Amtsblatt Nr. 5

 25. Jg./Nr.5 – Velten, 22.07.2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses am 27.06.2016 Beschlüsse der 15. Sitzung der Stadtverordneten‐ versammlung am 07.07.2016 3 4 Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 49 „Einfriedung Freibad Bernsteinsee“ Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB 9 Öffentliche Bekanntmachung: Stellplatzsatzung der Stadt Velten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO 10 Öffentliche Bekanntmachung zur Abspürung des Gas‐Mitteldrucknetzes 11 11
Hinweis zur Veröffentlichung von Geburtstagen 11 Impressum Öffentliche Bekanntmachung: Wasser‐ und Bodenanalysen Nichtamtlicher Teil 11 1. Kinderfest der Stadt Velten 12 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
1
2
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
Amtlicher Teil
werden. Auskünfte bei ehemaligen Auftraggebern ergaben
Öffentliche Bekanntmachung
positive Rückmeldungen.
Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses
am 27.06.2016
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder: 8, davon anwesend: 8
Beschluss-Nr: 2016/072
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1
Vergabeverfahren – Essenversorgung für zwei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Velten
Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung Velten, den
Beschluss-Nr: 2016/069
Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter
Vergabeverfahren für die Tischlerarbeiten - Los 13 - für
das Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Erweite-
Sodexo SCS GmbH
rungsbau Linden-Grundschule
für dessen Angebot vom 28. April 2016 zu erteilen, wird zu-
Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag
gestimmt.
an den wirtschaftlichsten Bieter
Beschlussbegründung:
Tischlerei Dirk Schlöpping
Infolge der Insolvenz der Firma GVL Manufactur Branden-
für dessen Angebot in Höhe von 98.585,03 Euro zu erteilen,
burg GmbH im Oktober 2015 war eine erneute Ausschrei-
wird zugestimmt.
bung der Essenversorgung für die Veltener Grundschulen
notwendig.
Beschlussbegründung:
Im Rahmen des o.g. Vergabeverfahrens haben nach Be-
Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurden 4
kanntmachung einer Dienstleistungskonzessionsvergabe
Gebote abgegeben. Folgende Bieter
auf der Ausschreibungsplattform das Landes Brandenburg
beteiligten sich an diesem Vergabeverfahren:
- Tischlerei Dirk Schlöpping
zwei Firmen ein Angebot eingereicht.
- Sodexo SCS GmbH
- Fenster Schröder
- Wildauer Service GmbH
- Horst Heine Tischlermeister
- Wiese GmbH
Mit der Leistungsbeschreibung wurde die Essensversorgung gemäß dem Standard der Deutschen Gesellschaft für
Der Bieter - Tischlerei Dirk Schlöpping GmbH – hat das
Ernährung für die Schulverpflegung verbindlich vorge-
wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
schrieben.
Die Angebotssumme kann im Vergleich mit den weiteren,
nächstplatzierten Bietern als auskömmlich eingeschätzt
Abstimmungsergebnis:
werden. Auskünfte bei ehemaligen Auftraggebern ergaben
Mitglieder: 8, davon anwesend: 8
positive Rückmeldungen.
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr: 2016/068
Mitglieder: 8, davon anwesend: 8
Vergabeverfahren für den Trockenbau - Los 11 - für das
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1
Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Erweiterungsbau Linden-Grundschule
Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag
Beschluss-Nr: 2016/070
an den wirtschaftlichsten Bieter
Vergabeverfahren für den Innenputz - Los 10 - für das
Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Erweiterungs-
Spoma Parkett und Ausbau GmbH
bau Linden-Grundschule
für dessen Angebot in Höhe von 195.312,62 Euro zu ertei-
Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag
len, wird zugestimmt.
an den wirtschaftlichsten Bieter
Beschlussbegründung:
Ideal Systembau GmbH
Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurden 3
für dessen Angebot in Höhe von 69.676,20 Euro zu erteilen,
Gebote abgegeben. Folgende Bieter beteiligten sich an
wird zugestimmt.
diesem Vergabeverfahren:
Beschlussbegründung:
- Spoma Parkett und Ausbau GmbH
Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurden 17
- TMAusbau GmbH
Gebote abgegeben. Folgende Bieter beteiligten sich an
- Trockenbau Akustik Ralf Pöhl
diesem Vergabeverfahren:
Der Bieter - Spoma Parkett und Ausbau GmbH – hat das
- Ideal Systembau GmbH
wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
- Beyr Bau GmbH
Die Angebotssumme kann im Vergleich mit den weiteren,
- Gebr. Celik GmbH
nächstplatzierten Bietern als auskömmlich eingeschätzt
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
- Genial Ingenieurbau GmbH
3
- Geobau Management & Building GmbH
Beschlussbegründung:
- IHB GmbH
Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurden 2
- AKU Putz u. Fassadensanierung
Gebote abgegeben. Folgende Bieter beteiligten sich an
- KS Fassadenbau & Service
diesem Vergabeverfahren:
- Rodat Bau GmbH
- U. Müller Bauunternehmung
- K. Rogge GmbH
- Elektroinstallation Ingolf Schneider
- Forth Elektrotechnik GmbH
- IHB Potsdam GmbH
Der Bieter - Elektroinstallation Ingolf Schneider – hat das
- Bauvision GmbH
wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
- MBM Tec Bautechnik GmbH
Die Angebotssumme kann im Vergleich mit den weiteren,
- Gepard GmbH
nächstplatzierten Bietern als auskömmlich eingeschätzt
- Bau und Sanierungs GmbH
werden. Auskünfte bei ehemaligen Auftraggebern ergaben
- Bau Partner Wittstock GmbH
positive Rückmeldungen.
