Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation
Geräteschutzbrief Basis
Dem Geräteschutzbrief Basis liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Commerz Finanz GmbH (Versicherungsnehmer)
und Cardif zugrunde. Alle Personen, die bei einem mit dem Versicherungsnehmer kooperierenden Unternehmen Elektrogeräte kaufen, können zu diesem Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden und erhalten dann für die bei Cardif registrierten Geräte
im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz. Der Käufer muss seinen Wohnsitz und dauernden
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
§ 1 Was ist versicherbar?
§ 2 Was ist versichert?
1. Der Geräteschutzbrief Basis dient der Absicherung der für den persönli
chen Gebrauch erworbenen Elektrogeräte.
1. Versicherungsschutz besteht für die im Cardif Geräteschutzbrief
Portal auf www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief registrierten versicherbaren Geräte. Zum Geräteschutzbrief Basis können maximal 3 Geräte angemeldet werden.
• „Hi-Fi und TV“: TV (Röhren-, Plasma-, LCD- und LED-Fernseher),
Blu-Ray-/DVD-Player, Blu-Ray-/DVD-Recorder, Festplattenrecorder,
SAT-Anlage, TV-/Sat-Receiver, Projektor/ Heimkinoanlage, Hi-Fi Kompaktanlage, CD-Player, Radio, Docking-Station, Verstärker,
Lautsprecher, Plattenspieler
• „Haushaltsgeräte groß“: Einbauherd (auch Gas), Backofen (auch
Gas), Kochfelder (Ceran, Induktion, Platten, Gas),Dunstabzugshaube,
Mikrowelle, Dampfgarer, Kühl- und Gefriergerät, Geschirrspüler,
Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Wäscheschleu der, tragbares Klima- und Kühlgerät
• „Haushaltsgeräte klein“: Staubsauger, Kaffeemaschine/
Kaffeevollautomat, Wasserkocher, Brotbackautomat, Eismaschine,
Toaster, Fritteusen, elektrisches Messer, Bügeleisen
• „Computer und Büro“: Heimcomputer, Notebook, Monitor, Drucker/
Scanner, Fax, Festnetztelefon
• „Mobile Geräte“: MP3/4-Player, Kopfhörer, Navigationsgerät, Camcorder/Videokamera, Digitaler Bilderrahmen, Digitalkamera,
Blitzgerät, Spielekonsole, E-Book Reader, Objektive
• „Mobiltelefone und Tablets“: Handy, Smartphone, Tablet Computer
3. Versicherbar sind neue und gebrauchte Geräte mit einem Kaufpreis laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers von bis zu 5.000 €.
4. Versicherbar sind Geräte bis zum Erreichen des maximalen Gerätealters ab Kaufdatum laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers:
Kategorie
Max. Gerätealter
Hi-Fi & TV
5 Jahre
Haushaltsgeräte groß & klein
5 Jahre
Computer & Büro
4 Jahre
Mobile Geräte
4 Jahre
Mobiltelefone und Tablets
3 Jahre
2. Wird ein versichertes Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleis-
tung ausgetauscht, ist dieses Austauschgerät nur versichert, wenn es im Geräteschutzbrief-Portal registriert wurde.
3. Versicherungsschutz besteht für den unmittelbaren Verlust der Funk-
tionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes. Ansprüche aus der Gewährleistung werden nicht berührt.
4. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Beschädigung oder Zer
störung durch
• Unfall (plötzlich und unvorhersehbares auf das Gerät einwirkendes Ereignis)
• Kurzschluss, Überspannung, Induktion,
• Sand, Wasser oder Feuchtigkeit, es sei denn, der Käufer hat in den genannten Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
5. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Abhandenkommen eines versicherten Gerätes durch
• Diebstahl
• Raub
6. Einschränkungen und Ausschlüsse von der Leistungspflicht ergeben sich aus § 7 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
§ 3 Welche Versicherungsleistung wird erbracht?
1. Verliert ein versichertes Gerät die Funktionsfähigkeit durch Produk-
tions-, Konstruktions- oder Materialfehler oder wird ein versichertes Gerät beschädigt, übernimmt Cardif die Reparaturkosten inklusive Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Steuern, abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 35 € je Versicherungsfall.
