Dichtung und Wahrheit Das vorliegende, von OSA Günther selbst verfasste Protokoll der Gläubigerversammlung vom 22. Juli entlarvt den Unterschied zwischen Dichtung und Wahrheit in aller Deutlichkeit. Wir führen im Folgenden die zentralen Unterschiede an. Besonders erschreckend sind folgende Punkte: 1. Von einer "konservativen" Quote von 30,91% beim von Blümle präsentierten Angebot kann keine Rede sein, Blümle kalkuliert Zuflüsse zu hoch und "vergisst" Abflüsse wie Insolvenzkosten, Vertriebskosten, und blendet mehrere besicherte Gläubiger aus. Hohe Zuflüsse, die frühestens in 2019 oder nie kommen, setzt er beim Vergleich mit dem Aeolus Angebot fälschlicherweise schon in 2016 an. 2. Wie bei Merkur/Deme die massiven technischen Probleme sauber gelöst werden sollen und wann Baubeginn wäre, steht weiterhin in den Sternen, das alles drückt unseren Preis ins Bodenlose. 3. Es ist erwiesen, dass diverse potenzielle Investoren, die eine Konkurrenz zum DEME-Angebot dargestellt haben und darstellen, schikaniert, mit absurden Forderungen und Terminen konfrontiert und schließlich auch vertrieben wurden. 4. Plötzlich auftauchende „Schadenersatzforderungen“ im Falle eines NichtAbschlusses mit DEME mit 45 Mio € und der Abschluss eines Vertrags zur Betriebsführung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion gehören in dieses Bild. 5. Herr Günther und Herr Blümle sind wirtschaftlich massiv mit Merkur verflochten, es muss schwerwiegende Gründe geben, warum nicht einmal der GA die Verträge kennt. 6. Ein unlösbarer Interessenskonflikt wäre es, wenn sie gleichzeitig Verkäufer, Verhandler, Aufsichtsrat der Merkur und Käuferberater und Berater des GA wären. Wir zitieren im Folgenden aus dem Protokoll der vor dem Insolvenzgericht Esslingen durchgeführten Gläubigerversammlung, das von Herrn Günther (OSA) erstellt wurde. Alle Anmerkungen sind in Rot ausgezeichnet, der Originaltext in Schwarz. Weitere Dokumente zur Klarstellung wurden von uns eingefügt. Bitte gleichen Sie das folgende Schriftstück stichprobenartig mit der OSA-Pressemitteilung vom 2.4.2015 und der eidesstattlichen Versicherung des Herrn Frank Günther ab, das wirkt augenöffnend. Die zentrale Aussage von OSA Günther war dass "das Deme Angebot dem von JdN in allen Belangen überlegen wäre". One Square Advisory Services GmbH: WINDREICH UND DEME VEREINBAREN STRATEGISCHE PARTNERSCHAFT ZUR WEITEREN ENTWICKLUNG DES WINDPARKS MEG I DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Kooperation 2015-04-02 / 09:27 --------------------------------------------------------------------- Strategische Partnerschaft mit DEME Concessions Wind NV Finanzierung bis zum Financial Close bis auf weiteres gesichert Projektteam personell verstärkt BSH Milestones verlängert Stabile Basis für weitere Projektentwicklung gesichert München, 1. April 2015 - Die Nordsee Offshore MEG I GmbH als 100% Tochtergesellschaft der Windreich GmbH und der FC Windenergy GmbH hat eine strategische Partnerschaft zur weiteren Entwicklung des Offshore Windparkprojektes MEG I mit DEME Concessions Wind NV vereinbart. Mit diesem Schritt ist es gelungen, das Windparkprojekt MEG I auf eine neue solide Basis für die weitere Entwicklung zu stellen, einen wesentlichen Partner für die Errichtung des Windparks zu gewinnen und die notwendige Finanzierung bis zum Financial Close bis auf weiteres zu sichern. Im Rahmen der weiteren Entwicklung des Windparkprojektes beteiligt sich DEME zukünftig sowohl operativ als auch finanziell. Die strategische Partnerschaft mit DEME schafft zudem die Voraussetzungen für das Engagement weiterer Investoren. Die Beteiligten befinden sich mit einer Vielzahl von interessierten Investoren in aussichtsreichen Gesprächen. Zur Umsetzung haben die Beteiligten die Projektrechte in ein gemeinschaftliches Unternehmen eingebracht und mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Der Projektwert verbleibt dabei zu 100% bei den Insolvenzgläubigern. Das gemeinschaftliche Unternehmen wird in Zukunft von zwei erfahrenen Managern geführt. Beide verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung und der Errichtung von Offshore Windparks. Diese positive Entwicklung reflektiert sich auch in der Entscheidung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die für die Aufrechterhaltung der BSH Genehmigung notwendigen Milestones zu verlängern. Sowohl DEME als auch die Gesellschafter der Nordsee Offshore MEG I GmbH sehen der zeitnahen Umsetzung des Projektes positiv entgegen und sind zuversichtlich, die entsprechenden Verträge fristgerecht abschließen zu können. Damit ist eine stabile Basis geschaffen, das Projekt erfolgreich umzusetzen und den Wert für die Gläubiger zu maximieren. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschafter der Nordsee Offshore MEG I GmbH bei der jetzt abgeschlossenen Partnersuche einen kompetitiven Prozess durchgeführt haben. Die Partnerschaft mit DEME hat sich gegenüber den anderen Interessenten als in allen Belangen überlegen und attraktiver dargestellt (Auszeichnung von uns). Von interessierter Seite werden in den Medien allerdings Gerüchte gestreut, dass seitens eines Wettbewerbers ein Angebot vorlag, 26,7% des Windparkprojektes MEG I für EUR 40m lastenfrei zu übernehmen. Dies hätte einem Projektwert von EUR 150m entsprochen. Dieses Angebot stand allerdings unter einer Vielzahl von Vorbehalten und Bedingungen, u.a. Finanzierungsvorbehalt hinsichtlich der gesamten Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von min. EUR 400m, Financial Close bis 30. Juni 2015 und Übertragung der Mehrheit der Stimmrechte. Darüber hinaus gab es keine weiteren Angebote zur Übernahme der verbleibenden 73,3%. Angesichts der Vorbehalte und Bedingungen lag zu keinem Zeitpunkt ein belastbares und bedingungsloses Angebot vor, welches seitens der Gesellschafter der Nordsee Offshore MEG I GmbH hätte angenommen werden können. Daher haben sich alle zuständigen Gremien der Gesellschafter der Nordsee Offshore MEG I GmbH sowie die Geschäftsleitung der Nordsee Offshore MEG I GmbH übereinstimmend für die strategische Partnerschaft mit DEME entschieden. Über weitere Details kann aufgrund der gebotenen Vertraulichkeit keine Auskunft gegeben werden. Kontakt One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München [email protected] www.onesquareadvisors.com Alleine schon der ganz schlechte Kaufpreis (mit nur 50 Mio € nicht einmal für die MEG 1 eigenen Verbindlichkeiten ausreichend) als logische Konsequenz der miserablen technischen Qualität zeigt das die beiden Geschäftsführer, einer davon Werner Heer und der Aufsichtsrat ( Blümle, Günther und vier Vertreter von Deme\Alstom ! ) auf ganzer Linie versagt haben : Technisch, kaufmännisch, juristisch und auch in Bezug auf die Zeitpläne. Beginn Protokoll - Prognostizierte Quote durch Herrn Blümle von 30,91% Das ist natürlich kompletter Humbug und durch Günther von Blümle abgeschrieben, nicht einmal dass sein eigenes Millionenhonorar hierbei fehlt, hat er erkannt. Hier ein plausibler und fairer Vergleich Cox/Deme unter Zugrundelegung von ansonsten gleichen Annahmen: die Blümle Variante kommt nur noch auf 3.2 % statt 30.91 % . Das macht auch Sinn, alleine beim Merkur Abschluss verschenkt er ja schon 40 Mio €. Konzept für Insolvenzpläne der Windreich-Gruppe Start 2016 bei Annahme des Angebotes Jan De Null SA, Aeolus, SAMAG Sàrl Vergleich/Blümle Vermögenszufluss durch Angebot Cox insgesamt I. 1. 342,0 Mio. EUR 200,0 Mio. € Für MEG 1/Merkur Für 75 % Geschäftsanteile 90,0 Mio. EUR abzüglich Verbindlichkeiten MEG 1/Merkur ./. 50,0 Mio. EUR 50,0 Mio. EUR 50,0 Mio. EUR bestehend aus Lieferanten 22 Mio. EUR Zinsen 3 Mio. EUR Macquarie/finanz. Kosten 25 Mio. EUR insgesamt 50 Mio. EUR ______________ verbleiben _____________ 40,0 Mio. EUR - Mio. EUR Hiervon erhalten Windreich 33 % = 13,32 Mio. EUR - Mio. EUR 66 % = 26,68 Mio. EUR - Mio. EUR - FC Windenergy GmbH 2. 14 % GT 1 Verkauf durch FC Consulting 200 Mio. EUR 150 Mio. EUR ./. 5,2 Mio. EUR 5,2 Mio. EUR ./. 0,4 Mio. EUR 0,4 Mio. EUR ./. 44,1 Mio. EUR 44,1 Mio. EUR ./. 35,0 Mio. EUR 35,0 Mio. EUR ./. 1,0 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR abzüglich Verbindlichkeiten GTU II inklusive 0,5 Verfahrenskosten abzüglich Verbindlichkeiten FC Wind 1 und FC Wind 2 abzüglich Sicherungsrechte SSN 21,2 Mio. EUR Patrimonium 20,9 Mio. EUR Norderland 2,0 Mio. EUR abzüglich Sarasin (Vergleich aufgrund Vorbesprechung Geiwitz/Sarasin) abzüglich FC Consulting eigene Verbindlichkeiten 1 Mio. EUR abzüglich Sicherungsrechte KSK Esslingen ./. verbleiben 9,0 Mio. EUR 9,0 Mio. EUR 105,3 Mio. EUR 55,3 Mio. EUR Davon erhalten aufgrund von Vorgesprächen der Verwalter Windreich ./. 52,2 Mio. EUR 27,7 Mio. EUR FC Windenergy ./. 37,8 Mio. EUR 19,4 Mio. EUR 15,3 Mio. EUR 8,2 Mio. EUR 1,7 Mio. EUR 1,7 Mio. EUR 13,6 Mio. EUR 6,5 Mio. EUR verbleiben für FC Consulting davon gehen noch ab Verfahrenskosten FC Wind 1; FC Wind 2 und FC Consulting, die nicht bekannt sind, grob geschätzt ./. verbleiben II. Zufluss bei FC Windenergy 1.) aus MEG 1 29,6 Mio. EUR - Mio. EUR aus GT 1 37,8 Mio. EUR 19,4 Mio. EUR insgesamt 67,4 Mio. EUR 19,4 Mio. EUR 22,0 Mio. EUR 13,0 Mio. EUR 2.) aus Windpark Arthur Kanada abzüglich Kredit LBBW III. 12,0 Mio. EUR 12,0 Mio. EUR Erlös ./. 10,0 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR Ziff. 1.) + Ziff. 2.) insgesamt 77,4 Mio. EUR 20,4 Mio. EUR Zufluss bei Windreich GmbH aus MEG 1 IV. 13,32 Mio. EUR - Mio. EUR aus GT 1 52,2 Mio. EUR 27,7 Mio. EUR insgesamt 65,52 Mio. EUR 27,7 Mio. EUR Erlös Cox wie Ziff. II. 77,4 Mio. EUR 20,4 Mio. EUR zzgl. Massebestand 8,0 Mio. EUR 8,0 Mio. EUR 3,2 Mio. EUR 3,2 Mio. EUR 82,2 Mio. EUR 25,2 Mio. EUR Quote FC Windenergy abzüglich Verfahrenskosten Massebestand ./. anerkannte Insolvenzforderungen 46.536.000,00 EUR Rückstellung für bestrittene Insolvenzforderungen Insolvenzforderungen insgesamt 46.536.000,00 EUR 5.530.000,00 EUR 5.530.000,00 EUR 52.066.000,00 EUR 52.066.000,00 EUR Quote: 82,2 Mio. EUR : 52,066 Mio. EUR = 158 % = 48% 82.200.000,00 EUR 25.200.000,00EUR Auskehr mit 100% Quote 52.066.000,00 EUR 25.200.000,00EUR verbleiben 32.134.000,00 EUR - EUR Ausschüttung an Windreich 25.000.000,00 EUR - EUR Quote Windreich GmbH Erlöse Cox wie Ziff. III 65,52 Mio. EUR zzgl. Ausschüttung FC Windenergy 25,0 Mio. EUR zzgl. Massebestand Masse insgesamt 27,7 Mio. EUR - Mio. EUR 1,0 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR 91,52 Mio. EUR 28,1 Mio. EUR 6,0 Mio. EUR abzüglich Massekredit ./. 