Anschreiben an DTAG wegen Selbstverpflichtung_final

- Beschlusskammer 3 Bundesnetzagentur  Postfach 80 01  53105 Bonn
Deutsche Telekom AG
Zentrale, RAC
Frau Dr. Vesta von Bossel
Friedrich-Ebert-Allee 140
53113 Bonn
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
Vorab per Telefax 0228/181-63219
Mein Zeichen, meine Nachricht vom
 (02 28)
Bonn
BK3g-15/004
14-4630
25.07.2016
oder 14-0
Überprüfung von Regulierungsverfügungen gemäß § 14 Abs. 2 TKG
hier: Abgabe einer einseitig verbindlichen Investitions- und Ausbauzusage der Telekom
Deutschland GmbH
Sehr geehrte Frau Dr. von Bossel,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) hat im Zusammenhang mit dem von ihr geplanten
Einsatz von Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler und den dafür von ihr im Rahmen des
Verfahrens zur turnusmäßigen Überprüfung der Regulierungsverpflichten auf dem Markt 3a beantragten Änderungen der TAL-Regulierungsverfügung einen flächendeckenden Ausbau aller
Nahbereiche mit der Vectoring-Technik angekündigt.
Die Telekom hat hierzu am 28.10.2015 den Entwurf eines konkreten Angebots übermittelt, in
dem sie sich aus eigenen Stücken einseitig dazu verpflichten möchte, bundesweit alle HVtNahbereiche bis Ende 2018 mit der Vectoring-Technik zu erschließen (siehe Pressemitteilung
der Bundesnetzagentur vom 30.10.2015) und diesen Entwurf mit Blick auf das Ergebnis des
Konsultationsverfahrens am 12.02.2016 in einer aktualisierten Fassung vorgelegt. Eine entsprechende verbindliche Verpflichtung will sie nach Durchführung der Notifizierung gemäß §§ 13, 12
Abs. 2 TKG und noch vor Erlass der Regulierungsverfügung eingehen.
Die Beschlusskammer hat bei der Gestaltung der Regelungen für den Einsatz von Vectoring im
Nahbereich und den damit verbundenen Einschränkungen des Zugangs zur TAL für die Nutzung
von Frequenzen oberhalb von 2,2 MHz und den diesen zugrunde liegenden Abwägungen unterstellt, dass die Telekom vor Erlass der Regulierungsverfügung die seinerzeit in Aussicht gestellte einseitige Ausbau- und Investitionsverpflichtung tatsächlich bindend eingeht (s. zuletzt Notifizierungsentwurf vom 20.06.2016, S. 216).
Das Notifizierungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen worden. Die EU-Kommission hat mit
Schreiben vom 19.07.2016 lediglich eine Stellungnahme zum vorgelegten Entscheidungsentwurf
abgegeben und kein Verfahren der vertieften Prüfung nach Artikel 7a Rahmen-RL eingeleitet.
Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen
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Dem endgültigen Erlass der TAL-Regulierungsverfügung steht somit nur noch entgegen, dass
der Sachverhalt, der bei der Abfassung des Entwurfes und der dazu vorgenommenen Abwägung als unterstellt zugrunde gelegt wurde, tatsächlich noch nicht vollständig vorliegt. Hierzu
muss die Telekom nunmehr das nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens angekündigte
notariell beurkundete Vertragsangebot mit der darin enthaltenen verbindlichen Ausbau- und Investitionsverpflichtung vorlegen.
Die Beschlusskammer bittet Sie darum, bis
Mittwoch, den 27. Juni 2016, 14 Uhr,
mitzuteilen, wann mit der Vorlage des Angebotes zu rechnen ist. Selbstverständlich ist es der
Telekom unbenommen, das Angebot bis dahin auch unmittelbar vorzulegen.
Die Beschlusskammer ist bestrebt, das Verfahren durch die Bekanntgabe der TALRegulierungsverfügung nunmehr zeitnah zum Abschluss zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilmsmann