Allgemeine Geschäftsbedingungen der kapilendo AG „kapilendo credit AGB“ 1. Allgemeines 1.1 Die kapilendo AG, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 165539 B, Telefon: +49 (0)30 364 2857 0, Telefax: +49 (0)30 364 2857 98, E-Mail: [email protected] (im Folgenden „kapilendo“), vertreten durch die Vorstände Herrn Christopher Grätz und Herrn Ralph Pieper mit gleicher Anschrift, betreibt auf der Internetpräsenz www.kapilendo.de eine Crowdlending-Plattform (im Folgenden „Plattform“), auf der kapilendo kleine und mittelständische Unternehmen, welche ihren Finanzierungsbedarf in Form von Krediten decken möchten, mit Anlegern zusammenbringt, die nach Anlagemöglichkeiten suchen. 1.2 Die auf der Plattform angebotenen Kreditprojekte sind in zwei verschiedene Investmentsparten eingeteilt. Zum einen findet sich auf der Plattform unter der Internetpräsenz credit.kapilendo.de (im Folgenden „Credit Website“) ein Kreditmarktplatz für klassische Unternehmenskredite (im Folgenden „kapilendo credit“). Auf der Credit Website werden Kreditprojekte angeboten, bei denen der Anleger klassische Darlehensforderungen gegen Unternehmen (im Folgenden „Unternehmen“) ohne Erfolgsbeteiligung erwerben kann (im Folgenden „kapilendo credit Projekte“). Zum anderen findet sich auf der Plattform unter der Internetpräsenz venture.kapilendo.de (im Folgenden „Venture Website“) ein Kreditmarktplatz für Nachrangdarlehen („Crowdinvesting“) (im Folgenden „kapilendo venture“). Über die Venture Website kann der Anleger dem Unternehmen ein Nachrangdarlehen gewähren und sich partiell am Erfolg des Unternehmens beteiligen (im Folgenden „kapilendo venture Projekte“). 2. Anwendungsbereich 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „kapilendo credit AGB“) finden Anwendung, soweit sich Unternehmen und Anleger an kapilendo credit Projekten über die Credit Website beteiligen. 2.2 Ergänzend zu den kapilendo credit AGB gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Nutzung der Plattform (im Folgenden „kapilendo Plattform AGB“) von kapilendo. Soweit die kapilendo credit AGB von den kapilendo Plattform AGB abweichende Regelungen enthalten, gehen die kapilendo credit AGB vor. Die kapilendo Plattform AGB sind hier abrufbar: kapilendo Plattform AGB 2.3 Sofern sich Unternehmen und Anleger an über die Venture Website angebotenen kapilendo venture Projekten beteiligen, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der venturate AG (künftig firmierend als kapilendo venture AG) (im Folgenden „kapilendo venture AGB“) Anwendung. Die kapilendo venture AGB sind hier abrufbar: kapilendo venture AGB 3. Funktionsweise des Kreditmarkplatzes 3.1 Um eine Finanzierung in Anspruch nehmen zu können, müssen kreditsuchende Unternehmen zunächst einen unverbindlichen Kreditantrag über die Plattform stellen. Hierfür wählen sie die gewünschte Kreditsumme und die Kreditlaufzeit über einen Kreditrechner selbst aus. kapilendo führt anschließend eine Bonitätsprüfung des Unternehmens durch und schlägt auf Basis des Ergebnisses den Zinssatz für einen zwischen der Fidor Bank AG (im Folgenden „Partnerbank“) und dem Unternehmen abzuschließenden Kreditvertrag (im Folgenden „Unternehmenskreditvertrag“) vor. Die Partnerbank entscheidet eigenverantwortlich über den Abschluss eines Kreditvertrags. kapilendo wird im Rahmen des Kreditprüfungsprozesses für die Partnerbank unterstützend tätig, gewährt selbst aber keine Kredite. 3.2 Ist die Partnerbank grundsätzlich bereit, einen Kredit zu den gewählten Konditionen zu vergeben, wird das kapilendo credit Projekt auf der Credit Website freigeschaltet. Anleger können sich nun binnen eines bestimmten Zeitraums (im Folgenden „Finanzierungsphase“) durch Finanzierungszusagen an dem Projekt beteiligen. Hierzu schließt der Anleger einen Teilforderungskaufvertrag (im Folgenden „Anlegervertrag“) mit der Kapilendo Funding GmbH, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin (im Folgenden „kapilendo Funding“) als Forderungsverkäufer und kapilendo ab. Im Anlegervertrag wird die zukünftige Forderung