Leuner Nachrichten Biskirchen Bissenberg Lahnbahnhof Leun Stockhausen Im Auftrag der Stadt Leun kostenlos an alle Haushalte! Rathaus der Stadt Leun · Bahnhofstr. 25 · 35638 Leun · Tel. 06473 9144-0 · Fax 914450 · www.Leun.de · E-Mail:[email protected] Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Leun Jahrgang 14 17. Juni 2016 Nr. 24 Leuner Nachrichten –2– Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun Herr Andreas Höbel hat sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Leun niedergelegt. Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschland (CDU) mit den meisten Stimmen Herr Wolfram Pauli, Bissenberger Straße 7 a, 35638 Leun, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun nachgerückt ist. Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, Zimmer 2, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Pauker, Gemeindewahlleiter Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen HAUPTSATZUNG der Stadt Leun Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun am 23. Mai 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: § 1 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat (1) Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. (2) Der Magistrat besorgt die laufende Verwaltung. Der Haushaltsplan ermächtigt ihn, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen über die Zuständigkeiten der städtischen Organe. (3) Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat gem. § 50 Abs. 1 HGO, die Entscheidung über folgende Angelegenheiten: 1. Verfahren zur vereinfachten Umlegung nach §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB) 2. Abschnittsbildung und Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen nach § 130 Abs. 2 BauGB, 3. Erwerb, Tausch, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken bzw. die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 25.000,00 im Einzelfall, 4. Entscheidungen, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht bis zu einem Betrag von 50.000,00 im Einzelfall, 5. Entscheidungen über den Abschluss sowie die Rückabwicklung von Erbbaurechtsverträgen bis zum einem Gesamterbbaurechtszins von 50.000,00 (Höhe des jährlichen Erbbauzinses x Gesamtlaufzeit des Vertrages) im Einzelfall, 6. Veräußerung und Belastung von Erbbaurechten bis zu einem Betrag von 50.000,00 im Einzelfall, 7. Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure bis zum einem Betrag von 25.000,00 im Einzelfall, 8. Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über städtische Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von 250.000,00 im Einzelfall, 9. Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von 25.000,00 (jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall, Nr. 24/2016 10. Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung, Zahlungsaufschub, Ratenzahlung und Erlass von Ansprüchen im Einzelfall, (4) Das Recht der Stadtverordnetenversammlung, gem. § 50 Abs. 1 HGO die Entscheidung über weitere Angelegenheiten durch Satzung oder Beschluss auf den Magistrat zu übertragen, bleibt von den Bestimmungen in Abs. 3 unberührt. § 2 unbesetzt § 3 Stadtverordnetenversammlung (1) Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wird auf 25 festgelegt. (2) Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 3 festgelegt. § 4 Magistrat (1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den Stadträtinnen oder Stadträten. (2) Die Zahl der Stadträtinnen oder Stadträte beträgt 8. § 5 Ortsbeirat (gültig bis zum 31. März 2021) (1) Für die Stadtteile Biskirchen, Bissenberg, Leun, Leun-Lahnbahnhof und Stockhausen werden Ortsbezirke nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung errichtet. (2) Die Ortsbezirke sind wie folgt abgegrenzt: Der Stadtteil Biskirchen umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Biskirchen. Der Stadtteil Bissenberg umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bissenberg. Der Stadtteil Leun umfasst das Gebiet der ehemaligen Stadt Leun mit Ausnahme des Stadtteils Leun-Lahnbahnhof. Der Stadtteil Leun-Lahnbahnhof umfasst die Ortslage Lahnbahnhof bis zur ehem. Kreisstraße nach Tiefenbach und bis zur Lahn. Der Stadtteil Stockhausen umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Stockhausen. (3) Der Ortsbeirat besteht im Stadtteil Biskirchen, Bissenberg, Leun und Stockhausen aus je 5 Mitgliedern, im Stadtteil Leun-Lahnbahnhof aus 3 Mitgliedern. § 5 Ortsbeirat (gültig ab dem 1. April 2021) (1) Für die Stadtteile Biskirchen, Bissenberg, Leun und Stockhausen werden Ortsbezirke nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung errichtet. (2) Die Ortsbezirke sind wie folgt abgegrenzt: Der Stadtteil Biskirchen umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Biskirchen. Der Stadtteil Bissenberg umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bissenberg. Der Stadtteil Leun umfasst das Gebiet der ehemaligen Stadt Leun. Der Stadtteil Stockhausen umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Stockhausen. (3) Die Ortsbeiräte bestehen aus je 5 Mitgliedern. § 6 unbesetzt § 7 unbesetzt § 8 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck in den Leuner Nachrichten im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO bekannt gemacht. Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem die Leuner Nachrichten den bekannt zu machenden Text enthalten. Nr. 24/2016 –3– (2) Abweichend von Abs. 1 können die Ladungen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und der Ortsbeiräte durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Stadt Leun öffentlich bekannt gemacht werden. Der Bekanntmachungskasten ist so einzurichten, dass er der Öffentlichkeit jederzeit zugänglich ist. Auf den bekannt zu machenden Schriftstücken ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird; auf den bekannt gemachten Schriftstücken sind Ort und Zeitpunkt des Aushanges und der Zeitpunkt der Abnahme unterschriftlich zu bescheinigen. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des ersten Tages ihres Aushanges an den dafür bestimmten Bekanntmachungstafeln vollendet. Der Tag des Aushanges und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die bekannt zu machenden Schriftstücke dürfen frühestens am Tage nach der Sitzung abgenommen werden. (3) Satzungen, Verordnungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen treten am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft, sofern sie selbst keinen anderen Zeitpunkt bestimmen. (4) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen bekannt zu machen, so werden sie abweichend von Abs. 1 für die Dauer von 7 Arbeitstagen, wenn gesetzlich nicht ein anderer Zeitraum vorgeschrieben ist, während der Dienststunden der Stadtverwaltung in Leun, Ortsteil Stockhausen, Bahnhofstraße Nr. 25 zur Einsicht für jede Person ausgelegt. Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Tageszeit und Dauer der Auslegung werden spätestens am Tage vor deren Beginn nach Abs. 1 öffentlich bekannt gemacht. Gleiches gilt, wenn eine Rechtsvorschrift öffentliche Auslegung vorschreibt und keine besonderen Bestimmungen enthält. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet. (5) Soll ein Bauleitplan (Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan) in Kraft gesetzt werden, macht die Gemeinde nach Abs. 1 bekannt, dass der Bauleitplan beschlossen bzw. die Genehmigung erteilt wurde. Der Bauleitplan kann während der Dienststunden der Stadtverwaltung in Leun, Ortsteil Stockhausen, Bahnhofstraße Nr.25 eingesehen werden, worauf in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen ist. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, dass die Dauer der Auslegung zeitlich nicht begrenzt ist. Die Stadt hält Bauleitplan, Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 4 BauGB mit Wirksamwerden der Bekanntmachung zur Einsicht für jede Person bereit und gibt über ihren Inhalt auf Verlangen Auskunft. Mit der Bekanntmachung tritt der Bauleitplan in Kraft. Gleiches gilt für die Ersatzverkündung von Satzungen, deren Rechtsgrundlage auf § 10 Abs. 3 BauGB verweist. (6) Kann die Bekanntmachungsform nach Abs. 1 und 2 wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Zufälle nicht angewandt werden, so genügt jede andere Art der Bekanntgabe, insbesondere durch Anschlag oder öffentlichen Ausruf. In diesen Fällen wird die Bekanntmachung, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist, in der Form der Abs. 1 und 2 unverzüglich nachgeholt. § 9 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung (1) Die Stadt kann Personen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. (2) Personen, die als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, eines Ortsbeirates, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ein Mandat oder Amt in der Gemeinde ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen erhalten: – Stadtverordnetenvorsteherin oder Stadtverordnetenvorsteher = Ehrenstadtverordnetenvorsteher oder Ehrenstadtverordnetenvorsteher – Stadtverordnete oder Stadtverordneter = Ehrenstadtverordnete oder Ehrenstadtverordneter Leuner Nachrichten – Bürgermeisterin oder Bürgermeister = Ehrenbürgermeisterin oder Ehrenbürgermeister – Stadträtin oder Stadtrat = Ehrenstadträtin oder Ehrenstadtrat – Mitglied des Ortsbeirates = Ehrenmitglied des Ortsbeirates – Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher = Ehrenortsvorsteherin oder Ehrenortsvorsteher – Sonstige Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte = Eine die ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Ehren-“ Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten. (3) Das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung sollen in feierlicher Form in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verliehen werden. Den Geehrten ist eine Urkunde über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder der Ehrenbezeichnung auszuhändigen. (4) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens entziehen. § 10 In-Kraft-Treten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die bisherige Hauptsatzung vom 26. September 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. April 2016, tritt mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Die Änderung des § 5 tritt abweichend zum 1. April 2021 in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Leun, 23. Mai 2016 Joachim Heller, Bürgermeister ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Leun Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun am 23. Mai 2016 folgende Entschädigungssatzung beschlossen: § 1 Verdienstausfall (1) Stadtverordnete, Mitglieder des Magistrates, der Ortsbeiräte, und andere ehrenamtlich Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag von 12,50 pro Stunde der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind. Den erforderlichen Nachweis der Möglichkeit der Entstehung eines Verdienstausfalles für Zeiten, in denen entschädigungspflichtige Sitzungen durchgeführt werden, haben die ehrenamtlich Tätigen zu Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu führen. Sie sind verpflichtet, diesen Nachweis zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erneut zu führen und spätere Änderungen unverzüglich anzuzeigen. (2) Hausfrauen und Hausmänner erhalten den Durchschnittssatz ohne Nachweis. Um den Durchschnittssatz zu erhalten, zeigen die Hausfrauen und Hausmänner ihre Tätigkeit zu Beginn der Wahlzeit der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung an. Im Übrigen gilt Abs. 1 S. 3 entsprechend. (3) Als Hausfrauen und Hausmänner im Sinne dieser Satzung gelten nur Personen ohne eigenes oder mit einem geringfügigen Einkommen aus stundenweiser Erwerbstätigkeit, die den ehelichen, eheähnlichen oder eigenen Hausstand führen. (4) Auf Antrag ist anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 1 der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall zu ersetzen. Das gilt auch für erforderliche Aufwendungen, die wegen Inanspruchnahme einer Ersatzkraft zur Betreuung von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten entstehen. § 2 Fahrkosten (1) Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrkosten für die Teilnahme und unmittelbare Vorbereitung von Sitzungen der Leuner Nachrichten –4– Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind. Werden keine tatsächlich entstandenen Fahrtkosten nachgewiesen, so erhalten ehrenamtlich Tätige pauschal je Sitzung Fahrtkosten in Höhe von 2,25 unabhängig von Wohn- und Sitzungsort. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges bemisst sich der Ersatz der Fahrkosten nach den Sätzen des Hessischen Reisekostengesetzes für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges. (2) Erstattungsfähige Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten für Fahrten vom Wohnort zum Sitzungsort und zurück. Ist ausnahmsweise eine Anreise von einem anderen Ort als dem Wohnort erforderlich, werden die Fahrkosten nur ersetzt, soweit sie verhältnismäßig sind und die Notwendigkeit zur Teilnahme an der Sitzung bestand. Dies gilt auch für Fahrten zu anderen Veranstaltungen. § 3 Aufwandsentschädigungen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, folgende Aufwandsentschädigung: – Stadtverordnete 8,75 – Ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte 8,75 – Gewählte Mitglieder der Betriebskommission 8,75 – Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner als Mitglieder einer Kommission 8,75 – Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates 5,00 – Zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene Sachverständige 8,75 Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten eine Aufwandsentschädigung von jährlich 28,00 Die Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände/ Auszählungswahlvorstände bei Gemeindewahlen, Ortsbeiratswahlen, Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und Bürgerentscheiden erhalten pro Tag ihrer Tätigkeit 22,00 . (2) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für – die Stadtverordnetenvorsteherin oder den Stadtverordnetenvorsteher 21,00 – Ausschussvorsitzende 7,00 – Fraktionsvorsitzende 14,00 – ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte 14,00 – Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher 7,00 . Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonates, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonates, in dem sie aus der Funktion scheiden. (3) Nehmen ehrenamtlich Tätige mehrere Funktionen wahr, für die Anspruch auf Erhöhungen nach Abs. 2 besteht, so stehen ihnen die Erhöhungen für alle Funktionen zu. (4) Vertritt eine ehrenamtliche Stadträtin oder ein ehrenamtlicher Stadtrat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, so wird für jeden Kalendertag der Vertretung neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 50,00 gewährt. (5) Schriftführerinnen oder Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse, des Magistrates sowie Bedienstete, die beratend an einer Sitzung teilnehmen, erhalten für jede angefangene Stunde der Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 20,00 . (6) Schriftführerinnen oder Schriftführer der Ortsbeiräte und des Kinder- und Jugendbeirates erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 . (7) Wird aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die gewährte Aufwandsentschädigung unter Berücksichtigung des jeweils gültigen Freibetrages teilweise steuerpflichtig, so übernimmt die Nr. 24/2016 Stadt Leun hierfür die zu zahlende Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätsabgabe. § 4 Fraktionssitzungen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gem. § 36 a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und Aufwandsentschädigung nach §§ 1, 2 und 3 Abs. 1. Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen). (2) Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 15 pro Jahr begrenzt. (3) Fraktionen der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Parteien und Gruppen erhalten für jedes zur Fraktion oder Gruppe gehörende ehrenamtliche Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats einen Auslagenersatz von 2,50 monatlich. § 5 Dienstreisen (1) Bei Dienstreisen erhalten Stadtverordnete, Mitglieder des Magistrates, Mitglieder der Ortsbeiräte und sonstige ehrenamtlich Tätige Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten nach §§ 1 und 2. Weitere Reisekosten sind nach dem Hessischen Reisekostengesetz zu erstatten. (2) Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Dienstreise genehmigt hat. Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung entscheidet über ihre oder seine Teilnahme selbst. In Zweifelsfällen hat sie oder er die Entscheidung der Gemeindevertretung anzurufen. Dienstreisen von Beigeordneten werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister genehmigt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet über ihre oder seine Teilnahme selbst. (3) Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit oder dem Mandat gilt Abs. 1 entsprechend. Die Genehmigung nach Abs. 2 kann nur versagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 35 a Abs. 4 Satz 2 HGO nicht vorliegen. § 6 Unübertragbarkeit, Unverzichtbarkeit, Antragsfrist (1) Die Ansprüche auf die Entschädigungen nach §§ 1 bis 3 und 5 sind nicht übertragbar. Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden. (2) Die Entschädigungsleistungen sind innerhalb eines Jahres bei dem Gemeindevorstand schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach dem Ende der Sitzung oder der Veranstaltung bzw. des Monats. § 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entschädigungssatzung der Stadt Leun vom 26. September 2011 in der Fassung vom 4. Februar 2013 außer Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Leun, 23. Mai 2016 Joachim Heller, Bürgermeister Unerlaubter Blumenschmuck auf Rasengräbern Hiermit widerrufe ich meine Gestattung vom 06.05.2016 hinsichtlich Blumenschmuck auf Rasengräbern und verweise auf die bestehende Friedhofsordnung der Stadt Leun, § 28 Abs. 2: Rasengräber sind durch die Nutzungsberechtigten innerhalb von vier Wochen nach der Beisetzung von jeglichem Grabschmuck zu räumen. Sie werden von der Friedhofsverwaltung eingeebnet und eingesät. Die Pflege und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Ruhefrist von Beauftragten der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Für die Pflege des Rasens, das wiederkehrende Verfüllen und Einsäen der abgesackten Grabstätten sowie die evtl. Neuverlegung der Namensplatten erhebt die Stadt Leun zusätzlich zu der normalen Nutzungsgebühr für Reihengräber eine einmalige Gebühr für den gesamten Zeitraum der Ruhefrist. Joachim Heller, Bürgermeister Nr. 24/2016 –5– Nachruf Mit Betroffenheit erfüllt uns die Nachricht vom Ableben des Herrn Ehrenortsvorstehers Waldemar Becker im Alter von 87 Jahren. Herr Becker war von 1964 bis 1969 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der damaligen Stadt Leun und nach dem Zusammenschluss von 1972 bis 1977 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der heutigen Stadt Leun.Anschließend war er Mitglied des Ortsbeirates im Stadtteil Leun, von 1985 bis zu seinem Ausscheiden 2001, zuletzt in der Funktion des Ortsvorstehers. Während der langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit für seine Heimatgemeinde hat sich der Verstorbene mit ganzer Kraft für die kommunalen Belange eingesetzt und dadurch sehr große Verdienste erworben. Sachkenntnis und sein stets freundliches Wesen zeichneten ihn aus. InWürdigung undAnerkennung seines besonderen ehrenamtlichen Engagements wurde ihm der Ehrenbrief des Landes Hessen sowie die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“ verliehen. In dankbarer Erinnerung an Herrn Waldemar Becker Leuner Nachrichten Aus dem Rathaus wird berichtet Jeder Hundestrand an der Nordsee oder Ostsee ist sauberer als die Sprunggrube am Leuner Sportplatz :( Als wir neulich mit unseren Kindergartenkindern beim Sport die Sandgrube benutzen wollten, sind uns so viele Hundehäufchen begegnet, dass Sport leider nicht möglich war. Pfui! Bitte liebe Hundebesitzer, achten Sie doch darauf, dass Ihr Liebling nicht die Sprunggrube zu seiner Toilette macht. Darüber freuen sich nicht nur die Kinder aus dem Regenbogenland! Hydrantenspülung in allen Stadtteilen In der Woche vom 20.06. bis 24.06.2016 werden in den Stadtteilen Leun und Lahnbahnhof die Hydranten gespült. In der Woche vom 27.06. bis 01.07.2016 werden die Hydranten in den Stadtteilen Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen gespült. Während dieser Zeit kann es zu einer Verminderung des Wasserdrucks und zu geringen Wasserverunreinigungen kommen. Die Wertstoffhöfe gewinnen an Bedeutung Auf Einladung der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) trafen sich die Mitarbeiter aller kommunalen Wertstoffhöfe im Lahn-Dill-Kreis (ohne Wetzlar) zum Erfahrungsaustausch im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar. Nahezu alle Städte und Gemeinden im Kreis verfügen über einen Wertstoffhof. Dort können Grünschnitt, Altholz, Bauschutt, Altmetall sowie Papier, Pappe und Kartonagen kostenlos abgegeben werden. Betrieben werden die Wertstoffhöfe von den Kommunen; entsorgt werden sie durch die kreiseigene Abfallwirtschaft. Der größte Wertstoffhof befindet sich auf der Deponie Aßlar und wird von der AWLD selbst geführt. Für die Stadtverordnetenversammlung: Jürgen Ambrosius, Stadtverordnetenvorsteher Für den Ortsbeirat Leun: Thomas Schmidt, Ortsvorsteher Für den Magistrat: Joachim Heller, Bürgermeister Notdienste/Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienst Wasserversorgung und Bauhof der Stadt Leun Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt zu erreichen: Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 07.00 bis 12.45 Uhr Bauhof der Stadt Leun, Tel. 0177 6614835. Montag bis Donnerstag von 16.00 bis zum nächsten Tag 07.00 Uhr, Freitag von 12.45 bis Montag 07.00 Uhr ENWAG Wetzlar, Tel. 06441 939-0 Rufbereitschaft Hessen Forst Forstamt Weilburg – Kampweg 1 – 35781 Weilburg – Tel. 06471 62934-0 – Fax 06471 62934-40 – Mobil 0151 10860734 Vor der Auslieferung: Die Rote Tonne für Druckerpatronen, Tonerkartuschen und digitale Medien wie CDs und DVDs wird in Kürze auf allen Wertstoffhöfen stehen Die rote Tonne kommt Der Technische Betriebsleiter der Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Wolfgang Pfeiffer, informierte die Mitarbeiter der Kommunen über die neue „Rote Tonne“, die in Kürze auf allen Wertstoffhöfen stehen wird. Darin können neben CDs, DVDs und Blu-Rays nun auch alle Arten von Druckerpatronen und Tonerkartuschen für die Wiederverwertung gesammelt werden. Außerdem einigte man sich bei dem Arbeitstreffen auf eine gemeinsame Linie bei der Definition der „haushaltsüblichen Mengen“, die kostenlos angenommen werden. Demnach ist die Wertstoffmenge von einem Kubikmeter pro Anlieferung möglich. Zwei Anlieferungen an einem Öffnungstag sind erlaubt. Nach wie vor gilt: Anlieferer müssen ihren Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben. Größere Abfallmengen aller Art nimmt das Abfallwirtschaftszentrum gegen Entgelt an. Der 1. Betriebsleiter der Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Frank Dworaczek, berichtete über die wachsende Bedeutung der Wertstoffhöfe. Denn seit der Umstellung des Abfallgebührensystems Leuner Nachrichten –6– Nr. 24/2016 Hierbei ging es darum, ein offizielles Plakat für die Aufführungen zu gestalten, welches dann in gedruckter Form die Veranstaltung bewerben wird. Rund 400 Schülerinnen und Schüler waren aufgerufen, ihre Ideen zu dem selbstgeschriebenen Stück bildnerisch umzusetzen. Dabei setzten sich die Schülerinnen und Schüler im Kunstunterricht intensiv mit dem Thema „Das Tier in der Kunst“ auseinander. Die Jahrgänge 5 und 6 arbeiteten dazu an den Werken eines Franz Marc, um anschließend eigene Tierdarstellungen in Ölpastellkreide anzufertigen. Demgegenüber beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 7 mit den Holzschnitten von Karl Schmidt-Rottluff, welche als Inspirationsquelle für Linolschnitte dienten. Gruppenbild vor Deponiehang: Die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe waren zum Erfahrungsaustausch zu Gast im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar im Lahn-Dill-Kreis werden die Angebote verstärkt wahrgenommen. So stieg die angelieferte Gesamtmenge in 2014 von 9.000 t auf 12.000 t an. In 2015 wurde die gleiche Menge erzielt. Wie die Statistik der Sammelmengen zeigt, werden pro Einwohner jährlich durchschnittlich 52 kg Wertstoffe am Wertstoffhof abgegeben. „Inzwischen werden rund 10 Prozent der Abfallmengen im Lahn-Dill-Kreis über die Wertstoffhöfe erfasst“, so Frank Dworaczek. Als eine logistische Herausforderung bezeichnete Wolfgang Pfeiffer die Abfuhr und Aufstellung der für den Betrieb der insgesamt 21 Wertstoffhöfe notwendigen Abfallcontainer. In 2015 wurden 3.645 Container-Entleerungen vorgenommen. An zahlreichen Standorten wie z.B. in Solms oder Herborn wurde auch die Infrastruktur optimiert. Dabei ging es vor allem um die Befestigung von Flächen und die Anschaffung von Aufstiegshilfen, die den Einwurf in den Container erleichtern. Aber auch für komfortablere Unterstände für die Wertstoffhofmitarbeiter wurde gesorgt. Einen weiteren Schwerpunkt des Treffens bildete die Unterrichtung der kommunalen Bediensteten in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Unsere Jubilare Wir gratulieren Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung gratulieren nachstehend aufgeführten Einwohnern zu deren Ehrentag recht herzlich und wünschen Gottes Segen: 17. Juni 2016 Brigitte Pirker, Fichtengräben 2, Leun 70 Schulnachrichten Gesamtschule Solms Siegerplakat für Theaterstück „Tierkonferenz reloaded“ gekürt – Rana Tekin gewinnt Plakatwettbewerb der IGS Solms „Tierkonferenz reloaded“ – so lautet der Titel der diesjährigen Theaterinszenierung der Theater-AG der IGS Solms, welche am 30.06. und am 01.07.2016 jeweils um 18.00 Uhr in der Taunushalle Solms zu sehen sein wird. Aus diesem Anlass hat der Fachbereich Kunst unter Leitung von Annette Harms und Roger Haberditzl zum vierten Mal einen Plakatwettbewerb initiiert, an dem die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5–7 teilnehmen konnten. Das Bild zeigt die Sieger des Kunstwettbewerbes (von l. nach r.: Charlotte Heep, Rana Tekin, Lilly Saalmann, David Kreker, es fehlt Annika Kramer) mit ihren Entwürfen, die Leiter der Theater-AG, Annette Harms und Roger Haberditzl sowie Direktorin Rita Wagner-Jeuthe Die Wahl der Jury, bestehend aus Kunstpädagogen der IGS