Dichtung und Wahrheit

Dichtung und Wahrheit
Das vorliegende, von OSA Günther selbst verfasste Protokoll der Gläubigerversammlung
vom 22. Juli entlarvt den Unterschied zwischen Dichtung und Wahrheit in aller Deutlichkeit.
Wir führen im Folgenden die zentralen Unterschiede an.
Besonders erschreckend sind folgende Punkte:
1. Von einer "konservativen" Quote von 30,91% beim von Blümle präsentierten Angebot
kann keine Rede sein, Blümle kalkuliert Zuflüsse zu hoch und "vergisst" Abflüsse wie
Insolvenzkosten, Vertriebskosten, und blendet mehrere besicherte Gläubiger aus.
Hohe Zuflüsse, die frühestens in 2019 oder nie kommen, setzt er beim Vergleich mit
dem Aeolus Angebot fälschlicherweise schon in 2016 an.
2. Wie bei Merkur/Deme die massiven technischen Probleme sauber gelöst werden
sollen und wann Baubeginn wäre, steht weiterhin in den Sternen, das alles drückt
unseren Preis ins Bodenlose.
3. Es ist erwiesen, dass diverse potenzielle Investoren, die eine Konkurrenz zum
DEME-Angebot dargestellt haben und darstellen, schikaniert, mit absurden
Forderungen und Terminen konfrontiert und schließlich auch vertrieben wurden.
4. Plötzlich auftauchende „Schadenersatzforderungen“ im Falle eines NichtAbschlusses mit DEME mit 45 Mio € und der Abschluss eines Vertrags zur
Betriebsführung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion gehören in dieses Bild.
5. Herr Günther und Herr Blümle sind wirtschaftlich massiv mit Merkur verflochten, es
muss schwerwiegende Gründe geben, warum nicht einmal der GA die Verträge
kennt.
6. Ein unlösbarer Interessenskonflikt wäre es, wenn sie gleichzeitig Verkäufer,
Verhandler, Aufsichtsrat der Merkur und Käuferberater und Berater des GA wären.
Wir zitieren im Folgenden aus dem Protokoll der vor dem Insolvenzgericht Esslingen durchgeführten
Gläubigerversammlung, das von Herrn Günther (OSA) erstellt wurde. Alle Anmerkungen sind in Rot
ausgezeichnet, der Originaltext in Schwarz. Weitere Dokumente zur Klarstellung wurden von uns eingefügt.
Bitte gleichen Sie das folgende Schriftstück stichprobenartig mit der
OSA-Pressemitteilung vom 2.4.2015 und der eidesstattlichen
Versicherung des Herrn Frank Günther ab, das wirkt augenöffnend.
Die zentrale Aussage von OSA Günther war dass "das Deme Angebot
dem von JdN in allen Belangen überlegen wäre".
One Square Advisory Services GmbH:
WINDREICH UND DEME VEREINBAREN
STRATEGISCHE PARTNERSCHAFT ZUR
WEITEREN ENTWICKLUNG DES
WINDPARKS MEG I
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e):
Kooperation
2015-04-02 / 09:27
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Strategische Partnerschaft mit DEME Concessions Wind NV
Finanzierung bis zum Financial Close bis auf weiteres gesichert
Projektteam personell verstärkt
BSH Milestones verlängert
Stabile Basis für weitere Projektentwicklung gesichert
München, 1. April 2015 - Die Nordsee Offshore MEG I GmbH als 100%
Tochtergesellschaft der Windreich GmbH und der FC Windenergy GmbH hat eine
strategische Partnerschaft zur weiteren Entwicklung des Offshore
Windparkprojektes MEG I mit DEME Concessions Wind NV vereinbart. Mit diesem
Schritt ist es gelungen, das Windparkprojekt MEG I auf eine neue solide
Basis für die weitere Entwicklung zu stellen, einen wesentlichen Partner
für die Errichtung des Windparks zu gewinnen und die notwendige
Finanzierung bis zum Financial Close bis auf weiteres zu sichern.
Im Rahmen der weiteren Entwicklung des Windparkprojektes beteiligt sich
DEME zukünftig sowohl operativ als auch finanziell. Die strategische
Partnerschaft mit DEME schafft zudem die Voraussetzungen für das Engagement
weiterer Investoren. Die Beteiligten befinden sich mit einer Vielzahl von
interessierten Investoren in aussichtsreichen Gesprächen.
Zur Umsetzung haben die Beteiligten die Projektrechte in ein
gemeinschaftliches Unternehmen eingebracht und mit den erforderlichen
personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Der Projektwert
verbleibt dabei zu 100% bei den Insolvenzgläubigern. Das gemeinschaftliche
Unternehmen wird in Zukunft von zwei erfahrenen Managern geführt. Beide
verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung und der Errichtung
von Offshore Windparks.
Diese positive Entwicklung reflektiert sich auch in der Entscheidung des
Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die für die
Aufrechterhaltung der BSH Genehmigung notwendigen Milestones zu verlängern.
Sowohl DEME als auch die Gesellschafter der Nordsee Offshore MEG I GmbH
sehen der zeitnahen Umsetzung des Projektes positiv entgegen und sind
zuversichtlich, die entsprechenden Verträge fristgerecht abschließen zu
können. Damit ist eine stabile Basis geschaffen, das Projekt erfolgreich
umzusetzen und den Wert für die Gläubiger zu maximieren.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschafter der
Nordsee Offshore MEG I GmbH bei der jetzt abgeschlossenen Partnersuche
einen kompetitiven Prozess durchgeführt haben. Die Partnerschaft mit DEME
hat sich gegenüber den anderen Interessenten als in allen Belangen
überlegen und attraktiver dargestellt (Auszeichnung von uns). Von interessierter
Seite werden in den Medien allerdings Gerüchte gestreut, dass seitens eines
Wettbewerbers ein Angebot vorlag, 26,7% des Windparkprojektes MEG I für EUR 40m
lastenfrei zu übernehmen. Dies hätte einem Projektwert von EUR 150m
entsprochen. Dieses Angebot stand allerdings unter einer Vielzahl von
Vorbehalten und Bedingungen, u.a. Finanzierungsvorbehalt hinsichtlich der
gesamten Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von min. EUR 400m, Financial
Close bis 30. Juni 2015 und Übertragung der Mehrheit der Stimmrechte.
Darüber hinaus gab es keine weiteren Angebote zur Übernahme der
verbleibenden 73,3%.