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2. Versicherbar sind ausschließlich folgende Elektrogeräte in der Kategorie
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3. Eine Reparatur gilt als unwirtschaftlich, wenn die erwarteten Repaturkosten den Zeitwert des defekten Gerätes gemäß vorheriger Tabelle übersteigen.
4. Tritt ein Versicherungsfall aufgrund Raubes oder Diebstahls eines
versicherten Gerätes ein, erstattet Cardif den Zeitwert gemäß vorheriger
Tabelle, max. bis zur Höchstversicherungsleistung.
5. Sofern der Käufer das Ersatzgerät innerhalb von zwei Monaten
nach Anerkennung der Leistungspflicht durch Cardif bei dem
Händler kauft, der ihm den Geräteschutzbrief vermittelt hat, erhält der
Käufer zusätzlich eine Neukaufpreisbeteiligung in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises laut Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers,
max. jedoch 80 € für Geräte der Kategorie „Mobiltelefone und Tablets“
bzw. 100 € für Geräte der anderen Kategorien.
§ 4 Wie hoch ist die maximale Versicherungsleistung?
1. Innerhalb eines Versicherungsjahres werden Leistungen aus höchstens 3 Versicherungsfällen erbracht. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 1.500 €.
2. Die Höchstversicherungsleistung ohne Neukaufpreisbeteiligung je
versichertem Gerät beträgt:
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1. Der Geräteschutzbrief Basis beginnt mit Anmeldung des Käufers auf
www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief und Registrierung des
versicherten Geräts. Innerhalb der versicherbaren Höchstanzahl von
3 Geräten können einzelne Geräte jederzeit neu registriert oder herausgenommen werden.
2. Die Dauer des Geräteschutzbriefs Basis beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich danach jeweils um einen Monat. Der Käufer kann nach
Ablauf von12 Monaten jederzeit vom Versicherungsnehmer verlangen, zum Ende des Folgemonats oder jedes darauf folgenden Monats
von der Grupppenversicherung abgemeldet zu werden.
3. Der Versicherungsschutz für den unmittelbaren Verlust der Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes beginnt für
das einzelne Gerät nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
von 2 Jahren.
4. Der Versicherungsschutz beginnt in anderen als den in Absatz 3 genannten Fällen bei zeitgleicher Registrierung des Geräts beim Kauf
mit Registrierung des Geräts durch den Händler. Registriert der Käufer das Gerät selbst, so beginnt der Versicherungsschutz am auf die
Registrierung folgenden Tag um 0:00 Uhr.
5. Der Versicherungsschutz für das einzelne Gerät endet mit dem Erreichen des jeweils maximalen Gerätealters gemäß § 1 Absatz 4.
6. Außerdem endet der Versicherungsschutz für Geräte, die vom Geräteschutzbrief Basis abgemeldet werden, sobald diese nicht mehr unter
www.commerzfinanz.com/geraeteschutzbrief registriert sind.
§ 6 Wie lang ist die Wartezeit für neu registrierte Geräte?
1. Für alle auf dem Geräteschutzbrief-Portal registrierten Geräte gilt eine
Wartezeit von einem Monat. Die Wartezeit beginnt mit der Registrierung des Geräts. Während der Wartezeit besteht für dieses Gerät kein
Versicherungsschutz.
2. Für Geräte, die mit oder nach der Anmeldung des Käufers zum Geräteschutzbrief Basis gekauft wurden und innerhalb eines Monats nach
dem Kauf auf dem Geräteschutzbrief-Portal registriert werden, entfällt
die Wartezeit.
§ 7 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht gibt es?
Maximale Versicherungsleistung:
1.000 €
§ 5 Wann beginnt und wann endet die Versicherung und der Versicherungsschutz?
800 €
1. Ausgenommen vom Geräteschutzbrief Basis sind:
a. Geräte, die zu gewerblichen Zwecken erworben und genutzt wurden;
b. Geräte, die vom Händler oder Hersteller für den Wiederverkauf
generalüberholt wurden
2. Nicht versichert sind Reparaturkosten aufgrund von:
a. Schäden, die unter eine Gewährleistung des Herstellers oder
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2. Ist das Gerät zerstört oder eine Reparatur des defekten Gerätes tech-
nisch nicht möglich oder unwirtschaftlich, erstattet Cardif den Zeitwert, max. bis zur Höchstversicherungsleistung (siehe § 4). Die
Zahlung erfolgt gegen Herausgabe des defekten Gerätes. Der Zeitwert
ergibt sich aus nachfolgender Tabelle in Prozent des Kaufpreises laut
Original-Anschaffungsbeleg des Erstkäufers des versicherten Geräts.
