Ausgabe vom 14. Juli 2016 2 5 . J a h r g a n g N r. 1 0 Amtlicher Teil Tagesordnung des Kreistages Termine der Ausschüsse Bekanntmachung des Umweltamtes 2 3 3 Amtsblatt Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen4 Freie Plätze an der VHS 10 Schüler-Projekt an der Regelschule Molschleben11 Generalprobe für die Olympischen Spiele12 Bürgersprechstunde: Zur nächsten für jedermann offenen Bürgersprechstunde lädt Landrat Konrad Gießmann am Mittwoch, 3. August, ins Landratsamt ein. Von 13 bis 17 Uhr nimmt er sich der Anfragen und Anliegen der Bürger persönlich an. Zudem steht der Landrat am Montag, 7. August, von 18.30 bis 19.30 Uhr im Rahmen des Arbeitsbesuchs in der VG Mittleres Nessetal gemeinsam mit der VG-Vorsitzenden Cornelia Frohn im Verwaltungssitz in Goldbach als Gesprächspartner zur Verfügung. Aufgrund der Nachfrage ist eine vorherige Anmeldung unter 03621 214-287 bei Inge Daniel empfehlenswert. Wer spontan vorbeischauen möchte, sollte Wartezeiten einkalkulieren. Top 100: Unter den Top 100 der in- Kerstin Scheinpflug räumt mit Normann Lips aus Finsterbergen die Umzugskartons aus. Brehm-Schule vor der Wiedereröffnung Kinder lernen bald in saniertem Gebäudekomplex Leinatal. Selbst Umzugsstress in den Ferien nimmt Schulleiterin Kerstin Scheinpflug sportlich: Schließlich bildet das Ein- und Auspacken der Bücher, Unterrichtsmaterialien und sonstigen Gegenstände die finale Etappe bei der Komplexsanierung der Schönauer Grundschule Christian Ludwig Brehm. Seit 2014 befindet sich das historische Schulhaus in der teils schwierigen Komplettkur, hat inzwischen einen Anbau bekommen und wird derzeit auf die Ankunft der 142 Mädchen und Jungen vorbereitet, die ab kommenden Schuljahr in sieben Klassen hier lernen werden. Zwar packen die Handwerker im Erd- und Kellergeschoss sowie im Außengelände noch tüchtig an, damit es in knapp vier Wochen losgehen kann. Die Schulleiterin verstaut indes mit Hilfe aus der Elternschaft einen Großteil der Materialien in den neu gestalteten Unterrichtsräumen. „Den Rest machen wir mit dem Lehrerkollegium in der Vorbereitungswoche“, sagt Scheinpflug und weiß, dass auch unter den Pädagogen die Neugier und Erwartungshaltung groß sind. Denn gut zwei Jahre war die Grundschule im Catterfelder ‚Exil‘ untergebracht. Die Gemeinde Leinatal stellte die Räumlichkeiten der dortigen ehemaligen Regelschule gern als Interimslösung zur Verfügung, damit in Schönau Baufreiheit geschaffen werden konnte. Nun aber sind alle froh, dass sie wieder talwärts ziehen können. 250 Kartons wurden nach Ferienbeginn gepackt und nach Schönau transportiert. Ihr Inhalt findet nun seinen Platz in Unterrichtsräumen, sowie in den Vorbereitungs- und Differenzierungsräumen. Die neue Brehm-Schule besteht aus dem sanierten Altbau, in dem sechs Klassenräume Platz finden, und einem neu entstandenen Flügel, in dessen Erdgeschoss die Ausgabeküche und der mehrfach nutzbare Speisesaal untergebracht sind. Ein Stockwerk darüber stehen zwei weitere Räume für Unterricht und Hortbetreuung zur Verfügung. Die Achse zwischen den beiden Gebäudeteilen schafft der Verbinder, in dem neben dem Treppenaufgang auch ein Aufzug installiert wurde. Damit ist die Schönauer Grundschule die zweite barrierefreie der Region. Insgesamt investiert der Landkreis Gotha rund 3,7 Millionen Euro in die Generalüberholung. Die feierliche Einweihung ist für den 19. August geplant. novativsten mittelständischen Unternehmen Deutschlands finden sich drei Firmen, die auch im Landkreis Gotha aktiv sind. Ende Juni konnten Andreas Wolf, Erika Pinzl und Dr. Wilfried Pinzl von der EJOT GmbH, die in TambachDietharz ein Schraubenwerk betreibt. Ebenso in die Bestenriege aufgenommen wurden die strawa Wärmetechnik GmbH mit Sitz in Schwabhausen, die sich unter anderem auf die effiziente Verteilung der Volumenströme in Heizungssystemen spezialisiert hat. Dritter im Bunde der prämierten Innovatoren ist die MAKO GmbH & Co. KG aus Lippstadt, die in Ohrdruf auf rund 12.000 Quadratmetern Fläche Schalungssysteme aus unterschiedlichen Materialien fertigt. Standort wächst: Die PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG wertet die Gothaer Niederlassung zu ihrem bundesweit modernsten Verteilerstandort auf. Dazu soll der bestehende Gebäudekomplex durch ein 10.000 Quadratmeter großes Vertriebs- und Logistikzentrum ersetzt werden. Rund 20 Mio. Euro werden bis zur Fertigstellung im Herbst 2017 investiert. PHOENIX beschäftigt in Gotha aktuell rund 120 Frauen und Männer. Bek anntm achu ng en Seite 2 Bekanntmachung d e r Be sc h l ü s s e aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Kreisausschusses sowie aus dem nichtöffentlichen Teil nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden. Kreisausschuss am 15.02.2016 Beschluss Nr. KA 01-2016 Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen des Kreisausschusses vom 09.11.2015 sowie vom 30.11.2015 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 09.11.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 002 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 30.11.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Kreisausschuss am 07.03.2016 Beschluss Nr. KA 02-2016 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 15.02.2016 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 15.02.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Kreisausschuss am 18.04.2016 Beschluss Nr. KA 03-2016 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.03.2016 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.03.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Kreisausschuss am 23.05.2016 Beschluss Nr. KA 04-2016 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 18.04.2016 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 18.04.