bei Cardif anzeigen. Für die Anzeige bei Cardif steht auch eine Service-Hotline zur Verfügung. Die Service-Hotline Seite 3 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBP; Stand 08.08.2014 5. Der Versicherungsschutz für das einzelne Gerät endet mit dem Erreichen des jeweils maximalen Gerätealters gemäß § 1 Absatz 4, spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Jahren ab Beginn des Geräteschutzbrief Premium. lautet: +49 711/81 475 511 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Der Käufer erhält bei Meldung des Schadens Informationen zur weiteren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung. 2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen. 3. Es besteht die Verpflichtung, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. 4. Cardif ist jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten. 5. Zur Anspruchsprüfung sind folgende Nachweise aufzubewahren und im Versicherungsfall auf Anforderung vorzulegen: a) Original-Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufpreis und Anschaffungstag ersichtlich sind; b) Sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Informationen; c) Im Falle von Raub und Diebstahl eine Bestätigung der polizeilichen Anzeige. 6. Cardif kann die Herausgabe von beschädigten oder zerstörten Geräten verlangen, sofern Cardif eine Leistung erbringt. Dies gilt auch für defekte Geräte, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist. 7. Cardif ist vom Bestehen weiterer Versicherungen, durch die Versicherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall besteht, sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigungen sowie von der Ersatzpflicht Dritter zu informieren. 8. Handelt es sich bei dem zu behebenden Mangel nicht um einen versicherten Leistungsfall und hätte dies vom Käufer erkannt werden können, so trägt er sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten, insbesondere angefallene Anfahrtskosten und Kosten für die Untersuchung des Geräts. bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen erbracht werden, an den Versicherer schriftlich abzutreten. Gibt der Käufer einen solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Versicherers auf, so wird dieser insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. § 13 Wann und wie kann eine Prämienanpassung erfolgen? 1. Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und der daraus errechneten Prämie ist Cardif berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen, sofern dies erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten und sofern ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Änderungen werden zu Beginn des 2. Monates wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt. 2. Erhöht Cardif den Prämiensatz, kann der Käufer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit sofortiger Wirkung seine Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag verlangen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämiensatzerhöhung. § 14 Hat Cardif ein Ablehnungsrecht? Cardif hat das Recht, unverzüglich nach Anmeldung durch den Versicherungsnehmer die Risikoübernahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung erlischt der Versicherungsschutz des Käufers rückwirkend. Eine Versicherungsprämie fällt nicht an. § 11 Was sind die Folgen von Obliegenheitsverletzungen? § 12 Was ist bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten? Hat der Käufer Schadenersatzansprüche nichtversicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht – unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG – die Verpflichtung, diese Ansprüche § 15 Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach einem Leistungsfall? Der Käufer und Cardif haben das Recht, Versicherungsverhältnisse nach Anerkennung einer Leistungspflicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu beenden. § 16 Was geschieht bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages? Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz des Käufers bestehen. § 17 Wie müssen Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen, erfolgen? Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für Cardif bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie Cardif oder, im Falle einer Mitteilung des Käufers, dem Versicherungsnehmer zugegangen sind. Seite 4 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBP; Stand 08.08.2014 Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und das Verschulden des Käufers stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich. Versucht der Käufer Cardif arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund und die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, ist Cardif von jeglicher Leistungspflicht frei. Ist eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen. § 18 Welches Recht findet Anwendung und welcher Gerichtsstand besteht? • Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. 1. Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Klagen gegen den Käufer sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der Käufer bei Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt der Käufer nach Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes oder sind bei Klageerhebung weder der Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthalt bekannt, kann die Klage gegen den Käufer bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk sich Cardif befindet. 4. Klagen des Versicherungsnehmers gegen Cardif aus dem Gruppenversicherungsvertrag können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Sitz hat. 5. Klagen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Gruppenversicherungsvertrag sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Sitz oder eine Niederlassung hat. § 19 Können Prämienforderungen mit Versicherungsleistungen verrechnet werden? Cardif ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Käufers mit Prämienforderungen oder anderen gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Forderungen aufzurechnen. § 20 Wer ist Versicherer? Versicherer ist die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A. (Amtsgericht Stuttgart, HRB 181 73), Paris, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, Hauptbevollmächtigter: David Furtwängler. § 21 Welche Beschwerdestellen können kontaktiert werden? Sollte Cardif dem Käufer wider Erwarten einen Anlass zur Beschwerde gegeben haben, kann er sich an folgende Beschwerdestellen wenden: • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -Bereich Versicherungen-, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn Hinweise zum Widerrufsrecht und zum Datenschutz 1. Hinweise zum Widerrufsrecht: Sie können Ihre Erklärung zur Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag Geräteschutzbrief Basis innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie eine Kopie Ihrer Erklärung einschließlich der maßgeblichen Versicherungsbedingungen mit dieser Belehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A.: Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, Telefaxnummer: 0711/81475-489, E-Mail: [email protected]. Dem Versicherungsnehmer liegen die ihm zur Verfügung zu stellenden Vertragsinformationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes bereits vor. Die im Falle des elektronischen Geschäftsverkehrs speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind erfüllt. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr jeweiliger Versicherungsschutz und der Versicherer Cardif Allgemeine Versicherung erstattet den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, da vereinbarungsgemäß der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des in der Rechnung (Anmeldeerklärung) ausgewiesenen Gesamtbeitrags für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn das Versicherungsverhältnis auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von dem Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Hinweise der Widerrufsbelehrung 2. Datenübermittlung: Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der notwendigen Verwaltung der Versicherungsverhältnisse sowie im Zuge der Gewährung von Versicherungsschutz an die Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart und an den Versicherungsnehmer Commerz Finanz GmbH, Schwanthalerstraße 31, 80336 München weitergegeben und dort gespeichert. Sie können ggf. an andere Versicherer der Cardif-Gruppe und Rückversicherer weitergegeben werden. Im Leistungsfall können die Daten an zur Abwicklung beauftragte externe Dienstleister weitergegeben werden. Seite 5 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBP; Stand 08.08.2014 2. Klagen des Käufers gegen Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, aus dem Versicherungsverhältnis können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Käufer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
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