Simon`s Deme Deal

Sehr geehrte Herren,
seit Jahren pflege ich eine Geschäftsbeziehung zu DEME, dem Weltmarktführer im Bereich von
Nassbaggerschiffen.
Der Erstkontakt entstand anlässlich der Taufe der "Innovation" in Bremerhaven.
Bekanntlich konnte ich die Finanzierung dieser 220 Mio € teuren Jackup Vessel durch die
Implementierung dieses Schiffes zu Servicezwecken im 10 jährigen Vollwartungsvertrag mit AREVA
für Global Tech 1 ermöglichen.
Diesen Sachverhalt bei seiner Taufansprache lobend erwähnend stellte mir der Leiter von HochTief
Offshore, Herr Martin Rahtge, DEME als neuen Miteigentümer der "Innovation" vor.
Seit Anfang 2014 arbeite ich intensiv daran, DEME zusammen mit Hochtief und AREVA zu einem
Investment (ohne Macquarie-Beteiligung) in MEG 1 auf Basis einer 4 jährigen Laufzeit bis über die
Fertigstellung hinaus zu bewegen.
Es gab schon diverse persönliche Treffen auf Arbeitsebene mit dem Offshoreprojektleiter
Jan van Rossum in Stuttgart und in Brüssel.
Es gelang eine gute Vertrauensbasis und eine Übereinstimmung in allen wichtigen technischen
Belangen zu erreichen.
Auch mit dem Finanzchef Luc Vandenbulke und dem CEO von DEME Projektentwicklung Marc
Maes und seinem Sohn Oliviers Maes, gab es persönliche Treffen in Stuttgart und in Brüssel mit
Austausch von Finanzmodellen.
Basis aller Gespräche war eine Unternehmensbewertung von 175 Mio. € für MEG I.
Dies kann ich mit einer Vielzahl von Dokumenten belegen. Beispielhaft füge ich das „DEME Book
175“ in der Anlage bei.
Nach einem sehr harmonisch verlaufenen Abendessen auf Einladung des DEME CEO und
Mitbesitzers Alain Bernard folgte eine Einladung für Donnerstag, den 10.07.2014, um 9:00 Uhr in
Brüssel im Sheraton Airport Hotel.
Aufgrund der gestern Abend bekanntgewordenen positiven EEG / EU- Beschlüsse mit Inkrafttreten
zum 1. August 2014 bin ich in freudiger Erwartung einer Konkretisierung des Einstiegs von DEME in
MEG I guter Dinge am frühen Morgen angereist.
Dann aber erlebte ich Folgendes:
1. Eisige Atmosphäre
2. Schilderung des Macquarie Angebotes mit Einzelheiten durch meine Gesprächspartner
3. Berichtet von Alain Bernard, dass Herr Simon ihn 3 x in der Letzen Woche aktiv kontaktierte
4. Preisdiskussion unter 100 Mio. Unternehmenswert trotz EEG -Durchbruch !
Mühsam gelang es mir mit Unterstützung des ebenfalls anwesenden Herrn Rahtge von HochTief die
Werte wenigstens wieder in Richtung 120 Mio. zu drehen.
Vor zwei Wochen hatte ich mit Herrn Simon in Düsseldorf verabredet, dass wir bei den Bemühungen
zur Vermarktung von MEG I eng zusammenarbeiten und alle unsere Schritte miteinander abstimmen.
Nach dieser Absprache habe ich Herrn Simon von meinen Verhandlungen mit DEME berichtet und
ihm den aktuellen Stand mitgeteilt. Unter Verstoß gegen diese Absprache hat Herr Simon hinter
meinem Rücken mit DEME Kontakt aufgenommen und dort entweder dilettantisch oder absichtlich
die Verhandlungen torpediert. Für mich ist auch unverständlich, wie seit Monaten die Gespräche mit
Macquarie geführt werden, mit dem bisher einzigen Ergebnis, dass der Verhandlungspreis für MEG I
kontinuierlich gesunken ist.
Dieses unabgestimmte Vorgehen hat nun innerhalb von 4 Wochen gleich zwei durch mich über
Monate und Jahre angebahnte Verkaufsprozesse mit auskömmlichen Preisen gefährdet ! (DEME,
Brüssel und GDF-SUEZ,Paris).
Um faire Preise bei dem überschaubaren Kreis von Offshorewind-Investoren zu erzielen, ist eine
solche Vorgehensweise äußerst schädlich und irreparabel.
Hier gilt der „Fluch der ersten Zahl“.
Der drohende Verlust für die WR-Gläubiger kann leicht 100 Millionen Euro erreichen.
Strategy for the implementation of MEG I taking into account the interests of all
involved parties, i.e. Areva, Alstom, Hochtief and Windreich.
Introduction
The Project MEG I is characterized by its stand-alone quality and many unique selling points,
but also benefits from the learning curve of the identical project GT1. Due to the insolvency
application triggered by Sarasin in combination with Macquarie’s equity arranger mandate,
the project has come under pressure in regard to pricing, quality and margins., which of
course is highly detrimental to all stakeholders involved and their employees.
Therefore I recommend the following initiatives:
1) Windreich sells one-third of the project for EUR 75 mn € to DEME. Windreich undertakes
to fully redeem Sarasin. Alternatively DEME could buy the Sarasin liability.
2) On the basis of the jointly developed learning curve with Global Tech I, the quality of the
project will be restored to its original standards. The EPC-price increases by 50 mn € up to
1,425 bn €. The margins will be determined fairly and comfortably for all suppliers, which in
turn will do what is needed to provide the necessary breathing space for financing banks via
project-related guarantees und thus reducing entry risk for financing banks.
3) Up to 350 mn € mezzanine loans will be placed on the market.
4) At least 100 mn € construction equity will be provided by the consortium and will be
granted 10 % interest per year (public guarantees might be available for that part of funding).
5) Then the project will be implemented as soon as possible, without further reductions in
quality and additional delays. The project will be constructed according to highest standards
and taken into service.
6) One year after start of operations, MEG1 will be marketed by Willi Balz who has
successfully placed the whole of GT1 equity (800 mn €). His experience with the GT1 equity
placement will secure a profitable exit for all stakeholders mentioned above.
The simulations here below assume an ROE for the final investor (Insurance companies,
pension funds, infrastructure funds) of 10,7% before tax in 2018.
Conclusion: According to assumptions listed above, MEG1 is meant to be a first-class
project, which will provide its promoters interesting revenues via fair contracts, a
timeless solid reference on a benchmark offshore project and close to 500 mn € of
profit over a 4 years span.
With an investment of 225 mn € today and a sale of MEG1 in December 2018 to the
final investors with an IRR of 10%, 708 mn € will be generated resulting in a ROI
multiple of 3.
The worst case scenario would be a delayed sale of MEG1, but providing the
promoters in the meantime with an IRR above 15%, which still remain a sweet spot.
Insolvenzplan und Quotenerwartungen der Windreich GmbH (III)
Die Bewertungen
nach IDW S1 zeigen
den indikativen Wert
der Beteiligungen
und geben
Anhaltspunkte für
die möglichen
Marktwerte.
Im Juli 2014
Bewertung der wesentlichen Beteiligungen nach IDW S1 - Grundsätze zur Durchführung von
Unternehmensbewertungen
MEG I – 5 MW
 Grundlage für die Bewertung ist das Finanzmodell vom 15. Juli 2014
 Der vorläufige Unternehmenswert (equity value) beträgt nach IDW S1 EUR 449 Mio.