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Kreisausschuss am 27.06.2016 Beschluss Nr. KA 05-2016 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 23.05.2016 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 23.05.2016 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss Nr. KA 06-2016 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: KA 03-2016 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Für die Haushaltsstelle 02.21112.94000 – Komplexsanierung Grundschule Schönau v. d. W. – werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 240.000,00 Euro bewilligt. Beschluss Nr. KA 07-2016 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: KA 04-2016 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Für die Haushaltsstelle 02.65040.95010 – Brücke Friemar – werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.600,00 Euro bewilligt. A m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 Beschluss Nr. KA 09-2016 Reinigungsvertrag Vergabenummer 01 / 33532 /2016 über die Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gothaim Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2020 Hier: Gymnasium Arnoldi mit Sporthalle Eisenacher Str. und Sporthalle Eschleber Str. Gymnasium Ernestinum mit Sporthalle Ernestinum, Gymnasium Gustav-Freytag mit Sporthalle Gustav-Freytag, KGS „Herzog-Ernst“ mit Sporthalle KGS„Herzog-Ernst“ Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren. Vorlage: KA 01-2016 NÖ Der Kreisausschuss beschließt: 001 Der Auftrag „Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben: Russek + Burkhard GmbH, Friedloser Str. 7a, 36251 Bad Hersfeld 002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. Beschluss Nr. KA 10-2016 Reinigungsvertrag Vergabenummer 02 / 33532 / 2016 über die Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gothaim Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2020 Hier: Berufsschule Gotha West, Sporthalle Gotha West, Berufsschule Sundhausen,Förderschule Lucas-Cranach Standort Breite Gasse, Sporthalle Breite Gasse,Standort Wilhelm-Bock-Str., Sporthalle Wilhelm-Bock, Förderschule Regenbogenschule Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren. Vorlage: KA 02-2016 NÖ Der Kreisausschuss beschließt: 001 Der Auftrag „Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben: Brillant GmbH european clean service Asbacher Str. 2a, 98574 Schmalkalden 002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. gez. i. V. Marx Gießmann Landrat 06.07.2016 Bekann t mac h u ng Die 16. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 2019 findet am 20.07.2016 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha, Reinhardsbrunner Str. 23 statt. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 25.05.2016 2. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Kreistages 3. Nahverkehrsplan des Landkreises Gotha für den Zeitraum 2017-2021 Vorlage: 01/2016 einschließlich Änderungsanträge 4. Hoheitliche Aufgabe der Organisation des StPNV Vorlage: A 26/2016 der Fraktion CDU/FDP 5. Verkauf Gesellschafteranteile an der RVG GmbH Vorlage: A 27/2016 der Fraktion CDU/FDP 6. Gründung einer Nahverkehrsgesellschaft des Landkreises Gotha mbH (NVG) Vorlage: 15/2015 einschließlich Änderungsanträge 7. Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorlage: A 25/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen gez. i. V. Marx Gotha, 08.07.2016 Gießmann Landrat Seite A m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 Bekan n t mac h u ng für Ausschüsse des Kreistages Gotha im Juli 2016 Gemeinsame Sitzung des Kreisausschusses und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt Termin: 18.07.2016 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen Beginn: 17:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich gez. i. V. Marx Gießmann Landrat Gotha, 08.07.2016 Die Firma BOREAS Energie GmbH, Grünstraße 106 in 99955 Ballhausen beantragte die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4 und 19 Abs.3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1447), zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen nach Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV in Form von einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-92 mit einer Nabenhöhe von 138,38 m, einem Rotordurchmesser von 92m und einer Gesamthöhe von 184,38 m in: 99869 Wangenheim Flur: 5 Gemarkung: Flurstück: Wangenheim 603/14, Schül e r b e fö r d er u n g zur Luc a s- Cr a n a c h - S c h u l e i m Sc h ul j ah r 2016/ 2017 zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V126 mit einer Nabenhöhe von 137,00 m, einem Rotordurchmesser von 126 m und einer Gesamthöhe von 200,00 m Sonderlinien der Fa. Steinbrück für Schüler, die in der Stadt Gotha wohnen Schulteil: Wilhelm-Bock-Straße und Breite Gasse in: 99869 Wangenheim Gemarkung: Wangenheim Flur: 7 Flurstücke: 781/1, 774/6, 774/77, 774/78 Hinfahrt Tour 1 07:19 Uhr Siebleben, Post 07:22 Uhr Clara-Zetkin-Straße 07:28 Uhr Städtischer Hof 07:32 Uhr Bufleber Straße 07:36 Uhr Breite Gasse 07:40 Uhr W.-Bock-Straße sowie einer Windenergieanlage des Typs Vestas V117 mit einer Nabenhöhe von 141,50 m, einem Rotordurchmesser von 117m und einer Gesamthöhe von 200,00 m Rückfahrt 14:30 Uhr Breite Gasse 14:34 Uhr W.-Bock-Straße 14:38 Uhr Bufleber Straße 14:42 Uhr Ludwigstraße 14:48 Uhr Clara-Zetkin-Straße 14:51 Uhr Siebleben, Post Tour 2 07:18 Uhr Alter Schlachthof 14:30 Uhr Breite Gasse 07:22 Uhr Waltershäuser Str. / Strab 14:34 Uhr W.-Bock-Straße 07:26 Uhr Bendastraße 14:39 Uhr Humboldtstraße 07:27 Uhr von-Zach-Straße 14:42 Uhr Eschleber Straße 07:28 Uhr Eschleber Straße 14:43 Uhr von-Zach-Straße 07:31 Uhr Humboldtstraße 14:44 Uhr Bendastraße 07:36 Uhr Breite Gasse 14:48 Uhr Waltershäuser Str. 07:40 Uhr W.-Bock-Straße 14:52 Uhr Alter Schlachthof Die Schulverwaltung bittet die Eltern, für ihr Kind die günstigste Haltestelle auszuwählen. Schülermonatskarten werden am 1. Schultag in den Schulen ausgegeben. Ein vollständiger Fahrplan ist auch in jeder Schule vorhanden. Rückfragen bitte an: Förderzentrum Gotha, Telefon 03621 8930-09, Amt für Bildung, Telefon 03621 214-626 in: 99869 Wangenheim Flur: 7 Gemarkung: Flurstück: Wangenheim 774/25 nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten Planunterlagen als Repowering für die Bestandsanlagen WH 04, WH 09, WH 10 und WH 13. Unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des § 3e Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) aufgrund der kumulierenden Wirkung im Zusammenhang mit weiteren am Standort genehmigten WEA. Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass 1. der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die zugehörigen Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, während der Dienstzeit im Zeitraum vom 01.08.2016 bis einschließlich 31.08.2016 Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400,E-Mail:[email protected] | Fotos: J.Sachse (S. 11), W. Gleichmar (S. 12 oben), LRA)| Gesamtproduktion: Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www. wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 11. August 2016. in der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal, Bauamt, Hauptstraße 15 in 99869 Goldbach und im Landratsamt Gotha, Umweltamt, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Sekretariat, Zimmer 259, zur Einsicht ausliegen; 2. Einwendungen gegen das Vorhaben zur Vermeidung des Ausschlusses bei den in Punkt 1 genannten Stellen vom 01.08.2016 bis einschließlich 14.09.2016 schriftlich zu erheben sind; mit Ablauf dieser Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; 3. laut § 17 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 01. Dezember 2014 (GVBl. S. 685) bei gleichförmigen Einwendungen von mehr als 50 Personen derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Bek anntm achu ng en Bekan n t m a c h u n g de r Si t zun gs t er mi n e 3 Bek anntm achu ng en Seite 4 A m t l i c h e r u n d N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 Unterzeichner gilt, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen bestellt worden ist; Vertreter kann nur eine natürliche Person sein; 6. für den Fall, dass nicht alle Einwendungen innerhalb des unter Punkt 5 genannten Termins erörtert werden können, der Erörterungstermin an den darauf folgenden Werktagen fortgesetzt wird, bis alle Einwendungen erörtert worden sind; 4. gleichförmige Eingaben, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, unberücksichtigt bleiben können; ebenfalls können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben; 7. auf Verlangen der Einwender deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden können, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind; 5. zur Erörterung rechtzeitig und formgerecht erhobener Einwendungen am 12.10.2016, ab 09:00 Uhr, im Beratungsraum 247 des Landratsamtes Gotha, 18.- März-Straße 50, ein Erörterungstermin vorgesehen ist; hierzu wird darauf hingewiesen, dass a) dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er auf Grundlage der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und erforderlich erscheint; b) die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins oder der Verzicht auf einen Erörterungstermin gesondert bekannt gemacht wird; die Entscheidung hierüber trifft die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens; c) im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden; 8. weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Genehmigungsbehörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich sind; 9. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann. Die Inbetriebnahme der Anlagen soll noch im Jahr 2016 erfolgen. Hinweis: Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage des Landkreises Gotha unter http://www.kreis-gth.de/index.php?id=260. veröffentlicht. gez. i.V. Marx Gießmann Landrat Gotha, 05.07.2016 – Ende des Amtlichen Teils – A us s ch r e i bu nge n N ic h tamtlicher Teil Internate im Landkreis Gotha GmbH S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g Die Internate im Landkreis Gotha GmbH sucht zum nächst möglichen Termin für den Betrieb des Internats des Staatl. Gymnasiums für Sprachen „Salzmannschule“ Schnepfenthal eine/n: Internatserzieher/in Zusätzlich zu Ihrem erfolgreichen Abschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Psychologie, als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-in oder in einer gleichartigen Bildungsrichtung, sollten Sie sich in der Lage fühlen, folgende Anforderungen erfüllen zu können: - Dienstabsicherung im Schichtdienst sowie in Vertretungsdiensten im Krankheitsfall - umfassende Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht - Durchsetzung von Regeln & Normen im Sinne eines angemessenen Zusammenlebens in Internat & Schule - Organisation eines strukturierten Tagesablaufes - Führung von Elterngesprächen und informeller Elternarbeit - Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangeboten - teamorientiertes Arbeiten im Erzieherteam Vorkenntnisse / berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert. Mitbringen sollten Sie darüber hinaus Organisationstalent, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Engagement sowie gute Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den MS Office-Programmen. Wir bieten Ihnen die Integration in ein motiviertes Team, eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie ein an der Tätigkeit orientiertes, leistungsgerechtes Einkommen. Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden wöchentlich. Die Arbeit erfolgt im Wechselschichtsystem orientiert am Schuljahreskalender der Salzmannschule Schnepfenthal - Mehrarbeitsstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt, so dass Schulferien in Thüringen größtenteils frei sind! Ihre Bewerbungen mit ausführlichen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse (nur Kopien) richten Sie bitte an die: Internate im Landkreis Gotha GmbH -Personalabteilung Robert-Koch-Str. 1a 99880 Waltershausen. Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Frau Viola Hänisch 03622 / 2084 412 Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten durch die Internate im Landkreis Gotha GmbH nicht erstattet werden können. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines frankierten Rückumschlages. gez. Nico Kleinert-Friedemann Geschäftsführer Waltershausen, 04.07.2016 Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 5 Landratsamt Gotha Landratsamt Gotha Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle befristet zur Krankheitsvertretung aus: Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: „Mitarbeiter/-in Immissionsschutz / Abfall“ im Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall-/Chemikaliensicherheits- und Bodenschutzbehörde „Sachgebietsleiter/-in“ im Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall-/ Chemikaliensicherheits- und Bodenschutzbehörde Die Tätigkeit umfasst die • Mitwirkung beim Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Aufgaben des Landkreises; • Erstellung von immissionsschutzrechtlichen Anordnungen und Bescheiden; • Überwachung und Kontrolle von Anlagen sowie Sachverhalten nach dem BimSchG; • Durchführung von Emissions- und Immissionsmessungen; • Überwachung und Kontrolle von Auflagen, Anzeigenaufnahmen und Ermittlungsführung bei Verstößen gegen immissionsschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere Bearbeitung von Beschwerden zu Geruchs-, Rauch- und Lärmbelästigungen; • Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Stellungnahmen gegenüber anderen Behörden und Dritten; • Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Durchführung von Widerspruchsverfahren; • Beratungen zu immissionsschutzrechtlichen Angelegenheiten. Das Aufgabengebiet umfasst die fachinhaltliche und organisatorische Leitung des Sachgebietes mit seinem gesamten Spektrum der Aufgaben der unteren Immissionsschutz-, Abfall-, Chemikaliensicherheits- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Gotha im Rahmen des Vollzuges des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). S t ellenau ssc h r eib u ng Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • Fachhochschul- oder Bachelorstudium einer ingenieurtechnischen Fachrichtung, der Naturwissenschaften oder des Umweltschutzbereiches oder • Diplomverwaltungswirt (FH) oder • Verwaltungsfachwirt (FL 2); • Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Umweltrecht und BGB; • Vertiefte Kenntnisse im Immissionsschutzrecht sowie angrenzender Bestimmungen; • Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität sowie strukturierte Arbeitsweise; • Gutes Ausdrucksvermögen, überzeugendes und sicheres Auftreten; • Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten bei dienstlichen Erfordernissen zu arbeiten; • Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik; • Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 28.07.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. i. V. Marx Gießmann Landrat Gotha, 05.07.2016 Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt liegt in der gesetzlichen Eingriffsverwaltung und dem Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften im immissionsschutzrechtlichen Bereich. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind: • Aufstellung und Durchführung eines Überwachungssystems zur planmäßigen und systematischen Prüfung der Betriebsbereiche; • Überwachung und Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImschG einschließlich der dazugehörigen nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Einbeziehung anderer Fachbehörden; • Überprüfung von technischen Anlagedaten und Einschätzung des Standes der Technik der jeweiligen Anlage anhand des Anlagenzustandes sowie Mängelerfassung und Beratung der Anlagenbetreiber; • Koordinierung und fachliche Betreuung aller Anlagen mit Störfallpotenzial; • Durchführung von Genehmigungsverfahren für Anlagen im vereinfachten Verfahren einschließlich Fristverlängerungen nach dem BImSchG; • Beratungen zu immissions-, chemikaliensicherheits- und bodenschutzrechtlichen Angelegenheiten sowie Vollzug der diesbezüglichen Aufgaben des Landkreises; • Durchführung von Betriebskontrollen bei Inbetriebnahme von Neuanlagen bzw. nach Änderungsgenehmigungen mit dem Schwerpunkt des Vergleichs der errichteten Anlage mit den genehmigten Antragsunterlagen sowie der Einhaltung der im Bescheid enthaltenen Nebenbestimmungen; • Ermittlungsführung bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Koordinierung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen mit zuständigen Behörden; • Erarbeitung von Anordnungen sowie ggf. erforderlicher Untersagungs-, Stilllegungs- und Beseitigungsverfügungen nach BImSchG; • Widerruf von Genehmigungen sowie Durchführung von Anzeigeverfahren; • Erarbeitung von behördlichen Fachstellungnahmen und umfassender Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (TÖB). Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • Laufbahnbefähigung für den gehobenen Beamtendienst oder • abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium auf dem Gebiet des Umweltschutzes oder anderer einschlägiger Studienrichtungen mit Schwerpunkt Immissionsschutz; • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Umweltrecht und BGB; • Vertiefte Kenntnisse im BImSchG und angrenzender Vorschriften; A u sschrei bu ng en Stel l e n aussc h r ei b u n g A u sschrei bu ng en Seite 6 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 • Flexibilität, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Konfliktmanagement; • Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität; • Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik; • Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW; • Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst des Umweltamtes. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Besoldungsrechts bzw. auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 28.07.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten. gez. i. V. Marx Gießmann Landrat Gotha, 06.07.2016 Landkreis Gotha Öffentliche Ausschreibung (VOL/A) 1. 2. a) 2. b) 3. a) Auftraggeber: Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Str. 50 99867 Gotha Bearbeitungsnummer: A2016-07-01 PC-Kabinette Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung Vertragsart: Lieferauftrag Art und Umfang der Leistung: Lieferung von PC-Technik an 5 Gymnasien und 2 Berufsschulen Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen, Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen, Ausführungsfrist KW 41 bis KW 42 3. b) CPV-Nr: ./. 3. c) Unterteilung in Lose: (neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose angeboten werden) keine 4. a) Anforderung der Unterlagen: Landratsamt Gotha Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur 18.