Professor Dr. Thomas Finkenauer, M.A. Wintersemester 2016/2017 Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene Hausarbeit Emil (E) ist Eigentümer eines großen Grundstücks am Bodensee. Neben einem Einfamilienhaus und einer Scheune befindet sich auf dem Grundstück eine große Streuobstwiese. In einem ertragreichen Jahr erwirbt E einen hydraulischen Obstschüttler, den er nach der Ernte in seiner Scheune einlagert. Wegen seines hohen Alters beschließt E, nun seine Erbfolge zu regeln. Als lebende Angehörige sind dem E nur noch sein Neffe Fred (F) und seine Cousine Berta (B) verblieben. Zu F hatte E nie viel Kontakt, B besucht ihn dagegen regelmäßig. Er beschließt daher, die B solle ihn beerben. Nach einem kräftezehrenden Arbeitstag auf der Wiese bekommt E Besuch von B. Er sagt ihr, dass er sie zur Alleinerbin einsetzen möchte. B meint, so etwas müsse sicher schriftlich gemacht werden. Wegen der Anstrengung des Tages zittern die Hände des E aber noch so sehr, dass Schrift und Unterschrift unleserlich sind. Daraufhin erklärt sich B bereit, für E zu schreiben. E diktiert B: „Hiermit vermache ich Berta alles“. Dann unterzeichnet er das Schriftstück doch noch lesbar mit seinem Namenskürzel. An einem warmen Sommerabend entwickelt sich am Stammtisch des E eine lebhafte Diskussion über Modelleisenbahnen. E beschließt, seine Scheune zu räumen und in ihr eine große Modelleisenbahnlandschaft zu errichten, was er seinen Stammtischfreunden sagt. Unter ihnen befinden sich der redegewandte Ulrich (U) und der Kelterer Konstantin (K). U erklärt sich am Stammtisch bereit, im Namen des E nach geeigneten Käufern zu suchen und die nötigen Verträge abzuschließen. E nimmt dankend an. Am folgenden Tag erstellt U eine Inventarliste der Gegenstände in der Scheune des E. Auch den Obstschüttler listet er auf. Er sucht mit dieser Liste nach Käufern. Als er zu K geht, ist E bereits seit zwei Tagen verstorben. Weder U noch K wissen zu diesem Zeitpunkt vom Tod des E. Anhand der Liste entscheidet sich K für den Obstschüttler. B wird ein Erbschein ausgestellt. Auch klärt U die B über den Vertrag mit K auf. B ist mit dem Verkauf des Obstschüttlers nicht einverstanden, da sie ihn nun selbst benötigt. Sie sagt, dass sie sich aber als Erbin an die Verbindlichkeiten des E gebunden fühle. B veräußert daraufhin den Obstschüttler an K. F erfährt über einen Bekannten von den Vorgängen bei der Errichtung des Testaments des E. Als er B umgehend aufsucht, um diese zur Rede zu stellen, möchte sie gerade mit der Apfelernte auf dem Grundstück beginnen. F sagt ihr, das Testament sei unwirksam. Als nächster Verwandter sei er selbst der Alleinerbe des E. B beginnt dennoch mit der Apfelernte, weil die Äpfel reif sind. U ist mittlerweile in Geldsorgen. Kurzentschlossen entwendet er die gesamte Apfelernte der B. U veräußert die Äpfel an K, der sie zu Most verarbeitet. K weiß nicht, woher die Äpfel kommen. F und B möchten nun jeweils von K Ersatz für die Äpfel haben. K meint, er habe die Äpfel bereits bezahlt. Kurze Zeit später schließt B einige Geschäfte ab, bei denen sie jeweils den Erbschein vorlegt. B verpachtet die Streuobstwiese an Martin (M), der sofort anfängt, sie zu bewirtschaften. Zusätzlich benötigt B ein Darlehen, um das Haus zu renovieren. Deshalb verhandelt sie mit der A-Bank über einen Darlehensvertrag. Die A-Bank verlangt eine Sicherheit. B einigt sich daher mit ihr über die Bestellung einer Briefgrundschuld am Grundstück. Außerdem soll die A-Bank ermächtigt sein, sich den Brief vom Grundbuchamt aushändigen zu lassen. Erst wird B als 2 Eigentümerin des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen. Dann erfolgt die Eintragung der Grundschuld für die A-Bank. Nach mehreren Monaten kann B die Darlehensraten nicht mehr aufbringen. Die A-Bank kündigt das Darlehen. Da B die Wiese nicht mehr bewirtschaftet, interessiert sie sich nicht mehr für den Obstschüttler. Deshalb