Amtsblatt der Gemeinde Cleebronn Woche 30 /2016 Freitag, 29. Juli

Amtsblatt der Gemeinde Cleebronn
Woche 30 /2016
Freitag, 29. Juli 2016
29.07.2016
CLEEBRONN
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Veranstaltungskalender
28. – 31.07.
Tamiya Fighter Cup, Deutschland Finale
Sonneberg, Modellbaufreunde Cleebronn
29. – 31.07.
Motorradausfahrt, Schützenverein
Cleebronn
29. – 31.07.
Vereinsmeisterschaft, TC Cleebronn,
Tennisgelände
31.07.
Kirche im Grünen, Evang. Kirche,
Michaelsberg, 11.00 Uhr
05. – 10.08.
Zabergäu-Pokal, TSV Cleebronn,
Sportgelände
Ärztlicher Notdienst Unteres Zabergäu
Patienten von Dres. Romero-Massa, Schell und Weigand
Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr
Notdienstnummer: 01805/909190
Patienten von Dres. Balz, Frank, Haiges, Hamann, Müller, LangoschSinz, Korn, Moissl, Schirrmann, Stellzig-Ullrich und Tempelfeld
Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr
Notdienstnummer: 01805/960096
Notfallpraxis Talheim, Rathausplatz 16, 74388 Talheim
Montag bis Freitag von 19 bis 7 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertags 20 bis 8 Uhr
Tel. 07133/900790
Notfallpraxis Brackenheim, Wendelstraße 11, 74336 Brackenheim
Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis 20 Uhr
Tel. 07133/900790 (Rufumleitung) oder 116117
Unfallrettungsdienst
In lebensbedrohlichen Notfällen erreichen Sie die ärztliche Hilfe
unter der Notrufnummer 112.
Ärztlicher Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen- oder Ohrenerkrankungen
HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Gesundbrunnen, 20 – 26, 74078 Heilbronn
Samstag, Sonntag und Feiertag
Montag bis Freitag (Notdienst erfragen)
Tel. 01805/120112
Tierärzte
Samstag, 30. – Sonntag, 31.07.2016
AniCura Kleintierzentrum, Heilbronn
Dres. Richter/Schepers, Öhringen
TA Juppe, Angelbachtal
Tel.
07131/89090
07941/92720
07265/7910
Apothekennotdienst
Freitag, 29. Juli
Wacker‘sche Apo., Bahnhofstr. 10, Lauffen a. N. Tel. 07133/ 4357
Samstag, 30. Juli
Stadt Apotheke, Kirchstraße 2, Bönnigheim
Tel. 07143/21019
Sonntag, 31. Juli
Hölderlin-Apo., Bahnhofstraße 26, Lauffen a. N.
Tel. 07133/4990
Montag, 1. August
Rats-Apotheke, Marktstraße 4, Brackenheim
Tel. 07135/6566
Dienstag, 2. August
Theodor-Heuss-Apo., Georg-Kohl-Str. 21, Brackenh. Tel. 07135/4307
Mittwoch, 3. August
Stadt-Apotheke, Schnellerstraße 2, Schwaigern Tel. 07138/97180
Donnerstag, 4. August
Neckar-Apotheke, Körnerstraße 5, Lauffen a. N. Tel. 07133/960197
Der Notdienst dauert jeweils von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden
Tages.
Abholung der Reisepässe
Die bis 13.07.2016 beantragten Reisepässe können ab sofort
während der Sprechstunden auf dem Rathaus, Zimmer 2, abgeholt werden.
Wichtig: Der bei der Antragstellung noch belassene Reisepass
ist mitzubringen.
Sind Ihre Reisepapiere in Ordnung?
Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung vom 22. Juli 2016
Anwesend: 11 Gemeinderäte, 11 Besucher,
Herr Riecker (Heilbronner Stimme)
79. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2016 gefassten
Beschlüsse
In der nicht öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2016 wurde eine vereinfachte Umlegung in der Hindenburg- und Herrenwiesenstraße
vorberaten. Außerdem wurde der Grundstückserwerb der Rotbühlstraße 25 beschlossen.
80. Bürgerfragestunde
Eine Bürgerin fragte, ob die Asylbewerberunterkunft Mäuerlesäcker voll belegt ist. Frau Lang antwortete, dass insgesamt 60
Plätze vorhanden sind, derzeit 50 Plätze belegt sind und nach Aussagen des Landratsamts Heilbronn die restlichen zehn Plätze nicht
belegt werden.
81.1 Bausache: Aufstockung Kühllager, Anbau Kühlcontainer,
textile Fassadenverkleidung, Erweiterung Werbefläche
Süd, Ranspacher Straße 1, Flst. 1519 und 1520
Der Bauherr plant die Aufstockung des Kühllagers, den Anbau
eines Kühlcontainers, eine textile Fassadenverkleidung und die
Erweiterung der Werbefläche Süd auf den Grundstücken in der
Ranspacher Straße 1, Flst. 1519 und 1520.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist durch den Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Einstimmig erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen nach § 35
BauGB zu dem vorgelegten Bauantrag über die Aufstockung des
Kühllagers, den Anbau eines Kühlcontainers, eine textile Fassadenverkleidung und die Erweiterung der Werbefläche Süd.
81.2 Bausache: Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen
und zwei Carports, Hindenburgstraße, Cleebronn Flst.
4655 und 4655/1
Die Bauherren planen den Neubau eines Doppelhauses mit zwei
Garagen und zwei Carports auf den Grundstücken in der Hindenburgstraße, Flst. Nr. 4655 und 4655/1.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist durch den
Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die zu bebauenden Grundstücke liegen in zweiter Reihe der Hindenburgstraße und sind derzeit nicht bebaut. Im vorderen Bereich
befinden sich ein Wohnhaus und eine Scheune. Der Doppelhausneubau entspricht in Art und Umfang der benachbarten Häuser.
Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar und passt sich in die
Umgebungsbebauung ein.
Bei zwei Enthaltungen erteilte der Gemeinderat einstimmig das
Einvernehmen nach § 34 BauGB zu dem vorgelegten Bauantrag
über den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei
Carports.
81.3 B
ausache: Umbau und Nutzungsänderung Wohn- und
Geschäftshaus in Unterhaltungscenter, Brückenstraße 2,
Flst. 132/6
Der Bauherr plant auf dem Grundstück, Brückenstraße 2, Flst.
132/6 einen Umbau und eine Nutzungsänderung des Wohn- und
Geschäftshauses in ein Unterhaltungscenter (Spielhalle). Das städtebauliche Einvernehmen ist nach § 36 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Die Umgebung zur Brückenstraße 2 ist überwiegend von Gewerbe
und Wohnen geprägt, die Eigenart der näheren Umgebung wird als
Mischgebiet eingestuft. Vergnügungsstätten sind nach § 6 Abs. 2
Herausgeber: Gemeinde Cleebronn – WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 49 – 55, Brackenheim, Tel. (07135) 104 - 200, Fax 104 - 160. Verantwortlich für den amtlichen
Teil: Bürgermeister Vogl, Cleebronn – für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: WALTER Medien GmbH, Brackenheim. Dieses Amtsblatt wird gedruckt auf Leipa ultraSQUARE
silk (dieses umweltfreundliche Papier wird aus 100 % Altpapier hergestellt. Es ist zertifiziert nach FSC®, EU Ecolabel und besitzt den Blauen Umweltengel).
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Nr. 8 BauNVO in Mischgebieten allgemein zulässig. Allerdings nur
solche, die nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind (vgl. § 4a Abs.
3 Nr. 3 BauNVO).
Das geplante Unterhaltungscenter (Spielhalle) weißt eine Fläche
von ca. 140 m2 auf. Es ist die Aufstellung von zwölf Spielgeräten
vorgesehen. Zudem sind die Räumlichkeiten so ausgestaltet, dass
die Kunden animiert werden sollen, sich dort länger aufzuhalten
und in geselligem Beisammensein Wetten abzuschließen (Sitzecken, Theke, …).
Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine Vergnügungsstätte, welche aufgrund
ihres Umfangs nicht mehr als mischgebietsverträglich angesehen
werden kann. Durch die Ausgestaltung mit zwölf Spielgeräten und
zusätzlich Sitzecken, Theke etc. fügt sich das Bauvorhaben nicht
mehr in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist daher
nicht mehr mischgebietsverträglich. Zudem könnte es für die umgebende Wohnnutzung zu erheblichen Lärmbelästigungen kommen. Des Weiteren wird es als problematisch angesehen, dass
keine ausreichenden Stellplätze vorhanden sind.