-März-Str. 50 (Postversand) Eisenacher Straße 3 (Selbstabholung) 99867 Gotha Telefon: 03621/ 214 622 Fax: 03621/ 214 672 schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges (siehe 4. c)) Auskünfte erteilt: LRA Gotha, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/ 214-672 4. b) Frist: 03.08.2016, 10:00 Uhr 4. c) Schutzgebühr: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei Postversand Erstattung: nein Empfänger Landratsamt Gotha IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01 BIC: HELADEF1GTH Geldinstitut Kreissparkasse Gotha Verwendungs-01.20000.15000-A2016-07-01 zweck PC-Kabinette 5. a) Angebotsfrist: 03.08.2016, 12:00 Uhr im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für A2016-07-01 PC-Kabinette“ 5. b) Anschrift: siehe 4.a) 5. c) Sprache: Deutsch 6. Kautionen und Sicherheiten: keine 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters 9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): a) Eigenerklärung gemäß VOL/A Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt: Erklärung Bietergemeinschaft b) fachspezifische Nachweise Referenzen c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen: Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU Erklärung des Nachunternehmers Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG) Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) 10. Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 09.09.2016 11. Zuschlagskriterien: Preis, Wirtschaftlichkeit (Verbrauchswerte, Folgekosten), Service (Garantie und Gewährleistung), Betreuung vor Ort (Servicekonzept), Funktionalität im Schulbetrieb (technischer Wert) 12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. 13. Sonstige Angaben: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen. Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert. Beanstandung der Vergabe: Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 4 a)) vor Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. gez. Gießmann Landrat Gotha, 21.06.2016 Landkreis Gotha Öffen t l i ch e A u s s c h r ei b u n g ( VOL / A) 1. 2. a) 2. b) Auftraggeber: Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Str. 50 99867 Gotha Bearbeitungsnummer: A2016-07-02 Verwaltungs-PC Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung Vertragsart: Lieferauftrag 3. a) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von PC-Technik für den Schulverwaltungsbereich an 21 Schulen Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha Lieferung entsprechend der Lieferliste gemäß den Vergabeunterlagen, Angebotsvordruck und Vertragsunterlagen, Ausführungsfrist KW 42 bis KW 44 3. b) CPV-Nr: ./. 3. c) Unterteilung in Lose: keine (neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose angeboten werden) 4. a) Anforderung der Unterlagen: Landratsamt Gotha Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur 18.-März-Str. 50 (Postversand) Eisenacher Straße 3 (Selbstabholung) 99867 Gotha Telefon: 03621/ 214 622 Fax: 03621/ 214 672 schriftlich oder persönlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges (siehe 4. c)) Auskünfte erteilt: LRA Gotha, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur Herr Loitsch – Fragen nur schriftlich als Fax unter 03621/ 214-672 4. b) Frist: 03.08.2016, 10:00 Uhr 4. c) Schutzgebühr: Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 5,00 € zzgl. 2,00 € bei Postversand Erstattung: nein Empfänger Landratsamt Gotha IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01 BIC: HELADEF1GTH Geldinstitut Kreissparkasse Gotha Verwendungszweck 01.20000.15000-A2016-07-02 Verwaltungs-PC 5. a) Angebotsfrist: 03.08.2016, 12:00 Uhr im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für A2016-07-02 Verwaltungs-PC“ 5. b) Anschrift: siehe 4.a) 5. c) Sprache: Deutsch 6. Kautionen und Sicherheiten: keine 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters 9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): a) Eigenerklärung gemäß VOL/A Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt: 7 b) c) Erklärung Bietergemeinschaft fachspezifische Nachweise Referenzen Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen: Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU Erklärung des Nachunternehmers Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG) Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) 10. Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 09.09.2016 11. Zuschlagskriterien: Preis, Wirtschaftlichkeit (Verbrauchswerte, Folgekosten), Service (Garantie und Gewährleistung), Betreuung vor Ort (Servicekonzept), Funktionalität im Schulbetrieb (technischer Wert) 12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. 13. Sonstige Angaben: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG), zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen. Nachprüfstelle Die Möglichkeit einer rechtsaufsichtlichen Beschwerde von nicht berücksichtigten Bietern gegen Vergabeentscheidungen unterhalb des maßgeblichen Gesamtauftragswerts nach § 19 Abs. 4 ThürVgG (bei Bauleistungen unterhalb 150.000,00 € oder bei Lieferung und Leistung unterhalb 50.000,00 €) bleibt unberührt. Die Nachprüfstelle ist das: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 – Vergabeangelegenheiten Weimarplatz 4 99423 Weimar Telefon: +49(0)361/ 3773 7254 Fax: +49(0)361/ 3773 9354 gez. Gießmann Landrat Gotha, 21.06.2016 Landratsamt Gotha Öffent lic he Au ssc hr eib u ng VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude und Straßenmanagement Straße 18.- März- Straße 50 PLZ, Ort 99867 Gotha Telefon 03621 214253 Fax 03621 214410 [email protected] Internetwww.kreis-gth.de b)Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 16-16031 Bei diesem Vergabeverfahren findet das ThürVgG Anwendung c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen kein elektronisches Vergabeverfahren A u sschrei bu ng en Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 A u sschrei bu ng en Seite d) e) 8 Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Ort der Ausführung Bundesrepublik Deutschland Bundesland Thüringen Landkreis Gotha Kreisstraße K3 von der Landesstraße L1044 bis zur Bundesstraße B7 f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Oberflächenbehandlung mit Abstreuung, Fahrbahnmarkierung, Bankettwiederherstellung ca. 3600 m Wegeseitengraben räumen und nachprofilieren ca. 15300 m Fahrbahnmarkierung entfernen, B= 12 cm ca. 3600 m Bankette wieder herstellen und nachprofilieren ca. 28300 m2 Oberflächenbehandlung mit doppelter Abstreuung ca. 10500 m Fahrbahnmarkierung wieder herstellen, B= 12 cm g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage entfällt Zweck des Auftrags entfällt h) Aufteilung in Lose nein (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) i)Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 05.09.2016 Fertigstellung der Leistungen: 14.10.2016 j)Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Ingenieurbüro Oppermann