Versicherungsmaklervertrag zwischen - Versicherungsnehmer im Folgenden Mandant und Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH - im Folgenden Versicherungsmakler 1. Gegenstand und Umfang des Vertrages Mit diesem Vertrag übernimmt der Versicherungsmakler als Treuhänder die Beratung des Mandanten in allen Versicherungsfragen sowie die Vermittlung und Verwaltung der bestehenden und neu abzuschließenden betrieblichen und privaten Versicherungen. Der Versicherungsmakler ist an keinen Versicherer (VR) gebunden, also unabhängig. Er kann daher die Interessen des Mandanten uneingeschränkt vertreten. 2. Leistungen des Versicherungsmakler Der Versicherungsmakler übernimmt durch diesen Vertrag folgende Aufgaben: a) Die Prüfung des Versicherungsbedarfs unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Wünsche des Mandanten und die im Zusammenhang damit notwendige Beratung. Die Erarbeitung von Deckungsvorschlägen sowie eine Empfehlung über die richtige Vertrags- und Versichererwahl. Die Dokumentation dieser Dienstleistung einschließlich der Entscheidung des Mandanten. b) Der Versicherungsmakler legt seinen Rat regelmäßig, soweit er nicht ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist, eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde. Die Empfehlung von Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsmakler beruhen auf einer jährlich durchgeführten Marktuntersuchung, bei der die nach Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im oberen Marktdrittel liegenden VR (u.a. nach Preis-/Leistungsverhältnis, Schadenregulierung und Solvabilität) überprüft werden. c) Die Vermittlung der für notwendig erachteten Versicherungsverträge erfolgt nach Absprache mit dem Mandanten an den VR, der das jeweilige Risiko auf Dauer günstig deckt. Dabei werden zum Schutz des Mandanten Versicherungsverträge grundsätzlich, d.h. von Einzelfällen abgesehen, nur bei in Deutschland zugelassenen VR platziert, die der Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen unterliegen. d) Die Betreuung der Versicherungen und gegebenenfalls nach Abstimmung mit dem Mandanten die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse. e) Im Schadenfall die volle Unterstützung des Mandanten bei der Regulierung einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer bis zur Entschädigung (dies gilt für Schäden, die sich vor Abschluss dieses Vertrages ereignet haben, nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung). 3. Vollmacht Der Versicherungsmakler wird mit gesonderter Urkunde bevollmächtigt u.a. nach Abstimmung mit dem Mandanten, bestehende Versicherungsverträge zu kündigen, umzudecken und neu abzuschließen sowie für den Mandanten Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Vollmacht wird für die Dauer dieses Vertrages erteilt und ist jederzeit widerrufbar. Der Geschäfts- und Zahlungsverkehr wird über den Versicherungsmakler abgewickelt. Er ist von den VR zum Prämieninkasso bevollmächtigt. 4. Vergütung Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die von den VR gezahlten Courtagen abgegolten. Deshalb entstehen dem Mandanten durch die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Die Vermittlung von Verträgen an Direktversicherer, die keine Courtage zahlen, kann nur nach einer zuvor abzuschließenden Honorarvereinbarung erfolgen. 5. Datenschutz / Kommunikation Datenschutzbestimmungen / Einwilligung Kommunikation siehe Seite 3. 6. Kündigung Der Vertrag ist jederzeit kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Pflichtangabe gem. § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH, Bahnhofstr. 13, 75417 Mühlacker Telefon 07041/9690-0, Telefax 07041/9690-25, [email protected] Geschäftsführer: Karlheinz Schmid, Björn M. Schmid Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registernummer D-1PSN-UKA0G-88 Zuständige Erlaubnisbehörde ist IHK Nordschwarzwald, Dr. Brandenburg Str. 6, 75173 Pforzheim Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, maximal 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH hält keine Beteiligungen an Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine Beteiligung an der Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH. Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstr. 13, 10117 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de ____________________________________ , den __________________________________ ____________________________________ Mandant __________________________________ Versicherungsmakler Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Versicherungsnehmer willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Versicherungsnehmer willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG sind über den Makler an den Versicherungsnehmer zu richten. Einwilligungsklausel zur Kommunikation Der Versicherungsnehmer/Mandant willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Versicherungsmakler mittels sämtlicher Medien (Bsp. Brief, Telefon, Fax, Email) kontaktieren und ihn, auch über die bestehende Geschäftsbeziehung hinausreichend informieren darf, bspw. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Versicherungsnehmer/Mandant jederzeit beschränkt oder widerrufen werden. Vollmacht Hiermit erteile(n) wir / ich der Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH folgende Vollmacht: Bestehende betriebliche und private Versicherungsverträge zu kündigen, umzudecken und neu abzuschließen. Gegenüber dem jeweiligen Versicherer bzw. den Versicherern sämtliche Willenserklärungen, Anzeigen und Vertragsinformationen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung. Auskünfte von Sozialversicherungsträgern einzuholen. Anderen Versicherungsmaklern Untervollmachten zu erteilen. Der Versicherungsmakler wird hiermit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der gesamte Geschäfts- und Zahlungsverkehr ist über den Versicherungsmakler abzuwickeln. Der Vollmachtgeber weist die Versicherer ausdrücklich an, dem Makler auf dessen Verlangen uneingeschränkt Auskunft zu erteilen. Steht der Auskunftserteilung gegebenenfalls eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen, so wird der Betreffende von der Schweigepflicht hiermit ausdrücklich entbunden. Die Beauftragung des Maklers führt dazu, daß der Versicherer die Verträge des Vollmachtgebers in den Bestand des Maklers überträgt. In Bekräftigung dieses Grundsatzes willigt der Vollmachtgeber ausdrücklich darin ein, daß der Makler hierdurch Kenntnis seiner Daten, ggf. auch von besonderen Arten der personenbezogenen Daten wie z.B. Gesundheitsangaben, erhält. bzw. betreuten Der Makler wird ferner bevollmächtigt entsprechend § 64 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) • Versicherungsleistungen geltend zu machen sowie • alle Zahlungen z. B. aus Versicherungsfällen oder Prämienrückerstattungen für Rechnung des Vollmachtgebers in Empfang zu nehmen. Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, die empfangenen Gelder unverzüglich an den Vollmachtgeber weiterzuleiten. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. ____________________________ , den _____________ ________________________________ Vollmachtgeber
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