Angesichts der Vorbehalte und Bedingungen lag zu keinem Zeitpunkt ein
belastbares und bedingungsloses Angebot vor, welches seitens der
Gesellschafter der Nordsee Offshore MEG I GmbH hätte angenommen werden
können. Daher haben sich alle zuständigen Gremien der Gesellschafter der
Nordsee Offshore MEG I GmbH sowie die Geschäftsleitung der Nordsee Offshore
MEG I GmbH übereinstimmend für die strategische Partnerschaft mit DEME
entschieden. Über weitere Details kann aufgrund der gebotenen
Vertraulichkeit keine Auskunft gegeben werden.
Kontakt
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
[email protected]
www.onesquareadvisors.com
Alleine schon der ganz schlechte Kaufpreis (mit nur 50 Mio € nicht einmal für
die MEG 1 eigenen Verbindlichkeiten ausreichend) als logische Konsequenz
der miserablen technischen Qualität zeigt das die beiden Geschäftsführer,
einer davon Werner Heer und der Aufsichtsrat ( Blümle, Günther und vier
Vertreter von Deme\Alstom ! ) auf ganzer Linie versagt haben :
Technisch, kaufmännisch, juristisch und auch in Bezug auf die Zeitpläne.
Beginn Protokoll
- Prognostizierte Quote durch Herrn Blümle von 30,91%
Das ist natürlich kompletter Humbug und durch Günther von Blümle abgeschrieben, nicht
einmal dass sein eigenes Millionenhonorar hierbei fehlt, hat er erkannt.
Hier ein plausibler und fairer Vergleich Cox/Deme unter Zugrundelegung von ansonsten
gleichen Annahmen: die Blümle Variante kommt nur noch auf 3.2 % statt 30.91 % .
Das macht auch Sinn, alleine beim Merkur Abschluss verschenkt er ja schon 40 Mio €.
Konzept für Insolvenzpläne der Windreich-Gruppe Start 2016 bei Annahme des
Angebotes
Jan De Null SA, Aeolus, SAMAG Sàrl
Vergleich/Blümle
Vermögenszufluss durch Angebot Cox insgesamt
I.
1.
342,0 Mio. EUR
200,0 Mio. €
Für MEG 1/Merkur
Für 75 % Geschäftsanteile
90,0 Mio. EUR
abzüglich Verbindlichkeiten MEG 1/Merkur
./. 50,0 Mio. EUR
50,0 Mio. EUR
50,0 Mio. EUR
bestehend aus
Lieferanten
22 Mio. EUR
Zinsen
3 Mio. EUR
Macquarie/finanz. Kosten
25 Mio. EUR
insgesamt
50 Mio. EUR
______________
verbleiben
_____________
40,0 Mio. EUR
-
Mio. EUR
Hiervon erhalten
Windreich
33 %
=
13,32 Mio. EUR
-
Mio. EUR
66 %
=
26,68 Mio. EUR
-
Mio. EUR
-
FC Windenergy GmbH
2.
14 % GT 1
Verkauf durch FC Consulting
200 Mio. EUR
150 Mio. EUR
./.
5,2 Mio. EUR
5,2 Mio. EUR
./.
0,4 Mio. EUR
0,4 Mio. EUR
./.
44,1 Mio. EUR
44,1 Mio. EUR
./.
35,0 Mio. EUR
35,0 Mio. EUR
./.
1,0 Mio. EUR
1,0 Mio. EUR
abzüglich Verbindlichkeiten GTU II inklusive
0,5 Verfahrenskosten
abzüglich Verbindlichkeiten FC Wind 1
und FC Wind 2
abzüglich Sicherungsrechte
SSN
21,2 Mio. EUR
Patrimonium
20,9 Mio. EUR
Norderland
2,0 Mio. EUR
abzüglich Sarasin
(Vergleich aufgrund Vorbesprechung Geiwitz/Sarasin)
abzüglich FC Consulting
eigene Verbindlichkeiten
1 Mio. EUR
abzüglich Sicherungsrechte
KSK Esslingen
./.
verbleiben
9,0 Mio. EUR
9,0 Mio. EUR
105,3 Mio. EUR
55,3 Mio. EUR
Davon erhalten aufgrund von Vorgesprächen der Verwalter
Windreich
./.
52,2 Mio. EUR
27,7 Mio. EUR
FC Windenergy
./.
37,8 Mio. EUR
19,4 Mio. EUR
15,3 Mio. EUR
8,2 Mio. EUR
1,7 Mio. EUR
1,7 Mio. EUR
13,6 Mio. EUR
6,5 Mio. EUR
verbleiben für FC Consulting
davon gehen noch ab
Verfahrenskosten FC Wind 1; FC Wind 2 und FC Consulting,
die nicht bekannt sind, grob geschätzt
./.
verbleiben
II.
Zufluss bei FC Windenergy
1.)
aus MEG 1
29,6 Mio. EUR
- Mio. EUR
aus GT 1
37,8 Mio. EUR
19,4 Mio. EUR
insgesamt
67,4 Mio. EUR
19,4 Mio. EUR
22,0 Mio. EUR
13,0 Mio. EUR
2.)
aus Windpark Arthur Kanada
abzüglich Kredit LBBW
III.
12,0 Mio. EUR
12,0 Mio. EUR
Erlös
./.
10,0 Mio. EUR
1,0 Mio. EUR
Ziff. 1.) + Ziff. 2.) insgesamt
77,4 Mio. EUR
20,4 Mio. EUR
Zufluss bei Windreich GmbH
aus MEG 1
IV.
13,32 Mio. EUR
-
Mio. EUR
aus GT 1
52,2 Mio. EUR
27,7 Mio. EUR
insgesamt
65,52 Mio. EUR
27,7 Mio. EUR
Erlös Cox wie Ziff. II.
77,4 Mio. EUR
20,4 Mio. EUR
zzgl. Massebestand
8,0 Mio. EUR
8,0 Mio. EUR
3,2 Mio. EUR
3,2 Mio. EUR
82,2 Mio. EUR
25,2 Mio. EUR
Quote FC Windenergy
abzüglich Verfahrenskosten
Massebestand
./.
anerkannte Insolvenzforderungen
46.536.000,00 EUR
Rückstellung für bestrittene Insolvenzforderungen
Insolvenzforderungen insgesamt
46.536.000,00 EUR
5.530.000,00 EUR
5.530.000,00 EUR
52.066.000,00 EUR
52.066.000,00 EUR
Quote:
82,2 Mio. EUR : 52,066 Mio. EUR

= 158 %
= 48%
82.200.000,00 EUR
25.200.000,00EUR
Auskehr mit 100% Quote
52.066.000,00 EUR
25.200.000,00EUR
verbleiben
32.134.000,00 EUR
- EUR
Ausschüttung an Windreich
25.000.000,00 EUR
- EUR
Quote Windreich GmbH
Erlöse Cox wie Ziff. III
65,52 Mio. EUR
zzgl. Ausschüttung FC Windenergy
25,0 Mio. EUR
zzgl. Massebestand
Masse insgesamt
27,7 Mio. EUR
-
Mio. EUR
1,0 Mio. EUR
1,0 Mio. EUR
91,52 Mio. EUR
28,1 Mio. EUR
6,0 Mio. EUR
abzüglich Massekredit
./.
