Vorbereitung der ISK-Daten - ASV

21.07.2016 19:52
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Vorbereitung der ISK-Daten
Vorbereitung der ISK-Daten
Um die Pflegearbeiten in ASV nach der Altdatenübernahme möglichst gering zu halten, ist es
empfehlenswert auch in ISK vorab die Daten zu pflegen.
Persönliche Daten im Bereich Schüler - SEITE 1
Grunddaten
Überprüfen Sie, ob bei jeder Schülerin und jedem Schüler das Geschlecht, das Geburtsdatum und der
Geburtsort eingetragen ist.
Beim Feld Geburtsort, sollte wirklich nur der Geburtsort ohne die Ergänzung des Landes eingetragen
sein:
RICHTIG:
FALSCH:
Schülerinnen und Schüler, die ein Austrittsdatum eingetragen haben, werden nicht mit
exportiert.
Der Grund hierfür ist, dass bei der ersten Altdatenübernahme in ASV kein Import ausgetretener
Schülerinnen und Schüler stattfindet.
Durch das Zurücklassen der ausgetretenen Schüler in ISK, werden zahlreiche unnötige Fehler in
WINSV vermieden!
Darüber hinaus werden auch externe Prüfungsteilnehmer (QAE, QEE, MSAEX, EHS, NSL)und
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Letzte Änderung: 06.07.2016 10:38
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Schülerinnen und Schüler in Aufnahmeklasse (Klassenbezeichnung beginnt mit „A“, z. B. AK0, AKV)
nicht exportiert.
Straße und Hausnummer, Ortsteile
Zwischen Straße und Hausnummer ist zwingend ein Leerzeichen zu setzen.
Kein Leerzeichen hingegen zwischen den Hausnummerbestandteilen (z.B. 15a).
Ortsteile müssen in ISK nicht besonders gepflegt werden, sie werden beim Export der Daten aus ISK
nicht mitgenommen.
In ASV sind alle Orte Bayerns sammt Ortsteile hinterlegt und werden in der Regel erkannt,
gegebenenfalls muss in ASV noch nachgepflegt werden.
Staatsangehörigkeit
Verwenden Sie nur Staatsangehörigkeiten, die bei den Stammdaten hinterlegt sind.
Selbstdefinierte Abkürzungen und Bezeichnungen werden zwar nach WINSV mitübernommen, müssen
dort aber nachgepflegt werden.
Deshalb ist es besser, gleich die notwendigen Pflegearbeiten vorzunehmen.
Falls Sie die gewünschte Staatsangehörigkeit nicht finden, wählen Sie:
ua - unbekanntes Ausland
un - ungeklärt
üf - übriges Afrika
üa - übriges Amerika
üs - übriges Asien
üo - übriges Astralien/Ozeanien
Die Übersicht der Stammdaten finden Sie unter System → Stammdaten bearbeiten;
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Stand: 21.07.2016 19:52
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Sie erkennen an der fehlenden Nummer des Landesamt für Statistik, dass es sich um eine
selbstdefinierte Bezeichnung handelt.
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Letzte Änderung: 06.07.2016 10:38
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Verkehrsprache der Familie
ASV unterscheidet nur zwischen D - Deutsch und ND - Nichtdeutsch.
Aus diesem Grund ist für die Altdatenübernahme die detaillierte Pflege der Verkehrssprache der
Familien nicht von Bedeutung.
Achten Sie darauf, dass nur die amtlichen Bezeichnungen (System → Stammdaten ändern) verwendet
wurden.
Sie können aber für die Altdatenübernahme allen Schülerinnen und Schüler, die Zuhause nicht
Deutsch sprechen, die Verkehrssprache SO (sonstige nichtdeutsche Sprache) zuordnen.
Ab der Programmversion 3.53 wird jeder beliebige Eintrag automatisch zu „SO“ umgewandelt.
Zuzug nach Deutschland
Pflegen Sie bei allen Schülerinnen und Schülern, deren Geburtsland nicht Deutschland ist:
Art des Zuzugs
Zuzugsdatum in BRD
Geburtsland
Diese Felder müssen bei nicht deutschem Geburtsland ausgefüllt sein!