6,0 Mio. EUR abzüglich Verfahrenskosten ./. 5,75 Mio EUR 5,75 Mio EUR - EUR 10,0 Mio EUR Abzüglich Vertriebskosten Teilungsmasse 79,77 Mio. EUR 6,35 Mio. EUR Insolvenzforderungen anerkannt (abzgl. Besicherte)170,8 Mio. EUR170,8 Mio. EUR zzgl. 50% bestrittene Insolvenzforderungen Insolvenzforderungen insgesamt 26,2 Mio. EUR 197,0 Mio. EUR 79,77/197,0 Quote 79,77 Mio. EUR : 197,0 Mio. EUR V. = 40,4 % 26,2 Mio. EUR 197,0 Mio. EUR 6,35 /197,0 = 3,2% FC Wind 1 und FC Wind 2 Insolvenzplan mit Quote 100 % und Verzicht auf Zinsen VI. Verzicht auf alle wechselseitigen internen Insolvenzforderungen, die bisher bestritten sind. Diese korrekte Gegenüberstellung der beiden Angebote erübrigt eigentlich jeden weiteren Kommentar. München, 28. Juli 2016 – am 22.07.2016 fand in Esslingen eine insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung im Verfahren Windreich GmbH i.I. / AZ 5 IN 301/13 statt. Im Vorfeld hat die One Square Advisory GmbH Fragen bei den Anleihegläubigern eingesammelt und einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt. Sämtliche Fragen wurden der Insolvenzverwaltung bereits vorab übermittelt. Nachfolgend werden die wesentlichen Informationen der Gläubigerversammlung zusammengefasst. Auf die Fragen wird im Einzelnen eingegangen. Da der Insolvenzverwalter, Herr Holger Blümle, eine Präsentation vorbereitet hatte, wird bei einzelnen Fragen auch auf diese verwiesen werden. Die Präsentation kann im Gläubigerinformationssystem von Schulze & Braun eingesehen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Fragen der Verwaltung vorher vorgelegt wurden, sind die Antworten mehr als dürftig und fachlich enttäuschend. So äußerte man sich z.B. im Fall DEME immer noch nicht zum Baubeginn, dieser hätte mit Jan de Nul schon im Mai 2015 stattgefunden, die Mittel wären von Jan de Nul bereitgestellt worden. TOP 1: Eröffnung und Versammlung durch das Insolvenzgericht Die Gläubigerversammlung wurde durch die Insolvenzrichterin eröffnet und begann mit einer Einleitung von Herrn Holger Blümle, Insolvenzverwalter der Windreich GmbH i.I.. Herr Blümle erläuterte zunächst die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss bzw. Gläubigerausschüssen (siehe Seite 7 der Präsentation), insgesamt fanden über 25 Präsenzsitzungen und Telefonkonferenzen statt. Da die Vermögensgegenstände der Windreich GmbH auf mehrere Gesellschaften sowie auf das Privatvermögen von Herrn Willi Balz verteilt sind, ist eine Beschlussfassung teilweise nur zusammen mit den Gläubigerausschüssen der Windreich GmbH und der FC Windenergy möglich. Genau deshalb wären Insolvenzpläne der Königsweg. Die Windreich GmbH wurde als klassische Holding Gesellschaft aufgebaut. Das Anleihegeld der Gläubiger floss zunächst in die Holding und wurde dann als Eigenkapital an die einzelnen Beteiligungen/Projekte weitergereicht. Merkur Offshore, vormals MEG I, ist eine direkte Beteiligung der Windreich GmbH. Windreich hält allerdings nur 33,3% der Anteile. Darüber hinaus hat die Windreich GmbH selbst keinen direkten Zugriff auf weitere Vermögensgegenstände, auch nicht auf Global Tech I, und ist daher zu einem Großteil auf indirekte Zuflüsse über weitere Gesellschaften angewiesen. TOP 2: Bericht des Insolvenzverwalters Bericht über die Entwicklung sowie den Verkaufsprozess von Merkur Offshore, vormals MEG I: Die Entwicklung von MEG I begann in 2006. Ursprünglich plante Macquarie den OWP zu erwerben, stieg allerdings aus. Nach dem Insolvenzantrag im September 2013 wurde das Projekt durch ein Massedarlehen weiterentwickelt und der Financial Close, zusammen mit EnBW, war für den 30.09.2014 geplant (siehe Seiten 9 – 12 der Präsentation). Der ursprüngliche EPC Partner, HOCHTIEF, stieg kurz danach aus dem Offshore Geschäft aus und der ursprüngliche Turbinenlieferant AREVA war ebenfalls in Schwierigkeiten, was zu einer Einstellung der Tätigkeiten führte. Bedingt durch diese Entwicklungen musste das Projekt neu aufgesetzt werden, andernfalls wäre ein Erhalt der bestehenden Genehmigungen nicht möglich gewesen, da der unbedingte Nachweis der Errichterkapazitäten zum 30.06.2015 vorgelegt werden musste. DEME hatte das Offshore Geschäft von HOCHTIEF übernommen und verfügt über das technische Know-how sowie die für den Bau benötigten Schiffe. Als Turbinenlieferant wurde Alstom (jetzt GE) als Projektpartner ausgewählt. Auf dieser Basis konnte der Nachweis der Errichterkapazitäten durch unbedingte Projektverträge zum 30.06.2015 erbracht werden und der für die Genehmigungen relevante Milestone eingehalten werden. Die One Square Advisors GmbH wurde durch die Gläubigerausschüsse der Windreich GmbH und FC Windenergy GmbH für die Eigenkapitalsuche mandatiert. Nach einem umfangreichen und kompetitiven Investorenprozess setzten sich Partners Group und InfraRed als höchste Bieter durch. Der Fremdkapitalprozess, geführt durch die Deutsche Bank, startete im April 2016 und steht aktuell kurz vor Abschluss. Der Financial Close aller Finanzierungsmittel ist für Ende Juli 2016 geplant. Klarstellungen durch die Insolvenzverwaltung (siehe Seite 12 der Präsentation) Merkur