 In den Insolvenzplänen sind jedoch insgesamt lediglich EUR 180 Mio. angesetzt worden
 Diese Wertansätze wurden praktisch durch den Verkauf von Gode Wind (technisch und
örtlich vergleichbar) an vier dänische Pensionsfonds ausdrücklich bestätigt
MEG I – 6 MW
 Das Reengineering des MEG I in einer 6 MW-Variante ermöglicht eine echte technische
Alternative, die zu höheren Unternehmenswerten führt, ohne merkliche
Zeitverzögerungen hinsichtlich der Fertigstellung
 Der vorläufige Unternehmenswert (equity value) beträgt nach IDW S1 EUR 553 Mio.
 In den Insolvenzplänen sind jedoch insgesamt lediglich EUR 180 Mio. angesetzt worden
 Zur praktischen Wertbestimmung – siehe oben Gode Wind
Global Tech I
 Der vorläufige gesamte Unternehmenswert (equity value inkl. Gesellschafterdarlehen)
beträgt nach IDW S1 EUR 1.358 Mio.
 Bezogen auf die Anteile der Balz-Gruppe (14%) entspricht dies einem Wert EUR 190 Mio.
 In den Insolvenzplänen sind jedoch insgesamt lediglich EUR 150 Mio. angesetzt worden
13
8 MW
MW
5
6
6,15
6,3
8
8
Anzahl WKA
80
67
66
64
50
50
Rotordurchmesser
[m]
135
154
152
150
164
180
Loading hours P75
4320
4708
4518
4268
3989
4749
Baujahr
2017
2018
2017/18
2017
2017
2018
Capex Mio. €
1328
1272
1267
1262
1041
1198
EPC Margin 10%
133
127
127
126
104
120
Capex EPC
1461
1399
1394
1388
1145
1318
IRR nach Steuer
16 %
16 %
16 %
16 %
16%
16 %
UnternehmensWert in Mio. €
148
150
220
193
180
190
Vergleichsmatrix
Finanzierung Redesign Mio. €
Finanzierung Umspannwerk Mio. €
Fixer Preis für WR/FCW Mio. €
Zielstruktur (BSH/Steuernachteile)%
Cash in für Anteile Mio. €
Baubeginn
Einspeisebeginn
Einspeisevergütung ct/kwh
Kompetenz Errichtung
Kompetenz EPC
Bonität EPC
Unternehmenswert IRR 16% Mio. €
Jan de Nul
3
3,818
150
26
40
05.2015
06.2017
19,4
JA
JA
JA
193
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
DEME
3
0
70
25
0
offen
2018
18,4
JA
JA
JA
65
+
+
+
+
-
Ausschnitt Sachverständigenbericht
Mir liegt das verbindliche Angebot von Jan de Nul vom 22.03.2015 vor, wie auch sämtliche
Rechtsquellen, auf die dort Bezug genommen wird. Wenn ich das Angebot mit der Kommentierung
im Schriftverkehr durch Herrn Blümle an das Insolvenzgericht (Entgegnung vom 31.03.2015) wie auch
der OSA Pressemitteilung und Andeutungen von Hr. Nieding in individuellen Antworten an
Anleiheinhaber vergleiche, dann muss ich feststellen, dass das Angebot nicht korrekt wiedergegeben
wurde. Ob dies vorsätzlich oder nur grob fahrlässig geschah mag ich nicht beurteilen. Wenn man
berücksichtigt, dass es sich bei den MEG Projektrechten um den wichtigsten, die gesamte Quote
entscheidenden, Vermögensgegenstand handelt, dann wäre zu prüfen, ob nicht ein Haftungsfall
vorliegt. Der Gläubigerausschuss hatte kein Recht, ein besseres Angebot zugunsten eines
schlechteren abzulehnen. Im Zweifel hätte man die Gläubigerversammlung befragen müssen.
