Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation Geräteschutzbrief Basis Dem Geräteschutzbrief Basis liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Commerz Finanz GmbH (Versicherungsnehmer) und Cardif zugrunde. Alle Personen, die bei einem mit dem Versicherungsnehmer kooperierenden Unternehmen Elektrogeräte kaufen, können zu diesem Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden und erhalten dann für die bei Cardif registrierten Geräte im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz. Der Käufer muss seinen Wohnsitz und dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. § 1 Was ist versicherbar? § 2 Was ist versichert? 1. Der Geräteschutzbrief Basis dient der Absicherung der für den persönli chen Gebrauch erworbenen Elektrogeräte. 1. Versicherungsschutz besteht für die im Cardif Geräteschutzbrief Portal auf www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief registrierten versicherbaren Geräte. Zum Geräteschutzbrief Basis können maximal 3 Geräte angemeldet werden. • „Hi-Fi und TV“: TV (Röhren-, Plasma-, LCD- und LED-Fernseher), Blu-Ray-/DVD-Player, Blu-Ray-/DVD-Recorder, Festplattenrecorder, SAT-Anlage, TV-/Sat-Receiver, Projektor/ Heimkinoanlage, Hi-Fi Kompaktanlage, CD-Player, Radio, Docking-Station, Verstärker, Lautsprecher, Plattenspieler • „Haushaltsgeräte groß“: Einbauherd (auch Gas), Backofen (auch Gas), Kochfelder (Ceran, Induktion, Platten, Gas),Dunstabzugshaube, Mikrowelle, Dampfgarer, Kühl- und Gefriergerät, Geschirrspüler, Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Wäscheschleu der, tragbares Klima- und Kühlgerät • „Haushaltsgeräte klein“: Staubsauger, Kaffeemaschine/ Kaffeevollautomat, Wasserkocher, Brotbackautomat, Eismaschine, Toaster, Fritteusen, elektrisches Messer, Bügeleisen • „Computer und Büro“: Heimcomputer, Notebook, Monitor, Drucker/ Scanner, Fax, Festnetztelefon • „Mobile Geräte“: MP3/4-Player, Kopfhörer, Navigationsgerät, Camcorder/Videokamera, Digitaler Bilderrahmen, Digitalkamera, Blitzgerät, Spielekonsole, E-Book Reader, Objektive • „Mobiltelefone und Tablets“: Handy, Smartphone, Tablet Computer 3. Versicherbar sind neue und gebrauchte Geräte mit einem Kaufpreis laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers von bis zu 5.000 €. 4. Versicherbar sind Geräte bis zum Erreichen des maximalen Gerätealters ab Kaufdatum laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers: Kategorie Max. Gerätealter Hi-Fi & TV 5 Jahre Haushaltsgeräte groß & klein 5 Jahre Computer & Büro 4 Jahre Mobile Geräte 4 Jahre Mobiltelefone und Tablets 3 Jahre 2. Wird ein versichertes Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleis- tung ausgetauscht, ist dieses Austauschgerät nur versichert, wenn es im Geräteschutzbrief-Portal registriert wurde. 3. Versicherungsschutz besteht für den unmittelbaren Verlust der Funk- tionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes. Ansprüche aus der Gewährleistung werden nicht berührt. 4. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Beschädigung oder Zer störung durch • Unfall (plötzlich und unvorhersehbares auf das Gerät einwirkendes Ereignis) • Kurzschluss, Überspannung, Induktion, • Sand, Wasser oder Feuchtigkeit, es sei denn, der Käufer hat in den genannten Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. 5. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Abhandenkommen eines versicherten Gerätes durch • Diebstahl • Raub 6. Einschränkungen und Ausschlüsse von der Leistungspflicht ergeben sich aus § 7 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen. § 3 Welche Versicherungsleistung wird erbracht? 1. Verliert ein versichertes Gerät die Funktionsfähigkeit durch Produk- tions-, Konstruktions- oder Materialfehler oder wird ein versichertes Gerät beschädigt, übernimmt Cardif die Reparaturkosten inklusive Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Steuern, abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 35 € je Versicherungsfall. Seite 1 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBB; Stand 04.06.2014 2. Versicherbar sind ausschließlich folgende Elektrogeräte in der Kategorie 90% 70% i& TV lte ea Ge Jahre 2 90% 90% 70% 70% 50% Jahre 3 70% 70% 50% 50% 30% Jahre 4 50% 50% 30% 30% – Jahre 5 30% 30% – – – 3. Eine Reparatur gilt als unwirtschaftlich, wenn die erwarteten Repaturkosten den Zeitwert des defekten Gerätes gemäß vorheriger Tabelle übersteigen. 4. Tritt ein Versicherungsfall aufgrund Raubes oder Diebstahls eines versicherten Gerätes ein, erstattet Cardif den Zeitwert gemäß vorheriger Tabelle, max. bis zur Höchstversicherungsleistung. 