Offshore, vormals MEG I, wurde nicht an DEME / Alstom / GE veräußert, sondern in eine Projektgesellschaft eingelegt, der originäre Projektwert bleibt zu 100% bei den Gläubigern. DEME / Alstom / GE müssen für deren Beteiligung am Eigenkapital sowie dem Unternehmenswert entsprechende Mittel aufwenden und investierten zudem bereits bis zu € 15,0 Mio. an Development Equity in die Weiterentwicklung des Projekts. Nur durch den Finanzierungsnachweis durch DEME / Alstom / GE konnte der Netzanschluss und die Baugenehmigung erhalten werden. Ohne den unbedingten Nachweis wäre das Risiko des Verlustes der Genehmigung sehr hoch gewesen und damit das Projekt nahezu wertlos geworden (siehe Seite 11 der Präsentation). Alles kein Grund, bei weitgehend aus Anleihegeldern getätigten Investitionen von 132 Mio € MEG 1 für 50 Mio € zu verschenken. Auch die Behauptung, dass DEME das Projekt „günstig geschossen“ hat, ist nicht richtig. Die Projektverträge wurden durch die Projektgesellschaft Merkur und den Projektverantwortlichen Herrn Grubel, zusammen mit den Eigenkapitalpartnern Partners Group und InfraRed, verhandelt und niedrig gehalten, Für unseren Kaufpreis von lediglich 50 Mio € stimmt das, dieser wurde in der Tat "niedrig gehalten". Für den "strategischen Partner" Deme hingegen ist die Gewinnspanne mit 210 Mio € über dem branchenüblichen Vergleich exorbitant, voll zulasten unserer Quote. um die Eigenkapitalrendite (EIRR) und somit indirekt auch die Erlöse für die Gläubiger zu maximieren. Das ist so "indirekt", dass bei uns nix ankommt, weil ja schon die MEG 1 Verbindlichkeiten nicht einmal vollständig bedient werden können. Fakten zu Merkur, Angebot Merkur Offshore sowie zum Angebot der Aeolus UG • Siehe Präsentation Seiten 13 – 26 Herr Blümle erläuterte, dass das Angebot der Aeolus UG von einer nicht selbst finanzierten Gesellschaft, mit einem Stammkapital von lediglich € 1,000 stammt. Zudem fehlt nach wie vor ein Finanzierungsnachweis und sämtliche KYC (Know your customer) Nachweise. Diese Aussage war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Ein Blick auf die Dealstruktur und die Refinanzierungspartner würde hier helfen, genauso wie ein Treffen mit Investoren. Ohne den Nachweis einer sicheren Finanzierung wäre die Aufgabe des aktuellen Investorenprozesses von Merkur für die Gläubiger ein untragbares Risiko, da im Worst Case das neue Angebot nicht finanziert ist und damit ein wertloser Verfall des Projektes einherginge. Wie anlässlich der Versammlung am 30.5.2016 ein professioneller Anleihezeichner zurecht erkannt hat, käme das im Vergleich mit Deme aufs Gleiche raus: null für Windreich. Zudem lassen sich die Verträge mit DEME / Alstom / GE nicht ohne weiteres aufheben. Seite 13 sagt das Gegenteil: widerruflich bei ausbleibendem Closing, ohne Schaden! Das Risiko eines Totalverlustes für die Gläubiger wäre immens. Der Deme Abschluss ist wirtschaftlich aus Windreich-Sicht identisch: Totalverlust Fragen durch Insolvenzgläubiger: a) Das Angebot von Jan de Nul wurde in der Präsentation von Herrn Blümle vermisst, das ging doch von einer Bewertung von € 150 Mio. aus? Insolvenzverwalter: Jan de Nul ist vergleichbar mit DEME, jedoch etwas kleiner. Falsch, Jan de Nul beschäftigt 6000 Mitarbeiter und ist mit 2,2 Mrd. Umsatz größer als DEME, vor allem ehrlicher, transparenter und fairer. Die Insolvenzverwaltung ist Jan de Nul fünf Monate lang hinterhergelaufen. Nachdem mehrfach unverbindliche „Angebote“ in den Raum gestellt wurden folgte im März 2015 ein verbindliches Angebot von Jan de Nul. Leider enthielt das Angebot keine Details zur Finanzierung sowie der angedachten Transaktionsstruktur. Detailfragen wurden von Jan de Nul nicht beantwortet und es erfolgte auch kein Zugriff auf den angebotenen virtuellen Datenraum. Alle diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit, ich verweise hierzu auf den Aktenvermerk von Herrn Dr. Volker Grub, Stuttgart, über die von den Herren Günther, Heer und Blümle durchgeführte Frankfurter „Anti-Vertriebsveranstaltung“. Dieses glasklare Dokument beschreibt die Situation richtig und spricht Bände! Für die Blümle-Datenräume mit dem Deme-Murks als Inhalt interessieren sich professionelle Investoren nicht und die Baugenehmigung ist öffentlich zugänglich. Die Gläubigerausschüsse sowie die Insolvenzverwaltung entschieden sich daher gegen das Angebot von Jan de Nul und für die DEME Variante. b) Ist der Vertrag mit DEME / GE mit Einbindung des Gläubigerausschusses geschlossen worden? Insolvenzverwalter: Verträge mit DEME sind bindend vor allem in Anbetracht für die BSH Genehmigung. Man müsste vertragsbrüchig werden, um die Werkverträge aufzulösen zu können. Die Verträge wurden mit der Projektgesellschaft Merkur geschlossen. Der Gläubigerausschuss hat die Verträge selbst nicht geschlossen, sich jedoch zuvor für die SPV Struktur mit DEME ausgesprochen. Mehr aber auch nicht, danach war jeder Mauschelei Tür und Tor geöffnet, offensichtlich ist nicht einmal eine Maximalmarge und auch kein Baubeginn fixiert. Darauffolgend wurden die von der One Square Advisory Services GmbH gesammelten Fragen zum Themenkomplex Merkur / MEG I von Hr. Günther gestellt: 2.) MEG