Erhebungsbroschüre_ED

Erziehungsdirektion
des Kantons Bern
Direction de l’instruction
publique du canton de Berne
Generalsekretariat
Bildungsstatistik
Secrétariat général
Statistiques de la formation
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Telefon 031 633 85 11
Telefax 031 633 83 55
www.erz.be.ch
An die Leiterinnen, Leiter und Lehrkräfte
der Schulen und Kindergärten im
Kanton Bern
Dok. 48.00.400.122.2016.02.729433, CWA/JAL
Rückfragen bitte an:
Arsis Informatik, Tel.: 031 390 45 45
E-Mail: [email protected]
Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern
24. August 2016
Statistik der Lernenden 2016/Finanzierung Volksschule
Sehr geehrte Damen und Herren
Als Beilage erhalten Sie die Unterlagen für die Lernendenerhebung des Schuljahrs 2016/17. Die Firma
Arsis Informatik, Bern, führt diese Erhebung im Auftrag der Erziehungsdirektion durch. Stichtag ist der
15. September 2016 – auf diesen Tag müssen sich Ihre Angaben beziehen. (Falls die Ausbildung erst
nach dem 15.09.2016 beginnt: siehe folgende Seite.)
Die Daten dienen einerseits der Bearbeitung bildungsstatistischer Fragen, sowohl auf gesamtschweizerischer als auch auf kantonaler Ebene (vgl. www.erz.be.ch/statistik). Andererseits bilden sie die Grundlage
für die finanzielle Lastenverteilung von Lehrkräftegehältern zwischen dem Kanton und den Gemeinden
sowie für die Bundesbeiträge in der Berufsbildung. Die damit erhobenen Informationen haben finanzielle
Folgen für Ihre Gemeinde und den Kanton Bern. Verantwortlich für Korrektheit und Vollständigkeit der
ausgefüllten Formulare sind die Schulen.
Damit wir den schulstatistischen Auftrag des Bundes korrekt und vollständig durchführen können, ist die
Mitwirkung sämtlicher bernischer Schulen (auch der privaten) von zentraler Bedeutung (vgl. Bundesstatistikgesetz, Art. 4 bis 6, und Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes,
Art. 1, Abs. 1, und Art. 6, Abs. 1; für die Volksschulen zudem Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich des Kantons Bern, Art. 22, 24, 32 und Anhang I Bst. F sowie Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte, Art. 24).
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Änderungen in der Erhebung und die Erhebungsbroschüre auf den folgenden Seiten. Weitere Informationen zur Statistik der Lernenden und die vollständigen Codelisten finden
Sie im Internet unter www.edstat.ch.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare bis am 30. September 2016 an die auf Seite 4 spezifizierte
Stelle.
Die Arsis Informatik (Tel. 031 390 45 45, [email protected]) erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte zum Ausfüllen der Erhebungsformulare und zur Datenlieferung.
Für Ihre geschätzte Mitarbeit danken wir Ihnen bereits jetzt herzlich.
Freundliche Grüsse
Generalsekretariat
Sig. Marcel Cuttat
Generalsekretär
 Bestätigungs-, Schulstandort- und Klassenformulare 2016, Antwortkuvert
 Publikation Bildungsstatistik Kanton Bern: Basisdaten 2015
WICHTIGE HINWEISE UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER DEM VORJAHR
Wohnsitz, Gemeinden

Bitte beachten Sie die Änderungen in der Gemeindeliste als Folge von Gemeindefusionen.
Übermittlung der Daten an die Arsis

Aus Datenschutzgründen dürfen die elektronischen Daten der Schülerinnen und Schüler nur über die gesicherte
Edstat-Plattform geliefert werden. Es ist nicht erlaubt, die Lernendendaten der Arsis Informatik per E-Mail zu
übermitteln. Weitere Informationen zur Datenlieferung finden Sie auf Seite 4.
Integrative Sonderschulung:

Variable „Spezialunterricht/integrative Sonderschulung“: Verwenden Sie die den Wert 5 „sonderschulberechtigt mit
Verfügung Schulinspektorat Art. 18 VSG“ nur bei Lernenden in Regelklassen, wenn diese nicht Regelschüler/innen
mit besonderen Massnahmen (integrative Förderung, Logopädie oder Psychomotorik) oder mit Asperger Syndrom,
schweren Wahrnehmungsstörungen und/oder schweren Störungen des Sozialverhaltens mit hochschwelligen
Massnahmen (Pool 2) sind.
Volksschule (ohne Sonderschulklassen):

Die Angaben zum Klassentyp sind für alle Volksschulen und Kindergärten obligatorisch. Sie sind im Klassenformular unter „Klassentyp Volksschulen“ zu erfassen.

Die Erfassung des Spezialunterrichts und der integrativen Sonderschulung in der Volksschule, inkl. Kindergarten und Basisstufe, erfolgt über die Variable Spezialunterricht/integrative Sonderschulung (Spalte 12).
Sonderschulklassen (mit Aufsicht durch ALBA):

Für Sonderschulklassen bitte den Klassentyp „Sonderschulklasse“ im Klassenformular ankreuzen.

Der Lehrplanstatus (Spalte 11) muss sinngemäss auch für Sonderschülerinnen und Sonderschüler angegeben
werden. In der Erhebung interessiert, welche Kinder mehr (Code 0) oder weniger (Code 3) nach dem Volksschullehrplan unterrichtet werden.
Berufliche Grundbildung

Für Lernende in der beruflichen Grundbildung, die keinen Berufsmaturitätsunterricht besuchen, tragen Sie bitte bei
der BM 1-Ausrichtung den Code 0 ein.
Höhere Berufsbildung


Für Lehrgänge in der höheren Berufsbildung, die erst nach dem 15. September beginnen, gilt als Stichtag der jeweilige Studienbeginn. Es sind die Studierendendaten des Studienjahrs 2016/17 zu liefern.
Es sind sämtliche Studierende an Höheren Fachschulen sowie in vorbereitenden Kursen auf eine eidgenössische
Prüfung der Tertiärstufe B (BP/HFP) zu liefern.
Statistik der Lernenden 2016
ERHEBUNGSBROSCHÜRE
EINLEITUNG
Im Folgenden finden Sie Hinweise für das Ausfüllen der Formulare und der elektronischen Erhebungsinstrumente der
Statistik der Lernenden sowie die zugehörigen Codelisten.
Stichtag für die Erhebung ist der 15. September 2016.
