27.07.2016 - Gaienhofen

Höri Woche 05.08.2016
Kurzbericht aus dem Gemeinderat
27. Juli 2016
Zu Beginn der Sitzung berichtete Bürgermeister Eisch vom Starkregenereignis,
welches Gaienhofen am 26.07.2016 getroffen hatte.
Da Bäche und Kanalisation diese Wassermassen - insbesondere durch die
Hanglagen - nicht mehr aufnehmen konnten, sei es zu unterschiedlichen, teils nicht
unerheblichen Schäden an Grundstücken sowie Straßen, Wegen und Plätzen
gekommen. Selbst kleine Bäche hätten sich in reißende Ströme verwandelt und mit
Schlamm und Geröll Straßen unpassierbar gemacht und einige Straßenabschnitte
erheblich unterspült.
Die Aufräumarbeiten seien in vollem Gange und viele Bereiche seien soweit wieder
hergestellt.
Sein herzlicher Dank gelte hier insbesondere den Mitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehr, die in der Nacht vielerorts im Einsatz waren, und den Mitarbeitern des
Bau- und Betriebshofes, die z.B. auch ihren Urlaub unterbrochen hatten, um mit
vereinten Kräften aufzuräumen und die Schäden in der gemeinde zu beseitigen. Als
erstes würden nun Kanäle und Bäche wieder freigemacht, damit eventuelle, weitere
Regen- und Wassermassen wieder abgeleitet werden könnten.
Die Gemeinde werde nach den Erfahrungen durch die vergangenen extremen
Niederschläge im Anschluss an die Schadensbeseitigung auch in einigen Bereichen
Verbesserungen vornehmen und z.B. Abflüsse optimieren, um bei kommenden
Ereignissen das Schadensmaß weiter reduzieren zu können. Man müsse sich aber
bewusst sein, dass man diese zunehmend extremen Unwetterereignisse nie ganz
beherrschen und damit auch Schäden nicht verhindern könne.
Bebauungsplan Lerchenweg Horn
Beschluss über Planentwurf und weitere Verfahrensschritte
Bürgermeister Eisch begrüßte Frau Julia Denzel (M. Eng. Stadtplanung) von der
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Stuttgart.
Frau Denzel stellte den Entwurf des B-Plans mit Örtlichen Bauvorschriften
„Lerchenweg“ in Horn vor.
Der Gemeinderat diskutierte intensiv über einzelne vorgeschlagene Festsetzungen.
So beriet er sich u.a. zur Frage ob ein reines oder allgemeines Wohngebiet
festgesetzt werden solle und auch Größe und Form des Baufensters sowie die
Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe auf den Grundstücken wurden erörtert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig - unter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahme - den Entwurf des Bebauungsplans anzupassen und das Baufenster
abzuändern (nördliche Ausbuchtung „Schopf“ streichen, Rücksprung der östlichen
Grenze der südlichen Hälfte), die maximale Gebäudelänge auf 16m zu begrenzen,
Wärmepumpen als Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche nur
entlang der Erschließungsstraße mit db-Zahl-Begrenzung zuzulassen. Das Büro
Seeconcept aus Uhlingen wurde mit der Erarbeitung der notwendigen Aussagen zu
umweltrechtlichen Belangen (3.140,-- € brutto) beauftragt.
Der so ergänzte Bebauungsplanentwurf soll für die Dauer 1 Monats zur Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden. Gleichzeitig sollen
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
(Die Offenlage wird rechtzeitig in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht
werden.)
Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR)
Nach kurzer allgemeiner Einleitung von Bürgermeister Eisch berichteten der
Geschäftsführer GVV Mundhaas und der stellvertr. Geschäftsführer GVV Leibing
dem Gemeinderat zur Umstellung des Haushaltsrechts von Kameralistik auf Doppik.