I 2.1 Welchen Wert hat MEG I und wie bestimmt sich dieser? Insolvenzverwalter: der Markt bestimmt den Wert. Der Wert wurde durch die Vorgeschichte u.a. Insolvenz und Genehmigungssituation gedrückt. Der Preis 2.1.2 sich durch Angebot und Welche Rolle ergibt Nachfrage. Dasspielt Projektdie hat nur einen Wert inkl. Genehmigungssituation heute? der Genehmigungen. Windreich alleine war nicht in der Lage die weitere Entwicklung zu finanzieren. Der Verkaufspreis basiert auf einem kompetitiven Investorenprozess, Macquarie hatte mitgeboten und hat weniger wie Partners Group und InfraRed geboten. Und Jan de Nul mehr! 2.1.1 Welche Faktoren bestimmen den Wert von MEG I? Siehe Antwort unter 2.1. Insolvenzverwalter: Die Genehmigung ist der wesentliche Werttreiber des Projektes und basiert aktuell auf den Verträgen mit DEME und Alstom / GE (siehe Seite 11 der Präsentation) Diese Genehmigung wurde von mir erwirkt und wäre mit Jan de Nul durch den sofortigen Baubeginn erst Recht nicht untergegangen. 2.1.3 Welche Rolle hat die Genehmigungssituation (30.06.2015) Anfang 2015 gespielt? Auf Seite 11 der Präsentation beantwortet. 2.1.3.1 Welche Rolle spielte der Financial Close im Sinne des § 17, Abs. 6 ENWG in Verbindung mit § 118, Abs. 13 ENWG? Nur durch Nachweis der Errichterkapazität konnte der Milestone für die Genehmigung eingehalten werden. (siehe Seite 11 der Präsentation) Ein sofortiger Baubeginn hätte uns weitaus mehr geholfen. 2.1.3.2 Welche Rolle spielt der Baubeginn? Als was ist Baubeginn definiert? Antwort wird durch den Insolvenzverwalter nachgereicht. Und, was ist damit? Bei dieser Frage ist Frank Günther schon bei einer Gläubigerausschusssitzung im Sommer 2015 explodiert, wutschnaubend und knallrot im Gesicht davongelaufen, heute wissen wir warum! 2.1.4 Welche Preise/Bewertungen haben vergleichbare Transaktionen erzielt? Auf Seite 26 der Präsentation beantwortet. Der Markt sah im fraglichen Zeitraum folgende Abschlüsse: 1. Durch Drittvergleich mit Dong –PNE- Deal vom Sommer 2014 / FTI 325 Mio. € 2. Durch Term Sheet Macquarie, 01/2013 200 Mio. € 3. Durch FTI Engineers Finanzmodell mit IRR > 15% bei 150 Mio. Wert 4. Durch das Centerbridge Angebot mit in Summe EUR 140 Mio. vom Sommer 2014, welches mittels einstweiliger Verfügung durch Sarasin vernichtet wurde. 5. Durch die Bilanz der MEG I GmbH 136 Mio. € 6. Durch das Jan de Nul Angebot vom März 2015 150 Mio. € 7. Durch Pressemitteilung vom 30.06.15 Laidlaw Capital bzgl. Veja Mate Juni 2015 8. Durch Windkraftanlagen Vergleichsmatrix März 2015 143-267 Mio. € 9. Durch MOU mit Aeouls Offshore/Meyrick Cox (140 Mio. €) September 2015 10. Durch Finanzmodell Senvion 6MW EUR 150 Mio. 11. Durch Drittvergleich mit Blackstone Meerwind Verkauf an chinesischen Investor Mai 2016 220 Mio. € 12. Durch die GT I Hochlaufkurve 220 Mio. € 2.1.5 Liegen der Insolvenzverwaltung Wertgutachten zu den Projektrechten der MEG 1 GmbH bzw. zu der Projektgesellschaft vor? Falls ja, von wann datieren diese Wertgutachten, wer hat diese erstellt und zu welchem Unternehmenswert sind die Gutachter gekommen? Der Markt übertrifft die Gutachten um ein Mehrfaches, das sieht bei Global Tech 1 mittlerweile selbst Herr Blümle so. Warum er diese richtige Erkenntnis nicht auf MEG 1 anwendet, weiss man nicht. Auf Seite 26 der Präsentation beantwortet. 2.1.6 Wie kommt es zu dem Minimum Preis von € 85 Mio.? Allein schon die Angabe „Minimum Preis“ ist eine Täuschung, der tatsächlich fixe Preis der 2016 zufließt, beträgt 50 Millionen. Dieser reicht nicht aus, um die MEG I Verbindlichkeiten zu bedienen und führt zu einer Null-Ausschüttung für die Windreich. Das ist die Wahrheit. In Anbetracht der desolaten technischen Qualität ist mit weiteren 35 Millionen in 2019/2020 nicht ernsthaft zu rechnen. Der "konservative" Blümle setzt diese 35 Millionen im Deme/Cox Vergleich schon mal heute als Zufluss an ! Insolvenzverwalter: Dieser Wert wurde vertraglich als Untergrenze fixiert, woher er genau stammt, kann ad hoc nicht beantwortet werden. Es wurde sehr hart verhandelt um diesen Preis zu bekommen. Quatsch : Der Preis steht schon in den HoT's vom April 2015 und ist nach oben zu unserem Nachteil gedeckelt. Die auslaufende Genehmigungssituation und die Deadlines machten die Vermarktung schwierig. Das Projekt ist seit Jahren auf dem Markt. Es wäre natürlich besser das Projekt weiter zu entwickeln und selbst zu betreiben. Leider gibt es nicht genug Hirnmasse um das Projekt zu entwickeln bzw. zu finanzieren. Hätte DEME das Projekt nicht weiterentwickelt, dann wäre die Genehmigung verfallen. Dann hätte das Jan de Nul zusammen mit mir gemacht, unter Anwendung der Lernkurve von Global Tech 1 in bester Qualität und mit vernünftiger Gewinnverteilung. 2.2 Welche Anstrengungen wurde unternommen um MEG I zu verwerten (siehe Seiten 9 – 12 der Präsentation) 2.2.1 wen? 2.2.1.1 Welche Verkaufs-/Verwertungsmandate wurden bislang vergeben? Und durch Simon / Macquarie Antwort wird durch den Insolvenzverwalter nachgereicht. JUVE, Neues aus dem Wirtschaftsanwaltsmarkt, 9. 7. 2015 Schweizer SonntagsZeitung, 28. 6. 2015. Die SonntagsZeitung ist mit 616'000 Lesern die bedeutendste Zeitung der Schweiz. 