Der Tabelle können Sie die Behauptungen/Kommentierungen entnehmen:
OSA/Pressemitteilung vom 2.04.2015
„dieses A ge ot Jan de Nul) stand allerdings unter einer Vielzahl von
Vorbehalten und Bedingungen, u.a. Finanzierungsvorbehalt hinsichtlich
der gesamten Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von min. 400 Mio Euro,
Financial Close bis 30. Juni 2015 und Übertragung der Mehrheit der
Stimmrechte. Darüber hinaus gab es keine weiteren Angebote zur
Übernahme der verbleibenden 73,3%. Angesichts der Vorbehalte und
Bedingungen lag zu keinem Zeitpunkt ein belastbares und
bedingungsloses Angebot vor, welches seitens der Gesellschafter der
Nordsee Offshore MEG I G H hätte a ge o
e erde kö e .“
Herr Blümle in seiner Stellungnahme vom
31.03.2015 an das Insolvenzgericht
Seite 7: das Angebot von Jan de Nul habe als Voraussetzung die
Umsetzung des Financial Close bis zum 30.06.2015
Ebenfalls Seite 8: „Festzuhalte ist au h hier, dass das A ge ot edi gt
durch die Vollfinanzierung des Projektes, d.h. gebunden an einen weiteren
I estor ar, der die restli he A teile SPV Auffa ggesells haft kauft“
Herr Nieding in seinen Antwortschreiben
Sinngemäß: unternehmerische Risiken sollen nicht leichtfertig
eingegangen werden, welche wirtschaftlich und haftungsrechtlich nicht
ertret ar si d; das Ja de Nul A ge ot hätte „alles oder i “ edeutet,
man wollte, schon mal auch aus Haftungsgründen ein solches Risiko des
„Ni hts“ er eide
Es gilt für fast alle von den genannten Aussagen, dass sie als Grund für die Ablehnung des Jan de Nul
Angebots aufgeführt werden, sich aber aus dem vorliegenden Jan de Nul Angebot nicht ableiten
lassen. Vielmehr scheint es einige Verwechslungen gegeben zu haben.
An dieser Stelle möchte ich im Einzelnen auf das Angebot eingehen. Die Passagen, die falsch
dargestellt wurden, sind die Nummer 7 und 8.
Unter der Nummer 7 im ersten Satz verpflichten sich die NOM (Nordsee Offshore MEG GmbH) und
JDN (Jan de Nul) zur gemeinsamen Suche nach weiteren Investoren, die die verbleibenden 73,33%
der Anteile übernehmen würden, nachdem JDN 26,67% auf einer Basis von 150 Mio Euro
Projektbewertung im Zuge der SPV-Gründung übernommen hätte. Im gesamten Angebot findet sich
aber kein Zeitpunkt oder konkretes Datum, das die Suche terminiert. Es wird zwar ein Rücktrittsrecht
von JDN für den Fall beschrieben, dass die Suche erfolglos bliebe. Hierbei wird aber lediglich ein
unbestimmter Zeit egriff „i ti e“ ge a t. Es bleibt allerdings an dieser Stelle zu erwähnen, dass
es sich um ein Angebot handelt und nicht um einen Vertrag. Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass
aber kein Zeitpunkt oder konkretes Datum, das die Suche terminiert. Es wird zwar ein Rücktrittsrecht
von JDN für den Fall beschrieben, dass die Suche erfolglos bliebe. Hierbei wird aber lediglich ein
u esti
ter )eit egriff „i ti e“ ge a t. Es bleibt allerdings an dieser Stelle zu erwähnen, dass
es sich um ein Angebot handelt und nicht um einen Vertrag. Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass
es Versuche seitens der Insolvenzverwaltung gab, diesen unbestimmten Begriff zu konkretisieren.
Auffallend ist dagegen, dass Jan de Nul nach der Vorlage des verbindlichen Angebots praktisch
postwendend eine Absage erhalten hat.