Für Lehrgänge in der höheren Berufsbildung, die erst nach
dem 15. September beginnen, gilt als Stichtag der jeweilige Studienbeginn.
Die Daten sind bis zum 30. September 2016 an die Arsis
Informatik weiterzuleiten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Arsis Informatik, Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern,
031 390 45 45 oder [email protected]
A) WELCHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
MÜSSEN ERFASST WERDEN?
Es werden Lernende von der Vorschulstufe bis zur Tertiärstufe (ohne Hochschulen) erfasst, die am Stichtag an einer
öffentlichen oder privaten Schule im Kanton Bern eingeschrieben sind. Erfasst werden auch Schülerinnen und
Schüler, die am Stichtag nicht anwesend sind.
Einbezogen werden Lernende in Vollzeit- und Teilzeitausbildungen, deren Unterrichtspensum, inkl. Praktika, mindestens ein halbes Schuljahr (Vollzeitäquivalent) umfasst.
Unabhängig vom Unterrichtspensum werden alle Studierenden an Höheren Fachschulen in einer vom Bundesgesetz für Berufsbildung geregelten höheren Berufsbildung
erfasst und auch alle Studierenden, die ihre Vorbereitung
auf eine Berufs- oder Höhere Fachprüfung an einer Schule
besuchen.
Zu Hause unterrichtete Lernende werden in der Statistik
nicht erfasst.
B) FORMULARE
Wir empfehlen allen Schulen, die Daten elektronisch zu
erfassen und zu liefern.
Die Erhebungsunterlagen umfassen
 ein Bestätigungs-,
 ein Schulstandort- sowie
 ein oder mehrere Klassenformulare.
Alle Formulare finden Sie auch unter www.edstat.ch > Erhebung.
Bestätigungsformular
Mit dem Bestätigungsformular bescheinigen Sie die Richtigkeit der gelieferten Angaben. Hier werden auch die Kontaktpersonen für allfällige Rückfragen aufgeführt.
Das Formular ist durch die Schulleitung bzw. den Datenlieferanten auszufüllen. Bei den öffentlichen Volksschulen
muss zudem die rechnungsführende Stelle (Absatz 2) das
Formular stempeln und unterzeichnen.
Schulstandortformular
Das Formular enthält die Liste der Schulstandorte, für die
Sie Daten liefern. Kontrollieren Sie, ob alle Standorte aufgeführt sind. Für die Schulen der Sekundarstufe I tragen
Sie zudem das Zusammenarbeitsmodell (Schulmodell) pro
Schulstandort ein.
Bei den öffentlichen Volksschulen entsprechen die im
Formular aufgeführten Schul-Organisationseinheiten und
Schulstandorte den Angaben, die die Gemeinden oder
Schulverbände dem Amt für Kindergarten, Volksschule
und Beratung (AKVB) gemeldet haben. Änderungen sind
nur per Ende Schuljahr möglich und müssen von den Gemeinden oder Schulverbänden dem AKVB gemeldet werden (www.erz.be.ch/mutationen).
Klassenformular
Das Klassenformular dient der Erfassung der Daten einer
Klasse und deren Schülerinnen und Schüler. Falls Sie im
vergangenen Jahr die Daten elektronisch geliefert haben,
erhalten Sie keine gedruckten Klassenformulare.
Pro Klasse, auch für jahrgangsgemischte Klassen, soll ein
Klassenformular (ein Register im Edstat-Excel-Formular)
ausgefüllt werden.
Auf dem Formular werden Angaben zur gesamten Klasse
und auch zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern
eingetragen. Detaillierte Erläuterungen zum Ausfüllen der
einzelnen Spalten finden Sie in Abschnitt F.
Das Zusatzblatt für Namen und Adressen der Lernenden in
den öffentlichen Volksschulen muss nur ausgefüllt werden,
wenn dies die Trägergemeinde verlangt. Es ist nicht an die
Arsis Informatik weiterzuleiten.
C) ELEKTRONISCHE DATENERFASSUNG
Erfassen Sie die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler in
einem der drei folgenden elektronischen Formate, die unter www.edstat > Erhebung zum Herunterladen bereit stehen:
1. Edstat-Excel-Formular: ermöglicht eine ähnliche Dateneingabe wie beim Papierformular;
2. Edstat-Excel-Formular light: geeignet für die Überführung bereits elektronisch bestehender Daten in ein
Excel-Datenblatt (einfaches Kopieren und Einfügen von
Daten) oder
3. Edstat-csv-Format: für den Datenexport aus einer
EDV-Schulverwaltungslösung geeignet.
Für die Datenerfassung im csv-Format und Excel-Formular
light ist die Schnittstellenspezifikation SNIT massgebend
und nicht die Struktur der Papierformulare (www.edstat.ch
> Erhebung).
Empfehlungen zur Wahl eines elektronischen Formats
je nach Art Ihrer Schulverwaltungslösung:
Schulverwaltungslösung
(SVL):
EdstatEdstatEdstatExcelExcelFormular csvFormular light
Format
Kommerzielle SVL
x
Selbst programmierte SVL
x
Excel-Listen oder ähnliches
x
Listen in Word oder auf Papier
x
x
x
Die Daten in elektronischer Form dürfen nur über die gesicherte Plattform www.edstat.ch > Datenlieferung geliefert
werden. Aus Datenschutzgründen ist eine Übermittlung der
3
individuellen Schülerinnen- und Schülerdaten per E-Mail
an die Arsis Informatik nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie die Datenschutzvorschriften bei einer
allfälligen Weitergabe der elektronischen Schülerdaten innerhalb der Schule, der Gemeinde oder des Schulverbandes. Die elektronische Übermittlung von Personen- und
anderen schützenswerten Daten muss über eine sichere
(verschlüsselte) Verbindung erfolgen. Aus diesem Grund
empfehlen wir, dass nur das Bestätigungs- und das Schulstandortformular an die rechnungsführende Stelle weitergeleitet, die Schülerdaten jedoch von der Schule direkt an
die Arsis Informatik übermittelt werden. (Details siehe unten.)
D) DATENLIEFERUNG
Öffentliche Volksschulen, inklusive Kindergärten
Bestätigungsformular und
Schulstandortformular ausfüllen
Elektronische oder PapierKlassenformulare ausfüllen
An Arsis Informatik senden
Elektronische Lieferung
Übermitteln Sie die erhobenen Daten der Lernenden an
die Arsis Informatik über die gesicherte Plattform unter
www.edstat.ch > Datenlieferung. Das ausgefüllte Bestätigungs- und das Schulstandortformular senden Sie als eingescanntes PDF per E-Mail, über die gesicherte Plattform
an [email protected] oder in Papierform per Post an die Arsis
Informatik.