5. Sofern der Käufer das Ersatzgerät innerhalb von zwei Monaten nach Anerkennung der Leistungspflicht durch Cardif bei dem Händler kauft, der ihm den Geräteschutzbrief vermittelt hat, erhält der Käufer zusätzlich eine Neukaufpreisbeteiligung in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers, max. jedoch 80 € für Geräte der Kategorie „Mobiltelefone und Tablets“ bzw. 100 € für Geräte der anderen Kategorien. § 4 Wie hoch ist die maximale Versicherungsleistung? 1. Innerhalb eines Versicherungsjahres werden Leistungen aus höchstens 3 Versicherungsfällen erbracht. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 1.500 €. 2. Die Höchstversicherungsleistung ohne Neukaufpreisbeteiligung je versichertem Gerät beträgt: Ge ile ob M 1.000 € M un obi d lte Ta le bl fon et e s rä te Co Bü mp ro ut e i& -F r& H gr aus oß ha & ltsg kl er ei ät n e 1.000 € TV Hi 1.000 € 1. Der Geräteschutzbrief Basis beginnt mit Anmeldung des Käufers auf www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief und Registrierung des versicherten Geräts. Innerhalb der versicherbaren Höchstanzahl von 3 Geräten können einzelne Geräte jederzeit neu registriert oder herausgenommen werden. 2. Die Dauer des Geräteschutzbriefs Basis beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich danach jeweils um einen Monat. Der Käufer kann nach Ablauf von12 Monaten jederzeit vom Versicherungsnehmer verlangen, zum Ende des Folgemonats oder jedes darauf folgenden Monats von der Grupppenversicherung abgemeldet zu werden. 3. Der Versicherungsschutz für den unmittelbaren Verlust der Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes beginnt für das einzelne Gerät nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. 4. Der Versicherungsschutz beginnt in anderen als den in Absatz 3 genannten Fällen bei zeitgleicher Registrierung des Geräts beim Kauf mit Registrierung des Geräts durch den Händler. Registriert der Käufer das Gerät selbst, so beginnt der Versicherungsschutz am auf die Registrierung folgenden Tag um 0:00 Uhr. 5. Der Versicherungsschutz für das einzelne Gerät endet mit dem Erreichen des jeweils maximalen Gerätealters gemäß § 1 Absatz 4. 6. Außerdem endet der Versicherungsschutz für Geräte, die vom Geräteschutzbrief Basis abgemeldet werden, sobald diese nicht mehr unter www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief registriert sind. § 6 Wie lang ist die Wartezeit für neu registrierte Geräte? 1. Für alle auf dem Geräteschutzbrief-Portal registrierten Geräte gilt eine Wartezeit von einem Monat. Die Wartezeit beginnt mit der Registrierung des Geräts. Während der Wartezeit besteht für dieses Gerät kein Versicherungsschutz. 2. Für Geräte, die mit oder nach der Anmeldung des Käufers zum Geräteschutzbrief Basis gekauft wurden und innerhalb eines Monats nach dem Kauf auf dem Geräteschutzbrief-Portal registriert werden, entfällt die Wartezeit. § 7 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht gibt es? Maximale Versicherungsleistung: 1.000 € § 5 Wann beginnt und wann endet die Versicherung und der Versicherungsschutz? 800 € 1. Ausgenommen vom Geräteschutzbrief Basis sind: a. Geräte, die zu gewerblichen Zwecken erworben und genutzt wurden; b. Geräte, die vom Händler oder Hersteller für den Wiederverkauf generalüberholt wurden 2. Nicht versichert sind Reparaturkosten aufgrund von: a. Schäden, die unter eine Gewährleistung des Herstellers oder Seite 2 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBB; Stand 04.06.2014 90% e M un obi d lte Ta le bl fon et e s 90% Ge rä t H gr aus oß ha & ltsg kl er ei ät n e Co Bü mp ro ut er & 90% M ob ile Hi -F Jahr 1 r rä t 2. Ist das Gerät zerstört oder eine Reparatur des defekten Gerätes tech- nisch nicht möglich oder unwirtschaftlich, erstattet Cardif den Zeitwert, max. bis zur Höchstversicherungsleistung (siehe § 4). Die Zahlung erfolgt gegen Herausgabe des defekten Gerätes. Der Zeitwert ergibt sich aus nachfolgender Tabelle in Prozent des Kaufpreises laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers des versicherten Geräts. 3. Ausgenommen vom Geräteschutzbrief Basis sind Kosten einer Über prüfung des Gerätes, sofern sich herausstellt, dass das Gerät keinen Mangel hat. 4. Nicht versichert sind Schäden, die durch Diebstahl (ausgenommen Raub) verursacht werden, wenn die versicherte Sache a. auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgelegt, in abgelegten Klei dungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken aufbewahrt wurde, oder b. bei Disco-Besuchen, Großveranstaltungen oder ähnlichen Veran staltungen nicht in Innentaschen von Kleidungsstücken, soweit nicht unzumutbar, am Körper getragen wurde, oder c. durch andere Personen benutzt oder von diesen aufbewahrt wurde. 5. Nicht versichert sind Schäden, die durch Einbruchdiebstahl verur sacht werden, wenn sich das versicherte Gerät a. nicht innerhalb eines verschlossenen Kraftfahrzeuges in einem uneinsehbaren Kofferraum oder Handschuhfach befand oder b. sich nicht in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befand. § 8 Was gilt für die Prämien-/Beitragszahlung? Schuldner der Versicherungsprämie ist der Versicherungsnehmer. Die Beitragsverpflichtung des Käufers zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes besteht gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die Fälligkeit des Beitrags ist der Anmeldeerklärung zwischen dem Käufer und dem Versicherungsnehmer zu entnehmen. Der Beitrag muss entsprechend der Regelung in der Anmeldeerklärung gezahlt werden. Wird eine vereinbarte Erst- oder Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Der Käufer wird in diesem Fall i. S. d. Regelungen der §§ 37, 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Zahlung aufgefordert. Bei Nichtzahlung wird der Käufer vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet. § 9 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen? Die Rechte aus der Versicherung stehen dem Käufer zu. Eine Versicherungsleistung wird ausschließlich gegenüber dem Käufer erbracht. Abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Käufer ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers über seine Rechte aus der Versicherung verfügen und sie gerichtlich geltend machen. § 10 Wann ist ein Versicherungsfall anzuzeigen? 1. Ein Versicherungsfall ist Cardif unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Schadens unter Angabe aller Ein zelheiten des Umstands, der eine Leistungspflicht zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Die Service-Hotline zur Meldung eines Versicherungsfalls lautet: +49 711 / 81 475 - 511. Nach erfolgter Schadenmeldung erhält der Käufer Informationen zur weiteren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung. 2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen. Wird die Reparatur nicht durch eine von Cardif benannte Reparaturfirma durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung durch den Geräteschutzbrief Basis. § 11 Was ist im Versicherungsfall zu tun (Obliegenheiten)? 1. Ein Versicherungsfall ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen. Die Regelungen des § 10 bleiben unberührt. 2. Es besteht die Verpflichtung, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. 3. Cardif ist jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten. 4. Zur Anspruchsprüfung sind folgende Nachweise aufzubewahren und im Versicherungsfall auf Anforderung an Cardif zu senden: a) Original-Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufpreis und Anschaf fungstag ersichtlich sind; b) Sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Informationen; c) Im Falle von Raub und Diebstahl eine Bestätigung der polizeilichen Anzeige. Seite 3 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBB; Stand 04.06.2014 Händlers fallen; b. Schäden, die unter eine Garantie oder Produkthaftpflicht des Herstellers, des Händlers oder eines sonstigen Dritten fallen; c. Serienschäden, die zu einer Rückrufaktion durch den Hersteller oder Händler führen; d. Schäden, die vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Missach tung der Bedienungs-, Wartungs- oder Aufbauanleitung des Her stellers herbeigeführt oder verursacht wurden; e. Schäden und Kosten durch nicht von Cardif vorab autorisierte Re paraturen oder Reparaturversuche; f. Schäden, die durch Programmierung, Einstellungen, Wartung, Überholung, Veränderung, unsachgemäße Reinigung oder Ent kalkung des Gerätes entstehen; g. Schäden, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nut zung des Gerätes stehen oder während einer gewerblichen Nut zung entstehen; h. Schäden, die durch Verschleiß oder normale Abnutzung ent stehen; i. Schäden durch den Gebrauch eines nicht vom Hersteller autorisierten Zubehörs; j. Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen, ins besondere Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierungen sowie sämtli che Schäden an rein dekorativen Elementen; k. Schäden aufgrund höherer Gewalt, Naturereignisse, Kernenergie, Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innerer Unruhen; l. Schäden, die durch eine andere Versicherung gedeckt sind (z. B. Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung); m.Schäden, die durch Unterbrechung oder Beendigung der Ener gie- oder Wasserversorgung entstehen; n. Schäden an regelmäßig auszutauschenden Geräte-, Bau- und Zu behörteilen; dazu gehören insbesondere Batterien, Filter, Leucht mittel, UV-Röhren und Starter; o. Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entste hen (Folgeschäden);. cher Art gegen Dritte, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht – unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG – die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen erbracht werden, an den Versicherer schriftlich abzutreten. Gibt der Käufer einen solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Versicherers auf, so wird dieser insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. 5. Cardif ist vom Bestehen weiterer Versicherungen, durch die Versicherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall besteht, sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigungen sowie von der Ersatzpflicht Dritter zu informieren. 6. Das Gerät und die defekten Teile sind jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen für die Dauer von einem Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles zur Verfügung zu halten. 7. Die Reparatur von Geräten der Kategorie “Haushaltsgeräte groß“ (vgl. § 1 Absatz 2) erfolgt nach Möglichkeit am Aufstellungsort, ansonsten in einer von Cardif zu benennenden Reparaturfirma. Alle transportablen Geräte müssen zur durch Cardif benannten Reparaturwerkstatt auf Kosten des Käufers versandt werden. Einzelheiten hängen vom jeweiligen Gerät ab und werden dem Käufer im Versicherungsfall von Cardif mitgeteilt. 8. Handelt es sich bei dem zu behebenden Mangel nicht um einen versicherten Leistungsfall und hätte dies vom Käufer erkannt werden können, so trägt er sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten, insbesondere angefallene Anfahrtskosten und Kosten für die Untersuchung des Geräts. § 15 Wann und wie kann eine Prämienanpassung erfolgen? 1. Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und der daraus errechneten Prämie ist Cardif berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen, sofern dies erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten und sofern ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Änderungen werden zu Beginn des 2. Monates wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt § 12 Was sind die Folgen von Obliegenheitsverletzungen? § 13 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen? Der Geräteschutzbrief Basis ist subsidiär. Er tritt nur ein, soweit der Käufer keinen Ersatz des Schadens aus einer anderen, eigenen oder fremden vor oder nach Kauf der Geräte geschlossene Versicherung beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn in dieser anderen Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritäts-Klausel enthalten ist. Im Hinblick auf dieses andere Versicherungsverhältnis gilt der Geräteschutzbrief Basis als die speziellere Versicherung. Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine Vorleistung im Rahmen dieses Versicherungs-schutzes. Der Käufer hat Zug um Zug den Anspruch gegen den anderen Versicherer an Cardif abzutreten. § 14 Was ist bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten? Hat der Käufer Schadenersatzansprüche nichtversicherungsrechtli- 2. Erhöht Cardif den Prämiensatz, kann der Käufer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit sofortiger Wirkung seine Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag verlangen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämiensatzerhöhung. § 16 Hat Cardif ein Ablehnungsrecht? Cardif hat das Recht, unverzüglich nach Anmeldung durch den Versicherungsnehmer die Risikoübernahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung erlischt der Versicherungsschutz des Käufers rückwirkend. Eine Versicherungsprämie fällt nicht an. § 17 Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach einem Leistungsfall? Der Käufer und Cardif haben das Recht, Versicherungsverhältnisse nach Anerkennung einer Leistungspflicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu beenden. § 18 Was geschieht bei Beendigung des Gruppenversiche rungsvertrages? Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz des Käufers bestehen. § 19 Wie müssen Mitteilungen, die sich auf das Versiche rungsverhältnis beziehen, erfolgen? Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets Seite 4 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBB; Stand 04.06.2014 Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und das Verschulden des Käufers stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich. Versucht der Käufer Cardif arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund und die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, ist Cardif von jeglicher Leistungspflicht frei. Ist eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen. gegeben haben, kann er sich an folgende Beschwerdestellen wenden: schriftlich erfolgen. Für Cardif bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie Cardif oder, im Falle einer Mitteilung des Käufers, dem Versicherungsnehmer zugegangen sind. •Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -Bereich Versicherungen-, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn •Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, 1. Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Klagen des Käufers gegen Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, aus dem Versicherungsverhältnis können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Käufer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 3. Klagen gegen den Käufer sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der Käufer bei Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt der Käufer nach Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes oder sind bei Klageerhebung weder der Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthalt bekannt, kann die Klage gegen den Käufer bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk sich Cardif befindet. 4. Klagen des Versicherungsnehmers gegen Cardif aus dem Gruppenversicherungsvertrag können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Sitz hat. 5. Klagen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Gruppenversicherungsvertrag sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Sitz oder eine Niederlassung hat. § 21 Können Prämienforderungen mit Versicherungsleistungen verrechnet werden? Cardif ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Käufers mit Prämienforderungen oder anderen gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Forderungen aufzurechnen. § 22 Wer ist Versicherer? Versicherer ist die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A. (Amtsgericht Stuttgart, HRB 181 73), Paris, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, Hauptbevollmächtigter: David Furtwängler. § 23 Welche Beschwerdestellen können kontaktiert werden? Sollte Cardif dem Käufer wider Erwarten einen Anlass zur Beschwerde www.versicherungsombudsmann.de Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Hinweise zum Widerrufsrecht und zum Datenschutz 1. Hinweise zum Widerrufsrecht: Sie können Ihre Erklärung zur Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag Geräteschutzbrief Basis innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie eine Kopie Ihrer Erklärung einschließlich der maßgeblichen Versicherungsbedingungen mit dieser Belehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A.: Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, Telefaxnummer: 0711/81475-489, E-Mail: [email protected]. Dem Versicherungsnehmer liegen die ihm zur Verfügung zu stellenden Vertragsinformationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes bereits vor. Die im Falle des elektronischen Geschäftsverkehrs speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind erfüllt. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr jeweiliger Versicherungsschutz und der Versicherer Cardif Allgemeine Versicherung erstattet den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, da vereinbarungsgemäß der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des in der Rechnung (Anmeldeerklärung) ausgewiesenen Gesamtbeitrags für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn das Versicherungsverhältnis auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von dem Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Hinweise der Widerrufsbelehrung 2. Datenübermittlung: Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der notwendigen Verwaltung der Versicherungsverhältnisse sowie im Zuge der Gewährung von Versicherungsschutz an die Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart und an den Versicherungsnehmer Commerz Finanz GmbH, Schwanthalerstraße 31, 80336 München weitergegeben und dort gespeichert. Sie können ggf. an andere Versicherer der Cardif-Gruppe und Rückversicherer weitergegeben werden. Im Leistungsfall können die Daten an zur Abwicklung beauftragte externe Dienstleister weitergegeben werden. Seite 5 Commerz Finanz. Sofort.Gut.Sicher. Materialcode: PAVBGSBB; Stand 04.06.2014 § 20 Welches Recht findet Anwendung und welcher Gerichtsstand besteht?
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