Solms, fiel auf den Entwurf von Rana Tekin aus dem Jahrgang 5. Sonderpreise für die Gestaltung der Eintrittskarten erhielten Charlotte Heep, Lilly Saalmann, Annika Kramer und David Kreker (alle Jahrgang 7). Alle Sieger erhielten aus den Händen von Frau Direktorin Rita Wagner-Jeuthe Kinogutscheine. Wer möchte, kann die originalen Siegerbilder noch bis zum Herbst im Rahmen der Kunstausstellung der IGS Solms „TierArt – Das Tier in der Kunst“ im Rathaus der Stadt Solms bewundern. Interessierte können ab sofort Eintrittskarten im Sekretariat der IGS Solms erhalten (Erwachsene 8 , Schüler 6 ). Tag der Vereine an der IGS Solms war ein voller Erfolg Zum wiederholten Mal fand an der IGS Solms der „Tag der Vereine“ statt. Am vergangenen Donnerstag stellten sechs Vereine dazu ihr Angebot den 131 Fünftklässlern vor und machten Werbung für das ehrenamtliche und sportliche Engagement. Die Schüler, aufgeteilt in sechs Gruppen, konnten an diesem Schulvormittag jeweils bei zwei Angeboten für 90 Minuten „schnuppern“. Der FC Burgsolms bot auf dem Kunstrasenplatz ein Fußballtraining an, bei dem die Ballbeherrschung und natürlich auch der Schuss mit dem „Runden ins Eckige“ geübt wurden. Kalle Hoffmann vom TV Burgsolms übte in der Großsporthalle das Prellen des Handballs, das Passspiel und zeigte den Kindern, dass es beim Handball neben der Technik auch auf den Teamgeist ankommt. Der TV Oberndorf war mit einem Angebot aus dem Bereich Turnen und Badminton in der Solmsbachhalle vertreten. Das schnelle Spiel mit dem Ball und anspruchsvolle Übungen aus den Turnbereich meisterten die Fünftklässler auch hier mit viel Engagement und Freude. Walter Veit vom NABU unternahm einen ornithologischen Ausflug in den Galgenwald. Dort gab es neben allerlei Heilkräutern, wie zum Beispiel dem Spitzwegerich, auch Nr. 24/2016 –7– die seltene und streng geschützte Waldhyazinthe in voller Blüte zu bestaunen. Natürlich durften auch die Hilfsorganisationen der Freiwilligen Feuerwehr und des Malteser Hilfsdienstes, der den Schulsanitätsdienst der IGS unterstützt, nicht fehlen. Einmal die Geräte eines Feuerwehrautos und eines Rettungswagens erklärt zu bekommen, kam bei den Schülern ebenso gut an, wie das Anlegen eines Verbandes und das Spritzen mit dem Feuerwehrschlauch. Leuner Nachrichten Anzeige Ihr Ansprechpartner Tag und Nacht Schlafke, Pietät Erd-, Feuer-, See-, Waldbestattung • Weltliche Trauerreden • Eigene Versorgungsräume • Eigene Kühlung • Vorsorge 35619 Braunfels • Borngasse 24 a • (06442) 4457 Bereitschaftsdienste Stefan Kern, der Stufenleiter der IGS Solms, der diesen Tag organisiert und vorbereitet hatte und die Veranstaltung begleitete, zeigte sich ebenfalls begeistert: „Die Schülerinnen und Schüler waren mit viel Engagement und Freude bei der Sache. Ich hoffe, dass viele Kinder die Vereinsangebote in ihren Orten wahrnehmen und lernen, dass es Spaß macht sich ehrenamtlich zu engagieren.“ In der abschließenden Auswertungsrunde zeigten sich auch die Schüler von den Angeboten der Vereine überzeugt. Anzeige Ambulantes Pflegezentrum Lahn & Tagespflege „Schöne Zeit“ • Ambulante Pflege • Tagespflege • Behandlungspflege • Betreuungsgruppen • Palliativ care • Betreuung und Hauswirtschaft • Pflege und Beratungsstützpunkt • Wund-, Demenz- und Palliativkoordination Notrufe Feuerwehr, Rettungsdienst Tel. 112 Polizei Tel. 110 Krankentransport, Rettungsdienst Tel. 06441 19222 Krankentransport, sitzend Straßheim, Leun-Biskirchen Tel. 06473 3377 Apotheken-Dienst: Samstag, 18. Juni 2016: Lahntal-Apotheke, Solms, Wetzlarer Str. 79, Tel. 06441 51405 Sonntag, 19. Juni 2016: Lahntal-Apotheke, Weilburg, An der Backstania 1 A, Tel. 06471 918975 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: An Wochenenden, Feiertagen sowie an Werktagen von 18.00 bis 07.00 Uhr. Telefon 116 117 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte am Wochenende: Tel. 01805 607011. Hier ist die jeweils aktuelle Telefonnummer des Wochenend-Notdienstes zu erfahren. apl Ambulantes Pflegezentrum Lahn: Häusliche Alten-, Kranken- und Behandlungspflege rund um die Uhr, Wetzlarer Str. 55, Leun, Tel. 06473 3279. Caritas Sozialstation Braunfels: Goethestr. 9, 35578 Wetzlar, Tel. 06442 9502-0, Fax 9502-22, Mobil 0177 6538867, rund um die Uhr. AWO Kreisverband Lahn-Dill e.V.: Ambulante Dienste, Tel. 06441 4483486 oder 0151 61334382. EAM Strom- und Erdgasversorgung ...... 0561 9330-9330 Netz und Einspeisung .................... 0800 3250532* Entstörungsdienst: Strom ............................................. 0800 3410134* Erdgas ............................................ 0800 3420234* *kostenfreie Rufnummern Rufbereitschaft Gasversorgung Gasversorgung Lahn-Dill GmbH (Energie- und Wassergesellschaft, Wetzlar) ......... (06441) 939-0 Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: Tel. 08000 116016, vertraulich – kostenfrei – rund um die Uhr, www.HILFETELEFON.DE Ambulantes Pflegezentrum Ambulantes Pflegezentrum Lahn & Tagespflege „Schöne Zeit“ Uwe Bördner • Wetzlarer Str. 55 • 35638 Leun Telefon (06473) 3279 • Fax (06473) 3596 www.apl-leun.de • [email protected] Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Leun Donnerstag, 16. Juni 2016 15.30 Uhr Spiel und Krabbelkreis für Eltern mit Kindern von 9 Monaten bis 3 Jahren im Gemeindehaus Leun Leuner Nachrichten –8– 17.00 Uhr Bücherei im Gemeindehaus (bis 19.00 Uhr) Samstag, 18. Juni 2016 19.00 Uhr Wochenschlussgottesdienst Sonntag, 19. Juni 2016, 4. Sonntag nach Trinitatis 11.00 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Montag, 20. Juni 2016 17.30 Uhr Jungschar im Gemeindehaus Dienstag, 21. Juni 2016 13.45 Uhr Seniorenhalbtagesfahrt: Herzliche Einladung: Wir fahren gemeinsam mit den Tiefenbacher Senioren zum Kloster Marienstatt, bei Hachenburg a. d. Nister gelegen. Dort kann die Klosterkirche mit der größten Orgel des Westerwaldes besichtigt werden. Wer möchte, kann einen kleinen Spaziergang machen oder im Brauhaus Kaffee und Kuchen genießen. Abfahrt: 13.45 Uhr am Feytiatplatz, Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Anmeldung bei G. Budy (Tel. 8515) oder H.D. Siegel (Tel. 1234) 20.00 Uhr Elternabend Konfirmationsjahrgang 2016 – 2018 im Gemeindehaus in Leun. Unterricht beginnt nach den Sommerferien. Eingeladen sind alle Kinder (Geburtsjahrgang: 2003+2004), die nach den Sommerferien in die 7. Klasse kommen. Ein erster Elternabend mit Informationen und den Unterlagen zur Unterrichtsanmeldung Donnerstag, 22. Juni 2016 15.30 Uhr Spiel und Krabbelkreis für Eltern mit Kindern von 9 Monaten bis 3 Jahren im Gemeindehaus Leun 17.00 Uhr Bücherei im Gemeindehaus (bis 19.00 Uhr) Bücherei Die Bücherei ist donnerstags von 17.00 – 19.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet. Wir laden Sie während der Öffnungszeit herzlich zu Kaffee und Gebäck ein. Gottesdienst in Tiefenbach In Tiefenbach ist am Sonntag (19.06.) um 10.00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl und Jubiläumskonfirmationen. Pfarrbüro Das Pfarrbüro (Leun, Pfarrgasse 11) ist vom 13. – 28. Juni nicht geöffnet. Kontakt Telefon 1250, E-Mail: [email protected], www. evangelische-kirchengemeinde-leun.de CVJM Leun Freitag, 17. Juni 2016 16.30 Uhr Jugendkreis für die Juju, ca. 11 – 14 Jahre (bis 18.30 Uhr) im Vereinshaus 18.30 Uhr Jugendkreis ab 14 Jahre im Vereinshaus – Info bei Fam. Krombach, Niederbieler Weg 8a, Tel. 411629 Anzeige Bei einem Trauerfall in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundeskreis sind wir für Sie da: BESTATTUNGEN Günter Knoth Knoth, Bestattungsinstitut Lessingstr. 4 · 35606 Solms-Oberndorf Telefon 0 64 42 / 17 72 · Mobil 01 71 / 7 71 49 97 Übernahme von Erd-, Feuer-, See- und Friedwald-Bestattungen Erledigung aller Formalitäten Überführung mit eigenem Bestattungswagen Nr. 24/2016 Montag, 20. Juni 2016 17.30 Uhr Jungschar im Gemeindehaus Dienstag, 21. Juni 2016 20.15 Uhr Posaunenchor im Vereinshaus Freitag, 24. Juni 2016 16.30 Uhr Jugendkreis für die Juju, ca. 11 – 14 Jahre (bis 18.30 Uhr) im Vereinshaus 18.30 Uhr Jugendkreis ab 14 Jahre im Vereinshaus – Info bei Fam. Krombach, Niederbieler Weg 8a, Tel. 411629 Ev. Gemeinschaft Leun Donnerstag, 16. Juni 2016 19.30 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus 20.00 Uhr Bibelstunde mit H.-P. Roth Samstag, 18. Juni 2016 08.00 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus Donnerstag, 23. Juni 2016 19.30 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus 20.00 Uhr Bibelstunde mit M. Fischer Christliche Gemeinde Leun Röntgenweg 4 www.CG-Leun.de „Er breitet seine Flügel über dich, ganz nahe bei ihm bist du geborgen. Wie Schild und Schutzwall deckt dich seine Treue.