PDF, 225 Kb - Hello bank!

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27.07.2016 09:30 / Seite 1 von 5
Druckdatum: Auftrag zur
Konto-/DepotschlieSSung
Depotnummer (bei Hellobank): Name/Depotbezeichnung: Kontaktdaten (Tel./E-Mail): Wertpapierpositionen
1. Übertrag: Ich beauftrage Sie hiermit, die nachfolgend angeführten Wertpapiere zu übertragen an:
Kreditinstitut:
BIC*:
Depotnummer:
Depotbezeichnung:
Übertrag des gesamten Depots (sämtliche Positionen)
Übertrag folgender Wertpapiere
Wertpapierbezeichnung
ISIN
Stückzahl/Nominale
bevorzugt Alt-/Neubestand1),
ggf. Angabe Steuertopf2)
1) Altbestände: Aktien und Investmentfonds mit Kaufdatum bis 31.12.2010 und alle anderen Wertpapiere mit Kaufdatum bis 31.03.2012
Neubestände: Kaufdatum nach den oben angeführten Stichtagen
2)Bitte beachten Sie: Sind bei einem Übertrag/Verkauf verschiedene Steuertöpfe eines Wertpapieres vorhanden ist in der Auftragsliste anzugeben, ob „bevorzugt Altbestand“ oder „bevorzugt Neubestand“ (ggf. unter
Angabe des Steuertopfes) übertragen bzw. verkauft werden soll. Wird bei Vorhandensein von mehreren Steuertöpfen beim Neubestand keine Auswahl vorgenommen, so werden Neubestände, die sich aus mehreren
Steuertöpfen zusammensetzen, in folgender Reihenfolge übertragen/verkauft: Unsauberer Neubestand – Neubestand ohne Kurs – sauberer Neubestand.
und/oder
2. Verkauf: Ich beauftrage Sie hiermit, die nachfolgend angeführten Wertpapiere zu verkaufen:
Verkauf des gesamten Depots (sämtliche Positionen)
Verkauf folgender Wertpapiere
Hinweis: Alle Verkäufe erfolgen gemäß den Grundsätzen der „Best Execution Policy“ der Hellobank.
Wertpapierbezeichnung
ISIN
Stückzahl/Nominale
bevorzugt Alt-/Neubestand1),
ggf. Angabe Steuertopf2)
Sollten Sie eine kostenfreie Ausbuchung von Depotwerten – z.B. wenn Positionswert geringer als Kosten für Übertrag – durch die Hellobank
wünschen, bitten wir Sie, das Formular „Verzichtserklärung für Depotwerte“ auszufüllen, zu unterfertigen und an die Hellobank im Original zu
retournieren. Beachten Sie bitte, dass eine Schließung des Depots erst möglich ist, wenn sich keine Werte mehr darauf befinden.
Begründung der Konto-/Depotschließung:
Adresse: Anschrift für die Übermittlung der Bescheinigung über den Verlustausgleich gem. § 93 Abs. 6. EStG. Die Erstellung der Bescheinigung
erfolgt zum 15.04. im Folgejahr der Depotschließung.
PLZ
Ort
Straße/Nr.
Kontoguthaben/Sollsalden
Hiermit ermächtige ich Sie, etwaige Kontoguthaben zu Gunsten des nachfolgend angeführten Kontos zu überweisen. Des Weiteren ermächtige
ich Sie hiermit widerruflich, einmalig etwaige Sollsalden sowie offene Sollzinsen, Gebühren und Spesen zu Lasten des nachfolgend angeführten
Kontos mittels SEPA-Lastschrift-Mandat einzuziehen. Ich habe das Recht, innerhalb von acht Wochen ab Abbuchungstag ohne Angabe von
Gründen die Rückbuchung bei dem nachfolgend angeführten Kreditinstitut zu veranlassen.
IBAN**:
Kontoinhaber:
Kreditinstitut:
BIC:
Auftrag zur Konto-/Depotschließung
Darüber hinaus erteile ich Ihnen den Auftrag, die oben genannten Konten/Depots bei der Hellobank abzuschließen und ­aufzulösen. Bitte beachten Sie, dass zur Schließung von Gemeinschaftskonten/-depots die Unterschrift aller Konto-/Depotinhaber erforderlich ist!
