Versicherungsmaklervertrag

Versicherungsmaklervertrag
zwischen
- Versicherungsnehmer
im Folgenden Mandant
und
Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH
- im Folgenden Versicherungsmakler
1. Gegenstand und Umfang des Vertrages
Mit diesem Vertrag übernimmt der Versicherungsmakler als Treuhänder die Beratung des Mandanten in
allen Versicherungsfragen sowie die Vermittlung und Verwaltung der bestehenden und neu
abzuschließenden betrieblichen und privaten Versicherungen.
Der Versicherungsmakler ist an keinen Versicherer (VR) gebunden, also unabhängig. Er kann daher die
Interessen des Mandanten uneingeschränkt vertreten.
2. Leistungen des Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler übernimmt durch diesen Vertrag folgende Aufgaben:
a) Die Prüfung des Versicherungsbedarfs unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und
Wünsche des Mandanten und die im Zusammenhang damit notwendige Beratung. Die Erarbeitung von
Deckungsvorschlägen sowie eine Empfehlung über die richtige Vertrags- und Versichererwahl. Die
Dokumentation dieser Dienstleistung einschließlich der Entscheidung des Mandanten.
b) Der Versicherungsmakler legt seinen Rat regelmäßig, soweit er nicht ausdrücklich auf eine
eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist, eine hinreichende Zahl von auf dem Markt
angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde. Die Empfehlung von
Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsmakler beruhen auf einer jährlich durchgeführten
Marktuntersuchung, bei der die nach Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im oberen Marktdrittel
liegenden VR (u.a. nach Preis-/Leistungsverhältnis, Schadenregulierung und Solvabilität) überprüft
werden.
c) Die Vermittlung der für notwendig erachteten Versicherungsverträge erfolgt nach Absprache mit dem
Mandanten an den VR, der das jeweilige Risiko auf Dauer günstig deckt. Dabei werden zum Schutz
des Mandanten Versicherungsverträge grundsätzlich, d.h. von Einzelfällen abgesehen, nur bei in
Deutschland zugelassenen VR platziert, die der Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt für
Finanzdienstleistungen unterliegen.
d) Die Betreuung der Versicherungen und gegebenenfalls nach Abstimmung mit dem Mandanten die
Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse.
e) Im Schadenfall die volle Unterstützung des Mandanten bei der Regulierung einschließlich der
Verhandlungen mit dem Versicherer bis zur Entschädigung (dies gilt für Schäden, die sich vor
Abschluss dieses Vertrages ereignet haben, nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung).
3. Vollmacht
Der Versicherungsmakler wird mit gesonderter Urkunde bevollmächtigt u.a. nach Abstimmung mit dem
Mandanten, bestehende Versicherungsverträge zu kündigen, umzudecken und neu abzuschließen sowie
für den Mandanten Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Vollmacht wird für die Dauer
dieses Vertrages erteilt und ist jederzeit widerrufbar. Der Geschäfts- und Zahlungsverkehr wird über den
Versicherungsmakler abgewickelt. Er ist von den VR zum Prämieninkasso bevollmächtigt.
4. Vergütung
Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die von den VR gezahlten Courtagen abgegolten.
Deshalb entstehen dem Mandanten durch die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler
grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Die Vermittlung von Verträgen an Direktversicherer, die keine
Courtage zahlen, kann nur nach einer zuvor abzuschließenden Honorarvereinbarung erfolgen.
5. Datenschutz / Kommunikation
Datenschutzbestimmungen / Einwilligung Kommunikation siehe Seite 3.
6. Kündigung
Der Vertrag ist jederzeit kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Pflichtangabe gem. § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH, Bahnhofstr. 13, 75417 Mühlacker
Telefon 07041/9690-0, Telefax 07041/9690-25, [email protected]
Geschäftsführer: Karlheinz Schmid, Björn M. Schmid
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend
im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1
der Gewerbeordnung und der Registernummer D-1PSN-UKA0G-88
Zuständige Erlaubnisbehörde ist IHK Nordschwarzwald, Dr. Brandenburg Str. 6, 75173 Pforzheim
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dem dt.
Festnetz, maximal 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info
Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH hält keine Beteiligungen an Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine
Beteiligung an der Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH.
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstr. 13, 10117 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
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Mandant
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Versicherungsmakler
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Der Versicherungsnehmer willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang
Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere
Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des
Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei
künftigen Anträgen.
Der Versicherungsnehmer willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen
Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und
Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur
weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt
des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.
Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG sind über den Makler an den Versicherungsnehmer zu richten.
Einwilligungsklausel zur Kommunikation
Der Versicherungsnehmer/Mandant willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Versicherungsmakler mittels sämtlicher
Medien (Bsp. Brief, Telefon, Fax, Email) kontaktieren und ihn, auch über die bestehende Geschäftsbeziehung
hinausreichend informieren darf, bspw. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von
bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann
vom Versicherungsnehmer/Mandant jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.
Vollmacht
Hiermit erteile(n) wir / ich der Karlheinz Schmid Versicherungsmakler GmbH folgende Vollmacht:
Bestehende betriebliche und private Versicherungsverträge zu kündigen, umzudecken und neu abzuschließen.
Gegenüber dem jeweiligen Versicherer bzw. den Versicherern sämtliche Willenserklärungen, Anzeigen und
Vertragsinformationen abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten
Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung.
Auskünfte von Sozialversicherungsträgern einzuholen.
Anderen Versicherungsmaklern Untervollmachten zu erteilen.
Der Versicherungsmakler wird hiermit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der gesamte Geschäfts- und Zahlungsverkehr ist über den Versicherungsmakler abzuwickeln.
Der Vollmachtgeber weist die Versicherer ausdrücklich an, dem Makler auf dessen Verlangen uneingeschränkt
Auskunft zu erteilen. Steht der Auskunftserteilung gegebenenfalls eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen,
so wird der Betreffende von der Schweigepflicht hiermit ausdrücklich entbunden.
Die Beauftragung des Maklers führt dazu, daß der Versicherer die Verträge des Vollmachtgebers in den Bestand
des Maklers überträgt. In Bekräftigung dieses Grundsatzes willigt der Vollmachtgeber ausdrücklich darin ein,
daß der Makler hierdurch Kenntnis seiner Daten, ggf. auch von besonderen Arten der personenbezogenen
Daten wie z.B. Gesundheitsangaben, erhält.
bzw.
betreuten
Der Makler wird ferner bevollmächtigt entsprechend § 64 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG)
•
Versicherungsleistungen geltend zu machen sowie
•
alle Zahlungen z. B. aus Versicherungsfällen oder Prämienrückerstattungen für Rechnung des Vollmachtgebers
in Empfang zu nehmen.
Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, die empfangenen Gelder unverzüglich an den Vollmachtgeber
weiterzuleiten.
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden.
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Vollmachtgeber