Merkblatt für ausländische Firmen

Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Arbeitsbedingungen
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen
Merkblatt für ausländische Firmen
A. Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz
Ausländische Unternehmen, welche Aufträge in der Schweiz ausführen, müssen die ortsund berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen der Schweiz einhalten. Diese Lohnund Arbeitsbedingungen ergeben sich aus folgenden Grundlagen:
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Arbeitsgesetz (ArG)
Obligationenrecht (OR)
Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Einzelarbeitsvertrag (EAV)
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Das schweizerische Arbeitsrecht ist relativ komplex. Nachfolgend werden einzelne wichtige Punkte aufgeführt, welche jedoch keinesfalls abschliessend sind. Auskünfte zum Arbeitsgesetz, zur Arbeitssicherheit und zu den Arbeitsverträgen erteilt das kantonale Amt
für Wirtschaft und Arbeit:
Zu Arbeitsrecht und -sicherheit:
Bereich Arbeitsinspektorat
Tel. +41 58 229 35 40
Zu Löhnen und Arbeitsverträgen: Bereich Arbeitsmarkt
Tel. +41 58 229 48 38
Wichtig!
Bei den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes handelt es sich um Maximal- resp. Minimalvorschriften, welche für alle Branchen Gültigkeit haben. Einzelarbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge (Branchenverträge) enthalten oft Regelungen, welche für den Arbeitnehmer günstiger sind (z.B. kürzere Höchstarbeitszeiten). Diese für den Arbeitnehmer
günstigeren Regelungen gehen dem Arbeitsgesetz vor und sind zwingend einzuhalten.
Auf Seite 2 und 3 des Merkblattes werden die wichtigsten Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen angegeben.
B. Einzelne Bestimmungen des Arbeitsgesetzes
Verbot von Nachtarbeit (von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern während der Nacht ist verboten. Ausnahmen sind
bewilligungspflichtig. Gesuche sind frühzeitig beim Arbeitsinspektorat einzureichen.
Verbot von Sonntagsarbeit (von Samstag 23.00 Uhr bis Sonntag 23.00 Uhr)
Die Beschäftigung von Arbeitskräften an Sonntagen ist verboten. Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Gesuche sind frühzeitig beim Arbeitsinspektorat einzureichen.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Sie beträgt:
 45 Stunden pro Woche für industrielle Betriebe, Büropersonal, technische und andere Angestellte
 50 Stunden pro Woche für alle übrigen Arbeitnehmer (Bauhaupt- und Baunebengewerbe etc.).
Die tägliche Arbeitszeit muss inkl. Pausen innerhalb eines Zeitraums von 14 Stunden liegen.
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Ruhezeiten
Die Arbeit ist um die Mitte der Arbeitszeit durch Pausen von folgender Mindestdauer zu
unterbrechen:
 ¼ Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als 5 ½ Stunden,
 ½ Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden,
 1 Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.
Es dürfen nur Pausen von mehr als einer halben Stunde aufgeteilt werden.
Überzeitarbeit
Überzeitarbeit liegt vor, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.
Überzeitarbeit ist mit einem Lohnzuschlag von 25 % zu entschädigen und darf nur in ausserordentlichen, nicht planbaren Situationen geleistet werden.
C. Kontrollen
Nachfolgend bezeichnete Unterlagen sind den Kontrollorganen (Art. 7 Entsendegesetz)
auf Verlangen auszuhändigen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Verzeichnis der im Kanton St.Gallen eingesetzten Personen und deren Berufsqualifikationen
Lohnabrechnungen pro Mitarbeiter und Monat
Lohnzahlungsbelege pro Mitarbeiter und Monat
Belege über die Bezahlung der Versicherungs- und Sozialversicherungsbeiträge, welche im Herkunftsland vorgeschrieben sind
Schichtpläne
Arbeitszeitaufzeichnungen
Der Arbeitgeber hat am Arbeitsstandort (z.B. Baustelle) die Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und den Kontrollorganen zur Verfügung zu halten. Aus den Arbeitszeitaufzeichnungen der einzelnen ArbeitnehmerInnen muss neben den Personalien
und Art der Beschäftigung folgendes ersichtlich sein:
 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen von einer halben Stunde und mehr
 Die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und Überzeitarbeit
 Die gewährten wöchentlichen Ruhe- und Ersatzruhetage
D. Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV)
Nachfolgend bezeichnete Branchen verfügen über Gesamtarbeitsverträge. Informationen
zu diesen Gesamtarbeitsverträgen können bei den bezeichneten paritätischen Berufskommissionen eingeholt werden. Auskünfte über die in der Schweiz zu entrichtenden
Mindestlöhne sind auch unter www.seco.admin.ch erhältlich ( Themen  Arbeit 
Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr CH – EU  Entsendung [Links
zum Thema / z.B. Lohnrechner SGB]) oder www.entsendung.admin.ch.
