Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Leun

Leuner
Nachrichten
Biskirchen
Bissenberg
Lahnbahnhof
Leun
Stockhausen
Im Auftrag der Stadt Leun kostenlos an alle Haushalte!
Rathaus der Stadt Leun · Bahnhofstr. 25 · 35638 Leun · Tel. 06473 9144-0 · Fax 914450 · www.Leun.de · E-Mail:[email protected]
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Leun
Jahrgang 14
17. Juni 2016
Nr. 24
Leuner Nachrichten
–2–
Amtliche Bekanntmachungen
Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun
Herr Andreas Höbel hat sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt
Leun niedergelegt. Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach §
34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass
als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags
der Christlich Demokratischen Union Deutschland (CDU) mit den
meisten Stimmen Herr Wolfram Pauli, Bissenberger Straße 7 a,
35638 Leun, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun
nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist
von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir
(Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, Zimmer 2, 35638
Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen
zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Pauker, Gemeindewahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen
HAUPTSATZUNG der Stadt Leun
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun am 23. Mai 2016
folgende Hauptsatzung beschlossen:
§ 1 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von
Aufgaben an den Magistrat
(1) Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie
trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
(2) Der Magistrat besorgt die laufende Verwaltung. Der Haushaltsplan ermächtigt ihn, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen
einzugehen. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen über
die Zuständigkeiten der städtischen Organe.
(3) Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat
gem. § 50 Abs. 1 HGO, die Entscheidung über folgende Angelegenheiten:
1. Verfahren zur vereinfachten Umlegung nach §§ 80 ff.
Baugesetzbuch (BauGB)
2. Abschnittsbildung und Zusammenfassung mehrerer
Erschließungsanlagen nach § 130 Abs. 2 BauGB,
3. Erwerb, Tausch, Veräußerung oder Belastung von
Grundstücken bzw. die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 25.000,00  im
Einzelfall,
4. Entscheidungen, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht
ausgeübt wird oder nicht bis zu einem Betrag von
50.000,00  im Einzelfall,
5. Entscheidungen über den Abschluss sowie die
Rückabwicklung von Erbbaurechtsverträgen bis zum
einem Gesamterbbaurechtszins von 50.000,00  (Höhe
des jährlichen Erbbauzinses x Gesamtlaufzeit des
Vertrages) im Einzelfall,
6. Veräußerung und Belastung von Erbbaurechten bis zu
einem Betrag von 50.000,00  im Einzelfall,
7. Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und
Ingenieure bis zum einem Betrag von 25.000,00  im
Einzelfall,
8. Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen
und über städtische Baumaßnahmen bis zu einem Betrag
von 250.000,00  im Einzelfall,
9. Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen
schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von 25.000,00  (jährliche Vertragssumme x
Vertragslaufzeit) im Einzelfall,
Nr. 24/2016
10. Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung,
Zahlungsaufschub, Ratenzahlung und Erlass von
Ansprüchen im Einzelfall,
(4) Das Recht der Stadtverordnetenversammlung, gem. § 50 Abs.
1 HGO die Entscheidung über weitere Angelegenheiten durch
Satzung oder Beschluss auf den Magistrat zu übertragen,
bleibt von den Bestimmungen in Abs. 3 unberührt.
§ 2 unbesetzt
§ 3 Stadtverordnetenversammlung
(1) Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wird
auf 25 festgelegt.
(2) Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung
nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden
und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die
Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 3
festgelegt.
§ 4 Magistrat
(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den Stadträtinnen oder Stadträten.
(2) Die Zahl der Stadträtinnen oder Stadträte beträgt 8.
§ 5 Ortsbeirat (gültig bis zum 31. März 2021)
(1) Für die Stadtteile Biskirchen, Bissenberg, Leun, Leun-Lahnbahnhof und Stockhausen werden Ortsbezirke nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in
der jeweils gültigen Fassung errichtet.
(2) Die Ortsbezirke sind wie folgt abgegrenzt:
Der Stadtteil Biskirchen umfasst das Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Biskirchen.
Der Stadtteil Bissenberg umfasst das Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Bissenberg.
Der Stadtteil Leun umfasst das Gebiet der ehemaligen Stadt
Leun mit Ausnahme des Stadtteils Leun-Lahnbahnhof.
Der Stadtteil Leun-Lahnbahnhof umfasst die Ortslage Lahnbahnhof bis zur ehem. Kreisstraße nach Tiefenbach und bis
zur Lahn.
Der Stadtteil Stockhausen umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Stockhausen.
(3) Der Ortsbeirat besteht
im Stadtteil Biskirchen, Bissenberg, Leun und Stockhausen
aus je 5 Mitgliedern, im Stadtteil Leun-Lahnbahnhof aus 3
Mitgliedern.
§ 5 Ortsbeirat (gültig ab dem 1. April 2021)
(1) Für die Stadtteile Biskirchen, Bissenberg, Leun und Stockhausen werden Ortsbezirke nach Maßgabe der §§ 81 und 82
HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen
Fassung errichtet.
(2) Die Ortsbezirke sind wie folgt abgegrenzt:
Der Stadtteil Biskirchen umfasst das Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Biskirchen.
Der Stadtteil Bissenberg umfasst das Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Bissenberg.
Der Stadtteil Leun umfasst das Gebiet der ehemaligen Stadt
Leun.
Der Stadtteil Stockhausen umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Stockhausen.
(3) Die Ortsbeiräte bestehen aus je 5 Mitgliedern.
§ 6 unbesetzt
§ 7 unbesetzt
§ 8 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach
dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer
Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich
ist, werden mit Abdruck in den Leuner Nachrichten im Sinne
von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO bekannt gemacht.
Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind
zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen.
Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages
vollendet, an dem die Leuner Nachrichten den bekannt zu
machenden Text enthalten.
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(2) Abweichend von Abs. 1 können die Ladungen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und
der Ortsbeiräte durch Aushang im Bekanntmachungskasten
am Rathaus der Stadt Leun öffentlich bekannt gemacht werden.
Der Bekanntmachungskasten ist so einzurichten, dass er der
Öffentlichkeit jederzeit zugänglich ist. Auf den bekannt zu
machenden Schriftstücken ist zu vermerken, von wann bis
wann ausgehängt wird; auf den bekannt gemachten Schriftstücken sind Ort und Zeitpunkt des Aushanges und der Zeitpunkt der Abnahme unterschriftlich zu bescheinigen.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des ersten Tages ihres Aushanges an den dafür bestimmten
Bekanntmachungstafeln vollendet. Der Tag des Aushanges
und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die
bekannt zu machenden Schriftstücke dürfen frühestens am
Tage nach der Sitzung abgenommen werden.
(3) Satzungen, Verordnungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen treten am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft, sofern sie selbst keinen anderen Zeitpunkt
bestimmen.
(4) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene
Texte und Erläuterungen bekannt zu machen, so werden sie
abweichend von Abs. 1 für die Dauer von 7 Arbeitstagen, wenn
gesetzlich nicht ein anderer Zeitraum vorgeschrieben ist, während der Dienststunden der Stadtverwaltung in Leun, Ortsteil
Stockhausen, Bahnhofstraße Nr. 25 zur Einsicht für jede Person ausgelegt. Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Tageszeit und Dauer der Auslegung werden spätestens am Tage vor
deren Beginn nach Abs. 1 öffentlich bekannt gemacht. Gleiches gilt, wenn eine Rechtsvorschrift öffentliche Auslegung
vorschreibt und keine besonderen Bestimmungen enthält. Die
öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet.
(5) Soll ein Bauleitplan (Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan) in Kraft gesetzt werden, macht die Gemeinde nach Abs. 1
bekannt, dass der Bauleitplan beschlossen bzw. die Genehmigung erteilt wurde. Der Bauleitplan kann während der Dienststunden der Stadtverwaltung in Leun, Ortsteil Stockhausen,
Bahnhofstraße Nr.25 eingesehen werden, worauf in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen ist. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, dass die Dauer der
Auslegung zeitlich nicht begrenzt ist. Die Stadt hält Bauleitplan,
Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6
Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB mit Wirksamwerden der Bekanntmachung zur Einsicht für jede Person bereit und gibt
über ihren Inhalt auf Verlangen Auskunft. Mit der Bekanntmachung tritt der Bauleitplan in Kraft.
Gleiches gilt für die Ersatzverkündung von Satzungen, deren
Rechtsgrundlage auf § 10 Abs. 3 BauGB verweist.
(6) Kann die Bekanntmachungsform nach Abs. 1 und 2 wegen
eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Zufälle
nicht angewandt werden, so genügt jede andere Art der Bekanntgabe, insbesondere durch Anschlag oder öffentlichen
Ausruf. In diesen Fällen wird die Bekanntmachung, sofern sie
nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist, in der
Form der Abs. 1 und 2 unverzüglich nachgeholt.
§ 9 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
(1) Die Stadt kann Personen, die sich um sie besonders verdient
gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
(2) Personen, die als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, eines Ortsbeirates, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte
insgesamt mindestens 20 Jahre ein Mandat oder Amt in der
Gemeinde ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen erhalten:
– Stadtverordnetenvorsteherin oder Stadtverordnetenvorsteher
= Ehrenstadtverordnetenvorsteher oder
Ehrenstadtverordnetenvorsteher
– Stadtverordnete oder Stadtverordneter
= Ehrenstadtverordnete oder Ehrenstadtverordneter
Leuner Nachrichten
– Bürgermeisterin oder Bürgermeister
= Ehrenbürgermeisterin oder Ehrenbürgermeister
– Stadträtin oder Stadtrat
= Ehrenstadträtin oder Ehrenstadtrat
– Mitglied des Ortsbeirates
= Ehrenmitglied des Ortsbeirates
– Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher
= Ehrenortsvorsteherin oder Ehrenortsvorsteher
– Sonstige Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte
= Eine die ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende
Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Ehren-“
Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten.
