- Beschlusskammer 3 Bundesnetzagentur Postfach 80 01 53105 Bonn Deutsche Telekom AG Zentrale, RAC Frau Dr. Vesta von Bossel Friedrich-Ebert-Allee 140 53113 Bonn Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Vorab per Telefax 0228/181-63219 Mein Zeichen, meine Nachricht vom (02 28) Bonn BK3g-15/004 14-4630 25.07.2016 oder 14-0 Überprüfung von Regulierungsverfügungen gemäß § 14 Abs. 2 TKG hier: Abgabe einer einseitig verbindlichen Investitions- und Ausbauzusage der Telekom Deutschland GmbH Sehr geehrte Frau Dr. von Bossel, sehr geehrte Damen und Herren, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) hat im Zusammenhang mit dem von ihr geplanten Einsatz von Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler und den dafür von ihr im Rahmen des Verfahrens zur turnusmäßigen Überprüfung der Regulierungsverpflichten auf dem Markt 3a beantragten Änderungen der TAL-Regulierungsverfügung einen flächendeckenden Ausbau aller Nahbereiche mit der Vectoring-Technik angekündigt. Die Telekom hat hierzu am 28.10.2015 den Entwurf eines konkreten Angebots übermittelt, in dem sie sich aus eigenen Stücken einseitig dazu verpflichten möchte, bundesweit alle HVtNahbereiche bis Ende 2018 mit der Vectoring-Technik zu erschließen (siehe Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.10.2015) und diesen Entwurf mit Blick auf das Ergebnis des Konsultationsverfahrens am 12.02.2016 in einer aktualisierten Fassung vorgelegt. Eine entsprechende verbindliche Verpflichtung will sie nach Durchführung der Notifizierung gemäß §§ 13, 12 Abs. 2 TKG und noch vor Erlass der Regulierungsverfügung eingehen. Die Beschlusskammer hat bei der Gestaltung der Regelungen für den Einsatz von Vectoring im Nahbereich und den damit verbundenen Einschränkungen des Zugangs zur TAL für die Nutzung von Frequenzen oberhalb von 2,2 MHz und den diesen zugrunde liegenden Abwägungen unterstellt, dass die Telekom vor Erlass der Regulierungsverfügung die seinerzeit in Aussicht gestellte einseitige Ausbau- und Investitionsverpflichtung tatsächlich bindend eingeht (s. zuletzt Notifizierungsentwurf vom 20.06.2016, S. 216). Das Notifizierungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen worden. Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 19.07.2016 lediglich eine Stellungnahme zum vorgelegten Entscheidungsentwurf abgegeben und kein Verfahren der vertieften Prüfung nach Artikel 7a Rahmen-RL eingeleitet. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Behördensitz:Bonn Tulpenfeld 4 53113 Bonn (02 28) 14-0 Telefax Bonn (02 28) 14-88 72 E-Mail [email protected] Internet http://www.bundesnetzagentur.de Kontoverbindung Bundeskasse Trier BBk Saarbrücken (BLZ 590 000 00) Konto-Nr. 590 010 20 2 Dem endgültigen Erlass der TAL-Regulierungsverfügung steht somit nur noch entgegen, dass der Sachverhalt, der bei der Abfassung des Entwurfes und der dazu vorgenommenen Abwägung als unterstellt zugrunde gelegt wurde, tatsächlich noch nicht vollständig vorliegt. Hierzu muss die Telekom nunmehr das nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens angekündigte notariell beurkundete Vertragsangebot mit der darin enthaltenen verbindlichen Ausbau- und Investitionsverpflichtung vorlegen. Die Beschlusskammer bittet Sie darum, bis Mittwoch, den 27. Juni 2016, 14 Uhr, mitzuteilen, wann mit der Vorlage des Angebotes zu rechnen ist. Selbstverständlich ist es der Telekom unbenommen, das Angebot bis dahin auch unmittelbar vorzulegen. Die Beschlusskammer ist bestrebt, das Verfahren durch die Bekanntgabe der TALRegulierungsverfügung nunmehr zeitnah zum Abschluss zu bringen. Mit freundlichen Grüßen Wilmsmann
© Copyright 2024 ExpyDoc