Anmeldung Ferienspiele und Fun-Wochen

Ferienspiele und Fun-Wochen vom 18. – 29.07.2016
Gemeinde Rodenbach, Jugendpflege
Liebe Eltern!
Mit dem nachstehenden Vordruck können Sie Ihr Kind bei den Ferienspielen und Fun-Wochen 2016 der Gemeinde Rodenbach
anmelden. Ihre Angaben dienen ausschließlich organisatorischen Zwecken. Die jeweiligen Gruppenbetreuer/innen erhalten eine
Kopie der Anmeldung, um Sie oder den Hausarzt bei Bedarf umgehend informieren zu können.
Wichtige Hinweise:
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An den Ferienspielen können max. 100 Rodenbacher Kinder teilnehmen, die im laufenden Schuljahr die
Grundschule oder Vorklasse besuchen, an den Fun-Wochen 50 Kinder, die zwischen 11 und 13 Jahre alt
sind und/oder mindestens die 5. Klasse besuchen.

Die Teilnahme richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
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Der Teilnahmebeitrag beträgt EUR 115,- Ermäßigungen gibt es für Geschwisterkinder, Empfänger von ALG
II/Sozialgeld und Alleinerziehende. Bei freier Platzkapazität können auch Kinder angemeldet werden, die
nicht in Rodenbach gemeldet sind. Für diese wird aber der zuschussfreie Beitrag in Höhe von € 230,- fällig,
Ermäßigungen gibt es hier nicht.
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Die Ferienspielkinder werden am Strandbad (100 Plätze) angemeldet, die Fun-Wochen (50 Plätze) finden an der
Bulauhalle statt.
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Die Betreuungszeit ist werktäglich von 10:00-16:00 Uhr, außer am Tag nach der Übernachtung. Hier endet die
Betreuung um 10:00 Uhr.
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Übernachtung Ferienspiele: 25.07.2016
Übernachtung Fun-Wochen: 26.07.2016
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Anmeldeschluss ist der 18. März 2016. Die Anmeldungen sind ausschließlich im Bürgerbüro im Rathaus
abzugeben.
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Abschließende Informationen werden an den Elternabenden der jeweiligen Standorte bekannt gegeben.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Jugendpflege (Nicole Kunstein, Tel.: 599-11 oder André Keheggi, Tel.: 59959) im Rathaus, Zimmer 13, zur Verfügung.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigt an den Ferienspielen und Fun-Wochen 2016 der Gemeinde Rodenbach sind Rodenbacher Kinder
entsprechend der Ausschreibung.
2.
Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Kurzrechnung bis Freitag, 17. Juni 2016, auf
ein Konto der Gemeindekasse zu überweisen. Sollte der Teilnahmebeitrag in bar eingezahlt oder ein anderer Vordruck
verwendet werden, so ist in deutlicher Schrift der Absender und als Verwendungszweck „Ferienspiele" bzw. „FunWochen“ und die Kontonummer anzugeben. Eine Teilnahme ist nur bei rechtzeitig erfolgter Einzahlung möglich.
3.
Der Teilnahmebeitrag beträgt EUR 115,-.
4.
Ermäßigungen:

Für das erste Geschwisterkind reduziert sich der Teilnahmebeitrag um 25%, alle weiteren teilnehmenden
Geschwisterkinder sind frei. Diese Regelung gilt übergreifend für beide Sommerferienmaßnahmen.

Alleinerziehende zahlen einen ermäßigten Beitrag von EUR 86,25.

Empfänger von ALG II/ Grundsicherung zahlen einen ermäßigten Beitrag von EUR 57,50,-, wenn der
Anmeldung eine Kopie des aktuellen Hilfebescheids beiliegt.

In besonderen sozialen Härtefällen kann ein schriftlicher Antrag auf Beitragsermäßigung beim Gemeindevorstand
gestellt werden. Nähere Informationen dazu gibt die Jugendpflege.

Bestehen gleichzeitig mehrere Ermäßigungsgründe, so findet die weitest gehende Ermäßigung Anwendung.

