Höri Woche 05.08.2016 Kurzbericht aus dem Gemeinderat 27. Juli 2016 Zu Beginn der Sitzung berichtete Bürgermeister Eisch vom Starkregenereignis, welches Gaienhofen am 26.07.2016 getroffen hatte. Da Bäche und Kanalisation diese Wassermassen - insbesondere durch die Hanglagen - nicht mehr aufnehmen konnten, sei es zu unterschiedlichen, teils nicht unerheblichen Schäden an Grundstücken sowie Straßen, Wegen und Plätzen gekommen. Selbst kleine Bäche hätten sich in reißende Ströme verwandelt und mit Schlamm und Geröll Straßen unpassierbar gemacht und einige Straßenabschnitte erheblich unterspült. Die Aufräumarbeiten seien in vollem Gange und viele Bereiche seien soweit wieder hergestellt. Sein herzlicher Dank gelte hier insbesondere den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, die in der Nacht vielerorts im Einsatz waren, und den Mitarbeitern des Bau- und Betriebshofes, die z.B. auch ihren Urlaub unterbrochen hatten, um mit vereinten Kräften aufzuräumen und die Schäden in der gemeinde zu beseitigen. Als erstes würden nun Kanäle und Bäche wieder freigemacht, damit eventuelle, weitere Regen- und Wassermassen wieder abgeleitet werden könnten. Die Gemeinde werde nach den Erfahrungen durch die vergangenen extremen Niederschläge im Anschluss an die Schadensbeseitigung auch in einigen Bereichen Verbesserungen vornehmen und z.B. Abflüsse optimieren, um bei kommenden Ereignissen das Schadensmaß weiter reduzieren zu können. Man müsse sich aber bewusst sein, dass man diese zunehmend extremen Unwetterereignisse nie ganz beherrschen und damit auch Schäden nicht verhindern könne. Bebauungsplan Lerchenweg Horn Beschluss über Planentwurf und weitere Verfahrensschritte Bürgermeister Eisch begrüßte Frau Julia Denzel (M. Eng. Stadtplanung) von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Stuttgart. Frau Denzel stellte den Entwurf des B-Plans mit Örtlichen Bauvorschriften „Lerchenweg“ in Horn vor. Der Gemeinderat diskutierte intensiv über einzelne vorgeschlagene Festsetzungen. So beriet er sich u.a. zur Frage ob ein reines oder allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden solle und auch Größe und Form des Baufensters sowie die Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe auf den Grundstücken wurden erörtert. Der Gemeinderat beschloss einstimmig - unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahme - den Entwurf des Bebauungsplans anzupassen und das Baufenster abzuändern (nördliche Ausbuchtung „Schopf“ streichen, Rücksprung der östlichen Grenze der südlichen Hälfte), die maximale Gebäudelänge auf 16m zu begrenzen, Wärmepumpen als Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche nur entlang der Erschließungsstraße mit db-Zahl-Begrenzung zuzulassen. Das Büro Seeconcept aus Uhlingen wurde mit der Erarbeitung der notwendigen Aussagen zu umweltrechtlichen Belangen (3.140,-- € brutto) beauftragt. Der so ergänzte Bebauungsplanentwurf soll für die Dauer 1 Monats zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden. Gleichzeitig sollen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme haben. (Die Offenlage wird rechtzeitig in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht werden.) Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) Nach kurzer allgemeiner Einleitung von Bürgermeister Eisch berichteten der Geschäftsführer GVV Mundhaas und der stellvertr. Geschäftsführer GVV Leibing dem Gemeinderat zur Umstellung des Haushaltsrechts von Kameralistik auf Doppik. Durch die von der Innenministerkonferenz beschlossene Reform des Gemeindehaushaltsrechts soll das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientieren Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt werden. die Einführung des doppischen Rechnungswesens in den Kommunalhaushalten soll Politik und Verwaltung nicht nur eine bessere Steuerung ermöglichen. Mit dem Einsatz betriebswirdschaftlicher Instrument sollen in den Kommunalverwaltungen zunehmend auch Haushaltsstrukturen transparent gemacht und Einsparpotentiale aufgezeigt werden. Dabei ersetzt die Doppik als kaufmännisches Rechnungssystem die bisherige Kameralistik als Verwaltungsbuchführung. Die gesetzlichen Grundlagen für das künftige Gemeindehaushaltsrecht in Baden-.Württemberg liegen vor. Eine Änderung der Rechtslage ist nicht mehr zu erwarten. Die Einführung des NKHR ist danach spätestens zum 01.01.2020 gesetzliche vorgeschrieben. Der Verwaltungsrat des GVV hat am 13.01.2016 das grundsätzliche Einvernehmen