tritt sie F alle ihr zustehenden Ansprüche gegen K wegen der Veräußerung des Obstschüttlers ab. F verlangt von K die Herausgabe des Obstschüttlers. K verteidigt sich mit dem Hinweis auf den geschlossenen Kaufvertrag, der F als Erben ebenfalls binde. Zudem verlangt F von M die sofortige Herausgabe der Wiese. M wendet ein, die B habe bei Abschluss des Mietvertrages einen Erbschein vorgelegt. Aufgabe 1: Kann F von K Herausgabe des Obstschüttlers verlangen? Aufgabe 2: Muss K Ersatz für die verarbeiteten Äpfel an B oder F zahlen? Aufgabe 3: Kann F von M die Herausgabe der Streuobstwiese nach § 985 BGB verlangen? Aufgabe 4: Kann die A-Bank von B Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen? Bearbeitungshinweise: Alle aufgeworfenen Rechtsfragen sind in einem umfassenden Gutachten zu erörtern. Gegebenenfalls ist auch ein Hilfsgutachten zu erstellen. Vermerk: Der Umfang des Gutachtens darf 20 DIN A4-Seiten (ohne Deckblatt, Sachverhalt, Inhaltsund Literaturverzeichnis, jedoch einschließlich Fußnoten) nicht überschreiten, sonst besteht kein Korrekturanspruch und die Note kann herabgesetzt werden. Das Papier ist einseitig zu bedrucken mit einem Korrekturrand von 7 cm rechts, 2 cm links, sowie oben und unten je 2 cm Rand. Das Gutachten ist in Times New Roman, Schriftgröße 12pt, bei 1,5-zeiligem Textabstand, und unverändertem Zeichenabstand zu verfassen. Fußnoten sind auf jeder Seite unterhalb des Gutachtentextes anzubringen in Times New Roman mit Schriftgröße 10pt bei einzeiligem Textabstand und unverändertem Zeichenabstand. Bitte keine Leimbindung und keine Ordner. Auf der letzten Gutachtenseite ist eigenhändig zu unterschreiben. Folgende Reihenfolge empfiehlt sich: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Sachverhalt, Gutachten, Eigenständigkeitserklärung und eine Kopie der Bescheinigung für die erfolgreich absolvierte Übung für Anfänger und die bestandene Teilprüfung der Zwischenprüfung im Zivilrecht. Eine elektronische Version des Gutachtens (ohne Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie Sachverhalt) ist zur Plagiatskontrolle als ungeschützte PDF-Datei auf den Seiten des Computer-Zentrums hochzuladen: https://www.jura.uni-tuebingen.de/onlineabgabe. Frist zur Onlineabgabe: 24:00 Uhr am Tag der Abgabe der gedruckten Hausarbeit. Abgabe: in der ersten Übungsstunde am 19. Oktober 2016 oder am Lehrstuhl Prof. Dr. Finkenauer am 19. Oktober 2016 bis spätestens 16 Uhr (Ausschlussfrist); bei Zusendung mit der Post zählt nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang am Lehrstuhl, der ebenfalls spätestens am 19. Oktober 2016 um 16 Uhr erfolgen muss. 3 Universität Tübingen · Prof. Dr. Thomas Finkenauer Geschwister-Scholl-Platz · 72074 Tübingen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht Prof. Dr. Thomas Finkenauer, M.A. Telefon +49 7071 29-72501 Telefax +49 7071 29-5100 [email protected] Tübingen, den 25. Juli 2016 Erklärung über die Anfertigung der Hausarbeit Bitte legen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben Ihrer Hausarbeit bei. Hiermit versichere ich, dass die von mir eingereichte Hausarbeit nicht mit unerlaubter fremder Hilfe verfasst wurde. Ich habe keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel benutzt. Wörtliche Zitate habe ich als solche gekennzeichnet. Nicht als Zitat gekennzeichnete Formulierungen in meiner Arbeit stammen von mir. Fundstellen habe ich nicht „blind“ von anderen Quellen übernommen, sondern selbst überprüft und verifiziert. Mir ist bekannt, dass ich anderenfalls elementare Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens verletzt hätte. Der Inhalt der §§ 51, 63 und 106 UrhG ist mir bekannt. Nachname: ___________________________ Vorname: ___________________________ Matr.-nr.: ___________________________ Datum: ___________________________ Unterschrift: ___________________________
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