E) KENNWORT FÜR DIE DATENLIEFERUNG
An Arsis Informatik senden
Elektronische Lieferung
Leiten Sie das Bestätigungs- und das Schulstandortformular an die rechnungsführende Stelle der Trägergemeinde
(Gemeinde oder Schulverband) weiter.
Sobald die rechnungsführende Stelle der Gemeinde ihr
Einverständnis gegeben hat, übermittelt die Schule die
Daten der Lernenden an die Arsis Informatik über die gesicherte Plattform unter www.edstat.ch > Datenlieferung.
Die Trägergemeinde ihrerseits sendet das unterschriebene
Bestätigungsformular und das Schulstandortformular als
eingescanntes PDF über die gesicherte Plattform an die
Arsis, per E-Mail an [email protected], oder per Post an die
Arsis Informatik.
Wenn Sie die Lernendendaten elektronisch übermitteln,
senden Sie die Klassenformulare nicht zusätzlich als Papierformulare an die Arsis.
Papierlieferung
Leiten Sie das ausgefüllte Bestätigungs- und Schulstandortformular an die rechnungsführende Stelle der Trägergemeinde (Gemeinde oder Schulverband) weiter.
Sobald die rechnungsführende Stelle der Gemeinde ihr
Einverständnis gegeben hat, übermittelt die Schule die
Klassenformulare per Post an die Arsis Informatik.
Die zuständige Gemeinde oder der Schulverband ihrerseits sendet das unterschriebene Bestätigungsformular
und das Schulstandortformular per Post an die Arsis Informatik.
4
Bestätigungsformular, Schulstandortformular und Klassenformulare oder elektronisches Erhebungsinstrument ausfüllen
Papierlieferung
Senden Sie die ausgefüllten Bestätigungs-, Schulstandortund Klassenformulare per Post an die Arsis.
Rechnungsführende Stelle:
prüfen, unterschreiben und
stempeln
An Arsis Informatik senden
Alle anderen Schulen
(Sekundarstufe II, Tertiärstufe, Privatschulen)
Die gesicherte Plattform zur Datenlieferung finden Sie hier:
www.edstat.ch > Datenlieferung
Benutzername:
datatransfer
Kennwort:
upload2016
Aus Datenschutzgründen ist eine Übermittlung der individuellen Schülerinnen- und Schülerdaten per E-Mail an die
Arsis Informatik nicht erlaubt. Die Daten der Lernenden
dürfen nur über die gesicherte Plattform www.edstat.ch >
Datenlieferung geliefert werden.
F) HINWEISE UND CODELISTEN ZUM AUSFÜLLEN DES KLASSENFORMULARS
Codelisten
Einige Codelisten sind sehr umfangreich. Wir führen hier
deshalb nur die geläufigsten Codes auf und bitten Sie, die
anderen Codes unter www.edstat.ch > Codelisten nachzuschlagen.
Beispiel Papierformular
Das Ausfüllbeispiel für Papierformulare finden Sie neu auf
der Rückseite des Zusatzblattes für Namen und Adressen
der Lernenden.
Klassenformular: Angaben zur Klasse
Standort der Klasse
Der Standort muss nur angegeben werden, wenn eine
Schule mehrere Ausbildungsstandorte hat. Ein Standort
kann aus mehreren Gebäuden bestehen (z.B. Schulhaus mit Pavillon). Für Schulen der Tertiär- und für die
Sekundarstufe II genügt die Gemeindenummer des
Standorts (Codeliste Seite 9).
Charakter der Klasse
Kreuzen Sie pro Klasse an, ob sie öffentlich, privat subventioniert oder nicht subventioniert ist. Dies sollte pro
Schulstandort einheitlich sein.
Ausbildungsform
Geben Sie pro Klasse an, ob es sich um eine Vollzeitausbildung, duale Grundbildung oder schulische Teilzeitausbildung handelt. Für Klassen einer Lehrwerkstätte kreuzen Sie „schulische Vollzeitausbildung“ an.
Unterrichtssprache
Für Klassen mit Immersionsunterricht geben Sie die
Haupt-Unterrichtssprache an. Falls Sie „andere“ ankreuzen, geben Sie bitte die Unterrichtssprache an.
Klassentyp Volksschulen (inkl. Kindergarten)
Die Angaben zum Klassentyp sind für alle Volksschulen,
inkl. Kindergärten und Sonderschulen, obligatorisch. Es
werden Regelklassen, spezielle Formen der Schuleingangsphase, Besondere Klassen, Sonderschulklassen und „andere“ unterschieden.
Regelklassen: Die Regelklasse (ohne spezielle Schuleingangsphase) wird mit „Jahrgangs- oder Mehrjahrgangsklasse“ erfasst.
Spezielle Formen der Schuleingangsphase sind
Basisstufenklassen, Cycle élémentaire oder Mehrjahrgangsklassen mit Kindergarten- und Primarschulkindern
in der gleichen Klasse.
Besondere Klassen: Eine Fördergruppe gilt erst dann
als “Klasse zur besonderen Förderung (gem. BMV)“,
wenn die unterrichteten Schülerinnen und Schüler im
Durchschnitt mindestens 16 Wochenlektionen belegen,
wobei Lernende mit weniger als acht Wochenlektionen
in der Durchschnittsberechnung nicht berücksichtigt
werden (siehe dazu: Verordnung über die besonderen
Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule).
Als Sonderschulklassen gelten nur Klassen in einer
vom Alters- und Behindertenamt (ALBA) beaufsichtigten
Schule.
Falls Sie „andere“ ankreuzen, geben Sie bitte den Typ
der Klasse an.
Klassenformular: Angaben zu den Lernenden
Lernende müssen bei der Klasse und Schule aufgeführt
werden, bei der sie am Stichtag eingeschrieben sind und in
der sie mehr als die Hälfte des Unterrichtspensums besuchen. Lernende, die am Stichtag in einem Intensivkurs
Deutsch sind, werden bei der zugehörigen Regelklasse
aufgeführt.
AHV-Nummer (Spalte 1)
Geben Sie die AHV-Nummer (AHVN13) der Schülerin
bzw. des Schülers an. Es handelt sich um eine 13-stellige Zahl, die mit 756 beginnt.
Angaben zu Beschaffungsquellen und ein Hilfsmittel zur
Überprüfung der Kontrollziffer stehen zur Verfügung unter www.edstat.ch > AHVN13.