Die Behauptungen, wonach das Angebot von Jan de Nul zur Übernahme von 26% für den Preis von
40 Mio Euro unter Finanzierungsvorbehalt hinsichtlich der gesamten Eigenkapitalfinanzierung in
Höhe von min. 400 Mio Euro, Financial Close bis 30. Juni 2015 bzw. gekoppelt an einen weiteren
Investor war, sind somit schlicht falsch. Was wahr ist und sich mit der durch Hr. Balz geführten MailKorrespondenz belegen lässt, ist die Tatsache, dass die Suche nach weiteren Investoren bereits im
vollen Gange war und dadurch aller Wahrscheinlichkeit nach schon im Sommer dieses Jahres
erfolgreich hätte abgeschlossen werden können.
Völlig unabhängig von der Rolle des Jan de Nul als Eigenkapitalgeber beschreibt die Passage Nr. 7 die
Maßnahmen, die bis zum 30. Juni 2015 ergriffen werden sollen, um die Projektrechte zu sichern. Das
Datum 30. Juni 2015 ergibt sich an dieser Stelle als Notwendigkeit aus dem Gesetz (s. Tabelle unten).
Schon im Vorfeld der Abgabe des verbindlichen Angebots war bekannt, dass es sich bei Jan de Nul
um einen strategischen Investor handelt, dessen Interesse an MEG vor allem darin besteht, einen
EPC Vertrag abzuschließen. Mit dem Abschluss des EPC Vertrags wären die Projektrechte gesichert
und die Gefahr des Entzugs des Netzanschlusses verhindert. Dies ergibt sich aus den im Vertrag
explizit genannten und hier in der Tabelle aufgeführten Rechtsquellen. Wichtig an dieser Stelle ist,
dass der verwendete Begriff Financial Close sich nur unter Hinzunahme dieser Rechtsquellen richtig
zuordnen lässt.
§17d Abs. 6 Satz 3 und 4 EnWG
„…Satz 4: Für den Nachweis über eine bestehende Finanzierung sind
verbindliche Verträge über die Bestellung der Windenergieanlagen, der
Fundamente, der für die Windenergieanlage auf See vorgesehenen
U spa a lage u d der parki ter e Verka elu g orzulege .“
§118 Abs. 13 EnWG
Ҥ 17d Absatz 6 Satz 3 ist nicht auf einen Betreiber von
Windenergieanlagen auf See nach Absatz 12 anzuwenden, der bis zum
Ablauf des 1. Juli 2015 der Regulierungsbehörde den Nachweis über eine
bestehende Finanzierung erbringt, der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 mit
der Errichtung der Windenergieanlage auf See begonnen hat und die
technische Betriebsbereitschaft der Windenergieanlagen auf See bis zum
Ablauf des 1. Januar 2019 hergestellt hat. Für den Nachweis der
bestehenden Finanzierung gilt § 17d Absatz 6 Satz e tspre he d.“
Dieser Paragraph beinhaltet einen Verweis auf den Absatz 12. Die
Voraussetzungen des Absatzes 12 sind durch MEG erfüllt, denn „ is zu
29. August 2012 eine unbedingte oder eine bedingte
Netza i du gszusage erhalte “.
Beschluss der Bundesnetzagentur vom 13.
August 2014 (BK6-13„Festlegu g zur
Bestimmung eines Verfahrens zur Zuweisung
und zum Entzug von Offshore Kapazitäten“
„Der Na h eis ü er ei e „ estehe de Fi a zieru g für die Erri htu g der
Wi de ergiea lage auf See“ a h § 17d Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 EnWG kann
auch durch die Vorlage eines Vertragswerks (EPC) über die in § 17 Abs. 6
Satz 4 EnWG geforderten Komponenten erbracht werden, sofern das
Vertragswerk die geforderte Verbindlichkeit nach Satz 1 aufweist." Als
Verbindlichkeit wird in der vorangehenden Passage definiert, dass der EPC
Vertrag keine Rücktrittsrechte beinhalten darf.