GmbH Gotha Gartenstraße 46 – 50, 99867 Gotha Voranmeldung unter v. g. Adresse erwünscht Tel.: 03621 4557-0, Fax: 03621 4557-50 Abholung / Versand der Unterlagen ab dem 18.07.2016 l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten 35,00 € incl. 19% MwSt. zzgl. 5,00 € für Versand Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger Ingenieurbüro Oppermann GmbH Gotha Verwendungszweck Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN DE42 8205 2020 0750 0219 77 BIC-Code HELADEF1GTH Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Vergabestelle s. a) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Ablauf der Angebotsfrist am 02.08.2016 um 11:00 Uhr Eröffnungstermin am 02.08.2016 um 11:00 Uhr Ort: Vergabestelle, siehe a) N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement Emminghausstraße 8, 99867 Gotha Beratungsraum im Dachgeschoß Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme Mängelansprüchebürgschaft 3 v. H. der Abrechnungssumme Es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zugelassen. Verjährungsfrist für Mängelansprüche: 2 Jahre s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Gemäß VOB (B) § 16 t) Rechtsform der Bietergemeinschafte gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz vonNachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung der deutschen Sprache beizufügen.Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.Die Anforderungen nach VOB/A §6a Abs. 2 sind durch die Bieter und Nachunternehmer zu erfüllen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3VOB/A zu machen: - Nachweis der Haftpflichtversicherung und der Krankenkasse - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ v) Ablauf der Bindefrist 13.09.2016 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach ThürVgG sind an die Vergabestelle (Anschrift siehe unter a) zu richten. Auf das im § 19 Abs. 2 ThürVgG beschriebene Verfahren im Fall der Nichtabhilfe und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer Weimarplatz 4, 99423 Weimar gez. Gießmann Landrat Gotha, 01.07.2016 Landratsamt Gotha Öffen t l i ch e A u s s c h r ei b u n g VOB / A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude und Straßenmanagement Straße 18.- März- Straße 50 PLZ, Ort 99867 Gotha Telefon 03621 214253 Fax 03621 214410 [email protected] Internetwww.kreis-gth.de b)Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer16-16032 Bei diesem Vergabeverfahren findet das ThürVgG Anwendung c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Bundesrepublik Deutschland Bundesland Thüringen Landkreis Gotha Kreisstraße K1 von der Landesstraße L2147 bis zur Ortslage Cobstädt f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Deckenerneuerung, Oberflächenbehandlung mit Abstreuung, Fahrbahnmarkierung, Bankettwiederherstellung ca. 3600 m Wegeseitengraben räumen und nachprofilieren ca. 3900 m Fahrbahnmarkierung entfernen, B= 12 cm ca. 3900 m2 Asphaltdeckschicht aufnehmen und entsorgen ca. 3600 m Bankette wieder herstellen und nachprofilieren ca. 8600 m2 Oberflächenbehandlung mit doppelter Abstreuung ca. 3900 m2 Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton herstellen ca. 4300 m Fahrbahnmarkierung wieder herstellen, B= 12 cm g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage entfällt Zweck des Auftrags entfällt h) Aufteilung in Lose nein (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) i)Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 05.09.2016 Fertigstellung der Leistungen: 14.10.2016 j)Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Ingenieurbüro Oppermann GmbH Gotha Gartenstraße 46 – 50, 99867 Gotha Voranmeldung unter v. g. Adresse erwünscht Tel.: 03621 4557-0, Fax: 03621 4557-50 Abholung / Versand der Unterlagen ab dem 18.07.2016 l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten 35,00 € incl. 19% MwSt. zzgl. 5,00 € für Versand Zahlungsweise Banküberweisung Seite 9 Empfänger Ingenieurbüro Oppermann GmbH Gotha Verwendungszweck Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN DE42 8205 2020 0750 0219 77 BIC-Code HELADEF1GTH Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunter lagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers einge gangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Vergabestelle s. a) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Ablauf der Angebotsfrist am 02.08.2016 um 11:00 Uhr Eröffnungstermin am 02.08.2016 um 11:00 Uhr Ort Vergabestelle, siehe a) Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement Emminghausstraße 8, 99867 Gotha Beratungsraum 1.16 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme Mängelansprüchebürgschaft 3 v. H. der Abrechnungssumme Es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zugelassen. Verjährungsfrist für Mängelansprüche: 2 Jahre s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Gemäß VOB (B) § 16 t) Rechtsform der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten A u sschrei bu ng en A m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 L andkr ei s ak t u el l A u sschrei bu ng en Seite 10 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung der deutschen Sprache beizufügen.Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.Die Anforderungen nach VOB/A §6a Abs. 2 sind durch die Bieter und Nachunternehmer zu erfüllen Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3VOB/A zu machen: - Nachweis der Haftpflichtversicherung und der Krankenkasse - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche v) w) Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ Ablauf der Bindefrist 13.09.2016 Nachprüfung behaupteter Verstöße Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach ThürVgG sind an die Vergabestelle (Anschrift siehe unter a) zu richten. Auf das im § 19 Abs. 2 ThürVgG beschriebene Verfahren im Fall der Nichtabhilfe und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer Weimarplatz 4, 99423 Weimar gez. Gießmann Landrat Gotha, 01.07.2016 L andkr e i s akt u e l l De r La n d k r ei s G o t h a g r a t u l i er t r e c h t h er z l i c h zur Eisernen Hochzeit Ingeborg und Hans Zeh aus Gotha am 30. Juni 2016 Annemarie und Helmut Leffler aus Drei Gleichen, OT Mühlberg am 1. Juli 2016 zur Diamantenen Hochzeit Elise-Lotte und Günter Zitzmann aus Tambach-Dietharz am 30. Juni 2016 