Abgeordneten- gesetz

NomosKommentar
Austermann
Schmahl
Austermann | Schmahl [Hrsg.]
Abgeordnetengesetz
Nomos
Kommentar
ISBN 978-3-8487-1427-8
BUC_Austermann_1427-8.indd 1
Abgeordnetengesetz
Nomos
19.07.16 11:36
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NomosKommentar
Dr. Philipp Austermann |
Prof. Dr. Stefanie Schmahl [Hrsg.]
Abgeordnetengesetz
Dr. Philipp Austermann | Dr. Sebastian Berger | Dr. Thomas Kopp | Prof. Dr. Sabine Leppek |
Dr. Christoph Lontzek | Dr. Frank Raue | Frank Rehbein | Prof. Dr. Stefanie Schmahl | Prof.
Dr. Kyrill-Alexander Schwarz | Dr. Stefan Sinner | Prof. Dr. Christian Waldhoff | Prof. Dr.
Felix Welti
Nomos
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ISBN 978-3-8487-1427-8
1. Auflage 2016
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2016. Gedruckt in Deutschland. Alle Rechte, auch
die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung,
vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
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Vorwort
Das Abgeordnetenrecht regelt die Rechtsstellung der vom Volk direkt gewählten Repräsentanten. Es ist in den Abgeordnetengesetzen des Bundes und der Länder sowie im Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments normiert. Die sog Verhaltens- oder Transparenzregeln, die
sich vornehmlich mit der Anzeige und Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkünften neben
dem Mandat befassen, sind oftmals in der jeweiligen Parlamentsgeschäftsordnung und für
manche Volksvertretung auch in weiteren Normen des Parlamentsbinnenrechts, etwa in Ausführungsbestimmungen, geregelt. Das entweder im jeweiligen Abgeordnetengesetz oder in
einem eigenen Gesetz normierte Fraktionsrecht gehört ebenfalls zum Abgeordnetenrecht im
weiteren Sinne, da es die Rechtsstellung der parlamentarischen Zusammenschlüsse von Abgeordneten regelt.
Dieser Kommentar behandelt vorrangig das Abgeordnetenrecht des Bundes, aber in durchaus
eingehenden Seitenblicken auch das Abgeordnetenrecht der Bundesländer und das Recht der
Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Wesentlicher Anlass für den Kommentar sind die seit ungefähr einem Jahrzehnt zu beobachtenden, zum Teil grundlegenden Änderungen im Abgeordnetenrecht des Bundes und der Länder. Diese erfassten zwar nicht den Bund und alle Länder gleichermaßen, was den eigenständigen Verfassungsräumen geschuldet ist. Dennoch lassen sich einige generelle Trends im deutschen Abgeordnetenrecht ausmachen: Erstens sind die sog Verhaltens- oder Transparenzregeln
im Sinne einer gesteigerten Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten und Einkünften neben dem
Mandat sowie einer verstärkten Veröffentlichung solcher Angaben im Bund und den meisten
Ländern verschärft worden. Zweitens haben sich mehrere Bundesländer von dem hergebrachten beamtenrechtsähnlichen System der Alters- und Hinterbliebenenversorgung verabschiedet.
Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sichern ihre Abgeordneten in einem eigenen Versorgungswerk ab. Schleswig-Holstein, Bremen und Baden-Württemberg verpflichten ihre Abgeordneten zur Eigenvorsorge für das Alter. Sachsen lässt seinen Volksvertretern die Wahl zwischen einem Beitrag zur Eigenvorsorge und der klassischen Pension. Die vom Deutschen Bundestag im Jahr 2011 eingesetzte Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts
hat sich unter anderem mit dieser Frage beschäftigt. Im Ergebnis empfahl die Kommission
nicht die Abkehr vom bisherigen Pensionsmodell für das Abgeordnetenrecht des Bundes, diskutierte und bewertete aber mögliche Alternativen (BT-Drs. 17/12500, 25 ff.). Drittens unterwerfen die meisten Bundesländer und mittlerweile auch der Bund die Entwicklung der monatlichen Abgeordnetenentschädigung einem Index. Damit entfällt das Erfordernis, über jede Anpassung (Erhöhung oder Senkung) des Mandatsgehalts einen Parlamentsbeschluss zu fassen,
ohne dass die Nachvollziehbarkeit der Anpassung dadurch leiden würde.