Durch den Bauherrn wurde telefonisch angefragt, ob die Gemeinde
für das Unterhaltungscenter drei bis vier Stellplätze auf dem gegenüberliegenden öffentlichen Parkplatz „Hirschplatz“ zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stellen würde. Die Verwaltung sieht
dies mehr als kritisch, da der öffentliche Parkplatz „Hirschplatz“
immer ausgelastet ist und möchte hier auch keinen Präzedenzfall
für andere schaffen.
Einstimmig wurde das Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB
aufgrund der Unverträglichkeit des Bauvorhabens im Mischgebiet
nicht erteilt.
82. Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn
für das erste Halbjahr 2016
Laut Gemeindeordnung ist der Gemeinderat gemäß § 78 Abs. 4
GemO für die Annahme von Spenden für die Gemeinde oder ihre
Einrichtungen zuständig. Die Verwaltung darf Spenden nur unter
dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Gemeinderats entgegennehmen. Die endgültige Entscheidung über die Annahme trägt das Gremium.
Der Gemeinderat nahm die bis 30. Juni 2016 eingegangenen Sachund Geldzuwendungen nachträglich einstimmig gesammelt an.
83. Ertüchtigung und Modernisierung der Toilettenräume in
der Alten Kelter – Genehmigung der Abrechnung
Die Toilettenanlage in der Alten Kelter wurde im Jahr 2016 ertüchtigt und modernisiert. Alle Rechnungen liegen nun vor.
In der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2015 wurden die einzelnen Gewerke mit einer Angebotssumme in Höhe von insgesamt
62.394,88 Euro brutto an die einzelnen Firmen vergeben.
Dem Gemeinderat wurde die Kostenübersicht der tatsächlich angefallenen Kosten vorgestellt. Tatsächlich sind für die Baumaßnahme Kosten in Höhe von insgesamt 52.401,72 € angefallen.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die vorgelegte Abrechnung für die Ertüchtigungs- und Modernisierungsarbeiten in der
Toilettenanlage in der Alten Kelter. Insgesamt belaufen sich die
Kosten der Maßnahme auf 52.401,72 Euro.
84. Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung im Hohlweg
östlicher Teil und Straßensanierungsprogramm
– Genehmigung der Abrechnung
Im östlichen Teil des Hohlwegs wurden im Jahr 2015 der Kanal, die
Wasserleitung sowie der Straßenbelag erneuert. In diesem Zuge
wurden auch die Straßensanierungsmaßnahmen, die ursprünglich
für das Jahr 2014 vorgesehen waren, durchgeführt. Die Rechnungen von diesen Baumaßnahmen liegen nun vor.
In der Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2015 sind die Arbeiten
für die oben genannten Maßnahmen mit einer Angebotssumme
in Höhe von 444.121,14 Euro brutto an die Firma Langjahr Bau
GmbH aus Kirchheim am Neckar vergeben worden. Die Arbeiten
für den Rohrleitungsbau für die Wasserversorgung wurden an die
Firma Herbert Beyl zum Angebotspreis von 19.747,79 Euro brutto
vergeben.
Die Kostenübersicht über die tatsächlich angefallenen Kosten für
die oben beschriebenen Maßnahmen wurden dem Gemeinderat
vorgestellt.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die vorgelegte Abrechnung für die Sanierungsarbeiten im Hohlweg und den verschiedenen Straßenbauarbeiten. Insgesamt belaufen sich die Kosten der
Maßnahmen auf 515.535,82 Euro.
85. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hindenburgstraße 49
– Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. April 2016 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hindenburgstraße 49“ gemäß § 2 Abs.1 i. V. m. § 12 BauGB
gefasst.
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Das Vermessungsbüro Käser aus Untergruppenbach hat inzwischen den Entwurf des Bebauungsplans vom 31. Mai 2016 ausgearbeitet. Dieser umfasst folgende Bestandteile:
– Textteil für den Bebauungsplan
– Plan und zeichnerischer Teil
– Begründung
Die nächsten Schritte durch den Gemeinderat sind die Billigung
des Entwurfs sowie die Beschlussfassung über die öffentliche
Auslegung des Plans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Nach erfolgter
ortsüblicher Bekanntmachung der Auslegung und erfolgter Auslegung kann der Gemeinderat dann den rechtsverbindlichen Satzungsbeschluss fassen.
Einstimmig billigte der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hindenburgstraße 49“ in der vom Vermessungsbüro Käser aus Untergruppenbach gefertigten Fassung
vom 31. Mai 2016.
Außerdem beschloss der Gemeinderat einstimmig die öffentliche
Auslegung des Entwurfs nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung der Auslegung.
86. Zukünftige Organisation des Gutachterausschusses –
Übertragung von Aufgaben des örtlichen Gutachterausschusses auf die Große Kreisstadt Eppingen – Beschluss
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 24. Juni 2016 mit
der Frage der künftigen Organisation des Gutachterausschusses befasst. Dabei wurden durch Vertreter der Großen Kreisstadt
Eppingen verschiedene Möglichkeiten einer interkommunalen
Kooperation vorgestellt.
Im Rahmen dieser Vorberatung kristallisierte sich das Meinungsbild heraus, dass die Gemeinde Cleebronn nicht nur den rechtlich
zwingenden „Mindestinhalt“, also die Auswertung der Kaufpreissammlung und die Festlegung der Bodenrichtwerte auf die Große
Kreisstadt Eppingen übertragen soll. Darüber hinaus, so das Meinungsbild des Gremiums, soll auch die Erstellung von Verkehrswertgutachten durch die Große Kreisstadt Eppingen erfolgen. Die
örtlichen Cleebronner Gutachter werden auch weiterhin bei der
Erstellung der Gutachten eingebunden. Die Organisation, Vorbereitung und vor allem die fachtechnische Betreuung erfolgen aber
künftig durch Personal der Großen Kreisstadt Eppingen.
Die Große Kreisstadt Eppingen hat auf der Basis der Zahlen aus
2015 eine fiktive Kostenkalkulation für die Gemeinde Cleebronn erstellt. Dieser zur Folge wären in 2015 zusätzliche Aufwendungen
für die Dienstleistung der Stadt Eppingen von circa 6.000 € entstanden. Diese Zahl ist aber maßgeblich von der Anzahl der zu erstellenden Gutachten abhängig und wird daher von Jahr zu Jahr
schwanken. Da sich der Gutachterausschuss bereits heute externer
Berater bzw. Sachverständiger bedient, entsteht ein Teil dieser Kosten bereits heute. Diese werden an die Antragsteller weiter gegeben.
Der Gemeinderat hat sich bei seiner Vorberatung für eine einheitliche Betreuung des gesamten Gutachterausschusses durch Eppingen ausgesprochen. Diesem Votum schließt sich die Verwaltung an.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, folgende Aufgaben des
örtlichen Gutachterausschusses bzw. dessen Geschäftsstelle auf
die Große Kreisstadt Eppingen zu übertragen:
– Automatisierte Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, Ermittlung Bodenrichtwerte/wertrelevante Faktoren, Statistik für Marktberichte und Erhebungen
–
Erstellung von Verkehrswertgutachten für Grundstücke und
Rechte an Grundstücken
Weiter beschloss er Gemeinderat, dass die Übertragung ab 1.
Januar 2017 erfolgen soll. Die Verwaltung wird beauftragt und
ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzw. einen Dienstleistungsvertrag mit der Großen Kreisstadt
Eppingen abzuschließen.
87. Neukalkulation der Bestattungsgebühren
Die Kalkulation der Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren
wurde zuletzt im Jahr 2009 vorgenommen und am 24. April 2009
vom Gemeinderat neu festgesetzt. Im Prüfbericht der überörtlichen
Prüfung der Jahre 2010 bis 2013 wurde eine Neukalkulation der
Bestattungsgebühren empfohlen. Außerdem erfordert die Neuanlage der gärtnergepflegten Urnengräber eine Kalkulation der neuen
Grabformen. Die Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde an
die Kommunalberatung Kurz GmbH vergeben.
Für die Berechnung der Gebühren wurde das Kalkulationsschema der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zugrunde gelegt. Hierbei werden sowohl die Grabfläche, die Nutzungsjahre
sowie die Belegungsmöglichkeit des Grabs berücksichtigt.
Friedhöfe werden zu den kostenrechnenden Einrichtungen gezählt.
Die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Einnahmen sind durch
Entgelte zu beschaffen. In § 14 Kommunalabgabengesetz BadenWürttemberg (KAG) heißt es, dass die Gebühren höchstens so
bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.
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Zu den ansatzfähigen Kosten zählen neben den Betriebs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten auch die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen der betriebsnotwendigen Anlagen. Die
jährlichen Kosten wurden aus dem Durchschnitt der Jahre 2014
und 2015 sowie dem Planjahr 2016 gebildet.
