Tagesordnung

Gateway Real Estate AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000A0JJTG7 / WKN A0JJTG
ISIN DE000A2AA2F6 / WKN A2AA2F
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Mittwoch, dem
24. August 2016, um 10:00 Uhr im Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference
Center, Hugo-Eckener-Ring 15, Flughafen/Terminal 1, 60549 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2016 der Gateway Real Estate AG.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gateway Real Estate AG für das
Geschäftsjahr 2015 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2015 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss, der Lagebericht sowie der
Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Am Flughafen, The
Squaire 13, 60549 Frankfurt am Main) aus und werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter www.gateway-re.de/investorrelations/finanzberichte zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär
kostenlos übersandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt 1. daher
keinen Beschluss zu fassen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Seite 1/5
4.
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die Ämter der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft, der Herren Norbert
Ketterer, Thomas Kunze und Tomas Suter, enden mit Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, Norbert Ketterer, Thomas Kunze und Tomas Suter
endet daher mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.
Es stehen daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. (1) und 101 Abs. (1) des Aktiengesetzes
sowie § 9 Abs. (1) der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden (Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre).
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
5.
a)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Norbert Ketterer, Kaufmann,
Verwaltungsratspräsident der HFS Helvetic Financial Services AG und der HPI
Helvetic Private Investments AG, wohnhaft in Wollerau, zum
Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
b)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Kunze, Immobilienökonom,
Geschäftsführer der genost Consulting GmbH, wohnhaft in Gröbzig, zum
Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
c)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Lic.oec.publ. Tomas Suter, Chief Financial
Officer (CFO) der HFS Helvetic Financial Services AG, wohnhaft in Zürich, zum
Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016
Der
Aufsichtsrat
schlägt
vor,
die
Rödl
&
Partner
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft,
Nürnberg,
zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
*****
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in
21.175.000 Stückaktien ohne Nennbetrag (3.025.000 „Alte Aktien“, ISIN DE000A0JJTG7 /
WKN A0JJTG und 18.150.000 „Junge Aktien“, ISIN DE 000A2AA2F6 / WKN A2AA2F)
eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft
sich somit auf 21.175.000.
Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrechtsvertretung, Anfragen
Gemäß den im Aktiengesetz genannten Bedingungen, sind Aktionäre der Gesellschaft
berechtigt, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen. Des Weiteren besteht das Recht
der Aktionäre, unter den unten aufgeführten Voraussetzungen an der Hauptversammlung
teilzunehmen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung zu verlangen, Anträge zu
Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der
Hauptversammlung persönlich oder durch Vertreter abzugeben.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor
der Versammlung zugeht, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, und die ihre
Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des
Anteilsbesitzes.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung beziehen, d.h. auf den 03.August 2016, 0:00 Uhr, und der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht
mitgerechnet wird.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum
17. August 2016, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
Gateway Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: [email protected]
Stimmrechtsvertretung, Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Vollmachtserteilung muss nach der
Satzung der Gesellschaft grundsätzlich schriftlich erfolgen. Wird ein Kreditinstitut, ein
nach § 135 Abs. (10) AktG i.V.m. § 125 Abs. (5) AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. (8)
AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen
zu erfragen sind.
Wir bieten unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts unter Verwendung des vorbereiteten
Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens
Montag, den 22. August 2016, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende
Anschrift zu senden:
Gateway Real Estate AG
Investor Relations – HV 2016
Am Flughafen
The Squaire 13
60549 Frankfurt am Main
Telefax: 069/697880880099
E-Mail: [email protected]
Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen zudem auf
der
Internetseite
unserer
Gesellschaft
unter
www.gateway-re.de/investorrelations/hauptversammlung zum Download bereit. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nimmt
keine
Weisungen
zur
Einlegung
von
Widersprüchen
gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung
von Anträgen entgegen.
Anfragen, Ergänzungsanträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. (1), 127
AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:
Gateway Real Estate AG
Investor Relations – HV 2016
Am Flughafen
The Squaire 13
60549 Frankfurt am Main
Telefax: 069/697880880099
E-Mail: [email protected]
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter der vorstehenden Adresse
mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, d. h. bis spätestens
09. August 2016, 24:00 Uhr, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.gateway-re.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.
Ergänzungsanträge von Aktionären gemäß § 122 Abs. (2) AktG sind schriftlich ausschließlich
an die folgende Adresse zu übersenden:
Gateway Real Estate AG
Investor Relations – HV 2016
Am Flughafen
The Squaire 13
60549 Frankfurt am Main
Telefax: 069/697880880099
E-Mail: [email protected]
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwangszigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss der
Gesellschaft mindestens 24 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 30. Juli
2016 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. (1) AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung unter
Punkt 1. der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
vorgelegt werden.
Frankfurt am Main, im Juli 2016
Gateway Real Estate AG
Der Vorstand