zur Einführung der Doppik auf Basis des NKHR erteilt. In einer gemeinsamen Sitzung der 3 HöriGemeinderäte wurden Grundzüge des Projekts durch die Fa. Schüllermann vorgestellt. Der Einführungstermin des NKHR in Gaienhofen ist zum 01.01.2019 vorgesehen. Auf Rückfrage berichtete Geschäftsführer Mundhaas, dass aufgrund der bisherigen Dokumentationen, Anlagenachweise usw., die die Gemeinde bisher schon geführt hat, die Umstellung auf die Doppik wenig Probleme bereiten werde. Verwaltungsvereinfachung, Aufwandserleichterung und damit Einsparungen durch das Anwenden des neuen Haushaltsrechts seien jedoch nicht zu erwarten. Nach seiner Ansicht würde für eine aussagekräftige, übersichtliche Haushaltsführung insb. im Hinblick auf die Gemeindegröße - eine sog. erweiterte Kameralistik grundsätzlich genügen. Leider habe der Gesetzgeber kein Wahlrecht vorgesehen, sondern einzig gewisse Erleichterungsvorschriften erlassen. Gemeinderat Sturm konnte sich mit der zwangsweisen gesetzlichen Einführung und Umsetzung der Doppik nicht anfreunden und überlegte laut, dass sich die Gemeinde doch verweigern und weiterhin kameralistisch buchen solle, auch wenn sie damit die einzige Gemeinde wäre die sich wehrt. Bürgermeister Eisch äußerte schmunzelnd, dass er dem Vorschlag durchaus Sympathie entgegen brächte, da er die Einführung der Doppik auch für überflüssig halte, zumal das Land, das es den Gemeinden per Gesetz aufzwingt, selbst nicht umstelle. Da die Verwaltung aber dem Gesetz verpflichtet sei, müsse man leider umstellen, auch wenn der Gemeinderat sogar dagegen stimmen würde. Diesem Beschluss müsste er dann „schweren Herzens“ widersprechen. Der Gemeinderat beschloss sodann mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die Einführung des NKHR und legte den Stichtag für die Erstellung der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2019 fest. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, den Gesamthaushalt in 4 Teilhaushalte - Innere Verwaltung, Kommunale Angelegenheiten, Betriebe und Finanzen - zu gliedern im Finanzhaushalt die Investitionen nur oberhalb einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln darzustellen den Teil-Finanzhaushalt auf die Darstellung der Investitionstätigkeit zu beschränken den Produktplan der Gemeinde Moos (Anlage 3, Stand 01.07.2016) die Ausgestaltung der Kostenrechnung wie im Sachverhalt dargestellt (Anlage 4) die Vermögensbewertung unter Beachtung des kaufmännischen Vorsichtsprinzips vorzunehmen und die Erleichterungsmöglichkeiten bei der erstmaligen Bewertung für die Eröffnungsbilanz auszunutzen; im Einzelnen wird für die erstmalige Bewertung, sofern sich die Werte aus der bestehenden Anlagenbuchhaltung nicht rechtskonform übernehmen lassen, insbesondere folgendes beschlossen: o gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie bewegliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit gewogenem Durchschnittswert anzusetzen o Vermögensgegenstände des Sachvermögens, die regelmäßig ersetzt werden und nur nachrangige Bedeutung haben mit einer gleichbleibenden Menge und Wert anzusetzen o keine Inventarisierung von beweglichen Gegenständen, deren Anschaffung mehr als 6 Jahre zurück lieg o kein Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse an Dritte o Ansatz von Erfahrungswerten bei Vermögensgegenständen, die vor dem 31.12.1974 angeschafft oder hergestellt wurden, mit Preisverhältnissen zum 01.01.1974 o Ansatz von Grundstücken mit örtlichen Durchschnittswerten, ggf. mit Abschlägen bei dauerhafter öffentlicher Zweckbestimmung o beim Wald werden für Grundstücksflächen 2.600 € je Hektar und für den Aufwuchs Erfahrungswerte je Hektar nach Einschätzung der Wertigkeit durch das Forstamt angesetzt o bei der Bewertung von Straßen sind regelmäßig Pauschalwerte nach bekanntgemachten Bewertungsvorgaben je Straßenart vorrangig anzusetzen Halbjahresbericht 2016 Gemeinde Gaienhofen Geschäftsführer GVV Mundhaas legte die Prognose über die Entwicklung der Jahresrechnung 2016 vor. Im Verwaltungshaushalt wird im August die geplante Ablösung des Fremdwährungskredites vollzogen und damit auch der erwartete Kursverlust realisiert. Dieser kann aufgrund des ständig wechselnden Tageskurses noch nicht exakt beziffert werden. Dem gegenüber stehen ein höheres Gewerbesteueraufkommen und voraussichtliche Mehreinnahmen in den Bereichen Campingplatz, Tourismus und Vermietung. Bei den Personalkosten ist insb. durch die Änderung der Entgeltgruppen (Erzieher Kita) und die leistungsorientierte Bezahlung ein Anstieg absehbar. Hinzu kommen geringere Schlüsselzuweisungen aus dem FAG und Mehraufwand beim Bauunterhalt im Bereich Wasser (Reinigung Tiefbrunnen und Austausch Pumpen). Daher ist mit einer etwas geringeren Zuführung an den Vermögenshaushalt zu rechnen, sofern Einsparungen an anderer Stelle nicht umgesetzt werden können. Ungeklärt ist derzeit noch die Streitfrage über Grunderwerbskosten für den Kauf der Grundstücke „Auf der Breite“, wofür das Finanzamt bisher eine Befreiung ablehnt. Die Prüfungen dauern noch an, eine abschließende Entscheidung hierzu steht noch aus. Positiv wirkt sich noch das gute Rechnungsergebnis 2015 aus. Im Übrigen ist von einem plangemäßen Vollzug der vorgesehenen Baumaßnahmen bzw. Grundstücksverwertungen auszugehen, sodass weiterhin mit einem ausgeglichenen Haushalt gerechnet wird. Areal Alter Kindergarten, Flst. Nr. 1708, Lerchenweg 6, Horn Vergabe der Abbrucharbeiten für die vorhandenen Gebäude (Kindergartengebäude, Dreschscheuer, Druckerhöhungsanlage versorgung) Wasser- Bürgermeister Eisch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Thamm, Konstanz. Bauverwaltungsleiter Wilhelm erläuterte den Sachverhalt. Die notwendigen Abbrucharbeiten für das ehemalige Kindergartengebäude im Lerchenweg 6, sowie für die Dreschscheuer und die Wasserdruckerhöhungsanlage in der Weiler Straße, waren beschränkt ausgeschrieben worden. Die Abbrucharbeiten sollen bis Ende September 2016 ausgeführt sein. Zur Angebotsabgabe waren 6 Firmen aufgefordert, 3 Firmen hatten ein Angebot abgegeben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Fa. Hildebrand OHG, Bodman-Ludwigshafen mit 50.128,75 € brutto zu vergeben. Umbau Neues Rathaus, Auf der Breite 3, Gaienhofen Vergabe der Rohbauarbeiten, Liftanlage, Verglasungsarbeiten, Gerüstbauarbeiten Holzfenster- und Architekt Thamm (Büro Bauraum GmbH Konstanz) berichtete dem Gemeinderat zu den zu vergebenden Arbeiten. Die Gewerke „Rohbauarbeiten, Aufzugsanlage, Holzfensterund Verglasungsarbeiten sowie Gerüstbauarbeiten“ waren beschränkt ausgeschrieben. Architekt Thamm erläuterte auf Nachfrage, dass der erste Abschnitt an Arbeiten aus zeitlichen Gründen nur in diesem Umfang ausgeschrieben worden sei. Diese Arbeiten sollen schnellstmöglich begonnen und durchgeführt werden, um alle weiteren Maßnahmen, deren Ausführungsplanung nun abgeschlossen werde, ohne Zeitverzögerung umsetzen zu können. Der nächste Vergabeblock, zu dem die Submission im September anstehe, sei umfangreicher und gäbe dann die gewünschte Kostensicherheit. Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen, die Aufträge (brutto) wie folgt zu vergeben: Rohbauarbeiten Firma Ruhland GmbH, Gaienhofen für 35.656,68 €, Aufzugsanlage Firma Liftec GmbH, Donaueschingen für 56.868,10 €, Holzfenster/-Verglasungsarbeiten Fa. Weiermann, Gaienhofen für 28.573,09 €, Gerüstbauarbeiten Firma Märte GmbH, Sipplingen für 6.661,62 € Bauangelegenheiten Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen für den Antrag auf Baugenehmigung zur Erstellung eines Wintergartens im Otto-Dix-Weg 4, Flst. Nr. 1083/1, Hemmenhofen zu erteilen. Dem Bauantrag für den Neubau einer Gaupe und einer Dachterrasse Im Neusatz 2, Flst. Nr. 1650/1, Gaienhofen stimmte er ebenfalls einstimmig zu. Bekanntgaben der Verwaltung Bürgermeister Eisch gab bekannt, dass, wie auch in der Presse schon berichtet, in Zusammenarbeit mit dem Turnverein Gaienhofen ein YoungGo-Fitness-Parcours auf der Gemarkung eingerichtet worden sei, an dem sich die Gemeinde finanziell und mit Bauhofleistungen beteiligt hat. Die besonderen, hantelartigen Geräte für das YoungGo-Training können an der Campingplatzrezeption ausgeliehen bzw. auch erworben werden. Die Kosten amortisieren sich wieder durch die Einnahmen. Der Turnverein bietet Kurse an. Das vom Gemeinderat im April beschlossene Parkraummanagement werde wohl in diesem Jahr noch nicht umgesetzt werden, berichtete Bürgermeister Eisch. Aufgrund der noch andauernden Um- und Neubauarbeiten an der Schlossschule Gaienhofen können die Stellflächen entlang der Schlossstraße vorerst noch nicht angelegt werden. Beim erneuerten Zaun um das Gelände des Campingplatzes Horn stehe eine Bepflanzung noch aus. Diese erfolge für die nächste Vegetationsperiode. Leider konnte dies aufgrund einer Vielzahl an dringenden Projekten vom Bau- und Betriebshof noch nicht erfolgen.
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