“ Psalm 91,4 Herzliche Einladung Sonntag, 19. Juni 2016 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kinderstunde Dienstag, 21. Juni 2016 15.00 Uhr Handarbeitskreis Mittwoch, 22. Juni 2016 20.00 Uhr Bibelstunde mit Abendmahl Freitag, 24. Juni 2016 19.00 Uhr Teenkreis in Weilburg Vorausschau Sonntag, 26. Juni 2016 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde und Segnung Evangelische Kirchengemeinde Biskirchen Biskirchen Sonntag, 19. Juni 2016 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Heynen-Rust Bissenberg Sonntag, 19. Juni 2016 11.00 Uhr Familiengottesdienst gestaltet von Kindern und Betreuerinnen, die bei der Ferienpassaktion im vergangenen Jahr dabei waren und Pfarrerin Heynen-Rust. Zum Abschluss der Ferienpassaktion haben die Kinder auf Leinwänden das festgehalten, was ihnen am besten gefallen hat. Da Kinder aus allen Ortsteilen teilnehmen, soll in jedem Jahr eine gemeinsam gebastelte Erinnerung an einer Kirche ihren Platz finden. Jetzt ist Bissenberg an der Reihe. Die Bilder aus dem vergangenen Jahr sollen jetzt – kurz vor Beginn des Verkaufs für die Ferienpassaktion in diesem Jahr – in der Kirche in Bissenberg aufgehängt werden. Kinder und Bertreuerinnen werden diesen Gottesdienst mitgestalten. Wir laden dazu ganz besonders herzlich ein! Stockhausen Freitag, 17. Juni 2016 15.30 Uhr Kindergottesdienst Die Kollekte ist bestimmt für Demenzberatung in unseren Kirchenkreisen Für Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen gemeinsam Montag, 20. Juni 2016 08.00 Uhr Abfahrt Kirche Biskirchen zur Seniorenfreizeit (08.05 Uhr in Bissenberg) Nr. 24/2016 –9– Bücherei Die Bücherei ist am Mittwoch in der Zeit von 18.00 – 18.45 Uhr und am Freitag in der Zeit von 15.30 – 16.30 Uhr geöffnet. Vorankündigung! Der Verkauf der Ferienpässe für die Ferienpassaktion in diesem Jahr beginnt bald wieder: In der Zeit vom 27.06.2016 – 09.07.2016 ist es möglich, die Ferienpässe bei der Stadt zu erwerben. Da in diesem Jahr wieder ein schönes Programm zustande gekommen ist, wäre es schade, diesen Termin versäumt zu haben. Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder über viele Kinder, die an der Ferienpassaktion teilnehmen! Achtung! Achtung! – Neue Internet-Adresse! Unsere Kirchengemeinde im Internet: biskirchen.ekir.de Katholische Kirchengemeinde St. Anna Braunfels, Kirchort: Maria Himmelfahrt Leun Freitag, 17. Juni 2016 19.00 Uhr Beginn Filmabend mit Übernachtung im Pfarrheim. Herzliche Einladung an alle Kinder zwischen 8 und 15 Jahren! Wir wollen zusammen kochen, grillen, essen und natürlich Filme gucken. Die Filmnacht endet mit einem gemeinsamen Frühstück am nächsten Morgen! Ihr könnt gerne eigene Filme mitbringen. Gemeinsam entscheiden wir dann, welche Filme wir uns ansehen. Bitte um Anmeldung! Herzliche Einladung! Samstag, 18. Juni 2016 18.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER – Der Bus fährt auf Anforderung. Bitte rufen Sie bis Freitagmittag, 12.00 Uhr, im Pfarrbüro an um sich zur Mitfahrt anzumelden! Donnerstag, 23. Juni 2016 16.00 Uhr MESSDIENERSTUNDE 19.30 Uhr LITERATURKREIS im Pfarrzentrum Braunfels. Ausgetauscht wird sich über das Buch: „Tante Julia und der Schreibkünstler“ von Mario Vargas Llosa Freitag, 24. Juni 2016 17.00 Uhr Wortgottesfeier im Parksanatorium, Lahnbahnhof Pfarrbüro Das Pfarrbüro in Leun ist am 16., 17. und 23.06.2016 geschlossen! Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit mit Ihren Anliegen direkt an Frau Ferincevic oder an das zentrale Pfarrbüro in Braunfels. Vielen Dank! Freitag, 24.06.16, ist das Pfarrbüro von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet! E-Mailadressen für Leun [email protected] [email protected] Anzeige Schreinerei • Innenausbau • Möbelbau • Fenster in Holz, Kunststoff, Alu • Rollläden und Motorantriebe • Türen • Treppenbau • Fußböden • Glaserei • Insektenschutz • Reparaturen Keller GmbH Traditionsbetrieb seit 1890 Geschäftsführer Schreinermeister Arnd Keller Keller GmbH Büro und Verwaltung: Forsthausstr. 22 35792 Löhnberg Werkstatt: Schulstr. 1 35792 Löhnberg Bestattung • Erd-, Feuer-, Seeu. Waldbestattung • Ausstellung von Urnen und Särgen • Eigener Kühlraum • Dekorationen • Modernes Bestattungsfahrzeug • Erledigung aller Formalitäten • Bestattungsvorsorge Telefon: 06471 8416 (Betrieb) · 06471 - 62116 (Verwaltung) Telefax: 06471 626886 · Mobil: 0151 12745883 Leuner Nachrichten Öffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros in Braunfels, Hubertusstr. 8 Montag, Mittwoch und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Freitag 10.00 – 12.00 Uhr. Am Dienstag, 17.05.2016, bleiben alle Pfarrbüros geschlossen! Tel. 06442 953530, Fax 06442 9535319, E-Mail: [email protected]. d Freiwillige Feuerwehr Biskirchen Einsatzabteilung Unsere nächsten Übungen finden am Mittwoch, 15. Mai 2016, um 20.00 Uhr und am Samstag, 18. Juni, um 14.30 Uhr statt. Bitte kommt pünktlich zur Übung. Bei Verhinderung bitte bei der Wehrführung abmelden. Danke. Minifeuerwehr Unser nächstes Treffen ist am Samstag, 18. Juni 2016, von 14.30 – 16.30 Uhr. Alle Kinder von 6 – 10 Jahren sind herzlich eingeladen mitzumachen. Unsere Feuerwehr im Internet: www.ff-biskirchen.de oder www.feuerwehr-leun.de Freiwillige Feuerwehr Stockhausen Besuch Dämmerschoppen der Feuerwehr Bissenberg Die Kameraden der Freiwillige Feuerwehr Bissenberg veranstalten am kommenden Samstag, den 18.06.2016 ab 17.00 Uhr einen „Dämmerschoppen“ am Feuerwehrgerätehaus. Wir wollen unseren Kameraden einen Besuch abstatten und treffen uns um 17.30 Uhr am Gerätehaus um gemeinsam nach Bissenberg zu fahren. Kanutour mit der Feuerwehr Nach 2014 wollen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern mal wieder am Samstag, dem 23.07.2016, mit dem Kanu auf die Lahn. Start wird gegen Mittag in Wetzlar sein, wir werden dann bis Stockhausen paddeln oder uns treiben lassen. Zum Abschluss werden wir an der Hütte auf dem Bolzplatz gemeinsam grillen und den Tag ausklingen lassen. Wer mitpaddeln möchte, meldet sich bitte bis spätestens 17.07.2016 bei Andreas Schmidt 0177 7481066 oder per E-Mail: [email protected]. Wer nur am Grillen teilnehmen möchte oder kann, ist auch herzlich willkommen. Wegen der besseren Planung bitte ALLE anmelden. Vereine und Verbände Stadtteil Leun TC Leun 1972 e.V. Die Herren des TC Leun sind weiterhin ungeschlagen! Erneut war der Wettergott wohl gestimmt und sorgte für einen schönen Tennistag! Beide Herrenmannschaften luden ihre Gäste zum Frühstück ein, plauderten locker bei einer Tasse Kaffee, bevor in den einzelnen Matches um Punkte gekämpft wurde. Die 1. Herren-Mannschaft hatte RW Gießen zu Gast Für den TC Leun I traten folgende Spieler an: Steffen Leyser, Oliver Pfeiffer, Jan-Kristof Goebel, Alexander Krause und im Dop- Leuner Nachrichten – 10 – pel Hannes Baas. Bei sehr intensiv geführten Begegnungen gewannen Steffen Leyser und Oliver Pfeiffer neben ihren Einzeln auch ihr Doppel und sicherten so das 3:3 unentschieden. Damit fahren die Herren I am nächsten Sonntag, den 12.06. um 14.00 Uhr als Tabellenzweiter nach Ehringshausen und möchten dort wieder die Tabellenspitze zurück erobern. Die 2. Herrenmannschaft traf auf die MSG Ehringshausen/ Münchholzhausen Für den TC Leun II traten folgende Spieler an: Toni Goncalves, Achim Piske, Riccardo Crema, „Brad“ Biemer und im Doppel Didi Irrgang. Zum 5:1 Sieg steuerten in den Einzeln Toni Goncalves, Achim Piske und Riccardo Crema und in den Doppeln Goncalves/ Piske sowie Crema/Irrgang die Punkte bei. Somit fährt der TC Leun II als Tabellenzweiter am nächsten Sonntag, den 12.06. um 09.00 Uhr nach Großaltenstätten und möchte dort ein weiteres Ausrufezeichen setzen! Ein gemeinsames Grillen rundete diesen tollen Tennistag ab! Nr. 24/2016 Burschen- und Mädchenschaft Teutonia Leun e.V. Termine Freitag, 15. Juli, – Montag, 18. Juli 2016 Leuner Brückenmarkt – Freitag: 20.00 Uhr Die POCO-Party – Samstag: 19.00 Uhr Große Hüttengaudi mit Haxenessen – Sonntag: 14.00 Uhr Festumzug, danach Musik im Festzelt – Montag: 11.00 Uhr Frühschoppen mit den Weiltalern Heimat- u. Verschönerungsverein 1960 e.V. Leun Arbeitseinsätze • Freitag, 17.06.2016, 17.00 Uhr • Samstag, 18.06.2016, 09.00 Uhr Treffpunkt am Clubheim, Marktplatz Gerne können sich Vereinsmitglieder an den Arbeitseinsätzen beteiligen. TG Leun – Leichtathletik Brüder Skopko starten bei Hessenmeisterschaften Ihren ersten Auftritt bei Landestitelkämpfen hatten Adrian und Fabian Skopko am 11. Juni in Darmstadt. Sie hatten sich für den Fünfkampf der Klasse M12 qualifiziert. Gegenüber dem Fünfkampf bei den Regionsmeisterschaften im Mai in Giessen konnten beide ihre Punktzahl verbessern. Fabian kam mit 1750 Pkt. auf Platz 17, Adrian erreichte Rang 24 (1304 Pkt.). Im Tagesverlauf gab es Höhen und Tiefen. Auf zufriedenstellende Ergebnisse beim Hürdenlauf und Ballwurf folgte bei beiden ein schlechter Weitsprungwettkampf. Danach erzielten beide im Sprint persönliche Bestzeiten. Fabian lief die drittschnellste Zeit des Wettbewerbes mit 10,69 sec. über 75 m. Beim abschließenden 800 m Lauf gaben beide noch mal Alles und konnten sich in der Wertung um