Helga und Walter Nitsch aus Nesse-Apfelstädt, OT Kornhochheim am 3. Juli 2016 Christa und Ingwald Armstroff aus Drei Gleichen, OT Mühlberg am 7. Juli 2016 Brunhilde und Rolf Rang aus Bufleben am 13. Juli 2016 zum 102. Geburtstag Marianne Giesder aus Gotha am 27. Juni 2016 zum 101. Geburtstag Juliane Höhme aus Gotha am 4. Juli 2016 Wir wünschen den Jubilaren viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen. Konrad Gießmann Landrat Schützenallee 31, 99867 Gotha Tel.: 03621 8230-49, Fax: 03621 8230-48 Internet: www.vhs-gotha.de Sprachen Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44) Telephoning in business am 25.08.16, Do, 17:00 – 19:30 Uhr Grundbildung - Schulabschlüsse Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41) Intensivkurs Latein A1.1 ab 15.08.16, Mo – Fr, 17:00 – 21:05 Uhr Ab September Schulabschlüsse an der KVHS Gotha Bewerbungen für die Kurse: • Realschulabschluss, ab Mo, 05.09.16, Mo – Do, 17:00 – 21:05 Uhr • Abitur (Allgemeine Hochschulreife), ab Mo, 15.08.16, Mo – Fr, 17:00 – 21:05 Uhr werden ab sofort entgegengenommen. Für nähere Informationen und Beratung steht Ihnen Herr Heinrich unter 03621 8230-41 gern zur Verfügung. Herbstsemester 2016/2017 Das Programm erscheint am 22.08.2016. Anmeldung: Semesterbeginn: 22.08. – 02.09.2016 12.09.2016 Ausgewählte neue Kurse: • Djembe, Conga, Cajou-Trommelworkshops • Entschleunigung mal anders: Achtsame Lama-Wanderung • „Saures Gemüse“ oder Fermentieren einfach selbstgemacht • Selbstständig im Internet – mein eigener Online-Shop ** Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter 03621 8230-49 sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen; ÖPNV, Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite: www.vhs-gotha.de. L a n d kr eis bezu sc hu sst Fr au en h au s Gotha. In Gotha betreibt der Verein „Für Frauen und Kinder in Not e. V“ ein Frauenhaus, das Hilfe, Schutz, Sicherheit und Beratung für Frauen und deren Kindern bietet, die von körperlicher, seelischer und/ oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Finanzierung des Frauenhauses teilen sich der Landkreis Gotha, der 50.000 Euro als freiwillige Leistung zahlt, die Stadt Gotha sowie das Land Thüringen. Fast 2000 Übernachtungen zählte das Team des Frauenhauses im Jahr 2015. Dazu kamen mehr als 1300 Beratungen mit Bewohnerinnen sowie 340 ambulante Beratungen. Das Frauenhaus-Team berät während der offenen Sprechstunde dienstags 14 - 16 Uhr im Frauenzentrum Gotha (Brühl 4) sowie nach persönlicher Vereinbarung (Tel. 03621/403209). Die Beratungsgespräche sind vertraulich und kostenfrei. Zudem sind die Mitarbeiterinnen in akuten Situationen jederzeit über den 24-Stunden-Notrufbereitschaftsdienst 0171 172 14 41 erreichbar. Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 11 Nachruf Mit tiefer Betroffenheit erhielten wir die Nachricht, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin Frau Renate Steinbrecher verstorben ist. Frau Steinbrecher hat sich während ihrer langjährigen Tätigkeit als Mitarbeiterin im Landratsamt Gotha durch Kompetenz, Zuverlässigkeit und stete Hilfsbereitschaft ausgezeichnet. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. Landratsamt Gotha Landrat BelegschaftPersonalrat Erin n e r un g en a n E r i c h B a c khau s Erich Backhaus lebt nicht mehr. Der Träger des Jugendförderpreises des Landkreises Gotha von 2013 ist verstorben und hinterlässt eine große Gemeinschaft von Menschen, die gemeinsam mit seiner Familie unendlich traurig sind. Erich Backhaus war ein Macher, er verstand die Sprache junger Menschen, für die das Leben eben nicht immer einfach schien. Seine eigene sportliche Laufbahn und seine Erfolge im Boxsport befähigten ihn dazu, ein kompetenter und wegweisender Jugendtrainer zu sein. Seit 1972 trainierte er junge Menschen, viele davon mit persönlichen Problemen oder mit Migrationshintergrund. Beharrlich, aber durchaus auch behutsam, zeigte Erich Backhaus ihnen mögliche Wege zur Bewältigung von Lebenskrisen. Seine Ausbildung zum Konflikt- und Deeskalationsmanager half ihm dabei. Projekte in Kooperation mit dem Jugendamt des Landkreises Gotha wie „Sport statt Drogen“ oder das Deeskalationsprojekt an vier Regelschulen der Stadt Gotha sind nur einige Stationen, die er mit hohem persönlichem Einsatz und mit großer Zuverlässigkeit begleitete. Überhaupt vermittelte er den ihm anvertrauten jungen Menschen Tugenden wie Ehrgefühl, Kameradschaft, Ausdauer und Mut. Der Boxsport im Landkreis Gotha hatte ein Gesicht - Erich Backhaus. Die Lücke, die sein plötzlicher Tod gerissen hat, ist nicht zu schließen. Wir trauern gemeinsam mit seiner Familie um einen geschätzten Menschen und streitbaren Partner, dem Fairness im Leben über alles ging. Landkreis Gotha Jugendamt Mau e r i n d e r Ku r Gotha. Vor einem Jahr war eine Giebelwand des Seitenflügels im ehrwürdigen Gymnasium Ernestinum abgesackt. Zentimeterstarke Risse hatten sich gebildet. Der Landkreis als Schulträger reagierte sofort, sperrte die betreffenden Räume machte 210.000 Euro zur Lösung des Problems frei. Schon im Herbst 2015 wurden die Außenwände aus dem Jahr 1870 bis auf die Fundamente hinab ausgeschachtet und neu mit Beton unterfangen. Derzeit ersetzen Handwerker, im Bild Volker Küchler vom Bauunternehmen Mische, das gerissene Mauerwerk. Bis zum Ende der Sommerferien sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Jugendhilfeausschuss Molschleben. Im Zeitraum von vier Monaten bauten fünf Schüler der 7. Klasse eine überdachte Sitzecke auf dem Schulhof der Regelschule in Molschleben. Jason-Lee Hämmerling, Lukas Krebs, Moritz John und Phillip Sülzenbrück aus Friemar sowie Michel Ehrenberg aus Molschleben waren die Initiatoren dieses anspruchsvollen Projektes. Als Mitglieder des Schulgarten-Teams suchten sie für die Wintermonate eine Aufgabe. Das Stangenholz aus Esche wurde im Dezember im Gemeindewald von Molschleben gefällt und ins Werkkabinett der Schule nach Molschleben transportiert. Sehr arbeitsaufwendig war das Schälen der Stämme mit Stoßaxt und Schäleisen. Ausdauer, Kraft und die richtige Schältechnik waren erforderlich, um das Hartholz von der Rinde zu befreien. Bei der farblichen Gestaltung der Hölzer für die Dachkonstruktion und die Sitzbänke waren die Schüler sehr kreativ. Es wurden je zwei Sitzbänke in den Vereinsfarben