6,0 Mio. EUR
abzüglich Verfahrenskosten
./.
5,75 Mio EUR
5,75 Mio EUR
- EUR
10,0 Mio EUR
Abzüglich Vertriebskosten
Teilungsmasse
79,77 Mio. EUR
6,35 Mio. EUR
Insolvenzforderungen anerkannt (abzgl. Besicherte)170,8 Mio. EUR170,8 Mio. EUR
zzgl. 50% bestrittene Insolvenzforderungen
Insolvenzforderungen insgesamt
26,2 Mio. EUR
197,0 Mio. EUR
79,77/197,0
Quote 79,77 Mio. EUR : 197,0 Mio. EUR
V.
= 40,4 %
26,2 Mio. EUR
197,0 Mio. EUR
6,35 /197,0
= 3,2%
FC Wind 1 und FC Wind 2
Insolvenzplan mit Quote 100 % und Verzicht auf Zinsen
VI.
Verzicht auf alle wechselseitigen internen Insolvenzforderungen, die bisher bestritten sind.
Diese korrekte Gegenüberstellung der beiden Angebote erübrigt eigentlich jeden weiteren
Kommentar.
München, 28. Juli 2016 – am 22.07.2016 fand in Esslingen eine insolvenzrechtliche
Gläubigerversammlung im Verfahren Windreich GmbH i.I. / AZ 5 IN 301/13 statt. Im
Vorfeld hat die One Square Advisory GmbH Fragen bei den Anleihegläubigern
eingesammelt und einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt. Sämtliche
Fragen wurden der Insolvenzverwaltung bereits vorab übermittelt. Nachfolgend
werden
die
wesentlichen
Informationen
der
Gläubigerversammlung
zusammengefasst. Auf die Fragen wird im Einzelnen eingegangen. Da der
Insolvenzverwalter, Herr Holger Blümle, eine Präsentation vorbereitet hatte, wird bei
einzelnen Fragen auch auf diese verwiesen werden. Die Präsentation kann im
Gläubigerinformationssystem von Schulze & Braun eingesehen werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Fragen der Verwaltung vorher vorgelegt
wurden, sind die Antworten mehr als dürftig und fachlich enttäuschend.
So äußerte man sich z.B. im Fall DEME immer noch nicht zum Baubeginn, dieser hätte mit
Jan de Nul schon im Mai 2015 stattgefunden, die Mittel wären von Jan de Nul bereitgestellt
worden.
TOP 1: Eröffnung und Versammlung durch das
Insolvenzgericht
Die Gläubigerversammlung wurde durch die Insolvenzrichterin eröffnet und
begann mit einer Einleitung von Herrn Holger Blümle, Insolvenzverwalter der
Windreich GmbH i.I..
Herr Blümle erläuterte zunächst die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss
bzw. Gläubigerausschüssen (siehe Seite 7 der Präsentation), insgesamt fanden über
25 Präsenzsitzungen und Telefonkonferenzen statt. Da die Vermögensgegenstände
der Windreich GmbH auf mehrere Gesellschaften sowie auf das Privatvermögen von
Herrn Willi Balz verteilt sind, ist eine Beschlussfassung teilweise nur zusammen mit
den Gläubigerausschüssen der Windreich GmbH und der FC Windenergy möglich.
Genau deshalb wären Insolvenzpläne der Königsweg.
Die Windreich GmbH wurde als klassische Holding Gesellschaft aufgebaut. Das
Anleihegeld der Gläubiger floss zunächst in die Holding und wurde dann als
Eigenkapital an die einzelnen Beteiligungen/Projekte weitergereicht. Merkur Offshore,
vormals MEG I, ist eine direkte Beteiligung der Windreich GmbH. Windreich hält
allerdings nur 33,3% der Anteile. Darüber hinaus hat die Windreich GmbH selbst
keinen direkten Zugriff auf weitere Vermögensgegenstände, auch nicht auf Global
Tech I, und ist daher zu einem Großteil auf indirekte Zuflüsse über weitere
Gesellschaften angewiesen.
TOP 2: Bericht des Insolvenzverwalters
Bericht über die Entwicklung sowie den Verkaufsprozess von Merkur
Offshore, vormals MEG I:
Die Entwicklung von MEG I begann in 2006. Ursprünglich plante Macquarie den OWP
zu erwerben, stieg allerdings aus. Nach dem Insolvenzantrag im September 2013
wurde das Projekt durch ein
Massedarlehen weiterentwickelt und der Financial Close, zusammen mit
EnBW, war für den 30.09.2014 geplant (siehe Seiten 9 – 12 der Präsentation). Der
ursprüngliche EPC Partner, HOCHTIEF, stieg kurz danach aus dem Offshore
Geschäft aus und der ursprüngliche Turbinenlieferant AREVA war ebenfalls in
Schwierigkeiten, was zu einer Einstellung der Tätigkeiten führte. Bedingt durch diese
Entwicklungen musste das Projekt neu aufgesetzt werden, andernfalls wäre ein
Erhalt der bestehenden Genehmigungen nicht möglich gewesen, da der unbedingte
Nachweis der Errichterkapazitäten zum 30.06.2015 vorgelegt werden musste.
DEME hatte das Offshore Geschäft von HOCHTIEF übernommen und verfügt über
das technische Know-how sowie die für den Bau benötigten Schiffe. Als
Turbinenlieferant wurde Alstom (jetzt GE) als Projektpartner ausgewählt. Auf dieser
Basis konnte der Nachweis der Errichterkapazitäten durch unbedingte
Projektverträge zum 30.06.2015 erbracht werden und der für die Genehmigungen
relevante Milestone eingehalten werden. Die One Square Advisors GmbH wurde
durch die Gläubigerausschüsse der Windreich GmbH und FC Windenergy GmbH für
die Eigenkapitalsuche mandatiert. Nach einem umfangreichen und kompetitiven
Investorenprozess setzten sich Partners Group und InfraRed als höchste Bieter
durch. Der Fremdkapitalprozess, geführt durch die Deutsche Bank, startete im April
2016 und steht aktuell kurz vor Abschluss. Der Financial Close aller
Finanzierungsmittel ist für Ende Juli 2016 geplant.