Der Bieter - Ideal Systembau GmbH - hat das wirtschaft-
Abstimmungsergebnis:
lichste Angebot abgegeben. Die Angebotssumme kann im
Mitglieder: 8, davon anwesend: 8
Vergleich mit den weiteren, nächstplatzierten Bietern als
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1
auskömmlich eingeschätzt werden. Auskünfte bei ehemaligen Auftraggebern ergaben positive Rückmeldungen.
Velten, 27.06.2016
Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder: 8, davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1
Beschluss-Nr: 2016/074
Vergabeverfahren für die Schwachstromanlage - Los TA
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlüsse der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2016
3.2 - für das Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Er-
Öffentlicher Teil
weiterungsbau Linden-Grundschule
Beschluss-Nr: 2016/058
Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Stellplatz-
an den wirtschaftlichsten Bieter
satzung der Stadt Velten
Forth Elektrotechnik GmbH
Der Entwurf der Stellplatzsatzung in der Fassung vom
20.04.2016 wird gebilligt. Der Entwurf der Stellplatzsatzung
für dessen Angebot in Höhe von 250.590,85 Euro zu ertei-
ist gemäß § 81 Abs. 9 Brandenburgische Bauordnung
len, wird zugestimmt.
(BbgBO) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Beschlussbegründung:
Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurde 1
Gebot abgegeben. Folgender Bieter beteiligte sich an diesem Vergabeverfahren:
- Forth Elektrotechnik GmbH
Der Bieter - Forth Elektrotechnik GmbH - hat das einzige
und wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Auskünfte bei
Den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange ist innerhalb dieser Frist Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Den Abgeordneten ist 1 x jährlich mitzuteilen, in wie vielen
Fällen die Verwaltung einem Bauherrn die Möglichkeit eingeräumt hat, die Pflicht zu Errichtung von Parkplätzen
durch Einmalzahlungen abzulösen (Inanspruchnahme von
Ablösebeiträgen).
ehemaligen Auftraggebern ergaben positive Rückmeldun-
Beschlussbegründung:
gen.
Die Stadt Velten beabsichtigt gemäß §§ 43 Abs. 1 und 81
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder: 8, davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1
Beschluss-Nr: 2016/075
Vergabeverfahren für die Starkstromanlage - Los TA 3.1 für das Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Erweiterungsbau Linden-Grundschule
Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag
an den wirtschaftlichsten Bieter
Elektroinstallation Ingolf Schneider
für dessen Angebot in Höhe von 338.119,70 Euro zu erteilen, wird zugestimmt.
4
Abs. 4 der BbgBO, die Aufstellung einer Satzung über die
Herstellung von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung
oder Nutzungsänderung von baulichen oder anderer Anlagen sowie über die Ablösung von notwendigen Stellplätzen - Stellplatzsatzung der Stadt Velten. Der Entwurf der
Satzung liegt der Stadtverordnetenversammlung als Anlage 1 zur Billigung vor.
Gemäß § 81 Abs. 9 BbgBO ist vor Erlass der Satzung den
betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.
Mit der Aufstellung der Stellplatzsatzung wird das Ziel verfolgt, Bauherren bei der Errichtung und wesentlichen Änderung baulicher Anlagen dazu zu verpflichten, ausrei-
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
chende Stellplätze auf den privaten Grundstücken zu er-
- Korrekturen in der Farbgebung einzelner Bauflächen und
richten. Mit der Herstellung privater Stellplätze soll der
in der Legende (Plan zur Änderung des Flächennutzungs-
Parkdruck auf den öffentlichen Verkehrsflächen gemin-
planes)
dert werden. Damit soll zum einen ein Beitrag geleistet
- Darstellung der fehlenden Standortalternativen für die
werden, den fließenden Verkehr im Stadtgebiet zu sichern
einzelnen Planungen in den Änderungsbereichen und
und zum anderen sollen die Kosten für die Anlieger und
Beschreibung der künftigen Einwohnerentwicklung in Ve-
die Allgemeinheit beim Straßenbau möglichst gering ge-
lten (Begründung)
halten werden.
- Anpassungen in den Bilanzierungsübersichten im Umweltbericht sowie sonstige formelle Korrekturen oder Er-
Abstimmungsergebnis:
gänzungen (Begründung)
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Die zuvor genannten Veränderungen in den Plandokumenten
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 3
berühren nicht die Grundzüge der Planung und stellen keine
(siehe Seite 11)
Änderung der Planung dar. Die Änderung des Flächennutzungsplans kann somit in der vorliegenden Form beschlossen
Beschluss-Nr: 2016/059
werden.