jeweils einen Platz verbessern. Schießsportverein Leun/Lahn e.V. Links Adrian, rechts Fabian Vollständige Ergebnisliste unter www.hlv.de. Wettkampfergebnisse 30 Schuss-Liegend-Mannschaft: Leun – Gambach 816:819 Ringe Bester Einzelschütze Bernd-Horst Peter 279 Ringe. Spopi KK Grundklasse 4 SV Schwalbach – Leun 932:929 Ringe 2 Punkte gehen nach Schwalbach. Bester Einzelschütze Uli Beyer mit 239 Ringen. Termine • 2. Juli: Fahnenträgertreffen im Schützenhaus. • 9. Juli: Hessische Meisterschaften Ordonnanzgewehr auf der 100 Meter Anlage ilm Schützenhaus. Training Mittwochs und freitags von 20.00 bis 23.00 Uhr. Jugendtraining mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr. Jugendwart Sebastian Queck, Tel. 06473 8643. Wir sind im Internet unter www.ssv-leun.de. Die Räumlichkeiten des Schützenhauses können natürlich auch für Feierlichkeiten angemietet werden (auch von Nicht-Mitgliedern). Näheres erfahren Sie auf der Homepage oder beim Vorstand (06441 52541). Nr. 24/2016 – 11 – 1.000,00 vom Verein Iuventus Leun an die Leuner Ferienpassaktion Sehr zur Freude des Ferienpassteams der Leuner Ferienpassaktion unter Leitung von Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust überreichte der Verein Iuventus unter Leitung der Vorsitzenden Rian Muskat eine Spende in Höhe von 1.000,00 . Der Verein Iuventus, ein Verein zur Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Leun e.V., fördert aus dem Erlös des Second-Hand Ladens jährlich Spenden an Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Leun. Schon Anfang der 80iger Jahre wurde gebrauchte Kleidung, Kinderspielzeug u.v.m. im Laden, der damals „Mops“ hieß, verkauft und der Erlös an caritative Zwecke gegeben. Unser Bild von links nach rechts: Die Mitarbeiterinnen des Ferienpasses und des Vereins Iuventus bei der Spendenübergabe: Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust (FPA), Christel Knecht, Rian Muskat, Brigitte Ambrosius Ruggia (FPA), Elsbeth Wittkop (FPA), Melanie Bluhm, Doris Danjek (FPA), Gerlinde Schneider, Tina Volk-Post (FPA), Inge Walter, Marie-Luise Ambrosius (FPA) Nach dem Slogan „Modisch, originell, preiswert – Secondhand“ gibt es im Dachgeschoss des Sparkassengebäudes in Leun ein vielfaches Angebot an gut erhaltenen gebrauchten Kleidungsstücken für Kinder und Frauen. Auch Dekoration und Kinderspielzeug ist im Angebot. Zurzeit sind sieben Mitarbeiterinnen für den Verein aktiv tätig. Geöffnet ist mittwochs von 15.00 – 17.30 Uhr und samstags von 10.00 – 12.00 Uhr. Ein herzliches Dankeschön von Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust gilt dem Verein Iuventus. Das Geld wird dringend gebraucht, um auch in diesem Sommer für die Kinder- und Jugendlichen ein attraktives Ferienpassprogamm aufstellen zu können. Jürgen Ambrosius Stadtteil Biskirchen Gemeinschaftskreis Biskirchen Zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung lade ich die Vereinsvertreter ganz herzlich ein. Die MV findet am Montag, den 20. Juni 2016, 20.00 Uhr, im „Haus des Gastes“ statt. TAGESORDNUNG: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Übernahme des Grillgeländes durch den „NuV“ 3. Verschiedenes Willi Späth, 1. Vorsitzender Leuner Nachrichten Jugendspielgemeinschaft Biskirchen Wichtige Info für alle Mannschaften: Vorbereitungen/Umstellung auf Saison 2016/17 laufen an! In der kommenden Saison 16/17 sind wir in allen Altersklassen besetzt. Neu ist die Zusammenarbeit mit der z. Z. bestehenden JSG Löhnberg/ Niedershausen/Obershausen in den Altersklassen A-, B- und CJunioren. Da der Spielbetrieb für fast alle Mannschaften nach den Ferien direkt beginnt, werden wir schon vor den Ferien mit den jeweiligen neuen Teams trainieren. Hierfür nachstehend die wichtigsten Daten: Jugendspielgemeinschaft Biskirchen/Löhnberg/ Niedershausen/Obershausen 16/17 – A-Junioren (Jhg. 1998/99): Trainingsbeginn am Samstag, 25.06.2016, 12.00 Uhr, Rasenplatz Biskirchen – B-Junioren (Jhg. 2000/01): Da die Runde im Kreis Limburg/ Weilburg erst am letzten Wochenende ab geschlossen wurde, steht noch kein Termin für das erste Training der neuen B-Jugend fest. So bald der Termin steht, werden wir alle rechtzeitig informieren. – C-Junioren (Jhg. 2002/03 Jungen und 2001/02 Mädchen): Trainingsbeginn am Samstag, 18.06.2016, 09.30, mit einem gemeinsamen Frühstück und anschließender Trainingseinheit, Rasenplatz Biskirchen Jugendspielgemeinschaft Biskirchen 16/17 – D-Junioren (Jhg. 2004/05 Jungen und Jhg. 2003/04 Mädchen): Trainingsbeginn 05.07.2016, 17.30 Uhr, Rasenplatz Tiefenbach – E-Junioren (Jhg. 2006/07 Jungen und Jhg. 2005/06 Mädchen): Trainingsbeginn 05.07.2016, 17.30 Uhr, Rasenplatz Tiefenbach – F-Junioren (Jhg. 2008/09 Jungen und 2007/08 Mädchen): Da die F-Junioren noch im Spielbetrieb sind, steht der Termin noch nicht fest. Informationen hierfür kommen rechtzeitig. – G-Junioren (Jhg. 2010/11 Jungen und 2009/10 Mädchen): Da die G-Junioren noch im Spielbetrieb sind, steht der Termin noch nicht fest. Informationen hierfür kommen rechtzeitig. Schnuppertrainingstage für Neueinsteiger, Vereinswechsler und Wiedereinsteiger der Jahrgänge 2004/05 (D-Junioren Saison 2016/17) Hiermit möchten wir alle Spieler der Jhg. 2004/05 Jungen und 2003/04 Mädchen einladen an den Schnuppertrainingstagen der D-Junioren – Saison 2016/17 teil zu nehmen. Diese finden statt im Monat Juni jeden Dienstag auf dem Rasenplatz in Biskirchen und jeden Donnerstag auf dem Rasenplatz in Tiefenbach von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Wir freuen uns auf viele Neue und Bekannte Gesichter. C-Junioren (Jhg. 2002/03) – Kreisligateam freut sich auf neue Spieler – Probetraining am 18.06.2016 Am 18. Juni 2016 findet ein Probetraining für alle Interessierten Spieler der Jhg. 2002/03 (Jungen) und Jhg. 2001/02 (Mädchen) auf dem Rasenplatz in Biskirchen statt. Mit einem neuen Team wollen wir in der Kreisliga in der kommenden Saison antreten. Wir starten um 9.30 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück. Im Anschluss findet ein Training Anzeige statt. Hierzu laden wir alle Interessierten Spieler und Spielerinnen ein. Ende des Training ca. 13.00 Uhr. Probetraining für A-Junioren Saison 2016/17 (Jhg. 1998/99) Du kannst unser Kreisligateam verstärken Am Samstag, 25. Juni 2016, findet auf der Sportanlage der TSG Biskirchen ein Probetraining für die Jahrgänge 1998/99 A-Junioren Saison 2016/17. Wir wollen mit einer starken A-Jugend in der Saison 2016/17 in der Kreisliga Abfallwirtschaft Lesen Sie weiter auf Seite 14! – 12 – Nr. 24/2016 KRÖNER BEDACHUNG Ihr kompetenter Partner in Sachen Naturstein GMBH Leuner Nachrichten – Dachdeckermeister – „Wir setzen Ihrem Dach die Krone auf“ GRABMALE aller Art Westendstraße 29 35753 Greifenstein-Beilstein - eigene Produktion - fachl. 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Von 8.00 bis 20.00 Uhr an der Straße von Langgöns nach Hüttenberg, hinter der Autobahnbrücke links, an dem langen Betonweg, Richtung Hüttenberg. Erdbeerplantage Dieter Knorz Mobil: 0170/8822064 Alles im grünen Bereich? Oder sehen Sie Rot, wenn Sie auf Ihre Rechnung schauen? Viele Menschen in unserer Region glauben irrtümlicherweise Kunde der EAM zu sein. Machen Sie jetzt den Test: Wenn Ihre letzte Stromrechnung einen roten Briefkopf hat, sind Sie nicht bei der EAM. Zukunft für Kinder! DAS SCHÖNSTE GESCHENK FÜR KINDER: EINE ZUKUNFT. Nutzen Sie Ihr gutes Recht, Ihren Anbieter selbst zu bestimmen. Alles, was Sie wissen müssen, unter 0561 9330-9350 Das ist die KRAFT der Patenschaft. e Jetzt Pat rden: we worldvision.de www.EAM.de www.facebook.com/MeineEAM ENERGIE AUS DER MITTE Leuner Nachrichten – 14 – an den Start gehen. Hierzu laden wir alle Interessierten Spieler zu einem Probetraining ein. Beginn ist um 12.00 Uhr! Nähere Infos für alle geplanten Probetraining der einzelnen Jahrgänge erhalten Sie bei der Jugendleiterin Petra Jimenez de Pablo 0157 33235146. Besuchen Sie auch unsere Homepage www.jugendfussballbiskirchen.de. Klinikleitung der Gertrudisklinik überrascht Interessengemeinschaft Biskirchen Manchmal fällt es wirklich schwer, zuhause alles stehen und liegen zu lassen, um am Born Unkraut zu rupfen, Dachrinnen zu säubern, Büsche zu schnippeln und zu kehren. Doch so wirklich zusehen können wir dann doch nicht, wenn die Natur sich ihr Recht an unserem geliebten Born zurückerobert. So wurde von uns vor zwei Wochen ein Großeinsatz begonnen und am vergangenen Samstag ging es weiter. Immer begleitet werden diese Einsätze von netten Klinikpatienten, die sich sehr gerne bei uns über unseren Born informieren und selbst auch gerne erzählen. Es ist also Geschichtsstunde und Säuberungsaktion in einem. Etwas, das man zuhause nicht geboten bekommt. Ein Teil der „Rupfschneidkehrer“: V.l.n.r.: Iris Knetsch, Peter Hardt, Martin Zeipelt, Anja Zeipelt, Jörg Glöckner, Andreas Metzger An diesem Samstag bekamen wir aber noch mehr. Die