25. Jg./Nr.5 – Velten, 22.07.2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses am 27.06.2016 Beschlüsse der 15. Sitzung der Stadtverordneten‐ versammlung am 07.07.2016 3 4 Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 49 „Einfriedung Freibad Bernsteinsee“ Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB 9 Öffentliche Bekanntmachung: Stellplatzsatzung der Stadt Velten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO 10 Öffentliche Bekanntmachung zur Abspürung des Gas‐Mitteldrucknetzes 11 11 Hinweis zur Veröffentlichung von Geburtstagen 11 Impressum Öffentliche Bekanntmachung: Wasser‐ und Bodenanalysen Nichtamtlicher Teil 11 1. Kinderfest der Stadt Velten 12 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 1 2 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 Amtlicher Teil werden. Auskünfte bei ehemaligen Auftraggebern ergaben Öffentliche Bekanntmachung positive Rückmeldungen. Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses am 27.06.2016 Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 8, davon anwesend: 8 Beschluss-Nr: 2016/072 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 Vergabeverfahren – Essenversorgung für zwei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Velten Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung Velten, den Beschluss-Nr: 2016/069 Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter Vergabeverfahren für die Tischlerarbeiten - Los 13 - für das Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Erweite- Sodexo SCS GmbH rungsbau Linden-Grundschule für dessen Angebot vom 28. April 2016 zu erteilen, wird zu- Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag gestimmt. an den wirtschaftlichsten Bieter Beschlussbegründung: Tischlerei Dirk Schlöpping Infolge der Insolvenz der Firma GVL Manufactur Branden- für dessen Angebot in Höhe von 98.585,03 Euro zu erteilen, burg GmbH im Oktober 2015 war eine erneute Ausschrei- wird zugestimmt. bung der Essenversorgung für die Veltener Grundschulen notwendig. Beschlussbegründung: Im Rahmen des o.g. Vergabeverfahrens haben nach Be- Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurden 4 kanntmachung einer Dienstleistungskonzessionsvergabe Gebote abgegeben. Folgende Bieter auf der Ausschreibungsplattform das Landes Brandenburg beteiligten sich an diesem Vergabeverfahren: - Tischlerei Dirk Schlöpping zwei Firmen ein Angebot eingereicht. - Sodexo SCS GmbH - Fenster Schröder - Wildauer Service GmbH - Horst Heine Tischlermeister - Wiese GmbH Mit der Leistungsbeschreibung wurde die Essensversorgung gemäß dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Der Bieter - Tischlerei Dirk Schlöpping GmbH – hat das Ernährung für die Schulverpflegung verbindlich vorge- wirtschaftlichste Angebot abgegeben. schrieben. Die Angebotssumme kann im Vergleich mit den weiteren, nächstplatzierten Bietern als auskömmlich eingeschätzt Abstimmungsergebnis: werden. Auskünfte bei ehemaligen Auftraggebern ergaben Mitglieder: 8, davon anwesend: 8 positive Rückmeldungen. Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr: 2016/068 Mitglieder: 8, davon anwesend: 8 Vergabeverfahren für den Trockenbau - Los 11 - für das Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Erweiterungsbau Linden-Grundschule Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag Beschluss-Nr: 2016/070 an den wirtschaftlichsten Bieter Vergabeverfahren für den Innenputz - Los 10 - für das Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Erweiterungs- Spoma Parkett und Ausbau GmbH bau Linden-Grundschule für dessen Angebot in Höhe von 195.312,62 Euro zu ertei- Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag len, wird zugestimmt. an den wirtschaftlichsten Bieter Beschlussbegründung: Ideal Systembau GmbH Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurden 3 für dessen Angebot in Höhe von 69.676,20 Euro zu erteilen, Gebote abgegeben. Folgende Bieter beteiligten sich an wird zugestimmt. diesem Vergabeverfahren: Beschlussbegründung: - Spoma Parkett und Ausbau GmbH Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurden 17 - TMAusbau GmbH Gebote abgegeben. Folgende Bieter beteiligten sich an - Trockenbau Akustik Ralf Pöhl diesem Vergabeverfahren: Der Bieter - Spoma Parkett und Ausbau GmbH – hat das - Ideal Systembau GmbH wirtschaftlichste Angebot abgegeben. - Beyr Bau GmbH Die Angebotssumme kann im Vergleich mit den weiteren, - Gebr. Celik GmbH nächstplatzierten Bietern als auskömmlich eingeschätzt Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 - Genial Ingenieurbau GmbH 3 - Geobau Management & Building GmbH Beschlussbegründung: - IHB GmbH Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurden 2 - AKU Putz u. Fassadensanierung Gebote abgegeben. Folgende Bieter beteiligten sich an - KS Fassadenbau & Service diesem Vergabeverfahren: - Rodat Bau GmbH - U. Müller Bauunternehmung - K. Rogge GmbH - Elektroinstallation Ingolf Schneider - Forth Elektrotechnik GmbH - IHB Potsdam GmbH Der Bieter - Elektroinstallation Ingolf Schneider – hat das - Bauvision GmbH wirtschaftlichste Angebot