(3) Das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung sollen in
feierlicher Form in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verliehen werden. Den Geehrten ist eine Urkunde
über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder der Ehrenbezeichnung auszuhändigen.
(4) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens entziehen.
§ 10 In-Kraft-Treten
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft. Die bisherige Hauptsatzung vom 26. September 2011, zuletzt
geändert durch Satzung vom 11. April 2016, tritt mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Die Änderung des § 5 tritt abweichend zum 1. April 2021 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Leun, 23. Mai 2016
Joachim Heller, Bürgermeister
ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Leun
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) hat
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun am 23. Mai
2016 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:
§ 1 Verdienstausfall
(1) Stadtverordnete, Mitglieder des Magistrates, der Ortsbeiräte,
und andere ehrenamtlich Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen
Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag von 12,50  pro Stunde der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als
Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung
angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der
Gemeinde entsandt worden sind. Den erforderlichen Nachweis der Möglichkeit der Entstehung eines Verdienstausfalles
für Zeiten, in denen entschädigungspflichtige Sitzungen
durchgeführt werden, haben die ehrenamtlich Tätigen zu Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung gegenüber der oder
dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu führen. Sie sind
verpflichtet, diesen Nachweis zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erneut zu führen und spätere Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
(2) Hausfrauen und Hausmänner erhalten den Durchschnittssatz
ohne Nachweis. Um den Durchschnittssatz zu erhalten, zeigen die Hausfrauen und Hausmänner ihre Tätigkeit zu Beginn
der Wahlzeit der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung an. Im Übrigen gilt Abs. 1 S. 3 entsprechend.
(3) Als Hausfrauen und Hausmänner im Sinne dieser Satzung
gelten nur Personen ohne eigenes oder mit einem geringfügigen Einkommen aus stundenweiser Erwerbstätigkeit, die den
ehelichen, eheähnlichen oder eigenen Hausstand führen.
(4) Auf Antrag ist anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 1
der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall zu ersetzen. Das gilt auch für erforderliche Aufwendungen, die wegen Inanspruchnahme einer Ersatzkraft zur
Betreuung von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten entstehen.
§ 2 Fahrkosten
(1) Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrkosten für die
Teilnahme und unmittelbare Vorbereitung von Sitzungen der
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Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft
Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder
in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt
worden sind.
Werden keine tatsächlich entstandenen Fahrtkosten nachgewiesen, so erhalten ehrenamtlich Tätige pauschal je Sitzung
Fahrtkosten in Höhe von 2,25  unabhängig von Wohn- und
Sitzungsort.
Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges bemisst sich der Ersatz
der Fahrkosten nach den Sätzen des Hessischen Reisekostengesetzes für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges.
(2) Erstattungsfähige Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten
für Fahrten vom Wohnort zum Sitzungsort und zurück. Ist
ausnahmsweise eine Anreise von einem anderen Ort als dem
Wohnort erforderlich, werden die Fahrkosten nur ersetzt, soweit sie verhältnismäßig sind und die Notwendigkeit zur Teilnahme an der Sitzung bestand. Dies gilt auch für Fahrten zu
anderen Veranstaltungen.
§ 3 Aufwandsentschädigungen
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates oder
des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als
Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind,
folgende Aufwandsentschädigung:
– Stadtverordnete
8,75 
– Ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte
8,75 
– Gewählte Mitglieder der Betriebskommission
8,75 
– Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner
als Mitglieder einer Kommission
8,75 
– Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates
5,00 
– Zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene
Sachverständige
8,75 
Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten eine
Aufwandsentschädigung von jährlich 28,00 
Die Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände/
Auszählungswahlvorstände bei Gemeindewahlen, Ortsbeiratswahlen, Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
und Bürgerentscheiden erhalten pro Tag ihrer Tätigkeit 22,00
.
(2) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen
um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für
– die Stadtverordnetenvorsteherin oder den
Stadtverordnetenvorsteher
21,00 
– Ausschussvorsitzende
7,00 
– Fraktionsvorsitzende
14,00 
– ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte 14,00 
– Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher
7,00 .
Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonates, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonates, in dem sie aus der Funktion scheiden.
(3) Nehmen ehrenamtlich Tätige mehrere Funktionen wahr, für
die Anspruch auf Erhöhungen nach Abs. 2 besteht, so stehen
ihnen die Erhöhungen für alle Funktionen zu.
(4) Vertritt eine ehrenamtliche Stadträtin oder ein ehrenamtlicher
Stadtrat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, so wird
für jeden Kalendertag der Vertretung neben dem Ersatz des
Verdienstausfalles und der Fahrkosten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 50,00  gewährt.
(5) Schriftführerinnen oder Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse, des Magistrates sowie Bedienstete, die beratend an einer Sitzung teilnehmen, erhalten
für jede angefangene Stunde der Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 20,00 .
(6) Schriftführerinnen oder Schriftführer der Ortsbeiräte und des
Kinder- und Jugendbeirates erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 .
(7) Wird aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die gewährte Aufwandsentschädigung unter Berücksichtigung des jeweils gültigen Freibetrages teilweise steuerpflichtig, so übernimmt die
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Stadt Leun hierfür die zu zahlende Lohn- und Kirchensteuer
sowie Solidaritätsabgabe.
§ 4 Fraktionssitzungen
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gem. § 36 a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und
Aufwandsentschädigung nach §§ 1, 2 und 3 Abs. 1.
Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen
von Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen).
(2) Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 15 pro Jahr begrenzt.
(3) Fraktionen der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Parteien und Gruppen erhalten für jedes zur
Fraktion oder Gruppe gehörende ehrenamtliche Mitglied der
Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats einen Auslagenersatz von 2,50  monatlich.
§ 5 Dienstreisen
(1) Bei Dienstreisen erhalten Stadtverordnete, Mitglieder des Magistrates, Mitglieder der Ortsbeiräte und sonstige ehrenamtlich Tätige Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten
nach §§ 1 und 2. Weitere Reisekosten sind nach dem Hessischen Reisekostengesetz zu erstatten.
(2) Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die oder
der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Dienstreise genehmigt hat. Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung entscheidet über ihre oder seine Teilnahme selbst. In
Zweifelsfällen hat sie oder er die Entscheidung der Gemeindevertretung anzurufen.
Dienstreisen von Beigeordneten werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister genehmigt. Die Bürgermeisterin
oder der Bürgermeister entscheidet über ihre oder seine Teilnahme selbst.
(3) Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit oder dem Mandat
gilt Abs. 1 entsprechend. Die Genehmigung nach Abs. 2 kann
nur versagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 35 a
Abs. 4 Satz 2 HGO nicht vorliegen.
§ 6 Unübertragbarkeit, Unverzichtbarkeit, Antragsfrist
(1) Die Ansprüche auf die Entschädigungen nach §§ 1 bis 3 und
5 sind nicht übertragbar. Auf die Aufwandsentschädigung
kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden.
(2) Die Entschädigungsleistungen sind innerhalb eines Jahres bei
dem Gemeindevorstand schriftlich zu beantragen. Die Frist
beginnt mit dem Tage nach dem Ende der Sitzung oder der
Veranstaltung bzw. des Monats.
§ 7 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Entschädigungssatzung der Stadt
Leun vom 26. September 2011 in der Fassung vom 4. Februar
2013 außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Leun, 23. Mai 2016
Joachim Heller, Bürgermeister
Unerlaubter Blumenschmuck
auf Rasengräbern
Hiermit widerrufe ich meine Gestattung vom 06.05.2016 hinsichtlich Blumenschmuck auf Rasengräbern und verweise auf die bestehende Friedhofsordnung der Stadt Leun, § 28 Abs. 2:
Rasengräber sind durch die Nutzungsberechtigten innerhalb von
vier Wochen nach der Beisetzung von jeglichem Grabschmuck zu
räumen. Sie werden von der Friedhofsverwaltung eingeebnet und
eingesät. Die Pflege und das Mähen des Rasens werden für die
Dauer der Ruhefrist von Beauftragten der Friedhofsverwaltung
durchgeführt. Für die Pflege des Rasens, das wiederkehrende Verfüllen und Einsäen der abgesackten Grabstätten sowie die evtl.
Neuverlegung der Namensplatten erhebt die Stadt Leun zusätzlich zu der normalen Nutzungsgebühr für Reihengräber eine einmalige Gebühr für den gesamten Zeitraum der Ruhefrist.
Joachim Heller, Bürgermeister
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Nachruf
Mit Betroffenheit erfüllt uns die Nachricht vom
Ableben des Herrn
Ehrenortsvorstehers
Waldemar Becker
im Alter von 87 Jahren.
Herr Becker war von 1964 bis 1969 Mitglied der
Stadtverordnetenversammlung der damaligen Stadt
Leun und nach dem Zusammenschluss von 1972 bis
1977 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der
heutigen Stadt Leun.Anschließend war er Mitglied des
Ortsbeirates im Stadtteil Leun, von 1985 bis zu seinem
Ausscheiden 2001, zuletzt in der Funktion des Ortsvorstehers.
Während der langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit für seine Heimatgemeinde hat sich der Verstorbene mit ganzer Kraft für die kommunalen Belange
eingesetzt und dadurch sehr große Verdienste erworben. Sachkenntnis und sein stets freundliches Wesen
zeichneten ihn aus.