Die Festlegung des Kostendeckungsgrads liegt im Ermessen des
Gemeinderats. Voraussetzung hierfür ist eine Gebührenkalkulation,
aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze (100 %)
hervorgeht. Der Gemeindetag empfiehlt, einen Kostendeckungsgrad von mindestens 60 % anzustreben. Gleichzeitig ist bei der
Gebührenfestsetzung zu beachten, dass die Höhe der Gebühren zuzüglich des festzusetzenden Auswärtigenzuschlags die Gebührenobergrenze von 100 % nicht überschreiten darf.
Der Zuschlag im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 der Friedhofssatzung für die Bestattung von auswärtigen Personen wird auf 20
% festgelegt. Dieser Zuschlag wird nicht erhoben, wenn die zu
bestattende Person in einer auswärtigen Betreuungseinrichtung
gewohnt hat und deshalb in Cleebronn abgemeldet werden
musste.
Bei den Bestattungsgebühren wird außerdem ein Zuschlag von
20 % für das Ausheben und Wiederauffüllen eines Grabes in
Handarbeit verlangt.
Die Einzelheiten konnten die Gemeinderäte aus der Bestattungsgebührenkalkulation entnehmen. Dabei sind teilweise deutliche
Änderungen der Gebühren auffällig. Die zum Teil deutlichen Änderungen haben mehrere Ursachen:
Zum einen wurde die Kalkulation 2009 auf einem anderem
Kalkulationsschema durchgeführt, als dies heute aktuell empfohlen wird. Zum anderen haben sich die Aufwendungen und
Kosten – wie in der allgemeinen Lebenshaltung auch – für den
Friedhofsbetrieb geändert. Zuletzt bewirkt auch ein geändertes
„Nutzerverhalten“ eine Verschiebung der Kalkulationsparameter.
So werden beispielsweise Urnengräber und Urnenstelen in weit
größerem Maße nachgefragt, als dies vor dem Jahr 2009 der
Fall war.
Herr Hirsch stellte die Kalkulation in der Sitzung vor.
Auf der Basis der vorgeschlagenen Gesamtkostendeckung von
80 % ergäben sich folgende Veränderungen gegenüber den bisherigen Gebühren:
neuebisherige
GebührGebühr
in €
in €
1. B
estattungsgebühren
für das Ausheben und Zudecken
1.1 eines einfachen Grabes
640
535
1.2 eines doppelttiefen Grabes
730
580
1.3 eines Kindergrabes (Personen unter 10 Jahren)
480
280
1.4 eines Urnenreihengrabes
275
150
1.5 eines Urnengrabes mit Stelen
140
150
1.6 Für die Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten
275 150
Für das Ausheben und Wiederauffüllen eines
Grabes in Handarbeit, ein Zuschlag von 20 %
2. Grabnutzungsgebühren für die Überlassung
2.1 eines Reihengrabes
600 970
2.2 eines Wahlgrabes
1.120 2.000
2.3 eines Urnenreihengrabes  425 560
2.4 eines Urnenwahlgrabes
1.650 1.000
2.5 eines Urnenreihengrabes in Grabstelen  390 750
2.6 eines Urnenwahlgrabes in Grabstelen
1.605 1.500
2.7 eines Urnenreihengrabes in einem gärtn. gepfl. Grabfeld 1.145
–
2.8 eines Urnenwahlgrabes in einem gärtn. gepfl. Grabfeld 1.805
–
2.9 eines „Exklusiven“ Urnenwahlgrabes
2.550
–
2.10 eines Kinderreihengrabes  395
600
3. Für die Verlängerung des Nutzungsrechts um 1 Jahr
3.1 eines Wahlgrabes   45 80
3.2 eines Urnenwahlgrabes    70 40
3.3 eines Wahlgrabes in Urnenstelen   65 60
3.4 eines Urnenwahlgrabes in einem gärtn. gepfl. Grabfeld   75 –
3.5 eines „Exklusiven“ Urnenwahlgrabes
  105
–
4. Kosten für die Nutzung der Friedhofshalle pro Tag  295
150
Kosten für die Nutzung der Kühlvitrine pro Tag  150
–
Einstimmig beschloss der Gemeinderat folgendes:
1. Der Vorlage einschließlich der Gebührenkalkulation, insbesondere den enthaltenen Festlegungen und Prognosen, wird zugestimmt.
2. Mit den im Gebührenvorschlag enthaltenen Gebührensätzen soll
eine Kostendeckung von 80 % erreicht werden. Dem Gebührenvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
3. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt die Bestattungsgebühren nach Ziffer 1.6 im Einzelfall zu erlassen.
4. Die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren im
Bestattungswesen ist noch zu ändern.
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88. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde
Cleebronn (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung vom 31. März 2004)
Beim vorherigen Tagesordnungspunkt 87 hat der Gemeinderat über die Friedhofsgebühren beschlossen. Die beschlossenen
Gebührensätze sind noch in der Friedhofssatzung der Gemeinde
Cleebronn festzulegen.
Ebenso ist die Friedhofssatzung aus redaktionellen und formellen
Gründen in einigen Punkten zu ändern und um die neuen Grabformen des gärtnerisch gepflegten Grabfeldes in der Satzung aufzunehmen.
Es handelt sich um folgende Änderungen:
- § 10 Abs. 2
Im neuen gärtnerisch gepflegten Grabfeld gibt es künftig die Möglichkeit, sich in einem Urnenreihengrab, Urnenwahlgrab oder in exklusiven Urnenwahlgräbern bestatten zu lassen. Außerdem wurde
das Kinderreihengrab in der Übersicht aufgenommen. Diese Tatbestände wurden daher in Abs. 2 Ziffer 8 bis 11 eingefügt.
- § 13
Zur Heilung eines Formfehlers bei der Satzungsänderung vom
15. April 2009 wurde der § 13 erneut aufgenommen, um Rechtssicherheit bezüglich der Satzung zu haben.
- §§ 13a und 13b
Die Paragraphen wurden neu aufgenommen, um die Grabarten
des gärtnerisch gepflegten Urnengrabfeldes zu definieren.
- § 14a Abs. 2 Nr. 3
Hier gab es eine redaktionelle Änderung. Die Firma Gießerei Gebrüder Schneider GmbH wurde durch einen allgemeinen Wortlaut
geändert.
Die Änderungssatzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses
lag den Gemeinderäten zur Entscheidung vor.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Friedhofssatzung.
Die Änderungssatzung wird noch separat im Mitteilungsblatt abgedruckt.
89. Bekanntgabe
Breitbandausbau
Bürgermeister Vogl berichtete, dass die Gemeinde einen positiven Förderbescheid für die Zuwendung von Beratungsleistungen
nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland bekommen wird. Sobald der Förderbescheid da ist, möchte die Gemeinde die Firma tkt teleconsult
GmbH mit den Beratungsleistungen beauftragen.
Der Gemeinderat nahm die Auftragserteilung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Freitag, 23. September 2016, statt.
Ist Ihre Hausnummer gut sichtbar?
Für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist es von elementarer
Wichtigkeit, den Einsatzort schnellstmöglich zu erreichen, um genauso schnell helfen zu können.
Viel zu oft fahren die Hilfsorganisationen jedoch sowohl tagsüber
als auch nachts durch Straßen und finden die richtige Hausnummer nicht, weil sie entweder gar nicht vorhanden ist oder durch
Gegenstände oder Bewuchs von Bäumen und Hecken verdeckt
ist. Für eine schnelle Hilfe ist es daher von besonderer Wichtigkeit, dass Ihre Hausnummer klar zu erkennen ist. Insbesondere
möchten wir unsere Einwohner in neuen Wohnhäusern auf diese
Wichtigkeit aufmerksam machen.
Um gute Sichtbarkeit zu gewährleisten, bieten sich Hausnummern
an, die mit starkem Kontrast versehen sind, mit LED beleuchtet
werden oder selbstreflektierend sind. Zudem sollte Ihre Hausnummer eine entsprechende Größe haben, so dass man sie auch aus
einem langsam fahrenden Fahrzeug heraus erkennen kann. Des
Weiteren sollten sie sich farblich vom Hintergrund absetzen und
nicht von Pflanzen bewachsen sein. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sorgen Sie dafür, dass Ihr Klingelschild richtig
beschriftet und gut lesbar ist.
Übrigens ist das Anbringen einer Hausnummer nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Cleebronn eine zwingende Vorschrift
und kann bei Nichtbeachten mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belangt werden.
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29.07.2016
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB „Hindenburgstraße 49“
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn hat in seiner Sitzung
vom 22.07.2016 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und
dessen Auslegung beschlossen.
Maßgeblich hierfür ist der Bebauungsplanentwurf des Vermessungs- und Planungsbüros Matthias Käser, Untergruppenbach, in
der Fassung vom 31.05.2016.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flst.-Nr. 4658/2, Hindenburgstraße 49, er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Städtebauliches Ziel der Planung ist es, eine innerörtliche Baulücke
umzunutzen und dort eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das
geplante Vorhaben umfasst die Errichtung eines Einfamilienhauses
mit zwei Stellplätzen, maßgeblich hierfür ist der Vorhaben- und Erschließungsplan, welcher Teil des Bebauungsplans ist.
Die öffentliche Auslegung findet von 08.08.2016 bis 08.09.2016
während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Cleebronn, Rathaus, Keltergasse 2, 74389 Cleebronn, Flur im 1. Ober-
Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und
Bäumen
Durch die feucht-warme Witterung ist das Grün an Hecken, Sträuchern und Bäumen in den letzten Wochenbesonders stark gewachsen. Dadurch wachsen Pflanzen teilweise auch in Gehwege und
Straßen ein, so dass diese dann nur mit Einschränkungen benutzt
werden können. Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von
Grundstücken werden deshalb gebeten, die entlang der Gehwege und Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren
Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen, im
Interesse der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden. Dabei müssen folgende Lichträume frei bleiben: 4,50 m über der gesamten
Fahrbahn, 2,30 m über Fußwegen, 4 m über den je 0,50 m breiten
Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn
anschließen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den
Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden
sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen.
CLEEBRONN
geschoss statt. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung
einer Umweltprüfung verzichtet.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraumes auch
im Internet unter http://www.vermessung-kaeser.de/verfahren.
htm abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Cleebronn, Rathaus, Keltergasse 2, 74389 Cleebronn,
abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten
geltend gemacht werden können (Verwirkungspräklusion).
Cleebronn, den 29.07.2016
gez. Vogl, Bürgermeister
CLEEBRONN
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Sperrung Ortsdurchfahrt Frauenzimmern
Das Finanzamt Heilbronn informiert:
Seit 25. Juli bis Anfang Dezember wird die Ortsdurchfahrt in Frauenzimmern teilweise gesperrt:
Sperrung: Von der Einmündung Cleebronner Straße bis zum
Betonwerk Amos in Richtung Brackenheim.
Umleitungen werden wie folgt eingerichtet:
Von Stockheim kommend über die Karl-Heim-Straße und die Riedfurtstraße auf die Brackenheimer Straße. Und in die andere Richtung von Brackenheim kommend über Am Weihergraben und die
Langwiesenstraße auf die Cleebronner Straße.
Was brauchen Auszubildende und Ferienjobber für‘s Finanzamt?
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Für alle Schülerinnen und
Schüler beginnt die schönste Zeit des Jahres. Viele nutzen diese
Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Für diese Personen stellt
sich die Frage, was bei Aufnahme eines Ferienjobs steuerlich zu
beachten ist.
„Die steuerlichen Regelungen sind unkompliziert und sollten
niemanden von seinem Job abhalten. Die Vorlage einer Papierbescheinigung beim Arbeitgeber ist nicht erforderlich“. Rechtzeitig vor Ferienbeginn wies Finanzpräsident Dietrich Weilbach,
Steuerabteilungsleiter der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, darauf hin.
Was ist konkret zu veranlassen? Auszubildende und Ferienjobber
müssen ihrem Arbeitgeber lediglich ihre Identifikationsnummer
und ihr Geburtsdatum mitteilen sowie angeben, ob es sich um
das erste Dienstverhältnis handelt. Anhand dieser Daten kann der
Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen.
Bei den meisten Auszubildenden und Ferienjobbern fallen aufgrund von pauschalen Freibeträgen gar keine Steuern an. „Sind
jedoch die steuerfreien Lohngrenzen überschritten, hat der Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten.
Diese können sich die Auszubildenden und Ferienjobber nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim
Finanzamt zurückholen.“ so der Finanzpräsident abschließend.
Tripsdrill: Der neue Themenbereich um Karle
Kolbenfresser ist eröffnet
Der Schwerlastverkehr wird überörtlich umgeleitet:
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn
Polizei präsentiert sich auf der Landesgartenschau in Öhringen
Polizei hautnah gibt es am 18. September bei dem „Großen Tag
der Polizei“ auf dem Landesgartenschaugelände in Öhringen.
Es präsentieren sich die verschiedenen Dienstzweige wie Verkehrs-, Wasserschutz- und Kriminalpolizei mit Fahrzeug- und
Geräteausstellungen. Experten der Polizei stehen an diesem Tag
den Bürgern für Fragen zur Verfügung. Es gibt Informationen der
Kriminal- und Verkehrsprävention zum Beispiel über Einbruchssicherung, Falschgeld und Alkohol im Straßenverkehr. Auf die
kleinen Landesgartenschaubesucher wartet ein Kettcar-Parcours,
ein Polizeimotorrad, auf dem sich Kinder fotografieren lassen
können und vieles andere mehr. Bei einem Quiz ist ein Flug mit
dem Polizeihubschrauber oder ein Besuch bei den Hundeführern
sowie eine Fahrt mit dem Polizeiboot zu gewinnen. Über die Mittagessenzeit spielt die Big Band des Polizeipräsidiums Heilbronn
auf der Sparkassenbühne. Auf der Aktionswiese beweisen um
14.15 Uhr die Polizeireiter aus Mannheim mit einer beeindruckenden Show, was die Dienstpferde alles können. Nicht nur Pferdekenner werden mehr als einmal kräftig durchatmen aufgrund der
unglaublichen Leistungen der Polizeipferde und ihrer Reiterinnen
und Reiter. Um 16 Uhr zeigen die sechsbeinigen Teams der Hundeführerstaffel des Polizeipräsidiums nicht weniger Erstaunliches.
Show vermischt sich mit Realität – die spannende Unterhaltung
ist gewiss.
Was vor rund vier Jahren mit der Planung der Katapult-Achterbahn
„Karacho“ begann, wurde nun mit der Fertigstellung des neuen
Areals rund um das Tüftlergenie „Karle Kolbenfresser“ vollendet.
Der Erlebnispark Tripsdrill erweitert somit das Angebot um seinen
bislang größten Themenbereich. Dazu zählen das Gebäude „Karle
Kolbenfresser & Sohn“ mit Restaurant und Tagungsbereich sowie
die neue Familienattraktion „Heißer Ofen“. Auch im Wartebereich
bei der Katapult-Achterbahn „Karacho“ sind nun alle Erfindungen
und Kuriositäten des Tüftlers zu bestaunen.
Für die Originalität, Qualität und Authentizität ist der Erlebnispark
Tripsdrill seit mittlerweile 87 Jahren bekannt. Das Motto „Mit Liebe
gemacht!“ spiegelt sich überall im Park wider – so natürlich auch
im neuen Themenbereich von und mit Karle Kolbenfresser. Als die
Katapult-Achterbahn „Karacho“ gebaut und im Juli 2013 eröffnet
wurde, stand bereits fest: Hier entsteht ein neuer, großer Themenbereich. „Mit dem Bau der Karacho haben wir einen technischen
Meilenstein gesetzt. Darauf wollten wir natürlich aufbauen. Wir
sind stolz, uns dieser Herausforderung gestellt zu haben und mit
dem Themenbereich um unseren Tüftler Karle Kolbenfresser ein
weiteres Großprojekt vollendet zu haben.“, so Tripsdrill-Geschäftsführer Helmut Fischer. 2014 begann der Bau des einzigartigen Fabrikgebäudes „Karle Kolbenfresser & Sohn“. Im Sommer 2015 ging
ein Teilbereich an den Start. Zum Beginn der Saison 2016 wurde
das liebevoll gestaltete Restaurant „Zur Werksküche“ für die hungrigen Besucher geöffnet.
Attraktionen und Wartebereiche werden in Tripsdrill bis ins kleinste
Detail thematisiert. So entstand das einzigartige Gebäude „Karle
Kolbenfresser & Sohn“ als Unikat. Bevor es überhaupt an die Planung ging, wurden zahlreiche Fabrikgebäude in der Umgebung
besichtigt – unter anderem in Kornwestheim, Bietigheim und Bönnigheim. Denn das Gebäude sollte so realitätsgetreu wie möglich
gestaltet werden, da sich alle Attraktionen und Bauten in Tripsdrill
harmonisch in die Landschaft und die Region einfügen. Überall
sind einzigartige Details zu erkennen. So sind im Mauerwerk rund
22.000 Klinkersteine verbaut. Für den Innenbereich wurde ein spezieller Industrieboden gewählt, die Wände zeigen deutliche „Alterungsrisse“, Aufzug und Türen wurden bewusst rostig gestaltet.
Elektrische und andere Installationsleitungen wurden – wie früher
üblich – Aufputz verlegt.
Dies sind nur einige Beispiele, die die Philosophie von Tripsdrill
widerspiegeln. Das Restaurant „Zur Werksküche“ erweitert das
gastronomische Angebot in Tripsdrill und bietet Platz für insgesamt 300 Gäste.