abgegeben. - MBM Tec Bautechnik GmbH Die Angebotssumme kann im Vergleich mit den weiteren, - Gepard GmbH nächstplatzierten Bietern als auskömmlich eingeschätzt - Bau und Sanierungs GmbH werden. Auskünfte bei ehemaligen Auftraggebern ergaben - Bau Partner Wittstock GmbH positive Rückmeldungen. Der Bieter - Ideal Systembau GmbH - hat das wirtschaft- Abstimmungsergebnis: lichste Angebot abgegeben. Die Angebotssumme kann im Mitglieder: 8, davon anwesend: 8 Vergleich mit den weiteren, nächstplatzierten Bietern als Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 auskömmlich eingeschätzt werden. Auskünfte bei ehemaligen Auftraggebern ergaben positive Rückmeldungen. Velten, 27.06.2016 Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 8, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 Beschluss-Nr: 2016/074 Vergabeverfahren für die Schwachstromanlage - Los TA Öffentliche Bekanntmachung Beschlüsse der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2016 3.2 - für das Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Er- Öffentlicher Teil weiterungsbau Linden-Grundschule Beschluss-Nr: 2016/058 Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Stellplatz- an den wirtschaftlichsten Bieter satzung der Stadt Velten Forth Elektrotechnik GmbH Der Entwurf der Stellplatzsatzung in der Fassung vom 20.04.2016 wird gebilligt. Der Entwurf der Stellplatzsatzung für dessen Angebot in Höhe von 250.590,85 Euro zu ertei- ist gemäß § 81 Abs. 9 Brandenburgische Bauordnung len, wird zugestimmt. (BbgBO) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Beschlussbegründung: Im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens wurde 1 Gebot abgegeben. Folgender Bieter beteiligte sich an diesem Vergabeverfahren: - Forth Elektrotechnik GmbH Der Bieter - Forth Elektrotechnik GmbH - hat das einzige und wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Auskünfte bei Den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange ist innerhalb dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Den Abgeordneten ist 1 x jährlich mitzuteilen, in wie vielen Fällen die Verwaltung einem Bauherrn die Möglichkeit eingeräumt hat, die Pflicht zu Errichtung von Parkplätzen durch Einmalzahlungen abzulösen (Inanspruchnahme von Ablösebeiträgen). ehemaligen Auftraggebern ergaben positive Rückmeldun- Beschlussbegründung: gen. Die Stadt Velten beabsichtigt gemäß §§ 43 Abs. 1 und 81 Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 8, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 Beschluss-Nr: 2016/075 Vergabeverfahren für die Starkstromanlage - Los TA 3.1 für das Bauvorhaben Kommunikationszentrum/Erweiterungsbau Linden-Grundschule Der Vergabeempfehlung der Stadtverwaltung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter Elektroinstallation Ingolf Schneider für dessen Angebot in Höhe von 338.119,70 Euro zu erteilen, wird zugestimmt. 4 Abs. 4 der BbgBO, die Aufstellung einer Satzung über die Herstellung von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen oder anderer Anlagen sowie über die Ablösung von notwendigen Stellplätzen - Stellplatzsatzung der Stadt Velten. Der Entwurf der Satzung liegt der Stadtverordnetenversammlung als Anlage 1 zur Billigung vor. Gemäß § 81 Abs. 9 BbgBO ist vor Erlass der Satzung den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben. Mit der Aufstellung der Stellplatzsatzung wird das Ziel verfolgt, Bauherren bei der Errichtung und wesentlichen Änderung baulicher Anlagen dazu zu verpflichten, ausrei- Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 chende Stellplätze auf den privaten Grundstücken zu er- - Korrekturen in der Farbgebung einzelner Bauflächen und richten. Mit der Herstellung privater Stellplätze soll der in der Legende (Plan zur Änderung des Flächennutzungs- Parkdruck auf den öffentlichen Verkehrsflächen gemin- planes) dert werden. Damit soll zum einen ein Beitrag geleistet - Darstellung der fehlenden Standortalternativen für die werden, den fließenden Verkehr im Stadtgebiet zu sichern einzelnen Planungen in den Änderungsbereichen und und zum anderen sollen die Kosten für die Anlieger und Beschreibung der künftigen Einwohnerentwicklung in Ve- die Allgemeinheit beim Straßenbau möglichst gering ge- lten (Begründung) halten werden. - Anpassungen in den Bilanzierungsübersichten im Umweltbericht sowie sonstige formelle Korrekturen oder Er- Abstimmungsergebnis: gänzungen (Begründung) Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Die zuvor genannten Veränderungen in den Plandokumenten Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 3 berühren nicht die Grundzüge der Planung und stellen keine (siehe Seite 11) Änderung der Planung dar. Die Änderung des Flächennutzungsplans kann somit in der vorliegenden Form beschlossen Beschluss-Nr: 2016/059 werden. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss der Änderung Das Aufstellungsverfahren zur Änderung des Flächennut- des Flächennutzungsplans in Teilbereichen 1. zungsplans in Teilbereichen wird mit dem Feststellungsbe- Die zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- schluss abgeschlossen. Die Planunterlagen werden erneut plans in Teilbereichen in der Fassung vom 4. Novem- zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde ein- ber 2015 eingegangenen Stellungnahmen aus der er- gereicht. Nach Genehmigung wird die Erteilung der Genehmi- neuten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteili- gung ortsüblich bekannt gemacht. Damit werden die bisher gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher geltenden Darstellungen in den Änderungsbereichen aus Belange hat die Stadtverordnetenversammlung be- dem Flächennutzungsplan 2001 unwirksam. handelt. Die Ergebnisse der Auswertung der erneuten 2. Beteiligungen werden zur Kenntnis genommen und Abstimmungsergebnis: gebilligt (Anlage 1). Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Die Änderung des Flächennutzungsplans in Teilberei- Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 0 chen in der Fassung vom 26. Februar 2016 wird festgesetzt. Die Änderung des Flächennutzungsplans be- Beschluss-Nr: 2016/062 steht aus der Planzeichnung und der Begründung mit Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes "Nauener Umweltbericht (Anlagen 2 und 3). Die Stadtverwaltung Straße" wird beauftragt, bei der höheren Verwaltungsbehörde Zur Vorbereitung und Sicherung der verbindlichen Bau- die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantra- leitplanung wird die Bürgermeisterin beauftragt, ein städ- gen. tebauliches Konzept „Nauener Straße“ erstellen zu lassen. Die mit dem städtebaulichen Konzept zu überplanende Beschlussbegründung: Fläche ist in der Anlage 1 dargestellt. Im Zuge der Prüfung zur Genehmigung des Flächennutzungsplans in 20 Teilbereichen in der Fassung vom 11. Juni 2015 von Beschlussbegründung: der höheren Verwaltungsbehörde wurden vom Landkreis Aufgrund des vorhandenen Entwicklungspotenzials und in Oberhavel Hinweise zur Änderung der Planunterlagen gege- Bezug auf die gesamtstädtische Bedeutung dieser Flächen ben. Dies betraf insbesondere Änderungen in der Begrün- ist es vorgesehen, die städtebaulichen Planungs- und Ent- dung und im Umweltbericht. Zudem wurde vom Landkreis wicklungsziele, vor Beginn von Aufstellungsverfahren für Oberhavel eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbetei- Bebauungspläne, zu überprüfen. Dazu soll ein städtebau- ligung nach den bereits im Jahr 2014 durchgeführten Anpas- liches Konzept als Rahmenplanung erstellt werden. sungen im Änderungsbereich 14 "Bernsteinsee" gefordert. Die zu überplanende Fläche beträgt etwa 214.000 m² und Daraufhin wurden die relevanten Hinweise in die Planunter- wird von den Straßen Bötzower Straße im Westen, der lagen eingearbeitet und eine erneute Behördenbeteiligung Rosa-Luxemburg-Straße im Süden, der Heidestraße, Am (13. November 2015 bis 13. Dezember 2015) sowie Öffentlich- Gleispark und der Kreisbahnstraße in Osten, sowie dem keitsbeteiligung (9. November 2015 bis 11. Dezember 2015) Wohngebiet Weißdorn- und Fliederweg im Norden be- durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit dem grenzt. Die überwiegend brachliegende Fläche an der Nau- Amtsblatt 24. Jg./ Nr. 6 - Velten, am 28.10.2015 bekanntge- ener Straße soll einer zukunftsorientierten und nachhalti- macht worden. Nach Abschluss der Beteiligung lagen fünf gen Nutzung mit einem hohen Anteil an Wohnbauflächen Stellungnahmen von Behörden vor. Aus der Öffentlichkeit zugeführt werden. Der Flächennutzungsplan als vorbeirei- sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von den Behörden tender Bauleitplan stellt den Großteil der Flächen bereits bestehen keine Einwände gegen die Planung. Die vorgebrach- als Wohnbauflächen dar. ten Hinweise bezogen sich im Wesentlichen auf geringfügige Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung ei- Anpassungen oder Korrekturen in den Planunterlagen. nes funktional und städtebaulich integrierten Gesamtkon- In den Planunterlagen wurden folgende Änderungen vorge- zeptes für das Areal, als Grundlage für die Durchführung nommen: von Bebauungsplanverfahren. Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 5 Das Gesamtverfahren zur Entwicklung der Flächen soll im tung des Bereiches könnte durch das Freihalten von Wild- Hinblick auf die zeitlichen Abläufe und die strategischen wuchs verbessert werden. Der Standort der Bushaltestelle Entscheidungsnotwendigkeiten strukturiert werden. würde ebenfalls von einer Aufwertung profitieren. Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr: 2016/067 Ermächtigung zur Planung und Ausgabe im Vorgriff auf den Haushalt 2017 der Stadt Velten für den Neujahrs- Der Kaufpreis orientiert sich am aktuellen Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Oberhavel. Der angebotene Ankaufswert, Verkehrsflächen – private Wege, beträgt durchschnittlich 3,00 €/m² und bewegt sich in einer Spanne von 0,58 € bis 8,00 €/m². Wegen der Lage und der Bedeutung der Flächen wird ein Bodenwert von 1,50 €/m² vereinbart. empfang Abstimmungsergebnis: Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Haushalt 2017 der Stadt Velten die Organisation des Neu- Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 jahrsempfanges der Stadt Velten 2017 zu beauftragen. Hierzu werden die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 zu Beschluss-Nr: 2016/079 veranschlagende Summe i. H. v. 10.000 € zur Finanzierung Erhalt des Ofen- und Keramikmuseums am derzeitigen freigegeben. Standort Beschlussbegründung: 1. klar und eindeutig für den Erhalt des gesamten Muse- Mit Beginn der Organisation des geplanten Neujahrsemp- umsstandortes Velten auf dem Grundstück Wilhelm- fanges der Stadt Velten 2017 ist der Haushaltsplan 2017 der Stadt Velten noch nicht rechtskräftig. Für eine Beauftragung von Dritten mit der Ausgestaltung und Durchführung straße 32/33 aus. 2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um das kulturhistorisch ein- der Veranstaltung bedarf es nach den Haushaltsgrundsät- malige Ensemble bestehend aus dem Hedwig-Bollha- zen der Finanzierungssicherheit bzw. der Ermächtigung gen-Museum, dem traditionsreichen, denkmalge- zur Verausgabung von Haushaltsmitteln. Mit einer Ent- schützten Gebäude der Ofenfabrik Schmidt, Lehmann scheidung der Stadtverordnetenversammlung für einen & Co und dem darin untergebrachten Ofenmuseum zu Vorgriff sind diese gegeben. Abstimmungsergebnis: Die Stadtverordnetenversammlung Velten spricht sich bewahren. 3. Sie wird ferner beauftragt, im Zusammenwirken mit Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 den relevanten Akteuren, insbesondere den Eigentü- Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 0 mern der Ofenfabrik, der Leitung der Veltener Museen und dem Förderverein des OKM e.V. nachhaltige, trag- Beschluss-Nr: 2016/078 fähige Lösungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, den Mu- Pinnower Chaussee, Gemarkung Velten, Flur 22, Flur- seumsstandort Velten auch für die nachfolgenden Ge- stücke 77/2 und 77/3 - Ankauf der Grundstücke nerationen am Leben zu erhalten. Dabei ist die In- Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Grundstücke in tegration in die ganzheitliche Stadtentwicklung, die der Pinnower Chaussee, Gemarkung Velten, Flur 22, Flur- Nutzbarmachung der Museen für die Belebung der In- stücke 77/2 und 77/3, in einer Gesamtgröße von 463 m², nenstadt sowie Strategien zur Vermarktung der Mu- zum Bodenwert in Höhe von 1,50 €/m², von der Eigentü- seen als ein Alleinstellungsmerkmal der Ofenstadt nicht außer Acht zu lassen. merin anzukaufen. 4. Beschlussbegründung: Die aus Richtung Borgsdorf kommend am Ortseingang von Velten gelegenen Verkehrsnebenflächen sollen von der derzeitigen Eigentümerin angekauft werden. Die durch die Umverlegung der Pinnower Chaussee entstandenen klei- Die Stadtverordnetenversammlung ist auf jeder Sitzung vom aktuellen Sachstand in Kenntnis zu setzen und mittels entsprechender Beschlussvorlagen, z.B. was mögliche Zukunftsszenarien und vor allem finanzielle Auswirkungen anbelangt, in den Entscheidungsprozess miteinzubinden. nen Restflächen sind in einem sehr ungepflegten Zustand. Der verwilderte Bewuchs der Flächen fördert zudem den Beschlussbegründung: Missbrauch als Müllabladeplatz. Für die Entwicklung des Museumsstandortes an der Wil- Aufgrund der besonderen Lage im Kurvenbereich bieten helmstr. 32/33 sind in den vergangenen Jahren neben dem die Flächen die Möglichkeit der Aufwertung des Ortsein- Einsatz öffentlicher finanzieller Mittel erhebliche Anstren- gangsbereiches. Derzeit besitzt die Stadt aufgrund der Ei- gungen geflossen, um das Ensemble zu dem Kleinod zu ent- gentumsverhältnisse keine unmittelbaren Handlungs- wickeln, was es jetzt ist. Aufgrund eines sehr wahrscheinli- möglichkeiten. Mit Übernahme in das Eigentum besteht chen angedachten Verkaufs der Ofenfabrik, in dessen die Möglichkeit die Flächen ansprechender herzurichten Räumlichkeiten das Ofenmuseum Mieter ist, ist die Zukunft und auch den Standort des Sammelwerbeträgers neu zu des Museums in der jetzigen Form ungewiss. ordnen. Darüber hinaus wird in diesem Jahr die Straßen- Auf der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtent- beleuchtung im Borgsdorfer Weg erneuert. Die Ausleuch- wicklung ist Vertretern des Fördervereins des Ofen- und Ke- 6 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 ramikmuseums e.V. sowie der Museumsleitung die Möglich- Abstimmungsergebnis: keit eingeräumt worden, Ihre Einschätzung der Chancen Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 und Risiken aufzuzeigen. Hierbei ist deutlich geworden, Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 dass es gemeinsames Ziel aller Akteure sein muss, sich mit der Thematik eingehend zu beschäftigen. Beschluss-Nr: 2016/080 Deswegen soll sich die Stadtverordnetenversammlung mit Änderung der Besetzung im Sozialausschuss – Abberu- dieser Beschlussvorlage deutlich für den Erhalt des Muse- fung ums am jetzigen Standort aussprechen und damit die Be- Frau Ute Starick wird als sachkundige Einwohnerin aus deutung für die gesamtstädtische Entwicklung unterstrei- dem Sozialausschuss mit sofortiger Wirkung abberufen. chen. Beschlussbegründung: Abstimmungsergebnis: Frau Starick hat aus persönlichen Gründen um die sofor- Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 tige Entbindung ihrer Tätigkeit im Sozialausschuss gebe- Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 11 ten. Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Beschluss-Nr: 2016/088 Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Sicherung des Veltener Museumsstandortes 1. Die durch den Förderverein Ofen- und KeramikmuBeschluss-Nr: 2016/081 seen e. V. erstellten Ideenskizzen, Studien und Betrei- Änderung der Besetzung im Sozialausschuss – Berufung bermodelle werden durch die Stadtverordnetenver- Herr Andreas Müller, wohnhaft in Velten, Kremmener Straße sammlung zur Kenntnis genommen. 2. 3. 51, wird als sachkundiger Einwohner ab dem 1. August 2016 Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen der Bürgermeisterin und des Fördervereins in den Sozialausschuss berufen. Ofen- und Keramikmuseen e. V. zur Sicherung des Mu- Beschlussbegründung: seumsstandortes. Frau Ute Starick hat ihre Mitarbeit im Sozialausschuss auf- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, weiterhin das gegeben. Aus diesem Grund wird Herr Andreas Müller als Gespräch mit Vertretern des Landes, des Landkreises, Nachfolger von der Fraktion CDU-Velten benannt. des Fördervereins Ofen- und Keramikmuseen e. V. soAbstimmungsergebnis: wie den Eigentümern zu suchen. 4. Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Das durch den Förderverein Ofen- und Keramikmu- Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 seen e. V. zu erstellende Gutachten zum Gebäudewert sowie zum Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf für 5. das Fabrikgebäude wird durch die Stadt Velten mit bis Beschluss-Nr: 2016/084 zu 20 vom Hundert der Gutachterkosten für den Fall Änderung der Besetzung im Ausschuss für Stadtent- bezuschusst, dass die Finanzierung der Gutachterkos- wicklung und im Finanzausschuss ten nicht über Drittmittel gedeckt werden kann. Herr Jens Otto, wohnhaft in Velten, Luisenstraße 5, wird als Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Förderverein sachkundiger Einwohner ab dem 1. August 2016 in den Aus- Ofen- und Keramikmuseen e. V. bei der Beauftragung schuss für Stadtentwicklung berufen. eines Gutachters und der Erstellung des Gutachtens zu Zugleich wechselt Herr Marcel Ruffert ab 1. August 2016 als begleiten und fachlich zu unterstützen. sachkundiger Einwohner in den Finanzausschuss. Beschlussbegründung: Beschlussbegründung: Durch den Förderverein Ofen- und Keramikmusen e. V. Da Herr Walter Krahn als Stadtverordneter für die Fraktion wurde den Abgeordneten mit der Übergabe einer Informa- CDU-Velten in die Stadtverordnetenversammlung gewech- tionsmappe zur Kenntnis gegeben, dass die derzeitigen Ei- selt ist, erfolgt eine Umsetzung mit sachkundigen Einwoh- gentümer des Fabrikgebäudes, in welchem das Ofen- und nern in den Ausschüssen. Keramikmuseum untergebracht ist, einen Verkauf des Ob- Abstimmungsergebnis: jektes beabsichtigen. Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Der Förderverein Ofen- und Keramikmusen e.V. und die Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Bürgermeisterin machen sich Gedanken zur zukünftigen Entwicklung am derzeitigen Museumsstandort und führ- Beschluss-Nr: 2016/085 ten bereits erste Gespräche mit unterschiedlichen mögli- Änderung des Beschlusses über die Bildung eines chen Partnern. Die Stadtverordnetenversammlung sollte Wahlausschusses und Bestimmung seiner Mitglieder beide Akteure darin bekräftigen und unterstützen. sowie seiner/s Vorsitzenden Daher ist es folgerichtig dieses Bekenntnis mit konkreten Für die Vorbereitung und Durchführung von geheimen Vorschlägen und Maßnahmen zu untersetzen. Wahlen gemäß §§ 40, 41 BbgKVerf i.V.m. § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten wird ein Wahlausschuss aus der Mitte der Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 7 Stadtverordnetenversammlung, bestehend aus 3 Perso- worden. Von den Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentli- nen, gebildet. Neben den gewählten Mitgliedern cher Belange haben 7 eine Stellungnahme abgegeben. - Frau Susanne Mihatsch - Herrn Steffen Barthels, der zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses ist, wird als neues Mitglied - Herr Walter Krahn benannt. Beschlussbegründung: Herr Hübsch hat mit Datum vom 23. Februar 2016 sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2014 ist mit Beschluss Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Planung. Die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Rugbyplatz an der Wagnerstraße" kann somit festgestellt werden. Das Aufstellungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Rugbyplatz an der Wagnerstraße“ wird mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen. Die Planunterlagen werden zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht. Nach Genehmigung wird die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht. Damit werden die bisher geltenden Darstellungen des Änderungsbereichs aus dem Flächennutzungsplan unwirksam. 