Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l’instruction publique du canton de Berne Generalsekretariat Bildungsstatistik Secrétariat général Statistiques de la formation Sulgeneckstrasse 70 3005 Bern Telefon 031 633 85 11 Telefax 031 633 83 55 www.erz.be.ch An die Leiterinnen, Leiter und Lehrkräfte der Schulen und Kindergärten im Kanton Bern Dok. 48.00.400.122.2016.02.729433, CWA/JAL Rückfragen bitte an: Arsis Informatik, Tel.: 031 390 45 45 E-Mail: [email protected] Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern 24. August 2016 Statistik der Lernenden 2016/Finanzierung Volksschule Sehr geehrte Damen und Herren Als Beilage erhalten Sie die Unterlagen für die Lernendenerhebung des Schuljahrs 2016/17. Die Firma Arsis Informatik, Bern, führt diese Erhebung im Auftrag der Erziehungsdirektion durch. Stichtag ist der 15. September 2016 – auf diesen Tag müssen sich Ihre Angaben beziehen. (Falls die Ausbildung erst nach dem 15.09.2016 beginnt: siehe folgende Seite.) Die Daten dienen einerseits der Bearbeitung bildungsstatistischer Fragen, sowohl auf gesamtschweizerischer als auch auf kantonaler Ebene (vgl. www.erz.be.ch/statistik). Andererseits bilden sie die Grundlage für die finanzielle Lastenverteilung von Lehrkräftegehältern zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie für die Bundesbeiträge in der Berufsbildung. Die damit erhobenen Informationen haben finanzielle Folgen für Ihre Gemeinde und den Kanton Bern. Verantwortlich für Korrektheit und Vollständigkeit der ausgefüllten Formulare sind die Schulen. Damit wir den schulstatistischen Auftrag des Bundes korrekt und vollständig durchführen können, ist die Mitwirkung sämtlicher bernischer Schulen (auch der privaten) von zentraler Bedeutung (vgl. Bundesstatistikgesetz, Art. 4 bis 6, und Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes, Art. 1, Abs. 1, und Art. 6, Abs. 1; für die Volksschulen zudem Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich des Kantons Bern, Art. 22, 24, 32 und Anhang I Bst. F sowie Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte, Art. 24). Bitte beachten Sie die Hinweise zu Änderungen in der Erhebung und die Erhebungsbroschüre auf den folgenden Seiten. Weitere Informationen zur Statistik der Lernenden und die vollständigen Codelisten finden Sie im Internet unter www.edstat.ch. Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare bis am 30. September 2016 an die auf Seite 4 spezifizierte Stelle. Die Arsis Informatik (Tel. 031 390 45 45, [email protected]) erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte zum Ausfüllen der Erhebungsformulare und zur Datenlieferung. Für Ihre geschätzte Mitarbeit danken wir Ihnen bereits jetzt herzlich. Freundliche Grüsse Generalsekretariat Sig. Marcel Cuttat Generalsekretär Bestätigungs-, Schulstandort- und Klassenformulare 2016, Antwortkuvert Publikation Bildungsstatistik Kanton Bern: Basisdaten 2015 WICHTIGE HINWEISE UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER DEM VORJAHR Wohnsitz, Gemeinden Bitte beachten Sie die Änderungen in der Gemeindeliste als Folge von Gemeindefusionen. Übermittlung der Daten an die Arsis Aus Datenschutzgründen dürfen die elektronischen Daten der Schülerinnen und Schüler nur über die gesicherte Edstat-Plattform geliefert werden. Es ist nicht erlaubt, die Lernendendaten der Arsis Informatik per E-Mail zu übermitteln. Weitere Informationen zur Datenlieferung finden Sie auf Seite 4. Integrative Sonderschulung: Variable „Spezialunterricht/integrative Sonderschulung“: Verwenden Sie die den Wert 5 „sonderschulberechtigt mit Verfügung Schulinspektorat Art. 18 VSG“ nur bei Lernenden in Regelklassen, wenn diese nicht Regelschüler/innen mit besonderen Massnahmen (integrative Förderung, Logopädie oder Psychomotorik) oder mit Asperger Syndrom, schweren Wahrnehmungsstörungen und/oder schweren Störungen des Sozialverhaltens mit hochschwelligen Massnahmen (Pool 2) sind. Volksschule (ohne Sonderschulklassen): Die Angaben zum Klassentyp sind für alle Volksschulen und Kindergärten obligatorisch. Sie sind im Klassenformular unter „Klassentyp Volksschulen“ zu erfassen. Die Erfassung des Spezialunterrichts und der integrativen Sonderschulung in der Volksschule, inkl. Kindergarten und Basisstufe, erfolgt über die Variable Spezialunterricht/integrative Sonderschulung (Spalte 12). Sonderschulklassen (mit Aufsicht durch ALBA): Für Sonderschulklassen bitte den Klassentyp „Sonderschulklasse“ im Klassenformular ankreuzen. Der Lehrplanstatus (Spalte 11) muss sinngemäss auch für Sonderschülerinnen und Sonderschüler angegeben werden. In der Erhebung interessiert, welche Kinder mehr (Code 0) oder weniger (Code 3) nach dem Volksschullehrplan unterrichtet werden. Berufliche Grundbildung Für Lernende in der beruflichen Grundbildung, die keinen Berufsmaturitätsunterricht besuchen, tragen Sie bitte bei der BM 1-Ausrichtung den Code 0 ein. Höhere Berufsbildung Für Lehrgänge in der höheren Berufsbildung, die erst nach dem 15. September beginnen, gilt als Stichtag der jeweilige Studienbeginn. Es sind die Studierendendaten