Durch die von der Innenministerkonferenz beschlossene Reform des
Gemeindehaushaltsrechts soll das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
von der bislang zahlungsorientieren Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte
Darstellung umgestellt werden. die Einführung des doppischen Rechnungswesens in
den Kommunalhaushalten soll Politik und Verwaltung nicht nur eine bessere
Steuerung ermöglichen. Mit dem Einsatz betriebswirdschaftlicher Instrument sollen in
den Kommunalverwaltungen zunehmend auch Haushaltsstrukturen transparent
gemacht und Einsparpotentiale aufgezeigt werden. Dabei ersetzt die Doppik als
kaufmännisches
Rechnungssystem
die
bisherige
Kameralistik
als
Verwaltungsbuchführung. Die gesetzlichen Grundlagen für das künftige
Gemeindehaushaltsrecht in Baden-.Württemberg liegen vor. Eine Änderung der
Rechtslage ist nicht mehr zu erwarten. Die Einführung des NKHR ist danach
spätestens zum 01.01.2020 gesetzliche vorgeschrieben. Der Verwaltungsrat des
GVV hat am 13.01.2016 das grundsätzliche Einvernehmen zur Einführung der
Doppik auf Basis des NKHR erteilt. In einer gemeinsamen Sitzung der 3 HöriGemeinderäte wurden Grundzüge des Projekts durch die Fa. Schüllermann
vorgestellt. Der Einführungstermin des NKHR in Gaienhofen ist zum 01.01.2019
vorgesehen.
Auf Rückfrage berichtete Geschäftsführer Mundhaas, dass aufgrund der bisherigen
Dokumentationen, Anlagenachweise usw., die die Gemeinde bisher schon geführt
hat, die Umstellung auf die Doppik wenig Probleme bereiten werde.
Verwaltungsvereinfachung, Aufwandserleichterung und damit Einsparungen durch
das Anwenden des neuen Haushaltsrechts seien jedoch nicht zu erwarten. Nach
seiner Ansicht würde für eine aussagekräftige, übersichtliche Haushaltsführung insb. im Hinblick auf die Gemeindegröße - eine sog. erweiterte Kameralistik
grundsätzlich genügen. Leider habe der Gesetzgeber kein Wahlrecht vorgesehen,
sondern einzig gewisse Erleichterungsvorschriften erlassen.
Gemeinderat Sturm konnte sich mit der zwangsweisen gesetzlichen Einführung und
Umsetzung der Doppik nicht anfreunden und überlegte laut, dass sich die Gemeinde
doch verweigern und weiterhin kameralistisch buchen solle, auch wenn sie damit die
einzige Gemeinde wäre die sich wehrt.
Bürgermeister Eisch äußerte schmunzelnd, dass er dem Vorschlag durchaus
Sympathie entgegen brächte, da er die Einführung der Doppik auch für überflüssig
halte, zumal das Land, das es den Gemeinden per Gesetz aufzwingt, selbst nicht
umstelle. Da die Verwaltung aber dem Gesetz verpflichtet sei, müsse man leider
umstellen, auch wenn der Gemeinderat sogar dagegen stimmen würde. Diesem
Beschluss müsste er dann „schweren Herzens“ widersprechen.
Der Gemeinderat beschloss sodann mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen und
1 Enthaltung die Einführung des NKHR und legte den Stichtag für die Erstellung der
Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2019 fest.
Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat,
 den Gesamthaushalt in 4 Teilhaushalte - Innere Verwaltung, Kommunale
Angelegenheiten, Betriebe und Finanzen - zu gliedern
 im Finanzhaushalt die Investitionen nur oberhalb einer Wertgrenze von 5.000 €
einzeln darzustellen
 den Teil-Finanzhaushalt auf die Darstellung der Investitionstätigkeit zu
beschränken
 den Produktplan der Gemeinde Moos (Anlage 3, Stand 01.07.2016)
 die Ausgestaltung der Kostenrechnung wie im Sachverhalt dargestellt (Anlage 4)
 die
Vermögensbewertung
unter
Beachtung
des
kaufmännischen
Vorsichtsprinzips vorzunehmen und die Erleichterungsmöglichkeiten bei der
erstmaligen Bewertung für die Eröffnungsbilanz auszunutzen; im Einzelnen wird
für die erstmalige Bewertung, sofern sich die Werte aus der bestehenden
Anlagenbuchhaltung nicht rechtskonform übernehmen lassen, insbesondere
folgendes beschlossen:
o gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie
bewegliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen zu einer Gruppe
zusammenzufassen und mit gewogenem Durchschnittswert anzusetzen
o Vermögensgegenstände des Sachvermögens, die regelmäßig ersetzt
werden und nur nachrangige Bedeutung haben mit einer gleichbleibenden
Menge und Wert anzusetzen
o keine Inventarisierung von beweglichen Gegenständen, deren
Anschaffung mehr als 6 Jahre zurück lieg
o kein Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse an Dritte
o Ansatz von Erfahrungswerten bei Vermögensgegenständen, die vor dem
31.12.1974 angeschafft oder hergestellt wurden, mit Preisverhältnissen
zum 01.01.1974
o Ansatz von Grundstücken mit örtlichen Durchschnittswerten, ggf. mit
Abschlägen bei dauerhafter öffentlicher Zweckbestimmung
o beim Wald werden für Grundstücksflächen 2.600 € je Hektar und für den
Aufwuchs Erfahrungswerte je Hektar nach Einschätzung der Wertigkeit
durch das Forstamt angesetzt
o bei der Bewertung von Straßen sind regelmäßig Pauschalwerte nach
bekanntgemachten Bewertungsvorgaben je Straßenart vorrangig
anzusetzen
Halbjahresbericht 2016 Gemeinde Gaienhofen
Geschäftsführer GVV Mundhaas legte die Prognose über die Entwicklung der
Jahresrechnung 2016 vor.
Im Verwaltungshaushalt wird im August die geplante Ablösung des
Fremdwährungskredites vollzogen und damit auch der erwartete Kursverlust
realisiert. Dieser kann aufgrund des ständig wechselnden Tageskurses noch nicht
exakt
beziffert
werden.
Dem
gegenüber
stehen
ein
höheres
Gewerbesteueraufkommen und voraussichtliche Mehreinnahmen in den Bereichen
Campingplatz, Tourismus und Vermietung. Bei den Personalkosten ist insb. durch
die Änderung der Entgeltgruppen (Erzieher Kita) und die leistungsorientierte
Bezahlung ein Anstieg absehbar. Hinzu kommen geringere Schlüsselzuweisungen
aus dem FAG und Mehraufwand beim Bauunterhalt im Bereich Wasser (Reinigung
Tiefbrunnen und Austausch Pumpen). Daher ist mit einer etwas geringeren
Zuführung an den Vermögenshaushalt zu rechnen, sofern Einsparungen an anderer
Stelle nicht umgesetzt werden können. Ungeklärt ist derzeit noch die Streitfrage über
Grunderwerbskosten für den Kauf der Grundstücke „Auf der Breite“, wofür das
Finanzamt bisher eine Befreiung ablehnt. Die Prüfungen dauern noch an, eine
abschließende Entscheidung hierzu steht noch aus. Positiv wirkt sich noch das gute
Rechnungsergebnis 2015 aus. Im Übrigen ist von einem plangemäßen Vollzug der
vorgesehenen Baumaßnahmen bzw. Grundstücksverwertungen auszugehen, sodass
weiterhin mit einem ausgeglichenen Haushalt gerechnet wird.
Areal Alter Kindergarten, Flst. Nr. 1708, Lerchenweg 6, Horn
Vergabe der Abbrucharbeiten für die vorhandenen Gebäude
(Kindergartengebäude, Dreschscheuer, Druckerhöhungsanlage
versorgung)
Wasser-
Bürgermeister Eisch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Thamm,
Konstanz. Bauverwaltungsleiter Wilhelm erläuterte den Sachverhalt.