2014/032 Herr Hübsch -neben den oben genannten Mit- Abstimmungsergebnis: gliedern - in den Wahlausschuss gewählt worden. Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Aus diesem Grund ist eine Nachbesetzung des Wahlaus- Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 schusses erforderlich. Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr: 2016/082 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss der Änderung Beschluss-Nr: 2016/087 Rückforderung entstandener Kosten in Höhe von 8.392,57 € im Zusammenhang des Rechtsstreites Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Stadt Velten“ Verwaltungsgericht Potsdam (VG 1 K 31/15 – Fraktion Pro Velten / Stadtverordnetenversammlung) des Flächennutzungsplans im Bereich „Rugbyplatz an Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, den Betrag in Höhe der Wagnerstraße“ von 8.392,57 € im Rahmen ihres Verwaltungshandelns und dem Gebot einer sparsamen Haushaltsführung zurückzu- 1. Die zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- fordern. plans im Bereich „Rugbyplatz an der Wagnerstraße“ in der Fassung vom 26. Februar 2016 eingegangenen Stel- 2. Beschlussbegründung: lungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie In Beantwortung einer Anfrage eines Stadtverordneten zu der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf- außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren der Stadt fentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversamm- Velten und der Gremien der Stadtverordnetenversamm- lung behandelt. Die Ergebnisse der Beteiligung wer- lung, ist den Stadtverordneten auch eine Stellungnahme den zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 1). (17. Juni 2016) der Rechtsanwaltskanzlei „Dombert Rechts- Die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich anwälte“ zur Kenntnis gegeben worden. Aus dieser geht „Rugbyplatz an der Wagnerstraße“ in der Fassung vom hervor, dass im Rahmen des Rechtsstreites (VG Potsdam 16. Juni 2016 wird festgestellt. Die Änderung des Flä- VG 1 K 31/15) die der Stadt entstandenen Kosten zurückzu- chennutzungsplans besteht aus der Planzeichnung fordern sind. Wörtlich wird ausgeführt: und der Begründung mit Umweltbericht (Anlagen 2 1. In Bezug auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren (VG und 3). Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der 1 K 31/15) zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Be- höheren Verwaltungsbehörde die Genehmigung ge- schlusses zu TOP 19 der 4. Sitzung der Stadtverordneten- mäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen. versammlung vom 11.12.2014 wurden die Rechtsanwaltskosten der Kläger von der Stadt Velten bislang zu Unrecht Beschlussbegründung: übernommen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten hat am 2. Die Erhebung der Klage war - insbesondere aufgrund 8. Oktober 2015 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Auskunft der Kommunalaufsicht vom 22.12.2014 - nicht für den Bereich „Rugbyplatz an der Wagnerstraße“ be- geboten. Die Stadt Velten sollte daher keine weiteren Zah- schlossen. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- lungen mehr leisten und bereits gezahlte Rechtsanwalts- plans wurde in der Zeit vom 11. April 2016 bis einschließlich kosten zurückfordern. 16. Mai 2016 öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist Weiter wird ausgeführt: konnte die Öffentlichkeit Einsicht in die Planung nehmen „Dass die Kläger damit trotz der eindeutigen Aussage der und Anregungen abgeben. Es sind während der öffentlichen Kommunalaufsicht Klage erhoben haben und damit Kos- Auslegung keine Stellungnahmen mit Anregungen aus der ten für die Stadt Velten ausgelöst haben, verstößt gegen Öffentlichkeit eingegangen. Mit Schreiben vom 1. April 2016 das Gebot sparsamer Haushaltsführung. Die Klage als „ul- sind 14 Behörden und sonstige Stellen, die Träger öffentli- tima ratio“ war nicht geboten.“……. „Ein Kostenerstat- cher Belange sind, an der Bauleitplanung beteiligt worden. tungsanspruch der Kläger kommt daher nicht in Betracht. Für Stellungnahmen ist eine Frist bis zum 2. Mai 2016 gesetzt 8 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 Soweit die Stadt Velten bereits Kosten erstattet hat, sind Öffentliche Bekanntmachung diese zurückzufordern“ Bebauungsplan Nr. 49 In Auswertung der Beantwortung der schriftlichen Anfrage „Einfriedung Freibad Bernsteinsee“ und der juristischen Würdigung, sollte die Stadt Velten Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung schon aufgrund des „Gleichbehandlungsgrundsatzes“ und gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB der „sparsamen Haushaltsführung“ die Rückforderung veranlassen. Insbesondere Stadtverordnete sind diesen Die Stadt Velten hat mit Stadtverordnetenbeschluss vom Grundsätzen im Besonderen verpflichtet. 