Abteilung Ausbildung Anpassungsqualifizierung für Lehrkräfte mit ausländischer Lehramtsbefähigung Kurzüberblick zum Einstellungstermin 1. August 2016: Ziele Die teilnehmenden Lehrkräfte aus anderen Ländern sollen im Rahmen der Anpassungsqualifizierung das deutsche Schulsystem kennenlernen und durch Schulpraxis und begleitende Seminare die fehlenden Qualifikationen erwerben, die notwendig sind, um als gleichgestellte Lehrkräfte an einer deutschen Schule zu arbeiten.1 Struktur Die Dauer der Anpassungsqualifizierung wird individuell in der Gleichwertigkeitsfeststellung von der BSB festgelegt. Sie beträgt in der Regel 18 Monate und maximal zwei Jahre, wobei Verkürzungen bei entsprechender Praxiskompetenz möglich sind. Vertrag Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Angestelltenvertrag mit 6-monatiger Probezeit. Sie erhalten die gleiche Vergütung wie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der entsprechenden Schulform, jedoch auf Angestelltenbasis. Nebentätigkeiten sind – je nach Einzelfall - bis zu 8 Stunden wöchentlich möglich. Hierfür ist die entsprechende Nebentätigkeitsanzeige über den Dienstweg erforderlich. Schulpraxis Die Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung werden an einer Schule ihres Lehramtes eingesetzt. In der Regel unterrichten sie durchgängig als verantwortliche Lehrkraft im Umfang einer halben Stelle, also mit 12 Wochenstunden bedarfsdeckend in ihren Fächern. Ist dies nicht möglich, vereinbaren Schulleitung und Seminarleitung einen von dieser Regel abweichenden Unterrichtseinsatz. In Einzelfällen wird die Anpassungsqualifizierung auch in Bezug auf nur ein einziges Unterrichtsfach absolviert. Der Umfang des Unterrichtseinsatzes bleibt gleich. Die ausländischen Lehrkräfte werden während der Anpassungsqualifizierung von Mentorinnen oder Mentoren begleitet, die über die erforderliche fachliche und unterrichtliche Qualifikation verfügen. Diese erhalten für ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden analog der Betreuung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. Ein Einsatz in IVK und AvM ist grundsätzlich möglich. Um die Qualität der Anpassungsqualifizierung sicher zu stellen, sind die Voraussetzungen hiefür, dass dieser Einsatz freiwillig erfolgt, weniger als 50% des bedarfsdeckenden Unterrichts ausmacht, die Kern- bzw. Hauptseminarleitung zustimmt und erfahrene Mentorinnen oder Mentoren als Belgeitung eingesetzt werden. 1 Den rechtlichen Rahmen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in anderen Ländern erworben wurden, bilden das Hamburgische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen mit dem Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (vom 1.8. 2012) und die Rechtsverordnung für die Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigungen (HmbBQFG-VO-Lehramt vom 4.6. 2013). Abteilung Ausbildung Anpassungsqualifizierung für Lehrkräfte mit ausländischer Lehramtsbefähigung Seminare Begleitend zur Schulpraxis nehmen die Lehrkräfte während der Anpassungsqualifizierung an einem Kern- bzw. Hauptseminar und an jeweils einem Fachseminar ihrer Unterrichtsfächer teil. Für die allgemeinbildenden Schulen liegen die Kernseminare im ersten Halbjahr am Mittwochnachmittag und für das zweite Halbjahr Donnerstagsnachmittag (jeweils 14.00 - 17.30 Uhr). Die Fachseminare finden durchgängig am Freitagnachmittag statt (jeweils 14.00 - 18.00 Uhr). Für die Berufsbildenden Schulen liegen die Hauptseminare im ersten Halbjahr am Mittwochnachmittag und für das zweite Halbjahr am Montagnachmittag, die Fachseminare durchgängig am Donnerstagnachmittag (jeweils ca. 14-18 Uhr). Bitte setzen Sie die Lehrkräfte in diesen Zeiten nicht unterrichtlich ein. Pädagogische Tage Für die Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen finden pädagogische Tage am Dienstag, den 01.11.16, ganztägig und am Mittwoch, den 2.11.16, ab 14 Uhr statt. Für die Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen finden die pädagogischen Tage von Montag, den 31.10.16, bis Donnerstag, den 03.11.2016, ganztägig außerhalb Hamburgs statt. Wir bitten darum, die ausländischen Lehrkräfte dafür vom Unterricht freizustellen. Kleingruppenhospitationen / unterrichtspraktische Übungen sollen analog zum Vorbereitungsdienst am Freitagvormittag stattfinden. Deshalb bitten wir darum, die Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung nicht am Freitag im Unterricht einzusetzen. Abschluss Am Ende der Anpassungsqualifizierung steht keine Prüfung, da die ausländischen Lehrkräfte bereits in ihrem Herkunftsland ihre Prüfungen absolviert haben. Die erfolgreiche Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung dokumentieren die Schule und die Fachseminarleitungen in einem Bericht, den die Kern- bzw. Hauptseminarleitung zu einem Abschlussbericht zusammenfasst. Die BSB stellt auf der Grundlage dieses Abschlussberichtes einen Gleichstellungsbescheid aus. Mit ihm ist eine Bewerbung für den deutschen Schuldienst möglich. Informationen: Fragen zum Einsatz der ausländischen Lehrkraft in Ihrer Schule richten Sie bitte an die zuständige Hauptseminarleiterin Frau Hildebrandt per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 428842-414. Personalrechtliche Fragen bearbeitet als Personalsachgebiet V433 in der Behörde für Schule und Berufsbildung. Weitere Informationen finden Sie zum Download auf unserer Website: http://li.hamburg.de/anpassungsmassnahme/
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