Gastschulgenehmigung - ASV

11.04.2016 07:49
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Gastschulgenehmigung
Gastschulgenehmigung
Möglichkeiten:
Art. 43 (2) BayEUG Das Staatliche Schulamt kann Schüler einer anderen Grundschule oder
Mittelschule mit einem anderen Sprengel zuweisen
1. in Mittlere-Reife-Klassen und in Klassen und Unterrichtsgruppen, die für besondere pädaogische
Aufgaben eingerichtet sind
2. zum Unterricht in einzelnen Fächern sowie zum Besuch eines offenen Ganztagsangebot an einer
Mittelschule
3. wenn sich in einer Jahrgangsstufe der Grundschule oder Mittelschule zu wenige Schüler für die
Bildung einer Klasse befinden, im Benehmen mit den betroffenen Schulaufwandsträgern
4. in den Fällen des Art. 30a (4) oder des Art. 86 Abs. 2 Nr. 7 BayEUG. Bestehen in einer Gemeinde
mehrere Grundschulen, kann das Schulamt im Benehmen mit der Gemeinde zur Bildung möglichst
gleich starker Klassen für die Dauer von bis zu sechs Jahren auch einzelne Schüler einer benachbarten
Grundschule zuweisen. Dies gilt nicht, soweit ein gemeinsamer Sprengel nach Art. 32a Abs. 7 Satz 1
BayEUG gebildet ist.
Schulverbünde und Gastschulverhältnisse
Grundsätze – Verbund hat einen gemeinsamen Sprengel, innerhalb eines Verbundes gibt es keine
Gastschulverhältnisse.
In Grund- und Mittelschulen kann das Gastschulverhältnis auf zwei Arten eingepflegt werden.
Im Falle der Zuweisung durch Schulamt im Reiter Gastschulgennehmigung - Zuweisung.
Amtliche Schulverwaltung - Dokumentation - http://www.asv.bayern.de/wiki/
Letzte
Änderung:
28.02.2016
12:39
gms:schueler:schueler_gastschulgenehmigung http://www.asv.bayern.de/wiki/gms/schueler/schueler_gastschulgenehmigung
Bei einem genehmigten Gastschulbesuch auf Antrag im Reiter des Schuljahres 20xx/xx Gastschulverhältnis.
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Stand: 11.04.2016 07:49
11.04.2016 07:49
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Quelle:
http://www.asv.bayern.de/wiki/ - Amtliche Schulverwaltung - Dokumentation
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