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss der Änderung
Das Aufstellungsverfahren zur Änderung des Flächennut-
des Flächennutzungsplans in Teilbereichen
1.
zungsplans in Teilbereichen wird mit dem Feststellungsbe-
Die zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungs-
schluss abgeschlossen. Die Planunterlagen werden erneut
plans in Teilbereichen in der Fassung vom 4. Novem-
zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde ein-
ber 2015 eingegangenen Stellungnahmen aus der er-
gereicht. Nach Genehmigung wird die Erteilung der Genehmi-
neuten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteili-
gung ortsüblich bekannt gemacht. Damit werden die bisher
gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
geltenden Darstellungen in den Änderungsbereichen aus
Belange hat die Stadtverordnetenversammlung be-
dem Flächennutzungsplan 2001 unwirksam.
handelt. Die Ergebnisse der Auswertung der erneuten
2.
Beteiligungen werden zur Kenntnis genommen und
Abstimmungsergebnis:
gebilligt (Anlage 1).
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Die Änderung des Flächennutzungsplans in Teilberei-
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 0
chen in der Fassung vom 26. Februar 2016 wird festgesetzt. Die Änderung des Flächennutzungsplans be-
Beschluss-Nr: 2016/062
steht aus der Planzeichnung und der Begründung mit
Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes "Nauener
Umweltbericht (Anlagen 2 und 3). Die Stadtverwaltung
Straße"
wird beauftragt, bei der höheren Verwaltungsbehörde
Zur Vorbereitung und Sicherung der verbindlichen Bau-
die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantra-
leitplanung wird die Bürgermeisterin beauftragt, ein städ-
gen.
tebauliches Konzept „Nauener Straße“ erstellen zu lassen.
Die mit dem städtebaulichen Konzept zu überplanende
Beschlussbegründung:
Fläche ist in der Anlage 1 dargestellt.
Im Zuge der Prüfung zur Genehmigung des Flächennutzungsplans in 20 Teilbereichen in der Fassung vom 11. Juni 2015 von
Beschlussbegründung:
der höheren Verwaltungsbehörde wurden vom Landkreis
Aufgrund des vorhandenen Entwicklungspotenzials und in
Oberhavel Hinweise zur Änderung der Planunterlagen gege-
Bezug auf die gesamtstädtische Bedeutung dieser Flächen
ben. Dies betraf insbesondere Änderungen in der Begrün-
ist es vorgesehen, die städtebaulichen Planungs- und Ent-
dung und im Umweltbericht. Zudem wurde vom Landkreis
wicklungsziele, vor Beginn von Aufstellungsverfahren für
Oberhavel eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbetei-
Bebauungspläne, zu überprüfen. Dazu soll ein städtebau-
ligung nach den bereits im Jahr 2014 durchgeführten Anpas-
liches Konzept als Rahmenplanung erstellt werden.
sungen im Änderungsbereich 14 "Bernsteinsee" gefordert.
Die zu überplanende Fläche beträgt etwa 214.000 m² und
Daraufhin wurden die relevanten Hinweise in die Planunter-
wird von den Straßen Bötzower Straße im Westen, der
lagen eingearbeitet und eine erneute Behördenbeteiligung
Rosa-Luxemburg-Straße im Süden, der Heidestraße, Am
(13. November 2015 bis 13. Dezember 2015) sowie Öffentlich-
Gleispark und der Kreisbahnstraße in Osten, sowie dem
keitsbeteiligung (9. November 2015 bis 11. Dezember 2015)
Wohngebiet Weißdorn- und Fliederweg im Norden be-
durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit dem
grenzt. Die überwiegend brachliegende Fläche an der Nau-
Amtsblatt 24. Jg./ Nr. 6 - Velten, am 28.10.2015 bekanntge-
ener Straße soll einer zukunftsorientierten und nachhalti-
macht worden. Nach Abschluss der Beteiligung lagen fünf
gen Nutzung mit einem hohen Anteil an Wohnbauflächen
Stellungnahmen von Behörden vor. Aus der Öffentlichkeit
zugeführt werden. Der Flächennutzungsplan als vorbeirei-
sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von den Behörden
tender Bauleitplan stellt den Großteil der Flächen bereits
bestehen keine Einwände gegen die Planung. Die vorgebrach-
als Wohnbauflächen dar.
ten Hinweise bezogen sich im Wesentlichen auf geringfügige
Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung ei-
Anpassungen oder Korrekturen in den Planunterlagen.
nes funktional und städtebaulich integrierten Gesamtkon-
In den Planunterlagen wurden folgende Änderungen vorge-
zeptes für das Areal, als Grundlage für die Durchführung
nommen:
von Bebauungsplanverfahren.
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
5
Das Gesamtverfahren zur Entwicklung der Flächen soll im
tung des Bereiches könnte durch das Freihalten von Wild-
Hinblick auf die zeitlichen Abläufe und die strategischen
wuchs verbessert werden. Der Standort der Bushaltestelle
Entscheidungsnotwendigkeiten strukturiert werden.
würde ebenfalls von einer Aufwertung profitieren.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr: 2016/067
Ermächtigung zur Planung und Ausgabe im Vorgriff auf
den Haushalt 2017 der Stadt Velten für den Neujahrs-
Der Kaufpreis orientiert sich am aktuellen Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Oberhavel. Der angebotene Ankaufswert, Verkehrsflächen – private Wege, beträgt
durchschnittlich 3,00 €/m² und bewegt sich in einer
Spanne von 0,58 € bis 8,00 €/m². Wegen der Lage und der
Bedeutung der Flächen wird ein Bodenwert von 1,50 €/m²
vereinbart.
empfang
Abstimmungsergebnis:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Vorgriff auf den
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Haushalt 2017 der Stadt Velten die Organisation des Neu-
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
jahrsempfanges der Stadt Velten 2017 zu beauftragen.