Die Nachfrage an Tagungsmöglichkeiten in Tripsdrill wächst stetig. Daher wurde die „Tüftlerstätte“ im Obergeschoss der Fabrik
von Karle Kolbenfresser integriert, ein Tagungsraum der ganz besonderen Art. 120 kreative Köpfe haben in diesem klimatisierten
Raum Platz. Modernste Technik macht Arbeit zum Vergnügen! Besonderer Höhepunkt: Morgens um 9.50 Uhr, bevor die KatapultAchterbahn für die Parkbesucher öffnet, können die Tagungsgäste
exklusiv zur ersten Fahrt des Tages mit der Karacho starten und
dann mit frischem Kopf in die Tagung gehen.
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29.07.2016
CLEEBRONN
Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern auf
öffentlicher Fläche
Leider musste in jüngerer Vergangenheit wieder verstärkt festgestellt werden, dass Kraftfahrzeuganhänger auf öffentlichen Flächen
und Parkplätzen längerfristig abgestellt werden. Wir möchten wiederholt darauf aufmerksam machen, dass Kraftfahrzeuganhänger
nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Abstellflächen geparkt werden dürfen. Dies gilt sowohl für Anhänger als auch z. B.
für Wohnwagen oder ähnliche Fahrzeuge und ist in der Straßenverkehrsordnung entsprechend geregelt.
Die öffentlichen Stellplätze dienen dem normalen Verkehr und
dürfen nicht als dauerhafte Abstellflächen für Anhänger privat genutzt werden. Bitte stellen Sie Kraftfahrzeuganhänger auf Privatflächen ab, da sonst bei einer Anzeige ein Ordnungswidrigkeitsverfahren droht.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Kinderferienprogramm 2016 – freie Plätze
Die neue, interaktive Familienattraktion „Heißer Ofen“ bildet einen
weiteren Baustein in diesem Themenbereich. Pünktlich zum Start
der Sommerferien ist diese Anlage für Klein und Groß in Betrieb
gegangen. Hier heizen die Besucher auf nostalgisch gestalteten
Motorrädern in die Steilkurve. Auch beim „Heißen Ofen“ handelt
sich um eine eigens für Tripsdrill konzipierte und designte Attraktion – ein weiteres Unikat also. Alles ist authentisch: Deshalb sind
die auf alt getrimmten Motorräder mit Gepäcktaschen, Kfz-Kennzeichen und TÜV-Plaketten ausgestattet. Selbst die Kfz-Kennzeichen sind auf Tripsdrill abgestimmt und stehen für wichtige
Kennzahlen in der jahrzehntelangen Geschichte von Deutschlands
erstem Erlebnispark.
Die interaktive Familienattraktion ist ein Rundfahrgeschäft und besteht aus acht Motorrädern mit Beiwagen. Der Lenker des Motorrads ist nicht nur zur Zierde angebracht: Betätigt der Fahrgast das
Handgas, hebt sich das Motorrad auf bis zu 3,3 Meter in die Höhe
und neigt sich bis zu 80 Grad in die Steilkurve. „Wir haben diese
Familienattraktion bewusst zwischen Karacho und Mammut platziert – denn auch die Kleinen sollen ihren Spaß haben“, so Benjamin Fischer, Mitglied der Tripsdrill-Geschäftsführung. Bereits ab
drei Jahren und 90 cm Größe darf sich der Nachwuchs auf die
Motorräder setzen. Aber auch die Großen, die schon immer vom
Motorradfahren geträumt haben, dürfen mitfahren.
Bürgermeister Thomas Vogl gratulierte anlässlich der Einweihung im Namen der Gemeinde – „aber auch als Vater von drei
Kindern im Tripsdrill-fähigen Alter.“ Er hob in seiner Ansprache
die unglaubliche Dynamik hervor, die der Erlebnispark in den
vergangenen Jahren erfahren hat. Durch das besondere Augenmerk beim Bau neuer Attraktionen auf die Optik und Verträglichkeit mit der Umgebung, gab es im Rahmen der Genehmigungsverfahren noch nie Bedenken seitens der Gemeinde. Die
dynamische Entwicklung des Parks einerseits und die Führung
als Familienbetrieb andererseits, so Bürgermeister Vogl weiter,
garantieren eine enge Bindung an die Heimat und die Region.
Diese Verbundenheit trägt dazu bei, dass der ganz überwiegende Teil der durch Tripsdrill betriebenen Wertschöpfung vor Ort
oder in der Region bleibt. Der Gemeindechef hob hervor, dass
die touristische Nr. 1 im Heilbronner Land definitiv in Cleebronn
liegt und die Gemeinde sehr stolz ist. Natürlich ließ es sich Bürgermeister Vogl nicht nehmen, die neue Fahrattraktion selbst zu
testen.
Es gibt noch freie Plätze beim Kinderferienprogramm 2016:
Nr.   5 05.08.2016 Wir bauen einen Neo Fighter Buggy
Nr. 10 12.08.2016 Fahren mit ferngesteuerten Modellbauautos
Nr. 11 13.08.2016 „Musik liegt in der Luft“
Nr. 12 15.08.2016 Spiel und Spaß mit der Feuerwehr
Nr. 14 17.08.2016 Kinderyoga und Entspannung für 4- bis 6-Jährige
Nr. 16 19.08.2016 Besuch des Landtags und des Fernsehturms
Nr. 17 20.08.2016 Schnitzeljagd Revolution
Nr. 20 25.08.2016 Nachtwanderung mit Fackel
Nr. 22 27.08.2016 Schießsport
Nr. 24 02.09.2016 Tennis und Fun
Nr. 25 08.09.2016 Erlebnispark Tripsdrill
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Keller, Telefon:
07135/985612
Viel Vergnügen beim 24. Cleebronner Ferienprogramm 2016!
Aktuelle Führungstermine
Sonntag, 31. Juli – Historische Stadtführung mit Stadtbüttel Hillers Loui
Mit Stadtbüttel Hillers Loui alias Andrea Täschner reisen Sie zurück in die Zeit unserer Großeltern und erfahren
mehr über Ereignisse, Menschen und Geschichten von damals.
Treffpunkt: 16 Uhr an der Rathausburg. Dauer: ca. 2 Stunden.
Kosten: 5 Euro pro Person, Kinder frei. Anmeldung unter Telefon
07133/20770.
Donnerstag, 4. August – Denkanstöße mit Theodor Heuss
Mit Susanne Blach begeben Sie sich auf eine biographische
Führung auf den Spuren des 1. Bundespräsidenten durch seine
Geburtsstadt. Sie flanieren entlang prägnanter Heuss-Zitate und
Geschichte(n) und selbstredend rundet ein Glas Lemberger den
Spaziergang ab. Treffpunkt: 18.30 Uhr am Theodor Heuss Museum. Kosten: 6,50 Euro inklusive 0,1 l Wein und Glas. Anmeldung
unter Telefon 07135/105105.
Freitag, 5. und 12. August – Exkursion ins Abendrot
Lehrreiche und spannende Erlebnistour mit dem Wildhüter durch
die abendliche Waldlandschaft des Wildparadieses. Treffpunkt:
18.30 Uhr am Wildparadies Tripsdrill. Kosten: 5 Euro für Kinder
bis 11 Jahre, Jugendliche/Erwachsene 7 Euro. Anmeldung unter
Telefon 07135/999333.
Montag, 15. August bis Freitag, 19. August – Abenteuer erleben auf den Spuren von Robin Hood
Kinder aufgepasst! Erlebt fünf Tage mit den Naturparkführern
Angelika Hering und Michael Wennes zu Lebzeiten von Robin
Hood. Von versteckten Räuberlagern bauen, über das Herstellen
einer Räuberausrüstung bis hin zu echten Räubermahlzeiten ist
alles dabei. Dieses spannende und unvergessliche Abenteuer
dürft ihr nicht verpassen! Kosten: 130 Euro inkl. Material und
Lebensmitteln.
Ankündigung: Fünf Tage Bauernhof hautnah vom 22. bis 26.
August und 5. bis 9. September. Info/Anmeldung unter Telefon
07046/7741 oder www.zaberwolke.de.
Samstag, 6. August – Lauffen zu beiden Ufern des Neckars
Abendführung mit Hartmut Wilhelm, auf Wunsch mit Einkehr. Besichtigt werden vor dem herrlichen Neckarpanorama Regiswindiskirche und Kapelle, Hungerlinde, Grafenburg und Gefängnis.
89 Minuten Unterhaltung! Treffpunkt: 18 Uhr an der Regiswindiskirche, Kosten: 5,00 € Erwachsene, Kinder frei. Anmeldung unter
Telefon 07133/5869 oder [email protected].
Neckar-Zaber-Tourismus e. V., Heilbronner Straße 36, 74336 Brackenheim, Tel. 07135/933525, Fax 933526, E-Mail: [email protected], www.neckar-zaber-tourismus.de.