2.2.1.2 OSA Insolvenzverwalter: Das Mandat für den M&A Prozess wurde durch die Gläubigerausschüsse der Windreich GmbH und FC Windenergy GmbH nach einem „Beauty Contest“ an die One Square Advisors GmbH (OSA) vergeben. OSA setzte sich dabei gegen weitere Wettbewerber durch. Zudem war OSA bereits in das Projekt eingearbeitet, konnte sofort starten und war bereit, Ihre Fee komplett an den Zufluss zur Insolvenzmasse, also die Befriedigung der Gläubiger, zu koppeln. 2.2.1.3 Welche Vergütungsvereinbarungen wurden getroffen? Insolvenzverwalter: OSA erhalt eine fixe monatliche Vergütung (Retainer) sowie eine Erfolgsprovision, basierend auf den tatsächlichen Massezuflüssen. Die Wettbewerber hatten ihr Erfolgsprovision nur auf den Verkaufspreis, also nicht auf den Zufluss, ausgelegt. 2.2.1.4 Hat OSA einen Interessenkonflikt als M&A-Berater und gemeinsamer Vertreter? Insolvenzverwalter: Nein, es existiert kein Interessenkonflikt, da die Erfolgsprovision eben rein daran bemessen wird, was für die Gläubiger ankommt. OSA ist damit automatisch an der Lösung incentiviert, bei der das beste Ergebnis für die Gläubiger erreicht wird. Der Interessenskonflikt besteht: So ist zum Beispiel Herr Günther und ebenso Herr Blümle im Aufsichtsrat (Beirat) der Merkur, können dort jedoch mangels fachlicher Kompetenz keine Beiträge leisten und tragen die volle Verantwortung für das technische und wirtschaftliche Desaster. Es ist auch aus verschiedenen Gründen unmöglich, dass sich Frank Günther in meine Projekte "einarbeitet", er ist hierfür völlig ungeeignet. Das bei Merkur entstandene Megavertriebsdesaster trägt seine Handschrift. Das gleiche gilt auch für Werner Heer und Holger Blümle, sie haben sich massiv verhoben. Für dieses Fiasko noch höchste Gehälter, Retainer mit 20.000 € und Millionen an Provision oder Gebühren zu beanspruchen, ist eine Unverschämtheit. Was die Herren unter kompetitivem Verkaufsprozess verstehen, kann man dem Schreiben von Herrn Dr. Grub zur “Frankfurter Anti-Vertriebsveranstaltung“ eindeutig entnehmen. Viel zu früh wurden mit den falschen Partnern exklusive Vereinbarung getroffen, was genau die Herren dazu motiviert hat, entzieht sich meiner Kenntnis, aber es muss irgendetwas Gewaltiges sein! Und wohl auch der Grund warum man aus den Verträgen ein Staatsgeheimnis macht. 2.2.1.5 Welche Vergütungsvereinbarung wurde mit den gemeinsamen Vertretern geschlossen? Welche Vergütung haben die gemeinsamen Vertreter erhalten? Gelogen: Herr Günther hat schon durch seinen Retainer über 200.000€ erhalten und fordert noch weitere 1,25 Mio.€ als gemeinsamer Vertreter, hinzu kommen noch weitere Provisionsansprüche für Merkur. Insolvenzverwalter: es wurde noch keine Vereinbarung geschlossen und die gemeinsamen Vertreter haben bisher noch kein Geld bekommen. 2.2.2 Warum erfolgte der Wechsel? Insolvenzverwalter: Der Wechsel erfolgte, da der alte Prozess zum Erliegen kam und eine Nullquote aus dem Verkauf drohte sowie ein hohes Risiko bestand, die Genehmigung zu verlieren. Daher wurde der gesamte Prozess neu aufgesetzt und mit einer neuen Struktur verfolgt. Diesen „Verhandlungserfolg“ und den „Wechsel“ haben wir Herrn Prof. Simon von der renommierten Kanzlei FGS zu verdanken, dem besten Freund von Herrn Werner Heer, dem Null PS Geschäftsführer von Merkur. 2.3 Welche indikativen und/oder bindenden Angebote / Interessenten gab es? Wie hoch waren die Angebote? Warum wurden manche nicht verfolgt? 2.3.1 Macquarie und Arcus Insolvenzverwalter: es lag ein Angebot um die € 85 Mio. vor, allerdings stand dies unter sehr vielen Vorbehalten. Falsch, Macquarie war schon im Januar 2013 bei 200 Mio, seither sind die Preise gestiegen. 2.3.2 Centerbridge Insolvenzverwalter: es lag ein Angebot vor, allerdings wurde dieses wieder zurückgezogen. Im Investorenprozess wurde Centerbridge sowie der Turbinenhersteller Senvion (wurde von Centerbridge übernommen) angesprochen. Es wurde kein weiteres Angebot abgegeben. Auch diese Aussage ist falsch, Günther hat sich aktiv bemüht, Centerbridge von weiteren Angeboten abzuhalten, Das hat er selbst bei der Frankfurter „Anti-Vertriebsversammlung“ stolz bestätigt. Gleiches gilt für Sarasin. Weiß der Himmel, welche Motivation es hierzu benötigt. Fakt ist, dass Centerbridge bis zum heutigen Tage an MEG 1 interessiert ist ! 2.3.3 Jan de Nul Insolvenzverwalter: Diese Frage wurde schon zuvor beantwortet. 2.3.4 DEME Insolvenzverwalter: es war eben kein Verkauf, vielmehr wurde ein Joint Venture für die Weiterentwicklung und Finanzierung des Projekts gegründet. (siehe Seiten 9 – 19 der Präsentation) 2.3.5 Ping Insolvenzverwalter: Chinesischer Investor, war fokussiert auf Global Tech I. 2.3.6 Aeolus Insolvenzverwalter: das Angebot ist ohne Finanzierung und es existieren keine Know your customer Dokumente. (siehe Seiten 20 – 25 der Präsentation) Vor allem hat Herr Blümle den Investor 5 Monate lang nicht getroffen und ihn im Glauben gelassen, er könne 80% von MEG 1 liefern. Erst am 22.7. nach der Versammlung in Esslingen ließ er die Katze aus dem Sack: Er könne gar keine 80% liefern, die restlichen 25% hätte er schon für 6.250€ an DEME verkauft. Nun forderte er Cox auf ein isoliertes Angebot für Merkur mit einer neuen Dealstruktur und anderen Besicherungswünschen abzugeben. Diese liess er am Montag 25.7. wieder platzen und verlangte neu 50 Mio € als Optionsprämie zur freien Verfügung! Auf das Konto der MEG 1, nur um im "Rennen zu bleiben"! Weltfremd ist hier die vornehmste Beschreibung. 