2016-08-12_541-Somalia-als-Herkunftsland-mit-guter

Mainz, den 11.08.2016
Az.: 402-500 Mü/Hu
 06131/28655-211
Sonderrundschreiben S 541/2016
An die Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz
An den Bezirksverband Pfalz
Somalia als Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive
LKT-Sonderrundschreiben S 533/2016 vom 08.08.2016
1 Anlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Thorben Albrecht, verweist in
dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 05.08.2016 an den Deutschen Landkreistag darauf,
dass die Liste der Herkunftsländer mit guter Bleibeperspektive um das Land Somalia erweitert
worden ist (vgl. auch Bezugsrundschreiben).
Neben den Integrationskursen stehen damit Asylbewerbern aus Somalia seit 01.08.2016 auch
folgende arbeitsmarktpolitischen Leistungen und Integrationsmaßnahmen zur Verfügung:
•
berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45 a Aufenthaltsgesetz,
•
frühzeitiger Zugang zu vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung (§ 131
SGB III),
•
Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 ff. in Verbindung mit § 132 Abs. 1 SGB III) nach 15 Monaten
gestattetem Aufenthalt im Anschluss an die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
•
ausbildungsbegleitende Hilfen (§§ 75 in Verbindung mit § 132 Abs. 1 SGB III), assistierte Ausbildung (§§ 130 in Verbindung mit § 132 Abs. 1 SGB III) und berufsvorbereitende Bildungs-1Deutschhausplatz 1 ⋅ 55116 Mainz - Postfach 29 45 ⋅ 55019 Mainz
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maßnahmen (§ 51 in Verbindung mit § 132 Abs. 1 SGB III) jeweils nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
( Müller )
Geschäftsführender Direktor
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