Klarstellungen durch die Insolvenzverwaltung (siehe Seite 12
der Präsentation)
Merkur Offshore, vormals MEG I, wurde nicht an DEME / Alstom / GE veräußert,
sondern in eine Projektgesellschaft eingelegt, der originäre Projektwert bleibt zu
100% bei den Gläubigern. DEME / Alstom / GE müssen für deren Beteiligung am
Eigenkapital sowie dem Unternehmenswert entsprechende Mittel aufwenden und
investierten zudem bereits bis zu € 15,0 Mio. an Development Equity in die
Weiterentwicklung des Projekts. Nur durch den Finanzierungsnachweis durch DEME
/ Alstom / GE konnte der Netzanschluss und die Baugenehmigung erhalten werden.
Ohne den unbedingten Nachweis wäre das Risiko des Verlustes der Genehmigung
sehr hoch gewesen und damit das Projekt nahezu wertlos geworden (siehe Seite 11
der Präsentation).
Alles kein Grund, bei weitgehend aus Anleihegeldern getätigten Investitionen von
132 Mio € MEG 1 für 50 Mio € zu verschenken.
Auch die Behauptung, dass DEME das Projekt „günstig geschossen“ hat, ist nicht
richtig. Die Projektverträge wurden durch die Projektgesellschaft Merkur und den
Projektverantwortlichen Herrn Grubel, zusammen mit den Eigenkapitalpartnern
Partners Group und InfraRed, verhandelt und niedrig gehalten,
Für unseren Kaufpreis von lediglich 50 Mio € stimmt das, dieser wurde in der Tat
"niedrig gehalten".
Für den "strategischen Partner" Deme hingegen ist die Gewinnspanne mit 210 Mio
€ über dem branchenüblichen Vergleich exorbitant, voll zulasten unserer Quote.
um die Eigenkapitalrendite (EIRR) und somit indirekt auch die Erlöse für die Gläubiger
zu maximieren.
Das ist so "indirekt", dass bei uns nix ankommt, weil ja schon die MEG 1
Verbindlichkeiten nicht einmal vollständig bedient werden können.
Fakten zu Merkur, Angebot Merkur Offshore sowie zum Angebot
der Aeolus UG
•
Siehe Präsentation Seiten 13 – 26
Herr Blümle erläuterte, dass das Angebot der Aeolus UG von einer nicht selbst
finanzierten Gesellschaft, mit einem Stammkapital von lediglich € 1,000 stammt.
Zudem fehlt nach wie vor ein Finanzierungsnachweis und sämtliche KYC (Know your
customer) Nachweise.
Diese Aussage war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Ein Blick auf die Dealstruktur
und die Refinanzierungspartner würde hier helfen, genauso wie ein Treffen mit
Investoren.
Ohne den Nachweis einer sicheren Finanzierung wäre die Aufgabe des aktuellen
Investorenprozesses von Merkur für die Gläubiger ein untragbares Risiko, da im
Worst Case das neue Angebot nicht finanziert ist und damit ein wertloser Verfall des
Projektes einherginge.
Wie anlässlich der Versammlung am 30.5.2016 ein professioneller Anleihezeichner
zurecht erkannt hat, käme das im Vergleich mit Deme aufs Gleiche raus: null für
Windreich.
Zudem lassen sich die Verträge mit DEME / Alstom / GE nicht ohne weiteres
aufheben.
Seite 13 sagt das Gegenteil: widerruflich bei ausbleibendem Closing, ohne Schaden!
Das Risiko eines Totalverlustes für die Gläubiger wäre immens.
Der Deme Abschluss ist wirtschaftlich aus Windreich-Sicht identisch: Totalverlust
Fragen durch Insolvenzgläubiger:
a) Das Angebot von Jan de Nul wurde in der Präsentation von Herrn Blümle vermisst,
das ging doch von einer Bewertung von € 150 Mio. aus?
Insolvenzverwalter: Jan de Nul ist vergleichbar mit DEME, jedoch etwas kleiner.
Falsch, Jan de Nul beschäftigt 6000 Mitarbeiter und ist mit 2,2 Mrd. Umsatz
größer als DEME, vor allem ehrlicher, transparenter und fairer.
Die Insolvenzverwaltung ist Jan de Nul fünf Monate lang hinterhergelaufen.
Nachdem mehrfach unverbindliche „Angebote“ in den Raum gestellt wurden folgte
im März 2015 ein verbindliches Angebot von Jan de Nul. Leider enthielt das
Angebot keine Details
zur Finanzierung sowie der angedachten
Transaktionsstruktur. Detailfragen wurden von Jan de Nul nicht beantwortet und
es erfolgte auch kein Zugriff auf den angebotenen virtuellen Datenraum.
Alle diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit, ich verweise hierzu auf den
Aktenvermerk von Herrn Dr. Volker Grub, Stuttgart, über die von den Herren
Günther, Heer und Blümle durchgeführte Frankfurter „Anti-Vertriebsveranstaltung“.
Dieses glasklare Dokument beschreibt die Situation richtig und spricht Bände!
Für die Blümle-Datenräume mit dem Deme-Murks als Inhalt interessieren sich
professionelle Investoren nicht und die Baugenehmigung ist öffentlich zugänglich.
Die Gläubigerausschüsse sowie die Insolvenzverwaltung entschieden sich daher
gegen das Angebot von Jan de Nul und für die DEME Variante.
b) Ist der Vertrag mit DEME / GE mit Einbindung des Gläubigerausschusses geschlossen
worden?
Insolvenzverwalter: Verträge mit DEME sind bindend vor allem in Anbetracht für
die BSH Genehmigung. Man müsste vertragsbrüchig werden, um die
Werkverträge aufzulösen zu können. Die Verträge wurden mit der
Projektgesellschaft Merkur geschlossen. Der Gläubigerausschuss hat die
Verträge selbst nicht geschlossen, sich jedoch zuvor für die SPV Struktur mit
DEME ausgesprochen.
Mehr aber auch nicht, danach war jeder Mauschelei Tür und Tor geöffnet,
offensichtlich ist nicht einmal eine Maximalmarge und auch kein Baubeginn fixiert.