2.4 Warum wurden Angebote von Jan de Nul & Centerbridge abgelehnt? Insolvenzverwalter: das Angebot von Centerbridge wurde zurückgezogen (siehe 2.3.2). Das Angebot von Jan de Nul stand unter zu vielen Vorbehalten. Die Gläubigerausschüsse entschieden sich gegen Jan de Nul und für eine Transaktionssicherheit. Im Jan de Nul Angebot sollten € 40 Mio. auf ein Treuhandkonto einbezahlt werden und das Projekt sollte davon ein Working Capital von € 5 Mio. erhalten. Windreich hätte weiterhin die Mehrheit an den Anteilen des Joint Ventures gehalten, allerdings hatte Jan de Nul 51% der Stimmrechte (bei 26,67% der Anteile) für sich beansprucht. Die Gläubiger hätten somit sämtlich die Kontrolle über das Projekt verloren. Dieser Wunsch ist entstanden, nachdem Jan De Nul die Herren Blümle und Heer kennengelernt hatte. Völlig zu Recht hat man den beiden Herren eine professionelle Weiterentwicklung des Windparks nicht zugetraut. Diese Einschätzung hat sich leider 100prozentig bewahrheitet, wenn man das heutige wirtschaftliche und technische Desaster sieht. Im Übrigen ist die Konstellation bei DEME genauso, nur sind keine 40 Mio. Kaufpreis für 26 % geflossen, sondern es wird nur Gesellschafterdarlehen gewährt, der Kaufpreis für die GmbH-Anteile war für uns eine Nullnummer! Im 6-köpfigen Merkur Aufsichtsrat sitzen 4 Gegner und 2 Technikbanausen. 2.5 Dem Insolvenzverwalter lag im Frühjahr 2015 ein auf den 22. März 2015 datiertes „binding offer“ der Jan de Nul n.v. (JdN) für die Projektrechte der MEG 1 GmbH vor. Demnach wäre JdN für 26,67 % der Projektrechte bereit gewesen, 40 Mio. Euro zu zahlen. Ist Ihnen bekannt, unter welchen Bedingungen JdN den Kaufpreis von 40 Mio. Euro zur Zahlung vom Treuhandkonto freigegeben hätte? Stand der Kaufpreis von 40 Mio. Euro für die 26,67 % unter dem Vorbehalt, dass die restlichen 73,33 % der Projektrechte auf Basis des gleichen Unternehmenswertes von rund 150 Mio. Euro, also für 110 Mio. Euro (73,33 % ) verkauft worden wären? Oder war der von JdN gebotene Kaufpreis unabhängig von der Bewertung durch Dritte für die verbleibenden 73,33 %? Genau diese Frage hat Frank Günther gegenüber mehreren Anleiheinhabern und auch gegenüber Herrn Daniel Bauer von der SdK und wohl auch den Gläubigerausschüssen noch vor kurzem genau umgekehrt beantwortet. Mit der auch an dieser Stelle falschen Darstellung des Jan De Nul-Angebotes hat man es im März 2015 geschafft, den Gläubigerausschuss zu einer völlig schrägen Entscheidung zu bewegen. 6500.- € statt 40 Mio! Damals wurde die Ursache für den heute vor uns liegenden Scherbenhaufen gesetzt. Insolvenzverwalter: Siehe Antwort 2.4.; Selbstverständlich sind auch die Bedingungen bekannt gewesen. Der Kaufpreis war unabhängig von der Bewertung der verbleibenden 73,33% durch Dritte, aber abhängig von der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes. Genau wie bei DEME, nur um ein Jahr früher und damit zu hohen Einspeisevergütungen wegen Fertigstellung in 2017. 2.5.1 Wurden mit JdN bzgl. eins EPC Vertrages zur Errichtung des MEG 1 Projektes Verhandlungen geführt? Falls nein, warum nicht? Falls ja, stellen Sie die Rahmenbedingungen des Angebotes von JdN im Vergleich zu dem DEME Angebot dar. Insolvenzverwalter: Verhandlungen über einen EPC Vertrag wurden nicht geführt, soweit ist es nicht gekommen, da das zugrundeliegende Angebot von JdN nicht annahmefähig war und die Entscheidung für DEME gefallen ist. Die gerichtliche Klärung hierzu wäre längst erfolgt, wenn Günther nicht jeder gerichtlichen oder sonstigen Konfrontation mit der Wahrheit aus dem Weg ginge und um eine Terminverlegung des Gerichtstermins in dieser Sache erfolgreich gebeten hätte. Zur Bond-Versammlung am 20.7.2016 hat er sich m.E. erst angemeldet, als er von Blümle schon wusste. dass die Durchführung dieser Versammlung verboten würde. 2.6 Bitte stellen Sie einen Vergleich der Angebote von DEME und dem aktuellen Aeolus dar. Sind beide Angebote bindend? Bestehen Vorbehalte hinsichtlich Finanzierung, Due Diligence oder anderer Bedingungen? Bitte vergleichen Sie insbesondere: 2.6.1 Wirtschaftlichkeit der Angebote 2.6.2 Zufluss zur Masse 2.6.3 Transaktionssicherheit 2.6.3.1 Finanzierungsvorbehalte 2.6.3.2 Due Diligence Vorbehalte 2.6.3.3 Umsetzung, insbesondere Insolvenzplanvorbehalt des Aeolus Angebots Die Fragen wurden auf den Seiten 20 – 25, bzw. bzgl. den Insolvenzplänen auf den Seiten 48 – 49 der Präsentation beantwortet. 