Ort, Datum
Unterschrift aller Konto-/Depotinhaber
Datum
Filiale/Sachbearbeiter
Unterschrift Sachbearbeiter
! Steuerliche Auswirkungen des Auftrages – beachten Sie bitte Seite 2 – 5 !
* BIC = Bank Identifier Code (internationale Bankleitzahl) ** IBAN = International Bank Account Number (internationale Kontonummer)
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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27.07.2016 09:30 / Seite 2 von 5
Druckdatum: Ermächtigung zur Datenweitergabe
für einen Wertpapierübertrag an eine inländische Fremdbank
Daten Depotinhaber bei der Empfängerbank:
Name(n) bzw. Depotbezeichnung
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Depotnummer
Geburtsdaten:
KESt-Status des Depots:
KESt-pflichtig
KESt-frei
Daten aller Depotinhaber:
Steuer- oder Sozialversicherungsnummer(n):
Zutreffendes bitte ankreuzen:
1. Depotübertrag auf ein Depot desselben Depotinhabers / Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis:
Ich bestätige, dass ich Inhaber des Empfängerdepots bin und beauftrage Sie hiermit für die Abwicklung der Kursgewinnbesteuerung Anschaffungskosten, pauschale Ermittlung nach § 93 Abs 4 EStG und Alt- bzw. Neubestandseigenschaft der zu übertragenden Wertpapierpositionen
an obige Empfängerbank weiterzugeben. Ausschließlich für diese Zwecke entbinde ich Sie gegenüber der Empfängerbank ausdrücklich vom
Bank- und Datengeheimnis.
2. Depotübertrag auf ein Depot eines anderen Depotinhabers / Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis:
Ich bestätige, dass ich NICHT Inhaber des Empfängerdepots bin und dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung an einen Steuer­
inländer handelt. Ich beauftrage Sie hiermit, für die Abwicklung der Kursgewinnbesteuerung Anschaffungskosten, pauschale Ermittlung nach
§ 93 Abs 4 EStG und Alt- bzw. Neubestandseigenschaft der zu übertragenden Wertpapierpositionen an obige Empfängerbank weiterzugeben.
Ausschließlich für diese Zwecke entbinde ich Sie gegenüber der Empfängerbank ausdrücklich vom Bank- und Datengeheimnis. Für den Übertrag von Altbeständen ist ab 1.4.2012 der Nachweis der Unentgeltlichkeit nicht mehr erforderlich.
Gilt nur für NEUBESTÄNDE:
Die unentgeltliche Übertragung wird nachgewiesen durch (bitte das entsprechende Dokument beilegen):
Notariatsakt
Schenkungsmeldung gem § 121a BAO
Bei Legat (z.B. Erbschaft): Einantwortungsbeschluss; gerichtliche Amtsbestätigung gemäß § 186 AußStrG bzw. Bestätigung durch den
zuständigen Gerichtskommissär
ODER: Auftrag zur Datenweitergabe:
Ich beauftrage Sie hiermit, dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats die in § 27 Abs 6 Z 1 lit a TS 5 TS 2 EStG 1988 genannten
Informationen (Name, Anschaffungskosten, Bezeichnung Wertpapiere, aufnehmende depotführende Stelle, Adresse und Steuer- oder
Sozialversicherungsnummer) zu übermitteln.
Ich bestätige, dass ich NICHT Inhaber des Empfängerdepots bin. Durch die Depotentnahme kommt es daher zu einer KESt-pflichtigen
Veräußerung. Ich beauftrage Sie hiermit, für die Abwicklung der Kursgewinnbesteuerung den steuerpflichtigen Entnahmewert der
zu übertragenden Wertpapierpositionen an obige Empfängerbank weiterzugeben. Ausschließlich für diese Zwecke entbinde ich Sie
gegenüber der Empfängerbank ausdrücklich vom Bank- und Datengeheimnis.
3. Keine Ermächtigung zur Datenweitergabe bzw. Finanzamtsmeldung / Keine Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis:
Ich entbinde Sie ausdrücklich NICHT vom Bank- und Datengeheimnis. Weder an die Empfängerbank, noch an das zuständige Finanzamt
dürfen – sofern keine sonstige Rechtsgrundlage (wie z. B. eine behördliche Anordnung) besteht – Informationen oder Daten weitergegeben
werden. Durch die Depotentnahme kann es daher zu einer KESt-Belastung kommen, die jener der KESt-pflichtigen Veräußerung entspricht.