10. Dezember 2015 (Beschluss-Nr. 2015/120) das Bauleitplanverfahren Nr. 49 „Einfriedung Freibad Bernsteinsee“ Abstimmungsergebnis: eingeleitet. Mitglieder: 23, davon anwesend: 13 Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 4 (tw.), 18 (tw.), 19 Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 (tw.), 21 (tw.) und 29 der Flur 14 der Gemarkung Falkenhagen Forst und hat eine Größe von rund 30,3 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Nicht-Öffentlicher Teil Ziel und Zweck der Planung Beschluss-Nr: 2016/073 Der heutige Bernsteinsee ist in den 1970er Jahren durch den Mozartweg 24, Gemarkung Velten, Flur 2, Flurstück 70 - Abbau von Kies zum Bau der Autobahn A 10 entstanden. Be- Verkauf des Grundstücks reits zur DDR-Zeit wurde der aufgrund der gewerblichen Nut- Abstimmungsergebnis: zung entstandene See eingefriedet und einer intensiven Mitglieder: 23, davon anwesend: 13 Freizeitnutzung zugeführt. Die bestehende Einfriedung ist an Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 vielen Stellen marode und dringend erneuerungsbedürftig. Bei der Neuerrichtung soll der eingefriedete Bereich verkleinert und ökologisch sensible Bereiche vor der intensiven Beschluss-Nr: 2016/077 Freizeitnutzung geschützt werden. August-Paris-Straße 17, Gemarkung Velten, Flur 14, Flurstück 268 - Verkauf des Grundstücks Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung bzw. Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Einfriedung im Plangebiet. Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 13 Änderung der Planung Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung von 10. Juni 2016 wurden der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Rechtsgrundlage der Beschluss-Nr: 2016/089 textlichen Festsetzung Nr. 1 geändert. Die Änderungen ma- Am Jägerberg 6, Gemarkung Falkenhagen Forst, Flur 5, chen eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Flurstücke 37/3, 80 und 81 – Verkauf einer Teilfläche von ca. 3.000 m² Umweltrelevante Informationen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abstimmungsergebnis: Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ein Umweltbe- Mitglieder: 23, davon anwesend: 13 richt erstellt. Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden: Stellungnahme des Landkreises Oberhavel vom 27.05.2016: Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass die Einzäunung von Wald Wir weisen darauf hin, dass die in den Beschluss- oder und Gewässern ausreichend begründet werden muss. Es Mitteilungsvorlagen und die in den Beschlüssen aufge- wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das Plangebiet führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröf- kein Natur- oder Trinkwasserschutzgebiet darstellt und fentlicht sind, von jedermann während der Sprechzeiten kein Altlastenverdacht gegeben ist. der Stadtverwaltung eingesehen werden können oder im Stellungnahme des Landesbetriebes Forst vom 06.06.2016: Internet auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik Ver- Es wird eine verbindliche Regelung zum Rückbau des be- waltung/Politik – Ratsinfosystem – Recherche abgerufen stehenden Zaunes gefordert. werden können. Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit Velten, 07.07.2016 Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 49 „Einfriedung Frei- Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten bad Bernsteinsee“ in der Fassung vom 30. Juni 2016 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 9 schriftlich abgegeben werden oder zur Niederschrift vor- vom 29.07.2016 bis einschließlich 12.08.2016 getragen werden. im Rathaus der Stadt Velten, Rathausstraße 10, 16727 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können Velten im 1. OG, Raum 211 (Wartebereich) bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe- zu folgenden Zeiten: rücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- montags von 9 bis 12 Uhr gerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit damit Ein- dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstel- donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr ler im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlich- freitags von 9 bis 12 Uhr keit nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Stadt Velten, den 08.07.2016 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten Darstellung räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Einfriedung Freibad Bernsteinsee“ 22/6 24 sse e r Chau Veltene 20/10 27 26 Gemei nde H Gem ohen arkung Neue Borg sdornd Gemar Gem f orf kung einde Falke Velte nhag n en Fo rst 25 17 16 BAB A10 Berlin er 17/3 Ring 17/8 18 4 21 20 6 19 10 29 30 22 23 Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Velten über die Herstellung von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen oder anderer 10 lung von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen oder anderer Anlagen sowie über die Ablösung von notwendigen Stellplätzen - Stellplatzsatzung der Stadt Velten. Anlagen sowie über die Ablösung von notwendigen Gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO ist vor Erlass der Satzung den Stellplätzen (Stellplatzsatzung der Stadt Velten) betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentli- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO cher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben. Die Stadt Velten