von FC Bayern München und dem BVB gestaltet. Dazwischen eine farblich gestaltete „neutrale“ Sitzbank. Bei der farblichen Gestaltung gab es noch Hilfe von Maurice Petri aus Bienstädt und den Mitgliedern des Kreativ-Zirkels der Klasse 6. Seit dem Richtfest im Mai wird das Objekt von vielen Schülern für sportliche Aktivitäten und als Sitzgelegenheit in den Pausen genutzt. In den Abendstunden ist es jetzt ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche der Gemeinde. Im Namen der Jugendlichen möchte ich mich bei Herrn Hoyer von der HAB Molschleben für die Unterstützung und die Bereitstellung des Lagerraums bedanken. Jürgen Sachse, Jugendsozialarbeiter der VG Landk rei s ak tu el l S c h ü ler-P r o jekt Seite 12 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 4 . J u l i 2 0 1 6 Landk rei s ak tu el l Generalprobe für die Olympischen Spiele beim Schloss-Meeting Gotha. Sport, Natur und Kultur: Gleich drei „Dinge“ auf einmal verbindet das Gothaer Schloss-Meeting im Kugelstoßen seit vielen Jahren auf unverwechselbare Weise miteinander. Am Sonntag, 31. Juli 2016, erlebt das Kräftemessen vor historischer Kulisse bereits seine 19. Auflage (Beginn: 15 Uhr). Dann heißt es im Rosengarten zwischen Herzoglichem Museum und Schloss Friedenstein: „Hier stößt die Elite!“ Der Eintritt ist frei. Einmal mehr lockt Lokalmatador und Meeting-Initator Andy Dittmar (Basketball in Gotha, Foto) alle Athleten nach Thüringen, die in Deutschland Rang und Namen haben. Die Besten von ihnen absolvieren hier die Generalprobe für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro. Schließlich hat der Wettbewerb in Gotha einmal mehr einen besonderen Status: Beim Schloss-Meeting werden die deutschen Olympia-Starter offiziell verabschiedet. Angeführt werden die Teilnehmer-Felder von den deutschen Assen Christina Schwanitz (LV 90 Erzgebirge), amtierende Weltmeisterin und Deutschlands Sportlerin des Jahres 2015, und David Storl (SC DHfK Leipzig), mehrfacher Welt- und Europameister und Olympiazweiter von 2012. Der 25-Jährige Ausnahmeathlet hat den Herren-Wettbewerb in Gotha bereits dreimal gewonnen und hält zudem seit 2014 den Meeting-Rekord (21,68 Meter). Konkurrenz, die den Wettbewerb mit Sicherheit belebt, bekommt David Storl in diesem Jahr auch vom anderen Ende der Welt. Mit von der Partie ist nämlich Gaststarter Jacko Gill aus Neuseeland. Der 21-Jährige, der sich in Deutschland auf die Olympischen Spiele in Brasilien vorbereitet, holte bei der Junioren-Weltmeisterschaft 2010 im Alter von 15 Jahren und 213 Tagen Gold im Kugelstoßen und trat somit die Nachfolge von Sprintstar Usain Bolt als jüngster Titelträger der Leichtathletik an. Nur ein Jahr später wurde Gill mit vier Meter Vorsprung Jugend-Weltmeister. Vor drei Jahren verbesserte er den Weltrekord mit der 6-Kilogramm-Kugel auf 23,00 Meter und entthronte den bisherigen Rekordhalter David Storl (22,73 Meter). „,Storli’ und Jacko Gill galten im Jugend-Alter als Kugelstoß-Wunderkinder - auch deshalb wird das mit Sicherheit besonderes Duell beim Schloss-Meeting“, sagt Andy Dittmar, der in Gotha einmal mehr selbst zur Kugel greifen will. Der 42-Jährige ist in blendender Verfassung und hat in diesem Jahr sehr beständig Weiten mit einer 18 vorm Komma geliefert. An diese starken Leistungen möchte er bei seinem „Heimspiel“ natürlich nahtlos anknüpfen. Eröffnet wird das 19. Gothaer Schloss-Meeting auch in diesem Jahr mit dem Wettbewerb der Rollstuhl-Sportler. An den Start gehen hier Nils Paschold (SV 1883 Schwarza) und Marco Pompe (Basketball in Gotha). Derweil kann für Zuschauer und Freunde des Gothaer Schloss-Meetings auch in diesem Jahr das Beste zum Schluss kommen. Denn einmal mehr soll der lockere Jedermann-Wettkampf, bei dem es wieder attraktive Preise zu gewinnen gibt, den krönenden Abschluss markieren. Wie beliebt dieser Wettbewerb ist, beweist allein die Tatsache, dass einige Freizeitsportler bereits seit einigen Wochen regelmäßig unter Anleitung von Andy Dittmar trainieren. Alle Infos zum Thema: www.gothaer-schlossmeeting.de Freie Wohlfahrtspflege: 30.000 Euro für soziale Zwecke ausgereicht Landkreis. Mit insgesamt 30.000 Euro unterstützt der Landkreis Gotha im Jahr 2016 erneut die Arbeit von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen. „Die ausgereichten Zuschüsse sind gut angelegte Mittel, weil sie den Trägern die Fortsetzung der gemeinnützigen und wohltätigen Arbeit stellenweise überhaupt erst ermöglichen“, so Gießmann bei der Übergabe. Im Einzelnen erhielten das FöBi-Bildungszentrum 5.000 Euro für das Sozialkaufhaus, der DRK Kreisverband Gotha e. V. ebenfalls 5.000 Euro für die Gothaer Tafel, die Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e. V. 2.800 Euro für die Betreuung und Beratung von Arbeitssuchenden, der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. 2.400 Euro für die Unterhaltung der Beratungsund Begegnungsstätte in Georgenthal, der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Waltershausen-Ohrdruf 1.800 Euro für die Lebensmittelausgabe im Diakonischen Zentrum „St. Elisabeth“ Waltershausen, der lebensart e. V. 1.900 Euro für Beratungen und Veranstaltungen im Gothaer Mehrgenerationenhaus, die Caritas Südthüringen 1.900 Euro für die allgemeine Sozialberatungsstelle in Gotha, der Sozialverband VdK 1.900 Euro für die Kreisberatungsstelle, der Prof. Herman A. Krüger e. V. Neudietendorf 1.400 Euro für das Frauen- und Familienzentrum Krügerei in Neudietendorf, das Diakoniewerk Gotha 1.000 Euro für den Jugendmigrationsdienst, die evangelischlutherische Kirchgemeinde Ohrdruf 1.000 Euro für den Kirchenladen Manna-Manna, der Verband der Behinderten, Kreisverband Gotha, 1.000 Euro für Personalkosten des Fahrdienstes, das Diakoniewerk Gotha 800 Euro für den Betrieb der Kleiderkammer, die Hospiz-Initiative Gotha 700 Euro für die Arbeit bei der Begleitung schwerstkranker und behinderter Menschen, das TCC Haus Neubruch e. V. aus Sonneborn 700 Euro für die Betreuung und Beratung suchtkranker Menschen sowie die Seniorenhilfe Friedrichroda der evangelisch-methodistischen Kirche e. V. 450 Euro für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte und der Bund der Heimatvertriebenen, Kreisverband Gotha, für die Betreuung seiner Mitglieder 250 Euro.
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