Geburtsdatum (Spalte 2)
Tragen Sie das Geburtsdatum der Schülerin bzw. des
Schülers in der Form Tag (TT), Monat (MM) und Jahr
(JJ) ein.
Geschlecht (Spalte 3)
1 männlich
2 weiblich
Staatsangehörigkeit (Spalte 4)
Schweizerische Lernende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Schweizer/innen gezählt.
Ausländische Lernende mit Doppelbürgerschaft werden
von Ihnen einer Staatsangehörigkeit zugeordnet.
Liste der geläufigsten Länder nach Kontinent, dann
alphabetisch geordnet:
Europa
8100 Schweiz
8204 Belgien
8252 Bosnien und
Herzegowina
8207 Deutschland
8212 Frankreich
8218 Italien
8256 Kosovo
8250 Kroatien
8255 Mazedonien
8254 Montenegro
8227 Niederlande
8229 Österreich
8230
8231
8264
8248
8243
8236
8244
8239
8265
8240
8215
Polen
Portugal
Russland
Serbien
Slowakei
Spanien
Tschechische
Republik
Türkei
Ukraine
Ungarn
Vereinigtes
Königreich
Afrika
8304 Algerien
8305 Angola
8317 Kamerun
8323 Kongo (Kinshasa)
8331 Marokko
8357 Tunesien
Amerika
8406 Brasilien
8409 Dominikanische
Republik
8423 Kanada
8439 Vereinigte
Staaten
Asien
8508
8510
8512
8513
8534
8506
8542
8545
China
Indien
Irak
Iran
Philippinen
Sri Lanka
Thailand
Vietnam
Ozeanien
8601 Australien
8607 Neuseeland
Andere
8998 staatenlos
8999 unbekannt
Die vollständige Länderliste finden Sie auf
www.edstat.ch > Codelisten.
Erstsprache (Spalte 5)
Als Erstsprache gilt jene Sprache, die als Kind zuerst erlernt wird. Dieses Merkmal ist unveränderlich.
Bei zwei Erstsprachen ist die zeitlich häufiger verwendete anzugeben.
Landessprachen
110 Deutsch
120 Französisch
130
140
Italienisch
Rätoromanisch
Westeuropäische Sprachen
210 Englisch
240
220 Niederländisch
250
230 Spanisch
Portugiesisch
andere westeuropäische Sprachen
Nordeuropäische Sprachen
261 Dänisch
264
262 Norwegisch
265
263 Schwedisch
Finnisch
andere nordeuropäische Sprachen
Slawische Sprachen
310 Serbisch, Kroatisch
321 Russisch
322 Polnisch
323 Tschechisch
324 Slowakisch
Mazedonisch
Slowenisch
Bulgarisch
andere slawische
Sprachen
325
326
327
328
Osteuropäische Sprachen
330 Albanisch
353
340 Türkisch
350
351 Ungarisch
352 Rumänisch
Griechisch
andere osteuropäische Sprachen
5
Andere Sprachen
360 andere europäische Sprachen
410 afrikanische Sprachen
420 Arabisch
431 westasiatische Sprachen (z. B. Kurdisch)
432 indoarische und drawidische Sprachen
(z. B. Tamil)
433 ostasiatische Sprachen (z. B. Chinesisch, Thai)
440 alle übrigen Sprachen
Wohnsitzgemeinde (Spalte 6)
Die Wohnsitzgemeinde ist die politische Gemeinde, in
der sich der zivilrechtliche Wohnsitz des/der Lernenden
bzw. seiner/ihrer Eltern am Stichtag befindet. Bei Bevormundeten ist die Wohnsitzgemeinde anzugeben, die
sie bei der Errichtung der Vormundschaft hatten (nicht
die Sitzgemeinde der KESB).
Der Code für die Wohnsitzgemeinde entspricht nicht der
Postleitzahl. Die Codes der politischen Gemeinden des
Kantons Bern finden Sie auf den Seiten 8 und 9 dieser
Broschüre und die Codes für ausserkantonale Gemeinden auf www.edstat.ch > Codelisten > Ortschaften CH.
Schulart aktuelles Jahr (Spalte 7)
Jedes Ausbildungsprogramm wird mit einem bestimmten Schulartcode erfasst. Die geläufigsten Schulartcodes finden Sie ab Seite 10 dieser Broschüre. Auf der
Internetseite www.edstat.ch > Codelisten > Schularten
finden Sie die vollständige Liste. Sie haben hier zudem
die Möglichkeit, Schularten oder Schulartcodes über ein
Suchmenü nachzuschlagen.
Besondere Klassen werden nicht mit einer speziellen
Schulart, sondern beim Klassentyp auf der Vorderseite
des Klassenformulars gekennzeichnet. Bei der Schulart
wird die Schulstufe bzw. der Schultyp wie "Primarschule" oder "Realschulniveau" der Lernenden aufgeführt.
In der Regelschule integrativ beschulte Sonderschülerinnen und -schüler (nur GEF-Pool 1) werden
mit der Variablen Spezialunterricht/integrative Sonderschulung (Spalte 12, Code 5) ausgewiesen. Als Schulart
wird die Schulart der Regelklasse wie "Primarschule"
oder "Realschulniveau" verwendet.
Sonderschulen verwenden ausschliesslich die Schulart-Codes auf Seite 11 der Broschüre. Als Sonderschulen gelten nur die vom Alters- und Behindertenamt (ALBA) beaufsichtigten Schulen (ohne Ebnit Gstaad und
Beobachtungsstation Heimgarten).
Alle anderen Schulen verwenden die Schularten der
Regelschule.
Die meisten Codes der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe sind 8-stellig, im Papierformular sind dafür
jedoch nur 6 Stellen vorgesehen. Tragen Sie im Papierformular deshalb nur die ersten 6 Ziffern ein. Beispiel:
864 300 00 wird auf dem Papierformular zu 864 300.
Schulartjahr aktuelles Jahr (Spalte 8)
Das Schulartjahr (Programmjahr) erfasst das unterrichtete Jahr (nicht das Semester) der betreffenden Schulart. Jede Schulart beginnt mit dem Code 01 für das erste unterrichtete Jahr. Dies entspricht nicht der neuen
Zählung der Schuljahre gemäss HarmoS.
Kindergarten
01
1. Jahr
02
2. und allenfalls 3. Jahr
Primarstufe
01
1. Klasse
02
2. Klasse
0x
x. Klasse
6
Sekundarstufe I
Real-/Sekundarschule, Spez.-Sek.
