Kreisamtsblatt des Landkreises und Landratsamtes Kronach Redaktion: Landratsamt Kronach, Postfach 15 51, 96305 Kronach Das Amtsblatt erscheint in der Regel am Montag B 1273 Druck: Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, 96277 Schneckenlohe Bezugspreis vierteljährlich 6,25 € Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr. Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten). Die Beratung durch das Sozialamt erfolgt nachmittags im Rahmen der Sozialrechtssprechtage vor Ort in den Gemeinden. Beratung im Landratsamt an Nachmittagen kann deshalb nur in dringenden Fällen und nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr – Bahnreisende: Bahnhof Kronach – Busreisende: Landratsamt Telekommunikation: (0 92 61) 678-0 – Fax (0 92 61) 678-2 11 – E-Mail: [email protected] – Internet: http://www.landkreis-kronach.de Bankverbindungen: Kreiskasse Kronach: Sparkasse Kulmbach-Kronach (BLZ 771 500 00) Konto-Nr. 240 050 054, IBAN: DE94 7715 0000 0240 0500 54 BIC: BYLADEM1KUB; Raiffeisen-Volksbank Kronach-Ludwigsstadt eG (BLZ 773 616 00) Konto-Nr. 16 500, IBAN: DE94 7736 1600 0000 0165 00, BIC: GENODEF1KC1; Postbank Nürnberg (BLZ 760 100 85) 44 207-851, IBAN: DE57 7601 0085 0044 2078 51, BIC: PBNKDEFFXXX; Kreisjugendamt: Sparkasse Kulmbach-Kronach (BLZ 771 500 00) Konto-Nr. 240 054 106, IBAN: DE 09 7715 0000 0240 0541 06, BIC: BYLADEM1KUB 26 18.07.2016 INHALTSVERZEICHNIS 63 Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2015 66 64 Abwasserverband Kronach-Nord Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Schulverband Mitwitz Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 67 Sparkasse Kulmbach-Kronach Satzung zur Änderung der Satzung vom 28.06.2016 65 Abwasserverband Steinachtal Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Nr. 20 - 022 63 Abwasserverband Kronach-Nord Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2015 Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat mit Schreiben vom 06.07.2016 folgende Einwohnerzahlen des Landkreises Kronach und der kreisangehörigen Gemeinden zum Stand 31.12.2015 mitgeteilt: Gemeinde Einwohner Kronach, Stadt 16 808 Küps, Markt 7 700 Ludwigsstadt, Stadt 3 430 Mitwitz, Markt 2 898 Nordhalben, Markt 1 729 Pressig, Markt 3 981 Reichenbach, Gemeinde 716 Schneckenlohe, Gemeinde 1 076 Steinbach a. Wald, Gemeinde 3 180 Steinwiesen, Markt 3 510 Stockheim, Gemeinde 5 035 Tettau, Markt 2 117 Teuschnitz, Stadt 2 020 Tschirn, Gemeinde 553 Marktrodach, Markt 3 720 Wallenfels, Stadt 2 783 Weißenbrunn, Gemeinde 2 919 Wilhelmsthal, Gemeinde 3 741 Landkreissumme 67 916 Kronach, 8. Juli 2016 Landratsamt 64 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Kronach-Nord für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von § 22 der Satzung des Abwasserverbandes Kronach-Nord und von Art. 24 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 Nr. 3 KommZG wird hiermit die vom Ausschuss des Abwasserverbandes Kronach-Nord in seiner Sitzung vom 18. April 2016 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekanntgemacht. I. Haushaltssatzung des Abwasserverbandes KronachNord (Landkreis Kronach) für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 22 und 23 der Verbandssatzung vom 21. Juni 2006 (KrABl S. 67) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Art. 42 Abs. 3 Satz 1 KommZG sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserverband Kronach-Nord folgende HAUSHALTSSATZUNG: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt - 63 - im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 908.300 € Abwasserverband Steinachtal und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Steinachtal (Landkreis Kronach) für das Haushaltsjahr 2016 28.200 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. I. Aufgrund der §§ 17 und 18 der Verbandssatzung, Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Abwasserverband Steinachtal folgende Haushaltssatzung: §4 §1 (1)Betriebskostenumlage a)Der durch Zuschüsse und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 537.000 € festgesetzt und auf die nichtdinglichen Verbandsmitglieder nach der Zahl der Einwohner umgelegt. b)Für die Berechnung der Betriebskostenumlage wird die maßgebende Zahl der Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2015 auf 6.098 festgesetzt. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 333.200,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 49.700,00 EUR ab. c) Die Betriebskostenumlage wird je Einwohner auf 88,061659 € festgesetzt. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. (2)Investitionsumlage 65 Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. §5 §3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 130.000 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §6 §4 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. (1)Betriebskostenumlage §7 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 333.000,00 EUR festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. II. Das Landratsamt Kronach hat als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21. Juni 2016 Az. 27 - 644 - 60/16 zur Haushaltssatzung 2016 Stellung genommen und dieser zugestimmt. 2. Der Umlageschlüssel beträgt für den Markt Mitwitz 72 %, für die Gemeinde Sonnefeld 28 %. (2) Investitionsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 23.600,00 EUR festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes eine Woche lang im Rathaus Stockheim (Zimmer-Nr. OG 10) während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung Stockheim öffentlich zur Einsichtnahme auf. Stockheim, 18. Juli 2016 Abwasserverband Kronach-Nord Rainer Detsch Verbandsvorsteher 2. Der Umlageschlüssel beträgt für den Markt Mitwitz 79 %, für die Gemeinde Sonnefeld 21 %. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt. - 64 - §6 §3 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Mitwitz, 25.04.2016 Abwasserverband Steinachtal §4 (1)Verwaltungsumlage Hans-Peter Laschka Verbandsvorsitzender 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 277.600,00 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. II. Die Haushaltssatzung und die dazugehörigen Anlagen wurden dem Landratsamt Kronach als Rechtsaufsichtsbehörde am 04.05.2016 vorgelegt und werden gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) amtlich bekannt gemacht. 2.Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2015 auf 116 Verbandsschüler festgesetzt. III. Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes an eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Steinachtal (1. Obergeschoss, Zimmer 16 - Kämmerei), Coburger Straße 14, 96268 Mitwitz, während der allgemeinen Dienststunden gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzung und die dazugehörenden Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle zur Einsicht bereit. 3.Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.393,10 EUR festgesetzt. (2)Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 65.000,00 EUR festgesetzt. Mitwitz, den 06.07.2016 Abwasserverband Steinachtal §6 Hans-Peter Laschka Verbandsvorsitzender Schulverband Mitwitz Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft. Mitwitz, 30.03.2016 Schulverband Mitwitz 66 Hans-Peter Laschka Schulverbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Schulverbandes Mitwitz (Landkreis Kronach) für das Haushaltsjahr 2016 II. I. Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Schulverband Mitwitz folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 403.000,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 55.500,00 EUR ab. Die Haushaltssatzung und die dazugehörigen Anlagen wurden dem Landratsamt Kronach als Rechtsaufsichtsbehörde am 21.04.2016 vorgelegt und werden gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) amtlich bekannt gemacht. III. Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes an eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Schulverbandes (1. Obergeschoss, Zimmer 16 - Kämmerei), Coburger Straße 14, 96268 Mitwitz, während der allgemeinen Dienststunden gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzung und die dazugehörenden Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle zur Einsicht bereit. Mitwitz, den 06.07.2016 Schulverband Mitwitz §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Hans-Peter Laschka Schulverbandsvorsitzender - 65 - 67 Sparkasse Kulmbach-Kronach Satzung zur Änderung der Satzung der Sparkasse Kulmbach-Kronach vom 28.06.2016 Aufgrund von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes - SpkG - (BayRS 20251-I) wird die Satzung der Sparkasse Kulmbach-Kronach vom 8. März 2005 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 14 vom 6. April 2005), zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung vom 29. Juni 2015 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 39 vom 1. Oktober 2015) durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2016 mit Zustimmung des Zweckverband Sparkasse Kulmbach-Kronach-Ludwigsstadt mit Märkten Thurnau, Wirsberg und Marktschorgast wie folgt geändert: §1 Änderungsbestimmungen § 5 Abs. 1 Satz 1wird wie folgt abgeändert: „Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.“ §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Kulmbach, 28. Juni 2016 Oswald Marr Vorsitzender des Verwaltungsrats Landratsamt Kronach Marr Landrat - 66 -
© Copyright 2024 ExpyDoc