Hierzu werden die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 zu
Beschluss-Nr: 2016/079
veranschlagende Summe i. H. v. 10.000 € zur Finanzierung
Erhalt des Ofen- und Keramikmuseums am derzeitigen
freigegeben.
Standort
Beschlussbegründung:
1.
klar und eindeutig für den Erhalt des gesamten Muse-
Mit Beginn der Organisation des geplanten Neujahrsemp-
umsstandortes Velten auf dem Grundstück Wilhelm-
fanges der Stadt Velten 2017 ist der Haushaltsplan 2017 der
Stadt Velten noch nicht rechtskräftig. Für eine Beauftragung von Dritten mit der Ausgestaltung und Durchführung
straße 32/33 aus.
2.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, alles in ihrer
Macht stehende zu tun, um das kulturhistorisch ein-
der Veranstaltung bedarf es nach den Haushaltsgrundsät-
malige Ensemble bestehend aus dem Hedwig-Bollha-
zen der Finanzierungssicherheit bzw. der Ermächtigung
gen-Museum, dem traditionsreichen, denkmalge-
zur Verausgabung von Haushaltsmitteln. Mit einer Ent-
schützten Gebäude der Ofenfabrik Schmidt, Lehmann
scheidung der Stadtverordnetenversammlung für einen
& Co und dem darin untergebrachten Ofenmuseum zu
Vorgriff sind diese gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Die Stadtverordnetenversammlung Velten spricht sich
bewahren.
3.
Sie wird ferner beauftragt, im Zusammenwirken mit
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
den relevanten Akteuren, insbesondere den Eigentü-
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 0
mern der Ofenfabrik, der Leitung der Veltener Museen
und dem Förderverein des OKM e.V. nachhaltige, trag-
Beschluss-Nr: 2016/078
fähige Lösungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, den Mu-
Pinnower Chaussee, Gemarkung Velten, Flur 22, Flur-
seumsstandort Velten auch für die nachfolgenden Ge-
stücke 77/2 und 77/3 - Ankauf der Grundstücke
nerationen am Leben zu erhalten. Dabei ist die In-
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Grundstücke in
tegration in die ganzheitliche Stadtentwicklung, die
der Pinnower Chaussee, Gemarkung Velten, Flur 22, Flur-
Nutzbarmachung der Museen für die Belebung der In-
stücke 77/2 und 77/3, in einer Gesamtgröße von 463 m²,
nenstadt sowie Strategien zur Vermarktung der Mu-
zum Bodenwert in Höhe von 1,50 €/m², von der Eigentü-
seen als ein Alleinstellungsmerkmal der Ofenstadt
nicht außer Acht zu lassen.
merin anzukaufen.
4.
Beschlussbegründung:
Die aus Richtung Borgsdorf kommend am Ortseingang von
Velten gelegenen Verkehrsnebenflächen sollen von der
derzeitigen Eigentümerin angekauft werden. Die durch die
Umverlegung der Pinnower Chaussee entstandenen klei-
Die Stadtverordnetenversammlung ist auf jeder Sitzung vom aktuellen Sachstand in Kenntnis zu setzen
und mittels entsprechender Beschlussvorlagen, z.B.
was mögliche Zukunftsszenarien und vor allem finanzielle Auswirkungen anbelangt, in den Entscheidungsprozess miteinzubinden.
nen Restflächen sind in einem sehr ungepflegten Zustand.
Der verwilderte Bewuchs der Flächen fördert zudem den
Beschlussbegründung:
Missbrauch als Müllabladeplatz.
Für die Entwicklung des Museumsstandortes an der Wil-
Aufgrund der besonderen Lage im Kurvenbereich bieten
helmstr. 32/33 sind in den vergangenen Jahren neben dem
die Flächen die Möglichkeit der Aufwertung des Ortsein-
Einsatz öffentlicher finanzieller Mittel erhebliche Anstren-
gangsbereiches. Derzeit besitzt die Stadt aufgrund der Ei-
gungen geflossen, um das Ensemble zu dem Kleinod zu ent-
gentumsverhältnisse keine unmittelbaren Handlungs-
wickeln, was es jetzt ist. Aufgrund eines sehr wahrscheinli-
möglichkeiten. Mit Übernahme in das Eigentum besteht
chen angedachten Verkaufs der Ofenfabrik, in dessen
die Möglichkeit die Flächen ansprechender herzurichten
Räumlichkeiten das Ofenmuseum Mieter ist, ist die Zukunft
und auch den Standort des Sammelwerbeträgers neu zu
des Museums in der jetzigen Form ungewiss.
ordnen. Darüber hinaus wird in diesem Jahr die Straßen-
Auf der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtent-
beleuchtung im Borgsdorfer Weg erneuert. Die Ausleuch-
wicklung ist Vertretern des Fördervereins des Ofen- und Ke-
6
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
ramikmuseums e.V. sowie der Museumsleitung die Möglich-
Abstimmungsergebnis:
keit eingeräumt worden, Ihre Einschätzung der Chancen
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
und Risiken aufzuzeigen. Hierbei ist deutlich geworden,
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
dass es gemeinsames Ziel aller Akteure sein muss, sich mit
der Thematik eingehend zu beschäftigen.