HINWEIS: Gem. § 95 Abs 3 Z 3 EStG 1988 kann der Abzugsverpflichtete die herauszugebenden Wirtschaftsgüter und Derivate bis zum Ersatz
der voraussichtlich anfallenden KESt durch den Schuldner zurückbehalten. Unter Umständen kann es daher zu einer Neuberechnung der KESt
kommen. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die übertragende Bank nur die bei ihr gespeicherten Daten weitergeben kann und keinerlei Haftung für steuerliche Nachteile übernimmt, die durch das Fehlen von Daten entstehen. Für aufgrund fehlerhafter, falscher oder unvollständiger Angaben
vorgeschriebene Steuern, Gebühren und Abgaben sowie für hieraus resultierende Schäden haften die unterzeichnenden Personen solidarisch
der Hellobank.
Ort, Datum
Unterschrift aller beteiligter Parteien (Auftraggeber und Empfänger)
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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Druckdatum: Ermächtigung zur Datenweitergabe
für einen Wertpapierübertrag an eine ausländische Fremdbank
Daten Depotinhaber bei der Empfängerbank
Name(n) bzw. Depotbezeichnung
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Depot-Nr.
Geburtsdaten:
Steuer- oder Sozialversicherungsnummer(n):
Bei der Übertragung von Altbeständen sind die nachfolgenden Angaben nicht erforderlich.
In diesem Fall wird seitens der übertragenden Bank automatisch eine KESt-Abgrenzung vorgenommen.
DIE NACHFOLGENDEN ANGABEN GELTEN NUR FÜR NEUBESTÄNDE:
Zutreffendes bitte ankreuzen:
1. Depotübertrag auf ein Depot desselben Depotinhabers bei einer ausländischen Empfängerbank/Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis:
Ich beauftrage Sie hiermit, dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats die in § 27 Abs. 6 Z 1 lit a TS 3 EStG 1988 genannten Informationen (Name, Anschaffungskosten, Bezeichnung der Wertpapiere, aufnehmende depotführende Stelle, Adresse und Steuer- oder Sozialversicherungsnummer) zu übermitteln und entbinde Sie ausschließlich für diesen Zweck gegenüber dem zuständigen Finanzamt ausdrücklich
vom Bank- und Datengeheimnis.
ODER:
Keine Beauftragung zur Finanzamtsmeldung/Keine Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis:
Ich entbinde Sie ausdrücklich NICHT vom Bank- und Datengeheimnis. An das zuständige Finanzamt dürfen – sofern keine sonstige Rechtsgrundlage (wie z. B. eine behördliche Anordnung) besteht – keine Informationen oder Daten weitergegeben werden. Durch die Depotentnahme kann es daher zu einer KESt-Belastung kommen, die jener der KESt-pflichtigen Veräußerung entspricht.
2. Depotübertrag auf ein Depot eines anderen Depotinhabers bei einer ausländischen Empfängerbank:
Ich bestätige, dass ich NICHT Inhaber des Empfängerdepots bin. Durch die Depotentnahme kommt es daher zu einer KESt-pflichtigen Veräußerung.
HINWEIS: Gem § 95 Abs 3 Z 3 EStG 1988 kann der Abzugsverpflichtete die herauszugebenden Wirtschaftsgüter und Derivate bis zum Ersatz
der voraussichtlich anfallenden KESt durch den Schuldner zurückbehalten. Unter Umständen kann es daher zu einer Neuberechnung der KESt
kommen. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die übertragende Bank nur die bei ihr gespeicherten Daten weitergeben kann und keinerlei Haftung für steuerliche Nachteile übernimmt, die durch das Fehlen von Daten entstehen. Für aufgrund fehlerhafter, falscher oder unvollständiger Angaben
vorgeschriebene Steuern, Gebühren und Abgaben sowie für hieraus resultierende Schäden haften die unterzeichnenden Personen solidarisch
der Hellobank.