Seite 2
Schon nach einer oberflächlichen Beschäftigung mit diesen Vorschriften hätte klar sein müssen, dass
Jan de Nul sich in seinem Angebot verpflichtete, bis zum 30. Juni 2015 einen EPC Vertrag
abzuschließen und nichts anderes. Aus dem Angebot lässt sich überhaupt nicht ablesen, dass diese
Absicht an Bedingungen geknüpft war. Vielmehr galt es eine Verlängerung der Genehmigung zu
erreichen, damit kein Entzug des Netzanschlusses erfolgt.
Sel st e ei ige Begriffli hkeite z.B. die Ver e du g o „Fi a ial Close“ i der Tat für ei e
Offshore-Laien ein wenig Verwirrung stiften können, so entlässt das den Insolvenzverwalter doch
nicht von der Pflicht, das Angebot gewissenhaft durch einen ausgewiesenen Offshore Fachmann
prüfen zu lassen. Angesichts der Kommentierungen in der Öffentlichkeit, die eindeutig nicht
zutreffend sind, hat man den Eindruck, dass dies nicht erfolgt ist.
Die Projektrechte können sowohl mit einem EPC Vertrag von JDN wie auch mit einem von DEME
gesichert werden. JDN hat aber darüber hinaus, ein Angebot abgegeben, Anteile von MEG auf einer
Bewertungsbasis von 150 Mio Euro zu erwerben. Selbst wenn der Kaufpreis nicht direkt in voller
Höhe (40 Mio Euro) fließt, sondern zum größten Teil (35 Mio Euro) einen Umweg über ein
Treuhandkonto geht, dennoch ist der Kaufpreis verbindlich, sobald der eigentliche Financial Close im
Sinne der Projektfinanzierung (d.h. Erreichen des gesamten Eigenkapitals) zustande kommt.
In der Gesamtbeurteilung der Attraktivität dieses Angebots ist immer der Vergleich zu dem
konkurrierenden Angebot von DEME zu ziehen, das nun angenommen wurde. Nur das ist der
Maßstab und nicht eine absolute Feststellung, dass ein Zufließen des Kaufpreises ohne die
Zwischenlagerung auf dem Treuhandkonto besser wäre.
Auch bei dem DEME Angebot gibt es keine Garantie, dass der eigentliche Financial Close zustande
kommt. Auch bei diesem Angebot gibt es eine Regelung, was geschieht, wenn das nicht passiert. Aus
den Head of Terms geht hervor, dass MEG in diesem Fall das Recht hat, die 25% Anteile von DEME
zurückzukaufen. Sollte aber MEG die dann dafür benötigten 3 Mio Euro nicht aufbringen können,
dann hat das die Konsequenz, dass DEME im Besitz von 25% bleibt, die auf einer Basis des
Projektwertes von 12 Mio Euro (!) erworben wurden.