Beschluss-Nr: 2016/080
Deswegen soll sich die Stadtverordnetenversammlung mit
Änderung der Besetzung im Sozialausschuss – Abberu-
dieser Beschlussvorlage deutlich für den Erhalt des Muse-
fung
ums am jetzigen Standort aussprechen und damit die Be-
Frau Ute Starick wird als sachkundige Einwohnerin aus
deutung für die gesamtstädtische Entwicklung unterstrei-
dem Sozialausschuss mit sofortiger Wirkung abberufen.
chen.
Beschlussbegründung:
Abstimmungsergebnis:
Frau Starick hat aus persönlichen Gründen um die sofor-
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
tige Entbindung ihrer Tätigkeit im Sozialausschuss gebe-
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 11
ten.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Beschluss-Nr: 2016/088
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Sicherung des Veltener Museumsstandortes
1.
Die durch den Förderverein Ofen- und KeramikmuBeschluss-Nr: 2016/081
seen e. V. erstellten Ideenskizzen, Studien und Betrei-
Änderung der Besetzung im Sozialausschuss – Berufung
bermodelle werden durch die Stadtverordnetenver-
Herr Andreas Müller, wohnhaft in Velten, Kremmener Straße
sammlung zur Kenntnis genommen.
2.
3.
51, wird als sachkundiger Einwohner ab dem 1. August 2016
Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen der Bürgermeisterin und des Fördervereins
in den Sozialausschuss berufen.
Ofen- und Keramikmuseen e. V. zur Sicherung des Mu-
Beschlussbegründung:
seumsstandortes.
Frau Ute Starick hat ihre Mitarbeit im Sozialausschuss auf-
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, weiterhin das
gegeben. Aus diesem Grund wird Herr Andreas Müller als
Gespräch mit Vertretern des Landes, des Landkreises,
Nachfolger von der Fraktion CDU-Velten benannt.
des Fördervereins Ofen- und Keramikmuseen e. V. soAbstimmungsergebnis:
wie den Eigentümern zu suchen.
4.
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Das durch den Förderverein Ofen- und Keramikmu-
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
seen e. V. zu erstellende Gutachten zum Gebäudewert
sowie zum Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf für
5.
das Fabrikgebäude wird durch die Stadt Velten mit bis
Beschluss-Nr: 2016/084
zu 20 vom Hundert der Gutachterkosten für den Fall
Änderung der Besetzung im Ausschuss für Stadtent-
bezuschusst, dass die Finanzierung der Gutachterkos-
wicklung und im Finanzausschuss
ten nicht über Drittmittel gedeckt werden kann.
Herr Jens Otto, wohnhaft in Velten, Luisenstraße 5, wird als
Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Förderverein
sachkundiger Einwohner ab dem 1. August 2016 in den Aus-
Ofen- und Keramikmuseen e. V. bei der Beauftragung
schuss für Stadtentwicklung berufen.
eines Gutachters und der Erstellung des Gutachtens zu
Zugleich wechselt Herr Marcel Ruffert ab 1. August 2016 als
begleiten und fachlich zu unterstützen.
sachkundiger Einwohner in den Finanzausschuss.
Beschlussbegründung:
Beschlussbegründung:
Durch den Förderverein Ofen- und Keramikmusen e. V.
Da Herr Walter Krahn als Stadtverordneter für die Fraktion
wurde den Abgeordneten mit der Übergabe einer Informa-
CDU-Velten in die Stadtverordnetenversammlung gewech-
tionsmappe zur Kenntnis gegeben, dass die derzeitigen Ei-
selt ist, erfolgt eine Umsetzung mit sachkundigen Einwoh-
gentümer des Fabrikgebäudes, in welchem das Ofen- und
nern in den Ausschüssen.
Keramikmuseum untergebracht ist, einen Verkauf des Ob-
Abstimmungsergebnis:
jektes beabsichtigen.
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Der Förderverein Ofen- und Keramikmusen e.V. und die
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
Bürgermeisterin machen sich Gedanken zur zukünftigen
Entwicklung am derzeitigen Museumsstandort und führ-
Beschluss-Nr: 2016/085
ten bereits erste Gespräche mit unterschiedlichen mögli-
Änderung des Beschlusses über die Bildung eines
chen Partnern. Die Stadtverordnetenversammlung sollte
Wahlausschusses und Bestimmung seiner Mitglieder
beide Akteure darin bekräftigen und unterstützen.
sowie seiner/s Vorsitzenden
Daher ist es folgerichtig dieses Bekenntnis mit konkreten
Für die Vorbereitung und Durchführung von geheimen
Vorschlägen und Maßnahmen zu untersetzen.
Wahlen gemäß §§ 40, 41 BbgKVerf i.V.m. § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Velten wird ein Wahlausschuss aus der Mitte der
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
7
Stadtverordnetenversammlung, bestehend aus 3 Perso-
worden. Von den Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentli-
nen, gebildet. Neben den gewählten Mitgliedern
cher Belange haben 7 eine Stellungnahme abgegeben.
