Ferienspiele und Fun-Wochen vom 18. – 29.07.2016 Gemeinde Rodenbach, Jugendpflege Liebe Eltern! Mit dem nachstehenden Vordruck können Sie Ihr Kind bei den Ferienspielen und Fun-Wochen 2016 der Gemeinde Rodenbach anmelden. Ihre Angaben dienen ausschließlich organisatorischen Zwecken. Die jeweiligen Gruppenbetreuer/innen erhalten eine Kopie der Anmeldung, um Sie oder den Hausarzt bei Bedarf umgehend informieren zu können. Wichtige Hinweise: An den Ferienspielen können max. 100 Rodenbacher Kinder teilnehmen, die im laufenden Schuljahr die Grundschule oder Vorklasse besuchen, an den Fun-Wochen 50 Kinder, die zwischen 11 und 13 Jahre alt sind und/oder mindestens die 5. Klasse besuchen. Die Teilnahme richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Der Teilnahmebeitrag beträgt EUR 115,- Ermäßigungen gibt es für Geschwisterkinder, Empfänger von ALG II/Sozialgeld und Alleinerziehende. Bei freier Platzkapazität können auch Kinder angemeldet werden, die nicht in Rodenbach gemeldet sind. Für diese wird aber der zuschussfreie Beitrag in Höhe von € 230,- fällig, Ermäßigungen gibt es hier nicht. Die Ferienspielkinder werden am Strandbad (100 Plätze) angemeldet, die Fun-Wochen (50 Plätze) finden an der Bulauhalle statt. Die Betreuungszeit ist werktäglich von 10:00-16:00 Uhr, außer am Tag nach der Übernachtung. Hier endet die Betreuung um 10:00 Uhr. Übernachtung Ferienspiele: 25.07.2016 Übernachtung Fun-Wochen: 26.07.2016 Anmeldeschluss ist der 18. März 2016. Die Anmeldungen sind ausschließlich im Bürgerbüro im Rathaus abzugeben. Abschließende Informationen werden an den Elternabenden der jeweiligen Standorte bekannt gegeben. Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Jugendpflege (Nicole Kunstein, Tel.: 599-11 oder André Keheggi, Tel.: 59959) im Rathaus, Zimmer 13, zur Verfügung. Allgemeine Teilnahmebedingungen 1. Teilnahmeberechtigt an den Ferienspielen und Fun-Wochen 2016 der Gemeinde Rodenbach sind Rodenbacher Kinder entsprechend der Ausschreibung. 2. Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Kurzrechnung bis Freitag, 17. Juni 2016, auf ein Konto der Gemeindekasse zu überweisen. Sollte der Teilnahmebeitrag in bar eingezahlt oder ein anderer Vordruck verwendet werden, so ist in deutlicher Schrift der Absender und als Verwendungszweck „Ferienspiele" bzw. „FunWochen“ und die Kontonummer anzugeben. Eine Teilnahme ist nur bei rechtzeitig erfolgter Einzahlung möglich. 3. Der Teilnahmebeitrag beträgt EUR 115,-. 4. Ermäßigungen: Für das erste Geschwisterkind reduziert sich der Teilnahmebeitrag um 25%, alle weiteren teilnehmenden Geschwisterkinder sind frei. Diese Regelung gilt übergreifend für beide Sommerferienmaßnahmen. Alleinerziehende zahlen einen ermäßigten Beitrag von EUR 86,25. Empfänger von ALG II/ Grundsicherung zahlen einen ermäßigten Beitrag von EUR 57,50,-, wenn der Anmeldung eine Kopie des aktuellen Hilfebescheids beiliegt. In besonderen sozialen Härtefällen kann ein schriftlicher Antrag auf Beitragsermäßigung beim Gemeindevorstand gestellt werden. Nähere Informationen dazu gibt die Jugendpflege. Bestehen gleichzeitig mehrere Ermäßigungsgründe, so findet die weitest gehende Ermäßigung Anwendung. Die Ermäßigungen bleiben auch bei Beantragung des Bildungspaketes erhalten. Der Antrag auf Bildungspaket wird nach Erhalt der Kurzrechnung direkt beim zuständigen Amt gestellt (z.B. KCA). Sollte eine Absage für einen Platz nicht bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen, ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten. 5. 6. Kann ein Kind aus Krankheits- oder sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht an der Maßnahme teilnehmen, kann der Teilnahmebeitrag für eine oder beide Wochen zurückerstattet werden, wobei eine schriftliche Begründung (ärztliche Bescheinigung o.ä.) vorliegen muss. Rückerstattungen für einzelne Tage sind nicht möglich. 7. Die Teilnahme an nur einer Woche der Maßnahme bzw. nur einzelnen Tagen ist nicht möglich. 8. Allen Teilnehmern wird das Baden, die Teilnahme an Wanderungen und Ausflügen sowie sportlichen Aktivitäten erlaubt, soweit kein schriftliches Verbot der Eltern vorliegt. 9. Die Jugendpflege und die Betreuer/innen sind vor Beginn der Maßnahme von gesundheitlichen Einschränkungen in Kenntnis zu setzen, die eine Teilnahme an bestimmten Aktivitäten ausschließen. Eine Teilnahme des Kindes ohne vorherige Information erfolgt auf eigene Gefahr. 