Nachdem grundsätzliche Missverständnisse geklärt wurden, kann man den genauen Vergleich
anhand der folgenden Tabelle ziehen:
Vorliegende Unterlagen
Finanzierung der anfallenden Kosten
bis Eintreten des Financial Close (im
Sinne der Projektfinanzierung)
Jan de Nul
DEME
Kommentar
Unverbindliches Angebot vom
5. März, verbindliches Angebot
vom 22. März 2015,
abgestimmtes Finanzmodell
(Phoenix 400 Financial Model)
mit einem fixierten EPC-Preis in
Höhe von 1.394 Mio Euro als
Basis für das verbindliche
Angebot
Sofortiger Beitrag in Höhe von
6,8 Mio Euro (5 Mio Euro als
Teil des Kaufpreises für die
MEG Anteile, 1,8 Mio Euro als
Darlehen)
Head of Terms,
zum Datum der Unterschrift
verweigert der
Insolvenzverwalter die
Aussage
Das Vertragswerk mit Jan de
Nul war eindeutig weiter
fortgeschritten und bot
zumindest eine
hervorragende
Verhandlungsgrundlage
Bis 3 Mio Euro; kein explizites
Budget für das Umspannwerk
und damit kein pünktlicher
Baubeginn möglich
vorgesehen
Die Entscheidung für ein
anderes Umspannwerk als
Alstom ist auf jeden Fall
negativ zu sehen; das dürfte
die Anfälligkeit für technische
Seite 3
Projektwert/höchstwahrscheinlichster
Mittelzufluss für die Windreich/FC
Windenergy GmbH (damit letztlich die
Entscheidung über die Quote für die
Gläubiger)
Konkret waren davon 3 Mio für
die Sicherung der
Genehmigung und des
Netzanschlusses und des
Redesigns, weitere 3,8 Mio als
Anzahlung für das
Umspannwerk für den
sofortigen Baubeginn
vorgesehen
150 Mio Euro – plausibilisiert
durch ein konkretes Jan de Nul
Angebot, sobald das ganze
Eige kapital „steht“, weiterhin
fortgeschrittene
Verhandlungen mit
Finanzinvestoren,
ein nicht zu verachtender
„ps hologis her Aspekt“ –
durch die Kaufpreisfixierung für
die JdN Anteile ergibt sich eine
Orientierung für die
kommenden Investoren
Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung
der Zweckgesellschaft (SPV=Special
Purpose Vehicle)
Die Zielstruktur wurde bereits
gedanklich durchgespielt und
ein renommiertes
Rechtsanwaltsbüro zwecks
Ausarbeitung eingeschaltet, die
geforderte Lastenfreiheit sollte
durch eine Abspaltung im Sinne
des UmwG
(Umwandlungsgesetz)
erfolgen;
Störungen in Zukunft
erhöhe ; der Spru h „Qualität
hat sei e Preis“ dürfte i
einer so innovativen Branche
erst recht seine Bedeutung
haben
70 Mio Euro explizit in den
„Head of Ter s“ ge a t,
eine leichte (15 Mio Euro)
Überschreitung nach oben
hält man für möglich,
gleichzeitig schließt man aber
eine Unterschreitung nach
unten nicht aus;
da der EPC Vertrag erst
verhandelt wird NACHDEM
DEME vollberechtigt in der
neuen Gesellschaft das Sagen
hat, besteht die Gefahr, dass
der Projektwert der Marge
von DEME durch überhöhte
Baupreise zum Opfer fällt
Es ist ein Asset Deal geplant,
kritische Fragen dazu (Mail
Hr. Balz an Hr. Günther, Kopie
GA) wurden nicht
beantwortet, als die da wären
Gefahr des Verlustes der
Genehmigung und die
steuerlichen Auswirkungen
Stimmrechte sind gleich
verteilt
Jan de Nul erhält vorerst 51%
der Stimmrechte
Cash für Anteile in Mio Euro
40 Mio
Nichts vorgesehen
Baubeginn
Mai 2015, belegt durch die
Anzahlung für Alstom
Umspannwerk und damit
Baubeginn, was die
Inbetriebnahme des
Gesamtparks in 2017
ermöglicht hätte.
2017
19,4
Vollkommen offen, jedoch
keinesfalls in 2017
Kompetenz Errichtung, EPC;
Bonität EPC
gegeben
gegeben
Are a „Pro le atik“
Keine Angaben
Der Insolvenzverwalter
Baufertigstellung, Inbetriebnahme
Einspeisevergütung ct/kwh
Seite 4
2018
18,4
Hier liegt eindeutig der Vorteil
in der Jan de Nul Variante
Hier scheinen die Vorarbeiten
und Klärungen bei dem JdN
Deal fortgeschrittener zu sein;
bezüglich der DEME
Ausgestaltung werden
jegliche Informationen mit
Hinweis auf Vertraulichkeit
verweigert;
Das Thema Stimmrecht, das
erstmal für die DEME Variante
spricht, relativiert sich, wenn
man bedenkt, dass in der Jan
de Nul Variante im Vorfeld
mehr geregelt wurde
Eindeutiger Vorteil bei Jan de
Nul, es gilt der Vergleich hier
40 Mio Euro für 26% der
Anteile, bei DEME dagegen
geht man von 70 Mio für
100% aus!