2.7 Welche Kosten würden entstehen, sollte man nun von der Errichtung des Merkur / MEG1 Offshorewindparks mit DEME Abstand nehmen, um in einem anderen Anbieter das Projekt zu errichten? Bitte teilen Sie mit, welche konkrete Entschädigungszahlung an welche Partei geleistet werden müsste. Die Fragen wurden auf den Seiten 21 – 23 der Präsentation beantwortet. Meine aus der Präsentation von Blümle kommentierten Seiten zu diesem Thema: 2.8 Wurden die Verträge für die technische Betriebsführung Onshore (gemeint wohl Offshore) für Merkur ausgeschrieben? Herr Grubel (Projektleiter Merkur): Ja, die Verträge wurden ausgeschrieben und intensiv unter Einbindung der Eigenkapitalinvestoren Partners Group & Infrared verhandelt. Das ist ein ganz spannender Aspekt, und ich danke Grubel für diese Steilvorlage: Auffällig ausführlich wurde sowohl von Herrn Blümle als auch von Herrn Grubel diese europaweite Ausschreibung der BOP-Verträge erläutert. Kaum einer im Raum wusste allerdings, dass BOP für Balance of Plant, also für Betriebsführung, steht. Für einen noch nicht gebauten Windpark drei Jahre vor der Fertigstellung solche Verträge auszuschreiben und zu verhandeln, ist unüblich. Mindestens vier (Günther, Werner Heer, Grubel, Blümle), eventuell aber auch sechs (Dr. Michael Görike, Leiter der Rechtsabteilung Windreich, sowie Frau Olguner, Finanzchefin Merkur) am 22.7.16 im Saal anwesenden Personen war aber bekannt, dass die Verträge schon in der Nacht davor (meiner Meinung nach ausschließlich zur Erhöhung des Schadenspotenzials von 30 auf 45 Millionen) abgeschlossen waren! Es ist schon ein starkes Stück, von einer Ausschreibung zu berichten, wenn längst unterschrieben ist, eine weitere Täuschung des Gerichts und der 80 Anwesenden, hier dürfte das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen müssen. 2.9 Wie stellt sich die Problematik bzgl. der Vereinbarung mit Macquarie dar? Wie ist der aktuelle Stand und welche Lösung wird angestrebt? Insolvenzverwalter: Laut altem Vertrag, der vor der Insolvenz geschlossen wurde, steht Macquarie bei Abschluss des Financial Close im Worst Case eine Fee zu, die bis zu EUR 16 Mio. erreichen kann. Es wird aufgrund der vollkommen anderen Struktur und der Einbringung des Projektes in Merkur nicht damit gerechnet, dass diese Summe gezahlt werden muss, aus Sicherheitsgründen muss jedoch der Worst Case betrachtet werden. Das klingt konservativ und vernünftig, leider hat Blümle bei seiner Quotenberechnung aber genau diese 16 Millionen auch weggelassen. 2.10 Ist es möglich, dass sich Anleihegläubiger auch direkt am Merkurprojekt beteiligen können? Insolvenzverwalter: Da auch Windreich nicht direkt am Projekt beteiligt ist, ist es leider nicht möglich. 2.11 Ist eine Nachverhandlung des Verkaufspreises beim Merkurprojekt möglich aufgrund des neuen Aeolus Angebotes? Insolvenzverwalter: Die Verhandlungen mit Merkur sind abgeschlossen. Ein Nachverhandeln ist daher nicht möglich. Ein Freudscher Versprecher oder ein Freudscher Verschreiber? Wenn die Verhandlungen tatsächlich abgeschlossen sind, wieso präsentiert Blümle dann über 2 Stunden einen Vergleich zwischen DEME und Aeolus? Diese Intransparenz bezüglich der wirklich eingegangenen DEME-Vereinbarungen stinkt mittlerweile wirklich zum Himmel 2.12 Unter welchen Voraussetzungen würde die Insolvenzverwaltung mit anderen Interessenten für MEG 1 in Gespräche eintreten. Was hindert die Insolvenzverwaltung aktuell daran, mit Herrn Cox Gespräche über einen Einstieg chinesischer Investoren bei MEG 1 zu führen? Insolvenzverwalter: Gespräche mit anderen Interessenten werden derzeit weiterhin geführt und das Angebot wurde im Gläubigerausschuss intensiv diskutiert. Leider fehlt nach wie vor die Finanzierung. Es gibt bis jetzt keine Finanzierungsbestätigung von Herrn Cox. Zwischenfrage eines Gläubigers: wie viel Zeit gibt es noch für neue Investoren? Insolvenzverwalter: der Financial Close ist für Ende Juli 2016 geplant. Es gibt keine Zeit mehr. Allerdings war Hr. Cox die Zeitschiene seit Anfang an bewusst und er hat mehrfach versprochen einen Finanzierungsnachweis vorzulegen. Dies ist bisher nicht geschehen. Diese Aussage war, ist und bleibt eine Unwahrheit. Meyrick Cox wurde permanent mit neuen Wünschen und Anforderungen und Dealstrukturwünschen in Warteschleifen geschickt. Allein die Tatsache, dass es erst nach dieser Versammlung und nur mit einem Trick überhaupt möglich war, Herrn Blümle in ein Gespräch mit Cox hineinzuzwingen, spricht Bände! Zwischenfragen von Herrn Balz: a) Woher stammen die Strafzahlungen an DEME / Alstom / GE im Fall der Auflösung des SPV’s und Annahme des Angebote der Aeolus U.G. in Höhe von € 45 Mio.? Insolvenzverwalter: hierbei handelt es sich um den geschätzten Schadenersatzanspruch von DEME für die Aufhebung der Verträge bei Merkur Offshore. Eine genaue Berechnung ist nicht möglich, da vertraglich keine Regelungen getroffen wurden und auch die gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen wurden. b) Wie ist die Restzahlung des Company Values in Höhe von € 35 Mio. bei COD an die Gläubiger abgesichert? Existiert hier ein Verrechnungsverbot mit anderen Ansprüchen? Insolvenzverwalter: Die Zahlung soll durch eine Parent Company Guarantee von DEME und GE abgesichert werden. Das ist erstens keine Bankabsicherung, zweitens keine Kunst: die haben bis dahin 210 Million mehr als marktüblich verdient und sicher auch noch Aufrechnungspotenzial. Auf jeden Fall ist es in meinen Augen eine arglistige Täuschung, wenn Blümle den Zufluss dieser 35 Mio € sowohl im Vergleich mit Aeolus als auch bei seiner "konservativen" Quotenermittlung in 2016 ansetzt.
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