01
7. Klasse
02
8. Klasse
03
9. Klasse
Gymnasialer Unterricht
01
GU9/Quarta (GYM 1)
Mittelschulvorbereitung
01
8. Klasse
02
9. Klasse
Sonderschule
01–02 Sonderschulprogramme Kindergarten
01–06 Sonderschulprogramme Primarstufe
01–03 Sonderschulprogramme Sekundarstufe I
Sekundarstufe II und Tertiärstufe
Gymnasium
01
Tertia (GYM 2)
02
Sekunda (GYM 3)
03
Prima (GYM 4)
04
Oberprima (GYM 5)
Berufliche Grundbildung, Anlehre, Attest, Höhere
Berufsbildung
01
1. Jahr
02
2. Jahr
0x
x. Jahr
Schulart Vorjahr (Spalte 9)
Erhoben wird die Schulart am 15. September des Vorjahres und nicht die letzte abgeschlossene Ausbildung.
Codes analog zu „Schulart aktuelles Jahr“ (Spalte 7) auf
Seite 10.
Die Angaben zum Schulbesuch vom 15. September des
Vorjahres sind nur für diejenigen Schülerinnen und
Schüler obligatorisch, die im Vorjahr keine oder eine
ausserkantonale Schule besucht haben. Für die anderen Schülerinnen und Schüler sind die Vorjahresangaben zwar erwünscht, aber nicht obligatorisch.
Zusätzlich können folgende Codes vergeben werden:
995 Fachhochschule
996 Universität
998 Schule in einem anderen Kanton besucht
999 Schule im Ausland besucht
15
Privatunterricht (z.B. zu Hause)
997 keine Schule besucht
Schulartjahr Vorjahr (Spalte 10)
Codes analog zu „Schulartjahr aktuelles Jahr“ (Spalte 8).
Die Angaben zum Schulartjahr (Programmjahr) vom
15. September des Vorjahres sind nur für diejenigen
Schülerinnen und Schüler obligatorisch, die im Vorjahr
keine oder eine ausserkantonale Schule besucht haben.
Für die anderen Schülerinnen und Schüler sind die Vorjahresangaben zwar erwünscht, aber nicht obligatorisch.
Lehrplanstatus (Spalte 11)
Für die Schülerinnen und Schüler in der Volksschule
(ohne Kindergarten und Basisstufe) und für die Lernenden in den Sonderschulen müssen die folgenden Massnahmen erfasst werden:
0 Regellehrplan (Volksschullehrplan) oder
rILZ in 1-2 Fächern
1 2-jährige Einschulung (mit Antrag EB/KJP)
3 rILZ in mehr als 2 Fächern (mit Antrag EB/KJP)
rILZ bedeutet „reduzierte individuelle Lernziele“, EB „Erziehungsberatung“ und KJP „Kinder- und Jugendpsychiatrie“.
Für rILZ sind nur die Fächer Unterrichtssprache,
Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften
zu berücksichtigen.
Privatschulen verwenden die Codes bitte sinngemäss.
Für die Sonderschulung (ohne Kindergarten) bitte die
Codes sinngemäss verwenden. Der Lehrplanstatus bezieht sich auf den Volksschullehrplan. In der Erhebung
interessiert, welche Kinder mehr (Code 0) oder weniger
(Code 3) nach dem Volksschullehrplan unterrichtet werden.
Spezialunterricht/integrative Sonderschulung
(Spalte 12)
Für Lernende in den Volksschulen (inkl. Kindergarten
und Basisstufe; ohne Sonderschulen) muss der Spezialunterricht und die integrative Sonderschulung
erfasst werden.
Erfasst wird nur der Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie oder Psychomotorik) mit Antrag der
Erziehungsberatung oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie und die integrative Schulung von Sonderschülerinnen und Sonderschülern:
0 keinen Spezialunterricht oder Spezialunterricht
ohne Antrag EB/KJP
2 Spezialunterricht mit Antrag EB/KJP
5 sonderschulberechtigt mit Verfügung Schulinspektorat Art. 18 VSG
VSG bedeutet „Volksschulgesetz“, EB „Erziehungsberatung“ und KJP „Kinder- und Jugendpsychiatrie“.
Privatschulen verwenden die Codes bitte sinngemäss.
Für die integrative Sonderschulung in der Regelschule
(nur GEF-Pool 1) bitte den Code 5 verwenden.
Besuch HSK-Unterricht (Spalte 13)
Muss nur von den Volksschulen, inkl. Kindergärten,
ausgefüllt werden.
Kennzeichnen Sie den Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) mit einer 1.
Ausweis Asylbereich F/N (Spalte 14)
Muss nur von den öffentlichen Volksschulen, inkl. Kindergärten, ausgefüllt werden.
F Asylbewerberin/-bewerber mit F-Bewilligung
(vorläufig aufgenommen)
N Asylbewerberin/-bewerber mit N-Bewilligung
(Asylsuchende)
50 BM 1 Gestaltung und Kunst
70 BM 1 Natur, Landschaft und Lebensmittel
81 BM 1 Gesundheit und Soziales Variante Naturwissenschaften
82 BM 1 Gesundheit und Soziales Variante Wirtschaft und Recht
Achtung: Für Lernende, die an Ihrer Schule nur den BM
1-Unterricht besuchen, den Berufskundeunterricht jedoch an einer andern Schule, muss bei „Schulart aktuelles Jahr“ (Spalte 7) der BM 1-Code 1400 eingetragen
werden.
Ergänzungsfach Gymnasium (Spalte 16)
Muss nur für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums ab der Sekunda ausgefüllt werden.
00 kein Ergänzungsfach 07 Musik
01 Anwendungen
08 Pädagogik/
der Mathematik
Psychologie
02 Bildnerisches
09 Philosophie
Gestalten
10 Physik
03 Biologie
11 Religionslehre
04 Chemie
12 Sport
05 Geographie
13 Wirtschaft und Recht
06 Geschichte
14 Informatik
Zusatzblatt Namen und Adressen der Lernenden
Öffentliche Volksschulen und Kindergärten können die
Namen und Adressangaben der Schülerinnen und Schüler
in einem Zusatzfeld des Excel-Erhebungsformulars oder
im Zusatzblatt erfassen, wenn dies von der zuständigen
Gemeinde oder dem Schulverband verlangt wird.
Wenn Sie Name und Adresse eines Lernenden erfassen,
achten Sie bitte darauf, diese Information in die gleiche
Zeile zu schreiben wie im zugehörigen Klassenformular
(gleiche Laufnummer für den gleichen Lernenden).