Klinikleitung, in Person von Frau Fornadi, bescherte uns eine Überraschung. Sie ließ uns nicht nur Kaffee und kalte Getränke servieren, sondern schenkte uns allen auch je eine Eintrittskarte für 5x Baden in der Bäderlandschaft der Gertrudisklinik. Jetzt können wir unser Gertrudis Wasser nicht nur trinken, sondern auch darin baden. Ganz so, wie es echte Wassermänner- und Frauen lieben. Zugleich bot Frau Fornadi an, uns auch künftig, bei unseren Arbeitseinsätzen, jederzeit einen Kaffee oder kühles Getränk holen zu dürfen. Das kühle Getränk sprudelt zwar in den Sommermonaten aus dem Boden, aber den Kaffee werden wir lieben. Wir bedanken uns ganz herzlich für diese nette Geste! Weitere Informationen unter www.heilquelle-biskirchen.jimdo.com. Schützenverein „Volle Zehn“ Biskirchen Rundenwettkampfergebnisse Gauliga Sportpistole SV Biskirchen – SV Gönnern Helge Haubach 274 1:0 Hans Walter Haubach 249 0:1 Michael Leidolf 257 0:1 Rainer Valentin 274 1:0 Wilfried Bluhm (E) 251 1054:1039 263 Andreas Fehringer 254 Thorsten Herrmann 262 Dominik Schneider 260 Gerhard Märle Nr. 24/2016 Gauliga Freie Pistole SV Biskirchen – SV Aumenau 706:643 Rainer Valentin 228, Helge Haubach 232, Hans-Walter Haubach 246. Training Aktive Dienstag 19.00 – 21.00 Uhr Sportpistole 19.00 – 20.00 Uhr Großkaliber 20.00 – 21.00 Uhr Donnerstag 19.00 – 21.00 Uhr (nach Bedarf) Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr jeden 1. Dienstag im Monat: Freies Training zum Erreichen des Bedarfnachweises 19.00 – 21.00 Uhr Sportpistole 19.00 – 20.00 Uhr Großkaliber 20.00 – 21.00 Uhr Training Jugend Dienstag 18.30 – 19.30 Uhr Biskirchener Bahnen-Golf-Verein e.V. Hier die Ergebnisdetails vom Punktspiel am 05.06. in Wetzlar Tagestabelle Platz, Mannschaft, Rd. 1, Rd. 2, Rd. 3, Rd. 4, Schläge, Punkte, Schnitt 1. MGC Putter Künzell, 99, 93, 96, 94, 382, 10:0, 23,875 2. MGC Wetzlar I, 105, 102, 103, 102, 412, 8:2, 25,750 3. MGC Bad Soden/Sal., 109, 114, 101, 109, 433, 6:4, 27,063 4. BGSV Aßlar, 120, 111, 107, 106, 444, 4:6, 27,750 5. MGC Wetzlar II, 117, 124, 115, 115, 471, 2:8, 29,438 6. Biskirchener BGV, 117, 127, 118, 117, 479, 0:10, 29,938 Für Biskirchen spielten Name, Rd. 1, Rd. 2, Rd. 3, Rd. 4, Gesamt, Schnitt Patrick Hardt, 28, 26, 26, 27, 107, 26,750 Holger Strube, 24, 33, 35, 28, 120, 30,000 Cathy Strube, 35, 35, 30, 37, 137, 34,250 Jasmine Simmerock, 40, 34, 38, 31, 143, 35,750 Hermann Oberding, 30, 34, 27, 31, 122, 30,500 Mannschaft, 117, 127, 118, 117, 479, 29,938 Tabelle nach dem 2. Spieltag: Platz, Mannschaft, Schläge, Punkte, Schnitt 1. MGC Bad Soden/Sal., 796, 16:4, 24,875 2. MGC Putter Künzell, 761, 18:2, 23,781 3. MGC Wetzlar I, 804, 14:6, 25,125 4. BGSV Aßlar, 860, 8:12, 26,875 5. MGC Wetzlar II, 904, 4:16, 28,250 6. Biskirchener BGV, 928, 0:20, 29,000 Termine Arbeitseinsätze Um das Heimspiel durchführen zu können und um den Platz für die Öffentlichkeit zu öffenen, sind noch zahlreiche Arbeiten erforderlich. Diese müssen zwingend am Samstag abgeschlossen werden, da widrigenfalls unser Heimspiel nicht stattfinden kann! Jeder, der den Biskirchener Minigolfplatz erhalten will, ist daher aufgefordert uns zu unterstützen! Nr. 24/2016 – 15 – Wenn die Beteiligung bei Arbeitseinsätzen weiterhin so schlecht bleibt, sehen wir keine Zukunft für unseren Minigolfplatz! Alle Informationen findet Ihr auch im Internet unter http:// www.minigolf-biskirchen.de Stadtteil Stockhausen Förderkreis Backhaus Stockhausen e.V. Am 18. Juni 2016 backen wir wieder Backhausbrot und Kümmelbrot. Wir bitten um Vorbestellung der 2-PfundBackhausbrote und der 2-PfundKümmelbrote bis zum 17. Juni 2016, 18.00 Uhr, bei Helga Bartosch (Tel. 06473 2225) und bei Ursula Gaul (Tel. 06473 1067). Das bestellte Brot ist am Samstag, 18. Juni 2016, in der Zeit von 13.30 – 14.00 Uhr im Backhaus abzuholen. Wir bitten um rechtzeitige Abholung der Brote. Eine spätere Abholung ist nicht möglich. Der Vorstand Majoretten Stockhausen Ergebnisse Turnier Villingen Regio CUP Mehrbaton Senior Vanessa Zimmermann Platz 1 Mehrbaton Junior Nina Düllmann Platz 5 Sarah Messerschmidt Platz 8 Solo Senior Nathalie Göllner Platz 1 Solo Junior Nina Düllmann Platz 5 Solo Mini Lara Selcuk Platz 3 Junalia Streck Platz 4 Lotta Schönherr Platz 12 Hannah Weber Platz 13 Michelle Schuster Platz 15 B-Gruppe Tanzsterne Platz 1 Artistic Duo Kohlhauer/Di Lena Platz 5 Veit/Menger Platz 6 Süddeutsche Meisterschaft Freestyle Senioren Nathalie Göllner Platz 5 Duo Senioren Zimmermann/Göllner Platz 1 Duo Junioren Kuchler/Hief Platz 8 Gruppe Senioren Full Packup Platz 1 Leuner Nachrichten Hedrich/Debus Platz 7 Becker/Wolf Platz 8 Artistic Twirl Nina Düllmann Platz 3 Pauline Hief Platz 9 Sarah Messerschmidt Platz 12 Natalie Menger Platz 13 Jasmin Veit Platz 14 Susann Kuchler Platz 19 Am meisten freut uns natürlich das Ergebniss unserer Gruppe und die Planungen für den CUP laufen auf vollen Touren. Da in Frankreich gerade die Lebensmittel recht teuer sind, suchen wir seit längerer Zeit Sponsoren, die uns unterstützen. Einiges ist schon zusammengekommen, gerne darf es noch mehr werden. Bitte helft uns. Und dann war da noch ein ganz besonderer Einsatz. Samstag morgen fährt das große Feuerwehr-Löschfahrzeug auf den Parkplatz der Sporthalle. Komplett ausgerüstet mit Anzug und Helm schleppen. 2 Männer und 2 Frauen die etwa 40 kg schwere und echt lange Leiter in die Halle. Das Problem: Bei der Planung des neuen Hallendaches hat niemand an uns Twirler gedacht. Während wir uns bei der Betrachtung der Arbeiten an der Halle von außen noch freuten, dass wir endlich eine Wettkampftaugliche Deckenhöhe bekommen, wurden innen die Lampen derart tief gehängt, dass seither reihenweise Stäbe beim Schleudern darauf gelandet sind. Dabei kostet 1 Stab um die 35 ! Und beim letzten Turnier sind auch an die 10 Stäbe der anderen Vereine oben geblieben. Seitdem liegen sie dort traurig und langweilen sich. Doch nun nahte Rettung; mit vereinten Kräften wurde die Leiter nach oben bewegt und mittels einer langen Stange können tatsächlich 11 Stäbe von 3 Lampenreihen gerettet werden und fliegen nach unten. Nicht nur unsere Mädchen freuen sich, auch die Twirler der anderen Vereine bedanken sich recht herzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Biskirchen, das war ein gelungener Einsatz! DELPHI-FILMTHEATER WEILBURG Hainallee 10 · 35781 Weilburg · Tel. 06471 30090 o. 922600 ab 14.00 Uhr · www.oberlahn.de TOP-FILME vom 16.06. bis 22.06.2016 • ANGRY BIRDS 3D • Warcraft: The Beginning 3D • • Alice im Wunderland – Hinter den Spiegeln • • The Nice Guys • Kirschblüten und rote Bohnen • Leuner Nachrichten – 16 – Stadtteil Bissenberg Obst- und Gartenbauverein Bissenberg e.V. Einladung Unsere jährliche Grillfeier findet diese Jahr am Sonntag, den 26.06.2016 statt. Wir beginnen um 11.00 Uhr. Es gibt wieder Würstchen und leckere Steaks vom Grill. Und den Nachmittag versüßen wir uns mit Kaffee und Kuchen. Mitglieder wie Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Die Rosenblüte hat begonnen und wir stellen ein paar besonders robuste und bienenfreundliche Rosen vor. Im Rosenbeet am Insektenhotel sind alle angewachsen und locken mit den ersten Blüten. Wer am diesjährigen Rosenschnittkurs teilgenommen hat, sollte nun mal einen Blick über den Zaun werfen. Es bestanden nämlich Zweifel, ob sie diese Jahr noch oder überhaupt wieder blühen werden. Letzte Erinnerung an unsere Vereinsfahrt an die Mosel am 1. September. Wer sich angemeldet hat oder noch mitkommen will, bitte die Fahrt bei Peter oder Marianne Rothe (Dornbuschweg 6) bezahlen. Der Vorstand TSV 1920 Bissenberg e.V. Das „Kick-It“ Freizeitturnier des TSV Bissenberg findet am 2. Juli ab 09.00 Uhr statt. Genaue Informationen auf der Homepage: http://www.tsvbissenberg.de/. Das Wochenturnier des TSV Bissenberg startet am 4. Juli. Genauere Informationen zu teilnehmenden Teams und Spielplan folgen. Die SG Bissenberg/Leun/Tiefenbach tritt für unseren Verein an. Nr. 24/2016 Saisonabschluss Wir bedanken uns bei unseren Zuschauern, die wie jeder in den Vereinen, diese Saison, vor allem in der Hinrunde, viel leiden mussten. Eine solche Saison mit zeitweise 8 – 10 Verletzten und dem letzten Tabellenplatz am Ende der Hinrunde hatte sicherlich keiner erwartet. Trotzdem kann man aus dieser Saison auch Stärke ziehen und Lehren, dass man sich nicht unterkriegen lässt und sich auch aus solchen Situation herauskämpfen kann. Wir hoffen auf eine verletzungsfreiere und bessere nächste Saison. Ab dem 1. Juli startet die Vorbereitung auf die neue Saison. Wir möchten versuchen die Gunst unserer Zuschauer nächste Saison durch bessere Leistungen wieder zurückzugewinnen. Wir bedanken uns trotzdem bei all denen die mit uns durch diese schwere Saison gegangen sind. Alle Helfer, alle Zuschauer, alle Gönner und alle Betreuer. Auf eine erfolgreichere nächste Saison! Gerne können Sie unser gemütliches Sportheim