10. Die Eltern versichern mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung, dass innerhalb der Familie keine ansteckenden Krankheiten existieren und verpflichten sich, die Jugendpflege umgehend zu informieren, sollten während der Dauer der Maßnahme ansteckende Krankheiten bei dem angemeldeten Kind festgestellt werden. 11. Bei grobem Verstoß gegen die geltenden Gesetze oder gegen die Anweisungen der Betreuer/innen ist die Jugendpflege berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme an der Maßnahme auszuschließen. Alle dadurch zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Eltern. 12. Vor Beginn findet ein Informationsabend der jeweiligen Standorte statt. Die Teilnahme der Eltern ist erwünscht. ANMELDUNG 2016 F U N – W O C H E N und F E R I E N S P I E L E Nachname / Vorname des Kindes: Besondere Hinweise, z.B. Allergien, Medikamente, Behinderungen, spezielle Essgewohnheiten: geboren am: besucht derzeit die Klasse/ der Schule: Kann das Kind schwimmen? ja besucht den Hort: Tausendfüßler nein Anfänger/in Standortwahl: Buchbergstraße nein Anschrift: (Straße u. Hausnummer in Rodenbach) Erziehungsberechtigte/-r: tagsüber erreichbar unter Tel.: evtl. mobil: evtl. Groß- oder Pflegeeltern/Telefon: Krankenkasse des Kindes: Haus- oder Kinderärztin/ -arzt/ Telefon: Ferienspiele (Strandbad) ________________________________________ Fun-Wochen (Bulauhalle) Einverständniserklärung für die Verwendung von Bild- und Tonmaterial Ich bin damit einverstanden, dass im Rahmen der Ferienspiele und Fun-Wochen 2016 von meinem Kind Fotografien und Videoaufnahmen gemacht werden. Diese dürfen gegebenenfalls in der Tagespresse, dem Rodenbach Kurier und im Internet (ausschließlich auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Rodenbach) veröffentlicht werden. Auch der Veröffentlichung einer Bilder- oder Film-DVD, die Aufnahmen meines Kindes enthalten und in der Gemeindebücherei entliehen werden kann, stimme ich zu. Einverständniserklärung zur Lebensmittelhygiene Aufgrund des geltenden Lebensmittelrechts benötigen wir Ihr Einverständnis, dass Ihr Kind selbst zubereitete Speisen verzehren darf. Diese Regelung betrifft Speisen, die gemeinsam von Kindern und Betreuern während der Ferienspiele/Fun-Wochen zubereitet werden oder von Personensorgeberechtigten mitgebracht werden. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind die selbst zubereiteten Speisen verzehren darf. Ich habe die Teilnahmebedingungen und Informationen gelesen und akzeptiert. Besteht Impfschutz gegen Tetanus: ja Rodenbach, den 2016 nein Angemeldete Geschwisterkinder: Name(n): Standort(e): Ich beantrage Ermäßigung des Teilnahmebeitrags, da ich alleinerziehend bin. da ich ALG II/Sozialgeld erhalte. Eine Kopie des aktuellen Bescheids füge ich bei. Ich beantrage Bildungspaket; der Antrag leite ich nach Rechnungserhalt an das zuständige Amt (z.B.KCA) weiter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . UNTERSCHRIFT der/des Erziehungsberechtigten (Anmeldung bitte ausgefüllt im Bürgerbüro abgeben.) Hinweis gem. § 12 Abs. 4 Hess. Datenschutzgesetz: Die abgefragten und angegebenen Daten werden in einer automatisierten Datei gespeichert. Die Speicherung dient gemäß § 11 HDSG der rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben des Gemeindevorstandes Rodenbach. Die gespeicherten Daten unterliegen der Zweckbindung nach § 13 HDSG. Die Verweigerung der genannten Daten setzt ein beantragtes oder gewünschtes Verwaltungshandeln nicht in Gang oder schließt die beabsichtigte Nutzung einer Einrichtung oder eines Angebotes aus. KONTAKT: Gemeinde Rodenbach Jugendpflege Buchbergstraße 2 63517 Rodenbach Rathaus Zimmer 13 André Keheggi, Telefon: 599-59 [email protected] Nicole Kunstein, Telefon: 599-11 [email protected] Wichtige Information zum Bildungspaket: Den Antrag für das Bildungspaket erhalten Sie auf Anfrage im Bürgerbüro bei Abgabe der Anmeldung. Bitte füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn gemeinsam mit der Rechnung an die zuständige Stelle (z.B. KCA). Nach Bescheiderteilung bitte den evtl. anfallenden Restbetrag bei der Gemeinde Rodenbach begleichen. FERIENSPIELE & Fun-Wochen 2016 18. – 29. Juli Gemeinde Rodenbach, Jugendpflege - Anmeldung -
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