des Studienjahrs 2016/17 zu liefern. Es sind sämtliche Studierende an Höheren Fachschulen sowie in vorbereitenden Kursen auf eine eidgenössische Prüfung der Tertiärstufe B (BP/HFP) zu liefern. Statistik der Lernenden 2016 ERHEBUNGSBROSCHÜRE EINLEITUNG Im Folgenden finden Sie Hinweise für das Ausfüllen der Formulare und der elektronischen Erhebungsinstrumente der Statistik der Lernenden sowie die zugehörigen Codelisten. Stichtag für die Erhebung ist der 15. September 2016. Für Lehrgänge in der höheren Berufsbildung, die erst nach dem 15. September beginnen, gilt als Stichtag der jeweilige Studienbeginn. Die Daten sind bis zum 30. September 2016 an die Arsis Informatik weiterzuleiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Arsis Informatik, Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern, 031 390 45 45 oder [email protected] A) WELCHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER MÜSSEN ERFASST WERDEN? Es werden Lernende von der Vorschulstufe bis zur Tertiärstufe (ohne Hochschulen) erfasst, die am Stichtag an einer öffentlichen oder privaten Schule im Kanton Bern eingeschrieben sind. Erfasst werden auch Schülerinnen und Schüler, die am Stichtag nicht anwesend sind. Einbezogen werden Lernende in Vollzeit- und Teilzeitausbildungen, deren Unterrichtspensum, inkl. Praktika, mindestens ein halbes Schuljahr (Vollzeitäquivalent) umfasst. Unabhängig vom Unterrichtspensum werden alle Studierenden an Höheren Fachschulen in einer vom Bundesgesetz für Berufsbildung geregelten höheren Berufsbildung erfasst und auch alle Studierenden, die ihre Vorbereitung auf eine Berufs- oder Höhere Fachprüfung an einer Schule besuchen. Zu Hause unterrichtete Lernende werden in der Statistik nicht erfasst. B) FORMULARE Wir empfehlen allen Schulen, die Daten elektronisch zu erfassen und zu liefern. Die Erhebungsunterlagen umfassen ein Bestätigungs-, ein Schulstandort- sowie ein oder mehrere Klassenformulare. Alle Formulare finden Sie auch unter www.edstat.ch > Erhebung. Bestätigungsformular Mit dem Bestätigungsformular bescheinigen Sie die Richtigkeit der gelieferten Angaben. Hier werden auch die Kontaktpersonen für allfällige Rückfragen aufgeführt. Das Formular ist durch die Schulleitung bzw. den Datenlieferanten auszufüllen. Bei den öffentlichen Volksschulen muss zudem die rechnungsführende Stelle (Absatz 2) das Formular stempeln und unterzeichnen. Schulstandortformular Das Formular enthält die Liste der Schulstandorte, für die Sie Daten liefern. Kontrollieren Sie, ob alle Standorte aufgeführt sind. Für die Schulen der Sekundarstufe I tragen Sie zudem das Zusammenarbeitsmodell (Schulmodell) pro Schulstandort ein. Bei den öffentlichen Volksschulen entsprechen die im Formular aufgeführten Schul-Organisationseinheiten und Schulstandorte den Angaben, die die Gemeinden oder Schulverbände dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) gemeldet haben. Änderungen sind nur per Ende Schuljahr möglich und müssen von den Gemeinden oder Schulverbänden dem AKVB gemeldet werden (www.erz.be.ch/mutationen). Klassenformular Das Klassenformular dient der Erfassung der Daten einer Klasse und deren Schülerinnen und Schüler. Falls Sie im vergangenen Jahr die Daten elektronisch geliefert haben, erhalten Sie keine gedruckten Klassenformulare. Pro Klasse, auch für jahrgangsgemischte Klassen, soll ein Klassenformular (ein Register im Edstat-Excel-Formular) ausgefüllt werden. Auf dem Formular werden Angaben zur gesamten Klasse und auch zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern eingetragen. Detaillierte Erläuterungen zum Ausfüllen der einzelnen Spalten finden Sie in Abschnitt F. Das Zusatzblatt für Namen und Adressen der Lernenden in den öffentlichen Volksschulen muss nur ausgefüllt werden, wenn dies die Trägergemeinde verlangt. Es ist nicht an die Arsis Informatik weiterzuleiten. C) ELEKTRONISCHE DATENERFASSUNG Erfassen Sie die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler in einem der drei folgenden elektronischen Formate, die unter www.edstat > Erhebung zum Herunterladen bereit stehen: 1. Edstat-Excel-Formular: ermöglicht eine ähnliche Dateneingabe wie beim Papierformular; 2. Edstat-Excel-Formular light: geeignet für die Überführung bereits elektronisch bestehender Daten in ein Excel-Datenblatt (einfaches Kopieren und Einfügen von Daten) oder 3. Edstat-csv-Format: für den Datenexport aus einer EDV-Schulverwaltungslösung geeignet. Für die Datenerfassung im csv-Format und Excel-Formular light ist die Schnittstellenspezifikation SNIT massgebend und nicht die Struktur der Papierformulare (www.edstat.ch > Erhebung). Empfehlungen zur Wahl eines elektronischen Formats je nach Art Ihrer Schulverwaltungslösung: Schulverwaltungslösung (SVL): EdstatEdstatEdstatExcelExcelFormular csvFormular light Format Kommerzielle SVL x Selbst programmierte SVL x Excel-Listen oder ähnliches x Listen in Word oder auf Papier x x x Die Daten in elektronischer Form dürfen nur über die gesicherte Plattform www.edstat.ch > Datenlieferung geliefert werden. Aus Datenschutzgründen ist eine Übermittlung der 3 individuellen Schülerinnen- und Schülerdaten per E-Mail an die Arsis Informatik nicht erlaubt. Bitte beachten Sie die Datenschutzvorschriften bei einer allfälligen Weitergabe der elektronischen Schülerdaten innerhalb der Schule, der Gemeinde oder des Schulverbandes. Die elektronische Übermittlung von Personen- und anderen schützenswerten Daten muss über eine sichere (verschlüsselte) Verbindung erfolgen. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass nur das Bestätigungs- und das Schulstandortformular an die rechnungsführende Stelle weitergeleitet, die Schülerdaten jedoch von der Schule direkt an die Arsis Informatik übermittelt werden. (Details siehe unten.) D) DATENLIEFERUNG Öffentliche Volksschulen, inklusive Kindergärten Bestätigungsformular und Schulstandortformular ausfüllen Elektronische oder PapierKlassenformulare ausfüllen An Arsis Informatik senden Elektronische Lieferung Übermitteln Sie die erhobenen Daten der Lernenden an die Arsis Informatik über die gesicherte Plattform unter www.edstat.ch > Datenlieferung. Das ausgefüllte Bestätigungs- und das Schulstandortformular senden Sie als eingescanntes PDF per E-Mail, über die gesicherte Plattform an [email protected] oder in Papierform per Post an die Arsis Informatik. E) KENNWORT FÜR DIE DATENLIEFERUNG An Arsis Informatik senden Elektronische Lieferung Leiten Sie das Bestätigungs- und das Schulstandortformular an die rechnungsführende Stelle der Trägergemeinde (Gemeinde oder Schulverband) weiter. Sobald die rechnungsführende Stelle der Gemeinde ihr Einverständnis gegeben hat, übermittelt die Schule die Daten der Lernenden an die Arsis Informatik über die gesicherte Plattform unter www.edstat.ch > Datenlieferung. Die Trägergemeinde ihrerseits sendet das unterschriebene Bestätigungsformular und das Schulstandortformular als eingescanntes PDF über die gesicherte Plattform an die Arsis, per E-Mail an [email protected], oder per Post an die Arsis Informatik. Wenn Sie die Lernendendaten elektronisch übermitteln, senden Sie die Klassenformulare nicht zusätzlich als Papierformulare an die Arsis. Papierlieferung Leiten Sie das ausgefüllte Bestätigungs- und Schulstandortformular an die rechnungsführende Stelle der Trägergemeinde (Gemeinde oder Schulverband) weiter. Sobald die rechnungsführende Stelle der Gemeinde ihr Einverständnis gegeben hat, übermittelt die Schule die Klassenformulare per Post an die Arsis Informatik. Die zuständige Gemeinde oder der Schulverband ihrerseits sendet das unterschriebene Bestätigungsformular und das Schulstandortformular per Post an die Arsis Informatik. 4 Bestätigungsformular, Schulstandortformular und Klassenformulare oder elektronisches Erhebungsinstrument ausfüllen Papierlieferung Senden Sie die ausgefüllten Bestätigungs-, Schulstandortund Klassenformulare per Post an die Arsis. Rechnungsführende Stelle: prüfen, unterschreiben und stempeln An Arsis Informatik senden Alle anderen Schulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe, Privatschulen) Die gesicherte Plattform zur Datenlieferung finden Sie hier: www.edstat.ch > Datenlieferung Benutzername: datatransfer Kennwort: upload2016 Aus Datenschutzgründen ist eine Übermittlung der individuellen Schülerinnen- und Schülerdaten per E-Mail an die Arsis Informatik nicht erlaubt. Die Daten der Lernenden dürfen nur über die gesicherte Plattform www.edstat.ch > Datenlieferung geliefert werden. F) HINWEISE UND CODELISTEN ZUM AUSFÜLLEN DES KLASSENFORMULARS Codelisten Einige Codelisten sind sehr umfangreich. Wir führen hier deshalb nur die geläufigsten Codes auf und bitten Sie, die anderen Codes unter www.edstat.ch > Codelisten nachzuschlagen. Beispiel Papierformular Das Ausfüllbeispiel für Papierformulare finden Sie neu auf der Rückseite des Zusatzblattes für Namen und Adressen der Lernenden. Klassenformular: Angaben zur Klasse Standort der Klasse Der Standort muss nur angegeben werden, wenn eine Schule mehrere Ausbildungsstandorte hat. Ein Standort kann aus mehreren Gebäuden bestehen (z.B. Schulhaus mit Pavillon). Für Schulen der Tertiär- und für die Sekundarstufe II genügt die Gemeindenummer des Standorts (Codeliste Seite 9). Charakter der Klasse Kreuzen Sie pro Klasse an, ob sie öffentlich, privat subventioniert oder nicht subventioniert ist. Dies sollte pro Schulstandort einheitlich sein. Ausbildungsform Geben Sie pro Klasse an, ob es sich um eine Vollzeitausbildung, duale Grundbildung oder schulische Teilzeitausbildung handelt. Für Klassen einer Lehrwerkstätte kreuzen Sie „schulische Vollzeitausbildung“ an. Unterrichtssprache Für Klassen mit Immersionsunterricht geben Sie die Haupt-Unterrichtssprache an. Falls Sie „andere“ ankreuzen, geben Sie bitte die Unterrichtssprache an. Klassentyp Volksschulen (inkl. Kindergarten) Die Angaben zum Klassentyp sind für alle Volksschulen, inkl. Kindergärten und Sonderschulen, obligatorisch. Es werden Regelklassen, spezielle Formen der Schuleingangsphase, Besondere Klassen, Sonderschulklassen und „andere“ unterschieden. Regelklassen: Die Regelklasse (ohne spezielle Schuleingangsphase) wird