Amtsblatt - Landratsamt Gotha

Ausgabe vom 14. Juli 2016
2 5 . J a h r g a n g N r. 1 0
Amtlicher Teil
Tagesordnung des Kreistages
Termine der Ausschüsse
Bekanntmachung
des Umweltamtes
2
3
3
Amtsblatt
Nichtamtlicher Teil
Ausschreibungen4
Freie Plätze an der VHS
10
Schüler-Projekt an der Regelschule
Molschleben11
Generalprobe für die Olympischen
Spiele12
Bürgersprechstunde: Zur nächsten für jedermann offenen Bürgersprechstunde lädt Landrat Konrad
Gießmann am Mittwoch, 3. August,
ins Landratsamt ein. Von 13 bis 17 Uhr
nimmt er sich der Anfragen und Anliegen der Bürger persönlich an.
Zudem steht der Landrat am Montag,
7. August, von 18.30 bis 19.30 Uhr
im Rahmen des Arbeitsbesuchs in der
VG Mittleres Nessetal gemeinsam mit
der VG-Vorsitzenden Cornelia Frohn
im Verwaltungssitz in Goldbach als
Gesprächspartner zur Verfügung. Aufgrund der Nachfrage ist eine vorherige Anmeldung unter 03621 214-287
bei Inge Daniel empfehlenswert. Wer
spontan vorbeischauen möchte, sollte
Wartezeiten einkalkulieren.
Top 100: Unter den Top 100 der in-
Kerstin Scheinpflug räumt mit Normann Lips aus Finsterbergen die Umzugskartons aus.
Brehm-Schule vor der Wiedereröffnung
Kinder lernen bald in saniertem Gebäudekomplex
Leinatal. Selbst Umzugsstress in den Ferien
nimmt Schulleiterin Kerstin Scheinpflug sportlich: Schließlich bildet das Ein- und Auspacken
der Bücher, Unterrichtsmaterialien und sonstigen Gegenstände die finale Etappe bei der
Komplexsanierung der Schönauer Grundschule Christian Ludwig Brehm.
Seit 2014 befindet sich das historische Schulhaus in der teils schwierigen Komplettkur, hat
inzwischen einen Anbau bekommen und wird
derzeit auf die Ankunft der 142 Mädchen und
Jungen vorbereitet, die ab kommenden Schuljahr in sieben Klassen hier lernen werden.
Zwar packen die Handwerker im Erd- und
Kellergeschoss sowie im Außengelände noch
tüchtig an, damit es in knapp vier Wochen losgehen kann. Die Schulleiterin verstaut indes
mit Hilfe aus der Elternschaft einen Großteil
der Materialien in den neu gestalteten Unterrichtsräumen. „Den Rest machen wir mit dem
Lehrerkollegium in der Vorbereitungswoche“,
sagt Scheinpflug und weiß, dass auch unter
den Pädagogen die Neugier und Erwartungshaltung groß sind. Denn gut zwei Jahre war
die Grundschule im Catterfelder ‚Exil‘ untergebracht. Die Gemeinde Leinatal stellte die
Räumlichkeiten der dortigen ehemaligen Regelschule gern als Interimslösung zur Verfügung, damit in Schönau Baufreiheit geschaffen werden konnte. Nun aber sind alle froh,
dass sie wieder talwärts ziehen können. 250
Kartons wurden nach Ferienbeginn gepackt
und nach Schönau transportiert. Ihr Inhalt
findet nun seinen Platz in Unterrichtsräumen,
sowie in den Vorbereitungs- und Differenzierungsräumen.
Die neue Brehm-Schule besteht aus dem sanierten Altbau, in dem sechs Klassenräume
Platz finden, und einem neu entstandenen
Flügel, in dessen Erdgeschoss die Ausgabeküche und der mehrfach nutzbare Speisesaal
untergebracht sind. Ein Stockwerk darüber
stehen zwei weitere Räume für Unterricht
und Hortbetreuung zur Verfügung. Die Achse
zwischen den beiden Gebäudeteilen schafft
der Verbinder, in dem neben dem Treppenaufgang auch ein Aufzug installiert wurde. Damit
ist die Schönauer Grundschule die zweite barrierefreie der Region. Insgesamt investiert der
Landkreis Gotha rund 3,7 Millionen Euro in die
Generalüberholung. Die feierliche Einweihung
ist für den 19. August geplant.
novativsten mittelständischen Unternehmen Deutschlands finden sich drei
Firmen, die auch im Landkreis Gotha
aktiv sind. Ende Juni konnten Andreas
Wolf, Erika Pinzl und Dr. Wilfried Pinzl
von der EJOT GmbH, die in TambachDietharz ein Schraubenwerk betreibt.
Ebenso in die Bestenriege aufgenommen wurden die strawa Wärmetechnik
GmbH mit Sitz in Schwabhausen, die
sich unter anderem auf die effiziente
Verteilung der Volumenströme in Heizungssystemen spezialisiert hat.
Dritter im Bunde der prämierten Innovatoren ist die MAKO GmbH & Co. KG
aus Lippstadt, die in Ohrdruf auf rund
12.000 Quadratmetern Fläche Schalungssysteme aus unterschiedlichen
Materialien fertigt.
Standort wächst: Die PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG wertet die
Gothaer Niederlassung zu ihrem bundesweit modernsten Verteilerstandort
auf. Dazu soll der bestehende Gebäudekomplex durch ein 10.000 Quadratmeter großes Vertriebs- und Logistikzentrum ersetzt werden. Rund 20 Mio. Euro
werden bis zur Fertigstellung im Herbst
2017 investiert. PHOENIX beschäftigt in
Gotha aktuell rund 120 Frauen und Männer.
Bek anntm achu ng en
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Bekanntmachung
d e r Be sc h l ü s s e
aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Kreisausschusses sowie aus dem nichtöffentlichen Teil nach Aufhebung des
Nichtöffentlichkeitscharakters
Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der
üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden.
Kreisausschuss am 15.02.2016
Beschluss Nr. KA 01-2016
Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil
der Sitzungen des Kreisausschusses vom 09.11.2015 sowie
vom 30.11.2015
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 09.11.2015 wird in der vorliegenden
Fassung genehmigt.
002 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 30.11.2015 wird in der vorliegenden
Fassung genehmigt.