Darauffolgend wurden die von der One Square Advisory Services GmbH gesammelten
Fragen zum Themenkomplex Merkur / MEG I von Hr. Günther gestellt:
2.) MEG I
2.1 Welchen Wert hat MEG I und wie bestimmt sich dieser?
Insolvenzverwalter: der Markt bestimmt den Wert. Der Wert wurde durch die
Vorgeschichte u.a. Insolvenz und Genehmigungssituation gedrückt. Der Preis
2.1.2 sich durch Angebot und
Welche
Rolle
ergibt
Nachfrage.
Dasspielt
Projektdie
hat nur einen Wert inkl.
Genehmigungssituation heute?
der Genehmigungen. Windreich alleine war nicht in der Lage die weitere
Entwicklung zu finanzieren. Der Verkaufspreis basiert auf einem kompetitiven
Investorenprozess, Macquarie hatte mitgeboten und hat weniger wie Partners
Group und InfraRed geboten.
Und Jan de Nul mehr!
2.1.1
Welche Faktoren bestimmen den Wert
von MEG I? Siehe Antwort unter 2.1.
Insolvenzverwalter: Die Genehmigung ist der wesentliche Werttreiber des
Projektes und basiert aktuell auf den Verträgen mit DEME und Alstom / GE
(siehe Seite 11 der Präsentation)
Diese Genehmigung wurde von mir erwirkt und wäre mit Jan de Nul durch den
sofortigen Baubeginn erst Recht nicht untergegangen.
2.1.3
Welche Rolle hat die Genehmigungssituation (30.06.2015)
Anfang 2015 gespielt? Auf Seite 11 der Präsentation beantwortet.
2.1.3.1 Welche Rolle spielte der Financial Close im Sinne des § 17, Abs. 6 ENWG
in
Verbindung mit § 118, Abs. 13
ENWG?
Nur durch Nachweis der Errichterkapazität konnte der Milestone für die
Genehmigung eingehalten werden. (siehe Seite 11 der Präsentation)
Ein sofortiger Baubeginn hätte uns weitaus mehr geholfen.
2.1.3.2 Welche Rolle spielt der Baubeginn? Als was ist Baubeginn definiert?
Antwort wird durch den Insolvenzverwalter nachgereicht.
Und, was ist damit? Bei dieser Frage ist Frank Günther schon bei einer
Gläubigerausschusssitzung im Sommer 2015 explodiert, wutschnaubend und
knallrot im Gesicht davongelaufen, heute wissen wir warum!
2.1.4
Welche Preise/Bewertungen haben vergleichbare
Transaktionen erzielt? Auf Seite 26 der Präsentation beantwortet.
Der Markt sah im fraglichen Zeitraum folgende Abschlüsse:
1. Durch Drittvergleich mit Dong –PNE- Deal vom Sommer 2014 / FTI 325 Mio. €
2. Durch Term Sheet Macquarie, 01/2013 200 Mio. €
3. Durch FTI Engineers Finanzmodell mit IRR > 15% bei 150 Mio. Wert
4. Durch das Centerbridge Angebot mit in Summe EUR 140 Mio. vom Sommer
2014, welches mittels einstweiliger Verfügung durch Sarasin vernichtet wurde.
5. Durch die Bilanz der MEG I GmbH 136 Mio. €
6. Durch das Jan de Nul Angebot vom März 2015 150 Mio. €
7. Durch Pressemitteilung vom 30.06.15 Laidlaw Capital bzgl. Veja Mate Juni 2015
8. Durch Windkraftanlagen Vergleichsmatrix März 2015 143-267 Mio. €
9. Durch MOU mit Aeouls Offshore/Meyrick Cox (140 Mio. €) September 2015
10. Durch Finanzmodell Senvion 6MW EUR 150 Mio.
11. Durch Drittvergleich mit Blackstone Meerwind Verkauf an chinesischen Investor
Mai 2016 220 Mio. €
12. Durch die GT I Hochlaufkurve 220 Mio. €
2.1.5
Liegen der Insolvenzverwaltung Wertgutachten zu den Projektrechten
der MEG 1 GmbH bzw. zu der Projektgesellschaft vor? Falls ja, von wann
datieren diese Wertgutachten, wer hat diese erstellt und zu welchem
Unternehmenswert sind die Gutachter gekommen?
Der Markt übertrifft die Gutachten um ein Mehrfaches, das sieht bei Global Tech 1
mittlerweile selbst Herr Blümle so.
Warum er diese richtige Erkenntnis nicht auf MEG 1 anwendet, weiss man nicht.
Auf Seite 26 der Präsentation beantwortet.
2.1.6
Wie kommt es zu dem Minimum Preis von € 85 Mio.?
Allein schon die Angabe „Minimum Preis“ ist eine Täuschung, der tatsächlich fixe Preis
der 2016 zufließt, beträgt 50 Millionen. Dieser reicht nicht aus, um die MEG I
Verbindlichkeiten zu bedienen und führt zu einer Null-Ausschüttung für die Windreich.
Das ist die Wahrheit. In Anbetracht der desolaten technischen Qualität ist mit weiteren
35 Millionen in 2019/2020 nicht ernsthaft zu rechnen. Der "konservative" Blümle setzt
diese 35 Millionen im Deme/Cox Vergleich schon mal heute als Zufluss an !
Insolvenzverwalter: Dieser Wert wurde vertraglich als Untergrenze fixiert,
woher er genau stammt, kann ad hoc nicht beantwortet werden. Es wurde sehr
hart verhandelt um diesen Preis zu bekommen.
Quatsch : Der Preis steht schon in den HoT's vom April 2015 und ist nach oben
zu unserem Nachteil gedeckelt.
Die auslaufende Genehmigungssituation und die Deadlines machten die
Vermarktung schwierig. Das Projekt ist seit Jahren auf dem Markt. Es wäre
natürlich besser das Projekt weiter zu entwickeln und selbst zu betreiben. Leider
gibt es nicht genug Hirnmasse um das Projekt zu entwickeln bzw. zu
finanzieren. Hätte DEME das Projekt nicht weiterentwickelt, dann wäre die
Genehmigung verfallen.
Dann hätte das Jan de Nul zusammen mit mir gemacht, unter Anwendung der
Lernkurve von Global Tech 1 in bester Qualität und mit vernünftiger
Gewinnverteilung.
2.2 Welche Anstrengungen wurde unternommen um MEG I zu
verwerten
(siehe Seiten 9 – 12 der Präsentation)
2.2.1
wen?
2.2.1.1
Welche Verkaufs-/Verwertungsmandate wurden bislang vergeben? Und durch
Simon / Macquarie
Antwort wird durch den Insolvenzverwalter nachgereicht.