mit „Jahrgangs- oder Mehrjahrgangsklasse“ erfasst. Spezielle Formen der Schuleingangsphase sind Basisstufenklassen, Cycle élémentaire oder Mehrjahrgangsklassen mit Kindergarten- und Primarschulkindern in der gleichen Klasse. Besondere Klassen: Eine Fördergruppe gilt erst dann als “Klasse zur besonderen Förderung (gem. BMV)“, wenn die unterrichteten Schülerinnen und Schüler im Durchschnitt mindestens 16 Wochenlektionen belegen, wobei Lernende mit weniger als acht Wochenlektionen in der Durchschnittsberechnung nicht berücksichtigt werden (siehe dazu: Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule). Als Sonderschulklassen gelten nur Klassen in einer vom Alters- und Behindertenamt (ALBA) beaufsichtigten Schule. Falls Sie „andere“ ankreuzen, geben Sie bitte den Typ der Klasse an. Klassenformular: Angaben zu den Lernenden Lernende müssen bei der Klasse und Schule aufgeführt werden, bei der sie am Stichtag eingeschrieben sind und in der sie mehr als die Hälfte des Unterrichtspensums besuchen. Lernende, die am Stichtag in einem Intensivkurs Deutsch sind, werden bei der zugehörigen Regelklasse aufgeführt. AHV-Nummer (Spalte 1) Geben Sie die AHV-Nummer (AHVN13) der Schülerin bzw. des Schülers an. Es handelt sich um eine 13-stellige Zahl, die mit 756 beginnt. Angaben zu Beschaffungsquellen und ein Hilfsmittel zur Überprüfung der Kontrollziffer stehen zur Verfügung unter www.edstat.ch > AHVN13. Geburtsdatum (Spalte 2) Tragen Sie das Geburtsdatum der Schülerin bzw. des Schülers in der Form Tag (TT), Monat (MM) und Jahr (JJ) ein. Geschlecht (Spalte 3) 1 männlich 2 weiblich Staatsangehörigkeit (Spalte 4) Schweizerische Lernende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Schweizer/innen gezählt. Ausländische Lernende mit Doppelbürgerschaft werden von Ihnen einer Staatsangehörigkeit zugeordnet. Liste der geläufigsten Länder nach Kontinent, dann alphabetisch geordnet: Europa 8100 Schweiz 8204 Belgien 8252 Bosnien und Herzegowina 8207 Deutschland 8212 Frankreich 8218 Italien 8256 Kosovo 8250 Kroatien 8255 Mazedonien 8254 Montenegro 8227 Niederlande 8229 Österreich 8230 8231 8264 8248 8243 8236 8244 8239 8265 8240 8215 Polen Portugal Russland Serbien Slowakei Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Vereinigtes Königreich Afrika 8304 Algerien 8305 Angola 8317 Kamerun 8323 Kongo (Kinshasa) 8331 Marokko 8357 Tunesien Amerika 8406 Brasilien 8409 Dominikanische Republik 8423 Kanada 8439 Vereinigte Staaten Asien 8508 8510 8512 8513 8534 8506 8542 8545 China Indien Irak Iran Philippinen Sri Lanka Thailand Vietnam Ozeanien 8601 Australien 8607 Neuseeland Andere 8998 staatenlos 8999 unbekannt Die vollständige Länderliste finden Sie auf www.edstat.ch > Codelisten. Erstsprache (Spalte 5) Als Erstsprache gilt jene Sprache, die als Kind zuerst erlernt wird. Dieses Merkmal ist unveränderlich. Bei zwei Erstsprachen ist die zeitlich häufiger verwendete anzugeben. Landessprachen 110 Deutsch 120 Französisch 130 140 Italienisch Rätoromanisch Westeuropäische Sprachen 210 Englisch 240 220 Niederländisch 250 230 Spanisch Portugiesisch andere westeuropäische Sprachen Nordeuropäische Sprachen 261 Dänisch 264 262 Norwegisch 265 263 Schwedisch Finnisch andere nordeuropäische Sprachen Slawische Sprachen 310 Serbisch, Kroatisch 321 Russisch 322 Polnisch 323 Tschechisch 324 Slowakisch Mazedonisch Slowenisch Bulgarisch andere slawische Sprachen 325 326 327 328 Osteuropäische Sprachen 330 Albanisch 353 340 Türkisch 350 351 Ungarisch 352 Rumänisch Griechisch andere osteuropäische Sprachen 5 Andere Sprachen 360 andere europäische Sprachen 410 afrikanische Sprachen 420 Arabisch 431 westasiatische Sprachen (z. B. Kurdisch) 432 indoarische und drawidische Sprachen (z. B. Tamil) 433 ostasiatische Sprachen (z. B. Chinesisch, Thai) 440 alle übrigen Sprachen Wohnsitzgemeinde (Spalte 6) Die Wohnsitzgemeinde ist die politische Gemeinde, in der sich der zivilrechtliche Wohnsitz des/der Lernenden bzw. seiner/ihrer Eltern am Stichtag befindet. Bei Bevormundeten ist die Wohnsitzgemeinde anzugeben, die sie bei der Errichtung der Vormundschaft hatten (nicht die Sitzgemeinde der KESB). Der Code für die Wohnsitzgemeinde entspricht nicht der Postleitzahl. Die Codes der politischen Gemeinden des Kantons Bern finden Sie auf den Seiten 8 und 9 dieser Broschüre und die Codes für ausserkantonale Gemeinden auf www.edstat.ch > Codelisten > Ortschaften CH. Schulart aktuelles Jahr (Spalte 7) Jedes Ausbildungsprogramm wird mit einem bestimmten Schulartcode erfasst. Die geläufigsten Schulartcodes finden Sie ab Seite 10 dieser Broschüre. Auf der Internetseite www.edstat.ch > Codelisten > Schularten finden Sie die vollständige Liste. Sie haben hier zudem die Möglichkeit, Schularten oder Schulartcodes über ein Suchmenü nachzuschlagen. Besondere Klassen werden nicht mit einer speziellen Schulart, sondern beim Klassentyp auf der Vorderseite des Klassenformulars gekennzeichnet. Bei der Schulart wird die Schulstufe bzw. der Schultyp wie "Primarschule" oder "Realschulniveau" der Lernenden aufgeführt. In der Regelschule integrativ beschulte Sonderschülerinnen und -schüler (nur GEF-Pool 1) werden mit der Variablen Spezialunterricht/integrative Sonderschulung (Spalte 12, Code 5) ausgewiesen. Als Schulart wird die Schulart der Regelklasse wie "Primarschule" oder "Realschulniveau" verwendet. Sonderschulen verwenden ausschliesslich die Schulart-Codes auf Seite 11 der Broschüre. Als Sonderschulen gelten nur die vom Alters- und Behindertenamt (ALBA) beaufsichtigten Schulen (ohne Ebnit Gstaad und Beobachtungsstation Heimgarten). Alle anderen Schulen verwenden die Schularten der Regelschule. Die meisten Codes der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe sind 8-stellig, im Papierformular sind dafür jedoch nur 6 Stellen vorgesehen. Tragen Sie im Papierformular deshalb nur die ersten 6 Ziffern ein. Beispiel: 864 300 00 wird auf dem Papierformular zu 864 300. Schulartjahr aktuelles Jahr (Spalte 8) Das Schulartjahr (Programmjahr) erfasst das unterrichtete Jahr (nicht das Semester) der betreffenden Schulart. Jede Schulart beginnt mit dem Code 01 für das erste unterrichtete Jahr. Dies entspricht nicht der neuen Zählung der Schuljahre gemäss HarmoS. Kindergarten 01 1. Jahr 02 2. und allenfalls 3. Jahr Primarstufe 01 1. Klasse 02 2. Klasse 0x x. Klasse 6 Sekundarstufe I Real-/Sekundarschule, Spez.-Sek. 01 7. Klasse 02 8. Klasse 03 9. Klasse Gymnasialer Unterricht 01 GU9/Quarta (GYM 1) Mittelschulvorbereitung 01 8. Klasse 02 9. Klasse Sonderschule 01–02 Sonderschulprogramme Kindergarten 01–06 Sonderschulprogramme Primarstufe 01–03 Sonderschulprogramme Sekundarstufe I Sekundarstufe II und Tertiärstufe Gymnasium 01 Tertia (GYM 2) 02 Sekunda (GYM 3) 03 Prima (GYM 4) 04 Oberprima (GYM 5) Berufliche Grundbildung, Anlehre, Attest, Höhere Berufsbildung 01 1. Jahr 02 2. Jahr 0x x. Jahr Schulart Vorjahr (Spalte 9) Erhoben wird die Schulart am 15. September des Vorjahres und nicht die letzte abgeschlossene Ausbildung. Codes analog zu „Schulart aktuelles Jahr“ (Spalte 7) auf Seite 10. Die Angaben zum Schulbesuch vom 15. September des Vorjahres sind nur für diejenigen Schülerinnen und Schüler obligatorisch, die im Vorjahr keine oder eine ausserkantonale Schule besucht haben. Für die anderen Schülerinnen und Schüler sind die Vorjahresangaben zwar erwünscht, aber nicht obligatorisch. Zusätzlich können folgende Codes vergeben werden: 995 Fachhochschule 996 Universität 998 Schule in einem anderen Kanton besucht 999 Schule im Ausland besucht 15 Privatunterricht (z.B. zu Hause) 997 keine Schule besucht Schulartjahr Vorjahr (Spalte 10) Codes analog zu „Schulartjahr aktuelles Jahr“ (Spalte 8). Die Angaben zum Schulartjahr (Programmjahr) vom 15. September des Vorjahres sind nur für diejenigen Schülerinnen und Schüler obligatorisch, die im Vorjahr keine oder eine ausserkantonale Schule besucht haben. Für die anderen Schülerinnen und Schüler sind die Vorjahresangaben zwar erwünscht, aber nicht obligatorisch. Lehrplanstatus (Spalte 11) Für die Schülerinnen und Schüler in der Volksschule (ohne Kindergarten und Basisstufe) und für die Lernenden in den Sonderschulen müssen die folgenden Massnahmen erfasst werden: 0 Regellehrplan (Volksschullehrplan) oder rILZ in 1-2 Fächern 1 2-jährige Einschulung (mit Antrag EB/KJP) 3 rILZ in mehr als 2 Fächern (mit Antrag EB/KJP) rILZ bedeutet „reduzierte individuelle Lernziele“, EB „Erziehungsberatung“ und KJP „Kinder- und Jugendpsychiatrie“. Für rILZ sind nur die Fächer Unterrichtssprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften zu berücksichtigen. Privatschulen verwenden die Codes bitte sinngemäss. Für die Sonderschulung (ohne Kindergarten) bitte die Codes sinngemäss verwenden. Der Lehrplanstatus bezieht sich auf den Volksschullehrplan. In der Erhebung interessiert, welche Kinder mehr (Code 0) oder weniger (Code 3) nach dem Volksschullehrplan unterrichtet werden. Spezialunterricht/integrative Sonderschulung (Spalte 12) Für Lernende in den Volksschulen (inkl. Kindergarten und Basisstufe; ohne Sonderschulen) muss der Spezialunterricht und die integrative Sonderschulung erfasst werden. Erfasst wird nur der Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie oder Psychomotorik) mit Antrag der Erziehungsberatung oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie und die integrative Schulung von Sonderschülerinnen und Sonderschülern: 0 keinen Spezialunterricht oder Spezialunterricht ohne Antrag EB/KJP 2 Spezialunterricht mit Antrag EB/KJP 5 sonderschulberechtigt mit Verfügung Schulinspektorat Art. 18 VSG VSG bedeutet „Volksschulgesetz“, EB „Erziehungsberatung“ und KJP „Kinder- und Jugendpsychiatrie“. Privatschulen verwenden die Codes bitte sinngemäss. Für die integrative Sonderschulung in der Regelschule (nur GEF-Pool 1) bitte den Code 5 verwenden. Besuch HSK-Unterricht (Spalte 13) Muss nur von den Volksschulen, inkl. Kindergärten, ausgefüllt werden. Kennzeichnen Sie den Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) mit einer 1. Ausweis Asylbereich F/N (Spalte 14) Muss nur von den öffentlichen Volksschulen, inkl. Kindergärten, ausgefüllt werden. F Asylbewerberin/-bewerber mit F-Bewilligung (vorläufig aufgenommen) N Asylbewerberin/-bewerber mit N-Bewilligung (Asylsuchende) 50 BM 1 Gestaltung und Kunst 70 BM 1 Natur, Landschaft und Lebensmittel 81 BM 1 Gesundheit und Soziales Variante Naturwissenschaften 82 BM 1 Gesundheit und Soziales Variante Wirtschaft und Recht Achtung: Für Lernende, die an Ihrer Schule nur den BM 1-Unterricht besuchen, den Berufskundeunterricht jedoch an einer andern Schule, muss bei „Schulart aktuelles Jahr“ (Spalte 7) der BM 1-Code 1400 eingetragen werden. Ergänzungsfach Gymnasium (Spalte 16) Muss nur für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums ab der Sekunda ausgefüllt werden. 