Das Zusatzblatt bleibt bei der Gemeinde oder dem Schulverband und wird nicht an die Arsis Informatik weitergeleitet.
BM 1-Ausrichtung (Spalte 15)
Diese Spalte muss für alle Lernenden der beruflichen
Grundbildung ausgefüllt werden, auch wenn der Berufsmaturität 1-Unterricht an einer anderen Schule besucht wird.
Auslaufende BM 1-Ausrichtungen (Ausbildungsbeginn
vor Herbst 2015)
0 kein BM 1-Unterricht
1 technische BM 1
2 kaufmännische BM 1
3 gestalterische BM 1
4 gewerbliche BM 1
5 naturwissenschaftliche BM 1
6 gesundheitliche und soziale BM 1
Neue BM 1 (Ausbildungsbeginn ab Herbst 2015)
30 BM 1 Technik, Architektur, Life Sciences ohne Variante
41 BM 1 Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft
42 BM 1 Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Dienstleistungen
7
Codeliste der Wohnsitzgemeinden und -länder (Spalte 6)
(Berner Gemeinden alphabetisch sortiert; andere Länder am Ende der Liste)
Vollständige Codeliste: Die vollständige Liste der schweizerischen Gemeinden finden Sie auf www.edstat.ch > Codelisten.
Änderung gegenüber dem Vorjahr: Im Kanton Bern haben sich verschiedene Gemeinden zusammengeschlossen:
- Bangerten (532) und Rapperswil (BE) (310) zur Gemeinde Rapperswil (BE) (310);
- Ersigen (405), Niederösch (417) und Oberösch (419) zur Gemeinde Ersigen (405);
- Hermiswil (978) und Seeberg (988) zur Gemeinde Seeberg (988).
Kanton Bern
0301
0321
0561
0401
0731
0562
0951
0402
0630
0921
0381
0602
0971
0322
0323
0302
0403
0533
0571
0732
0861
0681
0972
0351
0973
0371
0603
0324
0922
0352
0791
0572
0605
0353
0606
0573
0574
0733
0491
0923
0382
0734
0383
0404
0863
0325
0683
0661
0687
0431
0432
0433
8
Aarberg
Aarwangen
Adelboden
Aefligen
Aegerten
Aeschi bei Spiez
Affoltern im Emmental
Alchenstorf
Allmendingen
Amsoldingen
Arch
Arni (BE)
Attiswil
Auswil
Bannwil
Bargen (BE)
Bäriswil
Bätterkinden
Beatenberg
Bellmund
Belp
Belprahon
Berken
Bern
Bettenhausen
Biel/Bienne
Biglen
Bleienbach
Blumenstein
Bolligen
Boltigen
Bönigen
Bowil
Bremgarten bei Bern
Brenzikofen
Brienz (BE)
Brienzwiler
Brügg
Brüttelen
Buchholterberg
Büetigen
Bühl
Büren an der Aare
Burgdorf
Burgistein
Busswil bei Melchnau
Champoz
Clavaleyres
Corcelles (BE)
Corgémont
Cormoret
Cortébert
0690
0434
0691
0575
0761
0535
0536
0762
0385
0386
0952
0901
0735
0953
0924
0492
0763
0405
0692
0372
0925
0975
0662
0493
0948
0538
0663
0607
0563
0494
0495
0865
0866
0664
0326
0976
0694
0576
0303
0608
0841
0577
0852
0578
0665
0867
0782
0579
0736
0406
0783
0609
0927
Court
Courtelary
Crémines
Därligen
Därstetten
Deisswil
bei Münchenbuchsee
Diemerswil
Diemtigen
Diessbach bei Büren
Dotzigen
Dürrenroth
Eggiwil
Epsach
Eriswil
Eriz
Erlach
Erlenbach im Simmental
Ersigen
Eschert
Evilard
Fahrni
Farnern
Ferenbalm
Finsterhennen
Forst-Längenbühl
Fraubrunnen
Frauenkappelen
Freimettigen
Frutigen
Gals
Gampelen
Gelterfingen
Gerzensee
Golaten
Gondiswil
Graben
Grandval
Grindelwald
Grossaffoltern
Grosshöchstetten
Gsteig
Gsteigwiler
Guggisberg
Gündlischwand
Gurbrü
Gurzelen
Guttannen
Habkern
Hagneck
Hasle bei Burgdorf
Hasliberg
Häutligen
Heiligenschwendi
0928
0977
0407
0408
0610
0737
0979
0929
0409
0410
0580
0931
0932
0954
0541
0980
0784
0496
0581
0739
0582
0362
0868
0540
0738
0304
0564
0565
0305
0869
0870
0411
0611
0412
0872
0873
0354
0355
0612
0413
0566
0414
0666
0435
0723
0613
0329
0902
0842
0667
0903
0584
0585
Heimberg
Heimenhausen
Heimiswil
Hellsau
Herbligen
Hermrigen
Herzogenbuchsee
Hilterfingen
Hindelbank
Höchstetten
Hofstetten bei Brienz
Homberg
Horrenbach-Buchen
Huttwil
Iffwil
Inkwil
Innertkirchen
Ins
Interlaken
Ipsach
Iseltwald
Ittigen
Jaberg
Jegenstorf
Jens
Kallnach
Kandergrund
Kandersteg
Kappelen
Kaufdorf
Kehrsatz
Kernenried
Kiesen
Kirchberg (BE)
Kirchdorf (BE)
Kirchenthurnen
Kirchlindach
Köniz
Konolfingen
Koppigen
Krattigen
Krauchthal
Kriechenwil
La Ferrière
La Neuveville
Landiswil
Langenthal
Langnau im Emmental
Lauenen
Laupen
Lauperswil
Lauterbrunnen
Leissigen
0387
0792
0388
0740
0614
0874
0331
0696
0497
0586
0955
0306
0415
0332
0587
0543
0389
0307
0390
0785
0333
0741
0615
0437
0544
0742
0416
0700
0668
0875
0876
0546
0669
0616
0498
0356
0670
0743
0981
0617
0877
0982
0588
0724
0878
0357
0983
0418
0619
0934
0629
0935
Lengnau (BE)
Lenk
Leuzigen
Ligerz
Linden
Lohnstorf
Lotzwil
Loveresse