ÖZ: Mo., 9 – 13 Uhr, Di. – Fr., 9 – 18 Uhr, Sa., 10 – 13 Uhr.
29.07.2016
CLEEBRONN
Naturparkinfo
Erlebnisführungen mit den Naturparkführern
„Auf den Spuren der Wildkatze“
Zaisersweiher, Mittwoch, 3. August, 9 bis
12 Uhr
Kinder (6 bis 10 Jahre) erforschen das
Leben der Wildkatze. Nachdem die Wildkatze 2011 durch DNA-Spuren an Lockstäben im Stromberg nachgewiesen werden konnte, begeben sich
die Naturparkführerinnen Gaby Hoffmann, Birgit Walter und Nicole
Beck zusammen mit den Kindern auf Spurensuche. Dabei erfahren die Jungen und Mädchen spielerisch viel Interessantes über
die Lebensweise der scheuen Waldbewohnerin. Kosten 5,00 €,
Geschwister 3,00 €. Bitte kleines Vesper und Getränk mitbringen.
Veranstalter, Anmeldung und Infos: Naturparkführerinnen Birgit
Walter, Telefon 07041/45027, [email protected] oder Gaby
Hoffmann, Telefon 0176/54711626, [email protected]
Brunch auf dem Bauernhof
Sonntag, 7. August, ab 10 Uhr
Eingebettet in den Naturpark bieten ausgewählte Bauern- und
Winzerhöfe allerlei liebevoll zubereitete Köstlichkeiten aus eigener
Produktion. Hinter den Kulissen erfährt der interessierte Besucher
jede Menge über die tägliche Arbeit auf den Höfen. Und so ganz
nebenbei sorgt der Verzehr der regionalen Produkte für Landschaftspflege mit Messer und Gabel und damit für den Erhalt der
schönen Naturparklandschaft.
Anmeldung direkt bei den teilnehmenden Höfen
Infos am Naturparkzentrum oder auf der Website des Naturparks
unter www.naturpark-sh.de, Telefon 07046/884815.
„Fünf Tage Bauernhof erleben“
Zaberfeld, Montag, 22., bis Freitag, 26. August,
Zweiter Kurs: Montag, 5. September bis Freitag, 9. September,
täglich von 9 bis 14 Uhr
Kinder von 6 bis 10 Jahren können fünf Tage lang mit Angelika
Hering das Bauerhofleben bei Familie Hering mit ihren ArchehofTieren erleben. Bei verschiedenen Aktionen gibt es Einblicke in
typische Bauernhofarbeiten wie das Füttern der Tiere. Basteln,
Geschichten, aber auch Spielen auf dem Heuboden sowie gemeinsames Kochen stehen auf dem Programm.
Je Kurs 98 € + 12 € für Material/Lebensmittel, insgesamt 110 €
Rucksack mit Vesper und Getränk für zwischendurch sind mitzubringen. Veranstalter, Anmeldung und Info: Naturparkführerin
Angelika Hering, Telefon 07046/7741, www.zaberwolke.de
73. Geburtstag
31.07.1943
Alfred Martin Mayer, Friedhofstraße 5
94. Geburtstag
03.08.1922
Marie Luise Hoffmann, Steuppergstraße 67
Den Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen
ihnen Gesundheit und alles Gute.
Glückwünsche auch an all diejenigen, die hier nicht
genannt werden wollen.
Mitteilungen der Schulen
Zweckverband Musikschule Lauffen a. N. und
Umgebung
Anmeldungen Schuljahr 2016/17
Bereits jetzt nehmen wir wieder Anmeldungen für alle Instrumente
entgegen. Einige Fächer sind sehr stark frequentiert, weswegen
ein früher Unterrichtsantrag den Platz für das neue Schuljahr (Beginn 01.10.2016) sichert. Sie können Ihren Unterrichtsantrag, Ihre
Ummeldung und Ihre Abmeldung (bis spätestens 19.08.) bequem
online erledigen. Dabei werden Ihre Angaben im Online-Formular
ausschließlich per SSL verschlüsselt an uns übertragen.
Kurse der Musikalischen Frühförderung im Schuljahr 2016/17
(Änderungen vorbehalten)
Lauffen
Dienstag
16.00 Uhr Musikmäuse (1,5- bis 3,5-Jährige)
Dienstag
16.50 Uhr Musikzwerge (4- bis 6-Jährige)
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Talheim
Mittwoch 15.30 Uhr Musikzwerge (4- bis 5-Jährige)
Mittwoch 16.15 Uhr Musikzwerge (5- bis 6-Jährige)
Flein
Donnerstag 15.30 Uhr Musikmäuse (ab 1,5 Jahren)
Donnerstag 16.15 Uhr Musikzwerge (ab 4 Jahren) Donnerstag 17.00 Uhr Musikzwerge (5- bis 6-Jährige)
Stockheim
Kurszeit noch offen
In Pfaffenhofen, Nordheim, Cleebronn, Güglingen, Kirchheim,
Brackenheim und Neckarwestheim sind weitere Kurse in den
Fächern Musikmäuse, Musikzwerge und Musiklöwen vor Ort
nach entsprechendem Anmeldungseingang möglich.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat.
Ferien in der Musikschule
Das Büro der Musikschule bleibt während der Ferien für den
öffentlichen Publikumsverkehr vom 1. August bis einschließlich
2. September 2016 geschlossen. Ebenso sind wir am Donnerstag, dem 28. Juli, ab 14.00 Uhr, wegen unseres diesjährigen Lehrerausfluges nicht erreichbar. In dringenden Fällen kontaktieren Sie
uns bitte per Mail.
Kontakt:
Zweckverband Musikschule Lauffen a. N. und Umgebung,
Südstr. 25, 74348 Lauffen am Neckar; Telefon 07133/4894; Fax
07133/5664; E-Mail: [email protected]; Internet:
https://musikschule-lauffen.de
Realschule Güglingen
137 haben Prüfung bestanden – Entlassfeier der Realschule
Güglingen
137 Schülerinnen und Schülern konnte Schulleiter Klaus Pfeil zusammen mit den Klassenlehrkräften am 15.07.2016 das Zeugnis der „Mittleren Reife“ überreichen. Nachdem Louis und Nils
Sigmund mit Tuba und Trompete auf die Feier einstimmten, begrüßten die Moderatoren Eva Hertner und Marko Bjelanovic die
Gäste in der festlich geschmückten und vollbesetzten Blankenhornhalle.
Rektor Klaus Pfeil betonte in seiner Rede, dass 97 % der SchülerInnen mit einem Gesamtschnitt von 2,6 bestanden hätten. Vier
Schülerinnen mit der Note 1. Ansonsten hätte es dieser Jahrgang
ihm nicht leicht gemacht. „Ihr wart wie das diesjährige Wetter“,
so Pfeil weiter, „wechselhaft und unberechenbar“. Der Schulleiter
fand daher auch kritische Worte, legte aber auch Wert darauf, dass
sich viele Schülerinnen und Schüler hoch motiviert und engagiert
auf die Prüfungen vorbereitet hätten. An konkreten Beispielen zeigte er den „wechselhaften Jahrgang“ auf und fand dabei auch sehr
persönliche Worte. Er gratulierte aber von Herzen allen, die die
Prüfung bestanden haben und verband diesen Glückwunsch mit
dem Dank an sein Lehrerkollegium, das mit seiner hervorragenden
Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum sehr guten Ergebnis der
Prüfung beigetragen hätte.
Bei der anschließenden Preisverleihung wurde Klaus Pfeil vom
stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Güglingen, Herrn Markus
Xander, Frau Silke Koska (Elternbeirat/Förderverein) und Frau Irene
Gutbrod (Partnerschaftsverein für Europa) unterstützt. Markus
Xander verglich die Situation der Schüler mit der Fußball-EM. „Das
Trainingslager Schule ist nun vorbei, jetzt steht ihr auf dem Platz“,
machte er deutlich. Er forderte die Absolventen auf, wie beim Fußballspiel Geduld zu haben, sich von Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen und wünschte ihnen, dass sie von Verletzungen
verschont blieben.
Schülersprecherin Marie Sura ließ das abgelaufene Schuljahr auf
ihre humorvolle Art und Weise Revue passieren und sprach so
manchem Mitschüler aus dem Herzen.
Ein buntes Rahmenprogramm umspannte die Zeugnisverleihung
und die Preisübergabe. Gesangs- und Musikbeiträge der Klasse 10f sowie von Melis Kücükkareman, Leon Niklas Müller, Julia
Baric, Kerstin Jerke, Denise Wolfgang und Christine Fengler. Letztere trug sogar gekonnt eine Eigenkomposition vor. Die TheaterAG der RS Güglingen und ein Quiz der Klasse 10e rundeten das
Programm ab, durch welches nach der Pause charmant Tamara
Howorka und Maximilian Moser führten.