00 kein Ergänzungsfach 07 Musik 01 Anwendungen 08 Pädagogik/ der Mathematik Psychologie 02 Bildnerisches 09 Philosophie Gestalten 10 Physik 03 Biologie 11 Religionslehre 04 Chemie 12 Sport 05 Geographie 13 Wirtschaft und Recht 06 Geschichte 14 Informatik Zusatzblatt Namen und Adressen der Lernenden Öffentliche Volksschulen und Kindergärten können die Namen und Adressangaben der Schülerinnen und Schüler in einem Zusatzfeld des Excel-Erhebungsformulars oder im Zusatzblatt erfassen, wenn dies von der zuständigen Gemeinde oder dem Schulverband verlangt wird. Wenn Sie Name und Adresse eines Lernenden erfassen, achten Sie bitte darauf, diese Information in die gleiche Zeile zu schreiben wie im zugehörigen Klassenformular (gleiche Laufnummer für den gleichen Lernenden). Das Zusatzblatt bleibt bei der Gemeinde oder dem Schulverband und wird nicht an die Arsis Informatik weitergeleitet. BM 1-Ausrichtung (Spalte 15) Diese Spalte muss für alle Lernenden der beruflichen Grundbildung ausgefüllt werden, auch wenn der Berufsmaturität 1-Unterricht an einer anderen Schule besucht wird. Auslaufende BM 1-Ausrichtungen (Ausbildungsbeginn vor Herbst 2015) 0 kein BM 1-Unterricht 1 technische BM 1 2 kaufmännische BM 1 3 gestalterische BM 1 4 gewerbliche BM 1 5 naturwissenschaftliche BM 1 6 gesundheitliche und soziale BM 1 Neue BM 1 (Ausbildungsbeginn ab Herbst 2015) 30 BM 1 Technik, Architektur, Life Sciences ohne Variante 41 BM 1 Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft 42 BM 1 Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Dienstleistungen 7 Codeliste der Wohnsitzgemeinden und -länder (Spalte 6) (Berner Gemeinden alphabetisch sortiert; andere Länder am Ende der Liste) Vollständige Codeliste: Die vollständige Liste der schweizerischen Gemeinden finden Sie auf www.edstat.ch > Codelisten. Änderung gegenüber dem Vorjahr: Im Kanton Bern haben sich verschiedene Gemeinden zusammengeschlossen: - Bangerten (532) und Rapperswil (BE) (310) zur Gemeinde Rapperswil (BE) (310); - Ersigen (405), Niederösch (417) und Oberösch (419) zur Gemeinde Ersigen (405); - Hermiswil (978) und Seeberg (988) zur Gemeinde Seeberg (988). Kanton Bern 0301 0321 0561 0401 0731 0562 0951 0402 0630 0921 0381 0602 0971 0322 0323 0302 0403 0533 0571 0732 0861 0681 0972 0351 0973 0371 0603 0324 0922 0352 0791 0572 0605 0353 0606 0573 0574 0733 0491 0923 0382 0734 0383 0404 0863 0325 0683 0661 0687 0431 0432 0433 8 Aarberg Aarwangen Adelboden Aefligen Aegerten Aeschi bei Spiez Affoltern im Emmental Alchenstorf Allmendingen Amsoldingen Arch Arni (BE) Attiswil Auswil Bannwil Bargen (BE) Bäriswil Bätterkinden Beatenberg Bellmund Belp Belprahon Berken Bern Bettenhausen Biel/Bienne Biglen Bleienbach Blumenstein Bolligen Boltigen Bönigen Bowil Bremgarten bei Bern Brenzikofen Brienz (BE) Brienzwiler Brügg Brüttelen Buchholterberg Büetigen Bühl Büren an der Aare Burgdorf Burgistein Busswil bei Melchnau Champoz Clavaleyres Corcelles (BE) Corgémont Cormoret Cortébert 0690 0434 0691 0575 0761 0535 0536 0762 0385 0386 0952 0901 0735 0953 0924 0492 0763 0405 0692 0372 0925 0975 0662 0493 0948 0538 0663 0607 0563 0494 0495 0865 0866 0664 0326 0976 0694 0576 0303 0608 0841 0577 0852 0578 0665 0867 0782 0579 0736 0406 0783 0609 0927 Court Courtelary Crémines Därligen Därstetten Deisswil bei Münchenbuchsee Diemerswil Diemtigen Diessbach bei Büren Dotzigen Dürrenroth Eggiwil Epsach Eriswil Eriz Erlach Erlenbach im Simmental Ersigen Eschert Evilard Fahrni Farnern Ferenbalm Finsterhennen Forst-Längenbühl Fraubrunnen Frauenkappelen Freimettigen Frutigen Gals Gampelen Gelterfingen Gerzensee Golaten Gondiswil Graben Grandval Grindelwald Grossaffoltern Grosshöchstetten Gsteig Gsteigwiler Guggisberg Gündlischwand Gurbrü Gurzelen Guttannen Habkern Hagneck Hasle bei Burgdorf Hasliberg Häutligen Heiligenschwendi 0928 0977 0407 0408 0610 0737 0979 0929 0409 0410 0580 0931 0932 0954 0541 0980 0784 0496 0581 0739 0582 0362 0868 0540 0738 0304 0564 0565 0305 0869 0870 0411 0611 0412 0872 0873 0354 0355 0612 0413 0566 0414 0666 0435 0723 0613 0329 0902 0842 0667 0903 0584 0585 Heimberg Heimenhausen Heimiswil Hellsau Herbligen Hermrigen Herzogenbuchsee Hilterfingen Hindelbank Höchstetten Hofstetten bei Brienz Homberg Horrenbach-Buchen Huttwil Iffwil Inkwil Innertkirchen Ins Interlaken Ipsach Iseltwald Ittigen Jaberg Jegenstorf Jens Kallnach Kandergrund Kandersteg Kappelen Kaufdorf Kehrsatz Kernenried Kiesen