JUVE, Neues aus dem Wirtschaftsanwaltsmarkt, 9. 7. 2015
Schweizer SonntagsZeitung, 28. 6. 2015. Die SonntagsZeitung ist mit 616'000 Lesern
die bedeutendste Zeitung der Schweiz.
2.2.1.2
OSA
Insolvenzverwalter: Das Mandat für den M&A Prozess wurde durch die
Gläubigerausschüsse der Windreich GmbH und FC Windenergy GmbH nach
einem „Beauty Contest“ an die One Square Advisors GmbH (OSA) vergeben.
OSA setzte sich dabei gegen weitere Wettbewerber durch. Zudem war OSA
bereits in das Projekt eingearbeitet, konnte sofort starten und war bereit, Ihre
Fee komplett an den Zufluss zur Insolvenzmasse, also die Befriedigung der
Gläubiger, zu koppeln.
2.2.1.3
Welche Vergütungsvereinbarungen wurden getroffen?
Insolvenzverwalter: OSA erhalt eine fixe monatliche Vergütung (Retainer) sowie
eine Erfolgsprovision, basierend auf den tatsächlichen Massezuflüssen. Die
Wettbewerber hatten ihr Erfolgsprovision nur auf den Verkaufspreis, also nicht
auf den Zufluss, ausgelegt.
2.2.1.4 Hat OSA einen Interessenkonflikt als M&A-Berater und gemeinsamer
Vertreter?
Insolvenzverwalter: Nein, es existiert kein Interessenkonflikt, da die
Erfolgsprovision eben rein daran bemessen wird, was für die Gläubiger
ankommt. OSA ist damit automatisch an der Lösung incentiviert, bei der das
beste Ergebnis für die Gläubiger erreicht wird.
Der Interessenskonflikt besteht: So ist zum Beispiel Herr Günther und ebenso Herr Blümle
im Aufsichtsrat (Beirat) der Merkur, können dort jedoch mangels fachlicher Kompetenz
keine Beiträge leisten und tragen die volle Verantwortung für das technische und
wirtschaftliche Desaster. Es ist auch aus verschiedenen Gründen unmöglich, dass sich
Frank Günther in meine Projekte "einarbeitet", er ist hierfür völlig ungeeignet. Das bei
Merkur entstandene Megavertriebsdesaster trägt seine Handschrift. Das gleiche gilt auch
für Werner Heer und Holger Blümle, sie haben sich massiv verhoben. Für dieses Fiasko
noch höchste Gehälter, Retainer mit 20.000 € und Millionen an Provision oder Gebühren zu
beanspruchen, ist eine Unverschämtheit.
Was die Herren unter kompetitivem Verkaufsprozess verstehen, kann man dem Schreiben
von Herrn Dr. Grub zur “Frankfurter Anti-Vertriebsveranstaltung“ eindeutig entnehmen. Viel
zu früh wurden mit den falschen Partnern exklusive Vereinbarung getroffen, was genau die
Herren dazu motiviert hat, entzieht sich meiner Kenntnis, aber es muss irgendetwas
Gewaltiges sein!
Und wohl auch der Grund warum man aus den Verträgen ein Staatsgeheimnis macht.
2.2.1.5 Welche Vergütungsvereinbarung wurde mit den gemeinsamen
Vertretern geschlossen? Welche Vergütung haben die gemeinsamen
Vertreter erhalten?
Gelogen: Herr Günther hat schon durch seinen Retainer über 200.000€ erhalten
und fordert noch weitere 1,25 Mio.€ als gemeinsamer Vertreter, hinzu kommen
noch weitere Provisionsansprüche für Merkur.
Insolvenzverwalter: es wurde noch keine Vereinbarung geschlossen und die
gemeinsamen
Vertreter haben bisher noch kein Geld bekommen.
2.2.2
Warum erfolgte der Wechsel?
Insolvenzverwalter: Der Wechsel erfolgte, da der alte Prozess zum Erliegen
kam und eine Nullquote aus dem Verkauf drohte sowie ein hohes Risiko
bestand, die Genehmigung zu verlieren. Daher wurde der gesamte Prozess
neu aufgesetzt und mit einer neuen Struktur verfolgt.
Diesen „Verhandlungserfolg“ und den „Wechsel“ haben wir Herrn Prof. Simon
von der renommierten Kanzlei FGS zu verdanken, dem besten Freund von
Herrn Werner Heer, dem Null PS Geschäftsführer von Merkur.
2.3 Welche indikativen und/oder bindenden Angebote / Interessenten gab es?
Wie hoch waren die
Angebote? Warum wurden manche nicht verfolgt?
2.3.1
Macquarie und Arcus
Insolvenzverwalter: es lag ein Angebot um die € 85 Mio. vor, allerdings stand dies
unter sehr
vielen Vorbehalten.
Falsch, Macquarie war schon im Januar 2013 bei 200 Mio, seither sind die Preise
gestiegen.
2.3.2
Centerbridge
Insolvenzverwalter: es lag ein Angebot vor, allerdings wurde dieses wieder
zurückgezogen. Im Investorenprozess wurde Centerbridge sowie der
Turbinenhersteller Senvion (wurde von Centerbridge übernommen)
angesprochen. Es wurde kein weiteres Angebot abgegeben.
Auch diese Aussage ist falsch, Günther hat sich aktiv bemüht, Centerbridge von weiteren
Angeboten abzuhalten, Das hat er selbst bei der Frankfurter „Anti-Vertriebsversammlung“
stolz bestätigt. Gleiches gilt für Sarasin. Weiß der Himmel, welche Motivation es hierzu
benötigt. Fakt ist, dass Centerbridge bis zum heutigen Tage an MEG 1 interessiert ist !
2.3.3
Jan de Nul
Insolvenzverwalter: Diese Frage wurde schon zuvor beantwortet.
2.3.4
DEME
Insolvenzverwalter: es war eben kein Verkauf, vielmehr wurde ein Joint
Venture für die Weiterentwicklung und Finanzierung des Projekts
gegründet. (siehe Seiten 9 – 19 der Präsentation)
2.3.5
Ping
Insolvenzverwalter: Chinesischer Investor, war fokussiert auf Global Tech I.
2.3.6
Aeolus
Insolvenzverwalter: das Angebot ist ohne Finanzierung und es existieren
keine Know your customer Dokumente. (siehe Seiten 20 – 25 der
Präsentation)
Vor allem hat Herr Blümle den Investor 5 Monate lang nicht getroffen und ihn im Glauben
gelassen, er könne 80% von MEG 1 liefern.
