GEMEINDE www.pettstadt.de Jahrgang 16 PETTSTADT Freitag, den 22. Juli 2016 Nr. 8/16 Amtliche Bekanntmachungen GEMEINDE PETTSTADT BEKANNTMACHUNG Mehrfachbeauftragung Bürgerhaus Hopfengarten / Seniorenwohnen 4. Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Pettstadt, Lkrs. Bamberg Pressemitteilung / Bürgerinformation Die Gemeinde Pettstadt hat im Anschluss an das Quartierskonzept von Juli bis Dezember 2015 eine - durch die Städtebauförderung geförderten - Mehrfachbeauftragung für das Bürgerhaus Hopfengarten / Seniorenwohnen im Ortskern von Pettstadt durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hopfengärten“ sollte der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zum 4. Mal geändert werden. Die einberufene Jury, bestehend aus Fachplanern und den Fraktionen des Gemeinderates, hat am 01.Dezember 2015 die Arbeiten der fünf teilnehmenden Büros unter städtebaulichen, architektonischen und funktionalen Gesichtspunkten bewertet und einen Wettbewerbssieger festgelegt. Nach Abschluss des Bürgerentscheides im Februar 2016 können wir Ihnen nun den Siegerentwurf von Schmitt.Vogels Architekten GmbH in Kooperation mit ammermann-döhler landschaftsarchitekten / arbeitsgemeinschaft transform vorstellen. Die Arbeiten der restlichen Teilnehmer der Mehrfachbeauftragung werden im Rathaus Pettstadt ausgestellt. Es ergeht hiermit herzliche Einladung zur Bürgerinformation zum Wettbewerbsergebnis Bürgerhaus Hopfengarten / Seniorenwohnen am Donnerstag, den 28.07.2016 ab 19:00 Uhr in den Bürgersaal im Rathaus Pettstadt. Jeweils um 19 Uhr und um 20 Uhr findet eine Vorstellung des Siegerentwurfes statt. Pettstadt, 18. Juli 2016 Gemeinde Pettstadt Jochen Hack Erster Bürgermeister In Kooperation mit: BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND BAULEITPLANUNG WITTMANN, VALIER UND PARTNER GBR Hainstr. 12, 96047 Bamberg, Tel 0951/59393,Fax 0951/59593 e-mail:[email protected] Auf Grund veränderter Festsetzungen im Bebauungs-und Gründordnungsplan ist eine Änderung des Flächennutzungsund Landschaftsplanes nicht weiter erfoderlich. Das Verfahren wird nicht weiter verfolgt. Pettstadt, 18. Juli 2016 Gemeinde Pettstadt Jochen Hack Erster Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Hopfengärten“ Gemeinde Pettstadt, Lkrs. Bamberg Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat Pettstadt hat am 13.07.2016 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Hopfengärten“ vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Wittmann, Valier und Partner GbR in der Fassung vom 13.07.2016 mit Begründung und Umweltbericht vom 13.07.2016 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der so bezeichnete Planentwurf und die Begründung sowie der Umweltbericht liegen in der Fassung vom 13.07.2016 in der Zeit vom 01. August 2016 bis einschließlich 02. September 2016 im Rathaus der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Pettstadt - 2 - Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende wesentliche umweltbezogene Gutachten liegen vor: - Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GBR, 13.07.2016 o Schalltechnische Untersuchung des Parkplatz- und Anlagenlärm (in der Begründung zum Bebauungsplan vom 13.07.2016) o Untersuchung bzgl. der Beschattungssituation (vom 06.06.2016) (in der Begründung zum Bebauungsplan vom 13.07.2016) o zusätzliche schalltechnische Betrachtung bzgl. Verkehrslärms (in der Begründung zum Bebauungsplan vom 13.07.2016) - Büro für ökologische Studien GdbR, 25.05.2016 o Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Abrissvorhaben „Hofpengärten“ in Pettstadt, Lkr. Bamberg Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: - Landratsamtes Bamberg, Schr. v. 06.08.2015 Immissionsschutz o Anmerkung bzgl. anzunehmender Immissionen und Hinweise zur Begründung und zum Umweltbericht sowie zur Verminderung der Lärmimmissionen Wasserrecht o Hinweis bzgl. Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsleitungen Bauleitplanung o Hinweise bzgl. städtebaulicher Festsetzungen (Abstandsflächen und zulässigen Gebäudehöhen) Verkehrswesen o Hinweise bzgl. Sichtfelder, Sichtbeeinträchtigungen, Freihaltung des Lichtraumprofils sowie Wege Naturschutz o Keine Bedenken - Bayernwerk AG, Bamberg, Schr. v. 21.07.2015 o Anmerkungen und Hinweise zu vorhandenen Leitungen - Zweckverband Wasserversorgung Auracher Gruppe, Stegaurach, Schr. v. 20.07.2015 oHinweis bzgl. wasserversorgungstechnischer Erschließung - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, Memmelsdorf, Schr. v. 16.07.2015 o Hinweise bzgl. Meldepflicht von zu Tage tretenden Denkmälern - Stadt Bamberg, Schr. v. 05.08.2015 o Anregung zur näheren Erläuterung des Gebäudeabrisses in der Begründung - Bürger der Gemeinde Pettstadt o Anregung und Einwände bzgl. des Standortes und der geplanten Nutzung bzw. des Konzepts (Schwerpunkt auf Seniorenwohnen) Nr. 8/16 o Hinweise bzgl. Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität sowie Gesundheit o Hinweise bzgl. des Ortsbildes bzw. Ortskerns o Bedenken bzgl. zusätzlichem Verkehrsaufkommen und Parkplatzsituation o Bedenken bzgl. Gebäudehöhen und Belichtungs- sowie Belüftungssituation o Bedenken bzgl. Immissionen o Bedenken bzgl. Wertverlust o Hinweise bzgl. Artenschutz o Hinweise, Anregungen und Bedenken zu Formulierungen, Bewertungen und Festsetzungen der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan sowie des Umweltberichts und Flächennutzungs- und Landschaftsplans Des Weiteren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Biodiversität, Boden und Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter. (Die Einzelheiten sind dem Umweltbericht zu entnehmen). Pettstadt, 18. Juli 2016 Gemeinde Pettstadt Jochen Hack Erster Bürgermeister Impressum Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pettstadt erscheint monatlich jeweils am letzten Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich-Scholl – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettstadt, Jochen Hack, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. 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