Einen weiteren Impuls für den Kommentar gab das im Jahr 2009 in Kraft getretene Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments. Erstmals seit dem Bestehen des Parlaments normiert
das Statut eigenständig – wenngleich in vielen Bereichen offenkundig am deutschen Vorbild
orientiert – die Rechtsstellung seiner Mitglieder. Die bisherigen nationalstaatlichen Regelungen
wie das deutsche Europaabgeordnetengesetz gelten nur noch für „Altfälle“ und ergänzen das
Unionsrecht in einigen Details.
Ein Kommentar, der die beschriebenen und viele weitere Änderungen seit dem Beginn des neuen Jahrtausends umfänglich berücksichtigt, existierte bislang nicht. Aufsätze in Fachzeitschriften und Beiträge in Sammelbänden befassen sich zumeist nur mit Einzelfragen, vornehmlich
mit der finanziellen Ausstattung der Abgeordneten. Das Landesrecht wird äußerst selten und,
falls überhaupt, lediglich hinsichtlich der Entschädigung oder der Verhaltensregeln beleuchtet.
Das Unionsabgeordnetenrecht ist geradezu ein „blinder Fleck“ der deutschen Rechtswissenschaft. Der vorliegende Kommentar hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, diese Lücke zu schließen
und einen umfassenden Einblick in das Recht aller in der Bundesrepublik Deutschland gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu geben. Er soll dabei helfen, Fragen aus dem
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Vorwort
Abgeordnetenrecht zuverlässig und „mit Blick über den Tellerrand“ zu beantworten. Daher gehen die Erläuterungen über das Bundesrecht hinaus und erfassen auch das Unions- und das
Landesrecht. Hinzu kommt, dass viele Abgeordnete im Laufe ihrer politischen und beruflichen
Karriere nicht nur einem Parlament angehören. Deshalb wird an verschiedenen Stellen des
Kommentars auf vergleichbare Vorschriften außerhalb des Abgeordnetenrechts hingewiesen,
etwa auf das Minister- oder das Beamtenrecht des Bundes und der Länder. Da das Abgeordnetenrecht auch weiterhin fortlaufenden Veränderungen unterworfen ist, wird zudem in manchen
Kommentierungen auf etwaige Reformüberlegungen eingegangen. Die in diesem Kommentar
angestellten Überlegungen mögen als Grundlage für künftige Reformdebatten dienen – auch,
um Bewährtes als solches zu erkennen und daran festzuhalten.
Die Herausgeber schätzen sich glücklich, Expertinnen und Experten verschiedener beruflicher
Provenienz für die Mitarbeit an diesem Kommentar gewonnen zu haben. Sie danken allen Autoren herzlich für ihr großes Engagement, ohne das der Kommentar als Gemeinschaftswerk
nicht hätte entstehen können. Der Blick aus unterschiedlichen Perspektiven wird hoffentlich
zum Informationsgewinn der Leserinnen und Leser beitragen. Es versteht sich von selbst, dass
alle Autorinnen und Autoren ihre rein private Meinung äußern.
Ein besonderer Dank geht schließlich an den Nomos-Verlag für die Bereitschaft, diesen Kommentar zu veröffentlichen, und dort vor allem an Herrn Prof. Dr. Johannes Rux und Herrn Dr.
Peter Schmidt für die fachkundige Begleitung und die stete Förderung des Vorhabens.
Anregungen und Kritik nehmen die Herausgeber gerne entgegen.
Kleinmachnow und Würzburg, im Juli 2016
Philipp Austermann und Stefanie Schmahl
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Bearbeiterverzeichnis*
Dr. Philipp Austermann, Regierungsdirektor in der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Berlin (Vor § 11, §§ 18, 24-25, 25b, 28-29, 32-35c, 37-44, 49)
Dr. Sebastian Berger, Senatsrat beim Senator für Inneres, Bremen (§ 31)
Dr. Thomas Kopp, Regierungsdirektor in der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Berlin (§§ 44c-44d)
Prof. Dr. Sabine Leppek, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl
(§§ 5-10, 26-27, 36)
Dr. Christoph Lontzek, Regierungsrat in der Verwaltung des Abgeordnetenhauses
von Berlin (§§ 45-48)
Dr. Frank Raue, Regierungsdirektor in der Verwaltung des Deutschen Bundestages,
Berlin (Vor §§ 44a/b-§ 44b)
Frank Rehbein, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Halle (§ 25a)
Prof. Dr. Stefanie Schmahl, Universität Würzburg (Vor § 1-§ 1)
Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Universität Würzburg (§§ 12-17)
Dr. Stefan Sinner, Ministerialrat in der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Berlin (§§ 11, 19-21)
Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin (§§ 50-54)
Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel (§§ 2-4, 22-23)
* Alle Autorinnen und Autoren geben allein ihre persönliche Auffassung wieder.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ....................................................................................................