Kreisausschuss am 07.03.2016
Beschluss Nr. KA 02-2016
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 15.02.2016
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom
15.02.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Kreisausschuss am 18.04.2016
Beschluss Nr. KA 03-2016
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.03.2016
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom
07.03.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Kreisausschuss am 23.05.2016
Beschluss Nr. KA 04-2016
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 18.04.2016
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom
18.04.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Kreisausschuss am 27.06.2016
Beschluss Nr. KA 05-2016
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 23.05.2016
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom
23.05.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Beschluss Nr. KA 06-2016
Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: KA 03-2016
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Für die Haushaltsstelle 02.21112.94000 – Komplexsanierung
Grundschule Schönau v. d. W. – werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 240.000,00 Euro bewilligt.
Beschluss Nr. KA 07-2016
Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung
Vorlage: KA 04-2016
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Für die Haushaltsstelle 02.65040.95010 – Brücke Friemar –
werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.600,00
Euro bewilligt.
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Beschluss Nr. KA 09-2016
Reinigungsvertrag Vergabenummer 01 / 33532 /2016 über die
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gothaim Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2020
Hier: Gymnasium Arnoldi mit Sporthalle Eisenacher Str. und Sporthalle Eschleber Str. Gymnasium Ernestinum mit Sporthalle Ernestinum, Gymnasium Gustav-Freytag mit Sporthalle Gustav-Freytag,
KGS „Herzog-Ernst“ mit Sporthalle KGS„Herzog-Ernst“
Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren.
Vorlage: KA 01-2016 NÖ
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Der Auftrag „Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des
Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben:
Russek + Burkhard GmbH, Friedloser Str. 7a, 36251 Bad Hersfeld
002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen.
Beschluss Nr. KA 10-2016
Reinigungsvertrag Vergabenummer 02 / 33532 / 2016 über die
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gothaim Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2020
Hier: Berufsschule Gotha West, Sporthalle Gotha West, Berufsschule Sundhausen,Förderschule Lucas-Cranach Standort Breite Gasse, Sporthalle Breite Gasse,Standort Wilhelm-Bock-Str., Sporthalle
Wilhelm-Bock, Förderschule Regenbogenschule
Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren.
Vorlage: KA 02-2016 NÖ
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Der Auftrag „Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des
Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben:
Brillant GmbH european clean service
Asbacher Str. 2a, 98574 Schmalkalden
002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen.
gez. i. V. Marx
Gießmann Landrat
06.07.2016
Bekann t mac h u ng
Die 16. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 2019 findet am 20.07.2016 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha,
Reinhardsbrunner Str. 23 statt. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr.
TAGESORDNUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 25.05.2016
2. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der
Geschäftsordnung des Kreistages
3. Nahverkehrsplan des Landkreises Gotha für den Zeitraum
2017-2021
Vorlage: 01/2016 einschließlich Änderungsanträge
4. Hoheitliche Aufgabe der Organisation des StPNV
Vorlage: A 26/2016 der Fraktion CDU/FDP
5. Verkauf Gesellschafteranteile an der RVG GmbH
Vorlage: A 27/2016 der Fraktion CDU/FDP
6. Gründung einer Nahverkehrsgesellschaft des Landkreises
Gotha mbH (NVG)
Vorlage: 15/2015 einschließlich Änderungsanträge
7. Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Ausschuss für
Bildung, Kultur und Sport
Vorlage: A 25/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
gez. i. V. Marx
Gotha, 08.07.2016
Gießmann
Landrat
Seite
A m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6
Bekan n t mac h u ng
für Ausschüsse des Kreistages Gotha im Juli 2016
Gemeinsame Sitzung des Kreisausschusses und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt
Termin: 18.07.2016
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
Raum Waltershausen
Beginn: 17:00 Uhr
Tagesordnung: nichtöffentlich
gez. i. V. Marx
Gießmann
Landrat
Gotha, 08.07.2016
Die Firma BOREAS Energie GmbH, Grünstraße 106 in 99955 Ballhausen beantragte die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4 und
19 Abs.3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. F.
der Neubekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1447), zur Errichtung
und zum Betrieb von Anlagen nach Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV
in Form von
einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-92 mit einer
Nabenhöhe von 138,38 m, einem Rotordurchmesser von 92m
und einer Gesamthöhe von 184,38 m
in: 99869 Wangenheim Flur: 5 Gemarkung:
Flurstück: Wangenheim
603/14,
Schül e r b e fö r d er u n g
zur Luc a s- Cr a n a c h - S c h u l e
i m Sc h ul j ah r 2016/ 2017
zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V126 mit einer Nabenhöhe von 137,00 m, einem Rotordurchmesser von 126 m
und einer Gesamthöhe von 200,00 m
Sonderlinien der Fa. Steinbrück für Schüler, die in der Stadt
Gotha wohnen
Schulteil: Wilhelm-Bock-Straße und Breite Gasse
in: 99869 Wangenheim Gemarkung: Wangenheim
Flur: 7 Flurstücke:
781/1, 774/6,
774/77, 774/78
Hinfahrt Tour 1
07:19 Uhr Siebleben, Post 07:22 Uhr Clara-Zetkin-Straße 07:28 Uhr Städtischer Hof 07:32 Uhr Bufleber Straße 07:36 Uhr Breite Gasse 07:40 Uhr W.-Bock-Straße sowie einer Windenergieanlage des Typs Vestas V117 mit einer Nabenhöhe von 141,50 m, einem Rotordurchmesser von
117m und einer Gesamthöhe von 200,00 m
Rückfahrt
14:30 Uhr Breite Gasse
14:34 Uhr W.-Bock-Straße
14:38 Uhr Bufleber Straße
14:42 Uhr Ludwigstraße
14:48 Uhr Clara-Zetkin-Straße
14:51 Uhr Siebleben, Post
Tour 2
07:18 Uhr Alter Schlachthof 14:30 Uhr Breite Gasse
07:22 Uhr Waltershäuser Str. / Strab 14:34 Uhr W.-Bock-Straße
07:26 Uhr Bendastraße 14:39 Uhr Humboldtstraße
07:27 Uhr von-Zach-Straße 14:42 Uhr Eschleber Straße
07:28 Uhr Eschleber Straße 14:43 Uhr von-Zach-Straße
07:31 Uhr Humboldtstraße 14:44 Uhr Bendastraße
07:36 Uhr Breite Gasse 14:48 Uhr Waltershäuser Str.
07:40 Uhr W.-Bock-Straße 14:52 Uhr Alter Schlachthof
Die Schulverwaltung bittet die Eltern, für ihr Kind die günstigste Haltestelle auszuwählen. Schülermonatskarten werden am
1. Schultag in den Schulen ausgegeben. Ein vollständiger Fahrplan
ist auch in jeder Schule vorhanden.
Rückfragen bitte an: Förderzentrum Gotha, Telefon 03621 8930-09,
Amt für Bildung, Telefon 03621 214-626
in: 99869 Wangenheim
Flur: 7 Gemarkung:
Flurstück: Wangenheim
774/25
nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten Planunterlagen als Repowering für die Bestandsanlagen WH 04, WH 09, WH 10 und WH
13.
Unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des
§ 3e Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) aufgrund der kumulierenden
Wirkung im Zusammenhang mit weiteren am Standort genehmigten WEA.
Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass
1. der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die zugehörigen Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, während der Dienstzeit im Zeitraum
vom 01.08.2016 bis einschließlich 31.08.2016
Impressum:
Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann |
Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax
03621/214400,E-Mail:[email protected] | Fotos: J.Sachse
(S. 11), W. Gleichmar (S. 12 oben), LRA)| Gesamtproduktion: Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen
43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.
wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte
des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand
2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste
Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich
am 11. August 2016.
in der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal, Bauamt,
Hauptstraße 15 in 99869 Goldbach und im Landratsamt Gotha, Umweltamt, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Sekretariat,
Zimmer 259, zur Einsicht ausliegen;
2. Einwendungen gegen das Vorhaben zur Vermeidung des Ausschlusses bei den in Punkt 1 genannten Stellen vom 01.08.2016
bis einschließlich 14.09.2016 schriftlich zu erheben sind; mit
Ablauf dieser Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen,
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen;
3. laut § 17 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 01. Dezember 2014
(GVBl. S. 685) bei gleichförmigen Einwendungen von mehr als
50 Personen derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen
Bek anntm achu ng en
Bekan n t m a c h u n g
de r Si t zun gs t er mi n e
3
Bek anntm achu ng en
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4
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Unterzeichner gilt, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf
und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht
von ihnen bestellt worden ist; Vertreter kann nur eine natürliche Person sein;
6. für den Fall, dass nicht alle Einwendungen innerhalb des unter
Punkt 5 genannten Termins erörtert werden können, der Erörterungstermin an den darauf folgenden Werktagen fortgesetzt
wird, bis alle Einwendungen erörtert worden sind;
4. gleichförmige Eingaben, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten
oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, unberücksichtigt bleiben können; ebenfalls können gleichförmige
Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner
ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben;
7. auf Verlangen der Einwender deren Name und Anschrift vor der
Bekanntgabe der Einwendungen gegenüber dem Antragsteller
und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden
können, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind;
5. zur Erörterung rechtzeitig und formgerecht erhobener Einwendungen am 12.10.2016, ab 09:00 Uhr, im Beratungsraum
247 des Landratsamtes Gotha, 18.- März-Straße 50, ein Erörterungstermin vorgesehen ist; hierzu wird darauf hingewiesen,
dass
a) dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er auf
Grundlage der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und erforderlich erscheint;
b) die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins oder der Verzicht auf einen Erörterungstermin gesondert
bekannt gemacht wird; die Entscheidung hierüber trifft die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens;
c) im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des
Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben
haben, erörtert werden;
8. weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die
der Genehmigungsbehörde erst nach Beginn der Auslegung
vorliegen, der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den
Zugang zu Umweltinformationen zugänglich sind;
9. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann.
Die Inbetriebnahme der Anlagen soll noch im Jahr 2016 erfolgen.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage des Landkreises Gotha unter http://www.kreis-gth.de/index.php?id=260. veröffentlicht.
gez. i.V. Marx Gießmann
Landrat
Gotha, 05.07.2016
­– Ende des Amtlichen Teils –
A us s ch r e i bu nge n
N ic h tamtlicher Teil
Internate im Landkreis Gotha GmbH
S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g
Die Internate im Landkreis Gotha GmbH sucht zum nächst möglichen Termin für den Betrieb des Internats des Staatl. Gymnasiums
für Sprachen „Salzmannschule“ Schnepfenthal eine/n:
Internatserzieher/in
Zusätzlich zu Ihrem erfolgreichen Abschluss in einem Studiengang
der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Psychologie, als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, staatlich anerkannte/r
Heilpädagoge/-in oder in einer gleichartigen Bildungsrichtung, sollten Sie sich in der Lage fühlen, folgende Anforderungen erfüllen zu
können:
- Dienstabsicherung im Schichtdienst sowie in Vertretungsdiensten im Krankheitsfall
- umfassende Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht
- Durchsetzung von Regeln & Normen im Sinne eines angemessenen Zusammenlebens in Internat & Schule
- Organisation eines strukturierten Tagesablaufes
- Führung von Elterngesprächen und informeller Elternarbeit
- Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangeboten
- teamorientiertes Arbeiten im Erzieherteam
Vorkenntnisse / berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert.
Mitbringen sollten Sie darüber hinaus Organisationstalent, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Engagement sowie gute Kenntnisse
und Erfahrungen im Umgang mit den MS Office-Programmen.
Wir bieten Ihnen die Integration in ein motiviertes Team, eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie ein an der
Tätigkeit orientiertes, leistungsgerechtes Einkommen.
Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden wöchentlich. Die Arbeit erfolgt
im Wechselschichtsystem orientiert am Schuljahreskalender der
Salzmannschule Schnepfenthal - Mehrarbeitsstunden werden auf
einem Arbeitszeitkonto gesammelt, so dass Schulferien in Thüringen größtenteils frei sind!
Ihre Bewerbungen mit ausführlichen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse (nur Kopien) richten Sie bitte an die:
Internate im Landkreis Gotha GmbH
-Personalabteilung Robert-Koch-Str. 1a
99880 Waltershausen.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Frau Viola Hänisch
03622 / 2084 412
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten durch die Internate im Landkreis Gotha GmbH nicht erstattet werden können.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines frankierten Rückumschlages.
gez. Nico Kleinert-Friedemann Geschäftsführer
Waltershausen, 04.07.2016
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Landratsamt Gotha
Landratsamt Gotha
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle befristet zur Krankheitsvertretung aus:
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:
„Mitarbeiter/-in Immissionsschutz /
Abfall“ im Umweltamt, Sachgebiet
Immissionsschutz, Abfall-/Chemikaliensicherheits- und Bodenschutzbehörde
„Sachgebietsleiter/-in“ im Umweltamt,
Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall-/
Chemikaliensicherheits- und Bodenschutzbehörde
Die Tätigkeit umfasst die
• Mitwirkung beim Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Aufgaben des Landkreises;
• Erstellung von immissionsschutzrechtlichen Anordnungen und
Bescheiden;
• Überwachung und Kontrolle von Anlagen sowie Sachverhalten
nach dem BimSchG;
• Durchführung von Emissions- und Immissionsmessungen;
• Überwachung und Kontrolle von Auflagen, Anzeigenaufnahmen und Ermittlungsführung bei Verstößen gegen immissionsschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere Bearbeitung
von Beschwerden zu Geruchs-, Rauch- und Lärmbelästigungen;
• Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Stellungnahmen
gegenüber anderen Behörden und Dritten;
• Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Durchführung von Widerspruchsverfahren;
• Beratungen zu immissionsschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Das Aufgabengebiet umfasst die fachinhaltliche und organisatorische Leitung des Sachgebietes mit seinem gesamten Spektrum
der Aufgaben der unteren Immissionsschutz-, Abfall-, Chemikaliensicherheits- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Gotha
im Rahmen des Vollzuges des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG).