Befüllen Sie jedoch diese Felder nur bei einem nicht-deutschen Geburtsland.
Tragen Sie nicht dt (deutsch) ein!
Bekenntnis und Religionsunterricht
Genauso wie bei der Staatsangehörigkeit verfahren Sie mit dem Bekenntnis und dem besuchten
Religionsunterricht.
Ist ein Bekennstnis nicht mit Statistik-Nummer in den Stammdaten hinterlegt (Sytem → Stammdaten
bearbeiten), so bezeichnen Sie es mit so (sonstiges Bekenntnis).
Persönliche Daten im Bereich Schüler - SEITE 2
Eintritt
Für die Abbildung der Schullaufbahn ist es von großer Bedeutung, dass nicht nur das Eintrittsdatum
beim Schüler eingetragen ist, sondern auch in welche Jahrgangsstufe er eingetreten ist.
Das war bislang in ISK nicht notwendig und muss für alle Schüler nachgepflegt werden.
Vermutlich ist hierfür eine Abfrage beim Klassenleiter notwendig, der diese Informationen aus dem
Schülerakt entnehmen muss.
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Stand: 21.07.2016 19:52
21.07.2016 19:52
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Vorbereitung der ISK-Daten
Bitte beachten Sie auch, dass als Wiederholungsgrund in der 9. Jahrgangsstufe einer
Regelklasse nur die freiwillige Wiederholung möglich ist, weil die Schülerin oder der Schüler
gegebenenfalls das Klassenziel und somit den Schulabschluss nicht erreicht, aber die Schulpflicht
erfüllt hat. Das gilt im Übrigen für alle Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben,
auch wenn sie die 8. Jahrgangsstufe wiederholen. Sobald die Schulpflicht erfüllt ist, ist jede
Wiederholung freiwillig.
Erfassen der Erziehungsberechtigten
Erfassen Sie die Erziehungsberechtigten getrennt.
Anrede : H (Herr) oder F (Frau) nicht fa (Familie)
Art der Erziehungsberechtigten : 2 (Vater), 3 (Mutter), 4 (Vormund), 5 (Verwandter), 6
(Pflegeeltern), 7 (Heimleiter) nicht 1 (Eltern)
Bei der Altdatenübernahme kann nur die erste Telefonzeile mitgenommen werden. Die Zeile der
dienstlichen Telefonnummer und Fax kann nicht übertragen werden.
Ob zwischen den Vorwahlen und der eigentlich Telefonnummer ein Leerzeichen steht, ist nicht
von Bedeutung.
Achten Sie darauf , dass sich keine weiteren Bezeichnungen (z. B. M für Mutter) im
Telefonnummernfeld befinden. Da Vater und Mutter getrennt erfasst werden müssen, schreiben
Sie die Telefonnumer der Mutter zur Mutter und die des Vaters zum Vater und nicht, wie häufig
alle Nummern in die ersten vier Felder.
RICHTIG:
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FALSCH:
So könnte die Seite 2 aussehen:
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Stand: 21.07.2016 19:52
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Vorbereitung der ISK-Daten
Persönliche Daten im Bereich Schüler - SEITE 3
Pflegen Sie auf der Seite 3 vor allem den Besuch einer Diagnose- und Förderklasse, da dies in
WINSV und ASV ein verpflichtender Eintrag ist.
Darüber hinaus können Sie die LRS und Legasthenie einpflegen, das ist aber später auch in ASV
möglich.
Überprüfen sie, ob die abgebende Schule eingegeben ist und ergänzen Sie gegebenenfalls die
in der abgebenden Schule zuletzt besuchte Jahrgangsstufe.
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Persönliche Daten im Bereich Schüler - SEITE 4
Überprüfen Sie, ob auf Seite 4 alle Wahlpflichtfächer, Wahlfächer und die Fremdsprache eingetragen
sind.
Quelle:
http://www.asv.bayern.de/wiki/ - Amtliche Schulverwaltung - Dokumentation
Permanenter Link:
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