ESX 2016 Neugattersleben, Juli 2016 Ausschreibung zum ESX 2016 Wettbewerb: Die Veranstaltung findet am Sonnabend, 20.08.2016 südlich des Ortes Neugattersleben statt und wird als Mehrstundenenduro ausgetragen. Die Veranstaltung hat den Charakter eines sehr anspruchsvollen Mehrstundenenduros. Die Wertung erfolgt als Einzelwertung der jeweiligen Fahrer in den untenstehenden Klassen Klassen: Klasse E1 E2 E3 Lizenz Senioren Damen Junioren Fahrer Motorrad bis 40 Jahre bis 250 ccm 4Takt oder bis 125 ccm 2 Takt bis 40 Jahre bis 450 ccm 4 Takt oder bis 250 ccm 2Takt bis 40 Jahre über 450ccm 4 Takt oder über 250 ccm 2 Takt keine Alters – oder Hubraumbeschränkung (ab B – Lizens in den letzten 3 Jahren) über 40 Jahre keine Hubraumbeschränkung keine Alters – oder Hubraumbeschränkung unter 23 Jahre max. 250ccm Arbeitsprinzip frei Fahrzeuge: Da die Veranstaltung in der Nähe der Ortschaft Neugattersleben ausgetragen wird, wird vom Veranstalter höchster Wert auf den Schallschutz der Anwohner gelegt! Zur Veranstaltung sind alle Geländesportmaschinen mit einer Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr sowie Motocross Motorräder mit Enduroschalldämpfer oder gleichwertigen Schalldämpfern zugelassen. Die Auspuffanlage der Fahrzeuge darf nicht lauter als 94 dB (A) sein (keine Brülltüten, keine Auspuffanlagen ohne dB Eater!! etc.), eine Messung und eine Disqualifikation bei Überschreitung des Lärmpegels, ist dem Veranstalter,vorbehalten. Die Fahrzeuge müssen in einem technisch unbedenklichen Zustand sein. Anbauteile, die scharfe Kanten bzw sonstiges Verletzungspotential (z.B. abgebrochene Hebel etc.) bergen, sind nicht zulässig. Fahrzeuge mit diesen Mängeln werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die technische Abnahme der Fahrzeuge erfolgt am Tag der Veranstaltung bis ca. 1h vor Start des jeweiligen Laufes Startgeld: Pro Fahrer wird ein Startgeld von 40,-€ erhoben. Das Startgeld ist bevorzugt in bar oder als Verrechnungsscheck der Nennung beizulegen. Wenn das Nenngeld überwiesen wird, ist ein aussagekräftiger Überweisungsbeleg beizulegen (Ausdruck vom Onlinebanking bzw. Kopie Kontoauszug etc.). Der Überweisungsbeleg hat folgende Informationen zu enthalten Nenngeld ESX 2016 / Fahrervor – und - nachname Die Bankverbindung für die Nenngeldüberweisung lautet: MC - Nienburg Kontoinhaber: MC – Nienburg IBAN: DE37 8005 5500 0300 0387 12 Bank: Salzlandsparkasse Seite 1 von 2 ESX 2016 Neugattersleben, Juli 2016 Reglement: Die Veranstaltung wird in max. 2 Läufen zu je 3h ausgetragen. Derjenige, der nach 3h die meisten Runden absolviert hat ist Sieger. Jede Runde die vor Ablauf der 3h angefangen wird, kann zu Ende gefahren werden und wird gewertet. Allgemein: Die Streckenführung ist sehr anspruchsvoll und weißt u.a. folgende Teile auf: • • • Stoppelcross Endurosegment Endurocrosssegment mit künstlichen Hindernissen Da unsere Helferzahlen sehr begrenzt sind, werden im gesamten Streckenbereich keine Helfer zum Heben, ziehen etc. eingesetzt! Untereinander dürfen sich die Fahrer helfen bzw. von eigenen Helfern darf auch Hilfe angenommen werden. Die Veranstaltung ist nicht Teil der Serie „Sachsen – Anhalt – Enduro“. Es wird aber auf die Startnummern der Teilnehmer dieser Serie Rücksicht genommen, so dass diese Ihre Startnummern nicht umkleben müssen. Bitte auf dem Nennformular entsprechend angeben. Protest: Proteste gegen die Wertung, Zeitnahme und Rennleitung sind nicht zulässig. Ein Protest kann nur gegen einen Teilnehmer der gleichen Klasse beim Fahrtleiter eingelegt werden. Der Protest muss im Detail begründet werden und belegbar sein (Zeugen, Foto etc.). Eine Protestgebühr wird vom Veranstalter in Höhe von 50,- € erhoben, die nicht zurückerstattet wird. Nennung: Es werden grundsätzlich nur vollständig ausgefüllte Nennungen mit dem Nenngeld in ausreichender Höhe bzw. einem Überweisungsbeleg angenommen. Nennungen ohne Nenngeld bzw. Überweisungsbeleg werden nicht angenommen. Der Überweisungsbeleg dient dem Veranstalter nur als Information. Ausschlaggebend für die korrekte Nennung in der Nennfrist ist der Eingang des Nenngeldes auf dem Konto des Veranstalters bis zum Nennschluß! Nennschluß für die Veranstaltung ist der 08.08.2016, Nennungen sind an folgende Adresse zu schicken: MC Nienburg Sektion Geländesport z.Hd. Sven Schimanski Siedlung 17 06429 Nienburg / OT Neugattersleben Die Teilnehmerzahl an der Veranstaltung ist auf 90 Teilnehmer begrenzt! Mehr Nennungen werden nicht angenommen! Sollten mehr Teilnehmer als 90 nennen, werden deren Nennung und der Nennbetrag zurückgesandt. Es erfolgt keine persönliche Nennbestätigung. Als Nennbestätigung gilt der Eintrag auf der Teilnehmerliste unter www.mc-nienburg.de. Achtung: Bei Waldbrandgefahr und/oder Nichtgenehmigung der Durchführung durch die zuständigen Behörden erfolgt keine bzw. nur eine teilweise Rückerstattung des Nenngeldes! Die Veranstaltung wird nicht an einem späteren Zeitpunkt wiederholt! MC - Nienburg Seite 2 von 2 Bitte in Druckbuchstaben und gut leserlich ausfüllen Nennung zum ESX 2016 am 20.08.2016 Angaben zum Fahrer Vorname: ………………………………………………………. Name: ………………………………………………………. Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ Verein / Team: ………………………………………………………. PLZ / Wohnort, Adresse: ………………………………………………………. E–Mail Adresse: ………………………………………………………. Eingeschrieben im Sachsen-Anhalt Enduro: … ja Startnummer: ……………………. Lizenz (ab B – Lizenz!): Nr.: ……………… ausgestellt………...... Eine falsche Angabe zur Lizenznummer bzw. keine Angabe der vorhandenen Lizenz mit der Absicht Wettbewerbsvorteile zu erzielen, führt zum Ausschluss von der Veranstaltung ! Angaben zum Motorrad Marke (z.B. OSSA): ………………………………………………………. Typ (z.B. EXC): ………………………………………………………. Hubraum: ………………………………………………………. Motorbauart: 2 Takt / 4 Takt (nicht zutreffendes bitte streichen) Es werden nur Nennungen akzeptiert, bei denen alle Felder komplett und leserlich ausgefüllt wurden und das Nenngeld vollständig, bzw. der Überweisungsbeleg beigelegt sowie der Haftungsverzicht ausgefüllt und unterschrieben ist! Seite 1 von 2 Bitte in Druckbuchstaben und gut leserlich ausfüllen Haftungsverzicht • Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer Bewerber/Fahrer/Beifahrer versichern, dass - die im Nennformular sowie die auf dem „Technischen Datenblatt“ gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - Fahrer und Beifahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Wettbewerbe gewachsen sind, - das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht, - das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann, - das Fahrzeug für, von den Sportkommissaren von Amts wegen angeordneten technische Nachuntersuchungen, den technischen Kommissaren ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt wird und - sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden. Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass - sie von den Internationalen Sportgesetzes der FIM (Fédération Internationale de Motocylisme) und UEM (Union Européenne de Motocyclisme), dem AntiDoping Regelwerk der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA-Code), dem Deutschen Motorras-Sportgesetz (DMSG), der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO), der DMSB-Ausschreibung Teil A, den Austragungsbedingungen, den technischen Bestimmungen und den sonstigen FIM-/UEM und DMSBBestimmungen Kenntnis genommen haben - sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden, - diese Regelungen und Bestimmungen und die Erklärung in dieser Nennung mit ihrer Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, Veranstalter und die Sportwarte – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie in den internationalen Sportgesetzen, dem DMSG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den in den internationalen Sportgesetzen, dem DMSG, der RuVO und den Reglements geregeltenSportrechtsweg zu beschreiten, - sie sich verpflichten, keine verbotenen Substanzen zu nehmen oder verbotene Methoden zu verwenden, wie sie in der Verbotsliste des Anti-DopingRegelwerks der WADA und denAnti-Doping Bestimmungen der der FIM / UEM definiert sind. • Erklärungen von Bewerber/Fahrer/Beifahrer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer (Bewerber/Fahrer/Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen - die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, - den Promoter/Serienorganisator, - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; - - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (KfzHaftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus u. U. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt / Veranstaltungsarzt, Rennleiter / Fahrtleiter, Sportkommissare / Schiedsrichter). Zutreffendes unbedingt ankreuzen! Es wird versichert, dass: der Fahrer Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. der Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Der Fahrzeugeigentümer verzichtet auf Ansprüche gegen den Veranstalter und den damit in Verbindung stehenden Personen. Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber/Fahrer/Beifahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichenVertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber/Fahrer/Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den / die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Mit der Unterschrift bestätigt der Fahrer unter anderen, dass er die Ausschreibung / Haftungsverzicht vollständig gelesen und verstanden hat. Dem Fahrer ist bewusst, dass vorsätzlich falsch gemachte Eintragungen zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter behält sich, in diesem Falle, weiter Maßnahmen vor. _______________ Ort, Datum _________________ Unterschrift Fahrer Seite 2 von 2
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