S t ellenau ssc h r eib u ng
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• Fachhochschul- oder Bachelorstudium einer ingenieurtechnischen Fachrichtung, der Naturwissenschaften oder des Umweltschutzbereiches oder
• Diplomverwaltungswirt (FH) oder
• Verwaltungsfachwirt (FL 2);
• Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsrecht,
Umweltrecht und BGB;
• Vertiefte Kenntnisse im Immissionsschutzrecht sowie angrenzender Bestimmungen;
• Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität sowie strukturierte Arbeitsweise;
• Gutes Ausdrucksvermögen, überzeugendes und sicheres Auftreten;
• Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten bei
dienstlichen Erfordernissen zu arbeiten;
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur
dienstlichen Nutzung des privaten PKW.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 28.07.2016 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück
senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss
des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
gez. i. V. Marx
Gießmann
Landrat
Gotha, 05.07.2016
Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt liegt in der gesetzlichen
Eingriffsverwaltung und dem Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften im immissionsschutzrechtlichen Bereich.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind:
• Aufstellung und Durchführung eines Überwachungssystems
zur planmäßigen und systematischen Prüfung der Betriebsbereiche;
• Überwachung und Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImschG einschließlich der dazugehörigen nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Einbeziehung anderer Fachbehörden;
• Überprüfung von technischen Anlagedaten und Einschätzung
des Standes der Technik der jeweiligen Anlage anhand des Anlagenzustandes sowie Mängelerfassung und Beratung der Anlagenbetreiber;
• Koordinierung und fachliche Betreuung aller Anlagen mit Störfallpotenzial;
• Durchführung von Genehmigungsverfahren für Anlagen im vereinfachten Verfahren einschließlich Fristverlängerungen nach
dem BImSchG;
• Beratungen zu immissions-, chemikaliensicherheits- und bodenschutzrechtlichen Angelegenheiten sowie Vollzug der diesbezüglichen Aufgaben des Landkreises;
• Durchführung von Betriebskontrollen bei Inbetriebnahme von
Neuanlagen bzw. nach Änderungsgenehmigungen mit dem
Schwerpunkt des Vergleichs der errichteten Anlage mit den
genehmigten Antragsunterlagen sowie der Einhaltung der im
Bescheid enthaltenen Nebenbestimmungen;
• Ermittlungsführung bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und
Koordinierung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen mit zuständigen Behörden;
• Erarbeitung von Anordnungen sowie ggf. erforderlicher Untersagungs-, Stilllegungs- und Beseitigungsverfügungen nach BImSchG;
• Widerruf von Genehmigungen sowie Durchführung von Anzeigeverfahren;
• Erarbeitung von behördlichen Fachstellungnahmen und umfassender Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (TÖB).
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• Laufbahnbefähigung für den gehobenen Beamtendienst
oder
• abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches
Hochschulstudium auf dem Gebiet des Umweltschutzes oder
anderer einschlägiger Studienrichtungen mit Schwerpunkt Immissionsschutz;
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Umweltrecht
und BGB;
• Vertiefte Kenntnisse im BImSchG und angrenzender Vorschriften;
A u sschrei bu ng en
Stel l e n aussc h r ei b u n g
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• Flexibilität, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Konfliktmanagement;
• Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit,
Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität;
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur
dienstlichen Nutzung des privaten PKW;
• Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst des Umweltamtes.
Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Besoldungsrechts bzw. auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die
Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 28.07.2016 zu
richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten.
gez. i. V. Marx Gießmann
Landrat
Gotha, 06.07.2016
Landkreis Gotha
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)
1. 2. a) 2. b) 3. a) Auftraggeber:
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Bearbeitungsnummer:
A2016-07-01 PC-Kabinette
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vertragsart:
Lieferauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Lieferung von PC-Technik an 5 Gymnasien und 2 Berufsschulen
Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Gotha
Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen, Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen,
Ausführungsfrist KW 41 bis KW 42
3. b) CPV-Nr: ./.
3. c) Unterteilung in Lose:
(neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose angeboten werden)
keine
4. a) Anforderung der Unterlagen:
Landratsamt Gotha
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
18.-März-Str. 50 (Postversand)
Eisenacher Straße 3 (Selbstabholung)
99867 Gotha
Telefon: 03621/ 214 622 Fax: 03621/ 214 672
schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges (siehe 4. c))
Auskünfte erteilt:
LRA Gotha,
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/
214-672
4. b) Frist: 03.08.2016, 10:00 Uhr
4. c) Schutzgebühr: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei Postversand
Erstattung: nein
Empfänger Landratsamt Gotha
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01
BIC: HELADEF1GTH
Geldinstitut Kreissparkasse Gotha
Verwendungs-01.20000.15000-A2016-07-01
zweck PC-Kabinette
5. a) Angebotsfrist: 03.08.2016, 12:00 Uhr
im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Angebot für A2016-07-01 PC-Kabinette“
5. b) Anschrift: siehe 4.a)
5. c) Sprache: Deutsch
6. Kautionen und Sicherheiten:
keine
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters
9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der
Eignung des Bewerbers):
a) Eigenerklärung gemäß VOL/A
Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt: Erklärung Bietergemeinschaft
b) fachspezifische Nachweise
Referenzen
c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen:
Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von
Leistungen auf NU
Erklärung des Nachunternehmers
Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG)
Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
10. Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 09.09.2016
11. Zuschlagskriterien:
Preis, Wirtschaftlichkeit (Verbrauchswerte, Folgekosten),
Service (Garantie und Gewährleistung), Betreuung vor Ort
(Servicekonzept), Funktionalität im Schulbetrieb (technischer Wert)
12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
13. Sonstige Angaben:
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG
– Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen.
Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote
informiert.
Beanstandung der Vergabe:
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs.
2 ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 4 a)) vor
Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf
die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 21.06.2016
Landkreis Gotha
Öffen t l i ch e A u s s c h r ei b u n g
( VOL / A)
1. 2. a) 2. b) Auftraggeber:
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Bearbeitungsnummer:
A2016-07-02 Verwaltungs-PC
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vertragsart: Lieferauftrag
3. a) Art und Umfang der Leistung:
Lieferung von PC-Technik für den Schulverwaltungsbereich an 21 Schulen
Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Gotha
Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen, Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen,
Ausführungsfrist KW 42 bis KW 44
3. b) CPV-Nr: ./.