InWürdigung undAnerkennung seines besonderen ehrenamtlichen Engagements wurde ihm der Ehrenbrief
des Landes Hessen sowie die Ehrenbezeichnung
„Ehrenortsvorsteher“ verliehen.
In dankbarer Erinnerung an Herrn Waldemar Becker
Leuner Nachrichten
Aus dem Rathaus wird berichtet
Jeder Hundestrand an der Nordsee
oder Ostsee ist sauberer als die
Sprunggrube am Leuner Sportplatz :(
Als wir neulich mit unseren Kindergartenkindern beim Sport die
Sandgrube benutzen wollten, sind uns so viele Hundehäufchen
begegnet, dass Sport leider nicht möglich war. Pfui!
Bitte liebe Hundebesitzer, achten Sie doch darauf, dass Ihr Liebling nicht die Sprunggrube zu seiner Toilette macht.
Darüber freuen sich nicht nur die Kinder aus dem Regenbogenland!
Hydrantenspülung in allen Stadtteilen
In der Woche vom 20.06. bis 24.06.2016 werden in den Stadtteilen Leun und Lahnbahnhof die Hydranten gespült.
In der Woche vom 27.06. bis 01.07.2016 werden die Hydranten in
den Stadtteilen Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen gespült.
Während dieser Zeit kann es zu einer Verminderung des Wasserdrucks und zu geringen Wasserverunreinigungen kommen.
Die Wertstoffhöfe gewinnen an Bedeutung
Auf Einladung der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) trafen sich
die Mitarbeiter aller kommunalen Wertstoffhöfe im Lahn-Dill-Kreis
(ohne Wetzlar) zum Erfahrungsaustausch im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar. Nahezu alle Städte und Gemeinden im Kreis verfügen über einen Wertstoffhof. Dort können Grünschnitt, Altholz,
Bauschutt, Altmetall sowie Papier, Pappe und Kartonagen kostenlos abgegeben werden. Betrieben werden die Wertstoffhöfe
von den Kommunen; entsorgt werden sie durch die kreiseigene
Abfallwirtschaft. Der größte Wertstoffhof befindet sich auf der
Deponie Aßlar und wird von der AWLD selbst geführt.
Für die Stadtverordnetenversammlung:
Jürgen Ambrosius, Stadtverordnetenvorsteher
Für den Ortsbeirat Leun:
Thomas Schmidt, Ortsvorsteher
Für den Magistrat:
Joachim Heller, Bürgermeister
Notdienste/Bereitschaftsdienste
Bereitschaftsdienst Wasserversorgung
und Bauhof der Stadt Leun
Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt zu erreichen:
Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von
07.00 bis 12.45 Uhr
Bauhof der Stadt Leun, Tel. 0177 6614835.
Montag bis Donnerstag von 16.00 bis zum nächsten Tag 07.00
Uhr, Freitag von 12.45 bis Montag 07.00 Uhr
ENWAG Wetzlar, Tel. 06441 939-0
Rufbereitschaft Hessen Forst
Forstamt Weilburg – Kampweg 1 – 35781 Weilburg – Tel. 06471
62934-0 – Fax 06471 62934-40 – Mobil 0151 10860734
Vor der Auslieferung: Die Rote Tonne für Druckerpatronen, Tonerkartuschen und digitale Medien wie CDs und DVDs wird in Kürze
auf allen Wertstoffhöfen stehen
Die rote Tonne kommt
Der Technische Betriebsleiter der Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Wolfgang Pfeiffer, informierte die Mitarbeiter der Kommunen über die
neue „Rote Tonne“, die in Kürze auf allen Wertstoffhöfen stehen
wird. Darin können neben CDs, DVDs und Blu-Rays nun auch alle
Arten von Druckerpatronen und Tonerkartuschen für die Wiederverwertung gesammelt werden. Außerdem einigte man sich bei
dem Arbeitstreffen auf eine gemeinsame Linie bei der Definition
der „haushaltsüblichen Mengen“, die kostenlos angenommen
werden. Demnach ist die Wertstoffmenge von einem Kubikmeter
pro Anlieferung möglich. Zwei Anlieferungen an einem Öffnungstag sind erlaubt. Nach wie vor gilt: Anlieferer müssen ihren Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben. Größere Abfallmengen aller Art
nimmt das Abfallwirtschaftszentrum gegen Entgelt an.
Der 1. Betriebsleiter der Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Frank
Dworaczek, berichtete über die wachsende Bedeutung der Wertstoffhöfe. Denn seit der Umstellung des Abfallgebührensystems
Leuner Nachrichten
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Nr. 24/2016
Hierbei ging es darum, ein offizielles Plakat für die Aufführungen zu gestalten,
welches dann in gedruckter Form die Veranstaltung bewerben wird.
Rund 400 Schülerinnen und Schüler waren aufgerufen, ihre Ideen zu dem selbstgeschriebenen Stück bildnerisch umzusetzen.
Dabei setzten sich die Schülerinnen und
Schüler im Kunstunterricht intensiv mit
dem Thema „Das Tier in der Kunst“
auseinander. Die Jahrgänge 5 und 6 arbeiteten dazu an den Werken eines Franz
Marc, um anschließend eigene Tierdarstellungen in Ölpastellkreide anzufertigen.
Demgegenüber beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler
des Jahrgangs 7 mit den Holzschnitten von Karl Schmidt-Rottluff,
welche als Inspirationsquelle für Linolschnitte dienten.
Gruppenbild vor Deponiehang: Die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe waren zum
Erfahrungsaustausch zu Gast im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
im Lahn-Dill-Kreis werden die Angebote verstärkt wahrgenommen. So stieg die angelieferte Gesamtmenge in 2014 von 9.000 t
auf 12.000 t an. In 2015 wurde die gleiche Menge erzielt. Wie die
Statistik der Sammelmengen zeigt, werden pro Einwohner jährlich durchschnittlich 52 kg Wertstoffe am Wertstoffhof abgegeben. „Inzwischen werden rund 10 Prozent der Abfallmengen im
Lahn-Dill-Kreis über die Wertstoffhöfe erfasst“, so Frank
Dworaczek.
Als eine logistische Herausforderung bezeichnete Wolfgang
Pfeiffer die Abfuhr und Aufstellung der für den Betrieb der
insgesamt 21 Wertstoffhöfe notwendigen Abfallcontainer. In 2015
wurden 3.645 Container-Entleerungen vorgenommen. An zahlreichen Standorten wie z.B. in Solms oder Herborn wurde auch
die Infrastruktur optimiert. Dabei ging es vor allem um die Befestigung von Flächen und die Anschaffung von Aufstiegshilfen, die
den Einwurf in den Container erleichtern. Aber auch für komfortablere Unterstände für die Wertstoffhofmitarbeiter wurde gesorgt.
Einen weiteren Schwerpunkt des Treffens bildete die Unterrichtung der kommunalen Bediensteten in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Unsere Jubilare
Wir gratulieren
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung
gratulieren nachstehend aufgeführten Einwohnern zu
deren Ehrentag recht herzlich und wünschen Gottes
Segen:
17. Juni 2016
Brigitte Pirker, Fichtengräben 2, Leun
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Schulnachrichten
Gesamtschule Solms
Siegerplakat für Theaterstück „Tierkonferenz reloaded“
gekürt – Rana Tekin gewinnt Plakatwettbewerb der IGS Solms
„Tierkonferenz reloaded“ – so lautet der Titel der diesjährigen Theaterinszenierung der Theater-AG der IGS Solms, welche am 30.06.
und am 01.07.2016 jeweils um 18.00 Uhr in der Taunushalle Solms
zu sehen sein wird. Aus diesem Anlass hat der Fachbereich Kunst
unter Leitung von Annette Harms und Roger Haberditzl zum vierten Mal einen Plakatwettbewerb initiiert, an dem die Schülerinnen
und Schüler der Jahrgänge 5–7 teilnehmen konnten.
Das Bild zeigt die Sieger des Kunstwettbewerbes (von l. nach r.:
Charlotte Heep, Rana Tekin, Lilly Saalmann, David Kreker, es fehlt
Annika Kramer) mit ihren Entwürfen, die Leiter der Theater-AG,
Annette Harms und Roger Haberditzl sowie Direktorin Rita Wagner-Jeuthe
Die Wahl der Jury, bestehend aus Kunstpädagogen der IGS Solms,
fiel auf den Entwurf von Rana Tekin aus dem Jahrgang 5. Sonderpreise für die Gestaltung der Eintrittskarten erhielten Charlotte
Heep, Lilly Saalmann, Annika Kramer und David Kreker (alle Jahrgang 7). Alle Sieger erhielten aus den Händen von Frau Direktorin
Rita Wagner-Jeuthe Kinogutscheine.
Wer möchte, kann die originalen Siegerbilder noch bis zum Herbst
im Rahmen der Kunstausstellung der IGS Solms „TierArt – Das
Tier in der Kunst“ im Rathaus der Stadt Solms bewundern.
Interessierte können ab sofort Eintrittskarten im Sekretariat der
IGS Solms erhalten (Erwachsene 8 , Schüler 6 ).
Tag der Vereine an der IGS Solms war ein voller Erfolg
Zum wiederholten Mal fand an der IGS Solms der „Tag der Vereine“ statt. Am vergangenen Donnerstag stellten sechs Vereine dazu
ihr Angebot den 131 Fünftklässlern vor und machten Werbung
für das ehrenamtliche und sportliche Engagement. Die Schüler,
aufgeteilt in sechs Gruppen, konnten an diesem Schulvormittag
jeweils bei zwei Angeboten für 90 Minuten „schnuppern“.
