Hunde-Kaufvertrag

Hunde-Kaufvertrag
zwischen
Gildas Hope e.V., Sumpfohrener Str. 1, 78166 Donaueschingen
- Verkäufer und
Vorname: _______________________________ Name: ____________________________
Straße / Haus-Nr.: ___________________________________________________________
PLZ / Ort: _________________________________________________________________
Geb.-Datum: _______________________________________________________________
Mobilnummer / Tel.-Nr.: ______________________________________________________
E-Mail: ____________________________________________________________________
Ausgewiesen durch:
Personalausweis
Reisepass
Ausweisnummer: ___________________________________________________________
- Käufer -
Präambel
Der Verkäufer engagiert sich im Tierschutz. Zu diesem Zweck erwirbt er sogenannte
spanische Tötungs- oder Tierheimhunde. Nach der Vornahme tierärztlicher
Untersuchungen und dem Transport nach Deutschland werden diese Hunde an
Käufer vermittelt. Ziel beider Vertragspartner ist es, den Hunden künftig ein
artgerechtes und gesundes Leben zu ermöglichen. Zu diesem Zweck schließen die
Parteien folgende Vereinbarung:
Übernahmevertrag Seite 1/7 | Stand Juli 2016
H. Krützfeldt | 1. Vorstand | Sumpfohrener Str. 1 | 78166 Donaueschingen-Neudingen | Tel.: 0771/62229
Gildas Hope e.V. | www.gildas-hope.org | [email protected]
§ 1 Hund
1. Name: _________________________________________
Rüde
Hündin
Rasse / Farbe: __________________________________________________________
Geb.-Datum: _____________________________________ kastriert?
ja
nein
Chip-Nr.: _______________________________________________________________
Pass-Nr. _______________________________________________________________
2. Der Verkäufer bestätigt, dass der Hund wie folgt tierärztlich untersucht wurde:
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
§ 2 Kaufpreis
1. Der Kaufpreis beträgt € _____________________________________________________ .
2. Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den Aufenthaltskosten
in Spanien, den Überführungskosten von Spanien nach Deutschland, der
medizinischen sowie pflegerischen Versorgung des Hundes und Futterkosten.
3. Die Zahlung hat in bar bei der Übernahme des Hundes zu erfolgen.
Übernahmevertrag Seite 2/7 | Stand Juli 2016
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§ 3 Gewährleistungsausschluss
1. Der Kauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Insbesondere
ausgeschlossen
ist
eine
Mittelmeerkrankheiten
Haftung
(z.B.
für
den
Leishmaniose,
Gesundheitszustand
Ehrlichiose,
(z.B.
Babesiose),
charakterliche und rassebedingte Eigenschaften sowie schlummernde oder
nicht erkennbare Krankheiten.
2. Dieser
Ausschluss
Sachmängelhaftung,
gilt
die
nicht
auf
einer
für
Schadensersatzansprüche
grobfahrlässigen
oder
aus
vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 4 Übergabe
1. Die Übergabe des Hundes findet am ____________________________________ statt.
2. Ort der Übergabe ist ________________________________________________________
________________________________________________________
________________________________________________________.
Übernahmevertrag Seite 3/7 | Stand Juli 2016
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§ 5 Pflichten des Käufers
1. Haltungsbedingungen:
Der Käufer verpflichtet sich, den Hund tierschutzgerecht i.S.d. Tierschutzgesetzes
zu halten. Insbesondere hat er folgende Punkte zu gewährleisten:
 artgerechte Pflege und Versorgung des Hundes
 Unterbringung des Hundes im Wohnbereich
 ausreichende und artgerechte Fütterung sowie Trinkwasserversorgung des
Hundes
 ausreichende und artgerechte Beschäftigung sowie Auslauf des Hundes
 ggf. notwendige ärztliche Versorgung des Hundes
 die Unterlassung jeglicher Art von Misshandlung und Quälerei des Hundes,
auch durch Dritte.
2. Verbotene Zwecke:
Der Käufer verpflichtet sich, den Hund nicht zu folgenden Zwecken
zu
verwenden oder diese zuzulassen:

Zuchtzwecke

gewerbliche Zwecke, z.B. Tierhandel

Tierversuche

Weitergabe an Versuchslabore jeglicher Art
3. Nachkontrolle:
Der Käufer gestattet dem Verkäufer, sich nach rechtzeitiger Ankündigung
durch einen Hausbesuch zu den üblichen Tageszeiten vom Gesundheitszustand
des Hundes und den Haltungsbedingungen gem. § 5 Ziff. 1 zu überzeugen
(Nachkontrolle). Dieses Nachkontrollrecht gilt maximal einmal pro Quartal oder
bei besonderen Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Pflichten gem. § 5 Ziff.
1 und 2.
Übernahmevertrag Seite 4/7 | Stand Juli 2016
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4. Mitteilungspflichten:
Der Käufer verpflichtet sich weiter, dem Verkäufer über folgende Punkte
unverzüglich Mitteilung zu machen:
a) Während der Lebzeit des Hundes:

Adressänderung des Käufers

Absicht des Käufers, den Hund an Dritte zu veräußern

der Umstand, dass der Hund entlaufen ist oder sonst vermisst wird
b) sowie nach dem Tod des Hundes über seinen Tod
5. Der Käufer verpflichtet sich weiter, den Hund ohne zuvor eingeholte
Zustimmung durch den Verkäufer nicht an Dritte zu veräußern.
6. Der Käufer versichert, dass er die im Selbstauskunftsbogen gemachten
Angaben
wahrheitsgemäß
gemacht
hat.
Der
Selbstauskunftsbogen
ist
Vertragsbestandteil und wird als Anlage beigefügt.
§ 6 Rücktrittsrecht des Käufers (Probezeit)
1. Die Parteien vereinbaren eine Probezeit von 3 Tagen ab Vertragsdatum.
2. Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Käufer die Möglichkeit ohne Grund durch
Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Kaufvertrag zurückzutreten.
3. Als Folge des Rücktrittes hat der Käufer den Hund an den Verkäufer nach
dessen Wahl an den unter § 4 Ziff. 2 dieses Vertrags genannten Übergabeort
oder dessen Sitz zurückzugeben und erhält den Kaufpreis zurück.
4. Weitere
gegenseitige
diesbezügliche
Ansprüche
(z.B.
Erstattung
Fahrtkosten, Futterkosten und Tierarztkosten) schließen die Parteien aus.
Übernahmevertrag Seite 5/7 | Stand Juli 2016
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von
§ 7 Rücktrittsrecht des Verkäufers
1. Der Verkäufer kann durch Erklärung gegenüber dem Käufer vom Vertrag
zurücktreten, wenn der Käufer gegen seine Pflichten aus § 5 Ziff. 1 und 2 dieses
Vertrags verstößt. Im Fall des § 5 Ziff. 1 hat eine Abmahnung vorauszugehen.
2. Als Folge des Rücktritts hat der Käufer den Hund an den Verkäufer an den unter
§ 6 Ziff. 3 dieses Vertrags genannten Übergabeort zurückzugeben und erhält
den Kaufpreis zurück.
3. Weitere
gegenseitige
diesbezügliche
Ansprüche
(z.B.
Erstattung
von
Fahrtkosten, Futterkosten, Tierarztkosten) schließen die Parteien aus.
§ 8 Registrierung
1. Der Hund ist zum Zeitpunkt der Übergabe registriert:
ja
nein
Wenn ja, wo: ________________________________________________________________
2. Der Übernehmer verpflichtet sich innerhalb einer Woche zur Registrierung bei
folgender Organisation:
Tasso e.V.
Otto-Volger-Str. 15
65843 Sulzbach/Ts.
Deutschland
Tel.: +49 (06190) 93 73 00
Fax: +49 (06190) 93 74 00
E-Mail: [email protected]
www.tasso.net
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
53129 Bonn
Deutschland
Tel.: +49 (0228) 60 49 60
Fax: +49 (0228) 60 49 640
E-Mail: [email protected]
www.tierschutzbund.de
Übernahmevertrag Seite 6/7 | Stand Juli 2016
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§ 9 Haftpflichtversicherung
Der Hund ist bis zum 10. Tag nach seinem Einzug in seine neue Familie
haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz erlischt am 11. Tag nach der
Übergabe. Der Käufer hat die Möglichkeit, einen neuen Versicherungsvertrag
abzuschließen oder sich mit der bestehenden Haftpflichtversicherung wegen einer
Übernahme in Verbindung zu setzen.
Anlage: Selbstauskunftsbogen
Ort, Datum: ______________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Unterschrift Käufer
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Unterschrift Verkäufer
Übernahmevertrag Seite 7/7 | Stand Juli 2016
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