Ort, Datum
Unterschrift aller beteiligter Parteien (Auftraggeber und Empfänger)
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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Druckdatum: Leitfaden
für die Ermächtigung zur Datenweitergabe an eine inländische Empfängerbank
Die Entnahme oder das sonstige Ausscheiden aus dem Depot gilt gem. § 27 Abs 6 EStG als Veräußerung (Abzug der KESt auf Kursgewinne). Eine
Ausnahme bildet der Auftrag zur Übermittlung der Anschaffungskosten bzw. der Nachweis einer unentgeltlichen Übertragung. Bei Weitergabe
der Anschaffungskosten, bei Eigenübertrag oder bei Nachweis der Unentgeltlichkeit erfolgt beim abgebenden Kreditinstitut kein Abzug der KESt
auf Kursgewinne bei Neubeständen, Altbestände bleiben erhalten und die ursprünglichen Anschaffungskosten werden beim übernehmenden
Kreditinstitut fortgeführt. Das Formular zum Wertpapierübertrag ist entsprechend auszufüllen.
Generell kann bei Fremdüberträgen auch ohne Nachweis der Unentgeltlichkeit der Altbestand erhalten bleiben, wenn der Auftrag zur Datenweitergabe erfolgt.
Eigenübertrag Punkt 1 (sämtliche Depotinhaber sind ident z.B. Hans Mustermann auf Hans Mustermann)
• Interner Depotübertrag auf ein anderes Depot desselben Steuerpflichtigen bei der Hellobank, hier werden immer automatisch die Anschaffungskosten übernommen. Das Formular „Ermächtigung zur Datenweitergabe“ ist nicht erforderlich.
• Depotübertrag von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei einer anderen inländischen
Stelle. Das Formular „Ermächtigung zur Datenweitergabe“ ist für die Übermittlung der Anschaffungskosten erforderlich. Bitte Punkt 1 ankreuzen.
• Depotübertrag von einer ausländischen depotführenden Stelle auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei der Hellobank. Der Depotinhaber beauftragt die ausländische depotführende Stelle zur Übermittlung der Anschaffungskosten über Neubestände an die Hellobank. Altbestände können vom Kunden mittels Depotauszug per 31.12.2010 (Aktien und Investmentfonds) bzw. 31.03.2012 (alle anderen Wertpapiere)
und einer Umsatzübersicht vom Datum des Depotauszuges bis zum Depotübertrag nachgewiesen werden. Das Formular ist nicht erforderlich.
Fremdübertrag Punkt 2 (Depotübertrag auf das Depot eines anderen Steuerpflichtigen z.B. Max Mustermann auf
Max und Hans Mustermann oder Max Mustermann auf Hans Mustermann)
• Interner Depotübertrag auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen bei der Hellobank, hier sind dieselben nachfolgenden Punkte wie bei
einem Übertrag zu einer anderen depotführenden Stelle zu beachten.
• Unentgeltlicher Depotübertrag von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen bei einer inländischen Stelle führt nicht zum Verlust der Altbestandseigenschaft, wenn unter Punkt 2 die Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis (erstes
Kästchen) angekreuzt wird. Für den Übertrag von Altbeständen ist ab 01.04.2012 kein Nachweis der Unentgeltlichkeit mehr erforderlich.
• Unentgeltlicher Depotübertrag von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen bei einer inländischen Stelle führen zu keinem Abzug der KESt auf Kursgewinne bei Neubeständen, wenn der abgebenden depotführenden Stelle die
unentgeltliche Übertragung anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen wird. Bitte diese beilegen, unter Punkt 2 den jeweiligen Nachweis
und die Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis (erstes Kästchen) ankreuzen.
• Unentgeltlicher Depotübertragung von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen bei einer
inländischen Stelle führen zu keinem Abzug der KESt auf Kursgewinne bei Neubeständen, wenn der Steuerpflichtige die abgebende depotführende Stelle beauftragt, dem Finanzamt seinen Namen, seine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, die übertragenen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten und jene Stelle mitzuteilen, auf die die Übertragung erfolgt. Bitte unter Punkt 2 die Finanzamtsmeldung und
die Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis (erstes Kästchen) ankreuzen.
• Unentgeltlicher Depotübertrag von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen bei einer inländischen Stelle ohne Nachweis der Unentgeltlichkeit, aber mit dem Auftrag zur Weitergabe des gemeinen Wertes zum Zeitpunkt der Entnahme. Bei Neubeständen wird die KESt auf Kursgewinne (Berechnungsbasis gemeiner Wert zum Zeitpunkt der Entnahme) beim abgebenden
Kreditinstitut abgezogen. Die Einbuchung beim aufnehmenden Kreditinstitut erfolgt zum gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Entnahme als
Anschaffungskosten (sauberer Steuertopf, Berücksichtigung beim Verlustausgleich durch die Bank). Bitte unter Punkt 2 das letzte Kästchen
ankreuzen.
