Kreisamtsblatt Nr. 26/2016

Kreisamtsblatt
des Landkreises und Landratsamtes
Kronach
Redaktion: Landratsamt Kronach, Postfach 15 51, 96305 Kronach
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B 1273
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Beratung im Landratsamt an Nachmittagen kann deshalb nur in dringenden Fällen und nur nach Terminvereinbarung erfolgen.
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26
18.07.2016
INHALTSVERZEICHNIS
63
Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2015
66
64
Abwasserverband Kronach-Nord
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2016
Schulverband Mitwitz
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2016
67
Sparkasse Kulmbach-Kronach
Satzung zur Änderung der Satzung vom
28.06.2016
65
Abwasserverband Steinachtal
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Nr. 20 - 022
63
Abwasserverband
Kronach-Nord
Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2015
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat mit Schreiben vom 06.07.2016 folgende Einwohnerzahlen des Landkreises Kronach und der kreisangehörigen Gemeinden zum Stand 31.12.2015 mitgeteilt:
Gemeinde Einwohner
Kronach, Stadt
16 808
Küps, Markt
7 700
Ludwigsstadt, Stadt
3 430
Mitwitz, Markt
2 898
Nordhalben, Markt
1 729
Pressig, Markt
3 981
Reichenbach, Gemeinde
716
Schneckenlohe, Gemeinde
1 076
Steinbach a. Wald, Gemeinde
3 180
Steinwiesen, Markt
3 510
Stockheim, Gemeinde
5 035
Tettau, Markt
2 117
Teuschnitz, Stadt
2 020
Tschirn, Gemeinde
553
Marktrodach, Markt
3 720
Wallenfels, Stadt
2 783
Weißenbrunn, Gemeinde
2 919
Wilhelmsthal, Gemeinde
3 741
Landkreissumme 67 916
Kronach, 8. Juli 2016
Landratsamt
64
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
des Abwasserverbandes Kronach-Nord für
das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund von § 22 der Satzung des Abwasserverbandes
Kronach-Nord und von Art. 24 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 Nr. 3 KommZG wird hiermit die
vom Ausschuss des Abwasserverbandes Kronach-Nord
in seiner Sitzung vom 18. April 2016 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekanntgemacht.
I.
Haushaltssatzung des Abwasserverbandes KronachNord (Landkreis Kronach) für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 22 und 23 der Verbandssatzung vom 21.
Juni 2006 (KrABl S. 67) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1
Satz 1 und Art. 42 Abs. 3 Satz 1 KommZG sowie Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserverband
Kronach-Nord folgende
HAUSHALTSSATZUNG:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- 63 -
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
908.300 €
Abwasserverband
Steinachtal
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
Haushaltssatzung
des Abwasserverbandes Steinachtal
(Landkreis Kronach)
für das Haushaltsjahr 2016
28.200 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
I.
Aufgrund der §§ 17 und 18 der Verbandssatzung, Art. 40 ff.
des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Abwasserverband Steinachtal folgende Haushaltssatzung:
§4
§1
(1)Betriebskostenumlage
a)Der durch Zuschüsse und sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Bedarf von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 537.000 €
festgesetzt und auf die nichtdinglichen Verbandsmitglieder nach der Zahl der Einwohner umgelegt.
b)Für die Berechnung der Betriebskostenumlage
wird die maßgebende Zahl der Einwohner nach
dem Stand vom 30.06.2015 auf 6.098 festgesetzt.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
333.200,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
49.700,00 EUR
ab.
c) Die Betriebskostenumlage wird je Einwohner auf
88,061659 € festgesetzt.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
(2)Investitionsumlage
65
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§5
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
130.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§6
§4
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
(1)Betriebskostenumlage
§7
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 333.000,00 EUR festgesetzt und
auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in
Kraft.
II.
Das Landratsamt Kronach hat als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21. Juni 2016
Az. 27 - 644 - 60/16 zur Haushaltssatzung 2016 Stellung
genommen und dieser zugestimmt.
