Erläuterung zur Mitwirkung von Referenten Sehr oft werden Referenten für die Durchführung von Lehrerfortbildungsangeboten gewonnen. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Bedingungen der Zusammenarbeit (u.a. das Honorar und die Erstattung der Fahrkosten) im Vorfeld festzulegen, um Schwierigkeiten mit den Referenten sowie mit der universitären Finanzabteilung bei der Auszahlung zu vermeiden. Hier in Kürze der günstigste Weg, um die Mitwirkung von Referenten für Lehrerfortbildungsangebote zu organisieren: 1. 1. Gastvorträge 2. Honorarverträge Gastvorträge Ein Vertrag mit Referenten, die als Gäste einmalig einen öffentlichen Vortrag von max. 3 Tagen halten (z.B. bei Tagungen, nicht für geschlossene Gruppen), ist nicht notwendig. Die Vereinbarung sollte am besten in einem formlosen Schreiben oder per Mail geschlossen werden. Die Auszahlung des vereinbarten Betrags für externe Referenten (d.h. nicht Mitglieder der Universität) wird über die Finanzbuchhaltung mit einer einmaligen Auszahlungsanordnung Formularschrank der Verwendungszweck getätigt. Abteilung muss Das Formular Finanzen und „Gastvortrag“ können Steuern Sie aus herunterladen. angegeben sein. dem Im Der Auszahlungsanordnung muss eine Kopie des Flyers und/oder der Einladung sowie der Teilnehmerliste der Veranstaltung beigefügt werden. Bei internen Referenten (d.h. Mitglieder der Universität) wird die Auszahlung über die Personalabteilung getätigt, mit den gleichen Angaben, d.h. im Verwendungszweck „Gastvortrag“ mit beigefügtem Flyer und/ oder der Einladung. Das Honorar wird über die Hochschulbezügestelle (BHF) in Kassel gezahlt, zusammen mit Sozialbeiträge. dem normalen Gehalt, versteuert und unter Abzug der 2. Honorarverträge Wenn Ihre Lehrerfortbildungsveranstaltung kein Vortrag ist oder mehr als 3 Tage dauert, dann ist es sinnvoller, einen Honorarvertrag mit dem Referent / der Referentin zu schließen. Damit können Sie auch andere Aspekte Ihrer Veranstaltung, z.B. die Sicherung von Kontaktdaten der Teilnehmer, vereinbaren und festhalten. Es gibt zwei Varianten von Honorarverträgen, je nachdem, ob die Referenten Angehörige unserer Universität sind oder nicht. Dies ist entscheidend für die Formulierung des Vertrags und für eine erfolgreiche Auszahlung. Hier im Detail die Unterschiede: 2.1. Honorarverträge mit externen Referenten Als „externe Referenten“ sind alle Personen zu bezeichnen, die nicht an der Universität angestellt sind oder die nicht hauptberuflich an der Goethe-Universität arbeiten, aber hier in Deutschland tätig sind. Im Vorgespräch mit diesen Referenten muss geklärt werden, ob dieses umsatzsteuerpflichtig (19%) sind. In diesem Fall müssen sie eine Rechnung ausstellen, wie in § Abs. 1 des Vertrages beschrieben. Die Institution muss berücksichtigen, dass diese 19% zusätzlich zum vereinbarten Betrag bei der Auszahlung abgebucht werden. Die Auszahlung wird über die Finanzbuchhaltung mit einer einmaligen Auszahlungsanordnung getätigt. Das Formular können Sie aus dem FormularSchrank der Abteilung Steuern Finanzen herunterladen. und Im Referenten aus dem Ausland Verwendungszweck muss „siehe beigefügter Ansprechpartner Abt. Finanzen und Steuern: Vertrag“ Michael Müller angegeben sein. Der Auszahlungsanordnung muss eine Kopie des Vertrages und die evtl. Rechnung des Referenten bei Telefon: 069-798-287 68 [email protected] Umsatzsteuerpflichtigkeit beigefügt werden. Bitte beachten sie, dass bei Referenten aus dem Ausland noch einige zusätzliche Punkte berücksichtigt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Herrn Müller der Abteilung „Finanzen und Steuern“. 2.2. Honorarverträge mit internen Referenten Als „interne Referenten“ werden alle angestellten Mitarbeiter der Universität – egal, ob befristet oder nicht – betrachtet. Oft werden diese auch als „Angehörige“ oder 2 „Mitglieder“ bezeichnet. Darunter fallen auch Beamte sowie z.B. Lehrbeauftragte oder abgeordnete Lehrkräfte. Im Vorgespräch mit diesen Referenten muss darauf hingewiesen werden, dass sie bei der Personalabteilung einen schriftlichen Antrag auf Nebentätigkeit stellen müssen. Ohne den genehmigten Antrag wird das Honorar nicht ausgezahlt. Die Auszahlung wird über die Personalabteilung mit einer einmaligen Auszahlungsanordnung getätigt. Das Formular können Sie aus dem FormularSchrank der Abteilung Finanzen und Steuern herunterladen. Im Verwendungszweck muss „siehe beigefügter Vertrag“ angegeben sein. Der Auszahlungsanordnung muss eine Kopie des Vertrages beigefügt werden. Bitte beachten Sie, dass das Honorar über die Hochschulbezügestelle (BHF) in Kassel zusammen mit dem normalen Gehalt bezahlt wird, d.h. das Honorar wird versteuert und unter Abzug der Sozialbeiträge bezahlt. Auf unserer „Internen“ Seite unter „Referenten“ stellen wir Ihnen als Veranstalter zwei Vorlagen für diese verschiedenen Varianten eines Honorarvertrags bereit: - „Honorarvertrag mit externen Referenten“ Ansprechpartnerin für Zivilrecht in der Rechtsabteilung: - „Honorarvertrag mit internen Referenten“. Anette Volp Die Telefon: 069-798-22380 Telefax: 069-798-28214 [email protected] beiden Vorlagen wurden mit der Rechtsabteilung und der Abteilung Finanzen und Steuern verfasst und abgestimmt. Sie können sie gern als Grundlage für Ihre Vereinbarung benutzen. Jeder Vertrag muss zusätzlich mit dem Ansprechpartner in der Rechtsabteilung abgestimmt werden. Die hier zur Verfügung gestellten Verträge sind lediglich als Muster zu betrachten. 3
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