Konrektorin Sandra Stahl dankte am Schluss allen Beteiligten, insbesondere denjenigen, die zum Gelingen des Programmes beigetragen haben. Ihr Dank ging auch an die Stadt Güglingen, an die
Eltern und an das Kollegium. Unterstützt wurde die Entlassfeier
von den Eltern der 10er Klassen und den Klassen 9, die für das
Schmücken der Halle und für die Bewirtung sorgten.
Die Schulgemeinschaft sagt danke an alle Beteiligten für den
unterhaltsamen Abend.
Seite 9
29.07.2016
Die Preisträger:
Franz-Fiedler-Preis (Naturwissenschaftlicher Preis): 1. Melea
Pfitzenmaier/2. Thea Fischer, Carina Deubler
Preis aus der Emil-Weber-Stiftung (Bester Gesamtschnitt
im Zeugnis): 1. Melea Pfitzenmaier/2. Carina Deubler/3. Thea
Fischer/4. Christina Dautel
Herbert-Grotz-Technikpreis: Melissa Rumey
Sonderpreis des Elternbeirats (geisteswissenschaftliche Fächer): 1. Melea Pfitzenmaier/2. Christina Dautel, Carina Deubler,
Thea Fischer, Melissa Rumey
Preis aus der Franz-Fiedler-Stiftung (musisch-technischer
Preis): 1. Lena Heinz, Lena Hischmüller, Jennifer Mann
Sonderpreis Kernfächer: 1. Melea Pfitzenmaier, Melissa
Rumey/2. Carina Deubler
Sonderpreis Fremdsprachen (Preis für sehr gute Leistungen
im Fach Englisch bzw. Französisch):
Englisch: Medine Citak, Leon Niklas Müller, Kerstin Jerke
Französisch: Melea Pfitzenmaier, Carina Deubler, Chiara Schäfer
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Allgemeine kirchliche Nachrichten
Premiere bei der “Cleebronner Männerloge“
Am Dienstag 19. Juli, fand in der Weingärtner Genossenschaft Cleebronn-Güglingen eine Premiere der Cleebronner Männerloge statt,
diesmal mit „Plus“. Frauen waren extra eingeladen, um dem gehaltvollen und witzigen Vortrag von Beate Weingardt zu folgen.
Über eine Stunde lang begeisterte die Referentin die ca. 80 Frauen
und Männer mit wissenschaftlich untermauerten Bestätigungen rollentypischen Verhaltens. Am Tiefgang jedoch fehlte es nicht, da so
manches Beispiel so oder ähnlich von den Zuhörern bestätigt wurde
und es an Handlungsempfehlungen nicht mangelte. Das Erkennen
und Akzeptieren der Andersartigkeit von Mann und Frau ist der
Schlüssel zu mehr Verständnis und einer offeneren Kommunikation.
Viele lachende und nachdenkliche Gesichter konnten an diesem
kurzweiligen Abend gesichtet werden.
Am Ende stand fest: eine gelungene Veranstaltung. J. Hofmann
Evangelische Kirchengemeinde
Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem
Volk, das er zum Erbe erwählt hat!
Ps 33, 12
Sonntag, 31.07.: 11.00 Uhr „Kirche im Grünen“ im Burggraben
auf dem Michaelsberg mit Pfr. Schuster. Es spielt der Posaunenchor von Cleebronn. Das Opfer ist für das Evang. Bauernwerk in
Württemberg. Bei Regenwetter findet der Gottesdienst in der St.
Michaelskirche statt.
In den Sommerferien finden keine Gruppen und Kreise statt.
Hinweise:
Sonntag, 7. August 2016, 10.30 Uhr Gottesdienst im Rahmen des
Zabergäu-Pokals auf dem Sportplatz mit Pfr. Schuster.
Mit herzlichen Segenswünschen!
Ihr Pfarrer Dietmar Schuster
Weitere Informationen und Berichte finden Sie im Internet unter
www.kirche-cleebronn.de
Evangelisch-methodistische Kirche
Gemeindebüro und Kontakt: Pastor Uwe Kietzke, Güglingen, Tel. 07135/6615;
Homepage: www.emk.de/botenheim, E-Mail: [email protected]
Herzlich willkommen zu unseren Veranstaltungen
Samstag, 30.07.: 13:30 Uhr Kirchliche Trauung von Lea und
Sebastian Burrer in der Cyriakus-Kirche in Bönnigheim.;
Sonntag, 31.07.: 9:45 Croissant und mehr; 10:30 Uhr Gottesdienst;
parallel findet Kindergottesdienst statt; 19:00 Uhr Jugendhauskreis
(Ort nach Absprache, Info-Tel. Jochen Türk, 07143/23061); 20.00
Uhr Hauskreis bei Fam. Weber, Güglingen (Info-Tel. 07135/937770)
Mittwoch, 03.08.: 19:00 Hauskreis 44plus Abschlussfest
Sommerfest
Bei herrlichem Sommerwetter konnten wir am vergangenen Sonntag miteinander das Gemeinde-Sommerfest feiern. Das diesjährige Kinderprojekt der Sonntagschule in Swasiland begleitete uns
durch den ganzen Tag. Ein herzliches Dankeschön an alle, die im
Gottesdienst, beim Mittagessen, bei Kaffee und Kuchen oder bei
der Spielstraße der Kinder mitgeholfen haben.
Telefonseelsorge Heilbronn 0800/1110111
Jeden Tag und im Notfall
auch nachts für Sie zu sprechen.
CLEEBRONN
Katholische Kirchengemeinde
Wir sind für Sie da:
Pfarrer Oliver Westerhold, Tel. 07135/5304, [email protected];
Vikar Steffen Vogt, Tel. 07135/9362046, [email protected];
Diakon Willi Forstner, Tel. 07135/932668, [email protected];
Diakon Hans Gronover, Tel. 07135/9361136;
Kath. Pfarramt St. Michael, Brackenheim, Tel. 07135/5304;
Pfarrbüro Güglingen, Tel. 07135/98080, [email protected];
Öffnungszeiten: Mi., 17–19 Uhr, Fr. 15–17 Uhr
Unsere Homepage: kath-kirche-zabergaeu.de
Freitag, 29.07.: 19.00 Uhr Eucharistie, Michaelsberg
Samstag, 30.07.: 19.00 Uhr Eucharistie zum Sonntag, Stockheim
Sonntag, 31.07.: 9.00 Uhr Eucharistie mit Taufe, Michaelsberg,
10.30 Uhr Eucharistie, Güglingen
Dienstag, 02.08.: 19.00 Uhr Eucharistie, Stockheim
Samstag, 06.08.: 19.00 Uhr Eucharistie zum Sonntag, Brackenheim
Sonntag, 07.08.: 9.00 Uhr Eucharistie, Michaelsberg, 10.30 Uhr
Eucharistie, Stockheim
Termine
Montag, 01.08.: 19.00 Uhr Tanzmeditation in der Kirche in Güglingen
Gottesdienste in der Ferienzeit
In den Sommerferien vom 31.07.- 31.08.2016 findet werktags jeweils nur eine Eucharistiefeier in Stockheim statt. An den Wochenenden feiern wir einen Sonntagvorabendgottesdienst am Samstag
und zwei Sonntagsgottesdienste. Entnehmen Sie diese Gottesdienstzeiten und -orte den Mitteilungsblättern der bürgerlichen
Gemeinden Brackenheim, Güglingen, Cleebronn, Zaberfeld und
Eppingen oder unserer Homepage www.kath-kirche-zabergaeu.de
VEREINSNACHRICHTEN
Allgemeine Vereinsinformationen
50. Zabergäu-Pokal in Cleebronn
Auf abwechslungsreiche, interessante und spannende Spiele mit
den 13 antretenden Mannschaften dürfen sich auch in diesem Jahr
wieder die Zuschauer freuen.
Am Freitagabend ist gute Laune bei der Players Party ab 20 Uhr
angesagt. Der Sonntag beginnt mit einem Gottesdienst um 10.30
Uhr. Neben den Spielen der angemeldeten Mannschaften von Freitag bis Sonntag, spielt am Sonntag um 12.00 Uhr die D-Jugend
TSV-Cleebronn, Jungen gegen die Mädchen der C-Jugend, FV
Löchgau. Um 13.00 Uhr eine Auswahl der Alten Herren Oberes
gegen Unteres Zabergäu. Eine Scheckübergabe an die „Egidius
Braun-Stiftung“ findet um 14.15 Uhr am Sonntag statt.