2. Der Umlageschlüssel beträgt für den Markt Mitwitz 72 %, für die Gemeinde Sonnefeld 28 %.
(2) Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 23.600,00 EUR festgesetzt und
auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
III.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes eine Woche lang im Rathaus Stockheim
(Zimmer-Nr. OG 10) während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung Stockheim öffentlich zur
Einsichtnahme auf.
Stockheim, 18. Juli 2016
Abwasserverband Kronach-Nord
Rainer Detsch
Verbandsvorsteher
2. Der Umlageschlüssel beträgt für den Markt Mitwitz
79 %, für die Gemeinde Sonnefeld 21 %.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
50.000,00 EUR festgesetzt.
- 64 -
§6
§3
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
Mitwitz, 25.04.2016
Abwasserverband Steinachtal
§4
(1)Verwaltungsumlage
Hans-Peter Laschka
Verbandsvorsitzender
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 277.600,00 EUR festgesetzt und
nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
II.
Die Haushaltssatzung und die dazugehörigen Anlagen
wurden dem Landratsamt Kronach als Rechtsaufsichtsbehörde am 04.05.2016 vorgelegt und werden gem. Art.
65 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) amtlich bekannt
gemacht.
2.Für die Berechnung der Schulverbandsumlage
wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand
vom 01.10.2015 auf 116 Verbandsschüler festgesetzt.
III.
Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses
Amtsblattes an eine Woche lang in der Geschäftsstelle
des Abwasserverbandes Steinachtal (1. Obergeschoss,
Zimmer 16 - Kämmerei), Coburger Straße 14, 96268 Mitwitz, während der allgemeinen Dienststunden gem. Art.
65 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzung und
die dazugehörenden Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.
3.Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler
auf 2.393,10 EUR festgesetzt.
(2)Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
65.000,00 EUR festgesetzt.
Mitwitz, den 06.07.2016
Abwasserverband Steinachtal
§6
Hans-Peter Laschka
Verbandsvorsitzender
Schulverband Mitwitz
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
Mitwitz, 30.03.2016
Schulverband Mitwitz
66
Hans-Peter Laschka
Schulverbandsvorsitzender
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Mitwitz
(Landkreis Kronach)
für das Haushaltsjahr 2016
II.
I.
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt
der Schulverband Mitwitz folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
403.000,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
55.500,00 EUR
ab.
Die Haushaltssatzung und die dazugehörigen Anlagen
wurden dem Landratsamt Kronach als Rechtsaufsichtsbehörde am 21.04.2016 vorgelegt und werden gem. Art.
65 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) amtlich bekannt
gemacht.
III.
Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes an eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Schulverbandes (1. Obergeschoss, Zimmer 16
- Kämmerei), Coburger Straße 14, 96268 Mitwitz, während der allgemeinen Dienststunden gem. Art. 65 Abs. 3
Satz 3 Gemeindeordnung (GO) öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzung und die dazugehörenden Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der
Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.
Mitwitz, den 06.07.2016
Schulverband Mitwitz
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Hans-Peter Laschka
Schulverbandsvorsitzender
- 65 -
67
Sparkasse
Kulmbach-Kronach
Satzung
zur Änderung der Satzung der Sparkasse
Kulmbach-Kronach
vom 28.06.2016
Aufgrund von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1
Satz 1 des Sparkassengesetzes - SpkG - (BayRS 20251-I) wird die Satzung der Sparkasse Kulmbach-Kronach
vom 8. März 2005 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 14 vom 6. April 2005), zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.
Juni 2015 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises
Kulmbach Nr. 39 vom 1. Oktober 2015) durch Beschluss
des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2016 mit Zustimmung
des Zweckverband Sparkasse Kulmbach-Kronach-Ludwigsstadt mit Märkten Thurnau, Wirsberg und Marktschorgast wie folgt geändert:
§1
Änderungsbestimmungen
§ 5 Abs. 1 Satz 1wird wie folgt abgeändert:
„Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu
zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.“
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
Kulmbach, 28. Juni 2016
Oswald Marr
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Landratsamt Kronach
Marr
Landrat
- 66 -