auch mieten. Ob Kindergeburtstag, Kommunion/Konfirmation, Geburtstag oder Weihnachtsfeier. Unser für ca. 40 Personen voll ausgestattetes Sportheim steht Ihnen mit Außenanlage zur Verfügung. Bei weiteren Fragen und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an Bea Buß unter Tel. 06473 922518. Mehr über den Verein gibt es auf der Homepage: http:// www.tsvbissenberg.de/ und zusätzlich auf der Seite der SG: http:/ /www.sg-bissenberg-leun-tiefenbach.de/ (Trainingszeiten, Spiele, Club der 100, usw.). Heimat- und Kulturverein Bissenberg e.V. Us Dorf en aale Bilder! Wer was wu mer hej sei un wer erkinnt die Leu? Der kann bei Schepps Gini, Tel. 2554, un bei Hanneshinnes Ellen, Tel. 2244, owends noh 5 auer ohruffe. Die Offlösung vom letzte mol: Helmut und Lina Czilva geb. Trommershäuser Eilige Anzeigen per E-Mail aufgeben: [email protected] [email protected] Impressum: Leuner Nachrichten Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Arbeitseinsätze für die kommende Zeit • Samstag, 25.06.2016, ab 09.00 Uhr: Diese Arbeitseinsätze dienen der Herrichtung des Sportgeländes für Kick-It und Wochenturnier. Natürlich auch für die neue Saison. Wir freuen uns über jede helfende Hand. • Aufbau Kick-It und Wochenturnier: 01.07.2016 um 16.00 Uhr Nächste Vorstandssitzung 15.07.2016 um 19.00 Uhr im Sportlerheim Bissenberg. Die Vorstandssitzung ist für alle Vorstandsmitglieder, sowie erweiterte Vorstandsmitglieder (Spatenleiter) des TSV. Anliegen für die Tagesordnung können gerne eingereicht werden. Die Zeitung Leuner Nachrichten mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint wöchentlich. Herausgeber: Typostudio Schmidt, 35753 Greifenstein, Brückenstraße 3, Tel. 06478/406, Fax 06478/1291 , E-Mail: [email protected], Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 36358 Herbstein, Industriestraße 9-11, Telefon 06643/9627-0, Telefax Redaktion 06643/9627-77, Telefax Anzeigen 06643/9627-78. Internet-Adresse: www.wittich.de, E-Mail-Adresse: [email protected], Geschäftsführung: Hans-Peter Steil, Produktionsleitung: Frank Vogel. Verantwortlich für den amtlichen Teil und die Rubrik „Aus dem Rathaus“: Der Bürgermeister, für den übrigen redaktionellen Teil: Typostudio Schmidt, erreichbar unter der Anschrift des Herausgebers. Für den Anzeigenteil: David Galandt, Tel. 06643/9627-0,erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Innerhalb des Verbreitungsgebietes werden die Leuner Nachrichten kostenlos an jeden normal erreichbaren Haushalt zugestellt. Im Bedarfsfall Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von 2,50 E (inkl. Porto und 7% MwSt.). Für unaufgefordert eingereichte Manuskripte, Fotos und/oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder andere durch den Verlag nicht zu verschuldender Ereignisse besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Nr. 24/2016 – 17 – Leuner Nachrichten Familienanzeigen Traueranzeigen für jeden familiären Anlass. Anzeigenannahme Tel. 06643-9627-0 Für die vielen Geschenke und Aufmerksamkeiten sowie die guten Wünsche zu meinem 90. Geburtstag bedanke ich mich auf diesem Wege bei allen ganz herzlich. Leun, im April 2016 Hedwig Seibel Weltweit einzigartig In dankbarer Erinnerung Anzeigenannahme Tel. 06643-9627-0 Nachruf Wir haben Abschied genommen von unserem langjährigen Mitglied und ehemaligen Vorsitzenden Winfried Engelmann Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Gesangverein „Eintracht“ Bissenberg -Anzeige- Hachenburger Brauerei landet spektakuläre Kronkorkenaktion GmbH Hunderte verschiedene Westerwälder Ortsnamen krönen Hachenburger Biere Sie finden uns in: Wetzlar, Aßlar, Leun-Biskirchen und Greifenstein-Allendorf Wir lösen auch Ihren Bildungsgutschein der Arbeitsagentur ein. Beilagenhinweis Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Küchenwelt Härtl, Herborn, bei. Wir bitten um Beachtung! Die Westerwald Brauerei ist nicht nur bekannt für erfrischende Marketingideen, sondern auch für Ihre tiefe Verwurzelung mit ihrer Heimat. Ausdruck dieser Heimatliebe ist eine Sonderkronkorken-Aktion, mit der die Brauerei ihre Westerwälder Bürger überrascht hat und die es in dieser Form noch nie vorher in der Braubranche gegeben hat – und das genau 125 Jahre nach Erfindung des Kronkorkens durch William Painter. Mehrere hundert Ortsnamen und Ortsteile aus dem geografischen Westerwald zieren derzeit die Kronenkorken von Hachenburger Pils und Westerwald Bräu und führen zu einem Andrang in den Getränkemärkten. „Uns war klar, dass wir mit dieser Aktion Aufsehen erregen, aber mit diesem Ansturm hätten selbst wir nicht gerechnet“ so Brauereichef Jens Geimer. „Nicht nur Westerwälder Bürger suchen in den Kisten nach ihren Heimatkronkorken, sondern Kronkorken-Sammler aus aller Welt versuchen derzeit, an die so heiß begehrten Flaschenverschlüsse zu kommen. Hunderte Anrufe und E-Mails sind bereits bei uns dazu eingegangen. Noch bis zum Frühherbst werden die Kronenkorken eingesetzt, die nach dem "Zufallsprinzip" im Bierkasten landen. Eine Sortierung ist nicht gewollt und auch nicht möglich, so ist jeder Kasten ein "Westerwälder Unikat" in der Zusammenstellung. Auch die Herausgabe einzelner Ortsnamen-Muster bei der Brauerei ist aus hygienischen Gründen nicht machbar. Wer seinen Orts-Kronenkorken sucht, muss ihn im Getränkemarkt finden. "Die Reaktionen der Westerwälder Bevölkerung zeigen uns, dass wir mit dieser Aktion genau ins Herz getroffen haben", so Marketingleiterin Simone Kerschbaum, "und genau das unterscheidet uns von den Fernsehbiermarken. Wir kennen unsere Heimat und sind Stolz darauf, ein Teil davon zu sein". Informationen zu der Aktion sind auf der Internetseite der Westerwald-Brauerei unter www.hachenburger.de zu finden. Leuner Nachrichten Stellenmarkt aktuell – 18 – Stellen Anzeigenannahme 06643-9627-0 | [email protected] Beruf Erfolg Zukunft Suchen rüstige/-n deutschsprachige/-n Frührentner/-in oder Rentner/-in für leichte Haus- und Hoftätigkeiten. Nr. 24/2016 SIE HEIRATEN BALD? 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Gar nicht zu reden vom Aufwand, der entsteht, wenn alte Menschen zu Hause gepflegt werden müssen, entweder weil das Pflegeheim zu teuer ist, oder weil sie sich – ganz natürlich – zu Hause am wohlsten fühlen. Uns allen ist klar: Wir werden nicht jünger. Das gilt jedoch nicht nur für jeden einzelnen Menschen, sondern für unsere ganze Gesellschaft. Weil schon lange nicht mehr genug Nachwuchs kommt, werden bald „die Rentner das Land regieren“, wie es immer wieder in den Medien heißt. Gleichzeitig macht die Medizin riesige Fortschritte, so dass es nicht nur immer mehr ältere Menschen gibt, sondern auch immer mehr Menschen, die immer älter werden. Es ist kein Geheimnis, dass die Pflegekassen die Überalterung unserer Gesellschaft nicht ausgleichen werden können. Konsequenterweise steuert der Staat schon jetzt gegen: Jeder, der schon heute vorsorgt, indem er sein Haus oder Wohnung so umbaut, dass er im Alter bei Krankheit oder als „Pflegefall“ zu Hause bleiben kann, erhält großzügige Zuschüsse für Umbauten zum barrierefreien Wohnen: • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zahlt Zuschüsse bis zu 6.250 € für jeden, der Umbauten durchführen lässt, und zwar ganz egal, ob der Umbau zum jetzigen Zeitpunkt schon zwingend nötig ist oder nicht. • Von den Pflegekassen gibt es Zuschüsse pro Person bis zu 4.000 € (maximal 16.000 € pro Haushalt), wenn eine Pflegestufe anerkannt ist. Altersgerechter Umbau vom Spezialisten: Bis zu 16.000 Euro geschenkt! Schnell handeln: Machen Sie Ihre Wohnung oder Haus fit fürs Alter! Mit staatlichen Zuschüssen bis zu 16.000€ und KfW-Niedrigzinskrediten bis zu 50.000 Euro. Alles aus Einer Hand: Von der Bedarfsanalyse über Planung bis Ausführung. Wir unterstützen Sie gratis bei der Beantragung von Fördergeldern. Seit 1850 in Wetzlar. Erfahrung mit Tradition! • Die KfW bietet Niedrigzins-Kredite zu aktuell 0,75% bis zu 50.000 € Barrierefreier Umbau kann bedeuten, steile Treppen zu „entschärfen“, Rampen am Hauseingang oder Treppenlifte zu bauen, die Dusche bodengleich zu machen und das Bad mit rutschfesten Fliesen auszustatten. Wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt werden soll, müssen die Türdurchgänge verbreitert werden, damit Rollstühle durchgeschoben werden können, oder spezielle Möbel müssen einoder umgebaut werden. In unserer täglichen Arbeit bemerken wir immer wieder, dass viele Menschen Scheu davor haben, diese Zuschüsse zu beantragen. Vor allem Ältere schämen sich oft, Geld vom Staat anzunehmen, weil sie ja nichts dafür geleistet hätten. Oder sie haben Bedenken, dass sie die vielen Formulare nicht alleine ausfüllen können. All diese Sorgen können wir leicht aus dem Weg räumen, und unserer Erfahrung nach sind Anträge auf Zuschüsse schnell ausgefüllt. August Nicolai GmbH & Co. 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