3. c) Unterteilung in Lose: keine
(neben einzelnen Losen können auch
mehrere Lose angeboten werden)
4. a) Anforderung der Unterlagen: Landratsamt Gotha
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
18.-März-Str. 50 (Postversand)
Eisenacher Straße 3 (Selbstabholung)
99867 Gotha
Telefon: 03621/ 214 622
Fax: 03621/ 214 672
schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges (siehe 4. c))
Auskünfte erteilt:
LRA Gotha,
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter
03621/ 214-672
4. b) Frist: 03.08.2016, 10:00 Uhr
4. c) Schutzgebühr:
Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 €
zzgl. 2,00 € bei Postversand
Erstattung: nein
Empfänger Landratsamt Gotha
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01
BIC: HELADEF1GTH
Geldinstitut Kreissparkasse Gotha
Verwendungszweck 01.20000.15000-A2016-07-02
Verwaltungs-PC
5. a) Angebotsfrist: 03.08.2016, 12:00 Uhr
im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Angebot für A2016-07-02 Verwaltungs-PC“
5. b) Anschrift: siehe 4.a)
5. c) Sprache: Deutsch
6. Kautionen und Sicherheiten: keine
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters
9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):
a) Eigenerklärung gemäß VOL/A
Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt:
7
b) c) Erklärung Bietergemeinschaft
fachspezifische Nachweise
Referenzen
Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen:
Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von
Leistungen auf NU
Erklärung des Nachunternehmers
Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG)
Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
10. Zuschlagsfrist/ Bindefrist:
09.09.2016
11. Zuschlagskriterien: Preis, Wirtschaftlichkeit (Verbrauchswerte, Folgekosten),
Service (Garantie und Gewährleistung), Betreuung vor Ort
(Servicekonzept), Funktionalität im Schulbetrieb (technischer Wert)
12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
13. Sonstige Angaben:
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG), zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15
ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen.
Nachprüfstelle
Die Möglichkeit einer rechtsaufsichtlichen Beschwerde
von nicht berücksichtigten Bietern gegen Vergabeentscheidungen unterhalb des maßgeblichen Gesamtauftragswerts
nach § 19 Abs. 4 ThürVgG (bei Bauleistungen unterhalb
150.000,00 € oder bei Lieferung und Leistung unterhalb
50.000,00 €) bleibt unberührt.
Die Nachprüfstelle ist das:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 250 – Vergabeangelegenheiten
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Telefon: +49(0)361/ 3773 7254
Fax: +49(0)361/ 3773 9354
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 21.06.2016
Landratsamt Gotha
Öffent lic he Au ssc hr eib u ng
VOB/A
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name
Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude und
Straßenmanagement
Straße
18.- März- Straße 50
PLZ, Ort
99867 Gotha
Telefon
03621 214253
Fax
03621 214410
[email protected]
Internetwww.kreis-gth.de
b)Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer
16-16031
Bei diesem Vergabeverfahren findet das ThürVgG Anwendung
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und
zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
kein elektronisches Vergabeverfahren
A u sschrei bu ng en
Seite
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A u sschrei bu ng en
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d)
e)
8
Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Ort der Ausführung
Bundesrepublik Deutschland
Bundesland Thüringen
Landkreis Gotha
Kreisstraße K3 von der Landesstraße L1044 bis zur
Bundesstraße B7
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Oberflächenbehandlung mit Abstreuung, Fahrbahnmarkierung, Bankettwiederherstellung
ca. 3600 m
Wegeseitengraben räumen und
nachprofilieren
ca. 15300 m Fahrbahnmarkierung entfernen, B= 12 cm
ca. 3600 m
Bankette wieder herstellen und
nachprofilieren
ca. 28300 m2 Oberflächenbehandlung mit doppelter
Abstreuung
ca. 10500 m Fahrbahnmarkierung wieder herstellen,
B= 12 cm
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder
des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
entfällt
Zweck des Auftrags
entfällt
h)
Aufteilung in Lose
nein
(Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
i)Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
05.09.2016
Fertigstellung der Leistungen:
14.10.2016
j)Nebenangebote
nicht zugelassen
k)
Anforderung der Vergabeunterlagen
Ingenieurbüro Oppermann GmbH Gotha
Gartenstraße 46 – 50, 99867 Gotha
Voranmeldung unter v. g. Adresse erwünscht
Tel.: 03621 4557-0, Fax: 03621 4557-50
Abholung / Versand der Unterlagen ab dem 18.07.2016
l)
Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in
Papierform
Höhe der Kosten 35,00 € incl. 19% MwSt.
zzgl.
5,00 € für Versand
Zahlungsweise Banküberweisung
Empfänger
Ingenieurbüro Oppermann GmbH
Gotha
Verwendungszweck
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so
ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine
Unterlagen.