Lüscherz
Lütschental
Lützelflüh
Lyss
Lyssach
Madiswil
Matten bei Interlaken
Mattstetten
Meienried
Meikirch
Meinisberg
Meiringen
Melchnau
Merzligen
Mirchel
Mont-Tramelan
Moosseedorf
Mörigen
Mötschwil
Moutier
Mühleberg
Mühledorf (BE)
Mühlethurnen
Münchenbuchsee
Münchenwiler
Münsingen
Müntschemier
Muri bei Bern
Neuenegg
Nidau
Niederbipp
Niederhünigen
Niedermuhlern
Niederönz
Niederried bei Interlaken
Nods
Noflen
Oberbalm
Oberbipp
Oberburg
Oberdiessbach
Oberhofen
am Thunersee
Oberhünigen
Oberlangenegg
0589
0334
0620
0391
0766
0985
0335
0622
0744
0438
0363
0701
0450
0716
0392
0726
0936
0745
0309
0310
0715
0703
0567
0336
0441
0767
0879
0590
0704
0337
0338
0339
0442
0904
0623
0905
0420
0880
Oberried
am Brienzersee
Obersteckholz
Oberthal
Oberwil bei Büren
Oberwil im Simmental
Ochlenberg
Oeschenbach
Oppligen
Orpund
Orvin
Ostermundigen
Perrefitte
Péry-La Heutte
Petit-Val
Pieterlen
Plateau de Diesse
Pohlern
Port
Radelfingen
Rapperswil (BE)
Rebévelier
Reconvilier
Reichenbach
im Kandertal
Reisiswil
Renan (BE)
Reutigen
Riggisberg
Ringgenberg (BE)
Roches (BE)
Roggwil (BE)
Rohrbach
Rohrbachgraben
Romont (BE)
Röthenbach
im Emmental
Rubigen
Rüderswil
Rüdtligen-Alchenflüh
Rüeggisberg
0956
0421
0987
0881
0853
0393
0422
0340
0843
0746
0706
0443
0449
0707
0591
0906
0786
0708
0747
0624
0311
0748
0592
0855
0341
0937
0988
0312
0709
0883
0907
0938
0499
0444
0445
0711
0768
0793
0939
0358
Rüegsau
Rumendingen
Rumisberg
Rümligen
Rüschegg
Rüti bei Büren
Rüti bei Lyssach
Rütschelen
Saanen
Safnern
Saicourt
Saint-Imier
Sauge
Saules (BE)
Saxeten
Schangnau
Schattenhalb
Schelten
Scheuren
Schlosswil
Schüpfen
Schwadernau
Schwanden bei Brienz
Schwarzenburg
Schwarzhäusern
Schwendibach
Seeberg
Seedorf (BE)
Seehof
Seftigen
Signau
Sigriswil
Siselen
Sonceboz-Sombeval
Sonvilier
Sorvilier
Spiez
St. Stephan
Steffisburg
Stettlen
0770
0749
0957
0750
0625
0751
0713
0940
0941
0989
0942
0342
0884
0958
0446
0500
0908
0909
0501
0756
0943
0944
0945
0593
0344
0551
0885
0552
0717
0359
0448
0502
0946
0888
0626
0990
0991
0754
0959
0992
Stocken-Höfen
Studen (BE)
Sumiswald
Sutz-Lattrigen
Tägertschi
Täuffelen
Tavannes
Teuffenthal (BE)
Thierachern
Thörigen
Thun
Thunstetten
Toffen
Trachselwald
Tramelan
Treiten
Trub
Trubschachen
Tschugg
Twann-Tüscherz
Uebeschi
Uetendorf
Unterlangenegg
Unterseen
Ursenbach
Urtenen-Schönbühl
Uttigen
Utzenstorf
Valbirse
Vechigen
Villeret
Vinelz
Wachseldorn
Wald (BE)
Walkringen
Walliswil bei Niederbipp
Walliswil bei Wangen
Walperswil
Walterswil (BE)
Wangen an der Aare
0993
0886
0394
0632
0995
0553
0594
0554
0671
0423
0769
0360
0996
0627
0755
0345
0424
0960
0628
0556
0361
0557
0794
0947
Wangenried
Wattenwil
Wengi
Wichtrach
Wiedlisbach
Wiggiswil
Wilderswil
Wiler bei Utzenstorf
Wileroltigen
Willadingen
Wimmis
Wohlen bei Bern
Wolfisberg
Worb
Worben
Wynau
Wynigen
Wyssachen
Zäziwil
Zielebach
Zollikofen
Zuzwil (BE)
Zweisimmen
Zwieselberg
Ausserkantonale
Gemeinden
Die vollständige Liste mit allen
Schweizer Gemeinden ist unter
www.edstat.ch > Codelisten
verfügbar.
Ausland
8207
8212
8218
8222
8229
9950
Deutschland
Frankreich
Italien
Liechtenstein
Österreich
anderes Ausland
9
Codeliste der Schularten (Spalten 7 und 9)
Vollständige Codeliste: www.edstat.ch > Codelisten. Auf der gleichen Seite haben Sie zudem die Möglichkeit, Schularten oder
Schulartcodes über ein Suchmenü nachzuschlagen.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen von Papierformularen, dass die meisten Codes der Tertiär- und Sekundarstufe II 8-stellig
sind, im Papierformular jedoch nur 6 Stellen dafür vorgesehen sind. Tragen Sie im Papierformular deshalb nur die ersten 6 Ziffern ein. Beispiel: 864 300 00 wird auf dem Papierformular zu 864 300.
Volksschule, ausländischer Lehrplan und Gesamtschule, nachobligatorisch
Kindergarten (Schulartjahr 1-2)
1
Kindergarten
Basisstufe (Schulartjahr 1-4)
1013 Basisstufe
Primarstufe (Schulartjahr 1-6)
11
Primarschule
67
Schulversuch (Primarstufe)
8
Gesamtschule ohne Selektion,
primar (Rudolf Steiner u.a.)
Sekundarstufe I (Schulartjahr 1-3)
14
Realschulniveau
30
34
38
40
5
61
Sekundarschule
Spezielle Sekundarklasse
Mittelschulvorbereitung
(Schulartjahr 1-2)
Gymnasialer Unterricht
GU9/Quarta (GYM 1) (Schulartjahr 1)
Gesamtschule ohne Selektion,
sekundar (Rudolf Steiner u.a.)