Der FC Burgsolms bot auf dem Kunstrasenplatz ein Fußballtraining an, bei dem die Ballbeherrschung und natürlich auch der
Schuss mit dem „Runden ins Eckige“ geübt wurden. Kalle Hoffmann vom TV Burgsolms übte in der Großsporthalle das Prellen
des Handballs, das Passspiel und zeigte den Kindern, dass es
beim Handball neben der Technik auch auf den Teamgeist ankommt. Der TV Oberndorf war mit einem Angebot aus dem Bereich Turnen und Badminton in der Solmsbachhalle vertreten. Das
schnelle Spiel mit dem Ball und anspruchsvolle Übungen aus den
Turnbereich meisterten die Fünftklässler auch hier mit viel Engagement und Freude. Walter Veit vom NABU unternahm einen ornithologischen Ausflug in den Galgenwald. Dort gab es neben
allerlei Heilkräutern, wie zum Beispiel dem Spitzwegerich, auch
Nr. 24/2016
–7–
die seltene und streng geschützte Waldhyazinthe in voller Blüte
zu bestaunen. Natürlich durften auch die Hilfsorganisationen der
Freiwilligen Feuerwehr und des Malteser Hilfsdienstes, der den
Schulsanitätsdienst der IGS unterstützt, nicht fehlen. Einmal die
Geräte eines Feuerwehrautos und eines Rettungswagens erklärt
zu bekommen, kam bei den Schülern ebenso gut an, wie das
Anlegen eines Verbandes und das Spritzen mit dem Feuerwehrschlauch.
Leuner Nachrichten
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Bereitschaftsdienste
Stefan Kern, der Stufenleiter der IGS Solms, der diesen Tag organisiert und vorbereitet hatte und die Veranstaltung begleitete, zeigte sich ebenfalls begeistert: „Die Schülerinnen und Schüler waren
mit viel Engagement und Freude bei der Sache. Ich hoffe, dass
viele Kinder die Vereinsangebote in ihren Orten wahrnehmen und
lernen, dass es Spaß macht sich ehrenamtlich zu engagieren.“ In
der abschließenden Auswertungsrunde zeigten sich auch die
Schüler von den Angeboten der Vereine überzeugt.
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Notrufe
Feuerwehr, Rettungsdienst
Tel. 112
Polizei
Tel. 110
Krankentransport, Rettungsdienst Tel. 06441 19222
Krankentransport, sitzend
Straßheim, Leun-Biskirchen
Tel. 06473 3377
Apotheken-Dienst:
Samstag, 18. Juni 2016:
Lahntal-Apotheke, Solms, Wetzlarer Str. 79, Tel. 06441 51405
Sonntag, 19. Juni 2016:
Lahntal-Apotheke, Weilburg, An der Backstania 1 A,
Tel. 06471 918975
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
An Wochenenden, Feiertagen sowie an Werktagen von 18.00 bis
07.00 Uhr. Telefon 116 117
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte am Wochenende:
Tel. 01805 607011. Hier ist die jeweils aktuelle Telefonnummer
des Wochenend-Notdienstes zu erfahren.
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Häusliche Alten-, Kranken- und Behandlungspflege rund um die
Uhr, Wetzlarer Str. 55, Leun, Tel. 06473 3279.
Caritas Sozialstation Braunfels:
Goethestr. 9, 35578 Wetzlar, Tel. 06442 9502-0, Fax 9502-22,
Mobil 0177 6538867, rund um die Uhr.
AWO Kreisverband Lahn-Dill e.V.:
Ambulante Dienste, Tel. 06441 4483486 oder 0151 61334382.
EAM
Strom- und Erdgasversorgung ...... 0561 9330-9330
Netz und Einspeisung .................... 0800 3250532*
Entstörungsdienst:
Strom ............................................. 0800 3410134*
Erdgas ............................................ 0800 3420234*
*kostenfreie Rufnummern
Rufbereitschaft Gasversorgung
Gasversorgung Lahn-Dill GmbH
(Energie- und Wassergesellschaft, Wetzlar) ......... (06441) 939-0
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“:
Tel. 08000 116016, vertraulich – kostenfrei – rund um die Uhr,
www.HILFETELEFON.DE
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Uwe Bördner • Wetzlarer Str. 55 • 35638 Leun
Telefon (06473) 3279 • Fax (06473) 3596
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Kirchliche Nachrichten
Ev. Kirchengemeinde Leun
Donnerstag, 16. Juni 2016
15.30 Uhr Spiel und Krabbelkreis für Eltern mit Kindern
von 9 Monaten bis 3 Jahren im Gemeindehaus Leun
Leuner Nachrichten
–8–
17.00 Uhr Bücherei im Gemeindehaus (bis 19.00 Uhr)
Samstag, 18. Juni 2016
19.00 Uhr Wochenschlussgottesdienst
Sonntag, 19. Juni 2016, 4. Sonntag nach Trinitatis
11.00 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus
Montag, 20. Juni 2016
17.30 Uhr Jungschar im Gemeindehaus
Dienstag, 21. Juni 2016
13.45 Uhr Seniorenhalbtagesfahrt: Herzliche Einladung: Wir
fahren gemeinsam mit den Tiefenbacher Senioren zum
Kloster Marienstatt, bei Hachenburg a. d. Nister
gelegen. Dort kann die Klosterkirche mit der größten
Orgel des Westerwaldes besichtigt werden. Wer
möchte, kann einen kleinen Spaziergang machen oder
im Brauhaus Kaffee und Kuchen genießen. Abfahrt:
13.45 Uhr am Feytiatplatz, Rückkehr ca. 18.00 Uhr.
Anmeldung bei G. Budy (Tel. 8515) oder H.D. Siegel
(Tel. 1234)
20.00 Uhr Elternabend Konfirmationsjahrgang 2016 – 2018
im Gemeindehaus in Leun. Unterricht beginnt nach
den Sommerferien. Eingeladen sind alle Kinder
(Geburtsjahrgang: 2003+2004), die nach den
Sommerferien in die 7. Klasse kommen. Ein erster
Elternabend mit Informationen und den Unterlagen
zur Unterrichtsanmeldung
Donnerstag, 22. Juni 2016
15.30 Uhr Spiel und Krabbelkreis für Eltern mit Kindern
von 9 Monaten bis 3 Jahren im Gemeindehaus Leun
17.00 Uhr Bücherei im Gemeindehaus (bis 19.00 Uhr)
Bücherei
Die Bücherei ist donnerstags von 17.00 – 19.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet. Wir laden Sie während der Öffnungszeit herzlich zu Kaffee und Gebäck ein.
Gottesdienst in Tiefenbach
In Tiefenbach ist am Sonntag (19.06.) um 10.00 Uhr Gottesdienst
mit Heiligem Abendmahl und Jubiläumskonfirmationen.
Pfarrbüro
Das Pfarrbüro (Leun, Pfarrgasse 11) ist vom 13. – 28. Juni nicht
geöffnet.
Kontakt
Telefon 1250, E-Mail: [email protected], www.
evangelische-kirchengemeinde-leun.de
CVJM Leun
Freitag, 17. Juni 2016
16.30 Uhr Jugendkreis für die Juju, ca. 11 – 14 Jahre
(bis 18.30 Uhr) im Vereinshaus
18.30 Uhr Jugendkreis ab 14 Jahre im Vereinshaus – Info bei
Fam. Krombach, Niederbieler Weg 8a, Tel. 411629
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Bei einem Trauerfall in Ihrer Familie oder
in Ihrem Freundeskreis sind wir für Sie da:
BESTATTUNGEN
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Knoth, Bestattungsinstitut
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Telefon 0 64 42 / 17 72 · Mobil 01 71 / 7 71 49 97
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Erledigung aller Formalitäten
Überführung mit eigenem Bestattungswagen
Nr. 24/2016
Montag, 20. Juni 2016
17.30 Uhr Jungschar im Gemeindehaus
Dienstag, 21. Juni 2016
20.15 Uhr Posaunenchor im Vereinshaus
Freitag, 24. Juni 2016
16.30 Uhr Jugendkreis für die Juju, ca. 11 – 14 Jahre
(bis 18.30 Uhr) im Vereinshaus
18.30 Uhr Jugendkreis ab 14 Jahre im Vereinshaus – Info bei
Fam. Krombach, Niederbieler Weg 8a, Tel. 411629
Ev. Gemeinschaft Leun
Donnerstag, 16. Juni 2016
19.30 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus
20.00 Uhr Bibelstunde mit H.-P. Roth
Samstag, 18. Juni 2016
08.00 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus
Donnerstag, 23. Juni 2016
19.30 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus
20.00 Uhr Bibelstunde mit M. Fischer
Christliche Gemeinde Leun
Röntgenweg 4
www.CG-Leun.de
„Er breitet seine Flügel über dich, ganz nahe bei ihm bist du geborgen. Wie Schild und Schutzwall deckt dich seine Treue.“
Psalm 91,4
Herzliche Einladung
Sonntag, 19. Juni 2016
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kinderstunde
Dienstag, 21. Juni 2016
15.00 Uhr Handarbeitskreis
Mittwoch, 22. Juni 2016
20.00 Uhr Bibelstunde mit Abendmahl
Freitag, 24. Juni 2016
19.00 Uhr Teenkreis in Weilburg
Vorausschau
Sonntag, 26. Juni 2016
10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde und Segnung
Evangelische Kirchengemeinde Biskirchen
Biskirchen
Sonntag, 19. Juni 2016
09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Heynen-Rust
Bissenberg
Sonntag, 19. Juni 2016
11.00 Uhr Familiengottesdienst gestaltet von Kindern und
Betreuerinnen, die bei der Ferienpassaktion im
vergangenen Jahr dabei waren und Pfarrerin
Heynen-Rust. Zum Abschluss der Ferienpassaktion
haben die Kinder auf Leinwänden das festgehalten,
was ihnen am besten gefallen hat. Da Kinder aus allen
Ortsteilen teilnehmen, soll in jedem Jahr eine
gemeinsam gebastelte Erinnerung an einer Kirche
ihren Platz finden. Jetzt ist Bissenberg an der Reihe.