Der Turnierplan wie folgt:
1. Teilnehmende Mannschaften:
Gruppe A
Gruppe B
1. SGM Frauenzimmern-Hab. 1. TSV Cleebronn
2. TSV Pfaffenhofen
2. SGM Hausen
3. Spfr. Stockheim
3. Türkgücü Eibensbach
4. SGM Meimsheim Gruppe C
Gruppe D
1. SGM Nordhausen
1. TSV Botenheim
2. TSV Güglingen 2. GSV Eibensbach
3. SC Oberes Zabergäu
3. TGV Dürrenzimmern
2. Spielplan Vorrunde:
Nr. Tag Gr. Pl. Uhrzeit
Spielpaarung
Ergebnis
  1 Fr. A 1 18:30 Uhr SGM Frauenz./Hab. – TSV Pfaffenh.
:
  2  Fr. A 2 18:30 Uhr Spfr. Stockheim – SGM Meimsheim
:
  3 Fr. B 1 19:45 Uhr TSV Cleebronn – SGM Hausen
:
  4 Fr. C 2 19:45 Uhr SGM Nordhausen – TSV Güglingen
:
  5 Fr. D 1 21:00 Uhr TSV Botenheim – GSV Eibensbach
:   6 Sa. B 1 16:00 Uhr SGM Hausen – Türkgücü Eibensbach :
  7 Sa. C 2 16:00 Uhr TSV Güglingen – SC Oberes Zabergäu
:
  8 Sa. D 1 17:15 Uhr GSV Eibensbach – TGV Dürrenzimmern :
  9 Sa. A 2 17:15 Uhr SGM Frauenz./Hab. – Spfr. Stockheim
:
10 Sa. A 1 18:30 Uhr TSV Paffenhofen – SGM Meimsheim
:
11 So. C 1 14:30 Uhr SGM Nordhausen – SC Oberes Zabergäu :
12So.D 1 15:45 Uhr TSV Botenheim – TGV Dürrenzimmern :
13 So. A 2 15:45 Uhr SGM Frauenz./Hab. – SGM Meimsheim :
14 So. A 1 17:00 Uhr TSV Pfaffenhofen – Spfr. Stockheim :
15 So. B 1 18:15 Uhr TSV Cleebronn – Türkgücü Eibensbach :
3. Viertelfinale
1. Viertelfinale:
Nr. TagPl.Uhrzeit
Spielpaarung
Ergebnis
1. Viertelfinale 16 Mo. 1 18:30 Uhr
1. Gruppe A – 2. Gruppe B :
29.07.2016
CLEEBRONN
2. Viertelfinale 17 Mo. 2 18:30 Uhr
1. Gruppe B – 2. Gruppe A :
3. Viertelfinale 18 Mo. 1 19:45 Uhr
1. Gruppe C – 2. Gruppe D
:
4. Viertelfinale 19 Mo. 2 19:45 Uhr 1. Gruppe D – 2. Gruppe C
:
5. Endrunde:
1. Halbfinale 20 Di. 1 18:30 Uhr
Sieger Spiel 16 – Sieger Spiel 18 :
2. Halbfinale 21 Di. 1 19:45 Uhr Sieger Spiel 17 – Sieger Spiel 19 :
6. Finale:
Spiel um Platz 3 22 Mi. 1 18:30 Uhr
Verlierer Spiel 20 – Verlierer Spiel 2 :
Finale
23 Mi. 1 19:45 Uhr
Sieger Spiel 20 – Sieger Spiel 21 :
Am Sonntag, dem 22.05.2016, fand die Gruppenauslosung in der
TSV-Gaststätte „Waldblick“ zum 50. Zabergäu-Pokalturnier vom
05. bis 10.08. 2016 statt. Das Turnier wird anlässlich des Jubiläums, erstmals von freitags bis mittwochs ausgespielt.
Der TSV Cleebronn wird den Zabergäu-Pokal als Ausrichter mit
einem interessanten Rahmenprogramm auf dem Sportplatz und
unter anderem einer Players-Night attraktiv für die Besucher und
Spieler gestalten.
Musikverein Cleebronn e. V.
PARTEIEN BERICHTEN
CDU-Gemeindeverband Cleebronn
„Sommerwochen der CDU“ – Fahrradtour mit Friedlinde GurrHirsch und dem Radlertreff Eppingen
Der Radlertreff Eppingen und die Landtagsabgeordnete Friedlinde
Gurr-Hirsch laden ein zur Fahrradtour durch den schönen Kraichgau. Treffpunkt ist am Mittwoch, 17. August 2016, um 17:00 Uhr,
am Bürgerpark in Eppingen. Wir radeln entspannt von Eppingen
aus los nach Mühlbach, wo wir den Skulpturenpfad besuchen werden. Ein gemütlicher Abschluss ist mit eingeplant.
Über Ihre Teilnahme sowie angeregte Gespräche auf dem Fahrrad
und bei der Rast freut sich die CDU-Landtagsabgeordnete Friedlinde Gurr-Hirsch. Die Radtour findet nur bei geeigneter Witterung
statt. Bitte denken Sie an Ihren Fahrradhelm.
Termin: Mittwoch, 16. August 2016
Treffpunkt: 17:00 Uhr an den Infotafeln beim Bürgerpark gegenüber dem Bahnhof in 75031 Eppingen
SONSTIGES
Blutspende-Aktion im Erlebnispark Tripsdrill
Termin
Sonntag, 31. Juli, 17:30 bis 19:30 Uhr, Waldfest in Eibensbach
Daniela Mayer-Hamp
Gesangverein „Liederkranz“
Cleebronn e. V.
Geänderte Chorproben-Termine
Zur Beachtung: Wir werden zwei zusätzliche Chorproben machen.
Unsere letzte Singstunde vor der Sommerpause ist am Donnerstag, 4. August und unsere 1. Chorprobe nach den Ferien ist am
Donnerstag, 8. September 2016.
B. Dußle
Schützenverein Cleebronn e. V.
Feuerwerksbewirtung am Michaelsberg
Auch in diesem Jahr bewirtet Sie der Schützenverein Cleebronn
am Samstag, dem 6. August 2016, ab 18.00 Uhr, wieder in den
Weinbergen bei der Steinhütte am Michaelsberg. Für das leibliche
Wohl ist bestens gesorgt, mit tollen Weinen der Weingärtner Cleebronn-Güglingen. Außerdem gibt es Rote Wurst, Zwiebel-/Kartoffelkuchen und mehr ...
Kleintierzüchter
Brackenheim-Cleebronn Z 409
Außerordentliche Hauptversammlung
Am Freitag, dem 05.08.2016, findet um 20 Uhr eine außerordentliche Hauptversammlung im Züchterheim statt. Thema ist das
Bauvorhaben. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder!
VdK Ortsverband Oberes Zabergäu
Seite 10
VdK
Tagesausflug am 27.08.2016
Nochmals eine ganz herzliche Einladung zum Tagesausflug am
Samstag, dem 27.08.2016. Zuerst nach Würzburg in die Altstadt,
Mittagessen im Schwarzen Ross, dann Weiterfahrt zur Abtei Münster-Schwarzach mit einer Führung. Nach einer Kaffee- und Kuchenpause geht es um ca. 17:30 Uhr wieder in Richtung Heimat.
Fahrtpreise: bei 30 Pers. 30,00 €, 40 Pers. 24,00 €, 50 Pers. 21,00 €
incl. Fahrt, Brezel und Kaffee, Führung, Unfallversicherung. Der
Fahrpreis wird im Bus kassiert. Es gibt noch freie Plätze, auf weitere Anmeldungen, auch von Nichtmitgliedern, freuen wir uns sehr
und erwarten diese gerne. Einsteigeorte mit den Abfahrtszeiten
geben wir Ihnen rechtzeitig bekannt.
Anmeldungen nehmen entgegen: Vorsitzende Karin Grün, Tel.-Nr.
07135/12689 oder Elisabeth Knörle, Tel.-Nr. 07135/7884.
1. August bis 5. August 2016
täglich von 11:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jeder, der in Tripsdrill spendet, erhält einen Tripsdrill-Tagespass.
Dieser kann bis zum Ende der Saison eingelöst werden!
Wie jedes Jahr zur Ferienzeit werden auch in diesen Sommer
die Blutvorräte knapp, da die meisten regelmäßigen Spender im
Urlaub sind.
Frisches Blut wird benötigt, um bei Unfällen, Operationen und
Krankheiten zu helfen. So werden beispielsweise knapp ein Fünftel
(19 Prozent) aller gewonnenen Blutspenden in der Krebstherapie
eingesetzt. Und diese macht keine Ferien.
Darum veranstaltet das Deutsche Rote Kreuz gemeinsam mit dem
Erlebnispark Tripsdrill wieder eine groß angelegte BlutspendeAktion auf dem Parkplatz vor den Toren des Erlebnisparks.
Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 72. Lebensjahr,
Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein.
Zur Blutspende bitte den Personalausweis mitbringen!
Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800/1194911 und
im Internet unter www.blutspende.de.