hat mit Stadtverordnetenbeschluss vom Mit der Aufstellung der Stellplatzsatzung wird das Ziel ver- 07. Juli 2016 (Beschluss-Nr. 2016/058) den Entwurf für die folgt, Bauherren bei der Errichtung und wesentlichen Än- Stellplatzsatzung der Stadt Velten gebilligt und zur öffent- derung baulicher Anlagen dazu zu verpflichten, ausrei- lichen Auslegung bestimmt. chende Stellplätze auf den privaten Grundstücken zu errichten. Mit der Herstellung privater Stellplätze soll der Anlass und Ziel Parkdruck auf den öffentlichen Verkehrsflächen gemindert Die Stadt Velten beabsichtigt gemäß §§ 49 Abs. 1 und 87 Abs. werden. Damit soll zum einen ein Beitrag geleistet werden, 4 der BbgBO, die Aufstellung einer Satzung über die Herstel- den fließenden Verkehr im Stadtgebiet zu sichern und zum 10 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 anderen sollen die Kosten für die Anlieger und die Allge- Wir möchten Sie bitten, den Mitarbeitern den Zutritt zu Ih- meinheit beim Straßenbau möglichst gering gehalten wer- rem Grundstück zu gestatten. Die Arbeiten beinhalten die den. Abspürung des Gashausanschlusses bis zur Hauseinführung. Der Zutritt zu Ihrem Wohnhaus ist nicht erforderlich. Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit Für die Durchführung der Arbeiten sind für uns vorrangig Der Entwurf zur Stellplatzsatzung der Stadt Velten wird ge- Mitarbeiter der Stadtwerke Oranienburg GmbH tätig, die mäß § 87 Abs. 8 BbgBO öffentlich ausgelegt. sich mit ihrem Betriebsausweis bei Ihnen legitimieren können. Sollten Sie Fragen haben können Sie diese gern tele- Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch öffentliche fonisch oder per Mail an uns richten: Auslegung der Unterlagen Telefon: 03304-39 86 31 vom 01.08.2016 bis einschließlich 07.09.2016 E-Mail: [email protected] im Rathaus der Stadt Velten, Rathausstraße 10, Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. 16727 Velten im 1. OG, Raum 211 (Wartebereich) Stadtwerke Velten GmbH 16727 Velten, Viktoriastraße 12 zu folgenden Zeiten: montags von 9 bis 12 Uhr dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr freitags von 9 bis 12 Uhr Wasser- und Bodenanalysen sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Am Montag, den 15. August 2016 bietet die AfU e.V. die Mög- Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen lichkeit in der Zeit von 11.30 - 12.30 Uhr in Werder, im Be- schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen gegnungszentrum werden. von 14.30 - 15.30 Uhr in Falkensee, in der Volkssolidarität, „Treffpunkt“, Plantagenplatz 11, Finkenkruger Str. 16, und von 17.15 - 18.15 Uhr in Velten, im Stadt Velten, den 08.07.2016 Bürgerhaus, Hermann-Aurel-Zieger-Str. 21, Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca.1 Liter) Öffentliche Bekanntmachung in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch zur Abspürung des Gas-Mitteldrucknetzes kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z.B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasser- Die Stadtwerke Velten GmbH wird im Monat September qualität überprüft werden. 2016 die Abspürung des Gas-Mitteldrucknetzes in Velten Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbe- durchführen. Hierzu ist es erforderlich, dass die von den darfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwen- Stadtwerken Velten GmbH beauftragten Mitarbeiter das dig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, betreffende Grundstück bei Ihnen betreten können. so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Ende des amtlichen Teils Nichtamtlicher Teil Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Velten Die Bürgermeisterin, Ines Hübner, Rathausstr. 10, 16727 Velten, Tel.: 03304---37 92 22, Fax: 03304---37 92 21 E-Mail: [email protected], www.velten.de Hinweis zum Senioren-Geburtstagskalender: Aufgrund einer aktuellen Änderung des Bundesmelde- Ansprechpartnerin: Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing/Tourismus, Ivonne Pelz, Telefon: 03304 --- 37 91 48, E-Mail: [email protected] gesetzes dürfen Daten von Altersjubiläen nicht mehr automatisch an Dritte zur Veröffentlichung weitergegeben werden. Dritte, das sind u.a. auch alle Medien. Daher ist Auflage: 6.400 / Druck: Osthavelland-Druck Velten GmbH ein Abdruck des Senioren-Geburtstagskalenders, den Bezug: Das Amtsblatt für die Stadt Velten wird als Beilage mit dem „Velten Journal‘‘ kostenfrei an alle Haushalte im Stadtgebiet Velten verteilt und liegt zusätzlich im Bürgerservice der Stadt Velten, Rathausstraße 17, aus. Es ist für den auswärtigen Bezug gegen Gebühr in Höhe von 1,80 € unter Telefon: 03304 --- 37 91 48 zu bestellen. Sie an dieser Stelle gewohnt waren, künftig leider nicht mehr möglich. Die Stadt Velten bedauert dies ausdrücklich. Dennoch gratulieren wir allen Geburtstagskindern im August und September schon jetzt sehr herzlich! Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.5 Redaktionsschluss Ausgabe 06/2016: 30. September 2016 11 12 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.1
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