Die Bilder aus dem vergangenen Jahr sollen jetzt –
kurz vor Beginn des Verkaufs für die Ferienpassaktion
in diesem Jahr – in der Kirche in Bissenberg
aufgehängt werden. Kinder und Bertreuerinnen
werden diesen Gottesdienst mitgestalten. Wir laden
dazu ganz besonders herzlich ein!
Stockhausen
Freitag, 17. Juni 2016
15.30 Uhr Kindergottesdienst
Die Kollekte ist bestimmt für
Demenzberatung in unseren Kirchenkreisen
Für Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen gemeinsam
Montag, 20. Juni 2016
08.00 Uhr Abfahrt Kirche Biskirchen zur Seniorenfreizeit
(08.05 Uhr in Bissenberg)
Nr. 24/2016
–9–
Bücherei
Die Bücherei ist am Mittwoch in der Zeit von 18.00 – 18.45 Uhr
und am Freitag in der Zeit von 15.30 – 16.30 Uhr geöffnet.
Vorankündigung!
Der Verkauf der Ferienpässe für die Ferienpassaktion in diesem
Jahr beginnt bald wieder: In der Zeit vom 27.06.2016 – 09.07.2016
ist es möglich, die Ferienpässe bei der Stadt zu erwerben. Da in
diesem Jahr wieder ein schönes Programm zustande gekommen
ist, wäre es schade, diesen Termin versäumt zu haben. Wir freuen
uns auch in diesem Jahr wieder über viele Kinder, die an der Ferienpassaktion teilnehmen!
Achtung! Achtung! – Neue Internet-Adresse!
Unsere Kirchengemeinde im Internet: biskirchen.ekir.de
Katholische Kirchengemeinde St. Anna
Braunfels, Kirchort: Maria Himmelfahrt Leun
Freitag, 17. Juni 2016
19.00 Uhr Beginn Filmabend mit Übernachtung im Pfarrheim.
Herzliche Einladung an alle Kinder zwischen 8 und
15 Jahren! Wir wollen zusammen kochen, grillen,
essen und natürlich Filme gucken. Die Filmnacht
endet mit einem gemeinsamen Frühstück am
nächsten Morgen! Ihr könnt gerne eigene Filme
mitbringen. Gemeinsam entscheiden wir dann,
welche Filme wir uns ansehen. Bitte um Anmeldung!
Herzliche Einladung!
Samstag, 18. Juni 2016
18.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER – Der Bus fährt auf Anforderung.
Bitte rufen Sie bis Freitagmittag, 12.00 Uhr, im
Pfarrbüro an um sich zur Mitfahrt anzumelden!
Donnerstag, 23. Juni 2016
16.00 Uhr MESSDIENERSTUNDE
19.30 Uhr LITERATURKREIS im Pfarrzentrum Braunfels.
Ausgetauscht wird sich über das Buch: „Tante Julia
und der Schreibkünstler“ von Mario Vargas Llosa
Freitag, 24. Juni 2016
17.00 Uhr Wortgottesfeier im Parksanatorium, Lahnbahnhof
Pfarrbüro
Das Pfarrbüro in Leun ist am 16., 17. und 23.06.2016 geschlossen! Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit mit Ihren Anliegen direkt
an Frau Ferincevic oder an das zentrale Pfarrbüro in Braunfels.
Vielen Dank! Freitag, 24.06.16, ist das Pfarrbüro von 10.00 bis
12.00 Uhr geöffnet!
E-Mailadressen für Leun
[email protected]
[email protected]
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Schreinerei
• Innenausbau
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• Fenster in Holz,
Kunststoff, Alu
• Rollläden und
Motorantriebe
• Türen
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Keller
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Traditionsbetrieb seit 1890
Geschäftsführer
Schreinermeister
Arnd Keller
Keller
GmbH
Büro und Verwaltung:
Forsthausstr. 22
35792 Löhnberg
Werkstatt:
Schulstr. 1
35792 Löhnberg
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Urnen und Särgen
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Formalitäten
• Bestattungsvorsorge
Telefon: 06471 8416 (Betrieb) · 06471 - 62116 (Verwaltung)
Telefax: 06471 626886 · Mobil: 0151 12745883
Leuner Nachrichten
Öffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros in Braunfels,
Hubertusstr. 8
Montag, Mittwoch und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00
– 16.00 Uhr, Freitag 10.00 – 12.00 Uhr. Am Dienstag, 17.05.2016,
bleiben alle Pfarrbüros geschlossen! Tel. 06442 953530, Fax
06442 9535319, E-Mail: [email protected].
d
Freiwillige Feuerwehr Biskirchen
Einsatzabteilung
Unsere nächsten Übungen finden am Mittwoch, 15. Mai 2016,
um 20.00 Uhr und am Samstag, 18. Juni, um 14.30 Uhr statt.
Bitte kommt pünktlich zur Übung. Bei Verhinderung bitte bei der
Wehrführung abmelden. Danke.
Minifeuerwehr
Unser nächstes Treffen ist am Samstag, 18. Juni 2016, von 14.30
– 16.30 Uhr. Alle Kinder von 6 – 10 Jahren sind herzlich eingeladen mitzumachen.
Unsere Feuerwehr im Internet: www.ff-biskirchen.de oder
www.feuerwehr-leun.de
Freiwillige Feuerwehr Stockhausen
Besuch Dämmerschoppen der Feuerwehr Bissenberg
Die Kameraden der Freiwillige Feuerwehr Bissenberg veranstalten am kommenden Samstag, den 18.06.2016 ab 17.00 Uhr
einen „Dämmerschoppen“ am Feuerwehrgerätehaus.
Wir wollen unseren Kameraden einen Besuch abstatten und treffen uns um 17.30 Uhr am Gerätehaus um gemeinsam nach Bissenberg zu fahren.
Kanutour mit der Feuerwehr
Nach 2014 wollen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern mal
wieder am Samstag, dem 23.07.2016, mit dem Kanu auf die Lahn.
Start wird gegen Mittag in Wetzlar sein, wir werden dann bis Stockhausen paddeln oder uns treiben lassen. Zum Abschluss werden
wir an der Hütte auf dem Bolzplatz gemeinsam grillen und den
Tag ausklingen lassen. Wer mitpaddeln möchte, meldet sich bitte
bis spätestens 17.07.2016 bei Andreas Schmidt 0177 7481066
oder per E-Mail: [email protected].
Wer nur am Grillen teilnehmen möchte oder kann, ist auch herzlich
willkommen. Wegen der besseren Planung bitte ALLE anmelden.
Vereine und Verbände
Stadtteil
Leun
TC Leun 1972 e.V.
Die Herren des TC Leun sind weiterhin ungeschlagen!
Erneut war der Wettergott wohl gestimmt und sorgte für einen
schönen Tennistag! Beide Herrenmannschaften luden ihre Gäste
zum Frühstück ein, plauderten locker bei einer Tasse Kaffee, bevor in den einzelnen Matches um Punkte gekämpft wurde.
Die 1. Herren-Mannschaft hatte RW Gießen zu Gast
Für den TC Leun I traten folgende Spieler an: Steffen Leyser,
Oliver Pfeiffer, Jan-Kristof Goebel, Alexander Krause und im Dop-
Leuner Nachrichten
– 10 –
pel Hannes Baas. Bei sehr intensiv geführten Begegnungen gewannen Steffen Leyser und Oliver Pfeiffer neben ihren Einzeln
auch ihr Doppel und sicherten so das 3:3 unentschieden.
Damit fahren die Herren I am nächsten Sonntag, den 12.06. um
14.00 Uhr als Tabellenzweiter nach Ehringshausen und möchten
dort wieder die Tabellenspitze zurück erobern.
Die 2. Herrenmannschaft traf auf die MSG Ehringshausen/
Münchholzhausen
Für den TC Leun II traten folgende Spieler an: Toni Goncalves,
Achim Piske, Riccardo Crema, „Brad“ Biemer und im Doppel Didi
Irrgang. Zum 5:1 Sieg steuerten in den Einzeln Toni Goncalves,
Achim Piske und Riccardo Crema und in den Doppeln Goncalves/
Piske sowie Crema/Irrgang die Punkte bei.
Somit fährt der TC Leun II als Tabellenzweiter am nächsten Sonntag, den 12.06. um 09.00 Uhr nach Großaltenstätten und möchte dort ein weiteres Ausrufezeichen setzen!
Ein gemeinsames Grillen rundete diesen tollen Tennistag ab!
Nr. 24/2016
Burschen- und Mädchenschaft Teutonia
Leun e.V.
Termine
Freitag, 15. Juli, – Montag, 18. Juli 2016 Leuner Brückenmarkt
– Freitag: 20.00 Uhr Die POCO-Party
– Samstag: 19.00 Uhr Große Hüttengaudi mit Haxenessen
– Sonntag: 14.00 Uhr Festumzug, danach Musik im Festzelt
– Montag: 11.00 Uhr Frühschoppen mit den Weiltalern
Heimat- u. Verschönerungsverein 1960
e.V. Leun
Arbeitseinsätze
• Freitag, 17.06.2016, 17.00 Uhr
• Samstag, 18.06.2016, 09.00 Uhr
Treffpunkt am Clubheim, Marktplatz
Gerne können sich Vereinsmitglieder an den Arbeitseinsätzen
beteiligen.