3. Ausgenommen vom Geräteschutzbrief Basis sind Kosten einer Über
prüfung des Gerätes, sofern sich herausstellt, dass das Gerät keinen
Mangel hat.
4. Nicht versichert sind Schäden, die durch Diebstahl (ausgenommen
Raub) verursacht werden, wenn die versicherte Sache
a. auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgelegt, in abgelegten Klei dungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken
aufbewahrt wurde, oder
b. bei Disco-Besuchen, Großveranstaltungen oder ähnlichen Veran staltungen nicht in Innentaschen von Kleidungsstücken, soweit
nicht unzumutbar, am Körper getragen wurde, oder
c. durch andere Personen benutzt oder von diesen aufbewahrt wurde.
5. Nicht versichert sind Schäden, die durch Einbruchdiebstahl verur
sacht werden, wenn sich das versicherte Gerät
a. nicht innerhalb eines verschlossenen Kraftfahrzeuges in einem
uneinsehbaren Kofferraum oder Handschuhfach befand oder
b. sich nicht in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befand.
§ 8 Was gilt für die Prämien-/Beitragszahlung?
Schuldner der Versicherungsprämie ist der Versicherungsnehmer. Die
Beitragsverpflichtung des Käufers zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes besteht gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die Fälligkeit des Beitrags ist der Anmeldeerklärung
zwischen dem Käufer und dem Versicherungsnehmer zu entnehmen.
Der Beitrag muss entsprechend der Regelung in der Anmeldeerklärung gezahlt werden. Wird eine vereinbarte Erst- oder Folgeprämie
nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Der
Käufer wird in diesem Fall i. S. d. Regelungen der §§ 37, 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Zahlung aufgefordert. Bei Nichtzahlung wird der Käufer vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet.
§ 9 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Rechte aus der Versicherung stehen dem Käufer zu. Eine Versicherungsleistung wird ausschließlich gegenüber dem Käufer erbracht.
Abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
kann der Käufer ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers über
seine Rechte aus der Versicherung verfügen und sie gerichtlich geltend machen.
§ 10 Wann ist ein Versicherungsfall anzuzeigen?
1. Ein Versicherungsfall ist Cardif unverzüglich, spätestens innerhalb
von 14 Tagen nach Feststellung des Schadens unter Angabe aller Ein zelheiten des Umstands, der eine Leistungspflicht zur Folge haben
könnte, vollständig und wahrheitsgemäß anzuzeigen.
Die Service-Hotline zur Meldung eines Versicherungsfalls lautet:
+49 711 / 81 475 - 511.
Nach erfolgter Schadenmeldung erhält der Käufer Informationen zur
weiteren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen. Wird die Reparatur nicht durch eine von Cardif benannte Reparaturfirma durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung
durch den Geräteschutzbrief Basis.
§ 11 Was ist im Versicherungsfall zu tun (Obliegenheiten)?
1. Ein Versicherungsfall ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen. Die Regelungen des § 10 bleiben unberührt.
2. Es besteht die Verpflichtung, nach Möglichkeit für die Minderung des
Schadens zu sorgen.
3. Cardif ist jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der
Leistungspflicht zu gestatten.
4. Zur Anspruchsprüfung sind folgende Nachweise aufzubewahren und
im Versicherungsfall auf Anforderung an Cardif zu senden:
a) Original-Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufpreis und Anschaf fungstag ersichtlich sind;
b) Sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Informationen;
c) Im Falle von Raub und Diebstahl eine Bestätigung der polizeilichen
Anzeige.