- Frau Susanne Mihatsch
- Herrn Steffen Barthels, der zugleich Vorsitzender des
Wahlausschusses ist,
wird als neues Mitglied
- Herr Walter Krahn
benannt.
Beschlussbegründung:
Herr Hübsch hat mit Datum vom 23. Februar 2016 sein
Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2014 ist mit Beschluss
Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine wesentlichen
Änderungen der Planung. Die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Rugbyplatz an der Wagnerstraße"
kann somit festgestellt werden.
Das Aufstellungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Rugbyplatz an der Wagnerstraße“
wird mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen. Die
Planunterlagen werden zur Genehmigung bei der höheren
Verwaltungsbehörde eingereicht. Nach Genehmigung wird
die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht. Damit werden die bisher geltenden Darstellungen
des Änderungsbereichs aus dem Flächennutzungsplan unwirksam.
2014/032 Herr Hübsch -neben den oben genannten Mit-
Abstimmungsergebnis:
gliedern - in den Wahlausschuss gewählt worden.
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Aus diesem Grund ist eine Nachbesetzung des Wahlaus-
Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
schusses erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder: 23, davon anwesend: 21
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr: 2016/082
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss der Änderung
Beschluss-Nr: 2016/087
Rückforderung entstandener Kosten in Höhe von
8.392,57 € im Zusammenhang des Rechtsstreites Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Stadt Velten“
Verwaltungsgericht Potsdam (VG 1 K 31/15 – Fraktion
Pro Velten / Stadtverordnetenversammlung)
des Flächennutzungsplans im Bereich „Rugbyplatz an
Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, den Betrag in Höhe
der Wagnerstraße“
von 8.392,57 € im Rahmen ihres Verwaltungshandelns und
dem Gebot einer sparsamen Haushaltsführung zurückzu-
1.
Die zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungs-
fordern.
plans im Bereich „Rugbyplatz an der Wagnerstraße“ in
der Fassung vom 26. Februar 2016 eingegangenen Stel-
2.
Beschlussbegründung:
lungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
In Beantwortung einer Anfrage eines Stadtverordneten zu
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-
außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren der Stadt
fentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversamm-
Velten und der Gremien der Stadtverordnetenversamm-
lung behandelt. Die Ergebnisse der Beteiligung wer-
lung, ist den Stadtverordneten auch eine Stellungnahme
den zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 1).
(17. Juni 2016) der Rechtsanwaltskanzlei „Dombert Rechts-
Die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich
anwälte“ zur Kenntnis gegeben worden. Aus dieser geht
„Rugbyplatz an der Wagnerstraße“ in der Fassung vom
hervor, dass im Rahmen des Rechtsstreites (VG Potsdam
16. Juni 2016 wird festgestellt. Die Änderung des Flä-
VG 1 K 31/15) die der Stadt entstandenen Kosten zurückzu-
chennutzungsplans besteht aus der Planzeichnung
fordern sind. Wörtlich wird ausgeführt:
und der Begründung mit Umweltbericht (Anlagen 2
1. In Bezug auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren (VG
und 3). Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der
1 K 31/15) zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Be-
höheren Verwaltungsbehörde die Genehmigung ge-
schlusses zu TOP 19 der 4. Sitzung der Stadtverordneten-
mäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.
versammlung vom 11.12.2014 wurden die Rechtsanwaltskosten der Kläger von der Stadt Velten bislang zu Unrecht
Beschlussbegründung:
übernommen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten hat am
2. Die Erhebung der Klage war - insbesondere aufgrund
8. Oktober 2015 die Änderung des Flächennutzungsplanes
der Auskunft der Kommunalaufsicht vom 22.12.2014 - nicht
für den Bereich „Rugbyplatz an der Wagnerstraße“ be-
geboten. Die Stadt Velten sollte daher keine weiteren Zah-
schlossen. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungs-
lungen mehr leisten und bereits gezahlte Rechtsanwalts-
plans wurde in der Zeit vom 11. April 2016 bis einschließlich
kosten zurückfordern.
16. Mai 2016 öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist
Weiter wird ausgeführt:
konnte die Öffentlichkeit Einsicht in die Planung nehmen
„Dass die Kläger damit trotz der eindeutigen Aussage der
und Anregungen abgeben. Es sind während der öffentlichen
Kommunalaufsicht Klage erhoben haben und damit Kos-
Auslegung keine Stellungnahmen mit Anregungen aus der
ten für die Stadt Velten ausgelöst haben, verstößt gegen
Öffentlichkeit eingegangen. Mit Schreiben vom 1. April 2016
das Gebot sparsamer Haushaltsführung. Die Klage als „ul-
sind 14 Behörden und sonstige Stellen, die Träger öffentli-
tima ratio“ war nicht geboten.“……. „Ein Kostenerstat-
cher Belange sind, an der Bauleitplanung beteiligt worden.
tungsanspruch der Kläger kommt daher nicht in Betracht.