Bearbeiterverzeichnis ..................................................................................
Abkürzungsverzeichnis ...............................................................................
Allgemeines Schrifttumsverzeichnis ..............................................................
5
7
13
25
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des
Deutschen Bundestages
(Abgeordnetengesetz – AbgG)
Vor § 1
Die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes und der Status
der Abgeordneten des Deutschen Bundestages .................................
29
Erster Abschnitt
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
§1
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag .......................
43
Zweiter Abschnitt
Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
§2
§3
§4
Schutz der freien Mandatsausübung ...............................................
Wahlvorbereitungsurlaub ..............................................................
Berufs- und Betriebszeiten .............................................................
79
91
97
Dritter Abschnitt
Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen
des öffentlichen Dienstes
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis ...........................................................................
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats ..........................
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst ................................................
Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen
Dienstes ......................................................................................
Hochschullehrer ...........................................................................
Wahlbeamte auf Zeit ....................................................................
100
113
121
128
134
139
Vierter Abschnitt
Leistungen an Mitglieder des Bundestages
Vor § 11
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
..................................................................................................
Abgeordnetenentschädigung ..........................................................
Amtsausstattung ..........................................................................
Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen .....................
Kürzung der Kostenpauschale .......................................................
145
157
217
238
239
9
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Inhaltsverzeichnis
§ 15
§ 16
§ 17
Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder ........................................
Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten .....................
Dienstreisen .................................................................................
245
246
252
Fünfter Abschnitt
Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 25a
§ 25b
§ 26
Übergangsgeld .............................................................................
Anspruch auf Altersentschädigung .................................................
Höhe der Altersentschädigung .......................................................
Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten ......................
Gesundheitsschäden .....................................................................
Versorgungsabfindung ..................................................................
Überbrückungsgeld für Hinterbliebene ...........................................
Hinterbliebenenversorgung ...........................................................
Versorgungsausgleich ...................................................................
Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen ........
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften ..................................
257
288
322
328
332
342
348
356
369
384
393
Sechster Abschnitt
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
§ 27
§ 28
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen ....
Unterstützungen ...........................................................................
400
409
Siebenter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§ 29
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen .................................................................................
415
Achter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
§ 34
(aufgehoben) ...............................................................................
Verzicht, Übertragbarkeit ..............................................................
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften ...................
(aufgehoben) ...............................................................................
Ausführungsbestimmungen ...........................................................
462
462
470
483
483
Neunter Abschnitt
Übergangsregelungen
Vor § 35
§ 35
§ 35a
§ 35b
§ 35c
10
..................................................................................................
Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz .............................
Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz ...............
Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz ..
Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz ..................
489
490
494
499
505
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Inhaltsverzeichnis
§ 36
§ 37
§ 38
§ 38a
§ 38b
§ 39
§ 40
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes .....
Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder ............................
Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ...................
[Versorgung vor 1977 ausgeschiedener Mitglieder] ..........................
Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im
Bundestag ...................................................................................
Anrechnung früherer Versorgungsbezüge ........................................
Gekürzte Versorgungsabfindung ....................................................
Fortsetzung der Todesfallversicherung ............................................
Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung ..................
Weiterzahlung des Übergangsgeldes ...............................................
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld ...............................
507
509
510
513
514
515
516
516
517
518
518
Zehnter Abschnitt
Unabhängigkeit des Abgeordneten
Vor § 44a und § 44b ..................................................................................
§ 44a
Ausübung des Mandats ................................................................
§ 44b
Verhaltensregeln ..........................................................................
§ 44c
Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das
Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ............................
§ 44d
Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung .........................
519
561
594
612
636
Elfter Abschnitt
Fraktionen
§ 45
§ 46
§ 47
§ 48
§ 49
§ 50
§ 51
§ 52
§ 53
§ 54
Fraktionsbildung ..........................................................................
Rechtsstellung ..............................................................................
Aufgaben ....................................................................................
Organisation ...............................................................................
Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten .............................
Geld- und Sachleistungen ..............................................................
Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchführung ...........................
Rechnungslegung .........................................................................
Rechnungsprüfung .......................................................................
Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation ..............................
649
670
680
691
698
706
741
750
756
771
Zwölfter Abschnitt
(aufgehoben)
Stichwortverzeichnis ...................................................................................
783
11