gegen das Unternehmen auf Rückzahlung des Darlehens und Zinszahlung anteilig in Höhe seiner jeweiligen Beteiligung an dem Projekt verkauft und abgetreten. kapilendo Funding wiederum schließt einen Forderungskauf- und Abtretungsvertrag mit der Partnerbank, durch welchen sie die zukünftige Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und Zinszahlung gegen das Unternehmen erwirbt. Alle Forderungskaufverträge stehen unter den auflösenden Bedingungen, dass (i) bis zum Ende der Finanzierungsphase die Finanzierungszusagen der Anleger nicht den gesamten Kreditbetrag decken oder (ii) bis zum Ende der Finanzierungsphase zzgl. einer 14-tägigen Abrechnungsphase die jeweiligen Anlagebeträge der Anleger nicht sämtlich auf dem in den Anlegerverträgen bestimmten Konto der kapilendo Funding eingegangen sind oder (iii) die Partnerbank den Kreditbetrag nicht binnen zehn Bankarbeitstagen nach Ende der Abrechnungsphase (im Folgenden „Auszahlungsphase“) an das Unternehmen ausgezahlt hat (im Folgenden „auflösende Bedingungen“). 3.3 Wird der Kreditbetrag innerhalb der Finanzierungsphase vollständig durch Finanzierungszusagen der Anleger gedeckt und sind die darauf geleisteten Einzahlungen auf dem in den Anlegerverträgen bestimmten Konto der kapilendo Funding eingegangen, so gilt das kapilendo credit Projekt als vollständig finanziert; die Finanzierungsphase ist damit beendet. Vollständig finanzierte kapilendo credit Projekte gehen in eine 14-tägige Abrechnungsphase über. Kommt es in dieser Phase zum Widerruf durch einen oder mehrere Anleger, so kann der dadurch ungedeckte Anteil des Kreditbetrages durch eine oder mehrere neue Finanzierungszusagen gedeckt werden. Auch in diesem Fall ist das kapilendo credit Projekt erfolgreich und geht in die Auszahlungsphase über. 3.4 Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, werden bereits gezahlte Beträge der Anleger kostenlos an diese zurückgezahlt. Noch nicht an das Unternehmen ausgezahlte Gelder werden nicht verzinst. 3.5 Tilgungs- und Zinszahlungen des Unternehmens werden an die Partnerbank gezahlt und von dieser an die Anleger anteilig in Höhe ihrer jeweiligen vertragsgemäßen Beteiligung am kapilendo credit Projekt ausgezahlt. 4. Bonitätsprüfung Bei der Bonitätsprüfung bedient sich kapilendo im Rahmen der Datenschutzerklärung zusätzlich der Dienstleistungen externer Dritter (z.B. Creditreform Berlin Wolfram KG, Creditreform Rating AG, KFM Deutsche Mittelstands AG, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG) und leitet die zu diesem Zwecke erhobenen Daten an diese weiter. kapilendo prüft für jedes antragstellende Unternehmen, ob die Voraussetzungen der Partnerbank zur Kreditvergabe erfüllt sind und ermittelt einen spezifischen Wahrscheinlichkeitswert für die Rückführung des Kredites durch das Unternehmen. Nach Abschluss der Bonitätsprüfung übermittelt kapilendo das Ergebnis der Prüfung an die Partnerbank. 5. Zustandekommen von Anlegerverträgen Anlegerverträge zwischen dem Anleger, kapilendo Funding und kapilendo kommen wie folgt zustande: Der Anleger erklärt durch Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ auf der Credit Website einen Teil der Kreditforderung in der von ihm zuvor individuell festgelegten Höhe (im Folgenden „Investitionssumme“) eines bestimmten kapilendo credit Projektes erwerben zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des Anlegervertrages. Der Anleger erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem Anlegervertrag. Dies stellt ein Angebot durch kapilendo Funding und kapilendo auf Abschluss des Anlegervertrages dar. Mit der E-Mail bekommt der Anleger das gesetzlich vorgeschriebene Vermögensanlagen-Informationsblatt über die zu tätigende Anlage, die vorliegenden kapilendo credit AGB sowie die nach der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) vorgeschriebenen Informationen zugesandt. Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Anleger die Annahme des Angebotes erklären, indem er auf der Credit Website (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorgenannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt (diese Bestätigung wird nur abgefragt, soweit das Gebot den Betrag von 1.000,00 € übersteigt und soweit es sich bei dem Anleger nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt) und (iii) das Textfeld „Gebot kostenpflichtig absenden“ anklickt. Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht. 6. Zustandekommen des Finanzanlagenvermittlungsvertrages mit kapilendo 6.1 Zugleich mit Abschluss des Anlegervertrages wird auch die Geltung der vorliegenden kapilendo credit AGB und der Abschluss eines Finanzanlagenvermittlungsvertrages auf Basis der vorliegenden kapilendo credit AGB zwischen dem Anleger und kapilendo vereinbart. Auf die Geltung der kapilendo credit AGB sowie auf die Begründung des Finanzanlagenvermittlungsvertrages zwischen kapilendo und Anleger wird dieser bei Abschluss des Anlegervertrages gesondert hingewiesen. 6.2 kapilendo schließt ferner mit dem Unternehmen einen Kreditvermittlungsvertrag, der unter Einbeziehung dieser kapilendo credit AGB im Wege der individuellen Kommunikation per E-Mail zustande kommt. 7. Gegenstand des Finanzanlagenvermittlungsvertrages 7.1 Aufgrund des gemäß Ziffer 6 abgeschlossenen Vermittlungsvertrages vermittelt kapilendo unter Einschaltung der kapilendo Funding über die Credit Website (Teil-) Kreditforderungen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren (im Folgenden „Vermögensanlage“) zwischen Unternehmen und Anlegern. 7.2 Emittent im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) der betreffenden Vermögensanlage ist dabei allein das jeweilige Unternehmen und nicht kapilendo. 7.3 kapilendo übernimmt die Rolle der Anbieterin der Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG, wobei kapilendo weder Beratungsleistungen gegenüber dem Unternehmen noch gegenüber dem Anleger schuldet. kapilendo gibt keine Empfehlung ab, Anlegerverträge abzuschließen. Jeder Anleger beurteilt in eigener Verantwortung, ob der Abschluss eines Anlegervertrages für ihn unter wirtschaftlichen und rechtlichen, insbesondere auch steuerlichen Aspekten eine geeignete Vermögensanlage darstellt. 7.4 Von Anlegern werden für die von kapilendo aufgrund des Vermittlungsvertrages erbrachten Vermittlungsleistungen keine Kosten/Gebühren erhoben. 7.5 Die vom Unternehmen für die von kapilendo aufgrund des Vermittlungsvertrages erbrachten Vermittlungsleistungen zu entrichtenden Kosten/Gebühren werden mit dem jeweiligen Unternehmen individuell vereinbart. Die konkrete Höhe der von dem Unternehmen zu entrichtenden Kosten/Gebühren wird vor Abschluss des Anlegervertrages und des Vermittlungsvertrages in dem VermögensanlagenInformationsblatt offengelegt. 7.6 Mit Ausnahme der gemäß Ziffer 7.5 mit dem Unternehmen vereinbarten Vergütung, erlangt kapilendo zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Eigentum an den Darlehensbeträgen oder sonstigen Geldern von Anlegern und / oder Unternehmen. 8. Zusicherungen der Unternehmen / Anleger 8.1 Zusicherungen des Anlegers Für den Fall, dass die Investitionssumme des Anlegers bezogen auf alle von einem bestimmten Unternehmen emittierten (Teil-) Kreditforderungen über EUR 1.000,00 liegt, wird der Anleger, der eine natürliche Person oder Personengesellschaft ist, gegenüber kapilendo und dem jeweiligen Unternehmen durch eine über die Plattform abzugebende gesonderte Erklärung zusichern, dass der Anleger über frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens EUR 100.000,00 Euro verfügt; oder der gebotene Darlehensbetrag den zweifachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des jeweiligen Anlegers nicht übersteigt. 8.2 Zusicherungen des Unternehmens Mit Freischaltung des kapilendo credit Projektes sichert das Unternehmen gegenüber kapilendo und den Anlegern jeweils zu, dass die vom Unternehmen insgesamt (einschließlich über die Plattform) angebotenen Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG einen Gesamtbetrag von EUR 2,5 Mio. nicht übersteigen; und das Unternehmen keine Vermögensanlage öffentlich anbieten wird und keine von ihm öffentlich angebotene Vermögensanlage existiert, die noch nicht vollständig getilgt ist und eines der folgenden Kriterien erfüllt: Stückelung kleiner / gleich 20 Anteile und / oder Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile an Vermögensanlagen kleiner / gleich EUR 100.000,00 und / oder Preis jedes angebotenen Anteils beträgt mindestens EUR 200.000,00 je Anleger. 