TG Leun – Leichtathletik
Brüder Skopko starten bei Hessenmeisterschaften
Ihren ersten Auftritt bei Landestitelkämpfen hatten Adrian und
Fabian Skopko am 11. Juni in Darmstadt. Sie hatten sich für den
Fünfkampf der Klasse M12 qualifiziert.
Gegenüber dem Fünfkampf bei den Regionsmeisterschaften im
Mai in Giessen konnten beide ihre Punktzahl verbessern. Fabian
kam mit 1750 Pkt. auf Platz 17, Adrian erreichte Rang 24 (1304
Pkt.). Im Tagesverlauf gab es Höhen und Tiefen. Auf zufriedenstellende Ergebnisse beim Hürdenlauf und Ballwurf folgte bei
beiden ein schlechter Weitsprungwettkampf. Danach erzielten
beide im Sprint persönliche Bestzeiten.
Fabian lief die drittschnellste Zeit des Wettbewerbes mit 10,69
sec. über 75 m. Beim abschließenden 800 m Lauf gaben beide
noch mal Alles und konnten sich in der Wertung um jeweils einen
Platz verbessern.
Schießsportverein
Leun/Lahn e.V.
Links Adrian, rechts Fabian
Vollständige Ergebnisliste unter www.hlv.de.
Wettkampfergebnisse
30 Schuss-Liegend-Mannschaft:
Leun – Gambach
816:819 Ringe
Bester Einzelschütze Bernd-Horst Peter 279 Ringe.
Spopi KK Grundklasse 4
SV Schwalbach – Leun
932:929 Ringe
2 Punkte gehen nach Schwalbach. Bester Einzelschütze Uli Beyer
mit 239 Ringen.
Termine
• 2. Juli: Fahnenträgertreffen im Schützenhaus.
• 9. Juli: Hessische Meisterschaften Ordonnanzgewehr auf der
100 Meter Anlage ilm Schützenhaus.
Training
Mittwochs und freitags von 20.00 bis 23.00 Uhr. Jugendtraining
mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr. Jugendwart Sebastian Queck,
Tel. 06473 8643.
Wir sind im Internet unter www.ssv-leun.de.
Die Räumlichkeiten des
Schützenhauses können
natürlich auch für Feierlichkeiten angemietet
werden (auch von Nicht-Mitgliedern).
Näheres erfahren Sie auf der Homepage oder beim
Vorstand (06441 52541).
Nr. 24/2016
– 11 –
1.000,00  vom Verein Iuventus Leun an
die Leuner Ferienpassaktion
Sehr zur Freude des Ferienpassteams der Leuner Ferienpassaktion
unter Leitung von Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust überreichte
der Verein Iuventus unter Leitung der Vorsitzenden Rian Muskat
eine Spende in Höhe von 1.000,00 .
Der Verein Iuventus, ein Verein zur Unterstützung der Kinder- und
Jugendhilfe in Leun e.V., fördert aus dem Erlös des Second-Hand
Ladens jährlich Spenden an Kinder- und Jugendeinrichtungen
der Stadt Leun. Schon Anfang der 80iger Jahre wurde gebrauchte Kleidung, Kinderspielzeug u.v.m. im Laden, der damals „Mops“
hieß, verkauft und der Erlös an caritative Zwecke gegeben.
Unser Bild von links nach rechts: Die Mitarbeiterinnen des Ferienpasses und des Vereins Iuventus bei der Spendenübergabe: Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust (FPA), Christel Knecht, Rian Muskat,
Brigitte Ambrosius Ruggia (FPA), Elsbeth Wittkop (FPA), Melanie
Bluhm, Doris Danjek (FPA), Gerlinde Schneider, Tina Volk-Post
(FPA), Inge Walter, Marie-Luise Ambrosius (FPA)
Nach dem Slogan „Modisch, originell, preiswert – Secondhand“
gibt es im Dachgeschoss des Sparkassengebäudes in Leun ein
vielfaches Angebot an gut erhaltenen gebrauchten Kleidungsstücken für Kinder und Frauen. Auch Dekoration und Kinderspielzeug ist im Angebot. Zurzeit sind sieben Mitarbeiterinnen für den
Verein aktiv tätig. Geöffnet ist mittwochs von 15.00 – 17.30 Uhr
und samstags von 10.00 – 12.00 Uhr.
Ein herzliches Dankeschön von Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust
gilt dem Verein Iuventus. Das Geld wird dringend gebraucht, um
auch in diesem Sommer für die Kinder- und Jugendlichen ein
attraktives Ferienpassprogamm aufstellen zu können.
Jürgen Ambrosius
Stadtteil
Biskirchen
Gemeinschaftskreis Biskirchen
Zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung lade ich die
Vereinsvertreter ganz herzlich ein. Die MV findet am Montag, den
20. Juni 2016, 20.00 Uhr, im „Haus des Gastes“ statt.
TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Übernahme des Grillgeländes durch den „NuV“
3. Verschiedenes
Willi Späth, 1. Vorsitzender
Leuner Nachrichten
Jugendspielgemeinschaft Biskirchen
Wichtige Info für alle Mannschaften:
Vorbereitungen/Umstellung auf Saison
2016/17 laufen an!
In der kommenden Saison 16/17 sind wir in allen
Altersklassen besetzt. Neu ist die Zusammenarbeit mit der z. Z. bestehenden JSG Löhnberg/
Niedershausen/Obershausen in den Altersklassen A-, B- und CJunioren. Da der Spielbetrieb für fast alle Mannschaften nach den
Ferien direkt beginnt, werden wir schon vor den Ferien mit den
jeweiligen neuen Teams trainieren. Hierfür nachstehend die wichtigsten Daten:
Jugendspielgemeinschaft Biskirchen/Löhnberg/
Niedershausen/Obershausen 16/17
– A-Junioren (Jhg. 1998/99): Trainingsbeginn am Samstag,
25.06.2016, 12.00 Uhr, Rasenplatz Biskirchen
– B-Junioren (Jhg. 2000/01): Da die Runde im Kreis Limburg/
Weilburg erst am letzten Wochenende ab geschlossen wurde,
steht noch kein Termin für das erste Training der neuen
B-Jugend fest. So bald der Termin steht, werden wir alle
rechtzeitig informieren.
– C-Junioren (Jhg. 2002/03 Jungen und 2001/02 Mädchen):
Trainingsbeginn am Samstag, 18.06.2016, 09.30, mit einem
gemeinsamen Frühstück und anschließender Trainingseinheit,
Rasenplatz Biskirchen
Jugendspielgemeinschaft Biskirchen 16/17
– D-Junioren (Jhg. 2004/05 Jungen und Jhg. 2003/04 Mädchen):
Trainingsbeginn 05.07.2016, 17.30 Uhr, Rasenplatz Tiefenbach
– E-Junioren (Jhg. 2006/07 Jungen und Jhg. 2005/06 Mädchen):
Trainingsbeginn 05.07.2016, 17.30 Uhr, Rasenplatz Tiefenbach
– F-Junioren (Jhg. 2008/09 Jungen und 2007/08 Mädchen):
Da die F-Junioren noch im Spielbetrieb sind, steht der Termin
noch nicht fest. Informationen hierfür kommen rechtzeitig.
– G-Junioren (Jhg. 2010/11 Jungen und 2009/10 Mädchen):
Da die G-Junioren noch im Spielbetrieb sind, steht der Termin
noch nicht fest. Informationen hierfür kommen rechtzeitig.
Schnuppertrainingstage für Neueinsteiger, Vereinswechsler
und Wiedereinsteiger der Jahrgänge 2004/05
(D-Junioren Saison 2016/17)
Hiermit möchten wir alle Spieler der Jhg. 2004/05 Jungen und
2003/04 Mädchen einladen an den Schnuppertrainingstagen der
D-Junioren – Saison 2016/17 teil zu nehmen. Diese finden statt
im Monat Juni jeden Dienstag auf dem Rasenplatz in Biskirchen
und jeden Donnerstag auf dem Rasenplatz in Tiefenbach von 17.00
Uhr bis 18.30 Uhr. Wir freuen uns auf viele Neue und Bekannte
Gesichter.
C-Junioren (Jhg. 2002/03) – Kreisligateam freut sich auf
neue Spieler – Probetraining am 18.06.2016
Am 18. Juni 2016 findet ein Probetraining für alle Interessierten
Spieler der Jhg. 2002/03 (Jungen) und Jhg. 2001/02 (Mädchen)
auf dem Rasenplatz in Biskirchen statt. Mit einem neuen Team
wollen wir in der Kreisliga in der kommenden Saison antreten. Wir
starten um 9.30 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück. Im Anschluss findet ein Training
Anzeige
statt. Hierzu laden wir alle Interessierten Spieler und Spielerinnen ein. Ende des Training
ca. 13.00 Uhr.
Probetraining für
A-Junioren Saison 2016/17
(Jhg. 1998/99) Du kannst
unser Kreisligateam
verstärken
Am Samstag, 25. Juni 2016,
findet auf der Sportanlage der
TSG Biskirchen ein Probetraining für die Jahrgänge
1998/99 A-Junioren Saison
2016/17. Wir wollen mit einer
starken A-Jugend in der Saison 2016/17 in der Kreisliga
Abfallwirtschaft
Lesen Sie weiter auf Seite 14!