Ab dem Jahr 2018 sinkt die
Vergütung:
http://www.offshorewindenergie.net/politik/eegverguetung; das wäre die
Folge des DEME Deals, weil
sämtliche Arbeiten weniger
fortgeschritten sind
Beide scheinen vergleichbar,
aus den allgemein
zugänglichen Quellen
(Homepages JdN und DEME)
ist die Ertragsstärke und das
Vorhandensein von liquiden
Mitteln bei Jan de Nul besser
nachlesbar
Da nähere Informationen
argumentiert mit der Areva
„Pro le atik“ Ri htu g
DEME
verweigert werden, ist keine
Aussage möglich; die
orgelegte „Head of Ter s“
mit DEME gehen auf dieses
Thema mit keinem Wort ein
Weitere Bemerkungen zum Schriftsatz von Herrn Blümle vom 31.03.2015 an das Insolvenzgericht
Auf der Seite 3 seines Schriftsatzes vom 31.03.2015 schreibt Herr Blümle, dass eine Notwendigkeit
bestand, die ersten BSH Meilensteine zum 31.03.2015 zu verlängern. Damit begründet Herr Blümle,
dass eine schnelle Entscheidung getroffen werden musste. Indirekt impliziert er damit auch, dass
man keine Zeit hatte, weitere Verhandlungen mit Jan de Nul zu führen. Wenn man aber die
entsprechenden Vorschriften genau liest, dann lässt sich diese Aussage nicht verifizieren. Sollte Herr
Blümle auch dazu konkrete Informationen verweigern, dann ist auch diese Aussage als falsch zu
bezeichnen. Das erste Datum, das im Zusammenhang mit MEG und BSH relevant ist, ist der
. .
z . getreu de Gesetzeste t der „A lauf des . Juli
“.
Auf Seite 6 bis 8 seines Schreibens an das Gericht vom 31.03.2015 scheint sich Herr Blümle an der
Aussage von Jan de Nul zu stören, dieser habe sich über Herrn Balz ausreichend informiert gefühlt.
Dies steht aber im Widerspruch zu der öffentlichen Aussage von Herrn Blümle, Zitat Schubra
Homepage, aus der Stellungnahme zum Artikel auf finance online, wonach er die eigenständigen
Bemühungen um Investoren durch Hr. Balz ausdrücklich begrüßt hatte. Es sollten an dieser Stelle die
Ergebnisse dieser Suche zählen und nicht die Tatsache, dass der Insolvenzverwalter in den im Vorfeld
abgelaufenen Prozess offenbar nicht so stark eingebunden war.
Kurios sind ebenfalls die Aussagen von Hr. Blümle wonach er einen Projektwert von 150 Mio Euro
offenbar für sehr unrealistisch und nicht nachvollziehbar hält. Wenn ich richtig informiert bin, dann
gibt es 135 Mio Euro aktivierte Aufwendungen für dieses Projekt (in der MEG GmbH Bilanz zum
31.12.2012 nachzulesen), die im üblichen Rahmen sein dürften. Damit würde MEG mit 150 Mio Euro
Verkaufspreis eher einen nur moderaten Gewinn realisieren. Es ist sehr unlogisch, Projektwerte weit
unter den eigenen im Vorfeld getätigten Investitionen anzunehmen, denn das dürfte auf dem Markt
des Aufwinds für die Offshore Branche auch sonst nicht zu haben sein. Genau das passierte allerdings
mit dem DEME Angebot, in dem als der wahrscheinlichste Preis 70 Mio Euro genannt wurden, die
nicht mal abgesichert sind.
Seite 5
Wirtschaftsprüfer Gutachten