IBAN
DE42 8205 2020 0750 0219 77
BIC-Code
HELADEF1GTH
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden,
wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten
Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind
Vergabestelle s. a)
p)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
q)
Ablauf der Angebotsfrist am 02.08.2016 um 11:00 Uhr
Eröffnungstermin am 02.08.2016 um 11:00 Uhr
Ort: Vergabestelle, siehe a)
N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6
Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Emminghausstraße 8, 99867 Gotha
Beratungsraum im Dachgeschoß
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r)
geforderte Sicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme
Mängelansprüchebürgschaft 3 v. H. der Abrechnungssumme
Es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in
der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zugelassen.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche: 2 Jahre
s)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften,
in denen sie enthalten sind
Gemäß VOB (B) § 16
t)
Rechtsform der Bietergemeinschafte
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u)
Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz vonNachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot
in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung der deutschen Sprache beizufügen.Das
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.Die Anforderungen nach
VOB/A §6a Abs. 2 sind durch die Bieter und Nachunternehmer zu erfüllen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3VOB/A zu machen:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung und der Krankenkasse
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für
die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem
„Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche
Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“
v)
Ablauf der Bindefrist
13.09.2016
w)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung
nach ThürVgG sind an die Vergabestelle (Anschrift siehe unter a) zu richten. Auf das im § 19 Abs. 2 ThürVgG beschriebene Verfahren im Fall der Nichtabhilfe und die Kostenfolge
nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Weimarplatz 4, 99423 Weimar
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 01.07.2016
Landratsamt Gotha
Öffen t l i ch e A u s s c h r ei b u n g
VOB / A
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name
Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude
und Straßenmanagement
Straße
18.- März- Straße 50
PLZ, Ort 99867 Gotha
Telefon
03621 214253
Fax
03621 214410
[email protected]
Internetwww.kreis-gth.de
b)Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer16-16032
Bei diesem Vergabeverfahren findet das ThürVgG Anwendung
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und
zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
kein elektronisches Vergabeverfahren
d)
Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e)
Ort der Ausführung
Bundesrepublik Deutschland
Bundesland Thüringen
Landkreis Gotha
Kreisstraße K1 von der Landesstraße L2147 bis zur
Ortslage Cobstädt
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Deckenerneuerung, Oberflächenbehandlung mit Abstreuung, Fahrbahnmarkierung, Bankettwiederherstellung
ca. 3600 m Wegeseitengraben räumen und
nachprofilieren
ca. 3900 m Fahrbahnmarkierung entfernen,
B= 12 cm
ca. 3900 m2 Asphaltdeckschicht aufnehmen und
entsorgen
ca. 3600 m Bankette wieder herstellen und
nachprofilieren
ca. 8600 m2 Oberflächenbehandlung mit doppelter
Abstreuung
ca. 3900 m2 Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton
herstellen
ca. 4300 m Fahrbahnmarkierung wieder
herstellen, B= 12 cm
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder
des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
entfällt
Zweck des Auftrags
entfällt
h)
Aufteilung in Lose
nein
(Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
i)Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
05.09.2016
Fertigstellung der Leistungen:
14.10.2016
j)Nebenangebote
nicht zugelassen
k)
Anforderung der Vergabeunterlagen
Ingenieurbüro Oppermann GmbH Gotha
Gartenstraße 46 – 50, 99867 Gotha
Voranmeldung unter v. g. Adresse erwünscht
Tel.: 03621 4557-0, Fax: 03621 4557-50
Abholung / Versand der Unterlagen ab dem 18.07.2016
l)
Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in
Papierform
Höhe der Kosten 35,00 € incl. 19% MwSt.
zzgl. 5,00 € für Versand
Zahlungsweise Banküberweisung
Seite
9
Empfänger
Ingenieurbüro Oppermann
GmbH Gotha
Verwendungszweck
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so
ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine
Unterlagen.
IBAN
DE42 8205 2020 0750 0219 77
BIC-Code
HELADEF1GTH
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden,
wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunter lagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer
vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k)
genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers einge gangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind
Vergabestelle s. a)
p)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
q)
Ablauf der Angebotsfrist am
02.08.2016 um 11:00 Uhr
Eröffnungstermin am
02.08.2016 um 11:00 Uhr
Ort
Vergabestelle, siehe a)
Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Emminghausstraße 8, 99867 Gotha
Beratungsraum 1.16
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r)
geforderte Sicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme
Mängelansprüchebürgschaft 3 v. H. der Abrechnungssumme
Es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in
der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zugelassen.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche: 2 Jahre
s)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften,
in denen sie enthalten sind
Gemäß VOB (B) § 16
t)
Rechtsform der Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u)
Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot
in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
A u sschrei bu ng en
A m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6
L andkr ei s ak t u el l
A u sschrei bu ng en
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Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung der deutschen Sprache beizufügen.Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)
ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.Die Anforderungen nach VOB/A §6a Abs. 2 sind durch die Bieter und
Nachunternehmer zu erfüllen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3VOB/A zu machen:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung und der Krankenkasse
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für
die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem
„Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche
v)
w)
Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“
Ablauf der Bindefrist
13.09.2016
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung
nach ThürVgG sind an die Vergabestelle (Anschrift siehe unter a) zu richten. Auf das im § 19 Abs. 2 ThürVgG beschriebene Verfahren im Fall der Nichtabhilfe und die Kostenfolge
nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer Weimarplatz 4, 99423 Weimar
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 01.07.2016
L andkr e i s akt u e l l
De r La n d k r ei s
G o t h a g r a t u l i er t
r e c h t h er z l i c h
zur Eisernen Hochzeit
Ingeborg und Hans Zeh aus Gotha
am 30. Juni 2016
Annemarie und Helmut Leffler
aus Drei Gleichen, OT Mühlberg
am 1. Juli 2016
zur Diamantenen Hochzeit
Elise-Lotte und Günter Zitzmann
aus Tambach-Dietharz
am 30. Juni 2016
Helga und Walter Nitsch
aus Nesse-Apfelstädt,
OT Kornhochheim
am 3. Juli 2016
Christa und Ingwald Armstroff
aus Drei Gleichen,
OT Mühlberg
am 7. Juli 2016
Brunhilde und Rolf Rang aus Bufleben
am 13. Juli 2016
zum 102. Geburtstag
Marianne Giesder aus Gotha
am 27. Juni 2016
zum 101. Geburtstag
Juliane Höhme aus Gotha
am 4. Juli 2016
Wir wünschen den Jubilaren viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen
und Gottes Segen.
Konrad Gießmann
Landrat
Schützenallee 31, 99867 Gotha
Tel.: 03621 8230-49, Fax: 03621 8230-48
Internet: www.vhs-gotha.de
Sprachen
Ansprechpartnerin: Heike Strumpf
(03621 8230-44)
Telephoning in business
am 25.08.16, Do, 17:00 – 19:30 Uhr
Grundbildung - Schulabschlüsse
Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621
8230-41)
Intensivkurs Latein A1.1
ab 15.08.16, Mo – Fr, 17:00 – 21:05 Uhr
Ab September Schulabschlüsse an der
KVHS Gotha
Bewerbungen für die Kurse:
• Realschulabschluss, ab Mo, 05.09.16,
Mo – Do, 17:00 – 21:05 Uhr
• Abitur (Allgemeine Hochschulreife),
ab Mo, 15.08.16,
Mo – Fr, 17:00 – 21:05 Uhr
werden ab sofort entgegengenommen.
Für nähere Informationen und Beratung
steht Ihnen Herr Heinrich unter 03621
8230-41 gern zur Verfügung.
Herbstsemester 2016/2017
Das Programm erscheint am 22.08.2016.
Anmeldung: Semesterbeginn: 22.08. – 02.09.2016
12.09.2016
Ausgewählte neue Kurse:
• Djembe, Conga, Cajou-Trommelworkshops
• Entschleunigung mal anders: Achtsame
Lama-Wanderung
• „Saures Gemüse“ oder Fermentieren
einfach selbstgemacht
• Selbstständig im Internet – mein eigener Online-Shop
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Nähere Informationen/Anmeldungen sind
möglich unter 03621 8230-49 sowie in der
Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha,
Amt für Bildung, Schulen; ÖPNV, Sport und
Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule
in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite: www.vhs-gotha.de.
L a n d kr eis bezu sc hu sst Fr au en h au s
Gotha. In Gotha betreibt der Verein „Für
Frauen und Kinder in Not e. V“ ein Frauenhaus, das Hilfe, Schutz, Sicherheit und
Beratung für Frauen und deren Kindern
bietet, die von körperlicher, seelischer und/
oder sexualisierter Gewalt betroffen sind.
Die Finanzierung des Frauenhauses teilen
sich der Landkreis Gotha, der 50.000 Euro
als freiwillige Leistung zahlt, die Stadt Gotha sowie das Land Thüringen. Fast 2000
Übernachtungen zählte das Team des
Frauenhauses im Jahr 2015. Dazu kamen
mehr als 1300 Beratungen mit Bewohnerinnen sowie 340 ambulante Beratungen.
Das Frauenhaus-Team berät während der
offenen Sprechstunde dienstags 14 - 16
Uhr im Frauenzentrum Gotha (Brühl 4) sowie nach persönlicher Vereinbarung (Tel.
03621/403209).
Die Beratungsgespräche sind vertraulich
und kostenfrei. Zudem sind die Mitarbeiterinnen in akuten Situationen jederzeit über
den 24-Stunden-Notrufbereitschaftsdienst
0171 172 14 41 erreichbar.
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Nachruf
Mit tiefer Betroffenheit erhielten wir die Nachricht,
dass unsere ehemalige Mitarbeiterin
Frau Renate Steinbrecher
verstorben ist.
Frau Steinbrecher hat sich während ihrer langjährigen Tätigkeit
als Mitarbeiterin im Landratsamt Gotha durch Kompetenz, Zuverlässigkeit
und stete Hilfsbereitschaft ausgezeichnet.
Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.
Landratsamt Gotha
Landrat BelegschaftPersonalrat
Erin n e r un g en a n E r i c h B a c khau s
Erich Backhaus lebt nicht mehr. Der Träger des Jugendförderpreises des Landkreises
Gotha von 2013 ist verstorben und hinterlässt eine große Gemeinschaft von Menschen, die gemeinsam mit seiner Familie unendlich traurig sind.
Erich Backhaus war ein Macher, er verstand die Sprache junger Menschen, für die das
Leben eben nicht immer einfach schien. Seine eigene sportliche Laufbahn und seine
Erfolge im Boxsport befähigten ihn dazu, ein kompetenter und wegweisender Jugendtrainer zu sein. Seit 1972 trainierte er junge Menschen, viele davon mit persönlichen
Problemen oder mit Migrationshintergrund. Beharrlich, aber durchaus auch behutsam, zeigte Erich Backhaus ihnen mögliche Wege zur Bewältigung von Lebenskrisen.
Seine Ausbildung zum Konflikt- und Deeskalationsmanager half ihm dabei.
Projekte in Kooperation mit dem Jugendamt des Landkreises Gotha wie „Sport statt
Drogen“ oder das Deeskalationsprojekt an vier Regelschulen der Stadt Gotha sind nur
einige Stationen, die er mit hohem persönlichem Einsatz und mit großer Zuverlässigkeit begleitete. Überhaupt vermittelte er den ihm anvertrauten jungen Menschen
Tugenden wie Ehrgefühl, Kameradschaft, Ausdauer und Mut.
Der Boxsport im Landkreis Gotha hatte ein Gesicht - Erich Backhaus.
Die Lücke, die sein plötzlicher Tod gerissen hat, ist nicht zu schließen.
Wir trauern gemeinsam mit seiner Familie um einen geschätzten Menschen und
streitbaren Partner, dem Fairness im Leben über alles ging.
Landkreis Gotha Jugendamt Mau e r i n d e r Ku r
Gotha. Vor einem Jahr war eine Giebelwand des Seitenflügels im ehrwürdigen
Gymnasium Ernestinum abgesackt. Zentimeterstarke Risse hatten sich gebildet. Der
Landkreis als Schulträger reagierte sofort,
sperrte die betreffenden Räume machte
210.000 Euro zur Lösung des Problems frei.
Schon im Herbst 2015 wurden die Außenwände aus dem Jahr 1870 bis auf die Fundamente hinab ausgeschachtet und neu
mit Beton unterfangen. Derzeit ersetzen
Handwerker, im Bild Volker Küchler vom
Bauunternehmen Mische, das gerissene
Mauerwerk. Bis zum Ende der Sommerferien sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Jugendhilfeausschuss
Molschleben. Im Zeitraum von vier Monaten bauten fünf Schüler der 7. Klasse eine
überdachte Sitzecke auf dem Schulhof der
Regelschule in Molschleben. Jason-Lee
Hämmerling, Lukas Krebs, Moritz John und
Phillip Sülzenbrück aus Friemar sowie Michel Ehrenberg aus Molschleben waren die
Initiatoren dieses anspruchsvollen Projektes. Als Mitglieder des Schulgarten-Teams
suchten sie für die Wintermonate eine Aufgabe. Das Stangenholz aus Esche wurde im
Dezember im Gemeindewald von Molschleben gefällt und ins Werkkabinett der Schule
nach Molschleben transportiert. Sehr arbeitsaufwendig war das Schälen der Stämme mit Stoßaxt und Schäleisen. Ausdauer,
Kraft und die richtige Schältechnik waren
erforderlich, um das Hartholz von der Rinde
zu befreien. Bei der farblichen Gestaltung
der Hölzer für die Dachkonstruktion und
die Sitzbänke waren die Schüler sehr kreativ. Es wurden je zwei Sitzbänke in den
Vereinsfarben von FC Bayern München und
dem BVB gestaltet. Dazwischen eine farblich gestaltete „neutrale“ Sitzbank. Bei der
farblichen Gestaltung gab es noch Hilfe von
Maurice Petri aus Bienstädt und den Mitgliedern des Kreativ-Zirkels der Klasse 6.
Seit dem Richtfest im Mai wird das Objekt
von vielen Schülern für sportliche Aktivitäten und als Sitzgelegenheit in den Pausen
genutzt. In den Abendstunden ist es jetzt
ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche der
Gemeinde.
Im Namen der Jugendlichen möchte ich
mich bei Herrn Hoyer von der HAB Molschleben für die Unterstützung und die Bereitstellung des Lagerraums bedanken.