Die notwendigen Abbrucharbeiten für das ehemalige Kindergartengebäude im
Lerchenweg 6, sowie für die Dreschscheuer und die Wasserdruckerhöhungsanlage
in der Weiler Straße, waren beschränkt ausgeschrieben worden. Die
Abbrucharbeiten sollen bis Ende September 2016 ausgeführt sein. Zur
Angebotsabgabe waren 6 Firmen aufgefordert, 3 Firmen hatten ein Angebot
abgegeben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Fa. Hildebrand OHG,
Bodman-Ludwigshafen mit 50.128,75 € brutto zu vergeben.
Umbau Neues Rathaus, Auf der Breite 3, Gaienhofen
Vergabe
der
Rohbauarbeiten,
Liftanlage,
Verglasungsarbeiten, Gerüstbauarbeiten
Holzfenster-
und
Architekt Thamm (Büro Bauraum GmbH Konstanz) berichtete dem Gemeinderat zu
den zu vergebenden Arbeiten.
Die
Gewerke
„Rohbauarbeiten,
Aufzugsanlage,
Holzfensterund
Verglasungsarbeiten sowie Gerüstbauarbeiten“ waren beschränkt ausgeschrieben.
Architekt Thamm erläuterte auf Nachfrage, dass der erste Abschnitt an Arbeiten aus
zeitlichen Gründen nur in diesem Umfang ausgeschrieben worden sei. Diese
Arbeiten sollen schnellstmöglich begonnen und durchgeführt werden, um alle
weiteren Maßnahmen, deren Ausführungsplanung nun abgeschlossen werde, ohne
Zeitverzögerung umsetzen zu können. Der nächste Vergabeblock, zu dem die
Submission im September anstehe, sei umfangreicher und gäbe dann die
gewünschte Kostensicherheit.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen, die Aufträge (brutto) wie
folgt zu vergeben:
Rohbauarbeiten Firma Ruhland GmbH, Gaienhofen für
35.656,68 €,
Aufzugsanlage Firma Liftec GmbH, Donaueschingen für
56.868,10 €,
Holzfenster/-Verglasungsarbeiten Fa. Weiermann, Gaienhofen für
28.573,09 €,
Gerüstbauarbeiten Firma Märte GmbH, Sipplingen für
6.661,62 €
Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen für den Antrag auf
Baugenehmigung zur Erstellung eines Wintergartens im Otto-Dix-Weg 4, Flst. Nr.
1083/1, Hemmenhofen zu erteilen.
Dem Bauantrag für den Neubau einer Gaupe und einer Dachterrasse Im Neusatz 2,
Flst. Nr. 1650/1, Gaienhofen stimmte er ebenfalls einstimmig zu.
Bekanntgaben der Verwaltung
Bürgermeister Eisch gab bekannt, dass, wie auch in der Presse schon berichtet, in
Zusammenarbeit mit dem Turnverein Gaienhofen ein YoungGo-Fitness-Parcours auf
der Gemarkung eingerichtet worden sei, an dem sich die Gemeinde finanziell und mit
Bauhofleistungen beteiligt hat. Die besonderen, hantelartigen Geräte für das YoungGo-Training können an der Campingplatzrezeption ausgeliehen bzw. auch erworben
werden. Die Kosten amortisieren sich wieder durch die Einnahmen. Der Turnverein
bietet Kurse an.
Das vom Gemeinderat im April beschlossene Parkraummanagement werde wohl in
diesem Jahr noch nicht umgesetzt werden, berichtete Bürgermeister Eisch.
Aufgrund der noch andauernden Um- und Neubauarbeiten an der Schlossschule
Gaienhofen können die Stellflächen entlang der Schlossstraße vorerst noch nicht
angelegt werden.
Beim erneuerten Zaun um das Gelände des Campingplatzes Horn stehe eine
Bepflanzung noch aus. Diese erfolge für die nächste Vegetationsperiode. Leider
konnte dies aufgrund einer Vielzahl an dringenden Projekten vom Bau- und
Betriebshof noch nicht erfolgen.