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Händlers fallen;
b. Schäden, die unter eine Garantie oder Produkthaftpflicht des
Herstellers, des Händlers oder eines sonstigen Dritten fallen;
c. Serienschäden, die zu einer Rückrufaktion durch den Hersteller
oder Händler führen;
d. Schäden, die vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Missach
tung der Bedienungs-, Wartungs- oder Aufbauanleitung des Her
stellers herbeigeführt oder verursacht wurden;
e. Schäden und Kosten durch nicht von Cardif vorab autorisierte Re paraturen oder Reparaturversuche;
f. Schäden, die durch Programmierung, Einstellungen, Wartung,
Überholung, Veränderung, unsachgemäße Reinigung oder Ent kalkung des Gerätes entstehen;
g. Schäden, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nut zung des Gerätes stehen oder während einer gewerblichen Nut zung entstehen;
h. Schäden, die durch Verschleiß oder normale Abnutzung ent stehen;
i. Schäden durch den Gebrauch eines nicht vom Hersteller
autorisierten Zubehörs;
j. Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen, ins besondere Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierungen sowie sämtli che Schäden an rein dekorativen Elementen;
k. Schäden aufgrund höherer Gewalt, Naturereignisse, Kernenergie,
Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innerer Unruhen;
l. Schäden, die durch eine andere Versicherung gedeckt sind (z. B.
Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung);
m.Schäden, die durch Unterbrechung oder Beendigung der Ener gie- oder Wasserversorgung entstehen;
n. Schäden an regelmäßig auszutauschenden Geräte-, Bau- und Zu behörteilen; dazu gehören insbesondere Batterien, Filter, Leucht mittel, UV-Röhren und Starter;
o. Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entste hen (Folgeschäden);.
cher Art gegen Dritte, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht – unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG – die Verpflichtung, diese Ansprüche bis
zur Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen erbracht werden, an den Versicherer schriftlich abzutreten.
Gibt der Käufer einen solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des
Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Versicherers auf,
so wird dieser insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als er
aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können.
5. Cardif ist vom Bestehen weiterer Versicherungen, durch die Versicherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall besteht, sowie
von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigungen sowie von der Ersatzpflicht Dritter zu informieren.
6. Das Gerät und die defekten Teile sind jeweils zur Besichtigung durch
einen Sachverständigen für die Dauer von einem Monat nach Anzeige
des Versicherungsfalles zur Verfügung zu halten.
7. Die Reparatur von Geräten der Kategorie “Haushaltsgeräte groß“ (vgl.
§ 1 Absatz 2) erfolgt nach Möglichkeit am Aufstellungsort, ansonsten
in einer von Cardif zu benennenden Reparaturfirma. Alle transportablen Geräte müssen zur durch Cardif benannten Reparaturwerkstatt auf
Kosten des Käufers versandt werden. Einzelheiten hängen vom jeweiligen Gerät ab und werden dem Käufer im Versicherungsfall von Cardif mitgeteilt.
8. Handelt es sich bei dem zu behebenden Mangel nicht um einen versicherten Leistungsfall und hätte dies vom Käufer erkannt werden können, so trägt er sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten, insbesondere angefallene Anfahrtskosten und Kosten für die
Untersuchung des Geräts.
§ 15 Wann und wie kann eine Prämienanpassung erfolgen?
1. Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und der daraus errechneten Prämie
ist Cardif berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen, sofern dies erforderlich ist,
um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten und sofern ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Änderungen
werden zu Beginn des 2. Monates wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt
§ 12 Was sind die Folgen von Obliegenheitsverletzungen?
§ 13 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen?
Der Geräteschutzbrief Basis ist subsidiär. Er tritt nur ein, soweit der
Käufer keinen Ersatz des Schadens aus einer anderen, eigenen oder
fremden vor oder nach Kauf der Geräte geschlossene Versicherung
beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn in dieser anderen Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritäts-Klausel enthalten ist. Im Hinblick auf dieses andere Versicherungsverhältnis gilt der Geräteschutzbrief Basis als die speziellere Versicherung. Bestreitet der andere
Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine
Vorleistung im Rahmen dieses Versicherungs-schutzes. Der Käufer
hat Zug um Zug den Anspruch gegen den anderen Versicherer an Cardif abzutreten.
§ 14 Was ist bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten?
Hat der Käufer Schadenersatzansprüche nichtversicherungsrechtli-
2. Erhöht Cardif den Prämiensatz, kann der Käufer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit sofortiger
Wirkung seine Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag verlangen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämiensatzerhöhung.
§ 16 Hat Cardif ein Ablehnungsrecht?
Cardif hat das Recht, unverzüglich nach Anmeldung durch den Versicherungsnehmer die Risikoübernahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung erlischt der Versicherungsschutz
des Käufers rückwirkend. Eine Versicherungsprämie fällt nicht an.