Kirchberg (BE) Kirchdorf (BE) Kirchenthurnen Kirchlindach Köniz Konolfingen Koppigen Krattigen Krauchthal Kriechenwil La Ferrière La Neuveville Landiswil Langenthal Langnau im Emmental Lauenen Laupen Lauperswil Lauterbrunnen Leissigen 0387 0792 0388 0740 0614 0874 0331 0696 0497 0586 0955 0306 0415 0332 0587 0543 0389 0307 0390 0785 0333 0741 0615 0437 0544 0742 0416 0700 0668 0875 0876 0546 0669 0616 0498 0356 0670 0743 0981 0617 0877 0982 0588 0724 0878 0357 0983 0418 0619 0934 0629 0935 Lengnau (BE) Lenk Leuzigen Ligerz Linden Lohnstorf Lotzwil Loveresse Lüscherz Lütschental Lützelflüh Lyss Lyssach Madiswil Matten bei Interlaken Mattstetten Meienried Meikirch Meinisberg Meiringen Melchnau Merzligen Mirchel Mont-Tramelan Moosseedorf Mörigen Mötschwil Moutier Mühleberg Mühledorf (BE) Mühlethurnen Münchenbuchsee Münchenwiler Münsingen Müntschemier Muri bei Bern Neuenegg Nidau Niederbipp Niederhünigen Niedermuhlern Niederönz Niederried bei Interlaken Nods Noflen Oberbalm Oberbipp Oberburg Oberdiessbach Oberhofen am Thunersee Oberhünigen Oberlangenegg 0589 0334 0620 0391 0766 0985 0335 0622 0744 0438 0363 0701 0450 0716 0392 0726 0936 0745 0309 0310 0715 0703 0567 0336 0441 0767 0879 0590 0704 0337 0338 0339 0442 0904 0623 0905 0420 0880 Oberried am Brienzersee Obersteckholz Oberthal Oberwil bei Büren Oberwil im Simmental Ochlenberg Oeschenbach Oppligen Orpund Orvin Ostermundigen Perrefitte Péry-La Heutte Petit-Val Pieterlen Plateau de Diesse Pohlern Port Radelfingen Rapperswil (BE) Rebévelier Reconvilier Reichenbach im Kandertal Reisiswil Renan (BE) Reutigen Riggisberg Ringgenberg (BE) Roches (BE) Roggwil (BE) Rohrbach Rohrbachgraben Romont (BE) Röthenbach im Emmental Rubigen Rüderswil Rüdtligen-Alchenflüh Rüeggisberg 0956 0421 0987 0881 0853 0393 0422 0340 0843 0746 0706 0443 0449 0707 0591 0906 0786 0708 0747 0624 0311 0748 0592 0855 0341 0937 0988 0312 0709 0883 0907 0938 0499 0444 0445 0711 0768 0793 0939 0358 Rüegsau Rumendingen Rumisberg Rümligen Rüschegg Rüti bei Büren Rüti bei Lyssach Rütschelen Saanen Safnern Saicourt Saint-Imier Sauge Saules (BE) Saxeten Schangnau Schattenhalb Schelten Scheuren Schlosswil Schüpfen Schwadernau Schwanden bei Brienz Schwarzenburg Schwarzhäusern Schwendibach Seeberg Seedorf (BE) Seehof Seftigen Signau Sigriswil Siselen Sonceboz-Sombeval Sonvilier Sorvilier Spiez St. Stephan Steffisburg Stettlen 0770 0749 0957 0750 0625 0751 0713 0940 0941 0989 0942 0342 0884 0958 0446 0500 0908 0909 0501 0756 0943 0944 0945 0593 0344 0551 0885 0552 0717 0359 0448 0502 0946 0888 0626 0990 0991 0754 0959 0992 Stocken-Höfen Studen (BE) Sumiswald Sutz-Lattrigen Tägertschi Täuffelen Tavannes Teuffenthal (BE) Thierachern Thörigen Thun Thunstetten Toffen Trachselwald Tramelan Treiten Trub Trubschachen Tschugg Twann-Tüscherz Uebeschi Uetendorf Unterlangenegg Unterseen Ursenbach Urtenen-Schönbühl Uttigen Utzenstorf Valbirse Vechigen Villeret Vinelz Wachseldorn Wald (BE) Walkringen Walliswil bei Niederbipp Walliswil bei Wangen Walperswil Walterswil (BE) Wangen an der Aare 0993 0886 0394 0632 0995 0553 0594 0554 0671 0423 0769 0360 0996 0627 0755 0345 0424 0960 0628 0556 0361 0557 0794 0947 Wangenried Wattenwil Wengi Wichtrach Wiedlisbach Wiggiswil Wilderswil Wiler bei Utzenstorf Wileroltigen Willadingen Wimmis Wohlen bei Bern Wolfisberg Worb Worben Wynau Wynigen Wyssachen Zäziwil Zielebach Zollikofen Zuzwil (BE) Zweisimmen Zwieselberg Ausserkantonale Gemeinden Die vollständige Liste mit allen Schweizer Gemeinden ist unter www.edstat.ch > Codelisten verfügbar. Ausland 8207 8212 8218 8222 8229 9950 Deutschland Frankreich Italien Liechtenstein Österreich anderes Ausland 9 Codeliste der Schularten (Spalten 7 und 9) Vollständige Codeliste: www.edstat.ch > Codelisten. Auf der gleichen Seite haben Sie zudem die Möglichkeit, Schularten oder Schulartcodes über ein Suchmenü nachzuschlagen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen von Papierformularen, dass die meisten Codes der Tertiär- und Sekundarstufe II 8-stellig sind, im Papierformular jedoch nur 6 Stellen dafür vorgesehen sind. Tragen Sie im Papierformular deshalb nur die ersten 6 Ziffern ein. Beispiel: 864 300 00 wird auf dem Papierformular zu 864 300. Volksschule, ausländischer Lehrplan und Gesamtschule, nachobligatorisch Kindergarten (Schulartjahr 1-2) 1 Kindergarten Basisstufe (Schulartjahr 1-4) 1013 Basisstufe Primarstufe (Schulartjahr 1-6) 11 Primarschule 67 Schulversuch (Primarstufe) 8 Gesamtschule ohne Selektion, primar (Rudolf Steiner u.a.) Sekundarstufe I (Schulartjahr 1-3) 14 Realschulniveau 30 34 38 40 5 61 Sekundarschule Spezielle Sekundarklasse Mittelschulvorbereitung (Schulartjahr 1-2) Gymnasialer Unterricht GU9/Quarta (GYM 1) (Schulartjahr 1) Gesamtschule ohne Selektion, sekundar (Rudolf Steiner u.a.) Schulversuch (Sekundarstufe I) Sonderschulen siehe folgende Seite Ausländischer Lehrplan 99 96 97 Ausländischer Lehrplan Kindergarten Ausländischer Lehrplan Primarstufe Ausländischer Lehrplan Sekundarstufe I 9841 Ausländischer Lehrplan Sek. II, Allgemeinbildende Ausbildungen