Schulversuch (Sekundarstufe I)
Sonderschulen
siehe folgende Seite
Ausländischer Lehrplan
99
96
97
Ausländischer Lehrplan Kindergarten
Ausländischer Lehrplan Primarstufe
Ausländischer Lehrplan Sekundarstufe I
9841 Ausländischer Lehrplan Sek. II, Allgemeinbildende Ausbildungen
Gesamtschule, nachobligatorisch
9
Steiner Schulen (nachobligatorisch)
100 Gesamtschule (nachobligatorisch)
Brückenangebote (Schulartjahr 1)
1080
1081
1085
1083
BVS Praxis und Allgemeinbildung (BPA)
BVS Praxis und Integration (BPI)
BVS Plus (Aufstarten)
Private Berufsvorbereitungsangebote und
Zwischenlösungen (nur Privatschulen)
1084 Vorlehren
64
Vorbereitungs-, Anschluss- und Fortbildungsklassen an
Mittelschulen (nur Privatschulen)
77
Vorbereitung auf gestalterische Berufe (Vorkurs)
1001 Propädeutikum Gestaltung und Kunst
Attestausbildung (2-jährig), Berufsausbildung (3- und 4-jährige Grundbildung) und Höhere Berufsbildung
Die Liste der beruflichen Ausbildungen finden Sie auf www.edstat.ch > Codelisten.
Berufsmaturität, Wirtschaftsmittelschulen und Handelsschulen
Berufsmaturität 2 (BM 2)
Auslaufende BM 2-Richtungen (Ausbildungsbeginn vor Herbst
2015)
103 510 00 BM 2 - technische Richtung
103 520 00 BM 2 - kaufmännische Richtung
103 530 00 BM 2 - gestalterische Richtung
103 540 00 BM 2 - gewerbliche Richtung
103 550 00 BM 2 - naturwissenschaftliche Richtung
103 560 00 BM 2 - gesundheitliche und soziale Richtung
Neue BM 2-Ausrichtungen (Ausbildungsbeginn ab Herbst 2015)
103 511 00 BM 2 Technik, Architektur, Life Sciences - ohne Variante
103 521 01 BM 2 Wirtschaft und Dienstleistungen – Typ Wirtschaft
103 521 02 BM 2 Wirtschaft und Dienstleistungen – Typ Dienstleistungen
103 531 00 BM 2 Gestaltung und Kunst
103 551 00 BM 2 Natur, Landschaft und Lebensmittel
103 561 01 BM 2 Gesundheit und Soziales – Variante Naturwissenschaften
103 561 02 BM 2 Gesundheit und Soziales – Variante Wirtschaft
und Recht
Hinweis: Der Besuch des BM 1-Unterrichts ist mit dem Merkmal
„Berufsmaturität BM 1-Richtung“ (Spalte 15) auszuweisen.
Nur BM 1 an der Schule
1400 Nur BM 1-Unterricht an der Schule (Berufskunde an
anderer Berufsfachschule)
Wirtschaftsmittelschulen/Informatikmittelschule
383 000 00 Wirtschaftsmittelschule
383 200 00 Informatikmittelschule
Handelsschulen
382 900 00 Handelsschule (privat, 1-3 Jahre)
Gymnasien, nicht gymnasiale Hochschulvorbereitung und Fachmittelschulen
40
Gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr (GU9/Quarta
(GYM 1)) (Schulartjahr 1)
Gymnasien (Schulartjahr 1-4)s
1162 Gymnasium ohne Schwerpunktfach (nachobligatorisch)
1150 SPF Griechisch (auslaufend)
1151 SPF Latein
1152 SPF Englisch
1153 SPF Italienisch
1154 SPF Spanisch
1155 SPF Russisch (auslaufend)
1156 SPF Physik und Anwendungen der Mathematik
1157 SPF Biologie und Chemie
1158 SPF Wirtschaft und Recht
10
1159
1160
1161
SPF Philosophie/Pädagogik/Psychologie
SPF Bildnerisches Gestalten
SPF Musik
Nicht gymnasiale Hochschulvorbereitung
103 640 00 Passerelle Berufsmaturität - UH
103 710 00 International Baccalaureate
83
Kirchlich-Theologische Maturität (Zugang
Theologiestudium Uni Bern)
1001
Propädeutikum Gestaltung und Kunst
Fachmittelschule, Fachmaturität
Die Liste der Fachmittelschul- und Fachmaturitätsausbildungen
finden Sie auf www.edstat.ch > Codelisten
Sonderschulen
Hinweis: Diese Schularten dürfen ausschliesslich die vom Alters- und Behindertenamt (ALBA) beaufsichtigten Sonderschulen
verwenden (Schularten der Regelschulen nicht verwenden). Alle anderen Schulen verwenden ausschliesslich die Schularten der Regelschule (inkl. Ebnit Gstaad und Beobachtungsstation Heimgarten).
Kindergarten (Schulartjahr 1-2)
100 921 00 Sonderschulprogramm KG Lernbehinderung
100 922 00 Sonderschulprogramm KG geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus
100 923 00 Sonderschulprogramm KG Verhaltensbehinderung
100 924 00 Sonderschulprogramm KG Sprachbehinderung
100 925 00 Sonderschulprogramm KG Sinnesbehinderung
100 926 00 Sonderschulprogramm KG Körperbehinderung
100 927 00 Sonderschulprogramm KG Mehrfachbehinderung
100 928 00 Übrige Sonderschulprogramme KG
Primarstufe (Schulartjahr 1-6)
101 921 00 Sonderschulprogramm Primar Lernbehinderung
101 922 00 Sonderschulprogramm Primar geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus
101 923 00 Sonderschulprogramm Primar Verhaltensbehinderung
101 924 00 Sonderschulprogramm Primar Sprachbehinderung
101 925 00 Sonderschulprogramm Primar Sinnesbehinderung
101 926 00 Sonderschulprogramm Primar Körperbehinderung
101 927 00 Sonderschulprogramm Primar Mehrfachbehinderung
101 928 00 Übrige Sonderschulprogramme Primar
Sekundarstufe I (Schulartjahr 1-3)
102 921 00 Sonderschulprogramm Sek I Lernbehinderung
102 922 00 Sonderschulprogramm Sek I geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus
102 923 00 Sonderschulprogramm Sek I Verhaltensbehinderung
102 924 00 Sonderschulprogramm Sek I Sprachbehinderung
102 925 00 Sonderschulprogramm Sek I Sinnesbehinderung
102 926 00 Sonderschulprogramm Sek I Körperbehinderung
102 927 00 Sonderschulprogramm Sek I Mehrfachbehinderung
102 928 00 Übrige Sonderschulprogramme Sek I
Spezielle Schularten für die Vorjahresangaben
995 Fachhochschule
996 Universität
999 Schule im Ausland besucht
998 Schule in einem anderen Kanton besucht
15
Privatunterricht (z.B. zu Hause)
997 keine Schule besucht
11