§ 17 Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach einem Leistungsfall?
Der Käufer und Cardif haben das Recht, Versicherungsverhältnisse
nach Anerkennung einer Leistungspflicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu beenden.
§ 18 Was geschieht bei Beendigung des Gruppenversiche rungsvertrages?
Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz des Käufers bestehen.
§ 19 Wie müssen Mitteilungen, die sich auf das Versiche rungsverhältnis beziehen, erfolgen?
Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets
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Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird,
ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die
Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und
das Verschulden des Käufers stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich. Versucht der Käufer Cardif
arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund und die Höhe
der Entschädigung von Bedeutung sind, ist Cardif von jeglicher Leistungspflicht frei. Ist eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die
Voraussetzungen als bewiesen.
gegeben haben, kann er sich an folgende Beschwerdestellen wenden:
schriftlich erfolgen. Für Cardif bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie Cardif oder, im Falle einer Mitteilung des Käufers, dem
Versicherungsnehmer zugegangen sind.
•Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -Bereich
Versicherungen-, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
•Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
1.
Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2.
Klagen des Käufers gegen Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, aus dem Versicherungsverhältnis können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Cardif befindet, als
auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Käufer
zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines
solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3.
Klagen gegen den Käufer sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen
Bezirk der Käufer bei Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt der
Käufer nach Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Versicherungsvertragsgesetzes oder sind bei Klageerhebung weder
der Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthalt bekannt, kann die Klage gegen den Käufer bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk sich Cardif befindet.
4.
Klagen des Versicherungsnehmers gegen Cardif aus dem Gruppenversicherungsvertrag können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk
sich Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Sitz
hat.
5.
Klagen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Gruppenversicherungsvertrag sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der
Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Sitz oder eine Niederlassung hat.
§ 21 Können Prämienforderungen mit Versicherungsleistungen verrechnet werden?
Cardif ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Käufers mit Prämienforderungen oder anderen gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Forderungen aufzurechnen.
§ 22 Wer ist Versicherer?
Versicherer ist die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A.
(Amtsgericht Stuttgart, HRB 181 73), Paris, Friolzheimer Straße 6,
70499 Stuttgart, Hauptbevollmächtigter: David Furtwängler.
§ 23 Welche Beschwerdestellen können kontaktiert werden?
Sollte Cardif dem Käufer wider Erwarten einen Anlass zur Beschwerde
www.versicherungsombudsmann.de
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Hinweise zum Widerrufsrecht und zum Datenschutz
1. Hinweise zum Widerrufsrecht: Sie können Ihre Erklärung zur Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag Geräteschutzbrief Basis innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie eine Kopie
Ihrer Erklärung einschließlich der maßgeblichen Versicherungsbedingungen mit dieser Belehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Cardif Allgemeine Versicherung
Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances
Risques Divers S. A.: Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, Telefaxnummer: 0711/81475-489, E-Mail: [email protected]. Dem
Versicherungsnehmer liegen die ihm zur Verfügung zu stellenden Vertragsinformationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes bereits vor. Die im Falle des elektronischen Geschäftsverkehrs speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen
Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel
246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind
erfüllt. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr
jeweiliger Versicherungsschutz und der Versicherer Cardif Allgemeine Versicherung erstattet den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil der Prämien, da vereinbarungsgemäß der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der
Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf
der Versicherer einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in
Höhe von 1/30 des in der Rechnung (Anmeldeerklärung) ausgewiesenen Gesamtbeitrags für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere
Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn das Versicherungsverhältnis auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch
von dem Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Hinweise der Widerrufsbelehrung
2. Datenübermittlung:
Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der notwendigen Verwaltung der Versicherungsverhältnisse sowie im Zuge der Gewährung
von Versicherungsschutz an die Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart und an den Versicherungsnehmer
Commerz Finanz GmbH, Schwanthalerstraße 31, 80336 München weitergegeben und dort gespeichert. Sie können ggf. an andere Versicherer der Cardif-Gruppe und Rückversicherer weitergegeben werden. Im
Leistungsfall können die Daten an zur Abwicklung beauftragte externe
Dienstleister weitergegeben werden.
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§ 20 Welches Recht findet Anwendung und welcher Gerichtsstand besteht?