Die Ermäßigungen bleiben auch bei Beantragung des Bildungspaketes erhalten. Der Antrag auf
Bildungspaket wird nach Erhalt der Kurzrechnung direkt beim zuständigen Amt gestellt (z.B. KCA).
Sollte eine Absage für einen Platz nicht bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen, ist der volle Teilnahmebeitrag
zu entrichten.
5.
6.
Kann ein Kind aus Krankheits- oder sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht an der Maßnahme teilnehmen, kann der
Teilnahmebeitrag für eine oder beide Wochen zurückerstattet werden, wobei eine schriftliche Begründung (ärztliche
Bescheinigung o.ä.) vorliegen muss. Rückerstattungen für einzelne Tage sind nicht möglich.
7.
Die Teilnahme an nur einer Woche der Maßnahme bzw. nur einzelnen Tagen ist nicht möglich.
8.
Allen Teilnehmern wird das Baden, die Teilnahme an Wanderungen und Ausflügen sowie sportlichen Aktivitäten erlaubt,
soweit kein schriftliches Verbot der Eltern vorliegt.
9.
Die Jugendpflege und die Betreuer/innen sind vor Beginn der Maßnahme von gesundheitlichen Einschränkungen in
Kenntnis zu setzen, die eine Teilnahme an bestimmten Aktivitäten ausschließen. Eine Teilnahme des Kindes ohne
vorherige Information erfolgt auf eigene Gefahr.
10. Die Eltern versichern mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung, dass innerhalb der Familie keine ansteckenden Krankheiten
existieren und verpflichten sich, die Jugendpflege umgehend zu informieren, sollten während der Dauer der Maßnahme
ansteckende Krankheiten bei dem angemeldeten Kind festgestellt werden.
11. Bei grobem Verstoß gegen die geltenden Gesetze oder gegen die Anweisungen der Betreuer/innen ist die Jugendpflege
berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme an der Maßnahme auszuschließen. Alle dadurch zusätzlich
entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Eltern.
12. Vor Beginn findet ein Informationsabend der jeweiligen Standorte statt. Die Teilnahme der Eltern ist erwünscht.
ANMELDUNG 2016
F U N – W O C H E N und F E R I E N S P I E L E
Nachname / Vorname des Kindes:
Besondere Hinweise, z.B. Allergien,
Medikamente, Behinderungen, spezielle Essgewohnheiten:
geboren am:
besucht derzeit die Klasse/ der Schule:
Kann das Kind schwimmen?
ja
besucht den Hort:
Tausendfüßler
nein
Anfänger/in
Standortwahl:
Buchbergstraße
nein
Anschrift:
(Straße u. Hausnummer in Rodenbach)
Erziehungsberechtigte/-r:
tagsüber erreichbar unter Tel.:
evtl. mobil:
evtl. Groß- oder Pflegeeltern/Telefon:
Krankenkasse des Kindes:
Haus- oder Kinderärztin/ -arzt/ Telefon:
Ferienspiele (Strandbad)
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Fun-Wochen (Bulauhalle)
Einverständniserklärung für die Verwendung
von Bild- und Tonmaterial
Ich bin damit einverstanden, dass im Rahmen der Ferienspiele
und Fun-Wochen 2016 von meinem Kind Fotografien und
Videoaufnahmen gemacht werden. Diese dürfen gegebenenfalls
in der Tagespresse, dem Rodenbach Kurier und im Internet
(ausschließlich auf der offiziellen Homepage der Gemeinde
Rodenbach) veröffentlicht werden. Auch der Veröffentlichung
einer Bilder- oder Film-DVD, die Aufnahmen meines Kindes
enthalten und in der Gemeindebücherei entliehen werden kann,
stimme ich zu.
Einverständniserklärung zur Lebensmittelhygiene
Aufgrund des geltenden Lebensmittelrechts benötigen wir Ihr
Einverständnis, dass Ihr Kind selbst zubereitete Speisen
verzehren darf.
Diese Regelung betrifft Speisen, die gemeinsam von Kindern
und Betreuern während der Ferienspiele/Fun-Wochen
zubereitet werden oder von Personensorgeberechtigten
mitgebracht werden.
Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind die selbst
zubereiteten Speisen verzehren darf.
Ich habe die Teilnahmebedingungen und Informationen
gelesen und akzeptiert.
Besteht Impfschutz gegen Tetanus:
ja
Rodenbach, den
2016
nein
Angemeldete Geschwisterkinder:
Name(n):
Standort(e):
Ich beantrage Ermäßigung des
Teilnahmebeitrags,
da ich alleinerziehend bin.
da ich ALG II/Sozialgeld erhalte. Eine Kopie des
aktuellen Bescheids füge ich bei.
Ich beantrage Bildungspaket; der Antrag leite
ich nach Rechnungserhalt an das zuständige Amt
(z.B.KCA) weiter.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
UNTERSCHRIFT der/des Erziehungsberechtigten
(Anmeldung bitte ausgefüllt im Bürgerbüro abgeben.)
Hinweis gem. § 12 Abs. 4 Hess. Datenschutzgesetz:
Die abgefragten und angegebenen Daten werden in einer
automatisierten Datei gespeichert. Die Speicherung dient gemäß § 11
HDSG
der
rechtmäßigen
Erfüllung
der
Aufgaben
des
Gemeindevorstandes Rodenbach. Die gespeicherten Daten unterliegen
der Zweckbindung nach § 13 HDSG. Die Verweigerung der genannten
Daten setzt ein beantragtes oder gewünschtes Verwaltungshandeln
nicht in Gang oder schließt die beabsichtigte Nutzung einer Einrichtung
oder eines Angebotes aus.
KONTAKT:
Gemeinde Rodenbach
Jugendpflege
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
Rathaus Zimmer 13
André Keheggi, Telefon: 599-59
[email protected]
Nicole Kunstein, Telefon: 599-11
[email protected]
Wichtige Information zum Bildungspaket:
Den Antrag für das Bildungspaket erhalten Sie auf
Anfrage im Bürgerbüro bei Abgabe der
Anmeldung. Bitte füllen Sie den Antrag aus und
schicken Sie ihn gemeinsam mit der Rechnung an
die zuständige Stelle (z.B. KCA). Nach
Bescheiderteilung bitte den evtl. anfallenden
Restbetrag bei der Gemeinde Rodenbach
begleichen.
FERIENSPIELE &
Fun-Wochen 2016
18. – 29. Juli
Gemeinde Rodenbach, Jugendpflege
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