- Wiener Berufsrettung

AUF-Berufsrettung Wien
Wien, 16.07.2016
Wiener Berufsrettung gegen Body-Modifications
Seit einigen Jahren gilt ein Verbot, das sogenannte „Body-Modifications“ zu verdecken sind
und für den Patienten nicht sichtbar gemacht werden müssen.
Wir sind der Meinung, dass dieses Verbot einer Lockerung Bedarf, da wir nicht mehr in den
50iger Jahren Leben, wo und wir sprechen explizit nur Tattoos an, die ausschließlich von
ehemaligen Gefängnis-Insassen und Matrosen getragen wurden und somit eine gewisse
Angst suggeriert haben. Es hat sich seit dem Jahr 1990 ein Körperkult entwickelt, der laut
unten angeführten Quellangaben von nahezu 80% der Bevölkerung selbst gelebt wird und
somit Vorurteile keine Platz mehr finden.
Wenn jemand sichtbare Piercings (Gesicht,…) oder ein transdermales Implantat trägt, ist es
uns natürlich verständlich, dass aus Eigensicherung und Hygienischen Gründen, diese
entsprechend zu verdecken oder zu entfernen sind.
Selbst unsere „betagteren“ Patienten haben zu Tattoos einen weit positiveren Zugang, als es
die Dienststelle hat (Zitat einer 72jährigen Patientin erst kürzlich: „Na geh, das hat doch jetzt
jeder, damit sind Sie nichts spezielles mehr!“).
Unsere Forderung und Bitte an die Dienststelle:
Lockerung, bzw. komplette Aufhebung des Verbots für die Bedeckung von Tattoos und
nicht mehr nur eine kurze Freigabe an heißen Sommertagen.
In positiver Erwartung einer positiven Antwort,
AUF-Berufsrettung Wien
Personalvertretung
Quellangabe: Universität Frankfurt, Psychologische Hintergründe und Motivationen
eines gesellschaftlichen Phänomens
IMAS International, Tätowierungen in Österreich 2016