Für Stellungnahmen ist eine Frist bis zum 2. Mai 2016 gesetzt
8
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
Soweit die Stadt Velten bereits Kosten erstattet hat, sind
Öffentliche Bekanntmachung
diese zurückzufordern“
Bebauungsplan Nr. 49
In Auswertung der Beantwortung der schriftlichen Anfrage
„Einfriedung Freibad Bernsteinsee“
und der juristischen Würdigung, sollte die Stadt Velten
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
schon aufgrund des „Gleichbehandlungsgrundsatzes“ und
gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
der „sparsamen Haushaltsführung“ die Rückforderung
veranlassen. Insbesondere Stadtverordnete sind diesen
Die Stadt Velten hat mit Stadtverordnetenbeschluss vom
Grundsätzen im Besonderen verpflichtet.
10. Dezember 2015 (Beschluss-Nr. 2015/120) das Bauleitplanverfahren Nr. 49 „Einfriedung Freibad Bernsteinsee“
Abstimmungsergebnis:
eingeleitet.
Mitglieder: 23, davon anwesend: 13
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 4 (tw.), 18 (tw.), 19
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
(tw.), 21 (tw.) und 29 der Flur 14 der Gemarkung Falkenhagen Forst und hat eine Größe von rund 30,3 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu
entnehmen.
Nicht-Öffentlicher Teil
Ziel und Zweck der Planung
Beschluss-Nr: 2016/073
Der heutige Bernsteinsee ist in den 1970er Jahren durch den
Mozartweg 24, Gemarkung Velten, Flur 2, Flurstück 70 -
Abbau von Kies zum Bau der Autobahn A 10 entstanden. Be-
Verkauf des Grundstücks
reits zur DDR-Zeit wurde der aufgrund der gewerblichen Nut-
Abstimmungsergebnis:
zung entstandene See eingefriedet und einer intensiven
Mitglieder: 23, davon anwesend: 13
Freizeitnutzung zugeführt. Die bestehende Einfriedung ist an
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
vielen Stellen marode und dringend erneuerungsbedürftig.
Bei der Neuerrichtung soll der eingefriedete Bereich verkleinert und ökologisch sensible Bereiche vor der intensiven
Beschluss-Nr: 2016/077
Freizeitnutzung geschützt werden.
August-Paris-Straße 17, Gemarkung Velten, Flur 14,
Flurstück 268 - Verkauf des Grundstücks
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung bzw. Schaffung
von Baurecht zur Errichtung einer Einfriedung im Plangebiet.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder: 23, davon anwesend: 13
Änderung der Planung
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
Gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung von 10. Juni 2016 wurden der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Rechtsgrundlage der
Beschluss-Nr: 2016/089
textlichen Festsetzung Nr. 1 geändert. Die Änderungen ma-
Am Jägerberg 6, Gemarkung Falkenhagen Forst, Flur 5,
chen eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.
Flurstücke 37/3, 80 und 81 – Verkauf einer Teilfläche
von ca. 3.000 m²
Umweltrelevante Informationen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2
Abstimmungsergebnis:
Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ein Umweltbe-
Mitglieder: 23, davon anwesend: 13
richt erstellt.
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
Stellungnahme des Landkreises Oberhavel vom 27.05.2016:
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einzäunung von Wald
Wir weisen darauf hin, dass die in den Beschluss- oder
und Gewässern ausreichend begründet werden muss. Es
Mitteilungsvorlagen und die in den Beschlüssen aufge-
wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das Plangebiet
führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröf-
kein Natur- oder Trinkwasserschutzgebiet darstellt und
fentlicht sind, von jedermann während der Sprechzeiten
kein Altlastenverdacht gegeben ist.
der Stadtverwaltung eingesehen werden können oder im
Stellungnahme des Landesbetriebes Forst vom 06.06.2016:
Internet auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik Ver-
Es wird eine verbindliche Regelung zum Rückbau des be-
waltung/Politik – Ratsinfosystem – Recherche abgerufen
stehenden Zaunes gefordert.
werden können.
Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit
Velten, 07.07.2016
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 49 „Einfriedung Frei-
Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten
bad Bernsteinsee“ in der Fassung vom 30. Juni 2016 wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut
öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch öffentliche
Auslegung der Planunterlagen
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
9
schriftlich abgegeben werden oder zur Niederschrift vor-
vom 29.07.2016 bis einschließlich 12.08.2016
getragen werden.
im Rathaus der Stadt Velten, Rathausstraße 10, 16727
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
Velten im 1. OG, Raum 211 (Wartebereich)
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe-
zu folgenden Zeiten:
rücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-
montags von 9 bis 12 Uhr
gerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit damit Ein-
dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr
wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstel-
donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
ler im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlich-
freitags von 9 bis 12 Uhr
keit nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Stadt Velten, den 08.07.2016
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten
Darstellung räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Einfriedung Freibad Bernsteinsee“
22/6
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23
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Velten über die Herstellung von
Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder
Nutzungsänderung von baulichen oder anderer
10
lung von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen oder anderer Anlagen sowie
über die Ablösung von notwendigen Stellplätzen - Stellplatzsatzung der Stadt Velten.
Anlagen sowie über die Ablösung von notwendigen
Gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO ist vor Erlass der Satzung den
Stellplätzen (Stellplatzsatzung der Stadt Velten)
betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentli-
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO
cher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.