Erst am 22.7. nach der Versammlung in Esslingen ließ er die Katze aus dem Sack: Er
könne gar keine 80% liefern, die restlichen 25% hätte er schon für 6.250€ an DEME
verkauft. Nun forderte er Cox auf ein isoliertes Angebot für Merkur mit einer neuen
Dealstruktur und anderen Besicherungswünschen abzugeben.
Diese liess er am Montag 25.7. wieder platzen und verlangte neu 50 Mio € als
Optionsprämie zur freien Verfügung! Auf das Konto der MEG 1, nur um im "Rennen zu
bleiben"!
Weltfremd ist hier die vornehmste Beschreibung.
2.4 Warum wurden Angebote von Jan de Nul & Centerbridge abgelehnt?
Insolvenzverwalter: das Angebot von Centerbridge wurde zurückgezogen
(siehe 2.3.2). Das Angebot von Jan de Nul stand unter zu vielen Vorbehalten.
Die Gläubigerausschüsse entschieden sich gegen Jan de Nul und für eine
Transaktionssicherheit. Im Jan de Nul Angebot sollten € 40
Mio. auf ein Treuhandkonto einbezahlt werden und das Projekt sollte davon ein
Working Capital von € 5 Mio. erhalten. Windreich hätte weiterhin die Mehrheit an
den Anteilen des Joint Ventures gehalten, allerdings hatte Jan de Nul 51% der
Stimmrechte (bei 26,67% der Anteile) für sich beansprucht. Die Gläubiger hätten
somit sämtlich die Kontrolle über das Projekt verloren.
Dieser Wunsch ist entstanden, nachdem Jan De Nul die Herren Blümle und Heer kennengelernt hatte. Völlig zu Recht hat man den beiden Herren eine professionelle
Weiterentwicklung des Windparks nicht zugetraut. Diese Einschätzung hat sich leider 100prozentig bewahrheitet, wenn man das heutige wirtschaftliche und technische Desaster
sieht.
Im Übrigen ist die Konstellation bei DEME genauso, nur sind keine 40 Mio. Kaufpreis für 26
% geflossen, sondern es wird nur Gesellschafterdarlehen gewährt, der Kaufpreis für die
GmbH-Anteile war für uns eine Nullnummer!
Im 6-köpfigen Merkur Aufsichtsrat sitzen 4 Gegner und 2 Technikbanausen.
2.5 Dem Insolvenzverwalter lag im Frühjahr 2015 ein auf den 22. März 2015 datiertes
„binding offer“
der Jan de Nul n.v. (JdN) für die Projektrechte der MEG 1 GmbH vor. Demnach wäre
JdN für
26,67 % der Projektrechte bereit gewesen, 40 Mio. Euro zu zahlen. Ist Ihnen
bekannt, unter welchen Bedingungen JdN den Kaufpreis von 40 Mio. Euro zur
Zahlung vom Treuhandkonto freigegeben hätte? Stand der Kaufpreis von 40
Mio. Euro für die 26,67 % unter dem Vorbehalt, dass die restlichen 73,33 % der
Projektrechte auf Basis des gleichen Unternehmenswertes von
rund 150 Mio. Euro, also für 110 Mio. Euro (73,33 % ) verkauft worden wären? Oder
war der von
JdN gebotene Kaufpreis unabhängig von der Bewertung durch Dritte für die
verbleibenden 73,33 %?
Genau diese Frage hat Frank Günther gegenüber mehreren Anleiheinhabern und auch
gegenüber Herrn Daniel Bauer von der SdK und wohl auch den Gläubigerausschüssen
noch vor kurzem genau umgekehrt beantwortet. Mit der auch an dieser Stelle falschen
Darstellung des Jan De Nul-Angebotes hat man es im März 2015 geschafft, den
Gläubigerausschuss zu einer völlig schrägen Entscheidung zu bewegen. 6500.- € statt 40
Mio! Damals wurde die Ursache für den heute vor uns liegenden Scherbenhaufen gesetzt.
Insolvenzverwalter: Siehe Antwort 2.4.; Selbstverständlich sind auch die
Bedingungen bekannt gewesen. Der Kaufpreis war unabhängig von der
Bewertung der verbleibenden 73,33% durch Dritte, aber abhängig von der
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes.
Genau wie bei DEME, nur um ein Jahr früher und damit zu hohen Einspeisevergütungen
wegen Fertigstellung in 2017.
2.5.1
Wurden mit JdN bzgl. eins EPC Vertrages zur Errichtung des MEG 1
Projektes Verhandlungen geführt? Falls nein, warum nicht? Falls ja,
stellen Sie die Rahmenbedingungen des Angebotes von JdN im
Vergleich zu dem DEME Angebot dar.
Insolvenzverwalter: Verhandlungen über einen EPC Vertrag wurden nicht
geführt, soweit ist es nicht gekommen, da das zugrundeliegende Angebot von
JdN nicht annahmefähig war und die Entscheidung für DEME gefallen ist.
Die gerichtliche Klärung hierzu wäre längst erfolgt, wenn Günther nicht jeder gerichtlichen
oder sonstigen Konfrontation mit der Wahrheit aus dem Weg ginge und um eine
Terminverlegung des Gerichtstermins in dieser Sache erfolgreich gebeten hätte.
Zur Bond-Versammlung am 20.7.2016 hat er sich m.E. erst angemeldet, als er von Blümle
schon wusste. dass die Durchführung dieser Versammlung verboten würde.
2.6 Bitte stellen Sie einen Vergleich der Angebote von DEME und dem aktuellen
Aeolus dar. Sind beide Angebote bindend? Bestehen Vorbehalte hinsichtlich
Finanzierung, Due Diligence oder anderer Bedingungen? Bitte vergleichen Sie
insbesondere:
2.6.1
Wirtschaftlichkeit der Angebote
2.6.2
Zufluss zur Masse
2.6.3
Transaktionssicherheit
2.6.3.1
Finanzierungsvorbehalte
2.6.3.2
Due Diligence Vorbehalte
2.6.3.3
Umsetzung, insbesondere Insolvenzplanvorbehalt des
Aeolus Angebots
Die Fragen wurden auf den Seiten 20 – 25, bzw. bzgl. den Insolvenzplänen auf den
Seiten 48 – 49 der Präsentation beantwortet.
2.7 Welche Kosten würden entstehen, sollte man nun von der Errichtung des Merkur /
MEG1
Offshorewindparks mit DEME Abstand nehmen, um in einem anderen Anbieter
das Projekt zu errichten? Bitte teilen Sie mit, welche konkrete
Entschädigungszahlung an welche Partei geleistet werden müsste.