– 12 –
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Leuner Nachrichten
– 14 –
an den Start gehen. Hierzu laden wir alle Interessierten Spieler zu
einem Probetraining ein. Beginn ist um 12.00 Uhr!
Nähere Infos für alle geplanten Probetraining der einzelnen Jahrgänge erhalten Sie bei der Jugendleiterin Petra Jimenez de Pablo
0157 33235146.
Besuchen Sie auch unsere Homepage www.jugendfussballbiskirchen.de.
Klinikleitung der Gertrudisklinik überrascht
Interessengemeinschaft Biskirchen
Manchmal fällt es wirklich schwer, zuhause alles stehen und liegen zu lassen, um am Born Unkraut zu rupfen, Dachrinnen zu
säubern, Büsche zu schnippeln und zu kehren. Doch so wirklich
zusehen können wir dann doch nicht, wenn die Natur sich ihr
Recht an unserem geliebten Born zurückerobert. So wurde von
uns vor zwei Wochen ein Großeinsatz begonnen und am vergangenen Samstag ging es weiter. Immer begleitet werden diese Einsätze von netten Klinikpatienten, die sich sehr gerne bei uns über
unseren Born informieren und selbst auch gerne erzählen. Es ist
also Geschichtsstunde und Säuberungsaktion in einem. Etwas,
das man zuhause nicht geboten bekommt.
Ein Teil der „Rupfschneidkehrer“: V.l.n.r.: Iris Knetsch, Peter Hardt,
Martin Zeipelt, Anja Zeipelt, Jörg Glöckner, Andreas Metzger
An diesem Samstag bekamen wir aber noch mehr. Die Klinikleitung,
in Person von Frau Fornadi, bescherte uns eine Überraschung.
Sie ließ uns nicht nur Kaffee und kalte Getränke servieren, sondern schenkte uns allen auch je eine Eintrittskarte für 5x Baden in
der Bäderlandschaft der Gertrudisklinik. Jetzt können wir unser
Gertrudis Wasser nicht nur trinken, sondern auch darin baden.
Ganz so, wie es echte Wassermänner- und Frauen lieben. Zugleich
bot Frau Fornadi an, uns auch künftig, bei unseren Arbeitseinsätzen, jederzeit einen Kaffee oder kühles Getränk holen zu dürfen. Das kühle Getränk sprudelt zwar in den Sommermonaten aus
dem Boden, aber den Kaffee werden wir lieben. Wir bedanken uns
ganz herzlich für diese nette Geste! Weitere Informationen unter www.heilquelle-biskirchen.jimdo.com.
Schützenverein „Volle Zehn“ Biskirchen
Rundenwettkampfergebnisse
Gauliga Sportpistole
SV Biskirchen – SV Gönnern
Helge Haubach 274
1:0
Hans Walter Haubach 249 0:1
Michael Leidolf 257
0:1
Rainer Valentin 274
1:0
Wilfried Bluhm (E) 251
1054:1039
263 Andreas Fehringer
254 Thorsten Herrmann
262 Dominik Schneider
260 Gerhard Märle
Nr. 24/2016
Gauliga Freie Pistole
SV Biskirchen – SV Aumenau
706:643
Rainer Valentin 228, Helge Haubach 232, Hans-Walter Haubach
246.
Training Aktive
Dienstag 19.00 – 21.00 Uhr
Sportpistole 19.00 – 20.00 Uhr
Großkaliber 20.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag 19.00 – 21.00 Uhr (nach Bedarf)
Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr
jeden 1. Dienstag im Monat:
Freies Training zum Erreichen des Bedarfnachweises
19.00 – 21.00 Uhr
Sportpistole 19.00 – 20.00 Uhr
Großkaliber 20.00 – 21.00 Uhr
Training Jugend
Dienstag 18.30 – 19.30 Uhr
Biskirchener Bahnen-Golf-Verein e.V.
Hier die Ergebnisdetails vom Punktspiel am 05.06.
in Wetzlar
Tagestabelle
Platz, Mannschaft, Rd. 1, Rd. 2, Rd. 3, Rd. 4, Schläge, Punkte, Schnitt
1. MGC Putter Künzell, 99, 93, 96, 94, 382, 10:0, 23,875
2. MGC Wetzlar I, 105, 102, 103, 102, 412, 8:2, 25,750
3. MGC Bad Soden/Sal., 109, 114, 101, 109, 433, 6:4, 27,063
4. BGSV Aßlar, 120, 111, 107, 106, 444, 4:6, 27,750
5. MGC Wetzlar II, 117, 124, 115, 115, 471, 2:8, 29,438
6. Biskirchener BGV, 117, 127, 118, 117, 479, 0:10, 29,938
Für Biskirchen spielten
Name, Rd. 1, Rd. 2, Rd. 3, Rd. 4, Gesamt, Schnitt
Patrick Hardt, 28, 26, 26, 27, 107, 26,750
Holger Strube, 24, 33, 35, 28, 120, 30,000
Cathy Strube, 35, 35, 30, 37, 137, 34,250
Jasmine Simmerock, 40, 34, 38, 31, 143, 35,750
Hermann Oberding, 30, 34, 27, 31, 122, 30,500
Mannschaft, 117, 127, 118, 117, 479, 29,938
Tabelle nach dem 2. Spieltag:
Platz, Mannschaft, Schläge, Punkte, Schnitt
1. MGC Bad Soden/Sal., 796, 16:4, 24,875
2. MGC Putter Künzell, 761, 18:2, 23,781
3. MGC Wetzlar I, 804, 14:6, 25,125
4. BGSV Aßlar, 860, 8:12, 26,875
5. MGC Wetzlar II, 904, 4:16, 28,250
6. Biskirchener BGV, 928, 0:20, 29,000
Termine
Arbeitseinsätze
Um das Heimspiel durchführen zu können und um den Platz für
die Öffentlichkeit zu öffenen, sind noch zahlreiche Arbeiten erforderlich. Diese müssen zwingend am Samstag abgeschlossen
werden, da widrigenfalls unser Heimspiel nicht stattfinden kann!
Jeder, der den Biskirchener Minigolfplatz erhalten will, ist daher
aufgefordert uns zu unterstützen!
Nr. 24/2016
– 15 –
Wenn die Beteiligung bei Arbeitseinsätzen weiterhin so schlecht
bleibt, sehen wir keine Zukunft für unseren Minigolfplatz!
Alle Informationen findet Ihr auch im Internet unter http://
www.minigolf-biskirchen.de
Stadtteil
Stockhausen
Förderkreis Backhaus Stockhausen e.V.
Am 18. Juni 2016 backen wir wieder
Backhausbrot und Kümmelbrot.
Wir bitten um Vorbestellung der 2-PfundBackhausbrote und der 2-PfundKümmelbrote bis zum 17. Juni 2016, 18.00
Uhr, bei Helga Bartosch (Tel. 06473 2225) und bei
Ursula Gaul (Tel. 06473 1067).
Das bestellte Brot ist am Samstag, 18. Juni 2016, in
der Zeit von 13.30 – 14.00 Uhr im Backhaus abzuholen. Wir
bitten um rechtzeitige Abholung der Brote. Eine spätere Abholung
ist nicht möglich.
Der Vorstand
Majoretten Stockhausen
Ergebnisse Turnier Villingen
Regio CUP
Mehrbaton Senior
Vanessa Zimmermann Platz 1
Mehrbaton Junior
Nina Düllmann Platz 5
Sarah Messerschmidt Platz 8
Solo Senior
Nathalie Göllner Platz 1
Solo Junior
Nina Düllmann Platz 5
Solo Mini
Lara Selcuk Platz 3
Junalia Streck Platz 4
Lotta Schönherr Platz 12
Hannah Weber Platz 13
Michelle Schuster Platz 15
B-Gruppe
Tanzsterne Platz 1
Artistic Duo
Kohlhauer/Di Lena Platz 5
Veit/Menger Platz 6
Süddeutsche
Meisterschaft
Freestyle Senioren
Nathalie Göllner Platz 5
Duo Senioren
Zimmermann/Göllner
Platz 1
Duo Junioren
Kuchler/Hief Platz 8
Gruppe Senioren
Full Packup Platz 1
Leuner Nachrichten
Hedrich/Debus Platz 7
Becker/Wolf Platz 8
Artistic Twirl
Nina Düllmann Platz 3
Pauline Hief Platz 9
Sarah Messerschmidt Platz 12
Natalie Menger Platz 13
Jasmin Veit Platz 14
Susann Kuchler Platz 19
Am meisten freut uns natürlich das Ergebniss unserer
Gruppe und die Planungen für
den CUP laufen auf vollen
Touren. Da in Frankreich gerade die Lebensmittel recht
teuer sind, suchen wir seit längerer Zeit Sponsoren, die uns
unterstützen.
Einiges ist schon zusammengekommen, gerne darf es
noch mehr werden. Bitte helft
uns.
Und dann war da noch ein
ganz besonderer Einsatz.
Samstag morgen fährt das
große Feuerwehr-Löschfahrzeug auf den Parkplatz der
Sporthalle. Komplett ausgerüstet mit Anzug und Helm
schleppen. 2 Männer und 2
Frauen die etwa 40 kg schwere und echt lange Leiter in die
Halle.