Die Stadt Velten hat mit Stadtverordnetenbeschluss vom
Mit der Aufstellung der Stellplatzsatzung wird das Ziel ver-
07. Juli 2016 (Beschluss-Nr. 2016/058) den Entwurf für die
folgt, Bauherren bei der Errichtung und wesentlichen Än-
Stellplatzsatzung der Stadt Velten gebilligt und zur öffent-
derung baulicher Anlagen dazu zu verpflichten, ausrei-
lichen Auslegung bestimmt.
chende Stellplätze auf den privaten Grundstücken zu errichten. Mit der Herstellung privater Stellplätze soll der
Anlass und Ziel
Parkdruck auf den öffentlichen Verkehrsflächen gemindert
Die Stadt Velten beabsichtigt gemäß §§ 49 Abs. 1 und 87 Abs.
werden. Damit soll zum einen ein Beitrag geleistet werden,
4 der BbgBO, die Aufstellung einer Satzung über die Herstel-
den fließenden Verkehr im Stadtgebiet zu sichern und zum
10
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
anderen sollen die Kosten für die Anlieger und die Allge-
Wir möchten Sie bitten, den Mitarbeitern den Zutritt zu Ih-
meinheit beim Straßenbau möglichst gering gehalten wer-
rem Grundstück zu gestatten. Die Arbeiten beinhalten die
den.
Abspürung des Gashausanschlusses bis zur Hauseinführung. Der Zutritt zu Ihrem Wohnhaus ist nicht erforderlich.
Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit
Für die Durchführung der Arbeiten sind für uns vorrangig
Der Entwurf zur Stellplatzsatzung der Stadt Velten wird ge-
Mitarbeiter der Stadtwerke Oranienburg GmbH tätig, die
mäß § 87 Abs. 8 BbgBO öffentlich ausgelegt.
sich mit ihrem Betriebsausweis bei Ihnen legitimieren können. Sollten Sie Fragen haben können Sie diese gern tele-
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch öffentliche
fonisch oder per Mail an uns richten:
Auslegung der Unterlagen
Telefon: 03304-39 86 31
vom 01.08.2016 bis einschließlich 07.09.2016
E-Mail: [email protected]
im Rathaus der Stadt Velten, Rathausstraße 10,
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
16727 Velten im 1. OG, Raum 211 (Wartebereich)
Stadtwerke Velten GmbH
16727 Velten, Viktoriastraße 12
zu folgenden Zeiten:
montags von 9 bis 12 Uhr
dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
freitags von 9 bis 12 Uhr
Wasser- und Bodenanalysen
sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Am Montag, den 15. August 2016 bietet die AfU e.V. die Mög-
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
lichkeit in der Zeit von 11.30 - 12.30 Uhr in Werder, im Be-
schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen
gegnungszentrum
werden.
von 14.30 - 15.30 Uhr in Falkensee, in der Volkssolidarität,
„Treffpunkt“,
Plantagenplatz
11,
Finkenkruger Str. 16, und von 17.15 - 18.15 Uhr in Velten, im
Stadt Velten, den 08.07.2016
Bürgerhaus, Hermann-Aurel-Zieger-Str. 21, Wasser- und
Bodenproben untersuchen zu lassen.
Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten
Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf
den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca.1 Liter)
Öffentliche Bekanntmachung
in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch
zur Abspürung des Gas-Mitteldrucknetzes
kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z.B.
Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasser-
Die Stadtwerke Velten GmbH wird im Monat September
qualität überprüft werden.
2016 die Abspürung des Gas-Mitteldrucknetzes in Velten
Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbe-
durchführen. Hierzu ist es erforderlich, dass die von den
darfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwen-
Stadtwerken Velten GmbH beauftragten Mitarbeiter das
dig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben,
betreffende Grundstück bei Ihnen betreten können.
so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die
Untersuchung zur Verfügung stehen.
Ende des amtlichen Teils
Nichtamtlicher Teil
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Velten
Die Bürgermeisterin, Ines Hübner, Rathausstr. 10,
16727 Velten, Tel.: 03304---37 92 22, Fax: 03304---37 92 21
E-Mail: [email protected], www.velten.de
Hinweis zum Senioren-Geburtstagskalender:
Aufgrund einer aktuellen Änderung des Bundesmelde-
Ansprechpartnerin: Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing/Tourismus, Ivonne Pelz, Telefon: 03304 --- 37 91 48,
E-Mail: [email protected]
gesetzes dürfen Daten von Altersjubiläen nicht mehr automatisch an Dritte zur Veröffentlichung weitergegeben
werden. Dritte, das sind u.a. auch alle Medien. Daher ist
Auflage: 6.400 / Druck: Osthavelland-Druck Velten GmbH
ein Abdruck des Senioren-Geburtstagskalenders, den
Bezug: Das Amtsblatt für die Stadt Velten wird als Beilage
mit dem „Velten Journal‘‘ kostenfrei an alle Haushalte im
Stadtgebiet Velten verteilt und liegt zusätzlich im Bürgerservice der Stadt Velten, Rathausstraße 17, aus. Es ist für den
auswärtigen Bezug gegen Gebühr in Höhe von 1,80 € unter
Telefon: 03304 --- 37 91 48 zu bestellen.
Sie an dieser Stelle gewohnt waren, künftig leider nicht
mehr möglich. Die Stadt Velten bedauert dies ausdrücklich. Dennoch gratulieren wir allen Geburtstagskindern
im August und September schon jetzt sehr herzlich!
Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5
Redaktionsschluss Ausgabe 06/2016: 30. September 2016
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