AUF-Berufsrettung Wien Wien, 16.07.2016 Wiener Berufsrettung gegen Body-Modifications Seit einigen Jahren gilt ein Verbot, das sogenannte „Body-Modifications“ zu verdecken sind und für den Patienten nicht sichtbar gemacht werden müssen. Wir sind der Meinung, dass dieses Verbot einer Lockerung Bedarf, da wir nicht mehr in den 50iger Jahren Leben, wo und wir sprechen explizit nur Tattoos an, die ausschließlich von ehemaligen Gefängnis-Insassen und Matrosen getragen wurden und somit eine gewisse Angst suggeriert haben. Es hat sich seit dem Jahr 1990 ein Körperkult entwickelt, der laut unten angeführten Quellangaben von nahezu 80% der Bevölkerung selbst gelebt wird und somit Vorurteile keine Platz mehr finden. Wenn jemand sichtbare Piercings (Gesicht,…) oder ein transdermales Implantat trägt, ist es uns natürlich verständlich, dass aus Eigensicherung und Hygienischen Gründen, diese entsprechend zu verdecken oder zu entfernen sind. Selbst unsere „betagteren“ Patienten haben zu Tattoos einen weit positiveren Zugang, als es die Dienststelle hat (Zitat einer 72jährigen Patientin erst kürzlich: „Na geh, das hat doch jetzt jeder, damit sind Sie nichts spezielles mehr!“). Unsere Forderung und Bitte an die Dienststelle: Lockerung, bzw. komplette Aufhebung des Verbots für die Bedeckung von Tattoos und nicht mehr nur eine kurze Freigabe an heißen Sommertagen. In positiver Erwartung einer positiven Antwort, AUF-Berufsrettung Wien Personalvertretung Quellangabe: Universität Frankfurt, Psychologische Hintergründe und Motivationen eines gesellschaftlichen Phänomens IMAS International, Tätowierungen in Österreich 2016
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