Das Problem: Bei der Planung
des neuen Hallendaches hat
niemand an uns Twirler gedacht. Während wir uns bei
der Betrachtung der Arbeiten
an der Halle von außen noch
freuten, dass wir endlich eine
Wettkampftaugliche Deckenhöhe bekommen, wurden
innen die Lampen derart tief
gehängt, dass seither reihenweise Stäbe beim Schleudern
darauf gelandet sind. Dabei kostet 1 Stab um die 35 ! Und beim
letzten Turnier sind auch an die 10 Stäbe der anderen Vereine
oben geblieben. Seitdem liegen sie dort traurig und langweilen
sich. Doch nun nahte Rettung; mit vereinten Kräften wurde die
Leiter nach oben bewegt und mittels einer langen Stange können
tatsächlich 11 Stäbe von 3 Lampenreihen gerettet werden und
fliegen nach unten.
Nicht nur unsere Mädchen freuen sich, auch die Twirler der anderen Vereine bedanken sich recht herzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Biskirchen, das war ein gelungener Einsatz!
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Leuner Nachrichten
– 16 –
Stadtteil
Bissenberg
Obst- und Gartenbauverein Bissenberg e.V.
Einladung
Unsere jährliche Grillfeier findet diese Jahr am Sonntag, den
26.06.2016 statt. Wir beginnen um 11.00 Uhr. Es gibt wieder
Würstchen und leckere Steaks vom Grill. Und den Nachmittag
versüßen wir uns mit Kaffee und Kuchen. Mitglieder wie Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!
Die Rosenblüte hat begonnen und wir stellen ein paar besonders
robuste und bienenfreundliche Rosen vor. Im Rosenbeet am
Insektenhotel sind alle angewachsen und locken mit den ersten
Blüten. Wer am diesjährigen Rosenschnittkurs teilgenommen hat,
sollte nun mal einen Blick über den Zaun werfen. Es bestanden
nämlich Zweifel, ob sie diese Jahr noch oder überhaupt wieder
blühen werden.
Letzte Erinnerung an unsere Vereinsfahrt an die Mosel am 1. September. Wer sich angemeldet hat oder noch mitkommen will, bitte
die Fahrt bei Peter oder Marianne Rothe (Dornbuschweg 6) bezahlen.
Der Vorstand
TSV 1920 Bissenberg e.V.
Das „Kick-It“ Freizeitturnier des TSV Bissenberg
findet am 2. Juli ab 09.00 Uhr statt. Genaue
Informationen auf der Homepage:
http://www.tsvbissenberg.de/.
Das Wochenturnier des TSV Bissenberg startet am 4. Juli.
Genauere Informationen zu teilnehmenden Teams und Spielplan
folgen. Die SG Bissenberg/Leun/Tiefenbach tritt für unseren Verein an.
Nr. 24/2016
Saisonabschluss
Wir bedanken uns bei unseren Zuschauern, die wie jeder in den
Vereinen, diese Saison, vor allem in der Hinrunde, viel leiden mussten. Eine solche Saison mit zeitweise 8 – 10 Verletzten und dem
letzten Tabellenplatz am Ende der Hinrunde hatte sicherlich keiner erwartet. Trotzdem kann man aus dieser Saison auch Stärke
ziehen und Lehren, dass man sich nicht unterkriegen lässt und
sich auch aus solchen Situation herauskämpfen kann. Wir hoffen
auf eine verletzungsfreiere und bessere nächste Saison. Ab dem
1. Juli startet die Vorbereitung auf die neue Saison. Wir möchten
versuchen die Gunst unserer Zuschauer nächste Saison durch
bessere Leistungen wieder zurückzugewinnen.
Wir bedanken uns trotzdem bei all denen die mit uns durch diese
schwere Saison gegangen sind. Alle Helfer, alle Zuschauer, alle
Gönner und alle Betreuer. Auf eine erfolgreichere nächste Saison!
Gerne können Sie unser gemütliches Sportheim auch mieten. Ob
Kindergeburtstag, Kommunion/Konfirmation, Geburtstag oder
Weihnachtsfeier. Unser für ca. 40 Personen voll ausgestattetes
Sportheim steht Ihnen mit Außenanlage zur Verfügung. Bei weiteren Fragen und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an Bea Buß
unter Tel. 06473 922518.
Mehr über den Verein gibt es auf der Homepage: http://
www.tsvbissenberg.de/ und zusätzlich auf der Seite der SG: http:/
/www.sg-bissenberg-leun-tiefenbach.de/ (Trainingszeiten, Spiele, Club der 100, usw.).
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Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen
der Kommunalverwaltung
Arbeitseinsätze für die kommende Zeit
• Samstag, 25.06.2016, ab 09.00 Uhr: Diese Arbeitseinsätze
dienen der Herrichtung des Sportgeländes für Kick-It und
Wochenturnier. Natürlich auch für die neue Saison. Wir freuen
uns über jede helfende Hand.
• Aufbau Kick-It und Wochenturnier: 01.07.2016 um 16.00 Uhr
Nächste Vorstandssitzung
15.07.2016 um 19.00 Uhr im Sportlerheim Bissenberg. Die Vorstandssitzung ist für alle Vorstandsmitglieder, sowie erweiterte
Vorstandsmitglieder (Spatenleiter) des TSV. Anliegen für die Tagesordnung können gerne eingereicht werden.
Die Zeitung Leuner Nachrichten mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint wöchentlich.
Herausgeber: Typostudio Schmidt, 35753 Greifenstein, Brückenstraße 3, Tel. 06478/406, Fax
06478/1291 , E-Mail: [email protected], Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG,
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redaktionellen Teil: Typostudio Schmidt, erreichbar unter der Anschrift des Herausgebers. Für
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Für die vielen Geschenke und Aufmerksamkeiten sowie die
guten Wünsche zu meinem
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bedanke ich mich auf diesem Wege bei allen ganz herzlich.
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Nachruf
Wir haben Abschied genommen
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Winfried Engelmann
Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.
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Beilagenhinweis
Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Küchenwelt Härtl,
Herborn, bei.
Wir bitten um Beachtung!
Die Westerwald Brauerei ist nicht nur bekannt für erfrischende
Marketingideen, sondern auch für Ihre tiefe Verwurzelung mit
ihrer Heimat. Ausdruck dieser Heimatliebe ist eine Sonderkronkorken-Aktion, mit der die Brauerei ihre Westerwälder Bürger
überrascht hat und die es in dieser Form noch nie vorher in
der Braubranche gegeben hat – und das genau 125 Jahre nach
Erfindung des Kronkorkens durch William Painter.
Mehrere hundert Ortsnamen und Ortsteile aus dem geografischen Westerwald zieren derzeit die Kronenkorken von
Hachenburger Pils und Westerwald Bräu und führen zu einem
Andrang in den Getränkemärkten.
„Uns war klar, dass wir mit dieser Aktion Aufsehen erregen, aber
mit diesem Ansturm hätten selbst wir nicht gerechnet“ so Brauereichef Jens Geimer. „Nicht nur Westerwälder Bürger suchen
in den Kisten nach ihren Heimatkronkorken, sondern Kronkorken-Sammler aus aller Welt versuchen derzeit, an die so heiß
begehrten Flaschenverschlüsse zu kommen. Hunderte Anrufe
und E-Mails sind bereits bei uns dazu eingegangen.
Noch bis zum Frühherbst werden die Kronenkorken eingesetzt,
die nach dem "Zufallsprinzip" im Bierkasten landen. Eine Sortierung ist nicht gewollt und auch nicht möglich, so ist jeder Kasten ein "Westerwälder Unikat" in der Zusammenstellung. Auch
die Herausgabe einzelner Ortsnamen-Muster bei der Brauerei ist
aus hygienischen Gründen nicht machbar. Wer seinen Orts-Kronenkorken sucht, muss ihn im Getränkemarkt finden.
"Die Reaktionen der Westerwälder Bevölkerung zeigen uns,
dass wir mit dieser Aktion genau ins Herz getroffen haben",
so Marketingleiterin Simone Kerschbaum, "und genau das
unterscheidet uns von den Fernsehbiermarken. Wir kennen
unsere Heimat und sind Stolz darauf, ein Teil davon zu sein".
Informationen zu der Aktion sind auf der Internetseite der
Westerwald-Brauerei unter www.hachenburger.de zu finden.
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Supermarkt laufen, sondern sie schlurfen mit dem Rollator, langsam,
Schritt für Schritt, über die Straße.
Der Rollator ist aber nur ein äußeres Anzeichen – auch hinter der
Haustüre ist das Leben schwieriger geworden. Selbst kleine Treppenstufen im Haus werden zur Qual, und der Ein- und Ausstieg in die
Badewanne ist fast unmöglich. Gar nicht zu reden vom Aufwand, der
entsteht, wenn alte Menschen zu Hause gepflegt werden müssen,
entweder weil das Pflegeheim zu teuer ist, oder weil sie sich – ganz
natürlich – zu Hause am wohlsten fühlen.
Uns allen ist klar: Wir werden nicht jünger. Das gilt jedoch nicht
nur für jeden einzelnen Menschen, sondern für unsere ganze Gesellschaft. Weil schon lange nicht mehr genug Nachwuchs kommt,
werden bald „die Rentner das Land regieren“, wie es immer wieder
in den Medien heißt. Gleichzeitig macht die Medizin riesige Fortschritte, so dass es nicht nur immer mehr ältere Menschen gibt, sondern auch immer mehr Menschen, die immer älter werden.
Es ist kein Geheimnis, dass die Pflegekassen die Überalterung unserer
Gesellschaft nicht ausgleichen werden können. Konsequenterweise
steuert der Staat schon jetzt gegen: Jeder, der schon heute vorsorgt,
indem er sein Haus oder Wohnung so umbaut, dass er im Alter bei
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egal, ob der Umbau zum jetzigen Zeitpunkt schon zwingend nötig
ist oder nicht.
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