Die Fragen wurden auf den Seiten 21 – 23 der Präsentation beantwortet.
Meine aus der Präsentation von Blümle kommentierten Seiten zu diesem Thema:
2.8 Wurden die Verträge für die technische Betriebsführung Onshore (gemeint wohl
Offshore) für Merkur ausgeschrieben?
Herr Grubel (Projektleiter Merkur): Ja, die Verträge wurden ausgeschrieben und
intensiv unter Einbindung der Eigenkapitalinvestoren Partners Group & Infrared
verhandelt.
Das ist ein ganz spannender Aspekt, und ich danke Grubel für diese Steilvorlage:
Auffällig ausführlich wurde sowohl von Herrn Blümle als auch von Herrn Grubel diese
europaweite Ausschreibung der BOP-Verträge erläutert. Kaum einer im Raum wusste
allerdings, dass BOP für Balance of Plant, also für Betriebsführung, steht. Für einen noch
nicht gebauten Windpark drei Jahre vor der Fertigstellung solche Verträge auszuschreiben
und zu verhandeln, ist unüblich.
Mindestens vier (Günther, Werner Heer, Grubel, Blümle), eventuell aber auch sechs (Dr.
Michael Görike, Leiter der Rechtsabteilung Windreich, sowie Frau Olguner, Finanzchefin
Merkur) am 22.7.16 im Saal anwesenden Personen war aber bekannt, dass die Verträge
schon in der Nacht davor (meiner Meinung nach ausschließlich zur Erhöhung des
Schadenspotenzials von 30 auf 45 Millionen) abgeschlossen waren!
Es ist schon ein starkes Stück, von einer Ausschreibung zu berichten, wenn längst
unterschrieben ist, eine weitere Täuschung des Gerichts und der 80 Anwesenden, hier
dürfte das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen müssen.
2.9 Wie stellt sich die Problematik bzgl. der Vereinbarung mit Macquarie dar? Wie ist der
aktuelle
Stand und welche Lösung wird angestrebt?
Insolvenzverwalter: Laut altem Vertrag, der vor der Insolvenz geschlossen
wurde, steht Macquarie bei Abschluss des Financial Close im Worst Case eine
Fee zu, die bis zu EUR 16 Mio. erreichen kann. Es wird aufgrund der
vollkommen anderen Struktur und der Einbringung des Projektes in Merkur
nicht damit gerechnet, dass diese Summe gezahlt werden muss, aus
Sicherheitsgründen muss jedoch der Worst Case betrachtet werden.
Das klingt konservativ und vernünftig, leider hat Blümle bei seiner Quotenberechnung aber
genau diese 16 Millionen auch weggelassen.
2.10
Ist es möglich, dass sich Anleihegläubiger auch direkt am Merkurprojekt beteiligen
können?
Insolvenzverwalter: Da auch Windreich nicht direkt am Projekt beteiligt ist,
ist es leider nicht möglich.
2.11
Ist eine Nachverhandlung des Verkaufspreises beim Merkurprojekt
möglich aufgrund des neuen Aeolus Angebotes?
Insolvenzverwalter: Die Verhandlungen mit Merkur sind abgeschlossen. Ein
Nachverhandeln ist daher nicht möglich.
Ein Freudscher Versprecher oder ein Freudscher Verschreiber? Wenn die Verhandlungen
tatsächlich abgeschlossen sind, wieso präsentiert Blümle dann über 2 Stunden einen
Vergleich zwischen DEME und Aeolus? Diese Intransparenz bezüglich der wirklich
eingegangenen DEME-Vereinbarungen stinkt mittlerweile wirklich zum Himmel
2.12
Unter welchen Voraussetzungen würde die Insolvenzverwaltung mit
anderen Interessenten für MEG 1 in Gespräche eintreten. Was hindert die
Insolvenzverwaltung aktuell daran, mit Herrn Cox Gespräche über einen
Einstieg chinesischer Investoren bei MEG 1 zu führen?
Insolvenzverwalter: Gespräche mit anderen Interessenten werden derzeit
weiterhin geführt und das Angebot wurde im Gläubigerausschuss intensiv
diskutiert. Leider fehlt nach wie vor die Finanzierung. Es gibt bis jetzt keine
Finanzierungsbestätigung von Herrn Cox.
Zwischenfrage eines Gläubigers: wie viel Zeit gibt es noch für neue Investoren?
Insolvenzverwalter: der Financial Close ist für Ende Juli 2016 geplant. Es gibt
keine Zeit mehr. Allerdings war Hr. Cox die Zeitschiene seit Anfang an bewusst
und er hat mehrfach versprochen einen Finanzierungsnachweis vorzulegen.
Dies ist bisher nicht geschehen.
Diese Aussage war, ist und bleibt eine Unwahrheit. Meyrick Cox wurde permanent mit
neuen Wünschen und Anforderungen und Dealstrukturwünschen in Warteschleifen
geschickt. Allein die Tatsache, dass es erst nach dieser Versammlung und nur mit einem
Trick überhaupt möglich war, Herrn Blümle in ein Gespräch mit Cox hineinzuzwingen,
spricht Bände!
Zwischenfragen von Herrn Balz:
a) Woher stammen die Strafzahlungen an DEME / Alstom / GE im Fall der
Auflösung des SPV’s und Annahme des Angebote der Aeolus U.G. in Höhe
von € 45 Mio.?
Insolvenzverwalter: hierbei handelt es sich um den geschätzten
Schadenersatzanspruch von DEME für die Aufhebung der Verträge bei Merkur
Offshore. Eine genaue Berechnung ist nicht möglich, da vertraglich keine
Regelungen getroffen wurden und auch die gesetzlichen Regelungen
ausgeschlossen wurden.
b) Wie ist die Restzahlung des Company Values in Höhe von € 35 Mio. bei COD an
die Gläubiger abgesichert? Existiert hier ein Verrechnungsverbot mit anderen
Ansprüchen?
Insolvenzverwalter: Die Zahlung soll durch eine Parent Company Guarantee
von DEME und GE abgesichert werden.
Das ist erstens keine Bankabsicherung, zweitens keine Kunst: die haben bis dahin 210
Million mehr als marktüblich verdient und sicher auch noch Aufrechnungspotenzial.
Auf jeden Fall ist es in meinen Augen eine arglistige Täuschung, wenn Blümle den Zufluss
dieser 35 Mio € sowohl im Vergleich mit Aeolus als auch bei seiner "konservativen"
Quotenermittlung in 2016 ansetzt.