Sondermitteilungsblatt

GEMEINDE
www.pettstadt.de
Jahrgang 16
PETTSTADT
Freitag, den 22. Juli 2016
Nr. 8/16
Amtliche Bekanntmachungen
GEMEINDE PETTSTADT
BEKANNTMACHUNG
Mehrfachbeauftragung
Bürgerhaus Hopfengarten /
Seniorenwohnen
4. Änderung
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Gemeinde Pettstadt, Lkrs. Bamberg
Pressemitteilung / Bürgerinformation
Die Gemeinde Pettstadt hat im Anschluss an das Quartierskonzept von Juli bis Dezember 2015 eine - durch die Städtebauförderung geförderten - Mehrfachbeauftragung für das Bürgerhaus
Hopfengarten / Seniorenwohnen im Ortskern von Pettstadt
durchgeführt.
Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hopfengärten“ sollte der Flächennutzungs- und
Landschaftsplan zum 4. Mal geändert werden.
Die einberufene Jury, bestehend aus Fachplanern und den
Fraktionen des Gemeinderates, hat am 01.Dezember 2015 die
Arbeiten der fünf teilnehmenden Büros unter städtebaulichen,
architektonischen und funktionalen Gesichtspunkten bewertet
und einen Wettbewerbssieger festgelegt.
Nach Abschluss des Bürgerentscheides im Februar 2016
können wir Ihnen nun den Siegerentwurf von Schmitt.Vogels
Architekten GmbH in Kooperation mit ammermann-döhler landschaftsarchitekten / arbeitsgemeinschaft transform vorstellen.
Die Arbeiten der restlichen Teilnehmer der Mehrfachbeauftragung werden im Rathaus Pettstadt ausgestellt.
Es ergeht hiermit herzliche Einladung zur Bürgerinformation zum Wettbewerbsergebnis Bürgerhaus Hopfengarten /
Seniorenwohnen am Donnerstag, den 28.07.2016 ab 19:00
Uhr in den Bürgersaal im Rathaus Pettstadt.
Jeweils um 19 Uhr und um 20 Uhr findet
eine Vorstellung des Siegerentwurfes statt.
Pettstadt, 18. Juli 2016
Gemeinde Pettstadt
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
In Kooperation mit:
BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND BAULEITPLANUNG WITTMANN, VALIER UND PARTNER GBR Hainstr. 12, 96047 Bamberg, Tel 0951/59393,Fax 0951/59593
e-mail:[email protected]
Auf Grund veränderter Festsetzungen im Bebauungs-und
Gründordnungsplan ist eine Änderung des Flächennutzungsund Landschaftsplanes nicht weiter erfoderlich.
Das Verfahren wird nicht weiter verfolgt.
Pettstadt, 18. Juli 2016
Gemeinde Pettstadt
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Aufstellung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes „Hopfengärten“
Gemeinde Pettstadt, Lkrs. Bamberg
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Pettstadt hat am 13.07.2016 den Entwurf
des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Hopfengärten“ vom
Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Wittmann, Valier und
Partner GbR in der Fassung vom 13.07.2016 mit Begründung
und Umweltbericht vom 13.07.2016 gebilligt und die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der so bezeichnete Planentwurf und die Begründung sowie der
Umweltbericht liegen in der Fassung vom 13.07.2016 in der Zeit
vom 01. August 2016 bis einschließlich 02. September 2016
im Rathaus der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich aus.
Pettstadt
- 2 -
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder
Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt
bleiben und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Folgende wesentliche umweltbezogene Gutachten liegen
vor:
- Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann,
Valier und Partner GBR, 13.07.2016
o Schalltechnische Untersuchung des Parkplatz- und Anlagenlärm (in der Begründung zum Bebauungsplan vom
13.07.2016)
o Untersuchung bzgl. der Beschattungssituation (vom
06.06.2016) (in der Begründung zum Bebauungsplan
vom 13.07.2016)
o zusätzliche schalltechnische Betrachtung bzgl. Verkehrslärms (in der Begründung zum Bebauungsplan vom
13.07.2016)
-
Büro für ökologische Studien GdbR, 25.05.2016
o Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum
Abrissvorhaben „Hofpengärten“ in Pettstadt, Lkr. Bamberg
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
liegen vor:
- Landratsamtes Bamberg, Schr. v. 06.08.2015
Immissionsschutz
o Anmerkung bzgl. anzunehmender Immissionen und Hinweise zur Begründung und zum Umweltbericht sowie
zur Verminderung der Lärmimmissionen
Wasserrecht
o Hinweis bzgl. Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsleitungen
Bauleitplanung
o
Hinweise
bzgl.
städtebaulicher
Festsetzungen
(Abstandsflächen und zulässigen Gebäudehöhen)
Verkehrswesen
o Hinweise bzgl. Sichtfelder, Sichtbeeinträchtigungen,
Freihaltung des Lichtraumprofils sowie Wege
Naturschutz
o Keine Bedenken
-
Bayernwerk AG, Bamberg, Schr. v. 21.07.2015
o Anmerkungen und Hinweise zu vorhandenen Leitungen
-
Zweckverband Wasserversorgung Auracher Gruppe,
Stegaurach, Schr. v. 20.07.2015
oHinweis bzgl. wasserversorgungstechnischer Erschließung
-
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B
Q, Memmelsdorf, Schr. v. 16.07.2015
o Hinweise bzgl. Meldepflicht von zu Tage tretenden
Denkmälern
-
Stadt Bamberg, Schr. v. 05.08.2015
o Anregung zur näheren Erläuterung des Gebäudeabrisses
in der Begründung
-
Bürger der Gemeinde Pettstadt
o Anregung und Einwände bzgl. des Standortes und der
geplanten Nutzung bzw. des Konzepts (Schwerpunkt
auf Seniorenwohnen)
Nr. 8/16
o Hinweise bzgl. Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität sowie Gesundheit
o Hinweise bzgl. des Ortsbildes bzw. Ortskerns
o Bedenken bzgl. zusätzlichem Verkehrsaufkommen und
Parkplatzsituation
o Bedenken bzgl. Gebäudehöhen und Belichtungs- sowie
Belüftungssituation
o Bedenken bzgl. Immissionen
o Bedenken bzgl. Wertverlust
o Hinweise bzgl. Artenschutz
o Hinweise, Anregungen und Bedenken zu Formulierungen, Bewertungen und Festsetzungen der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan sowie
des Umweltberichts und Flächennutzungs- und Landschaftsplans
Des Weiteren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Informationen zu den Schutzgütern Mensch,
Tiere und Pflanzen, Biodiversität, Boden und Wasser, Klima,
Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter. (Die Einzelheiten sind
dem Umweltbericht zu entnehmen).
Pettstadt, 18. Juli 2016
Gemeinde Pettstadt
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
Impressum
Mitteilungsblatt
Gemeinde Pettstadt
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pettstadt erscheint monatlich jeweils am letzten Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
– Herausgeber, Druck und Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
P.h.G.: E. Wittich-Scholl
– Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettstadt, Jochen Hack,
Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG.
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl.
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