9. Sonstige Pflichten des Unternehmens Das Unternehmen ist jeweils auf eigene Kosten verpflichtet, beim Auftreten von Unrichtigkeiten oder Veränderungen der im VermögensanlagenInformationsblatt enthaltenen, das Unternehmen betreffenden Angaben während der Finanzierungsphase unverzüglich eine entsprechende Mitteilung gegenüber kapilendo zu machen, so dass kapilendo die betroffenen Angaben bei Bedarf aktualisieren und, wenn und soweit sie unrichtig sind, eine aktualisierte Fassung des VermögensanlagenInformationsblattes (unter Nennung des Datums der letzten Aktualisierung sowie der Zahl der seit der erstmaliger Erstellung übernommenen Aktualisierungen) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hinterlegen kann; eine (ggf. aktualisierte) Fassung des Vermögensanlagen-Informationsblattes mit Beginn und für die Dauer der Finanzierungsphase auf seiner Internetseite zugänglich zu machen; einem Anleger oder am Abschluss eines Anlegervertrages Interessierten auf dessen Anfordern den letzten veröffentlichten Jahresabschluss und Lagebericht in Textform oder Papierform zu übermitteln; die Vorschriften über die Erstellung und Bekanntmachung von Jahresberichten in § 23 VermAnlG (mit Ausnahme von § 23 Abs. 2 Nr. 2 und 4 VermAnlG), über den Inhalt von Jahresabschlüssen, in § 24 Abs. 1 bis 4 VermAnlG und über die Verkürzung der handelsrechtlichen Offenlegungsfrist in § 26 VermAnlG zu beachten. Zur Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen sollte das Unternehmen ggf. einen Wirtschaftsprüfer konsultieren. bei allen Werbemaßnahmen für eine Vermögensanlage außerhalb der Credit Website die jeweils hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. 10. Haftung 10.1 Eine Haftung von kapilendo für Schäden des Unternehmens und / oder Anlegers ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von kapilendo oder seiner jeweiligen Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet kapilendo für jede Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentlich ist jede Pflicht, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen der Haftung für Personenschäden. 10.2 Das Unternehmen bzw. der Anleger hat kapilendo alle Schäden zu ersetzen, die kapilendo aus der Verletzung der jeweiligen gesetzlichen oder nach diesen kapilendo credit AGB bestehenden Verpflichtungen bzw. falschen Zusicherungen entstehen und kapilendo von Ansprüchen Dritter bzw. Haftungen gegenüber Dritten, gleich welcher Art einschließlich behördlich verhängter Geldbußen und / oder Strafen freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung besteht nicht, sofern die Ansprüche Dritter bzw. Haftungen gegenüber Dritten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von kapilendo oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. 11. Änderungen der kapilendo credit AGB 11.1 kapilendo behält sich vor, diese kapilendo credit AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der kapilendo credit AGB sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen (im Folgenden einheitlich „Änderungen“) werden den Anlegern und Unternehmen spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail übermittelt. 11.2 Die Zustimmung eines Anlegers bzw. Unternehmens zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn der jeweilige Anleger bzw. Unternehmen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ganz oder teilweise schriftlich (gerichtet an kapilendo unter der im Impressum angegebenen Adresse) oder per E-Mail (an [email protected]) widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird kapilendo bei Übermittlung der Änderungen besonders hinweisen. 11.3 Wenn der Anleger bzw. das Unternehmen den Änderungen widerspricht, ist kapilendo berechtigt, den Vermittlungsvertrag mit dem Anleger bzw. dem Unternehmen mit Wirkung ab dem Tag zu kündigen, an dem die Änderungen in Kraft treten. 12. Kündigung 12.1 Der Vermittlungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit, sondern ist unbefristet. 12.2 Sowohl kapilendo als auch der Anleger / das Unternehmen sind jederzeit berechtigt, den Vermittlungsvertrag ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Sollte eine Bestimmung der kapilendo credit AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 13.2 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Vorbehaltlich anderer Angaben kapilendos gegenüber Unternehmen / Anleger im Einzelfall, stehen andere Sprachen als Vertrags- oder Kommunikationssprache nicht zur Verfügung. 13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des EGBGB und der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingend anzuwendende Rechtsvorschriften (insb. Verbraucherschutzvorschriften) eines anderen Staates, in dem der Anleger seinen Wohnsitz hat, bleiben anwendbar. 13.4 Sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand gegeben ist, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ausschließlich das Gericht am Sitz von kapilendo zuständig, sofern der Anleger / das Unternehmen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EUMitgliedsstaat hat oder seinen (Wohn-)Sitz nach Geltung dieser Nutzungsbedingungen in das Nicht-EU-Ausland verlegt hat. 13.5 Sofern es sich bei Unternehmen / Anleger um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, wird § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB abbedungen. Informationen für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nach §§ 312c, 312d Abs. 2 BGB, Art. 246b EGBGB betreffend den Finanzanlagenvermittlungsvertrag Soweit es sich bei dem Anleger um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, ist der Finanzanlagenvermittlungsvertrag ein Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen nach §§ 312c, 312d Abs. 2 BGB. In Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 246b EGBGB werden für diesen Fall die folgenden Auskünfte erteilt: 1. Allgemeine Informationen (a) Firma, ladungsfähige Anschrift und Firmenbucheintragung (insbes. Registernummer) des Unternehmers kapilendo AG, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 165539 B, Telefon: +49 (0)30 364 2857 0, Telefax: +49 (0)30 364 2857 98, E-Mail: [email protected]. (b) Gesetzliche Vertreter des Unternehmers kapilendo wird vertreten durch die Vorstände Herrn Christopher Grätz und Herrn Ralph Pieper, unter der unter Ziff. (a) genannten Anschrift. (c) Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers kapilendo ist Finanzanlagenvermittlerin nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO und vermittelt über die von ihr betriebene Internet-Dienstleistungsplattform venture.kapilendo.de partiarische Nachrangdarlehen und über die von ihr ebenfalls betriebene InternetDienstleistungsplattform credit.kapilendo.de sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren, zwischen interessierten Anlegern, die jeweils Verbraucher oder Unternehmer sein können und den Emittenten der vorgenannten Vermögensanlagen. (d) Für die Zulassung des Unternehmers zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde nach § 34c und § 34f GewO ist das Bezirksamt BerlinCharlottenburg, Fachbereich Wirtschaft, John-F. Kennedy Platz, 10820 Berlin. 2. Informationen zum Vermittlungsvertrag (a) Wesentliche Merkmale der angebotenen Finanzdienstleistung und Hinweis auf spezifische Risiken Die von kapilendo angebotene Finanzdienstleistung besteht in der Vermittlung von Forderungen aus Darlehensverträgen an Anleger. Bei den Forderungen handelt es sich um Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Die Vermittlung geschieht ausschließlich über den online Kreditmarktplatz auf der Internetseite credit.kapilendo.de. kapilendo ist Anbieterin der Vermögensanlagen, das jeweilige Unternehmen ist Emittentin. kapilendo berät nicht zum Erwerb oder zur Veräußerung