Kurz-Info APQ Jahrgang 16-08 »

Abteilung Ausbildung
Anpassungsqualifizierung für Lehrkräfte mit
ausländischer Lehramtsbefähigung
Kurzüberblick zum Einstellungstermin 1. August 2016:
Ziele
Die teilnehmenden Lehrkräfte aus anderen Ländern sollen im Rahmen der Anpassungsqualifizierung das deutsche Schulsystem kennenlernen und durch Schulpraxis und begleitende Seminare die fehlenden Qualifikationen erwerben, die notwendig sind, um als gleichgestellte Lehrkräfte an einer deutschen Schule zu arbeiten.1
Struktur
Die Dauer der Anpassungsqualifizierung wird individuell in der Gleichwertigkeitsfeststellung von der
BSB festgelegt. Sie beträgt in der Regel 18 Monate und maximal zwei Jahre, wobei Verkürzungen
bei entsprechender Praxiskompetenz möglich sind.
Vertrag
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Angestelltenvertrag mit 6-monatiger Probezeit.
Sie erhalten die gleiche Vergütung wie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der entsprechenden
Schulform, jedoch auf Angestelltenbasis.
Nebentätigkeiten
sind – je nach Einzelfall - bis zu 8 Stunden wöchentlich möglich. Hierfür ist die entsprechende Nebentätigkeitsanzeige über den Dienstweg erforderlich.
Schulpraxis
Die Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung werden an einer Schule ihres Lehramtes eingesetzt.
In der Regel unterrichten sie durchgängig als verantwortliche Lehrkraft im Umfang einer halben
Stelle, also mit 12 Wochenstunden bedarfsdeckend in ihren Fächern.
Ist dies nicht möglich, vereinbaren Schulleitung und Seminarleitung einen von dieser Regel abweichenden Unterrichtseinsatz. In Einzelfällen wird die Anpassungsqualifizierung auch in Bezug auf nur
ein einziges Unterrichtsfach absolviert. Der Umfang des Unterrichtseinsatzes bleibt gleich.
Die ausländischen Lehrkräfte werden während der Anpassungsqualifizierung von Mentorinnen oder
Mentoren begleitet, die über die erforderliche fachliche und unterrichtliche Qualifikation verfügen.
Diese erhalten für ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden analog der Betreuung von Lehrkräften im
Vorbereitungsdienst.
Ein Einsatz in IVK und AvM ist grundsätzlich möglich. Um die Qualität der Anpassungsqualifizierung
sicher zu stellen, sind die Voraussetzungen hiefür, dass dieser Einsatz freiwillig erfolgt, weniger als
50% des bedarfsdeckenden Unterrichts ausmacht, die Kern- bzw. Hauptseminarleitung zustimmt
und erfahrene Mentorinnen oder Mentoren als Belgeitung eingesetzt werden.
1 Den rechtlichen Rahmen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in anderen Ländern erworben wurden, bilden das Hamburgische Gesetz über
die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen mit dem Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (vom 1.8. 2012) und die Rechtsverordnung für die Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigungen (HmbBQFG-VO-Lehramt vom 4.6. 2013).
Abteilung Ausbildung
Anpassungsqualifizierung für Lehrkräfte mit
ausländischer Lehramtsbefähigung
Seminare
Begleitend zur Schulpraxis nehmen die Lehrkräfte während der Anpassungsqualifizierung an einem
Kern- bzw. Hauptseminar und an jeweils einem Fachseminar ihrer Unterrichtsfächer teil.
Für die allgemeinbildenden Schulen liegen die Kernseminare im ersten Halbjahr am Mittwochnachmittag und für das zweite Halbjahr Donnerstagsnachmittag (jeweils 14.00 - 17.30 Uhr). Die
Fachseminare finden durchgängig am Freitagnachmittag statt (jeweils 14.00 - 18.00 Uhr).
Für die Berufsbildenden Schulen liegen die Hauptseminare im ersten Halbjahr am Mittwochnachmittag und für das zweite Halbjahr am Montagnachmittag, die Fachseminare durchgängig am Donnerstagnachmittag (jeweils ca. 14-18 Uhr).
Bitte setzen Sie die Lehrkräfte in diesen Zeiten nicht unterrichtlich ein.
Pädagogische Tage
Für die Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen finden pädagogische Tage am Dienstag, den
01.11.16, ganztägig und am Mittwoch, den 2.11.16, ab 14 Uhr statt.
Für die Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen finden die pädagogischen Tage von Montag, den
31.10.16, bis Donnerstag, den 03.11.2016, ganztägig außerhalb Hamburgs statt.
Wir bitten darum, die ausländischen Lehrkräfte dafür vom Unterricht freizustellen.
Kleingruppenhospitationen / unterrichtspraktische Übungen
sollen analog zum Vorbereitungsdienst am Freitagvormittag stattfinden. Deshalb bitten wir darum,
die Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung nicht am Freitag im Unterricht einzusetzen.
Abschluss
Am Ende der Anpassungsqualifizierung steht keine Prüfung, da die ausländischen Lehrkräfte bereits
in ihrem Herkunftsland ihre Prüfungen absolviert haben. Die erfolgreiche Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung dokumentieren die Schule und die Fachseminarleitungen in einem Bericht, den
die Kern- bzw. Hauptseminarleitung zu einem Abschlussbericht zusammenfasst. Die BSB stellt auf
der Grundlage dieses Abschlussberichtes einen Gleichstellungsbescheid aus. Mit ihm ist eine Bewerbung für den deutschen Schuldienst möglich.
Informationen:
Fragen zum Einsatz der ausländischen Lehrkraft in Ihrer Schule richten Sie bitte an die zuständige
Hauptseminarleiterin Frau Hildebrandt per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 428842-414.
Personalrechtliche Fragen bearbeitet als Personalsachgebiet V433 in der Behörde für Schule und
Berufsbildung.
Weitere Informationen finden Sie zum Download auf unserer Website:
http://li.hamburg.de/anpassungsmassnahme/