• Depotübertrag von einer ausländischen depotführenden Stelle auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen bei der Hellobank. Das ist
nur möglich, wenn der Depotinhaber bei der ausländischen Bank Deviseninländer ist. Nachweis einer Finanzamtsmeldung des Rechtsvorgängers durch Depotinhaber und sofortiger Datenübernahme von der ausländischen Bank. Altbestände können vom Kunden mittels Depotauszug per 31.12.2010 (Aktien und Investmentfonds) bzw. 31.03.2012 (alle anderen Wertpapiere) und einer Umsatzübersicht vom Datum des
Depotauszuges bis zum Depotübertrag nachgewiesen werden. Das Formular ist nicht erforderlich.
Bitte beachten, sollten sich Alt- und Neubestände im Depot befinden sind wie oben angeführt die jeweiligen Kästchen anzukreuzen.
Eigen- oder Fremdübertrag ohne Beauftragung zur Datenweitergabe bzw. Finanzamtsmeldung / Keine Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis – Punkt 3
Hier ist zwingend zum Zeitpunkt der Depotübertragung vom abgebenden inländischen Kreditinstitut der Abzug der KESt auf Kursgewinne vorzunehmen. Die Einbuchung beim übernehmenden Kreditinstitut erfolgt zu pauschal bewerteten Anschaffungskosten gem. § 93 Abs 4 EStG
für alle übertragenen Werte und die Altbestandseigenschaft geht verloren. Keine Endbesteuerungswirkung und keine Berücksichtigung beim
Verlustausgleich durch die Bank beim übernehmenden Kreditinstitut möglich.
GENERELL GILT: Bei Überträgen (mit Besitzwechsel und ohne Besitzwechsel) von KESt-pflichtigen Depots auf KESt-freie Depots (beschränkt
steuerpflichtige Privatanleger bzw. Firmendepots mit KESt-Freistellungserklärung) erfolgt immer ein Abzug der KESt auf Kursgewinne bei Neubeständen beim abgebenden Depot.
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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27.07.2016 09:30 / Seite 5 von 5
Druckdatum: Leitfaden
für die Ermächtigung zur Datenweitergabe an eine ausländische Empfängerbank.
Die Entnahme oder das sonstige Ausscheiden aus dem Depot gilt gem. § 27 Abs 6 EStG als Veräußerung (Abzug der KESt auf Kursgewinne). Eine Ausnahme bildet
der Auftrag zur Finanzamtsmeldung bei einem Eigenübertrag.
Bitte beachten, die nachfolgenden Punkte betreffen nur Neubestände.
Eigenübertrag Punkt 1 (sämtliche Depotinhaber sind ident z. B. Hans Mustermann auf Hans Mustermann)
• Unentgeltlicher Depotübertrag von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei einer ausländischen Stelle führt zu keinem KESt-Abzug bei der abgebenden depotführenden Stelle, wenn der Steuerpflichtige die abgebende depotführende Stelle beauftragt, dem Finanzamt seinen Namen, seine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, die übertragenen Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungskosten und jene Stelle mitzuteilen, auf die die Übertragung erfolgt. Bitte unter Punkt 1 die Finanzamtsmeldung und die
Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis (erstes Kästchen) ankreuzen.
• Unentgeltlicher Depotübertrag von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei einer ausländischen Stelle ohne Finanzamtsmeldung bzw. keine Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis. Hier ist zwingend zum Zeitpunkt der
Depotübertragung vom abgebenden inländischen Kreditinstitut der Abzug der KESt auf Kursgewinne vorzunehmen.
Fremdübertrag Punkt 2 (Depotübertrag auf das Depot eines anderen Steuerpflichtigen z. B. Max Mustermann auf
Max und Hans Mustermann oder Max Mustermann auf Hans Mustermann)
• Hier ist zwingend zum Zeitpunkt der Depotübertragung vom abgebenden inländischen Kreditinstitut der Abzug der KESt auf Kursgewinne
vorzunehmen.
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402