Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: Rubrik: Art der Bekanntmachung: Veröffentlichungspflichtiger: Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: Verlagsadresse: Internet www.bundesanzeiger.de 26. Juli 2016 Aktiengesellschaften Hauptversammlung Studio Babelsberg AG, Potsdam 160712036872 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. – Seite 1 von 3 – Für Studio Babelsberg AG veröffentlicht am 26. Juli 2016. Auftragsnummer: 160712036872 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Studio Babelsberg AG Potsdam Ergänzung der Tagesordnung zur außerordentlichen Hauptversammlung zur im Bundesanzeiger vom 12. Juli 2016 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung am 18. August 2016 um 10.00 Uhr im fx.center Babelsberg (Kino) Studio Babelsberg August-Bebel-Str. 26–53 14482 Potsdam . . . ist bei der Gesellschaft am 20. Juli 2016 ein Ergänzungsverlangen der Shareholder Value Beteiligungen AG und Shareholder Value Management AG in Frankfurt/Main im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG eingegangen. Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird in Umsetzung dieses Verlangens um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert. 2. Tagesordnungspunkt – Verwendung des Bilanzgewinns Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 2.775.866,39 € wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende von 0,04 € je dividendenberechtigter Aktie 627.238,80 € 2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung 2.148.627,59 € Bilanzgewinn 2.775.866,39 € Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Gewinnvortrag sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags bekannten dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von 0,04 € je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsehen. Begründung: Trotz des Vorliegens eines Bilanzgewinns haben es Vorstand und Aufsichtsrat gesetzwidrig unterlassen, der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen. Dies wird mit dem vorliegenden Antrag nachgeholt. Der Dividendenvorschlag ist dabei so bemessen, dass er an das gesetzliche Leitbild einer mindestens vierprozentigen Verzinsung des Grundkapitals angelehnt ist, so dass der Gesellschaft ein ausreichender Spielraum für investive Erfordernisse verbleibt. – Seite 2 von 3 – Für Studio Babelsberg AG veröffentlicht am 26. Juli 2016. Auftragsnummer: 160712036872 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellungnahme des Vorstandes Der Vorstand schlägt vor, diesen Ergänzungsantrag aufgrund der angespannten Liquiditätssituation der Gesellschaft und der weiterhin ungesicherten Auftragslage abzulehnen und somit den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 auf neue Rechnung vorzutragen. Weiterhin ist bei der Gesellschaft am 21. Juli 2016 ein Ergänzungsverlangen der FBB Filmbetriebe Berlin Brandenburg GmbH im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG eingegangen. Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird in Umsetzung dieses Verlangens um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert. 3. Tagesordnungspunkt – Verwendung des Bilanzgewinns Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015 in voller Höhe von 2.775.866,39 € auf neue Rechnung vorzutragen. Begründung: In der ordentlichen Hauptversammlung am 24.6.2016 hat die Hauptversammlung keinen Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns gefällt. Dies wird nunmehr nachgeholt. Ein entsprechendes Ergänzungsverlangen wurde auch von einer weiteren Aktionärin gestellt. Wie seitens des Vorstands in der ordentlichen Hauptversammlung erläutert wurde, ist aufgrund umfangreicher Investitionen seitens der Gesellschaft Studio Babelsberg AG und ihrer Tochtergesellschaft Art Department Studio Babelsberg GmbH im laufenden Geschäftsjahr 2016 die Liquiditätslage der Gesellschaft so angespannt, dass eine Auszahlung einer Dividende nicht möglich ist. Der Vortrag auf neue Rechnung ermöglicht im Rahmen der Aufstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr 2016 eine erneute Beurteilung über eine Dividendenfähigkeit zu fällen. Stellungnahme des Vorstandes Der Vorstand schlägt vor, diesem Ergänzungsantrag zuzustimmen. Sonstige Hinweise Unter www.studiobabelsberg.com/investor-relations/veroeffentlichungen sind gemäß § 124 Abs. 1 AktG auch diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens und die Ergänzungsverlangen zugänglich. Potsdam, den 22 Juli 2016 Studio Babelsberg AG Der Vorstand – Seite 3 von 3 – Für Studio Babelsberg AG veröffentlicht am 26. Juli 2016. Auftragsnummer: 160712036872 Quelle: Bundesanzeiger
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