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 Paritätische Berufskommission Autogewerbe, Lämmlisbrunnenstrasse 41, Postfach 647,
9004 St. Gallen / Tel. +41 71 446 98 41 / Fax +41 71 446 98 44
 Paritätische Kommission Schweizer Bäcker-Confiseure, Radgasse 3, Postfach,
8021 Zürich / Tel. +41 43 366 66 90 / Fax +41 43 366 66 95
 Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe St. Gallen, Kornhausstrasse 3
Postfach 1946, 9001 St. Gallen / Tel. +41 71 227 68 48 / Fax +41 71 227 68 49
 Paritätische Berufskommission der Schweizerischen Betonwaren-Industrie, Hauptstrasse 34a,
5502 Hunzenschwil / Tel. +41 62 823 82 23 / Fax +41 62 823 82 21
 Paritätische Landeskommission im Schweizerischen Carrosseriegewerbe, Weltpoststrasse 20,
Postfach 272, 3000 Bern 15 / Tel. +41 31 350 23 54 / Fax +41 31 350 23 77
 Paritätische Kommission Coiffure, Konradstrasse 9, Postfach 3377, 8021 Zürich
Tel. +41 43 366 66 92 / Fax +41 366 66 95
 Paritätische Landeskommission im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe (früher Dach- und
Wandgewerbe), Strassburgstrasse 11, 8021 Zürich
Tel. +41 44 295 30 76 / Fax +41 44 295 30 63
 Paritätische Berufskommission Decken- und Innenausbausysteme, Strassburgstrasse 11,
8021 Zürich / Tel. +41 44 295 30 67 / Fax +41 44 295 30 63
 Paritätische Kommission des Elektrogewerbes Ostschweiz, Lämmlisbrunnenstrasse 41,
Postfach 647, 9004 St. Gallen / Tel. +41 71 446 98 41 / Fax +41 71 446 98 44
 Paritätische Kommission der Fleischbranche, Berninastrasse 25, 8057 Zürich
Tel. +41 44 311 64 06 / Fax +41 44 311 64 16
 Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes, Paritätische Aufsichtskommission,
Dufourstrasse 23, Postfach 357, 4010 Basel / Tel. +41 61 227 95 55 / Fax +41 61 227 95 60
 Paritätische Kommission Gebäudetechnik, Lämmlisbrunnenstrasse 41, Postfach 647,
9004 St. Gallen / Tel. +41 71 446 98 41 / Fax +41 71 446 98 44
 Paritätische Berufskommission für das Schweizerische Gerüstbaugewerbe, Dornacherhof 11,
Postfach, 4501 Solothurn / Tel. +41 32 626 36 26 / Fax +41 32 626 36 25
 Regionale Paritätische Berufskommission Gipsergewerbe, Geschäftsstelle: UBP,
Luzernerring 97, 4025 Basel / Tel. +41 61 383 00 40 / Fax +41 61 383 00 41
 Paritätische Kommission Gleisbau, Weinbergstrasse 49, Postfach, 8042 Zürich
Tel. +41 44 258 84 84 / Fax +41 44 258 84 85
 Paritätische Berufskommission Holzbau, Schaffhauserstrasse 315, 8050 Zürich
Tel. +41 44 360 37 70 / Fax +41 44 360 37 79
 Paritätische Landeskommission im Schweizerischen Isoliergewerbe, Weltpoststrasse 20,
3000 Bern 15 / Tel. +41 31 350 23 54 / Fax +41 31 350 23 77
 Regionale Paritätische Berufskommission für das Malergewerbe des Kantons St. Gallen und
beider Appenzell, Kornhausstrasse 3, Postfach 1946, 9001 St. Gallen
Tel. +41 71 227 68 48 / Fax +41 71 227 68 49
 Paritätische Kommission für das Marmor- und Granitgewerbe, Strassburgstrasse 11,
Postfach 3321, 8021 Zürch / Tel. +41 44 295 30 66 / Fax +41 44 295 30 63
 Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe, Weltpoststrasse 20, Postfach 272,
3000 Bern 15 / Tel. +41 31 350 23 54 / Fax +41 31 350 22 55
 Paritätische Berufskommission der Schweizerischen Möbelindustrie, Einschlagweg 2,
4932 Lotzwil / Tel. +41 62 919 72 48 / Fax +41 62 919 72 49
 Schweizerische Paritätische Kommission Personalverleih, Weltpoststrasse 20, Postfach 272,
3000 Bern 15 / Tel. +41 31 350 22 16 / Fax +41 31 350 22 11
 Regionale Paritätische Berufskommission Reinigungsbranche Ostschweiz, Lämmlisbrunnenstrasse 41, 9001 St. Gallen / Tel. +41 71 227 25 70 / Fax +41 71 227 25 71
 Regionale Paritätische Berufskommission Schreinergewerbe, Kornhausstrasse 3, Postfach 1946,
9001 St. Gallen / Tel. +41 71 227 68 48 / Fax +41 71 227 68 49
 Paritätische Kommission Sicherheit, Postfach, 3000 Bern 15
Tel. +41 31 381 58 69 / Fax +41 31 381 58 70
 Paritätische Kommission Tankstellenshops, Lämmlisbrunnenstrasse 41, Postfach 647,
9004 St. Gallen / Tel. +41 71 446 98 41 / Fax +41 71 446 98 44
 Paritätische Kommission Zahntechnik, Konradstrasse 9, Postfach 7190, 8023 Zürich
Tel. +41 43 366 66 94 / Fax +41 43 366 66 95
 Paritätische Berufskommission der Schweizerischen Ziegelindustrie, c/o weller Consulting,
Mutschellenstrasse 69b, Postfach, 8038 Zürich / Tel. +41 43 300 52 57 / Fax +41 43 300 52 50
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