Jürgen Sachse, Jugendsozialarbeiter der VG
Landk rei s ak tu el l
S c h ü ler-P r o jekt
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Landk rei s ak tu el l
Generalprobe für die Olympischen Spiele beim Schloss-Meeting
Gotha. Sport, Natur und Kultur:
Gleich drei „Dinge“ auf einmal verbindet das Gothaer Schloss-Meeting
im Kugelstoßen seit vielen Jahren auf
unverwechselbare Weise miteinander. Am Sonntag, 31. Juli 2016, erlebt
das Kräftemessen vor historischer
Kulisse bereits seine 19. Auflage (Beginn: 15 Uhr). Dann heißt es im Rosengarten zwischen Herzoglichem
Museum und Schloss Friedenstein:
„Hier stößt die Elite!“ Der Eintritt ist
frei.
Einmal mehr lockt Lokalmatador
und Meeting-Initator Andy Dittmar (Basketball in Gotha, Foto) alle
Athleten nach Thüringen, die in
Deutschland Rang und Namen haben. Die
Besten von ihnen absolvieren hier die Generalprobe für die Olympischen Spiele in Rio
de Janeiro. Schließlich hat der Wettbewerb
in Gotha einmal mehr einen besonderen
Status: Beim Schloss-Meeting werden die
deutschen Olympia-Starter offiziell verabschiedet.
Angeführt werden die Teilnehmer-Felder von den deutschen Assen Christina
Schwanitz (LV 90 Erzgebirge), amtierende
Weltmeisterin und Deutschlands Sportlerin des Jahres 2015, und David Storl (SC
DHfK Leipzig), mehrfacher Welt- und Europameister und Olympiazweiter von 2012.
Der 25-Jährige Ausnahmeathlet hat den
Herren-Wettbewerb in Gotha bereits dreimal gewonnen und hält zudem seit 2014
den Meeting-Rekord (21,68 Meter). Konkurrenz, die den Wettbewerb mit Sicherheit
belebt, bekommt David Storl in diesem Jahr
auch vom anderen Ende der Welt. Mit von
der Partie ist nämlich Gaststarter Jacko Gill
aus Neuseeland. Der 21-Jährige, der sich in
Deutschland auf die Olympischen Spiele in
Brasilien vorbereitet, holte bei der Junioren-Weltmeisterschaft 2010 im Alter von 15
Jahren und 213 Tagen Gold im Kugelstoßen
und trat somit die Nachfolge von Sprintstar Usain Bolt als jüngster Titelträger der
Leichtathletik an. Nur ein Jahr später wurde
Gill mit vier Meter Vorsprung Jugend-Weltmeister. Vor drei Jahren verbesserte er den
Weltrekord mit der 6-Kilogramm-Kugel auf
23,00 Meter und entthronte den bisherigen
Rekordhalter David Storl (22,73 Meter).
„,Storli’ und Jacko Gill galten
im Jugend-Alter als Kugelstoß-Wunderkinder - auch
deshalb wird das mit Sicherheit besonderes Duell beim
Schloss-Meeting“, sagt Andy
Dittmar, der in Gotha einmal
mehr selbst zur Kugel greifen
will. Der 42-Jährige ist in blendender Verfassung und hat
in diesem Jahr sehr beständig Weiten mit einer 18 vorm
Komma geliefert. An diese
starken Leistungen möchte er
bei seinem „Heimspiel“ natürlich nahtlos anknüpfen.
Eröffnet wird das 19. Gothaer
Schloss-Meeting auch in diesem Jahr mit
dem Wettbewerb der Rollstuhl-Sportler. An
den Start gehen hier Nils Paschold (SV 1883
Schwarza) und Marco Pompe (Basketball in
Gotha).
Derweil kann für Zuschauer und Freunde des Gothaer Schloss-Meetings auch in
diesem Jahr das Beste zum Schluss kommen. Denn einmal mehr soll der lockere
Jedermann-Wettkampf, bei dem es wieder
attraktive Preise zu gewinnen gibt, den krönenden Abschluss markieren. Wie beliebt
dieser Wettbewerb ist, beweist allein die
Tatsache, dass einige Freizeitsportler bereits seit einigen Wochen regelmäßig unter
Anleitung von Andy Dittmar trainieren.
Alle Infos zum Thema:
www.gothaer-schlossmeeting.de
Freie Wohlfahrtspflege: 30.000 Euro für soziale Zwecke ausgereicht
Landkreis. Mit insgesamt 30.000 Euro
unterstützt der Landkreis Gotha im Jahr
2016 erneut die Arbeit von gemeinnützigen
Organisationen und Vereinen. „Die ausgereichten Zuschüsse sind gut angelegte
Mittel, weil sie den Trägern die Fortsetzung
der gemeinnützigen und wohltätigen Arbeit
stellenweise überhaupt erst ermöglichen“,
so Gießmann bei der Übergabe. Im Einzelnen erhielten das FöBi-Bildungszentrum
5.000 Euro für das Sozialkaufhaus, der DRK
Kreisverband Gotha e. V. ebenfalls 5.000
Euro für die Gothaer Tafel, die Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e. V. 2.800
Euro für die Betreuung und Beratung von
Arbeitssuchenden, der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. 2.400
Euro für die Unterhaltung der Beratungsund Begegnungsstätte in Georgenthal,
der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis
Waltershausen-Ohrdruf 1.800 Euro für die
Lebensmittelausgabe im Diakonischen
Zentrum „St. Elisabeth“ Waltershausen, der
lebensart e. V. 1.900 Euro für Beratungen
und Veranstaltungen im Gothaer Mehrgenerationenhaus, die Caritas Südthüringen
1.900 Euro für die allgemeine Sozialberatungsstelle in Gotha, der Sozialverband VdK
1.900 Euro für die Kreisberatungsstelle, der
Prof. Herman A. Krüger e. V. Neudietendorf
1.400 Euro für das Frauen- und Familienzentrum Krügerei in Neudietendorf, das
Diakoniewerk Gotha 1.000 Euro für den
Jugendmigrationsdienst, die evangelischlutherische Kirchgemeinde Ohrdruf 1.000
Euro für den Kirchenladen Manna-Manna,
der Verband der Behinderten, Kreisverband
Gotha, 1.000 Euro für Personalkosten des
Fahrdienstes, das Diakoniewerk Gotha 800
Euro für den Betrieb der Kleiderkammer,
die Hospiz-Initiative Gotha 700 Euro für die
Arbeit bei der Begleitung schwerstkranker
und behinderter Menschen, das TCC Haus
Neubruch e. V. aus Sonneborn 700 Euro für
die Betreuung und Beratung suchtkranker
Menschen sowie die Seniorenhilfe Friedrichroda der evangelisch-methodistischen
Kirche e. V. 450 Euro für den Betrieb der
Seniorenbegegnungsstätte und der Bund
der Heimatvertriebenen, Kreisverband Gotha, für die Betreuung seiner Mitglieder 250
Euro.