Gesamtschule, nachobligatorisch 9 Steiner Schulen (nachobligatorisch) 100 Gesamtschule (nachobligatorisch) Brückenangebote (Schulartjahr 1) 1080 1081 1085 1083 BVS Praxis und Allgemeinbildung (BPA) BVS Praxis und Integration (BPI) BVS Plus (Aufstarten) Private Berufsvorbereitungsangebote und Zwischenlösungen (nur Privatschulen) 1084 Vorlehren 64 Vorbereitungs-, Anschluss- und Fortbildungsklassen an Mittelschulen (nur Privatschulen) 77 Vorbereitung auf gestalterische Berufe (Vorkurs) 1001 Propädeutikum Gestaltung und Kunst Attestausbildung (2-jährig), Berufsausbildung (3- und 4-jährige Grundbildung) und Höhere Berufsbildung Die Liste der beruflichen Ausbildungen finden Sie auf www.edstat.ch > Codelisten. Berufsmaturität, Wirtschaftsmittelschulen und Handelsschulen Berufsmaturität 2 (BM 2) Auslaufende BM 2-Richtungen (Ausbildungsbeginn vor Herbst 2015) 103 510 00 BM 2 - technische Richtung 103 520 00 BM 2 - kaufmännische Richtung 103 530 00 BM 2 - gestalterische Richtung 103 540 00 BM 2 - gewerbliche Richtung 103 550 00 BM 2 - naturwissenschaftliche Richtung 103 560 00 BM 2 - gesundheitliche und soziale Richtung Neue BM 2-Ausrichtungen (Ausbildungsbeginn ab Herbst 2015) 103 511 00 BM 2 Technik, Architektur, Life Sciences - ohne Variante 103 521 01 BM 2 Wirtschaft und Dienstleistungen – Typ Wirtschaft 103 521 02 BM 2 Wirtschaft und Dienstleistungen – Typ Dienstleistungen 103 531 00 BM 2 Gestaltung und Kunst 103 551 00 BM 2 Natur, Landschaft und Lebensmittel 103 561 01 BM 2 Gesundheit und Soziales – Variante Naturwissenschaften 103 561 02 BM 2 Gesundheit und Soziales – Variante Wirtschaft und Recht Hinweis: Der Besuch des BM 1-Unterrichts ist mit dem Merkmal „Berufsmaturität BM 1-Richtung“ (Spalte 15) auszuweisen. Nur BM 1 an der Schule 1400 Nur BM 1-Unterricht an der Schule (Berufskunde an anderer Berufsfachschule) Wirtschaftsmittelschulen/Informatikmittelschule 383 000 00 Wirtschaftsmittelschule 383 200 00 Informatikmittelschule Handelsschulen 382 900 00 Handelsschule (privat, 1-3 Jahre) Gymnasien, nicht gymnasiale Hochschulvorbereitung und Fachmittelschulen 40 Gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr (GU9/Quarta (GYM 1)) (Schulartjahr 1) Gymnasien (Schulartjahr 1-4)s 1162 Gymnasium ohne Schwerpunktfach (nachobligatorisch) 1150 SPF Griechisch (auslaufend) 1151 SPF Latein 1152 SPF Englisch 1153 SPF Italienisch 1154 SPF Spanisch 1155 SPF Russisch (auslaufend) 1156 SPF Physik und Anwendungen der Mathematik 1157 SPF Biologie und Chemie 1158 SPF Wirtschaft und Recht 10 1159 1160 1161 SPF Philosophie/Pädagogik/Psychologie SPF Bildnerisches Gestalten SPF Musik Nicht gymnasiale Hochschulvorbereitung 103 640 00 Passerelle Berufsmaturität - UH 103 710 00 International Baccalaureate 83 Kirchlich-Theologische Maturität (Zugang Theologiestudium Uni Bern) 1001 Propädeutikum Gestaltung und Kunst Fachmittelschule, Fachmaturität Die Liste der Fachmittelschul- und Fachmaturitätsausbildungen finden Sie auf www.edstat.ch > Codelisten Sonderschulen Hinweis: Diese Schularten dürfen ausschliesslich die vom Alters- und Behindertenamt (ALBA) beaufsichtigten Sonderschulen verwenden (Schularten der Regelschulen nicht verwenden). Alle anderen Schulen verwenden ausschliesslich die Schularten der Regelschule (inkl. Ebnit Gstaad und Beobachtungsstation Heimgarten). Kindergarten (Schulartjahr 1-2) 100 921 00 Sonderschulprogramm KG Lernbehinderung 100 922 00 Sonderschulprogramm KG geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus 100 923 00 Sonderschulprogramm KG Verhaltensbehinderung 100 924 00 Sonderschulprogramm KG Sprachbehinderung 100 925 00 Sonderschulprogramm KG Sinnesbehinderung 100 926 00 Sonderschulprogramm KG Körperbehinderung 100 927 00 Sonderschulprogramm KG Mehrfachbehinderung 100 928 00 Übrige Sonderschulprogramme KG Primarstufe (Schulartjahr 1-6) 101 921 00 Sonderschulprogramm Primar Lernbehinderung 101 922 00 Sonderschulprogramm Primar geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus 101 923 00 Sonderschulprogramm Primar Verhaltensbehinderung 101 924 00 Sonderschulprogramm Primar Sprachbehinderung 101 925 00 Sonderschulprogramm Primar Sinnesbehinderung 101 926 00 Sonderschulprogramm Primar Körperbehinderung 101 927 00 Sonderschulprogramm Primar Mehrfachbehinderung 101 928 00 Übrige Sonderschulprogramme Primar Sekundarstufe I (Schulartjahr 1-3) 102 921 00 Sonderschulprogramm Sek I Lernbehinderung 102 922 00 Sonderschulprogramm Sek I geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus 102 923 00 Sonderschulprogramm Sek I Verhaltensbehinderung 102 924 00 Sonderschulprogramm Sek I Sprachbehinderung 102 925 00 Sonderschulprogramm Sek I Sinnesbehinderung 102 926 00 Sonderschulprogramm Sek I Körperbehinderung 102 927 00 Sonderschulprogramm Sek I Mehrfachbehinderung 102 928 00 Übrige Sonderschulprogramme Sek I Spezielle Schularten für die Vorjahresangaben 995 Fachhochschule 996 Universität 999 Schule im Ausland besucht 998 Schule in einem anderen Kanton besucht 15 Privatunterricht (z.B. zu Hause) 997 keine Schule besucht 11
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