von Vermögensleistungen und spricht in diesem Zusammenhang auch keine Empfehlungen aus. Jeder Anleger beurteilt in eigener Verantwortung, ob der Abschluss eines Forderungskaufvertrags für ihn unter wirtschaftlichen und rechtlichen, insbesondere auch steuerlichen Aspekten eine geeignete Vermögensanlage darstellt. Die Darlehensforderungen, auf welche sich die Finanzanlagenvermittlung bezieht, sind mit speziellen Risiken behaftet. Diese sind in den Informationen für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nach § 312d Abs. 2 BGB, Art. 246b EGBGB für den Forderungskaufvertrag und im jeweiligen Vermögensanlagen-Informationsblatt erläutert. (b) Zustandekommen des Vermittlungsvertrages Der Vermittlungsvertrag kommt gemäß der Bestimmungen in vorstehender Ziffer 6.1 dieser kapilendo credit AGB zustande. (c) Gesamtpreis, Preisbestandteile, Steuern Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Auch aufgrund des Vermittlungsvertrags entstehen für den Anleger keine Kosten (vgl. Ziffer 7.4 dieser kapilendo credit AGB). Einkünfte (Zinsen und ggf. Sachleistungen wie Waren- / Service-Gutscheine) im Zusammenhang mit den Darlehensforderungen unterliegen bei dem Anleger der Besteuerung. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden derzeit mit 25% Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die steuerliche Geltendmachung von Kosten einer etwaigen Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages durch den Anleger ist je nach steuerlicher Situation des Anlegers nur eingeschränkt möglich. Nach derzeit geltendem Recht behält das Unternehmen keine Kapitalertragsteuer ein und führt diese nicht an das Finanzamt ab. Der Anleger hat daher sämtliche Einkünfte aus der Darlehensforderung in seiner Steuerklärung anzugeben und selbst zu versteuern. Dem Anleger wird empfohlen, sich in eigener Verantwortung ggf. qualifiziert steuerlich beraten zu lassen. Etwaige Beratungskosten in diesem Zusammenhang sind vom Anleger über den vorgenannten Gesamtpreis hinaus zu tragen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. (d) Mindestlaufzeit Der Vermittlungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit, sondern ist unbefristet. (e) Vertragliche Kündigungsbedingungen Sowohl kapilendo als auch Anleger und Unternehmen sind jederzeit berechtigt, den Vermittlungsvertrag ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 12 dieser kapilendo credit AGB). (f) Vertragsstrafen Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. (g) Anwendbares Recht, zuständiges Gericht Der Vermittlungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. (h) Vertrags- und Kommunikationssprache Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. 3. Gültigkeitsdauer der Informationen Diese Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. kapilendo behält sich Änderungen gemäß den Regelungen in Ziffer 11 dieser kapilendo credit AGB vor. 4. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Anleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn • der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, • die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, • ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet, • die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, • der Anspruch bei Erhebung der Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder • die Schlichtung die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Anleger bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit kapilendo abgeschlossen hat. 5. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen Es bestehen weder Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen zur Absicherung von Forderungen des Anlegers aus dem Vermittlungsvertrag. Widerrufsbelehrung betreffend Finanzanlagenvermittlungsvertrag Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: kapilendo AG, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, E-Mail: [email protected]. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung nach § 312g Abs. 1 BGB
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